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Neue jüdische Presse · 1904-09-16 · Heft 36 (16.9.1904) · p. Seite 2

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
2 (1904)
Issue
Heft 36 (16.9.1904)
Date
1904-09-16
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2. Das Familienleben bildet in Rußland, ebenso die überall sonst, die Stärke und die Ehre des Judentums. Diese Tatsache ist auch den russischen Gesetzgebern zu gut bekannt. Es galt ihnen darum, Bresche zu legen in das feste Gefüge des jüdischen Hauses. Eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen sollte zu diesem Ziele führen. Einige Beispiele mögen dies erläutern: Nach dem russischen Gesetze kann Niemand einen legalen Akt vor dem erreichten 21. Lebensjahre unterzeichnen. Das jüdische Kind kann schon im Mter von 14 Jahren gegen den Willen seiner Eltern oder seines Vormundes in den Schoß der orthodoxen Kirche treten. Ein zum Christentum übergetretcner Jude ist aller seiner Pflichten gegenüber seiner Frau und seinen Kindern, falls diese ihrem Glauben treu geblieben sind, enthoben. Orschansky erzählt in seinem Werke den folgenden höchst charakteristischen Fall. Ein verheirateter Jude und Vater von zwei Kindern, entschloß sich zur orthodoxen Kirche Lberzutreten, um ein Ehristenmädchen zu heiraten. Er kümmerte sich zwei Jahre nicht um seine Familie. Plötzlich reklamierte er seinen Sohn. Die Mutter mochte sich von ihrem Kinde nicht trennen. Da wurde sie in brutaler Weise nach ihrer Geburtsstadt geschleppt und ins Gefängnis geworfen, wo sie solange bleiben mußte, bis man ihren Sohn gefunden und getauft hatte. Zur Krönung dieser sonderbaren Rechtssprechung wurde die für den Mann als gelöst bezcichnete, Ehe für die unglückliche .Frau als bindend erklärt, um sie daran zu hindern, daß sie nicht für sich, noch für ihre Kinder einen Beschützer finde. Ein außerhalb des „Territoriums" angesiedelter Jude darf nicht einmal seine Eltern bei sich beherbergen. Einer jüdischen Hebamme ist cs gestattet, in ganz Rußland sich niederzulassen; allein ihre eigenen Kinder dürfen ihr nicht außerhalb des „Territoriums" folgen. Es ist ein fast alltäglich sich wiederholender .Fall, daß Frauen von ihren Männern durch pinen Ausweisungsbefehl getrennt werden, und umgekehrt. Ja, nicht einmal die freie Ausübung ihrer Religion ist ihnen ungestört gestattet. Die Wahl ihres Rabbiners, der Bau einer Synagoge ist an eine Anzahl vexatorischer Formalitäten gebunden. Tie Zusammenkunft zur Abhaltung des Gottesdienstes außerhalb der Synagoge ist unter strenger Strafe verboten. Rechtlich bei weitem eingeschränkter als alle Andersgläubigen russischer Untertanen, der Wohlfahrten des Gesetzes weit weniger als diese teilhaftig, müssen die russischen Juden eine ganze Menge von Ausnahmesteuern leisten. (Schluß folgt.) Aus aller Welt. Deutschland. Berktu. Zum Kapitel „Die Juden im deutschen Heere" liefert die Zeitschrift „Im Deutschen Reich" einen bemerkenswerten Beitrag durch den Abdruck der Militärpapiere eines jüdischen Vizefeldwebels, der vom 1. Oktober 1890 bis zum 1. Oktober 1891 bei der 6. Kvmpagnu des 11. Jnfanterie-Regts. v. d. Tann in Re ge ns - bürg gedient hat. In einem Führungs-Attest vom 1. Oktober 1891 wird ihm bestätigt, daß er sich während der Dienstzeit „sehr gut geführt hat, sehr gut veranlagt,, fleißig, willig, strebsam und.verwendbar, bescheidenen Charakters, moralisch tadellos" ist, keine gerichtlichen Strafen erlitten und keine Tisziplinarbestrasungen mit strengem Arrest. In einem Befähigungszcugnis vom 30. September 1891 heißt cs: „besitzt reges Ehr- und Pflichtgefühl, er hat