Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 4 (1906)
- Issue
- Heft 1 (5.1.1906)
- Date
- 1906-01-05
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4. Frankfurter Israelitisches Familienblatt. Nr. 1. Tie gleiche Erscheinung läßt sich auch in anderen Länder» wahrnehmcn. I» R n ß l a n d z. B. hat der sozialistische „B u n d" große Verheerungen angcrichtet, denn er reißt mit Gewalt die Jugend von den Pfaden des traditionellen Judentums — nicht zu reden von dem materiellen Schaden, den der Bund durch sein unsinniges revolutionäres Treibe» den russische» Inden zugesügt hat —. Und doch ist es der Orthodoxie nicht eingefallen, gegen den „Bund" als Vernichter des Judentums aufzutreten, und mancher orthodoxe Raw läßt stillschweigend seinen Sohn sich in die Arme des Bundes Wersen, während er gleichzeitig den Zionismus bis aufs Messer bekämpft. — Hüben und drüben Kurzsichtigkeit und Engherzigkeit! Ter Treschgras P ü cf f c r, der wegen Ansreizung zum Klassenhaß zu einer sechsinonatlichen Gesängnisstrasc verurteilt worden war,. ist zur Festungshaft gleicher Toner begnadigt worden. Tiefe Begnadigung hat in jüdischen Kreisen unliebsam berührt. Einen Mann, der als Mord- und Ranb- Agitator seit Jahr und Tag öffentlich tätig ist und vom Gericht deshalb wiederholt als schuldig befunden und verurteilt wurde, zur Begnadigung zu empfehlen, erscheint uns unbegreiflich. ES liegt nahe, das; dieser Akt der Milde von der deutschen Jndenheit, als aus Konto ihrer Zurücksetzung zu schreiben, empfunden wird. Run sind wir Juden gar nicht so verwöhnt, dank der Stellung, die wir Juden unter den Völkern cinnehincii, sind >oir abgehärtet, wir lassen gar manches über uns ergehen, ohne z» murre», allein in Anbetracht der Vorgänge im Oste», Ivo Zchntauscnde unserer Brüder ohne Verschulden ihrerseits am Hellen Tage in entsetzlicher Weise von einem in die Hundert-Millionen zählenden Barbarenvolke massakriert und ausgcplündert worden sind und noch werden, sowie in Anbetracht der vom Präsidenten nicht gerügten Acußerung im Reichstage „Wer eine» Juden totschlägt, beerbt ihn," können wir nicht umhin, unserem Schmerze über dieses Vorgehen, das den Ratgebern der Krone zur Last gelegt werden muß, Ausdruck zu verleihen. Aus aflex Wett. Deutsches Reich. Alsfeld, 1. Jan. Heber die Einweihung der neuen Synagoge berichtet die „Oberhess. Ztg." in ihrer heutigen Stummer: Tie Feier nahm, nach voraufgegangcnem Abschiedsgottesdienst in der alten Synagoge ihren Anfang in der Vorhalle des neuen Gotteshauses. Ein Chorgesang „Wenn Gott der Herr das Haus nicht bauet", leitete sie ein. Fräulein Franzi s k a Spier trat als Trägerin des Schlüssels vor und feierte den bedeutungsvollen Moment der Erschließung des.Gotteshauses in schwungvollen, mit eindrucksvollem Pathos gesprochenen Versen. Tann überreichte Herr Architekt Ada m, der Schöpfer des Baues, den Schlüssel unter Worten des Tankes an alle beim Bau beteiligten Faktoren und mit dem Ausdruck der Befriedigung über des Werkes Wohlgelingen an den Vertreter der Großhcrzoglichen Regierung, Herrn Hk r e i s r a t T r. M c k i o r. Tiefer begleitete die Weitergabe des Schlüssels an den Vorsteher der isr. Religionsgeincindc, Hrn. A b r a h a in R o t h s ch i l d, mit dem Wunsche, daß das neue Gotteshaus werden möge eine segcnbringende Stätte religiöser Erbauung, eine Pflanzstätte bürgerlicher und menschlicher Tugenden. Ans den Händen des Herrn Rothschild, der im Namen der isracl. Religionsgemeinde für jede Art der Mithilfe am Bau, insbesondere der Großhcrzoglichen Staatsrcgierung und der städt. Verwaltungsbehörde für ihr Wohlwollen und ihre tatkräftige Unterstützung, ferner allen hochherzigen Spendern zugunsten des SynagogcnbaueS wärmsten Tank anssprach, empfing der P