Mannheim
Compact Memory

Neue jüdische Presse · 1905-11-24 · Heft 45 (24.11.1905) · p. Seite 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue jüdische Presse
Volume
3 (1905)
Issue
Heft 45 (24.11.1905)
Date
1905-11-24
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2692297-2692409-2692454--02030-2696605
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Seite 16. und des Kopenhageuer OberpräfidenteII. Biele Tausende Kronen gingen bereits am ersten Tage als Spenden ein. Aus aller Wett. Deutsches Reich. Frankfurt a. M. Auf dem mit Fahnen und Guirlanden geschmückten Bauplatze Fricdberger Anlage 5/6 versammelten sich heute morgen unter einem imposanten, in der Form einer geteilten Halbkugel sich lagernden Leinwandzelte die Mitglieder und Ehrengäste der Synagogengemeinde Israel. Religionsgesellschaft. Es galt der Grundsteinlegung für die neue Synagoge. Würdig und erhebend, jedoch — dem Ernste der Zeit entsprechend — einfach und schlicht vollzog sich die Feier. Schlag 10 Uhr begann Herr Oberkantor Pesfach o w i t s ch mit dem Einleitungsgesang, ihm folgte der verstärkte Synagogenchor, der den Psalm 127 intonierte. Nunmehr ergriff Herr Rabbiner Dr. Breuer das Wort zur Festrede. Sei es schon Pflicht, die Grundsteinlegung eines jeden dem öffentlichen Wohle geweihten Hauses feierlich zu begehen, um wieviel mehr die Grundsteinlegung eines Gotteshauses. An zwei Stellen erzählt uns die Bibel von einer Chanukas habajis. Jakob hat, um den Verfolgungen des eigenen Bruders zu entgehen, zum Wanderstabe greifen müssen, müde lagert er sich des Abends auf dem Felde, nur ein Stein dient ihm zur Lagerstütze; da wird ihm, dem Heimatlosen, einer unbekannten Zukunft Entgcgengehenden, in einem Traume die göttliche Verheißung, daß ihm die Zukunft gehöre; als starker Mann wacht er Hellen Auges auf und weiht deir, Stein, den er sich zu Häupten gelegt, als Grundstein des zukünftigen Bes hamikdosch seiner Enkel. Vollständig verschieden von diesem Bilde ist das der zweiten Grundsteinlegung. Groß und mächtig, ihrem Gotte und seinem Gesetze mit Freude dienend, Frieden im Innern und geachtet nach außen, so steht Israel da, als es unter Esra den Grundstein zum zweiten Tempel legt. — Auch die Jsr. Rcligionsgesellschaft kann von einer Grundsteinlegung, die der Jakobs gleicht, berichten. Ms vor etwa 50 Jahren die erste Grundsteinlegung im Kreise der Religionsgesellschaft begangen wurde, da war es eine Doppelfeier, die nicht nur dem Bau jenes Gotteshauses, das noch heute die Andachtsstätte bildet, sondern dem Bau der Gemeinde überhaupt galt. Ernst und trübe war damals die Zeit; elf gesetzestreue Männer hatten sich damals zusammengetan zur Gründung einer echt jüdischen Gemeinde, ihre andersdenkenden und andershandelnden Brüder hatten sie dazu gezwungen. Was damals wenige begonnen haben, hat sich inzwischen zu ruhmreicher Vollendung verwirklicht, und heute begeht die Jsr. Religionsgesellschast die Grundsteinlegung zum Bau eines neuen Gotteshauses. In anderer Zeit und in anderen Verhältnissen vollzieht sich diese Feier; gestärkt und gckräftigt nach innen, erkannt und anerkannt nach außen, ragt die Gemeinde als die erste jüdische gesetzestreue Gemeinde im Deutschen Reich beispiel- und tonangebend hervor. Mit den Worten: „Zum Gedächtnis der spätesten Folgegeschlechter" legte nun Herr Rabbiner Dr, Breuer eine Kupferkapsel in den Grundstein, der außer ihr eine Flasche Wein und die Gedenkmünze der früheren Grundsteinlegung birgt. Es folgten die üblichen Hammcrschläge durch den Rabbiner, durch B ü rgermeister Dr. Varrentrapp als Vertreter der Stadt) Baurat v. Hoven, Architekt I ü rgensen, Architekt Bachmann, Direktor Weidemonn von der Aktiengesellschaft für