sich diejenige Sicherheit in der persönlichen Ausstührung des Dienstes und in der Kenntnis der Vorschriften erworben, welche für das richtige Auftreten als Vorgesetzter erforderlich ist. Nach seinen Leistungen und seinem Auftreten als Vorgesetzter verspricht er, bei weiterer Ausbildung ein brauchbarer Reserve-Offizier zu werden." Am 12. Juni 1892 wurde X. während einer Hebung Vizefeldwebel. Ter Hauptmann sandte ihm nach dieser Uebung „mit bestem Gruß" folgenden Brief: „Ta es mir in der Hitze des Gefechts unmöglich war, mich persönlich zu verabschieden, so wünsche ich Ihnen auf diesem Wege ein herzliches Lebewohl und danke Ihnen bestens für Ihre ersprießliche Dienstleistung." Auch die sog. Uebung B machte er mit Erfolg ^owie drei andere von 11 Offiziersaspiranten. Ter Regimentskommandeur gab den vier ihren Erfolg selbst bekannt, indem er sie als Kameraden begrüßte und ihnen zu ihrem Erfolg gratulierte. Frankfurter Israelitisches Familienblatt.' Ten Rat, seinen Wohnsitz formell nach Bayern zu verlegen, konnte der Vizefeldwrbel nicht befolgen. Tic Folge war, daß das Hamburger Bezirkskommando ihn auf Anfrage beim Regensburger Bezirkskommando als ungeeignet zur Beförderung bezeichnete. Als der Vizefeldwebel am 19. März 1894 anfragtc, ob er höheren Orts zur Beförderung zum Reserve-Offizier v o r g e s ch l a g c n sei, er beabsichtige eine längere Reise nach Holland zu machen und möchte sich gern nach seinen militärischen Verpflichtungen einrichten, erhielt er nämlich die Antwort, daß seine Reise nach Holland keiner Beanstandung unterliege und ein Beförderungsvorschlag bis jetzt nicht bestätigt worden sei. Am 22. April 1894 wurde ihm dann vom Bezirkskommando mitgeteilt, daß er zur Verwendung als Osfiziersstellvertreter nicht geeignet befunden und demgemäß aus. der Liste der Ofsiziersaspiranten gestrichen wurde. Daß in Regensbürg die Absicht bestand, ihn zum Reserve-Offizier zu befördern, ist zweifellos, weil man solche Herren, die man nicht besördern will, da man sich vorher genau orientiert, die Uebung B schon „ohne Erfolg" ableisten - läßt. Auf eine Anfrage, ob er selbst daran Schuld trage, daß er dem Offizierskorps nicht zur Wahl vorgeschlagen worden sei, oder ob er die Ursache, in seinen privaten Verhältnissen zu suchen habe, — er habe noch zwei Brüder, welche demnächst ihrer Militärpflicht zu genügen hätten, und es sei sein Wunsch, ihnen durch die Kenntnis der Ursache seiner Mchtbeförderung' helfen zu können — erhielt X. vom Bezirksoffizier in Regensburg am 25. Mai 1894 die Antwort, daß seine Wahlstellung zum Reserve-Offizier gemäß Entschließung des Bczirkskommandos Regensburg unterblieben sei. Auf eine Anfrage des Vaters erwiderte das bayerische Kriegsministerium am 3. März 1895, daß bezüglich der Streichung seines Sohnes von der Liste der Offiziersaspiranten Erhebungen im Gange seien. Am 16. April 1895 teilte das Kriegsministcrium weiter mit, daß nach eingehenden Erhebungen kein Anlaß bestehe, die Streichung des Sohnes von der Liste der Offiziersaspicanlen rückgängig zu machen. Taruni war das Kriegsministerium garnicht ersucht worden. Tas letzte dieser lehrreichen amtlichen Schriftstücke bildet die Mitteilung vom 16. April 1903, daß dem Vizcfeldwebel der Landwehr die zweite Klasse der Land Wehr-Di en stauszeichnung verliehen worden ist. Berlin. Die Errichtung einer jüdisch en Tonbee- Hallc haben die drei Berliner B'ne Brith-Lögen beschlossen; auch haben sie die Unterhaltungskosten von jährlich Mk. 10,000 übernommen. Tic Eröffnung wird bereits Ende September erfolgen. In dieser Tonbee-Halle soll den armen Brüdern nach schwerer Tagesarbeit