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Neue jüdische Presse · 1905-06-08 · Heft 22 (8.6.1905) · p. Seite 10

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
3 (1905)
Issue
Heft 22 (8.6.1905)
Date
1905-06-08
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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Seite 10. Frankfurter ZsraMiWB Fcmrtlienblatt. ~ ' 7 Nr. 22. —n. Aus ÄAoh^ilew wird hemWos'chod geschrieben, daß aus vielen Städten und Städtchen des Gouvernements beängstigende Berichte über sich dort vorbereitende Judenmassakres einlaufen. u. R ad u sch k o m i t s ch (Gouv. Wilna). Der katholische Pfarrer hetzt hier den Pöbel, JUdenunruhen zu veranstalten. Es wird hier eine Selbstverteidigung geplant. —n. Getschnik. Die Russen haben den Juden vorgeschlageu, gemeinsam eine Selb st Verteidigungsorganisation zu gründen. —n. Sch klow (Gouv. Mohilew). In Sklow befürchtet man ein P r o g r o m. Ebenso in Tschaus. Im Mohilew hat sich das „schwarze Hundert" organisiert, das sich aus kleinen Beamten, Dieben, versoffenen Adligen u. dgl. rekrutiert. Man befürchtet ein Progrom. —u. Babrausk (Gouv. Minsk). Anzeichen der Unordnung sind auch in unserer Stadt bemerkbar. Ueberall sieht man „neue Gesichter"- deren Aeußeres und Benehmen verdächtig erscheint.. Auch Proklamationen fehlen nicht. —n. Saroki (Gouv. Bessarabien). Gerüchte sind fortwährend in Umlauf, daß sich Massakres in unserer Stadt vorbereiten. Biele der Chulig a m (Strolche) verkünden das Ausschlachten der Juden. Ter „Golowa" (Stadthaupt) und einige angesehene christliche Bürger ließen die Vorsteher der Juden zu sich rufen und gaben ihnen den Rat, eine jüdische Bürgerwehr zu gründen, an der auch sie teilnehmen würden. Vorige Woche nun wurde auch tatsächlich eine Bürgerwehr gegründet, der mehr als 200 junge Leute beitraten. —n. Nowogradwolynsk. Tie jüdische Bevölkerung lebt jetzt in großer Panik. Tie Ereignisse in Szitomir haben hier einen schrecklichen Eindruck gemacht. Diese Stimmung wurde noch dadurch verschärft, da hier Nachrichten einliefen, wonach ein Teil der Anstifter der Judenmassakres in Szitomir nach unserer Stadt sich begaben. In der Stadt werden Aufrufe vcrbreftet, die einladen: „Juden, Polen'und Studenten zu schlagen." Hier werden jetzt Tunkelmänner bemerkt, die sich als Vorsteher des „schwarzen Hundert/' ausgeben. An der Spitze dieser Partei steht die örtliche Polizeibehörde. —n. Szitomir. (Telegramm.) Von den Hunderten Chuligans (Strolche), die der Teilnahme an den Judenmassakres in Szitomir beschuldigt werden, sind vorläufig nur 20 verhaftet worden. —u. Aus Hascht (Gouv. Wolyn), Myrapel (Gouv. Wolyn) kommen sehr beängstigende Berichte über Vorbereitungen von Judenexzessen. —n. Urgiow. Tie hiesigen Juden sehen die Notwendigkeit der Gründung einer Selbstverteidigung ein. Als Versammlungspunkt der Chuligans dient das Volkscafä. —n. Tschenstochow (Gouv. Petrokow). Hier hetzt ein Judenkrawallagitator die Bauern zum Blutvergießen auf. Er wird nicht müde zu predigen: „Kischinew und Hömel sind noch zu wenig; man muß die Juden bis auf einen ausschlachten." —n. Proskurow. Tie Agitatoren bemühen sich, den Bauern einzureden, daß die Juden ihnen die Felder wegzunehmen