r o v i n z i a l r a b b i n e r, Herr Tr. Hirsch selb den Schlüssel. Dieser öffnete nunmehr die Pforten des Gotteshauses. In ernsten, feierlichen Formen vollzog sich der erste Gottesdienst, das Anzündcn des ewigen Lichtes, das Verbringen der Torahrollen in dir heilige Lade. Gebete des Provinzialrabbiners, Einzclgesängc des Kantors, Herrn L c h r c r S p i e r, und Chorgesängc begleiteten diese Handlungen. Zu Beginn der Fcstpredigt begrüßte der Provinzialrabbincr, ein sprachgewandter, temperamentvoller Redner, die festliche Versammlung, insbesondere die Vertreter der Behörden, sowie der anderen Konfessionen. Er sprach tiefernste und begeisterte Worte über die Bedeutung der Synagoge und über unser Verhältnis zu dem gemeinsamen großen Gotte, den wir ja alle anbetc». Ein tiefempfundenes Gebet für das Heil unseres hochsinnigcn Landesfürsten und seines Hauses, für den kraftvollen Schirmer und Förderer des Reiches, unseren Kaiser und für das Wohl des Landes bildete den Schluß der gedankenreichen und geistvollen Predigt. Mit ihr erreichte zugleich die ossizietle Feier ihr Ende. Freitag, Samstag und Sonntag abend fanden festliche Veranstaltungen im Deutschen Kaiser statt. Tie neue Synagoge präsentiert sich von außen als ein stilvolles, imponierendes Bauwerk mit geschmackvollen, eigenartigen Formen, das unserer Stadt zur Zierde gereicht. Tas gleiche harmonische, solide Gepräge trägt die innere Einrichtung und Ausstattung, prächtig ist der Anblick des Innern des Gottcsdicnstranmcs und der darin anfgcstellten heiligen Lade. Tic hiesige isracl. Gemeinde hat mit dem Bau der neuen «ynagoge der Pflege ihres religiösen Lebens und konfessionellen Gemcinsinnes ein hochbedeutsames Opfer gebracht. In opferwilliger Weise haben fast alle Gemeindemitgliedcr durch größere Geldspenden den Bau gefördert. Von auswärts haben Herr Bcnschcr-Leipzig und Frau Löwenbanm in Hannover n. a. durch großherzige Geldspenden ihr Interesse an der Sache bekundet. An besonderen Gegenständen wurden gestiftet: Bon den Frauen und Mädchen der Gemeinde der weiße Vorhang vor der heiligen Lade und dazu passende Tecken für die Pulte, zwei ebensolche Mäntelchen für die Thorarollen. Tie herrlichen Stickereien hat Frau Sicherstem in Sulz im Elsaß angcfertigt. Von ihr stainmcn auch die von den Herren Samuel Spier, Rechtsanwalt Tr. Rothschild-Offenbach und Israel Lorsch gestifteten Thoramäntclchen. Einen Vorhang, dazu gehörige Tecken und Mäntelchen in bunt stiftete Frau ^ara Wallach. Tie Frauen und Mädchen spendeten außerdem einen "silbernen Thoraschmnck, der aus der Silbcrwarenfabrik Posen Wwe., Frankfurt a. M., stammt; einen gleichen schenkte Herr T>r. Max- Rothschild. Tic silbernen Leuchter auf dem großen Vorlesepult sind eine Spende des Herrn Tirektor Stein in Berlin, die beiden Vasen für das ewige Licht eine solche der Herren Louis und Simon Spier in Frankfurt a. M. Tie Uhr in der Synagoge ist von Herrn Levi Nußbauin in Fulda, der Uhrcnschrank in der Vorhalle, der die verschiedenen Zeiten für den Gottesdienst angibt, ist ein Kunstwerk aus der Werkstatt des Herrn Bcckert-Alsseld, gestiftet von den Herren Tr. Leopold Rothschild-Schncidcmühl und Zahnarzt Hugo Rothschild in Lübeck. Einen Ofen spendete Herr Max Rothschild in Nordeck. Berlin. Entscheidung des Ober- V e r w a l tu n g s g e r i ch ts. Als sich der im Jahre 185!) oder 1861 geborene Sohn des im Jahre 18GG verstorbenen Rabbiners W. in Jerusalem in Preußen vorübergehend aufhielt, erschien er auf dem Landratsamt in Wreschen und beantragte für sich, seine Frau und seine, unter elterlicher Gewalt stehenden Kinder die Wiederaufnahme in den preuß. Staatsverband. Er trug vor, daß sein Vater in die Matrikel des deutschen Konsulats in Jerusalem eingetragen gewesen