Mannheim
Compact Memory

Neue jüdische Presse · 1905-11-17 · Heft 44 (17.11.1905) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue jüdische Presse
Volume
3 (1905)
Issue
Heft 44 (17.11.1905)
Date
1905-11-17
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2692297-2692409-2692453--02007-2696580
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

12 entity mentions

Nr. 44. land" hat nicht nur seinen früheren Zauber ganz eingebüßt. Ein flüchtiger Blick in die jüdische oder allgemeine Presse dieses Landes genügt, um sich davon zu überzeugen; das Frankfurter Seminar wurde nicht einmal eines Wortes in der hebräischen Presse gewürdigt, ja, eine solche grandiose Tat wie das jüngste Vorsprechen unsrer amerikanischen Grandees bei De Witte in Portsmouth rief einen förmlichen Sturm der Entrüstung in der ganzen Judenheit des Landes hervor. Wir haben es hier mit einem ganz neuen Elemente zu tun, ein Element, das seine eignen Wege wandelt und sich hoch erhaben über das „faule", „zopfige" Westeuropa denkt, eine Jugend, die in einer Atmosphäre von erhabenen Zukunftsidealen lebt, für die sie jeden Augenblick die größten Opfer freudig zu erbringen parat ist, eine Judenheit, die ihre Gleichberechtigung korro ignique und auf Barrikaden zu erkämpfen glaubt und daher mit einer gewisse» Bemitlcidung .auf ihre westeuropäische Sektion herabsieht, die ihre Scheinober wirkliche „Emanzipation" erbettelt hatte und die ein leeres, idealenarmes, kampfloses und bourgeois-zufriedenes Leben führt. Es ist wirklich nicht cinzusehen, wie das bescheidene Frankfurter Seminar auf eine solche hochfliegende Rasse, die in Wirklichkeit eher unsren westeuropäischen Brüdern als Muster dienen sollte, irgendwelche Wirkung haben könnte. Wenn dort wirklich zur Rettung des überlieferten Judentums etwas getan werden sollte, so muß es, wenn es auf Erfolg rechnet, von dort aus geschehen. Der Misrachi ist die einzige Partei, die berufen ist, in dieser Hinsicht effektiv zu leisten, wenn sich unsre Orthodoxen die Mühe geben wollten, Rabbiner Reines zu verstehen und ihn in seinen Plänen zu unterstützen, anstatt sie flegelhaft anzugreifen. — Ganz anders ist es jedoch ini Orient, wo der Boden noch eine Karka bessulloh (unbearbeitetes Feld) ist, die Massen unseres Volkes noch so gut wie unberührt geblieben find und der Einfluß unsrer europäischen Brüder mit Jubel begrüßt würde. Durch ihre Stellungnahme zu der Frage, die wir hier aufgeworfen haben, wird die Orthodoxie beweisen, ob sic wirklich vcrknöchert-geistesträge, hochnäsig-beschränkt und nur noch sich selbst zu zerfleischen (z. B. Misrachibekämpfung) und wie ein altes Weib ob der Verluste zu weinen fähig ist, wie unsre Feinde mit aller Bestimmtheit versichern und manchmal wir auch zu glauben beginnen, oder ob sic, im Gegenteil, jugendfrisch und kampfeslustig einer frohen Zukunft entgegensieht und opferfreudig bereitwillig ist, in den Fußtapfen eines S. R. Hirsch s. A^ zu wandeln und auch etwas Positives, Segeu bringendes für Gott und Volk zu leisten, tvie wir es so gerne sehen möchten. Uwocharto bachajim! Dr. J. M. Dniklas. Die russischen Herbstjagden. Wie Jäger, Hund und Treiber das Wild zur Strecke bringen, so geschah cs mit unseren Brüdern in Rußland. Mit Hallalis und fanatischem Geschrei hat man