Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 2 (1904)
- Issue
- Heft 41 (28.10.1904)
- Date
- 1904-10-28
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Leite 2. Frankfurter Israelitisches Familienblatt. Nr. 41. Der große Prozeß (a nagy per). Schilderung des Tisza-Eszlarer Prozesses von dem Hauptverteidiger Karl Oetvös. Budapest' 1904. Gebrüder Rövai, 3 Bände, zusammen 988 Seiten Oktav. (Schluß). Die einzelnen, traurigen Gestalten des Untersuchungsverfahrens und ihr wüstes Treiben erfahren in dem Buche Oetvös' die richtige Beleuchtung. Das Borgehen des jungen Untersuchungsrichters, der sich Lei dieser Gelegenheit hervortun will, der Vize-Staatsanwalt und all die größeren und kleineren Mitwirkenden in dieser Tragödie wird uns von dem Verfasser in einer Weise vorgesührt, die uns den .für die in der Hast schmachtenden Angeklagten so traurigen Gang der Untersuchung begreiflich macht. Der Untersuchungsrichter (der jetzt eine hohe richterliche Würde bekleidet), der durch seine unsinnige Leitung der Untersuchung eine solch Heillose Verwirrung angerichtet hat, ist nur damit zu entschuldigen, daß er sich der traurigen Folgen feiner boshaften Dummheit oder dummen Bosheit nicht bewußt gewesen - ist. Für das große Unglück, das die unsinnige Hetze über viele Familien gebracht, für die Gefahr, welcher damals die ganze ungarische JUdenheit ausgesctzt war, für den gewaltigen Schaden, den das Land durch das mittelalterliche Schauspiel erlitten, ist allerdings in erster Reihe eine Justizverwaltung verantwortlich zu machen, die die Leitung einer solch ernsten Angelegenheit einem jungen Streber übergeben und sie ihm auch dann nicht entzogen hat, als er schon seine Unfähigkeit hierzu eklatant bewiesen hatte. Nicht minder wahr und zutreffend führt uns der vorzügliche Erzähler des Prozesses jene Gestalten vor, denen in dieser Tragödie die passive Rolle zufiel und die Gestalten jener erleuchteten Männer, die das dumme Vorurteil noch nicht jeder Urteilskraft geraubt, die sich auf Seite der unschuldig Angellagten stellten. Hier berührt es schmerzhaft, diese Männer, die sich entgegen der Strömung der Zeit der Lüge cntgegenstellten, in ihrer Würde angegriffen und in der Verteidigung des Rechts und der Wahrheit gehindert zu sehen. Es darf unter den Umständen, wie sie damals Vorlagen, nicht Wunder nehmen, wenn ernste und gerade denkende Männer, wie der Verteidiger und spätere Minister Hpranszky, die Verunglimpfungen und Verteidigung nicht mehr anhören konnten und bei Seite traten. Andere Männer in hoher Stellung, die von der Unschuld der Angeklagten und von der Böswilligkeit der Untersuchungsbehörde überzeugt waren, wie der Oberstaatsanwalt Kvzma, getrauten sich nicht, mit ihrer Meinung vor die Welt hinzutreten, um nicht auch angegeifert zu werden. Besonders ergreifend und interessant ist das Bild, das Oetvös von den Angeklagten entwirft. Die Schilderung der verschiedenen Personen und Milieus, aus denen sie hervorgegangen, bekundet, wie töricht und gewissenlos es seiner Zeit war, der urteilsunfähigen Menge unerhörte Tinge von einem Weltverbande der Juden und geheimen Syndikaten vorzufaseln und dadurch die öffentliche Meinung über den wahren Sachverhall zu täuschen. Der ganze Lügenapparat, der damals in der Gestalt der ketzerischen Presse aller Länder sein Unwesen trieb, tritt in diesem Teile der Ausführungen Oetvös' zu Tage. Es waren einfache, simple Menschen, die «in Leben der angestrengtesten Arbeit auf dem Lande verbrachten und nur mit großer Mühe ihre.Famllie erhalten konnten, die hier eines Verbrechens bezichtigt wurden^ von dem viele von ihnen gar keine Kenntnis besaßen. Es waren dies Leute, denen es ganz unbegreiflich war,-daß Menschen einer solchen Untat in Wirklichkeit beschuldigt werden konnten, denen Ritualmord ein Begriff war, der nur der Phantasie von Märchendichtern sein Dasein verdankt. Dies beweisen die Aeußerungen einiger Angeklagten, die sie auf Befragen des Vorsitzenden, was sie auf die Anklageschrift zu entgegnen hätten, taten. Der Angeklagte Salomon Schwarz sagte: „Ein solches Verbrechen ist unmöglich. Aus welchem Grunde würde es auch geschehen, was sollte uns denn zu einer solch schrecklichen Tat bewegen können." Ein anderer antwortete: „Ich