sei, und daß er selbst von 1875 bis Ende 1881 von ihm einen Schutzschcin erhalten habe. Ter Regierungspräsident ließ W. durch den Landrat ablehnend bescheiden. In der gleichen Richtung machte sich auf erhobene Beschwerde der Obcrpräsident schlüssig. Tesscn Bescheid focht W. mit der Klage an, indem er beantragte, für sich die preußische Staatsangehörigkeit fcstzustcllen. Ter erste Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Klage mit folgender Begründung abgewiesen: Ob der Kläger, wie er meint, durch Abstammung die preußische Staatsangehörigkeit gehabt hat, kann dahingestellt bleiben, jedenfalls war er früher in der Matrikel des deutschen Konsulats in Jerusalem, seinem Wohnsitz, eingetragen. Als zu Anfang der 1880er Jahre eine neue Matrikel angelegt und die bisherige nachgcprüft wurde, unterblieb seine Aufnahme in die Matrikel (wahrscheinlich weil er seiner Wehrpflicht nicht nachgckommcn ist). Damit entfiel für den Kläger der Schutz des heimatlichen Staatsbürgerrcchts, den die Eintragung in die Matrikel der Rcichskonsnln zur Folge hat. Daß ihm auf andere Weise die preußische Staatsangehörigkeit erhalten geblieben sei, hat Kläger nicht nachzuwciscn vermocht. Mit der Löschung in der Matrikel begann hie zehnjährige Frist, an die § 21 des Gesetzes vom l. Juni 1870 den Verlust der Staatsangehörigkeit infolge ununterbrochenen Aufenthalts im Auslande knüpft. Ter Kläger hatte demnach zehn Jahre nach Aufstellung der neuen Matrikel, mithin bereits zu Anfang der 18!10er Jahre, seine preußische Staatsangehörigkeit verloren. Wenn seine Angabe zntrifft, Haß er in dcr Zwischcnzeit eine andere Staatsangehörigkeit nicht erworben hat, würde ihm nach § 21 Abs. 4 die Staatsangehörigkeit in Preußen wieder verliehen werden können, auch ohne daß er sich hier niederläßt. Die Vorschrift in Abs. 3 des 8 21 — nach dem Tentschc, die ihre Staatsangehörigkeit durch zehnjährigen Aufenthalt im Ausland verloren haben und demnächst in das Gebiet des Tcutschen Reiches znrückkchrcn, die Staatsangehörigkeit in dem Bundesstaate, in dem sic sich niedergelassen haben, durch eine von der höheren Verwaltungsbehörde ansgefertigte Aufnahmenrkunde erwerben, die aus Ersuchen ihnen erteilt werden muß — ist auf den Kläger schon deshalb nicht anwendbar, weil er seinen Wohnsitz in Jerusalem bciüchalten will. Sei» Aufenthalt im Jnlande ist nur vorübergehend nnd nicht eine Rückkehr im Sinuc des § 21, Abs. 5.' Ob Kläger auf Grund des 8 21 Abs. 4 die Wiederanfnahmc zu verleihen ist, hängt vom Ermessen der Heiniatbehörde ab. Einen Rcchtssprnch darauf kennt das Gesetz nicht, so das; auch die Klage gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme unstatthaft ist. Tas Verwaltungsstreitverfahren ist in § 155 des Zuständigkeitsgesetzes nur für die Fälle der Paragraphen 7, 15, 17, 21 Abs. 5, nicht auch für den Fall des § 21 Abs. 4 des Gesetzes vom 1. Juni 1870 und auch nicht für eine Klage auf Feststellung der Staatsangehörigkeit zngclassen. Berlin, 2 Januar. Nachdem die Hilfsaktion zur Linderung der unmittelbaren N o t unserer hart betroffenen Brüder in R u s; l a n d sich ihrem Abschluß langsam naht — auch die am Entferntesten belegencn Gebiete, welche, wie Jekaterinoslaw nnd Rostow a. Don, zeitweilig von jeder Kommunikation abgcschnittcn waren, konnten jetzt versorgt werden — tritt nunmehr an die großen westeuropäischen Organisationen die Aufgabe heran, vor allein für jene unglücklichen Kinder, deren Eltern bei den Pogromen .erschlagen worden sind, zu sorgen. Das in Uebereinstimmnng mit den Komitees in London nnd Newyork eingesetzte Zentral-Berichtsbnreau in Berlin (Hilssvercin der Deutschen Juden. Lützowstr. 