sie aus ihren Winkeln herausgehetzt, hat sie gejagt, geschossen, zu Tode geschlagen. Es war ein großes Jagen, an hundert Orten zur gleichen Zeit fetzten auf einen Wink von oben die Herbstjagden auf das menschliche Wild ein. Wieviele ihr Leben lassen muhten und an welchen Orten überall im großen russischen Reiche die Flammen menschlicher Bestialität aufloderten, hierüber fehlt zur Zeit noch jeder Ueberblick, und die russische Regierung wird schon alles aufbieten, um den wahren Tatbestand zu verheimlichen. — Doch eine Aufstellung, die der Hilfsverein der deutschen Juden gibt, zeigt schon mehr wie genug, zeigt schon, daß das Unglück so groß ist, daß menschliche Hülfe nicht einmal zu einer bemerkbaren "Linderung im Stande ist. An folgenden Orten fanden dieserAufstellung zufolge Pogrome statt: 1. Akermann (Gouv. Bessarabien). - 2. Alexandrowsk (Gouv. Jekaterinoslaw). M i l - lionen schaden durch Plünderung und Brände. 3. Ananjew (Gouv. Cherson). 4. Bachmut (Gouv. Jekaterinoslaw) verschiedene Menschenopfer, die besten Läden vernichtet. 5. Balta (Gouv. Podolien), 60 Läden verbrannt. 6. Birsula, große Brandstiftungen. 7. Briansk (Gouv. Orel). 8. Cherson, schreckliches Massacre, 500 Familien ganz ruiniert, brot- und obdachlos. 9. Gadjatsch (Gouv. Poltäwa), drei Tage hintereinander. 10. Ganeschty. 11. Genitschesk (Gouv. Taurien), viele Läden verbrannt. 12. Golta (Gouv. Cherson), niedergebrannt. Frankfurter Israelitisches Familienblatt. 13. Jwanowo-Wosneffensk (Gouv. Wladimir), drei Tage hintereinander. 14. Jaroslaw. 15. Jekaterinoslaw, 70 Getötete, 160 Verwundete, große Brände an der Peripherie. 16. Jelissawetgrad (Gouv. Cherson), die ganze Gemeinde ruiniert, hunderte von F a m i l i e n o h n e O b d a ch, N a h r u n g u n d Kleidung, zahlreiche wohlhabende Leutein Bettler verwandelt. 17. Jusowka (Gouv. Jekaterinoslaw). 18. Kamencz-Podolsk. 19. Kalarasch (Gouv. Bessarabien). 20. Kasan. 21. Kiew, nach Odessa der fürchterlichste Pogrom, drei Tage hintereinander, gegen 100 Getötete, gegen 4 06 Verwundete, die r e i ch st e n Häuser und Läden a u s g e - plündert, bestialische Grausamkeiten, in den ganzen Kreisen wüten Judenkrawalle in den kleinen Flecken. 22. Kischinew, 25 Getötete, 50 Verwundete, Schaden größer als während des Kisch i - newer KraWalles von 190 3. 23. Klinzy (Gouv. Tschernigow). 24. Koseletz (Gouv. Tschernigow). 25. Krementschug (Gouv. Poltawa), 20 Getötete, 80 Verwundete, Judenhetzen in den umliegenden Ortschaften. 26. Krolewcz (Gouv. Tschernigow). 27. Kursk, furchtbares Blutvergießen, in einem Stadtteil ist kein Stein auf dem anderen geblieben. 28. Mariupol (Gouv. Jekaterinoslaw), drei Tage hintereinander Menschenopfer, tausende jüdischer Familien ohne Obdach und N a h r u n g. 29. Minsk, fürchterliches Gemetzel, gegen 100 Tote und viele Hunderte Verwundete. 30. Mohilew-Podolsk (Gouv. Podolien). 31. Mordarowka (Gouv. Cherson). 32. Neschin, drei Tage, verschiedene Menschenopfer. 33. Nikopol (Gouv. Cherson). 34. Nikolajew, schreckliche Krawalle, 2 5 tausendköpfige jüdische Bevölkerung sollst ä n d i g ruiniert, Reiche a r m geworden, fast alle anderen b r o t - n n d .obdachlos. 35. Nowgorod-Sselversk (Gouv. Tscheruigolv). 36. Nowosybkow (Gouv. Tschernigow), drei Tage hintereinander. 37. Obuchow (Gouv. Kiew). 