trachten. Es herrscht große Panik. —n. Zwenigorodka. Es halten sich hier viele Agitatoren für Veranstaltung von Judenexzcsscn auf. —n. Riga. Tie Selbstverteidigung und die Vorbereitungen für sie gehen erfolgreich vor sich. Ungefähr 200 Arbeiter und mehr als 100 „Intelligente" traten in die Selbstverteidigungspartei ein. Auch in der Synagoge wird für diese' Angelegenheit agitiert — und mft Erfolg. Es wurde beschlossen, dejourierende Abteilungen auf verschiedene Quartiere zu verteilen. Auch wurden „Reserve-Bataillone" organisiert. Tie dejouricrenden Abteilungen sind insofern von großer Bedeutung, als sie die Exzesse noch an ihrem Beginn zu unterdrücken vermögen, ehe noch Polizei herbeieilt und die Chuligans aneifert. Gedanken zum Schewnoth-Feste. Megillath Ruth. (Schluß). Bei seiner ersten Begegnung mit Ruth haben wir Boas als einen Menschen, auf höchster Stufe jüdischer Vollkommenheit stehend, bewundern können, und wir werden seine Charaktergröße bei einer anderen Gelegenheit noch mehr erkennen. Boas war, wie das Seder Hadauraus berichtet, damals schon in sehr hohem After, seine Frau und eine große Anzahl Söhne und Töchter waren gestorben. Lange hat er selbst — er war der elfte der „Richter" und als solcher sieben Jahre unter dem Namen Ewzon in seinem Richter-Auit über Israel — den Tag seiner Heirat mit Ruth,,von welcher wir noch zu sprechen haben, nicht mehr überlebt. — Doch zurück zu Noemi. Wie groß das Gottvcrtrauen, die Frömmigkeit, die Menschenliebe Noömis gewesen, geht wahrlich genugsam, ohne Kommentar, aus ihren Reden und Handlungen hervor; nur eine Rede, ein Befehl an Ruth bedarf der besonderen Berücksichtigung, da diese Stelle wohl die einzige in unserem Buche ist, welche Unverstand und wissentliche Mißdeutung entstellt und ihrer heiligen Bedeutung entkleidet haben. Ter Begriff der Jib bum-Lehre war bei unseren Vätern schon längst vor Mattan Tauroh in Geltung. Jehuda, der Sohn Jakobs, der älteste Ahn der Helden unserer Ruthgeschichte, läßt Tamar heimkehren in ihr Vaterhaus, „bis daß mein Sohn Schela herangewachsen", damit sie dann die Schwagerehe mit demselben eingehcn könne. Wenn ein Mann in Israel kinderlos stirbt, so wird seine Witwe die Frau des Bruders; ihm, deni Bruder, liegt es ob, seines Bruders Haus, das seinen Zweck nicht erreicht, neu aufzubauen. Tie Ehe des Bruders ist, wie S. R. Hirsch s. A einmal sagt, ohne die Erzeugung und Erziehung von Kindern in ihrem sittlichen Charakter getrübt, die Pflicht des lieberlebenden ist cs, ergänzend diesen Mangel zu ersetzen. Tas ist der Grundbegriff der Jibbum-Jnstitution. — Doch nur eilt von h ö ch ste m sittlichen Empfinden getragenes Bewußtsein ist hierfür fähig. Nur Gedanken heiliger Pslichterfüllnng dürfen einen Jowom erfüllen. Wie arm sind wir, daß unsere Weisen schon vor vielen Jahrhunderten dieses herrliche, so ganz im Thora-Geiste geschaffene Gesetz außer Kraft setzen mußten, daß sie gezwungen waren, in einem solchen Falle zu Chalizah, einer Institution, die ja nur Notbehelf, nur Ausnahme darstellen sollte, ihre Zuflucht nehmen. Wie arm sind wir, daß wir uns nicht mehr diese hohe sittliche Auffassung der jüdischen Ehe bewahrt, und daher eine Vorschrift in Kraft treten mußte, die im