bedauere, daß es Menschen gibt, die an ein solches Verbrechen glauben." Der Hauptangellagte Josef Schwarz entgegnet: „Ich glaubte nicht, daß es in dem jetzigen Zeitalter noch Menschen gibt, die da glauben, daß die Juden zu Ostern Blut brauchen. Einstens mag cs Rindv .... gegeben haben." Höchst interessant sind auch die Kapitel, in denen Verfasser von dem Kronzeugen des traurigen Prozesses, dem 14jährigen Moritz Scharf handelt. Die Art und Weise, wie der nichtsahnende Torfjunge zum Feinde seiner eigenen Eltern und der Juden überhaupt gemacht wurde, wie ihni das Verbreche», das-diese begangen haben sollten, suggeriert worden ist, muß in jedem menschlich Denkenden Widerwillen erregen. Es war nicht mehr Verblendung und Jrrtuni, wenn Funktionäre der Justiz, Untersuchungsrichter und Staatsanwalt den kleinen Jungen durch rohe Panduren so lange schlagen und martern ließen, bis er nach ihrem Willen sprach. Es zeugt dieser Teil der Wirksamkeit dieser Herrn, ihre Behandlung des späteren Kronzeugen und die der meisten Angeklagten von einer beispiellosen Verirrung und Verrohung des menschlichen Geistes. Mit Recht meint Oetvös, daß man nach diesen Geschehnissen den 14jährigen, geistig auch noch nicht im Verhältnis zu seinem Alter entwickelten Jungen, keinen Vorwurf machen kann. Ist doch die überaus traurige Rolle, die er in diesem Trauerspiele iiinegehabt, nur ein Ausfluß der Verworfenheit jener Elemente gewesen, die sie ausgeheckt, um sich ihn ihren finsteren Plänen nutzbar zu machen.' Es ist amüsant zu sehen, wie besorgt die saubere Clique um die persönliche Sicherheit des einzigen Zeugen, den sie sich abgerichtct, und auf welchem ihre ganze Hoffnung basierte, gewesen ist. Im Komitatshause zu Nhiregyhüza, wo er auf seine Rolle als Kronzeuge präpariert ward, ist er wie ein Schatz bewacht worden. Und so groß war die Zuversicht dieser Elemente auf den dummen Jungen, daß sie auch nach dem sreisprechenden Urteil nicht die Hoffnung aufgaben, ihn zum Werkzeuge ihres blinden Hasses zu machen. Sic wollten ihn auch nach dem Urteil in ihrer Obhut behalten und erst die Intervention des Verteidigers bei dem damaligen Kabinetschef vermochte cs, ihn aus ihren Klauen zu befreien. Der Verteidiger, der, wie er in seinem Buche erzählt, gleich gelegenttich der ersten Konfrontation die Ueberzeugung seiner Unwahrhaftigkeit gewonnen, suchte in der öffentlichen Verhandlung auf ihn einzuwirken, indem er ihm das Unnatürliche seines Vorgehens borhielt. Unter Anderem erinnerte er ihn an seine verstorbene Mutter, deren Todestag der Zeuge kurz vorher in seinem Gewahrsam »ach jüdischem Gebrauch zu begehen wünschte. Dieser Hinweis auf seine Mutter schien auf das junge, doch noch nicht ganz verdorbene Gemüt des Kindes tiefen Eindruck zu machen, man sah, daß er mit sich rang und vielleicht wäre an diesem Tag das Trauerspiel zu Ende gewesen, Ivenn nicht unbegreiflicherweisc der Vorsitzende den Jungen aufmerksam gemacht hätte, daß er auf diese Frage nicht zu antworten brauche. Wodurch der Junge, eingedenk auch der Versprechungen, die ihm von . seinen Pflegern für seine Aussagen in Aussicht gestellt worden waren, wieder in den. alten Trotz verfiel. Bezeichnend ist auch ein anderes Moment, das die Anllage in ihrer ganzen Unhaltbarkeit darstellt. Der Vorsitzende wußte es so einzurichten, daß die Aussage des Moritz Scharf am Schlüsse.des ersten Verhandlungstages an die Reihe kam, ohne daß die Verteidigung an diesem Tage auf die nähere Bewertung dieser Aussage cingehen konnte. Man wollte dadurch den Eindruck des ersten Verhandlungstages so ungünstig wie möglich für die Angeklagten gestalten und versprach sich hiervon eine Einflußnahme in diesem Sinne auf den weiteren Gang der Verhandlung. Umsonst bemühte sich die Verteidigung, das Vorhaben des Vorsitzenden zu vereiteln, umsonst auch ihr Hinweis auf die Ungesetzlichkeit eines solchen Vorgehens, indem vor den Zeugenaussagen die Angeklagten gefragt werden müssen, was sie aus die Anklageschrift zu entgegnen hätten, was noch nicht geschehen war. Man wollte sich aber diesen Trik, von dem man sich viel versprach, nicht entgehen lassen, und es konnte daher der Zeuge seine samose Aussage noch am Abend des ersten Verhandlungstages tun. Im letzten Moment aber