Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 3 (1905)
- Issue
- Heft 23 (16.6.1905)
- Date
- 1905-06-16
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2. Im Geiste des Judentums lebend, heißt es immer vorwärts, nimmermehr rückwärts, denn das Judentum ist eine Kultur der Tat, der Handlung. Als Kultur der Handlung und der Tat muß cs produzieren, schaffen, arbeiten. Da das Judentum in all' seinen Kulturclementen als absolut zu begreifen ist, d. h. das Judentum an seine Träger « n b e d i n g t e F o r d c r u n g stellt, so muß jeder Träger des Judentums ein produzierendes, schassendes, arbeitendes Individuum sein. Und von diesem Gesichtswinkel aus die Dinge betrachtet, begreifen wir voll und ganz die Notwendigkeit und Wert der Arbeit im Lichte unserer Kultur. „Im Schweiße deines Antlitzes sollst du dein Brot essen", heißt cs schon im ersten Buche Moses und, daß der Mensch sein eigener Sklave sein muß, lehrt der Talmud. ° i „Der Mensch muß sich auch zum Sklaven der Erde machen, welcher er unausgesetzt seine Zeit, seinen Fleiß, seine Arbeit und seine Kraft widmet; nur in diesem Falle gewinnt er zum Lohne die Mittel zu seiner Sättigung, welche die Erde dem Trägen unerbittlich versagt.4) Und die Satyren Salomonis über die Trägheit und den Trägen, bekunden am klarsten die Vorstellung des jüdischen Volkes von der Arbeit und ihrer Notwendigkeit. Ist somit die Notwendigkeit der Arbeit von der Thora abgeleitet und erkannt, so taucht, die Dinge von der Ferne betrachtet, die Frage aus, wer soll arbeiten, wie soll gearbeitet werden. In Griechenland war es der Sklave, Ganzeigentum des Bürgers, der die Arbeit verrichten mußte, während der Herr, der Bürger in seinem beschaulichen Leben seine Zeit tötete, und in Rom sahen die Dinge nicht besser aus. Und im Judentum? — Wir haben bei derselben Gelegenheit an dieser Stelle bei einer Betrachtung der Grundideen des jüdischen Kultursystems fsic: Gleichheitschee im Judentum als ein Merkmal seines Wesens erkannt. Und, wenn alle Juden gleich vor Gott, vor dem Gesetze, gleich im Staate sind, alle gleiche Rechte besitzen, so haben auch alle gleiche Pflichten. Im Geiste des Judentums lebend, obliegt es jedem Juden, gleich seinem Nächsten zu arbeiten. Diese gleiche Arbeitspflicht hat bestimmend auf das gesellschaftliche Leben, auf die Gestaltung der Arbeiterlage gewirkt. Nom und Athen kannten nur Sllaven, Arbeitsmaschinen. Das Judentum führt den Arbeiter» losgelöst von der Sklaverei, in das wirtschaftliche Leben ein. Diese gewallige wirtschaflliche Reform durch das Judentum erkannte auch die moderne Sozialwissenschast voll und ganz an?) Das Judentum hat durch die.genaue Abschätzung der Arbeit als selbständigen Arbeitswert, im Gegensatz zu 3!om und Athen, die Arbeit von dem Träger getrennt. Die Thora bestimmt, daß ein jüdischer Sllavc, nach Ablauf von sechs Jahren, ohne welchen Entgelt an seinen Herrn auf freien Fuß gesetzt werden müsse. Damit war tatsächlich die Sllaverci im Judentum aufgehoben, denn der Sklave war bei seinem Eintritt in diesen Stand nur nach seinem Arbeitswert bestimmt, nur seine Leistungen und Brauchbarkeit kamen in Betracht, nicht der Sklave als ewige Arbettsmaschine. Und die Tatsache, baß der jüdische Sklave, sobald er in den Besitz des entsprechenden Vermögens sich nach Abrechnung des Wertes der geleisteten Dienste loskau fcn konnte, bestätigt vollauf obige