Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 2 (1904)
- Issue
- Heft 35 (9.9.1904)
- Date
- 1904-09-09
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 35. erfunden. Ich stehe der angeblichen Zeitungsgründung völlig ferne. Wien, den 1. Sept. 1904. '■ Dr. Nathan Birnbaum. Frankfurt a. M. Die hiesige zionistische Ortsgruppe hat als erste Rate 1700 Mk. für das Nationalgeschenk für die Kinder Herzls nach Wien gesandt. Zu dieser Summe trugen bei: Fritz Sondheimer 500 Mk., Louis Feist 300 Mk., Dr. Ä. Sondheimer 150 Mk., Nathan Sondheimer 200 Mk. und Direktor Herzberg 100 Mk. Recklinghausen. Am 28. August feierte die hiesige Israel. Gemeinde die Einweihung ihrer neuen Synagoge. Berlin, 2. Sept. Zwei Synagogen werden im Berliner Weichbilde übermorgen eröffnet und eingeweiht werden: Tie neue Synagoge der Adaß- Jisroel-Gemeinde und die neue Gemeindesynagoge in der Rykestraße. Für die Adaß-Jisroel-Gemeinde hatte sich schon längst das Bedürfnis für eine neue Synagoge fühlbar gemacht; doch erst die hochherzige Schenkung ihres setzt verstorbenen Mitgliedes Keßler im Betrage von Mk. 500,000 ermöglichte cs der Gemeinde, das Werk in Angriff zu nehmen. Es wurde das Grundstück Artillerie st raßc 32 angckauft und mit dem Bau im April vorigen Jahres begonnen. Tas Ganze besteht aus Vorderhaus, großem Hofraum und Synagoge. Tas Vordergebäude ist in würdigem und einfachem Empire-Styl gehalten und faßt mehrere Wohnungen, die Bureau- und Sitzungsräume der Gemeinde, die Mikwah und zwei Schulzimmer. Durch eine breite und monumentale Turchfahrt ist ein schöner Zugang zur Synagoge geschaffen worden. Tiefe ist außen einfach und vornehm, sie ist durch eine Kuppel überwölbt und gewährt in ihrem Innern mit ihren weitgespannten Wölbungen und der reichen Kuppelmalerei, mit dem im kostbarsten Marmor hergestelltcn Oraun.hcikriudesch, mit den schweren aus Bronze geschmiedeten Lichtkronen und der reichen Bronzeverzierung der Einporcn einen sehr würdigen Eindruck. Die Synagoge faßt 430 Männer- und 320 Frauenplätze. Ein gesondertes Quergebäude hat sich das Rabbinerseminar mietsweisc eingerichtet, das in drei Stockwerken 5 Hörsäle und einen Bibliotheksaal enthält. Auch die Synagoge in der Rhke st ratze besteht aus Vorderbau — ein in den Formen des märkischen Ziegelbaus in früh-romanischer Stilhaltung gebautes, nach den Grundsätzen modernster Pädagogik und Hygienie eingerichtetes Rcligionsschulhaus für 400 Kinder — Hof und Synagoge. Tic Synagoge ist in ihrem Innern von ausgesucht schlichter Eleganz und enthält bei einem Flächengehalte von 1300 Quadratmeter und einer Höhe von l? Meter im Erdgeschosse 1000 Plätze für Männer und auf der Empore 1000 Plätze für Frauen. Berlin. Nach einer» soeben von ihm veröffentlichten Berichte umfaßt der Deutsch-Israelitische G c m e i n d e b u u d gegenwärtig die „Jüdische Landesgemeinde des Fürstentums Birkenfeld", das „Israel. Konsistorium für linterelsaß", "das „Israel. Konsistorium für Lothringen", den „Bayer. Landcsverein für israel. Kultusgemeinden", die „zehn preußischen Provinzial- und Bezirks-Gemcinde-Vcrbäude" und „850 Gemeinden", darunter alle großen nnd fast alle mittleren. Altona. Die Beisetzung von Aschen- Urnen aus israelitischen Friedhöfen, lieber die Zulässigkeit der Beisetzung von Aschen- Urnen auf israelitischen Friedhöfen ist von dem Herrn R e g i e r u n g s p r ä s i d e n t c n in