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Neue jüdische Presse · 1905-05-19 · Heft 19 (19.5.1905) · p. Seite 2

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
3 (1905)
Issue
Heft 19 (19.5.1905)
Date
1905-05-19
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Öriantmner Israelitisches ftamilienDtatc. Sfr. 19. Und wie die Lehre von der Friedensliebe im Judentum auf das wirtschaftliche Leben cinwirkt, so ist die Lehre von der Gleichheit aller Juden vor Gott und vor dem jüdischen Gesetz . eine Ursache der Nichtbildung von abgesonderten' Kasten und Schichten im jüdischen Volle. Li 1 b’nei Isroel awodim welan awodim laawodim. Das Judentum mit seiner naturalistischen Anschauungsweise des soziale» Werdens aus Grund seiner Lehre vom Kampf nm's Recht setzt die Existenz sozialer und ökonomischer Gegensätze als naturnotwendig voraus. „Reichtum und Armut sind von Gott nach seinem weisen Wcltplane wie Berg und Tal und wie viele andere Gegensätze zu gegenseitiger Ergänzung geschaffe «."*) Sobald wir uns jetzt darüber klar sind, das; Reichtum und Armut nach der Lehre des Judentums als gegebene Faktoren zu betrachten sind, obliegt cs uns nunnichr, über ihr Verhältnis zu einander im Lichte des Judentums klar zu werden. Das Judentum lehrt uns vom Reichtum, das; er weder ■ ein Verdienst, noch eine Macht, oder ein Besitz, deren der Mensch sich rühmen kann»* * 9) denn die Vergänglichkeit und Wandelbarkeit des Reichtums ist eine unumstößliche Wahrheit. Im Lichte des jüdischen sozialen Weltbegreifens erkennen wir im Reichtum nur eine flüchtige ökonomische Erscheinung. Hiermit ist die Macht des Geldes und fein verderblicher Einfluß aus den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wechsel der Zeit genommen. Also nur die guten oder schlechten Eigenschaften der Person sollen — abgesehen von ihrem persönlichen Vermögen — für ihre Beurteilung, für ihre politische und gesellschaftliche Stellung inaßgebend sein. Natürlich sahen diese Dinge sowohl in Rom als in Hellas anders aus. Tie Tat» sache, daß in Rom und Griechenland der Reiche alles war, oft sogar der Staat selbst und der Besitzlose als elende Kreatur, Zweifüßler und Fabrikware der Natur angesehen wurde, führte oft zu wilden soziale» Kämpfen, denn die Ansammlung von Reichtum und Vermögen auf der einen Seite, die Vcrelcndung der großen Massen auf der anderen Seite mußten zu jenen gewaltigen Sklavenaufständen führen, von welchen uns die vergilbten Blätter erzählen. Nicht nur von der Vergänglichkeit und Wandelbarkeit des Reichtums lehrt das Judentum, sondern auch von gewaltigen Gefahren, die der Reichtum in sich birgt, denn nur oft wird er den Menschen zum Unglück und verkörpert das tragische Geschick in seiner Folge. Deuteron. 17, 17 heißt es vom jüdischen König, Gold und Silber soll er nicht häufen. Salomo, der reichste König Israels, betet anläßlich der Einweihung des Tempels zu Jerusalem: Herr des Wellalls! Sollte hier jemand um Vermögen und Geld dich anrufen und du in deiner Allwissenheit weißt, daß das Vermögen ihm zum Unglück werden könnte, so gewähre seine Bitte nichts) Aber wer die Psychologie der großen, armen Massen kennt, begreift, in welchem Matze eine solche Auffassung des Reichtums auf ihr ganzes Tun und Streben.heilvoll einwirken. Die Vergänglichkeit des Reichtums ist ihnen "ein Trost, und sein oftmaliger tragischer Ausgang zeugt in ihnen eine Angst vor seinem Besitz. Damit ist dem Neid und seinen Folgen der -Boden entzogen. Und, wenn es wahr ist, daß man ein Volk nach seinen Sprichwörtern erkennt, so wird man durch das jüdische Sprichwort „es gibt keinen ärmeren als der Hund, keinen reichern als das Schwein" die Vorstellung des jüd. Volkes vom Reichtum erkennen, denn das Schwein ist nicht wählerisch, nimmt das, was es findet, zur Nahrung und gibt sich damit zufrieden?) Die Armut ist neben oftmaliger Verursachung durch Trägheit und Lässigkeit und der Prädistinatton des Schicksals eine harte Prüfung, wie der Mensch, ohne zu murren, sich mft seinem Schicksal abfinden wird. Oft tritt sie als Strafe ein wegen Mangel an Wohltättgkeit und Vernachlässigung der Thora?) Durch diese Vorstellung von der Ursache der Armut geht am besten hervor, welche Ansprüche das -) Pessikte rabbothi und Zalkut kohelet. 9) Jer. 9. 