38. Odessa, eine richtige Bartolomäuss ch l a ch t während vier T a g e u n d Nächte, eine der wohlhabe » dsten und ausgezeichnet organisierten jüdischen G c m e i u d e n ei ii T r ü m in e r h a u - f e n, unerhörte Grausamkeiten, nach . verschiedenen Angaben 1100 bis 2000 Inden martervoll getötet, viele Tausende gefoltert und v c r - w u n d e t. 39. Olwiopol (Gouv. Cherson), n i e d e r g e b r a n n t. 40. Orel, vom Pristaw organisierter Judenkrawall während zweier Tage. 41. Orscha (Gouv. Mohilem), acht Juden von Soldaten und Hooligans getötet. 42. Pologoe (Gouv. Taurien). 43. Polotzk (Gouv. Witebsk). 44. Rakitnoje. 45. Rasdelnaja (Gouv. Cherson), im Eisenbahnzug 12 Juden hingemordet und. 32 verwundet. 46. Riga. 47. Rjasan. 48. Romny (Gouv. Poltawa), 25 Getötete und Verwundete. 49. Rostow am Ton, reiche jüdische Gemeinde ruiniert, der ganze neue Markt und viele Läden verbrannt, 511 jüdische Läden ansgeraubt, das gesamte jüdische Gut vertilgt, viele Menschenopfer, Kampf der Polizei gegen die S e l b st w e h r. 50. Rowno (Gouv. Wolhvnieu). 51. Saratow, mit wenigen Ausnahmeu fast alle Juden ausgeplündert, M i l l i o n e n s ch a d e n , zahlreiche Familien ohne Obdach und Nahrung, 50 Getötete und viele Verwundete. 52. Smolensk. 53. Solotonoscha (Gouv. Poltawa). 54. Strascheny. 55. Surasch (Gouv. Tschernigow), 37 Getötete und 244 Verwundete, alle Läden außer der alten Reihe verbrannt, seitens der Juden Versuch bewaffneten Widerstandes. 56. Starodub (Gouv. Tschernigow). 57. Theodosia (Gouv. Taurien). 58. Tiraspol (Gouv. Cherson). 59. Tomsk, außer allgemeinen furchtbaren Exzessen und grausamen -Menschenhinschlachtnngen und Brandstiftungen, speziell jüdischer Krawall. 60. Tschernigow. 61. Uman (Gouv. Kiew). 62. Ungeny. 63. Woronesch. 64. Weliki Luki (Gouv. Pskow). Seite 3. 65. Wiasma (Gouv. Smolensk), die gesamte jüdische Bevölkerung ausgeplündert. 66. Winnitza (Gouv. Podolien). 67. Witebsk. 68. Woronesch. 69. Ismail, vollständig n i e d e r g e b r a n n t. 70. Retschitza.' Petersburg, ll. Nov. Ter heutige Tag verlief ruhig, ebenso dürfte die zu morgen angesagte Judenhetze kaum stattsinden, da alle Maßnahmen zu ihrer Verhinderung getrossen sind und die Polizei einen Wink von oben erhalten hat, das gefährliche Feuer nicht mehr zu schüren. Lemberg, 11. Nov. Hier aus Bessarabien eingetroffene Flüchtlinge berichten, daß alle Nachricht e n über Metzeleien im südwestlichen Gebiete Rußlands bei weitem nicht andieWirklichkeit heranreichen. Die Zahl derGetötet e n i st unglaublich groß. Aus alter Wett. Deutsches Reich. Frankfurt a. M. Am Dienstag, den 21. dss. Mts., 10 Uhr morgens, wird die von uns bereits angekündigte Grundsteinlegung für den Neubau der Synagoge der „Synagogengemeinde Israel. Religionsgesellschaft" stattfinden. Das Programm ist folgendcs: 1) Gesang (Chor). 