eigentlichen Sinne für den Schwager, der sich weigert, die Schwägerin zur Frau zu nehmen und damit das Haus seines Bruders wciterzubauen, öffentliche Beschämung bedeutet. Wie reich aber waren unsere Väter und Mütter zur Zeit unserer Rutherzählung; wie reich an sittlicher Hoheit. Tie einzige oder sagen wir die wichttgste Sorge für Noemi war, das Haus Elimclcchs, die Häuser ihrer Söhne, nicht aussterben zu sehen. Durch die ganze Erzählung, vor allem auch schon gleich am Anfang bei ihrer Unterredung nnt Orpo und Ruth haben wir diese Empfindung und sehen sie fast verzweifeln über ihr Geschick. Doch ihre Hoffnung, daß noch ein Gauel lebt, daß noch ein Verwandter ihres Mannes übrig, durch den Elimelechs Haus, ihrer Kinder Häuser, doch noch wiedererbaut, das; somft ihr Leben seinen Zweck dennoch erreicht, sie, wenn auch durch ihre Schwiegertochter, noch Nachkommen für Gott und seine heilige Thora ausrüstcn wird können, sie wird nicht zu schänden. Boas, ein naher Verwandter ihres Hauses, lebt noch; Ruth hat bereits, wie wir cs schon besprochen, von ihm herrliche Beweise treuer verwandtschaftlicher Gefühle erfahren. Auf ihn setzt Noemi ihre Zuversicht. Keine Jibbum-Pslicht existiert für Boas, doch der Geist des Jibbumgesetzes ist lebendig in seinem Bewußtsein; unsere No-emi darf auf ihn rechnen. Und wir ahnen es, wie von höchstem sittlichen, wahrhaft jüdischem Pflichtgefühl ihr Befehl an Ruth diktiert ist (Kap. 3, 2—4, siehe daselbst.) Wahrlich, unsere Zeit, die so oft Frauenehre und Frauenachtung einerseits in lächersicher Selbstüberhebung mit Füßen tritt, sie kann andererseits für eine solche Handlung kein Verständnis haben und nach, ihrem Maßstab gemessen nur ein Achselzucken dafür erübrigen. Noemi, der es der Mizwoh und nur der Mizwoh galt, ihr äußerer Anstand, ihre Sitte waren von echterer, höherer Art. Und Ruth gehorcht. Nur die heiligsten Regungen führen sie zum Zelte Boas, ihr gelten nur die heiligsten Pslichtlehren, die sie jm Hause von Noemi gelernt, sie will den Gauel der Familie zu seiner Pflicht rufen, eine Handlung, die auch die modernste Dame — mit liberalster Geistesrichtung — ohne den Geist der Thora nimmer verstehen wird. . Und Bons fragt: wer bist du?— Und bescheiden und demütig antwortet Ruth: „Ich bin Ruth, Deine Magd, Du mögest Teilten Fittig über Deine Magd breiten, denn T>u bist der Erlöser." Keinen herrlicheren Ausdruck konnte der Verfasser des Ruthbuches seiner Heldin in den Mund legen: Poraßto Knophecho al Amosecho. Wie in der Chalizähvorschrist die Frau durch das Entschuhen des Bruders, der sich weigert, wo Gesetz und Umstände es sonst gestatten, die Jibbum-Pslicht zu erfüllen, und durch dlusspeien vor seiucin Angesicht, damit veranschaulichen soll, daß solche Lieblosigkeit Verachtung verdient, so lehrt der Akt der Nißnim, wo Mann und Weib sich mit einen: genieinsamen Gcivande umgeben, so recht die Aufgabe, die einem jeden nun zufällt; er umhüllt sie mit scinem Gewände; er beschützt sie fortan; er ist ihr Gauel und wir verstehen es, wenn in dem Ausspruch Porasto Knophecho unsere Weisen Nißuin augedeutet sehen (siehe Raschi daselbst). „Sei mein Gauel, sei meiner Mutter, und mein Annehmer." Tie Antwort' unseres Boas, auf welche wir