Schleswig anläßlich eines ganz konkreten Falles die folgende Entscheidung getroffen worden: Ter Regierungspräsident. Schleswig, 14. Juli 01. I. - Nr. I. A. III. 10 079. „Tie Beisetzung von Aschcn-Nrncn widerspricht der jüdischen Glaubenslehre nnd ist geeignet, in den Kreisen der jüdischen Glaubensgenossen die lebhafteste Beunruhigung heroorzurnfen. Ter Herr O b e r r a b b i n c r zu Altona hat daher mit Recht zu wiederholten Malen darauf hingewiesen, daß die Beisetzung der Asche krcmatorisch Verbrannter auf jüdischen Friedhöfen nach dem israelitischen Religionsgesetzc unzulässig st. Da der Vorstand der israelitischen Gemeinde in Elmshorn eine der Auffassung des Oberrabbiners gegenteilige Anschauung vertritt, nehme ich Veranlassung, darauf Hinzumeisen, daß die Beisetzung von Aschenresten auf Friedhöfen gegen die ausdrücklichen Bestimmungen des Gesetzes vom 14. Juli 1863 verstößt. Wenn es im § .21 a. a. O. heißt, daß die Juden auf einem jüdischen Begräbnisplatze zu bestatten sind, so ist damit zum Ausdruck gebracht worden, daß den Juden ein besonderer Begräbnisplatz gestattet wird, sowie daß eine Bestattung, d. h. eine Beerdigung ihrer Tobten, stättznfinden hat. Es ist nicht angängig, diese Bestimmung dahin auszulegen, daß ■ an Stelle der rituellen Beerdigung jegliche andere Art der Bestattung treten darf. Ich weise den Vorstand hiernach an, die Aufnahme von Aschenresten auf dem jüdischen Friedhofe nicht zu gestatten. Thann i. Elsaß. In Felleringen bei Thann war eine jüdische .Frau gestorben und sollte Sonntag, den 28. v. M., auf den jüdischen Fried- _Frankfurter Israelitische« FmnilierElatt. Hof in.Jungholz überführt werden. Vorher wurde im Hofe des Sterbehauses eine Trauerfeier abgehalten, zu der sich auch viele Katholiken einfanden, die, bevor sie in die gegenüberliegende Kirche zum Gottesdienste gingen, der Verstorbenen die letzten Ehren erweisen wollten. Während nun Dr. Mayer, der Rabbiner von Thann, die Trauerrede hielt, erschien am Eingang zum Hose des Trauerhauses ein katholischer Geistlicher im Ornat und forderte mit lauter Stimme die Katholiken auf, in die Kirche zu gehen. „Macht, daß Ihr da fortkommt und geht in die Kirche," rief er und verschwand. Während einige der Katholiken der Aufforderung tatsächlich Folge leisteten, gaben andere im Verein mit allen Anwesenden ihrer Empörung über die taktlose Störung der Trauerfeier unverholen Ausdruck. Frkf. Ztg. Rogase» lPosen), 1. September. Herr Hausbesitzer Aron Rausch von hier hat der hiesigen jüdischen Gemeinde 18000 Jf. mit der Bestimmung gestiftet, daß von den Zinsen alle zwei Jahre einem bedürftigen Mädchen 900 Jt. als Hochzeitsgeschenk zugewicsen werden; von den übrigen Zinsen sollen Arme Unterstützungen erhalten. Diese Schenkung ist vom König genehmigt worden. Posen. Shnagogenneubau. Gegenwärtig wird die alte Mauer an der Teichftraße zwischen Latz'scher Krankenanstalt und JNdenstraße abgebrochen, um das Baugelände für den neuen «ynagogenbau frei zu legen. Coswig jAnhaltl. 