22. . *) Middrasch Exod. <j. 31. s) Sabb. 155b. «) Midi». Lev re 34. Judentum in Bezug auf Bildung des Individuums und sozialen Sinn an den Einzelnen macht. Die Armut erscheint im Judenttun als der härteste Schicksalsschlag, von welchem nur der Mensch betroffen werden kann. Folgende Sprüche über Armut aus Talmud und Middrasch sind hier zu verzeichnen: „Es gibt auf der Well nichts Härteres als die Armut, sie ist lästiger als alle Leiden der Erdc."Z „Schmerzvoller als 50 Klage» ist die Armut."«) „Sie ist gleichbedcntcnd mit dem Tod,"«) „und befreit durch ihre Beengungen .in diesem Leben von den ewigen Strafen des Jenseits." ") „Wer von Tag zu Tag harren muß, an irgend welchem Mannes Tisch ein bescheidenes Plätzchen zu finden, der kann sein Leben nicht als solches bezeichnen."") Solche Stelle» in Talmud und Middrasch über Armut und Armscin ließen sich noch mehrere aufführen, aber wozu? Aus den angeführten Stellen geht deutlich genug hervor, welche Vorstellungen das jüdische Volk von der Armut hatte, wie es unfern Ahnen daran gelegen, dein vom harten Schicksal Verfolgten einen Ersatz für sein Leid und Weh' auf Erden zu bieten. Dieser Ersatz ivar neben einer tatkräftigen Unterstützung der ökononrisch Schlechtbestellten ein Wert rein ethischer Natur. Der Arme war mehr denn jeder ein ethisches Objekt. 'Aber mit einer Umwertung der Werte war noch nichts getan: Aus der Lehre von der Gleichheit aller jüdischen Staatssiibjekte vor dem Gesetze, vor Gott, ist genau zu erkennen, von welchem Geist der jüdische Staatsgedankc getragen war. Der jüdische Staat muß an jedem Staatssubjekt ohne Unterschied des Standes und des Vermögens, der Eigenschaften und des Alters das gleiche Interesse haben, und wegen dieses Jntcressiertseins des Staates an jedem Individuum mußte er in seiner selbst Interesse Maßregeln treffen, zunächst, ivenn auch nur eine relative Aequivalenz in sozialer und ökonomischer Beziehung unter den einzelnen Staatssnbjekten hcrbeizuführen, um nicht wegen gänzlicher Verelendung der Massen seinem Ruin entgegenzusteuern, was nur durch eine soziale Gesetzgebung möglich war; andererseits die soziale Gesetzgebung so zu gestalten und zu handhaben, daß die angestrcbte und im Wesen des jüdischen Staates begründete Gleichheit auch aufrecht erhalten bleibt. . . . Reich und arm find. zwei gegebene Kategorien im Wirtschaftsleben, so lehrt uns das Judentum, reich und arm sind zwei Mächte, die sich feindlich gcgenüberstehen, so lehrt uns die Erfahrung. Um der aggressiven Haltung dieser beiden feindlich sich gegenüberstehendcn Mächte eine mildere Gestalt zu geben, griff der jüdische Staat ein, um jedes Individuum in gleicher Weise in den Dienst der Allgemcinhell, des Staates zu stellen. Die Natur läßt sich nicht durch Menschenhand lenken, aber wohl kann inan ihre Gewalten bändigen. Arm und reich sind Naturgewalten, und sie zu bändigen, sucht das Judentum, resp. der jüdische Staat. Zu diesem Zwecke mußte der Armutkategorie ihre Steilheit genommen werden, damit sie nicht mit der Alpenkraft dem Reichtum schroff entgegensteht. Das wird durch eine Klassifizierung und Einteilung verschiedener Armengattungen, sieben an der Zahl, vorgenominen/-) War die Macht des Reichtums dadurch geschwächt, indem man ihm durch eine ethische Entwertung den Einfluß aufs öffentliche Leben entzog, so - ward der Armut die Gewalt genommen, indem man sie zuerst ethisch umwertetr, andererseits ihr durch eine Einteilung in verschiedene Gattungen die Spitze, welche sie zuwellen in anderen Ländern im Altertum gegen den Staat hervorzukehren Pflegte, gebrochen. — — — Aber der jüdische Staat mußte bei der Gefahr seiner Existenz nicht nur dem Aufeinanderplatzen beider ökonomischen Mächte (arm und reich) gegeneinander vorzubeugen suchen, sondern es lag ebenfalls gleichermaßen in seinem Interesse, die gänzliche Verarmung des Einzelnen zu verhindern. Tie jüdische so¬ -) Bttdd. Exod. re 31. *) Babab. 116. 9) Nedarim 7b. ' m) Erubh 41b. «) Beza 32. ls) Kurrein, Die soziale Frage im Judentum. 