Hoch- und Tiefbau, Jacob S. Hetz namens der Baukommission und Louis Fei st als Präses der Gemeinde. — Mit dem Chorgesang des Psalms 150 war die Feier beendet. Berlin. Das.Berliner Tageblatt" läßt sich aus Petersburg melden: Ich kann aus sicherster Quelle mitteilen, daß Witte den wichtigen Beschluß gefaßt hat, die Grenzen des jüdischen Ansiedlungsrayons aufznheben. Ten Juden wird freies Wohnen in ganz Rußland, mit Ausnahme von Petersburg und Moskau, gewährt werden. Für das'Wohnen in der Residenz wird eine besondere Erlaubnis erforderlich sein. Bo««, 20. November. Der Kurator der Bonner Universität D r. v. R o t t e n b u r g machte bei dem Rektoratsessen dem „Gen.-Anz." zufolge folgende Ausführungen über die akademische Freiheit: Er glaube, wenn man mit ruhiger Erwägung die Angelegenheit der akademischen Freiheit betrachte, so werde man zu dem Schluß gelangen, daß keinem Teile der streitenden Parteien das volle Recht zur Seite stehe. Beide hätten sicherlich optima Läe gehandelt, aber nicht optima ratiooo. Er könne es nichts als eines freien Instituts würdig anerkennen, wenn eine Verbindung, wie das bei einer konfessionellen Vertretung geschehe, die Mitgliedschaft von deni Bekenntnis eines bestimmten Glaubens abhängig mache. Mlerdings entspreche cs auch nicht dem Begriff der Freiheit, wenn Korporationen sich gegen irgendeinen Andersgläubigen verschlössen, wie das bei den nichtkonfessionellcn studentischen Verbindungen zu geschehen pflege. Vor allem möchte er behaupten, daß eine Klassifikation frankfurter Israelitisches Familienblatt. nach dem Glaube» unvereinbar sei mit den modernen Anschauungen. Im Begriff der Freiheit liege nicht nur das Postulat, daß jeder seinen Kultus ausübe; der Inhalt dieses Begriffes sei . viel reicher. Man verstehe darunter — was jeder moderne Staat anerkenne — daß der Besitz politischer und bürgerlicher Rechte nicht abhängig sein d ü r s c v o n i r g e n d e i n e in b e st e h e n d e n K u lt us. Auch in wirtschaftlicher Beziehung dürste der Glaube keine; Rolle spielen. Er halte es für erforderlich, daß wir in unserm sozialen LebenDisfer e n z i e r n n g e n nach d e r K o n f e s s i o u aus - schalte n. Erst wenn das geschehe, werde ein Zustand geschaffen sein, der alle befriedige und dem Staate seinen Frieden garantierte. Er halte religiöse Differenzierungen auf sozialem Gebiet für weit gefährlicher als auf politischem. Zurücksetzungen im sozialen Leben erzeugten Erbitterung und diese führe zu Kämpfen und Trennungen. Oesterreich-Ungarn. Agraui. In einer hier abgehaltenen Versammlung von Rabbinern und Vorstehern jüdischer Gemeinden wurde mit Rücksicht auf das von der Regierung dem Landtag vorgelegte Gesetz, betreffend die Regelung der jüdischen Kultusgemeinden, eine Resolution gefaßt, welche im allgemeinen die Tendenzen des Gesetzentwurfes billigt, jedoch dagegen protestiert, daß der Gesetzentwurf nicht die volle Gleichheit der Konfessionen enthält. Rußland. Petersburg. Gegen 13 Gouverneure, die beschuldigt sind, die Massakrcs geradezu aiigcstiftct zu haben, ist die Untersuchung eingeleitet, und, wie wir hören, bereits beendet worden. Tie Aburteilung soll seitens des Senates geschehen. Es handelt sich u. a. um folgende Gouverneure: Kurlow (Briansk), Khoostone (Pinsa), Konrullow (Kasan), Know (Saratow), Sopanchin (Reval), Neidhardt (Odessa). Tie Gouverneure werden sich hoffentlich bei den Massakres ihr Schäfchen ins Trockene gebracht haben, sodaß sie einer Strafe, die sicherlich gelinde ausfallen wird, mit Ruhe entgegensehen können. Neid- Hardt-Odessa soll bei den von ihm inszenierten Bartholomäustagen 300 000 Rubel für sich ergattert Haben. Kischinew. Wie unter dem 19. November aus Jassy (Rumänien) gemeldet wird, haben in Kischinew am letzten Samstag die antisemitischen Exzesse wieder begonnen. Tie Hooligans griffen ein paar noch übrig gebliebene jüd. Läden an, zerstörten sie und brannten sie nieder. Tie israelitische Jugend, unterstützt von Studenten, setzte verzweifelten Widerstand entgegen. Es wurden dabei viele getötet und verwundet. Minsk. Die Schüler der hiesigen jüdischen Handelsschule haben sich an den Direktor derselben mit der Bitte gewandt, daß der Religionsunterricht in hebräischer Sprache erteilt werden möge. Ter Direktor hat versprochen, dieserhalb an das Ministerium eine Eingabe zu machen. Warschau. Seit dem 10. November erscheint hier eine Tageszeitung im Jargon „Der Telegraf, h", Herausgeber und Redakteur ist der bekannte Schriftsteller und Besitzer der hebräischen Tageszeitung „Hezefirah", Sokolow. — Tie .erste Nummer ist sehr gediegen. Wie wir hören, soll die Jargon-Tageszeitung „Ter Tog", der s. Zt. von Rabbinowitsch in Petersburg herausgegcben wurde, demnächst in Wilna wieder erscheinen. __ Personalien. Berlin, 21. Novbr. Gestern Abend verschied plötzlich Kommerzienrat N. Jsra el,.Mitinhaber der bekannten Firma N. Israel. Berlin. Professor Dr. Galland, Privatdozent an der Technischen Hochschule, ist mit dey Verwaltung der L e h r e r st e l l e für Kunstgeschichte und Literatur an der akademischen Hochschule für die bildende Künste beauftragt worden. Dem Syndikus der Kaufmannschaft, Dr. Max Apt wurde der Professortitel verliehen. Mannheim. Kommerzienrat Victor Lennel ist von den Handelskamniern Mannheim und Heidelberg in die I. K a m m e r d e s b a d i s ch e n Landtages gewählt worden. Karlsbad (Böhmen). In Wien starb der frühere Primararzt des hiesigen israelitischen Kurhauses Dr. Benjamin H o f in e i st e r im 70. Lebensjahre. Benthe«. Polizeisekretär Simon Fuchs feiert am 1. Dezember d. I. das Jubiläum seiner 25jährigen Amtstätigkeit. Herr Fuchs ist religiöser Jude und wird iii der Erfüllung seiner religiösen Pflichten von seiner Vorgesetzten Behörde in keiner Weise gehindert. (o) Hannover. 17. November. Bei den gestrigen Bürgervorsteherwahlen wurden im Clevertor-Distrikt von 160 abgegebenen Stimmen 159 Stimmen auf Rechtsanwalt Dr. S i e g m. M e y e r, Sohn des verewigten Landrabbiners Dr. Samuel Meyer, abgegeben. Nr. 45. Burgstetnfurt i. Weftf. Bei den jüngst erfolgten Stadtverordnete n wähle n wurde Herr M. Cohen, der Vorsitzende des Rcpräsentanten-Kollegiums der jüd. Gemeinde, wiedergewählt. Herr Cohen ist außerdem Vorsitzender des Vorstandes der städtischen Sparkasse, fein Bruder W. Cohen gehört dem Vorstande des Kreis-Kriegervcreins, der. 2300 Mitglieder zählt, an. Schwerin a. Warthe. Das Vorstandsmitglied der hiesigen jüdischen Gemeinde, Stadtrat Adolph S t a r g a r d t, Inhaber der Firma Salomon Stargardt, feierte am. 14. d. M. seine Silberhochzeit und sein 25jährig es Gesch äftsjub ilau m, aus welcher Veranlassung er den Armen eine größere Summe spendete. Wien. Der Universitäts-Professor Hofrat Leopold Os er wurde zun: Vorsitzenden des Landes-Sanitätsratcs gewählt. Olmütz. Dem Malzfabrikanten Ignaz Brieß, einem der ersten Industriellen Böhmens, ist vom Kaiser das Ritterkreuz des Franz Josef- Ordens verliehen worden. London. Alfred Cohen ist unter Emennung zum Gehcimrat in den königl. Staatsrat-berufen worden. Aus der Lehrerwelt. Darmstadt. Die hiesige israelik. Religions- Gemeinde hatte s. Zt. den R ab b in e r Dr. S e lv e r als Rabbiner, Prediger und Lehrer angestellt und wurde die Anstellung als Rabbiner durch die Regierung aus Widerruf bestätigt. Ter Wortlaut des Vertrages, in dem die Gcnieinde eine Kündigungsfrist in mehrjährigen Stufen und lebenslängliche Anstellung nach 