vornehme Zerstreuung, geistiger Genuß, Ablenkung von Sorge und Kummer und Gelegenheit zur Fortbildung geboten werden, ohne daß dafür irgend welche Gegenleistung beansprucht wird. Ebenso wird an den geselligen Abenden Thce und Gebäck unentgeltlich verabreicht. Berlin. Durch die Verfügungen vom 27. August 1879 und vom 23. Juni 1903 ist den Amtsgerichten empfohlen worden, von den in Ehesachen evangelischer und katholischer Parteien anberaumten Sühnctcrminen die zuständigen Geistlichen unverzüglich zu benachrichtigen. Nachdem neuerdings von dem geschäftsführenden Vorstande des Rabbincrverbandes in Deutschland dem Justizminister der Wunsch ausgesprochen worden ist, daß die Amtsgerichte in E h e - suchen jüdischer Parteien in gleicher Weise den zuständigen Rabbinern von der Anberaumung eines S ü h n e t e r m i n s alsbald Mitteilung machen möchten, hat der Justizminister den Amtsgerichten in einer Verfügung vom 31. August empfohlen, diesem Wunsche nach Möglichkeit entgegcuzukommen. Düsseldorf, 7. Sept. (Jsr. Religionsgesells ch a s t.) Ta in der neucrbauteu «ynagoge der Gottesdienst mit Orgel und sonstigen verschiedenen Reformen abgehalten wird, hat sich hier eine Gemeinde unter dem Namen „Israelitische Religionsgesellschaft" gebildet und aus eigenen Mitteln eine hübsche Synagoge Bilkerstraße 37 errichtet, die vorgestern Abend in würdiger Weise eingeweiht wurde. Nach dem Einheben der Thorarollen und Anzündcn des Neir Tomid-Lichtes wurden' verschiedene Mismaurim gesagt und das Mincha und Maariw-Gebct verrichtet. Tas Gotteshaus macht der kleinen Gemeinde alle Ehre. Leipzig. Im Jahre 1903 sind hier 6 Juden zum Protestantismus und 1 Protestant zum Judentum übergetreten. Am 7. September waren cs 50 Fahre, daß der Grundstein zu der an der Zentralstraße gelegenen Synagoge gelegt worden ist. Ter erste Rabbiner dieser Synagoge war Tr. A. Jellineck, der später in Wien wirkte. Eine frühere Synagoge befand sich da, wo seit 1857 des Königs Palais steht. Hier hatte die Brodyer Jüdengemeinde 1816 von der Universität einen Teil des kleinen Fürstenkollegs mietweise inne. Noch früher (1784) hatten die Juden ihre Synagoge auf dem Brühl. München, 8. September. Wie wir mitteilten, hatte die christlich-soziale Bereinigung den städttschen Behörden das Gesuch unterbreitet, bei der Staatsregierung aus Einschränkung der Nr. 36. Judeneinwandernng hinzuwirken. Ta die Eingabe der Vereinigung von den beiden kommunalen Körperschaften ohne Begründung und ohne Behandlung abgelehnt wurde, hat die christlich-soziale Vereinigung für den 12. September eine große Pro-' te st Versammlung einberufen. Nunmehr hat der Gemeinderat.Hermann namens der Zentrum spartei das Gesuch der christlich-sozialen Vereinigung aufgegriffen und neuerdings als Antrag im Gemeindek o llc giu m eingebracht. Neustadt a. Hardt, 5.. Sept. Am gestrigen Tage versammelten sich hier auf Einladung des h i e - s i g e n Sy n a g o g en - Aü s sch u s s e s 23 Vorstände der größeren israelitischen Kultusgemeindcn der Pfalz, um zu dem Anträge der vier pfälzischen Bezirksrabbiner- Best immungendesjcnfettigen Bayerns, auf die Pfalz zu übertragen, Stellung zu nehmen. Unter Vorsitz von Herz-Speyer fand eine eingehende Besprechung statt, worauf, nach der „Bürgerzeitung", einsttmmig beschlossen wurde, die Rechte der Gemeinden energisch zu wahren und deshalb dem Anträge der Rabbiner nicht z u z u st i m m e n. Tes weiteren wurde eine ständige Kommission von 13 Mitgliedern gewählt, welche das Interesse der pfälzischen israel. Kultusgemeinden wahren und fördern soll, damit auch fernerhin, so oft erforderlich, ein