Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 3 (1905)
- Issue
- Heft 44 (17.11.1905)
- Date
- 1905-11-17
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Zahlungen im Rückstände geblieben und so hätte die Gemeinde ein gewisses Recht gehabt, ihm zu zürnen, sie hätte dieses Recht nur in überaus intoleranter Weise zum Ausdruck gebracht; jetzt habe es sich aber herausgestellt, daß Kahn bereits im Jahre 1899 aus 6er. Gemeinde ausgetreten war und die Gemeinde somit nicht das Geringste Mehr von ihm zu fordern hatte. Um so unbegreiflicher sei das Vorgehen der Gemeinde, die ohne irgend eine Ursache dem Verstorbenen die letzte Ehre versage. Kahn fei aus religiösen Bedenken ausgetreten, weil er mit der in der Gemeinde vertretenen religiösen Richtung nicht harmonierte. Deshalb sei er aber Jude geblieben, und ihn nach seinem Tode derart zu strafen, beweise ein Maß von Intoleranz, das nicht scharf genug gegeißelt werden könnte. Es sein ein Grundsatz jüdischer Lehre, daß angesichts des Todes alle Differenzen zu schweigen haben, daß ein Jude, welcher Richtung er im Leben immer angehört haben möge, unter seinen Brüdern beizusetzen sei. Die Darstellung des Vorfalles, so wie die Angeklagten ihn in ihren Blättern wiedcrgegeben hätten, sei durch eine große Reihe von Zeitungen gegangen und sei unberichtigt geblieben; auch die antisemitische Presse habe sich der Sache bereits bemächtigt. In solchem Falle ist es nicht nur das Recht, sondern die Pflicht der den Interessen des Judentums geweihten Presse, vor der Oeffentlichkeit den Nachweis zu bringen, daß die im Einzclfalle zum Ausdruck gekommene Unduldsamkeit nicht der Anschauung der jüdischen Majorität entspreche. Solche Elemente seien abzuschüttel» und das Vcsehltcstc wäre in solchem Falle Vertuschungspolitik. Beide Angeklagten treten in ihren Blättern für die Interessen des Judentums ein, handeln allein aus idealen Motiven, und wenn irgend wann, so sei hier den Angeklagten der Schutz des Paragr. 193 zuzubilligen. In der Form sei die Satire nicht über das Maß des Erlaubten gegangen, es läge im Weseir der guten Satire, daß sic den Betroffenen verletze. Wer in der Oefsentlichkeit wirke, müsse sich das eben gefallen lassen, selbst wenn es sich um eine so beschränkte Oefsentlichkeit handle, wie die der Gemeinde Weilburg. Er beantrage Freisprechung. Der Gerichtshof schloß sich den Ausführungen des Verteidigers an, indenr er den Angeklagten den Schutz des Paragr. 193 zubilligte, und erkannte auf kostenlose Freisprechung. Berlin. Die „93. Z am Mittag" schreibt: Russenanleihe und Jude „Hetze. Die Bemühungen der hiesigen und der Pariser Hochfinanz zugunsten der russischen Staatspapierc werden.erheblich durch Newyorker Meldungen über Proteste dortiger Financiers gegen die Judenmetzeleien beeinflußt. Diese Proteste könnten die Einführung der neuen russische» Anleihe auf dein amerikanischen Markte verhindern,. was alle bisherigen prinzipiellen Abmachungen über die neue Anleihe umstoßen würde. — Die große Bankfirma Kuhn Loeb U. Co., an deren Chef, Schiff, Witte ein (übrigens für die russischen Verhältnisse) charakteristisches Entschuldigungstelcgramm, das sich auf die Ohnmacht der russischen "Regierung berief, gerichtet hat, hat sich von Anbeginn an trotz aller Werbungen russischcrseits von den Verhandlungen über die Russenanleihe ferngehalten und ohne die jüdischen Bankfirmen i st (ausgenommen die .Transvaal-Kriegsanleihen) die Einführung fremder Anleihen in Amerika bisher unmöglich. Berit«. Der Judenhaß der antisemitischen Presse kennt keine menschlichen Regungen; selbst vor dem jammervollen Unglück der russischen Jndenmassacres schweigt nicht ihre verleumderische Politik. — So schreibt „Das Reich": „Eine Sammlung für die verfolgten Juden in Rußland cröffnete die sagenberühmte Mliance Jsraelite