8) hat an die Vertrauensmänner in Rußland das nachstehende Anschreibeil gerichtet: „Zwecks Versorgung der Waisen, die bei den Pogromen in Rußland ihre Ernährte verloren haben, bitten wir, beifolgende Tabellen mit größter Sorgfalt und mit größter Beschleunigung ausfüllen zu wollen. Der Weg, den diese Listen zu nehmen haben, ist der, daß zunächst die lokalen Komitees die Rubriken ausfüllen, daß die Listen hierauf an die besondere Zentralkomitees, die für die einzelnen Gebiete in Rußland eingesetzt sind, gesandt werden; diese geben die Listen mit ihren Bemerkungen an Herrn Baron H o r a c c von G ü n z b u r g in St. Petersburg weiter, der sie nach Berlin sendet." Der beigegebene Fragebogen (in deutscher nnd russischer Sprache) umfaßt folgende Fragen: 1) Name der Kinder, 2) Geschlecht, 3) Alter, 4) Sind beide Eltern beim Pogrom getötet, oder ist ein Elternteil getötet, der andere früher geostrben? 5) Ist nur der Vater oder nur die Mutter getötet worden? 6) Sind sonstige Ernährer.getötet worden? 7) Sind Vater, Mutter oder sonstige Ernährer, alle oder einzelne, durch Verwundung dauernd erwerbsunfähig geworden? 8) Haben die Kinder eine Schule besucht? Welcher Art war diese Schule? 9) Besondere Wünsche betreffs religiöser Erziehung. 10) Sind die Kinder krank? An welchen Krankheiten leiden sie? 11) Besteht die Möglichkeit die Kinder in Rußland uuterzubringen? Bei Verwandten, in Waisenhäusern oder wo sonst? 12) Kann zu den Erziehnngskosten ein Zuschuß geleistet werden? Von wem? In welcher Höhe jährlich? 13) Vorschlag der Gemeinde über die Unterbringung der Kinder nnd die Aufbringung der Kosten. Gleichzeitig hat der „Hilssvercin der Deutschen Juden" gemeinsam mit der Großlvgc des B'nci Brith-Ordens für Deutschland, zum Zwecke der Feststellung, wie viele Waisen in unserem Vaterlandc untergebracht werden können, an die größeren jüdischen Gemeindcii, Logen, Vereine usw. in Deutschland folgendes Schreiben, zur Versendung gebracht: „In allerkürzester Zeit werden wir eine Aufstellung bekommen, die Angaben enthält, wie viele Vollwaisen und wie viele Halbwaisen durch die Pogrome in Rußland zurückgelassen sind. Einen Teil dieser Waisen wird man in Rußland untcrzubringeu in der Lage sein, vor allem jene, die der Obhut zuverlässiger, naher Verwandter anvertraut werden können. Ändere Kinder werden in russischen jüdischen Waisenhäusern untergebracht werden. Jene, aber, die auf diese Weise nicht versorgt werden können, werden in de» einzelnen westeuropäischen Ländern und in den Bereinigten Staaten von Amerika guter Obhut und guter Erziehung anznvertrauen sein. Es ergibt sich damit für uns die Pflicht, einen Teil dieser unglücklichen Kinder auch in Deutschland erziehen zu lassen. Wir bitten daher ganz ergebenst, daß Sie in der dortigen Stadt gütigst feststellcn wollen, ob daselbst und unter welchen Bedingungen russische Waisenkinder unterznbringen sind." Berlin. Die Berliner Jüdische Gemeinde hat ihren Bureaubeamten je 100 JL, den Kassenbotcn je 50 J(-, Teuerungszulagen gewährt Hohensalza (Posen). Das lang erörterte Projekt eines S y n a g o g e n - N e u b a n c s ist nunmehr zur Verwirklichung gelangt. Mit dem Ban — die Kosten dürsten sich auf 130 000 , l(. beziffern — soll im Frühjahr begonnen werden. Thor». Infolge des großen Andrangs, namentlich wohlhabender polnischer Juden sind alle verfügbaren möblierten nnd leeren Zimmer in der Innenstadt vollständig vergriffen, und schon suchen die Flüchtlinge auch in den Vorstädten Wohnungen. Das Straßcnbild hat sich gegen früher vollständig geändert. Während zurzeit des Krieges nnd kurz nach demselben der Verkehr der Polen mit nnd in Thorn fast gänzlich aufgehört hatte, begegnet man jetzt auf Schritt und Tritt Russen und Polen. Die hiesige Geschäftswelt ist mit dem Besuch sehr zufrieden, da, wie gesagt, die Flüchtlinge meist besscrsitnierte Leute sind.