12 Jahren festsetztc, hatte die Billigung der Regierung gefunden. Nur fortgesetzte Pflichtverletzung sollte die Gemeinde jederzeit zur Kündigung — nach Genehmigung des Ministeriums des Innern — berechtigen. Bald entstanden nun zwischen dem Vorstand der Gemeinde und ihrem Rabbiner allerlei Differenzen, die dazu führten, daß die Gemeindevertretung mehrere Versuche machte, Tr. Selver zu entfernen. Tahinzielende Eingaben wurden vom Kreisamt abschlägig beschieden. Das Ministerium hatte sich nämlich dahin ausgesprochen, daß auch die einfache fristmäßige Kündigung des Vertragsverhältnisses, obwohl ein solcher Vorbehalt im Vertrag nicht, ausdrücklich niedergelegt war, selbstverständlich ebenso wie eine Entlassung wegen Pflichtverletzung nur vorbehaltlich der Genehmigung durch die Regierung erfolgen könne. Der Vorstand verschaffte sich darauf das Gutachten eines hervorragenden Juristen, das dahinging, das Anstellungsverhältnis als Rabbiner sei ein öffentlich-re chtliches und als das eines Staatsbeamten unkündbar, als Lehrer und Prediger jedoch sei der Rabbiner bloßer Funktionär der Gemeinde, und in dieser Eigenschaft unterstehe er der Mndigung. Darauf fußend, kündigte der Vorstand nunmehr Dr. Selver die Stellung als Prediger und Religionslehrer. — Hiergegen erhob der Rabbiner beim Kreisamt Beschwerde. Dieses erklärte die Kündigung für nicht berechtigt, ließ aber die Frage, ob die Funktion des Geistlichen als Rabbiner' einerseits und Prediger und Lehrer andererseits überhaupt trennbar sei, offen. — Ter Vorstand beharrte aber bei seiner Anschauung und sperrte das Gehalt. Die Behörde genehmigte diese Maßnahmen nicht und verfügte die Zwangsetatisierung des Gehalts. Tie Gemeinde teilte nun Dr. Sclver mit, daß sie ihn von einem bestimmten Kündigungstermin an nicht mehr zur Betätigung des Berufes als Prediger für befugt erachte und daß sie die Ausübung dieses Amtes eventuell selbst mit Gewalt verhindern werde. Die Folge war, daß sich das Kreisamt genötigt sah, Schutzmannschaft in Zivil zuni israelitischen Gottesdienst in die Synagoge zu beordern, um Tr. Selver gegebenenfalls schützen zu können. Jetzt beschloß die Gemeinde, den bürgerlichen Rechtsweg zu beschreiten und auf Feststellung dahin zu klagen, daß die Kündigung Tr. Selvers als Religionslehrerund Prediger zu Recht erfolgt sei. Ta nun nach einer Verfügung aus dem Jahre 1841 die israelitische Kultusgemeinde ohne Genehmigung der Behörde keine Prozesse führen darf — es ist dies ein Zeichen der traditionellen Rechtslosigkeit, unter der die Juden noch heute in Hessen leben — so erbat der Vorstand vom Kreisamt die entsprechende Genehmigung. Dieses erteilte sie auch, allerdings vorbehaltlich des Rechtes auf Erhebung des Kompetenzkonfliktes. Die Gemeinde strengte die bewußte F e st ft e l l u n g s k l a g e an. Auf die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges, die von dem Vertreter Tr. Selver's vor Gericht geltend gemacht wurde, bestand die Regierung auf Verfolgung des Kompetenzkonfliktes.-Das ordentliche Gerichtsverfahren wurde demnach eingestellt und der Verwaltungsgerichtshof mit der Frage befaßt. Bor dem Verwaltungsgerichtshof.machte der Vertreter des Staatsinteresses geltend, daß das Anstelluugsverhältnis Tr. Selvers nicht nur aus feiner Eigenschaft als Rabbiner als gilt öffentlich-rechtliches aufgefaßt werden müsse, sondern auch ans seiner Stellung als Religionslehrer, da nach dem Volksschulgesetz der Regierung ein Aufsichtsrecht über die Verhältnisse im Religionsunterricht sämtlicher Bekenntnisse zustehe. — Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hofes erging dahin, daß die Unzulässigkeit des bürgerlichen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.