Universelle. Bereits sind 100000 Francs nach Rußland gesandt. — Wir halten diese Sammlung für eine interne Angelegenheit des Judentums, das sich hierbei wieder, ohne Rücksicht auf nationale Schranken, als international organisiert erweist. Die russischen Ausschreitungen gegen die Juden verurteilt jeder anständig Denkende. Nur darf man darüber nicht vergessen, daß die russischen Juden, die jetzt Sturm ernten, durch ihr vaterlandsloses Treiben Wind gesät haben/" Berli«. Frau Kommerzienrat Julie Gerson- Liebermann hat dem Verein für jüdische Krankenpflegerinnen zu Berlin einen Betrag von 15000 M. zu einer „Louis Gcrson-Stiftung" mit der Maßgabe überwiesen, die Zinsen dieser Stiftung für solche Vereinsschwestern zu verwenden, die bei außerordentlichen Unglücksfällen, langwierigen Erkrankungen oder eingetretenem Siechtum auf besondere Beihilfen angewiesen sind. * Berlin. Am 1. November fand die Semester- Antrittskneipe der „F r e i e u Verbindung Hasmonaea" im „König von Portugal"', Bkirg-Straße, statt. Es waren u. a. erschienen: A H. A. H. Dr. Hantke und Dr. Lcszynsky, ferner Berthold Feiivel, Dr. Nossig, Dr. Citron, Herr S. Hepner, Dr. Julius Moses, Dr. Emil Cohn, Tr. Blau, sowie Vertreter des V. I. St.-Bcrlin und Charlottcnburg. Bbr. Kaiser begrüßte die Gäste, Bbr. Lichtheim hielt vte Tendcnzrede, Bbr. Mansbacher die Rede auf die „Alten Herren". Herr Dr. Rassig begrüßte die Tendenz der „tzasmonaca", Herr Dr. Citron wies aus Ine Nottvendigkeit einer Einigung im Zionismus hin und Frankfurter Israelitischer Familienblatt. toastete auf die beiden anwesenden Mitglieder des großen Aktionskomitees, Herr Berthold Feiwel gab ein Bild der bedeutsamen historischen Ereignisse, deren Zeugen wir sind, und sprach die Hoffnung aus, daß die Befreiung der russischen Juden dem Zionismus zu Gute kommen werde. Zahlreiche Glückwünsche zum Seinesterbeginn waren eingelaufcn. U. A. von Herrn Pros. O. Marburg, Prof. Rosin, Dr. F. Oppenheimer, Rabbiner Dr. Warschauer, Dr. H.. Mühsam, Hermann Struck, von der neugegründeten Schwesterverbindung „Jordania"-München, sowie von anderen jüdischen Vereinen, auswärtigen Bundesbrüdern nsw. Mit dem Gesänge des „Hatikwoh'"-Liedcs schloß die glänzend verlaufene Kneipe in schöner und würdiger Weise. Die Chargiertenwahl für das Wintersemester 1905/6 ergab folgendes Resultat: stuck, jur. Kaiser, Brunnenstraße 192, stuck, med. Lichtheim, Tauenzienstr.. 9, stuck, med. Manshaber, Jnvalidenstr. 10. Cöln. Das in Gemäßheit des § 83 des Gemeindestatuts zusammenberuscne Schiedsgericht in der Orgelfrage trat am 8. d. M. im Sitzungssaale Roonstraße zusammen. Von den Schiedsrichtern waren erschienen: Prof. Dr. M a y b a u m - Berlin und Dr. Samuel- Essen. Der von der konservativen Minorität gewählte Provinzialrabbiner Dr. C a h n - Fulda hatte seine Beteiligung ab - gelehnt, weil nach seiner Ansicht der Vorstand in seine Rechte und Würde unberechtigter Weise eingegriffcn habe. Als Vertreter des Vorstandes ivaren die Herren Louis Eliel und Dr. Callmann anwesend, sür die Repräsentanten-Versaminlung war Herr Sally Bielefeld erschienen und die konservative Minorität war durch Herrn Hermann van Cleef vertreten. Nach Eröffnung der Sitzung gab Herr H e r - »rann van Cleef den n a ch st e h c n d e n P r o - t e st ab: Namens und als gewählter Vertreter der Minorität, die auf Grund des 8 83 der Statuten der Synagogen-Gemeinde den religiösen Protest gegen die Einführung der Orgel in de» Gottesdienst der Synagoge in der Roonstraße Hierselbst eingelegt hat, erhebe ich gegen die heutige Vornahme der den drei auswärtigen Rabbinern in der genannten Statutenbestimmung zugewiesenen Entscheidung aus folgenden Gründen Widerspruch: 1. Die Anberaumung des Termins ist nicht ordnungsmäßig erfolgt: sie geht lediglich vom Vorstand aus, der dazu nicht befugt ist, weil er als Partei der Entscheidung der drei Rabbiner untersteht. Eine ordnungsmäßige Vorladung konnte nur von den drei gewählten Rabbinern erlassen werden. 