kam dem Leiter der Verteidigung ein Einfall, der die Aussage' in ihrer ganzen Erbärmlichkeit und Hinfälligkeit eklatant darstellen sollte. Er wandte sich an den Jungen' und fragte ihn scharf: „Sqg' mal Junge, kannst Du Deine Aussage auch in Versen hersagen?" Die Konsternation,'die ob dieser nicht zu mißverstehenden Frage in dem zumeist auf Seiten der Anklage stehenden Auditorium herrschte, bewies zur Genüge, wie richtig der Verteidiger die Aussage des Kronzeugen eingeschätzt hatte. Die Feststellung der Identität der in dem Theiß- Flusse gefundenen Leiche mit dein verschwundenen Mädchen; der Nachweis, daß die provinzgerichtsärztliche Funktionäre sich nicht nur geirrt, sondern wissentlich die Wahrheit gefälscht haben, sind Momente, die uns den Verteidiger nicht nur als einen gewiegten Juristen, sondern auch als einen Mann zeigen, der sich in ganz kurzer Zeit in eine ändere Wissenschaft hineingearbeitet hat. Die diesbezüglichen Gutachten des Verteidigers, die er auf Grund einjähriger anatomischer Studien abgab, haben ihm die Anerkennung mehrerer weltberühmter Fachgelehrten, die sich seinen Ausführungen rückhaltlos anschlossen, eingebracht. Es wäre sehr wünschenswert, wenn gerade dieses Buch, das den größten Ritnalmordprozeß von seiner Entstehung und in seinem ganzen Verlaufe erschöpfend behandelt, durch Uebersetzung in andere Sprachen weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden könnte. Behandelt es doch eine Frage, die seit 1883 beinahe alle westlichen Staaten beschästtgt hat. Zur Zeit, als sich der traurige Prozeß in Ungarn abspielte, meinte man in den westlichen Kulturländern, daß das Austauchen dieses mittelalterlichen Gehirnspinstes der Ausfluß der noch rückständigen Gesellschafts- und Volksbildungszustände Ungarn's sei. Inzwischen aber haben sie erfahren, daß dieser unselige Prozeß auch vor den Grenzfählen der Kulturländer keinen Halt macht. Inzwischen haben, sie sich überzeugen können, daß auch im Westen der Aberglaube nicht ausgestorben, und daß er auch hier als politisch-demagogisches Mittel recht gut verfängt. Aus dem Buche Oetvös kann man' ersehen, wie Mtualmordmärchen entstehen, wie Prozesse daraus werden und wie sie als Mittel zu anderen finsteren Zwecken dienen. Ein Beispiel für Alle. vr. F- Der ungarische Schulgesetz-Entwurf. Budapest, 21. Okt. Gestern hat cher Kultusminister den neuen Schulgesetz-Entwurf auf den Tisch des Abgeordnetenhauses niedergelegt. Der Entwurf bildet eine bedeutende Verschärfung der bisherigen Schulpflicht; er verlangt, daß die Kinder vom 6. bis zuin 15. Lebensjahre die öffentliche Elementar-Volksschule besuchen. Ta die wesentliche Absicht des Entwurfes in der Durchführung der Magyarisierung der deutschen, ruthenischen, slowakischen usw. Landesteile besteht, so ist seine Annahme sicher. Tie Vorlage enthält nun manchen Punkt, der die Interessen der jüdischen' Religion verletzt. Wir wollen vorläufig davon absehen, daß das neue Gesetz den Chedorim den Garaus machen will, indem es die Sperrung aller „Winkelschulen" den Stuhlrichtern und Bürgermeistern zur Pflicht macht — das bezieht sich auf solche Schillernderen Zöglinge keineöffentliche Schulen besuchen —; viel schlimmer erscheint uns die Bestimmung des von der Winkelschule handelnden § 7, wonach auch in einer gestatteten Religio ns schule zum Unterricht in Religion insgesamt höchstens nur zwei Stunden täglich verwendet werden dürfen; ferner, daß die besondere Religionsschule nur solche Kinder besuchen dürfen, d?e bereits 8 Jahre alt sind. 9?uii vergegenwärtige man sich die Lage in den. unzähligen orthod. Gemeinden, die keine eigene öffentliche Schule haben; da müssen jetzt die Kinder in die nichtjüdische Schule geschickt iverden. Bisher half man sich betreffs des Thora-Unterrichtes' dadurch, daß man dazu eine Talmud-Thora-Schule hielt, wo die Kinder täglich mehrere Stunden Thora-Unterricht genossen. Bon jetzt an aber werden Kinder unter 8 Jahren eine Talmud-Thora-Schule überhaupt nicht besuchen dürfen, ihr Religionsunterricht wird auf die gesetzlich vorgeschriebenen Ibis 2 Stunden wöchen tlich beschränkt sein, und vom beendeten 8. bis zur Vollendung des 12. Jahres werden sie auch , nur während 2 Stunden täglich Talmud-Thora- Unterricht anhören dürfen.