Behauptung. Eine talmudische Bestimmung besagt^), daß bei der Loskaufung der Preis zu Gunsten des Sklaven bestimmt werden mußte. War unterdessen der Preis des Sklaven gesunken, dann zahlte er im Verhältnis des gegcnwärttgen Wertes, trotz des hohen Einkaufspreises, war der Wert gestiegen, brauchte er nur im Verhältnis des niedrigen Einkaufspreises zu zahlen. Neben diesem humanen Sllavenrecht bestimmt weiter der Talmud, daß der Herr dem Sllaven Arbeit nur nach Maß und Ziel austragen dürfe, ebenso durfte der jüdische Sklave nicht mit der Ausführung von Arbeiten beauftragt werden, die ihn erniedrigen und verächllich 'machen, oder wenn keine Notwendigkeit zum Arbeiten vorlag. In, Jubeljahr ging der jüdische *) Sanh. 58b. 2) Berg!.. Ludwig Steint Die soziale Frage stn Lichter der Philosophie. s) Kidduchim 20. Frarckfurter IfraeAischer Familienblatt. Sklave unter allen Umständen frei aus. Wie sehr bas Judentum die Sklaverei verpönte, geht schon daraus hervor, daß der jüdische Sklave nach Ablauf der sechs Jahre beim Wunsche eines weiteren Verbleibens in der Sklaverei eine Strafe, die Durchbohrung des Ohres, hat erleiden müssen. Und, wenn das Judentum bei Humanisierung dieses Sklavenrcchts und Einführung des Arbeitswertes chcht auf uichtjüdischc Sklaven dasselbe Recht ausgedehnt, darf beim streng nationalen Charakter des jüdischen Rechts nicht Wunder nehmen. Dann würde der jüdische Staat bei einer sofortigen Ausdehnung dieser Reform auch auf Nichtjuden eine Ueberslutung des Staates durch frcigewordeue Sklaven, die wegen ihrer Nichtzngehörigkeit zum jüdischen Staate keine jüdischen Bürger waren, zur Folge gehabt haben, was wegen der politische» Gefahr hat vorgebeugt und die Reform nur auf jüdische Sklaven hat beschränkt werden müssen. Freilich sind mit den obigen Andeutungen das jüdische Sklavcngesetz und die Gesetze über heidnische Sllaven bei weitem nicht erschöpft; wer sich für diese Frage interessiert und das Verhältnis des jüdischen zum nichtjüdischen Sklavenrecht kennen lernen Witt, der kann es klar und deutlich an einer andern Stelle auseinandergesetzt finden?) Das jüdische Sklavenrecht führt uns zu den ersten Anfängen jenes Standes, den man heute den Arbeitsstand nennt, und wir wollen es nicht unterlassen, bei dieser Gelegenheit in aller Kürze auf die Rechte der Arbeiter, wie wir sie im Talmud porfinden, einzugehen. Soweit es sich historisch Nachweisen läßt, ist der Sklave, insbesondere der jüdische Sklave, dank dem jüdischen Sklavcnrecht vom jüdischen Weichbild verschwunden, und an seine Stelle trat der Lohn- und Tagarbeiter. Die Arbeitszeit betrug im Winter etwa sieben Stunden, im Herbst und Frühling gegen neun bis zehn Stunden, im Sommer hingegen von 15—16 Stunden. Ter Grundsatz für die Bestimmung der Arbeitszeit lautete, »man arbeite von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Mit Schluß der Arbeit mußte der Arbeiter seinen Lohn ausgezahlt erhalten, auch die Wochen-, Monats- und Jahresarbeiter erhielten ihren Loh» nach Beendigung der Tagesarbeit. Für die Regulierung der Zahlung an die Arbeiter gab es einen Grundsatz: an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, nicht soll die Sonne über ihn untcrgeheu. Des Arbeiters Lohn durfte beim Arbeitgeber nicht übernachten. Die Zurückhaltung des Arbeiterlohnes galt als eine Räuberei. An vielen Orten erhielten noch die Arbeiter volle Beköstigung