2. An der Entscheidung können heMe nur zwei Rabbiner tcilnehmen, weil der von der Minorität gewählte Rabbiner Herr Dr. Cahn seine Funktionen niedergelegt hat, da er die beständigen Eingriffe des Vorstandes in seine Befugnisse und seine Würde auf diese Weise glaubte zurückweisen zu müssen. Die Minorität hat inzwischen noch keine Gelegenheit gehabt, zu einer Neuwahl zu schreiten. Namens der Minorität, die aus Vertretern der HI. Klasse besteht, protestiere ich dagegen, daß sich die Erwählten der beiden vermögenderen Klassen über unsere Rechte und Privilegien hinwcgsctzen. 3. Die Herren Rabbiner Professor Dr. Maybaum und Dr. Samuel sind nicht zulässig, um in der streitigen Frage an der Entscheidung teilzunehmen, nachdem Beide darin bereits auf Betreiben einer der beteiligten Parteien, nämlich des Vorstands, schriftliche Gutachten erstattet haben. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen darf an einer richterlichen Entscheidung nicht teilnehme», wer in der Sache bereits als Sachverständiger gewirkt hat. (§ 41 Nr. 5 C.-P,-O. § 22 9h\ 5 St.-P.-O.). Insbesondere gilt dies von demjenigen, der zuvor ein schriftliches Gutachten in der Sache erstattet hat. (Entscheidung des Reichsgerichts in Strafsachen Band XII. S. 180). Auf Schiedsrichter, als lvelche die Herren Rabbiner in dieser Streitsache zu betrachten sind, findet diese Bestimmung entsprechende Anwendung. (8 1032. C.-P.-O.) Jedenfalls begründet das diesen gesetzliche» Bestimmungen zu Grunde liegende Prinzip die Besorgnis der Befangenheit. Daher lehne ich die genannten beiden Herren Rabbiner ab. An einer Verhandlung in der Angelegenheit werde ich mich heute nicht beteiligen. Köln, den 8. November 1905. Hermann van Cleef. Herr Professor Dr. Maybaum erklärte, daß er sowie sein Kollege Dr. Samuel für die Entgegennahme des Protestes nicht zuständig seien und den Protest nicht zu Protokoll nehmen könnten. Breslau, 14. Nov. Stiftung. Der Donnerstag in Berlin verstorbene Rentier Martin Lit - t a u e r, ein geborener Breslauer, vermachte seiner Vaterstadt 'gemeinsam mit seinein Bruder Eduard in einem wechselseitigen Testament 400000 behufs Schaffung billiger Wohnungen für verarmte Bürger aller Konfessionen. Hanuover. Heber die Frage, ob ein best i m m t e s 03 l a u b e n s b c k e n n t ni s v o » der Eidcsleistungbefreie, hatte die hiesige Strafkammer zu entscheide». — Die Ehefrau des Althändlers Jsler, die in einem Prozeß als Zeugin vernommen wurde, erklärte, sie sei guter Hoffnung, nach jüdischem Ritus dürfe sie in diesem Zustande Nr. 44. keinen Eid leisten. Man kann wohl in Gerichtsverhandlungen häufig die Beobachtung machen, daß Israeliten darum bitten, während der Eidesleistung ihren Hut auf dem Kops behalten zu dürfen, was auch stets anstandslos erlaubt wird, aber eine gesetzliche Bestimmung, die die Eidespflicht auf Grund einer solchen Glaubcnsregel ausschließt, gibt es nicht. Nach der Strafprozeßordnung können gewisse Beteuerungssormcln an Stelle des Eides gestattet werden. Diese werden der Eidesleistung gleichgeachtet, wenn ein Mitglied einer Religionsgesellschaft, welcher das Gesetz den Gebrauch gewisser Beteuerungsformeln au Stelle des Eides gestattet, eine Erklärung unter der Beteuerungsformel dieser Religionsgesellschaft abgibt. Eine solche Beteuerungsformel besteht hier indes für die jüdische Religion nicht. Deshalb wurde die Zeugin unter Hinweis auf die bekannten Folgen der Eidesveriveigerung, zur A b l e i st u n g des Eides verpflichtet. Gleiwitz. Die in dem Solbade Königsd o r f s - I a st r z c m b im Jahre 1890 gegründete israelitische K in d e r h e il st ä t te blickt auf eine 15jährige überaus