1. Rösch, der Mittellose, 2. Ebion, der Dürftige, 3. Ani, der Elende, 4. Dal, der Erschöpfte, 5. Dach, der eines Vermögens entbehrt, 6. Mach, der Sinkende und 7. Miskon, der in den Mitteln Beschränkte. ziale Gesetzgebung, in ihrer Art human nicht weniger denn politisch, hat die Aufgabe, der Stabilität des Reichstums, dem Ansammeln von Kapital entgegenzustcuern. Welche Folgen die soziale Gesetzgebung für die jüdische Gesamtheit nach sich zog, wie sie auf das Judentum eingewirkt, auf diese Fragen werden wir an derselben Stelle bei anderer Gelegenheit zurückkommen. Aus aller Welt. Deutsches Reich. Frankfurt a. M. Das Zentralbureau für jüdische Auswanderungsangelegenheiten (Berlin) schreibt uns: In den Frühjahr- und Soniinerinoiiatcn schwillt in der Regel die jüdische Emigration sehr stark an. Infolge der überaus traurige» Verhältnisse in Rußland wird dies in diesem Jahr ganz besonders der Fall sein. Es erscheint daher angebracht, gerade jetzt auf die Schwierigkeiten hinzuweiscu, mit denen die jüdische Auswanderung zu kämpfen hat. Vor jeder unüberlegten und mit unzureichende n M i t t e l n u n t e r n o nr m e n e n Auswanderung muß aufs a l l erbring e n d st e gewarnt werden. Der Arbeitsmarkt in den Ländern, nach denen sich der Hauptstrom der jüdischen Auswanderer ergießt, ist keineswegs verlockend. Die meisten, die vermeinen, daß sic durch eine Auswanderung dem Elend in ihren Heimatsländern sich entziehen können, sehen sich in dem neuen Lande nur noch größerer Not ausgesetzt. Den Ort haben sie gewechselt, die Not ist geblieben. Solche Wanderungen können dem Elend im Osten Europas nicht steuern. Sie tragen vielmehr nur dazu bei, den um eine Existenz ringenden hungernden Massen, die bereits in den Jminigrationsländern sich befinden, den schweren Kanipf noch schwerer zu machen. Es ist unbedingt notwendig, daßder Zuzug nach den Uebersedländcrn eine Zeit lang-vollständig a u f h ö r t, damit den Armen drüben Zeit gelassen wird, sich emporzürasfen. Ganz besonders vermieden muß es werden, Frauen und Kinder nachzusenden, bevor nicht der vorausgefahrene Ernährer finanziell so gestellt ist, daß er die Ueberfahrt seiner Familie bezahlen und sie in geordneter Weise nach ihrer Ankunft ernähren kann. Ebenso wie der Arbeitsmarkt ist die Gesetzgebung in den vor allem in Betracht kommenden Landern derartig, daß eine weitere Einwanderung auf Schwierigkeiten stößt. England ist dabei durch gesetzliche' Beschränkungen die' Einwanderung einzudämmen. Ein darauf hinzielender Entwurf ist bereits in erster Lesung angenommen. Amerika handhabt die Gesetze, welche die Jmmigratton beschränken, mit äußerster Strenge. Die Schifffahrtsgesellschaften prüfen, ehe sie einen Auswanderer an Bord nehmen, sehr rigoros, ob der Auswanderer den amerikanischen Bestimmungen entsprechend wird landen können. Jährlich werden etwa 15 000 von den Schisfahrtsgesellschaften zurückgewiescn, weil sie den Anforderungen, welche die Landungsbehörden an die körperliche Beschaffenheit und die Vermögensverhältnisse der Ankömmlinge stellen, nicht genügen, abgesehen von den vielen Tausenden, die in den Häfen Amerikas selbst noch zurückgewiescn werden. Auch 'Canada schließt sich mehr und mehr dem Vorgehen Amerikas an. Angesichts dieser Situation erwächst den jüdischen Organisationen die Pflicht, streng an den Beschlüssen der Frankfurter Konferenz festzuhalten, daß die Auswanderung unter keinen Umständen durch Geldmittel unterstützt oder sonstwie gefördert werden darf. Ganz abgesehen davon, daß in dem wichtigsten Einwanderungsland die unterstützte Einwanderung gesetzlich verboten ist und schon infolgedessen nicht angängig erscheint, kann durch derartige Unterstützungen aus den oben angegebenen Gründen die Lage unserer leidenden Brüder im Osten nicht gebessert werden, dagegen die Verhältnisse in den Einwanderungsländern so verschlechtert, daß dies zu schweren Schädigungen der Gesamtjudenheit führen, kann. Die einzige Hilfe, die jetzt seitens der Organisationen geleistet werden kann und muß, ist, daß man an Ort und Stelle, wo ein Notstand im Osten austritt, nach Maßgabe der finanziellen Kräfte helfend eingreift, um dem allerschwersten Elend abzuhelfen. Aschaffeuburg, 17. Mai. Kommenden Sonntag wird Zm Deutschhaussaale der Aussteuerpreis aus der Dllsheimerstiftung im.Bettage von 2000 Mark an Fräulein Fettchen Hecht verabreicht werden. Im kommenden Fahre erhält den Preis eine Christin. Bamberg, 14. Mai. Der heute verkündete erste Hirtenbrief des neuen Erzbischofs Dr. Albert hebt als eine Hauptpflicht des Hirtenamts den Frieden mit den Neben men scheu, auch mit den Andersgläubigen, hervor.

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