und zwar durste der Kvstgeber mit den Arbeitern in der Verabreichung von Gerichten keine Ausnahme machen. Ter jüdische Arbeiter bildete keinen abgeschlossenen Stand?) sondern war der Gleichberechtigte und gleich andern wohlgeachtet. (Schluß folgt.) I Aus aller Well. ' Deutsches Reich. Franksnrt a. M. Montag, den 12. ds. Mts., vormittags 10 Uhr, wurde der X. Deutsch-Israelitische Gemeindetag unter Anwesenheit von 139 Delegierten eröffnet. Professor Dr. M. Philippson- Berlin hielt die Begrüßungsansprache. Als Vorsitzender wurde Rechtsanwalt Tr. I. Blau-Frankfurt a. M. gewählt. Sodann erstattet Geheimrat Prof. D r. Rosin- F r e i b u r g sein Referat über R e ch t s st c l l u n g der jüdischen Gemeinden in Preußen. Das Referat gipfelte darin, daß es unbedingt notwendig sei, eine Gesamtorganisation der jüdischen Gemeinden zu schaffen. Redner fordert die Gründung von Rabbinatsverbänden, Einsetzung eines Obersynagogenrates mit einem Staatskommissare und Proportionalwahl in den jüdischen Gemeinde», damit auch das Recht der Minoritäten gewahrt werde. lieber Propaganda berichtet der stellvertretende Schriftführer, Syndikus Dr. Apt-Berlin. Trotzdem von den dem Bunde augehörenden Gemeinden 155 ihren Jahresbeitrag von bisher JL 8383 aus JL 26128 (die Gesamtbeiträge der 235 Bundesgemeinden betrugen im letzten Berichtsjahre JL 34076) erhöhte», sei es nicht möglich gewesen. 4) Sittengeschichte Roms von Friebländcr. b) Baba bezioh 83 und 1100 und Mainion. Hileh. Sech, 9—11. Kr. 23. die kleineren Gemeinden, die immer mehr zu Gunsten der großen zurückgehen, genügend zu unterstützen. — In der Tiskussion empfiehlt D r. A p s e l - K ö l u, den Jahresbeitrag der persönlichen Mitglieder von JL 10. auf JL 5 herabzusetzen; diese Herabsetzung würde sehr propagandistisch für den Gemeindebund wirken, da ihm damit das große Publikum zugeführt würde. Prof. Dr. Philippson erwidert, daß her Beitrag für diejenigen, die Interesse sür de» Gemeindebund haben, nicht zu hoch sei, er sei sogar sür eine Erhöhung des Beitrages. Pros. Dr. Blaschke-Berlin referiert über Religionsunterricht und die damit zusammenhängenden Fragen. Ter Gemeindebund hat die Ausgestaltung von Religionsschulen aller Art in Aussicht genommen und ist fortgesetzt bemüht, in diesem Sinne zu wirken. Seine Bemühungen sind aber bis jetzt erfolglos gewesen, so namentlich in der Frage der Gleichstellung des jüdischen Religionsunterrichts an höheren Schulen mit demjenigen anderer Konfessionen. Ferner strebt der Gemeindebund die Einführung der obligatorischen Inspektion über den Religionsunterricht an. Tie Zustände der kleinen Gemeinden sind noch recht prekäre; das liegt an dem Judisserentismus der Gemcindemitglicdcr selbst. Tie Regierung hat staatliche Unterstützung zur Anstellung von Religioiislehrern für bedürftige Gemeinden zugesagt. Eine Petition an den Kultusminister wegen Erteilung des Prädikats im jüdischen Religionssach beim Reifezeugnis und wegen der Festsetzung des Religionsunterrichts hatte wenig Erfolg. Eine zweite Petitton betrifft die Schulinspektion für den jüdischen Religionsunterricht und wer sie ausüben soll. — An das Referat knüpfte sich eine lebhafte Tebatte. Brausenberg-Coblenz wünscht die Inspektion keineswegs für ältere und erfahrene Lehrer; er hält die Inspektion bei dem Religionsunterricht für eine „Parade", da der Inspektor doch nicht in das Herz des Lehrers