uns wiederum, um sie nicht durch eine Uebersetzung abzuschwächen, nur hinzuweisen erlauben (Kap. 3, 10 u. jff.), zeichnet si chnoch durch eine Textmerkwürdigkcit aus, welche wir kurz erwähnen möchten. Einmal in unserem Buche, überhaupt sehr selten in der heiligen Schrift (der Talmud im Traktat Nedoritit führt noch ein paar Stellen an), steht ein K s i w wlan kri. Tas Wörtchen Im im 12. Vers des 3. Kapitels wird nicht gelesen, obwohl es geschrieben steht. Nascht erklärt hierzu, daß Im ein Zweifel bedeutet, während hier von keinen: Zweifel die Rede ist. Boas wußte ganz genau, daß ein Gauel vorhanden war, der mit Elimelech näher verwandt war, als er selbst: Am Schlüsse unseres Buches heißt es: Schalmaun erzeugte Boas, Schalmaun aber Elimelcch und Tauw, so hieß der, nachher nur „Plauni Almoni" benannte, waren Brüder, Boas dagegen als Sohn Schalniauns erst der Nesse des Elimelech;' es war also kein Zweifel, daß in Tauw (Plauni Alnwni) ein näherer Gauel vorhanden war, daher wird I m b e i m L e s e n weggelassen; immerhin dürfte die Bereitwilligkeit desselben von Boas sofort angezweifelt worden sein, und aus diesem Grunde möchte wohl der Verfasser einen Zweifel im Schreiben bereits angedeutet haben. Es würde zu weit führen, wollten wir auf die umgekehrte Textmerkwürdigkeit, die ebenfalls in unserem Buche vorkommt, Kri wlan ksiw, hier cingehen. Ruth war frohen Mutes zu ihrer Schwiegermutter heimgekehrt, noch reichlich beschenkt von Boas, mit dem sicheren Versprechen desselben, ihre Angelegenheit ins Klare zu bringen. Wenn wir vorhin als Grundlage für das ganze Verhalten der Noemi und ihres Befehles an Ruth, den Geist der Jibbum-Jnstitution zu erkennen geglaubt haben, so müssen wir nun auf eine andere Institution kurz eingehcn, die für das Verhalten des: Boas und für das ablehnende Verhalten des Ploni Almoni, dessen Name nicht genannt wird, weil er ablehnt, von Wichtigkeit ist, der Geuloh-Jnstitution- Wie aus dem 3. B. M. beim Geuloh-Gesetz hervorgeht, war es das Recht, wie der Talmud es aber ausdrücklich hervorhebt, nicht die kategorische Pflicht, des nächsten Verwandten, das Gut, das ein jüdischer Bruder aus Not verkaufen mußte, als der erste zurückzukaufen. Tas Erbgut einer Familie in Israel sosite den Nachkommen derselben unverloren bleiben, und wer dem verarmten Bruder am nächsten stand, hatte das Vorkaufsrecht. Ter Geist der Tauroh, welcher Bruderliebe in Jsraelskreisen als selbstverständliche Voraussetzung hat, schützt dadurch eine Familie vor dauernder Verarmung. Wie S. R. Hirsch s. A. in seinem Kommentar darauf aufmerksam macht, scheint jüdische Sitte noch weiter gegangen zu sein, wie das Gesetz, da ja Boas von diesem nächsten Verwandten einen Rückkauf der Felder Elimelechs, nicht ohne gleichzeitige Heimsührung der Ruth als Gatttn verlangt. Boas, dessen erhabene Anschauung seiner jüdischen Pflichten wir durch den Verlauf den ganzen Buches bewundern konnten, für ihn ist mit Mchten den Geuloh-Bestimmungen durch Rückkauf seines Erbgutes entsprochen; ihm gilt es: Den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbgutwied er aufzurichten. — Tvch der eigentliche Gauel — so wird derselbe nun noch

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