ersprießliche Wirksamkeit zurück. Werktätige Nächstenliebe und unverdrossene Arbeit haben das gemeinnützige Unternehmen in den wechselvollen Zeiten über manche Fährlichkeit hinübergeholfen. In der verflossenen Kurzeit 1905 mußte allerdings der Betrieb der Anstalt etwas eingeschränkt werden. Infolge der in Oberschlesicn herrschenden Genickstarre, die jetzt bereits erloschen ist, wurde von der königlichen Regierung zu Oppeln die Anordnung getroffen, daß nur solche Kinder ausgenommen werden durften, die durch ein polizeiliches Attest Nachweisen konnte», daß in den letzten vier Monaten in ihrem Wohnhanse und in den nächsten Nachbarhäusern Erkrankungen an Genickstarre nicht vorgekoinmen sind. Durch diese Einschränkung ist die Zahl der Pfleglinge in dieser Saison eine geringere gewesen. Während in den Vorjahren die 'Anstalt 115—120 Kinder beherbergte, haben diesmal nur 94 Kinder Aufnahme gefunden. — Bei allen Kindern war ein durchaus günstiger Heilerfolg zu verzeichnen. Die Gewichtszunahme der Kinder betrug durchschnittlich 3—7 Pfd. Die segensreiche Anstalt, die auch in dieser schweren Zeit sich glänzend bewährt hat, ist der Förderung edler Menschenfreunde würdig. Wittenberg, 8. November. Am vergangenen Sonntag wurde hier seit — 465 Jahren das erste jüdische Paar wieder getraut. Interessant ist dabei, daß von 1440 bis 1867 in Wittenberg kein Jude gewohnt hat. Sie wurden nämlich 1440 „auf ewige Zeiten" aus Wittenberg verbannt; erst 1867 konnten sie, nachdem das Freiziigigkeitsgesctz in Kraft getreten war, wieder dorthin zurückkehren. Königsberg, 8. November. Legat. Ein Legat in Höhe von 10 000 Jf. hat der jüngst in . Memel verstorbene Amtsgerichtsrat M e n d t h a l dem hiesigen israelitischen Stift mit Rücksicht darauf hinterlassen, daß sein Vater dort seinen Lebensabend zugcbracht hat. Oesterreich-Ungarn. Kolomea. Hier streiken die auf der Sager'schen Fabrik beschäftigten T a l l e s w e b e r, um bessere Behandlung, kürzere Arbeitszeit und höheren Lohn zu erreichen. Die Forderungen scheinen nicht ungerecht zu sein, doch dürfte es fraglich sein, ob die Arbeiter etwas erreichen, denn der Besitzer der Sagerschen Fabrik hat sich überhaupt nicht in Unterhandlungen eingelassen, sondern hat die Arbeit nach auswärts vergeben. Agram. Die „Agramer Zeitung" meldet: „Die Agrämer autonome israelitisch-orthodoxe K u l t u s g c m c i n d e strebte schon seit längerer Zeit danach, ein eigenes B e t h a u s zu errichten; nun wäre dies endlich zur Tat geworden. Zu diesem Zwecke kaufte die Gemeinde das zweistöckige Haus auf der Blutigen Brücke von Sr. Exzellenz Dr. Nikola v. Tomasic und wird ein Teil der Räumlichkeiten zu einem Bethause adaptiert. Nachdem diese Kultusgemeinde über sehr geringe Mittel verfügt, so fanden sich edle Menschen außerhalb der genannten Gemeinde, welche dieselbe durch Geldspenden im Bestreben der Gründung eines eigenen Bethauses unterstützten. Die Deputation der Kultusgemeinde machte vor einigen Tagen die Aufwartung bei Sr. Exzellenz dem ErzbischofDr. Posilovic,welcher dieselbe huldvollst empfing und die Kultusgemeiiide in ihrem Bestreben um Erhaltung ihrer. Traditionen auch weiterhin nicht nur mit milden Worten, sondern auch mit einer bedeutenden Geldspende ermutigte. Ebenso haben Ihre Hochwürden die Bischöfe D r. K r a p a c und G u g - l e r nnt bedeutender Geld Unterstützung ihr Entgegenkommen der orthodoxen Gemeinde gegenüber bezeugt. Diesem schönen und edlen Beispiele folgten auch die Herren Domherren, wie auch andere Persönlichkeiten und wird allen diesen edlen Spendern die autonome israel.-orthodoxc Kultusgemeinde seinerzeit ihren herzlichen Dank öffentlich ausdrücken. Wir wünschen unserer orthodoxen Gemeinde das beste Gedeihen." Großbritannien. Leeds. Errichtung einer Mikwoh durch die Stadt! Ein feierlicher Akt, der im wohl-