2) Psalm-Rezitativ (Borbeter), 3) Weiherede des Herrn Rabbiner Dr. Breuer, 4) Einkapslung der Urkunde nebst zugehörigen Gedenkstücken, 5) Hammerschläge, 6) Schlußgesang (Chor). Berlin. Bor dem Schöffengerichr I zu Berlin hatten sich am Freitag voriger Woche die praktischen Aerzte und Redakteure Dr. Max Jungmann und D r. Julius Moses wegen Preßvergehens zu verantworten. Es handelte sich um folgende Angelegenheit: Ini April d. I. ging durch eine Reihe von politischen Zeitungen die Nachricht, daß die jüdische Gemeinde zu Weilburg a. Lahn die Bestattung des verstorbenen Ataklers Arthur Kahn auf dem jüdischen Friedhof abgelehnt habe, weil derselbe mit seinen Steuern seit einer Reihe von Jahren im Rückstände geblieben sei. Diese Nachricht bildete die Grundlage eines satirischen Gedichtes („Khille Weilb u r g"), das der Angeklagte Dr. Jungmann in der Mai-Nummer des bekannten jüdischen Witzblattes „Schlemiel" veröffentlicht hatte und von dem andern "Angeklagten Dr. Moses in den „Generalanzeiger" übernommen worden war. Der Vorstand der Gemeinde Weilburg hatte Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Zur Verhandlung war als Zeuge der Vorsteher der Weilburger Knltusgemeinde, Herr R e i f e n b e r g, erschienen. Tie Verteidigung führte Rechtsanwalt G r o n c m a n n - H a n n o v e r. In der Verhandlung selbst wurde das inkrimiuierte Gedicht: „Khille Weilburg" verlesen, das im überfüllten Zuschauerraume mit'vergnügtem Schmunzeln zur Kenntuis genommen wurde. Nachdem die Angeklagten dem Gerichtshof die Berechtigung einer scharfen Kritik im vorliegenden Falle sowohl vom redaktionellen wie allgemein jüdischen Standpunkte aus dargelegt hatten, wurde zur Zeugenvernehmung geschritten. Herr Vorsteher R e i s e n b e r g mußte zugeben, daß der verstorbene Makler Kahn tatsächlich auf dem christlichen Friedhof beerdigt worden sei, allerdings nicht aus dem Grunde, weil er mit seinen Steuern im Rückstände geblieben, sondern weil er aus der Kultusgemeinde Weilburg wegen religiöser Bedenken ausgcschieden sei. Tic Frage des Vorsitzenden, ob der p. Kahn auch nach seinem Austritt dem Judcntunie angehört habe, mußte der Zeuge bejahen, so daß also der p. Kahn als Jude gestorben sei. Dem Zeugen war es unbekannt, daß die dem Gedicht zugrunde liegende Notiz bereits vorher in einer größeren Zahl von Zeitungen veröffentlicht war. Als die Gemeinde von der Existenz des betr. Oiedichtes Kenntnis erhalten, habe sie sich an den „Z e n t r a l v e r e i n Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" gewandt, der ihr dann erst die Unterlagen f ü r eine Anklage v e r s ch a f f t h a b e! Nach Erledigung der Vernehmungen ergriff der Staatsanwalt das Wort. Ob im Verhalten der Gemeinde eine Intoleranz vorliege, käme nicht in Betracht. Es sei zweifellos, daß das in Frage kommende Gedicht ein Spottgedicht sei, das den Eindruck erwecken müsse, die Gemeinde Weilburg habe sich von Geldgier leiten lassen, ein Borwurf, der um so schwerer wiege, als er gerade einer jüdischen Gemeinde gegenüber erhoben sei und so den Antisemiten Stoff zu weiteren Angrissen geben könne. Es sei festgestellt worden, daß die dem Vorstände untergeschobenen Motive unwahr seien und deshalb eine schwere Beleidigung vorlicge. Er beantrage daher gegen jeden der Angeklagten eine Geldstrafe von 100 Ji oder 20 Tage Gefängnis. Der Verteidiger, Rechtsanwalt @ rouemann - Hannover bemängelte zunächst die Legitimation des Kultusvorstandes als Antragsteller und führte in einer glänzenden Verteidigungsrede dann weiter aus: Es sei mehr bewiesen, als von den Angeklagten behauptet sei. Die Angeklagten seien in denr Glauben gewesen, der Makler Kahn wäre mit Steuer-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.