einheitliches, gemeinsames Vorgehen stattfindet. , Oesterreich-Ungarn. Budapest. Zur Sonntagsruhe. Wie bekannt, will der Handelsniinister Hieronimy die Sonntagsruhe-Bestimmungen einer Acnderung unterziehen. Zuerst will er aber die Ansichten der verschiedenen Jnteressenten-Kreise anhören; es wird deshalb demnächst eine Enquete im Handelsministeriuni stattfinden. — Im Hinblick hierauf sammelt die orthodoxe Kanzlei stattstische Ausweise über die Zahl derjenigen Juden Ungarns, die ihre Geschäfte und Werkstätten Samstags geschlossen haben und übergibt dieses Material Herrn D. Korein in St ei n am an g er, dem vielleicht einzigen orthodoxen Kaufmanne, der zur Enquete geladen wurde,' damit er mit Hülfe dieses Materials für eine wesentliche Milderung der Sonntagsruhe für die Juden eintreten könne. Nyir-Mada. Hier wurde in der Nacht vom 3. auf den 4. ds. g e g e n den Rabbiner der orthodoxen israelitischen Gemeinde Samuel Brach ein Attentat verübt. Ter Rabbiner wollte sich nämlich zwischen 2 und 3 Uhr nachts zu dem vor dem Neujahrsfeste, üblichen Frühmorgengottesdienste (Selichoth) begeben. Zuerst ging er aber in das rituelle jüdische Genieindebad. In der Nähe desselben krachten plötzlich nacheinander zwei Schüsse und der Rabbiner stürzte, an der linken Hand und an der linken Seite getroffen, zu Boden. Tie ärztliche Untersuchung der Wunden ergab, daß der Attentäter, der im Dunkel der Nacht spurlos verschwand/ sich einer mit Schrot geladenen Flinte bediente. Tie meisten der Schrotkörner wurden aus den Wunden entfernt und der Rabbiner soll bereits außer Gefahr sein. Rabbiner Brach lebte vorher als Unternehmer. Nach mißglückten Spekulationen wurde er in Nyir- Mada zum Rabbiner gewählt, wo er nicht nur mit seiner Gemeinde, sondern auch mit vielen Rabbinen seiner eigenen Partei Fehde hatte. Rabbiner Brach verbot nämlich im vorigen Jahre den von der . Gemeinde akzeptierten und von mehreren Rabbinen approbierten Schächtern das Schlachten — ein Vorgehen, das seinerzeit in weiten Kreisen Aufsehen erregte und dem Rabbiner große Feindschaft verursachte. Tas Attentat wird nun auf diese Feindschaft zurückgeführt. England. London. Der .Jewish Chronicle" in London wirft die Frage auf, ob Richard Wagner, der bekanntlich ein scharfer Antisemit gewesen ist, j ü - bischer Abkunft gewesen sei, und er findet diese Frage in dem neu erschienenen Buche von James G. Huneker „Over-Tones" bejahend beantwortet. In dem Kapitel des genannten Buches, welches Parsifat betitelt ist, heißt es, ein berühmter Wagnerdirigent, der kürzlich in Newyork gewesen sei, habe dort seinen Freunden erzählt, er habe in der Villa Wahnfried die handschriftliche Selbstbiographie Wagners gesehen, welche erst nach 'Ablauf einer gewissen Frist veröffentlicht werden dürfe, und darin gebe Wagner zu, der Sohn eines Ludwig Geyer zu sein, welcher Maler, Dichter, Dramatiker, Komponist, Schauspieler und Regisseur — kurzum ein allseitig begabter Mann — war, und dieser Ludwig Geyer sei jüdischer Abkunft gewesen. Tann wird auch Nietzsche angeführt, der etwa im Fahre 1887/88 geschrieben haben soll, Wagners Vater sei ein Schauspieler Namens Geyer gewesen. 'Außerdem wird der Wagnerbiograph Henry T. Finck als Zeuge dafür angeführt, daß in der Villa Wahnfried wohl ein Porträt von Wagners Mutter und von Ludwig Geyer zu sehen sei, aber keines von dem Leipziger Polizeiaktuar. Wagner, der. als, Vater des großen Musikers gilt. Loudp». Die Gesamtzahl der Juden a u f d erHrd e wird in einer interessanten Stattsttk, die das fyetzen veröffentlichte Jewish Pear-book für

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