sehen könne. Ihm erwidert ein anderer Redner, daß der Religionsunterricht nicht nur im Herzen, sondern auch im Kopfe liege, er hänge daher nur zum Teile pom Gefühle des Lehrers ab. Es könne kein Lehrer verlangen, daß er von der Inspektion ausgenommen werde, wie an jeder städtischen und staatlichen Schule, so müsse auch in der jüdischen Schule der Religionsunterricht inspiziert werden. Nach einer halbstündigen Pause wird um 2 Uhr die Tiskussion fortgesetzt. Perez-Königsberg bedauert den Notstand der kleineren Gemeinden und bittet, einen größeren Betrag >oie bisher (die Ausgaben des D. I. G.-B. sür Religionsunterricht betrugen im letzten Jahre JL 17 937) zur Verfügung zu stellen. Siegm. Loch-Trier weist besonders auf die Ostprovinzen hin, wo viele jüdische Kinder überhaupt keinen Religionsunterricht genießen. Rabbiner Dr. Seligmann-Frankfurt meint, man müsse erst das 'unerquickliche Verhältnis zwischen Rabbiner und Lehrer beseitigen; eher komme man nicht weiter. Rabbiner Dr. Nawitsch-Offeub u r g spricht über die Inspektionen, dieselben seien unentbehrlich und keineswegs Parade; der Rabbiner könne sehr wohl den Religionsunterricht des Lehrers überschauen und beurteilen. Oberlehrer Dr. Türk-" Berlin ist unter der Bedingung für die Inspektion, daß der Lehrer jedesmal einen offiziellen, schriftlichen Bericht von dem Inspektor über seinen Befund erhalte. Rabbiner Dr. Vogel st ein» Stettin verlangt, daß sich jeder Lehrer der Inspektion unterwerfe. Graf behauptet, daß nicht sämtliche Lehrer zum Unterrichte befähigt sind; es ist wohl ein Erlaß vorhanden, daß nur geprüfte Seminarlehrer angestellt werden dürfen, doch wird er nicht beachtet. Kirchenrat Dr. Kroner-Stuttg a r t stellt den Antrag: „Der Gemeindetag erklärt, daß es für die paritätische und zweckmäßige Behandlung der israelitischen Schuljugend erforderlich ist, daß . an allen Schulanstalten des Staats, wie der Städte, an denen die Mindestzahl von zehn Schülern vorhanden ist, ein geordneter israelitischer Religionsunterricht erttilt wird; daß ferner im Auftrag der Regierung durch geeignete israelitische Fachniänner dieser Religionsunterricht beaufsichttgt wird." Tie Abstimmung über den Antrag Kroner wird erst beim Kapitel „Bezirksrabbinate" vorgenommen. Man trat nun zum Punkte Wanberbettelei und Arbeitsstätten über, über welches Thema die Herren 33. .Feilchenfeld-Köln, Sanitätsrat Stern-Berlin und M. Lebrecht-Nürnber g sprechen. Tie Wanderbettelei hat in den letzten Jahren in den deutschen Städten rapide zugenommen. Eine Milderung der unhaltbaren Verhältnisse erblickt man u. a. in der Schaffung von Arbeitsstätten, Gründung von Arbeitsnachweisen und Führung von - „schwarzen Listen". An eine Beseitigung der Wander. bettelet der Juden, so wurde von dem Kölner Redner ausgeführt, sei so lange nicht zu denken, als es in Europa noch einen Staat gebe, der einen Teil seiner Bevölkerung auf die Landstraße setze. Rabbiner Dr. Horowitz-Frankfurt verlangt, daß man wenigstens Alles tue, damit die Leute nicht zur Wanderbettelei gezwungen-werden; dazu gehöre in erster Reihe, daß man dem jüdischen Handwerker Arbeit .gebe. Redner gehört zu denjenigen, die niemals eine Empfehlung geben; es sei, ihm aber jedesmal ein bitterer Schmerz, wenn er Menschen sehe, die ohne Verschulden, nur durch Arbeitslosigkeit, zum Betteln gezwungen sind. Tie Arbeit versöhnt Alles! Rabbiner D«r. Köpfte in-