1. Sevt. Vorgestern vormittag 11 llhr fand die feierliche Einweihung der aus Mitteln der Cohn-Oppenheim-Stiftung im Aeußern und besonders auch im Innern gründlich renovierten hiesigen Synagoge statt. Oesterreich-Ungarn. Wien. Avancementshindernisse in Oesterreich. Wiener Blätter berichten von folgendem interessanten Gerichtsfalle: „Ter Magistratsakzessist Rudolf Emerich Kain zmayer und seine Gattin Regina geborene Popper begehrten am 27. August d. I. vor einem Senat des Zivillandesgerichtes unter Vorsitz des Landesgerichtsrates Tr. Großer einverständlich die Trennung ihrer vor ca. 5 Jahren geschlossenen Ehe. Ans dem vorbereitenden Verfahren ging hervor, daß der Gatte eine» flotten Lebenswandel führte, Verhältnisse unterhielt und eine Witwe, die er soutenierte, sogar ins Hans brachte und mit seiner Frau bekannt machte. Ter Gatte seinerseits niachte gegen die Frau geltend, sie habe sich ihm durch ihr hysterisches Wesen entfremdet, ihm Szenen gemacht und ihm einmal gedroht, sic werde ihm eine Ohrfeige geben. Ter Vorsitzende machte den vorgeschriebencn Bersöhnungsversuch, indem er zunächst der Gattin nahelegte, der Gatte habe sich wohl schwer gegen sic vergangen, doch könnte sic ihm immerhin verzeihen und es noch einmal mit ihm versuchen. Gattin (nach einigem Zögern): Ich glaube, es würde nichts nützen. Präs.: Warum denn nicht? Gattin: Man hat mir gesagt, er wolle mich los werde», weil ich Jüdin bin und er glaubt, deshalb nicht a v a u c i e r e u z u könne u. Präs.: Tara» wird kein vernünstiger Mensch glauben. Ich gebe zu, daß die K o n s e s s i o u des M a n n e s eine Rolle spiele» kann, aber die Konfession der Gattin hat mit dem Avancement, gar nichts zu tun. (Zum Manne gewendet): Wie denken sie über die Versöhnung? Gatte: Ich bitte, in die Verhandlung einzugehen. Präs.: Sic begehen wirklich ein großes llnrecht, wenn Sie sich der Versöhnung widersetzc». Warum wollen Sie denn davon nichts wissen? Gatte: Ein Stadtrat — seinen Rainen darf ich nicht neunen — der bei der Beratung über de» Besetzungsvorschlag intervenierte, als ich avanciere» sollte, hat mir selbst gesagt, daß ich präter i e r t io u r d e, weil meine Frau eine I ü d i ii ist. Ter Vertreter der Gattin, Tr. Leopold Brady, beantragte Trennung der Ehe aus dem Verschulden des Gatten, der Ehebandsverteidiger Tr. Julius Ehlers plaidierte ans Abmeisüng des Tremmngsbegchrens, weil ein Grund z» gegenseitiger unüberwindlicher Abneigung nicht vorliege. Ter Gerichtshof erkannte jedoch die Ehe ans dem Verschulden des Mannes geschieden." England. London. Nach der Statistik kamen im Jahre 1853 auf 1000 geschlosseneEhen in England 1,8 jüdische und inr Jahre 1902 7,4 jüdische. Diese riesenhafte Vermehrung ist der Einwanderung russischer Juden zuzuschreiben. London. Der „Daily Telegraph" meldet aus Berlin, daß. die Königsberger Polizeibehörde neue Bestimmungen über die russischen Emigranten, die Deutschland pass Iren, erlassen hat. Danach müssen die Auswanderer Auslandspässe oder Schisfskarten vom Norddeutschen Lloyd, resp. Hamburg-Amerika-Linie oder Mk. 400 bares Geld haben; wenn nicht, werden sie nach Rußland znrückgeschickt. Beide Tampsergesellschaften haben an der Grenze Bureaus zum Schiffskartenverkauf errichtet. S eite r». Holla»-. Amsterdam. Bom Altmeister Joseph Israels. Ein künstlerisches Testament könnte man das irr Amsterdam ausgestellte Selbstbildnis des niederländischen Altmeisters Joseph Israels nenne»; nur darf der Gedanke, daß es sich um eine letzte Arbeit handle, hier nicht aufkommen, da der große Künstler noch im Besitze einer Schafsensfrendigkeit ist, die allen Gesetzen der Natur zu spotten scheint. In einer Landschaft, über die bereits der Abend hereinbricht und deren düsterer Charakter durch die undeutlichen Umrisse einer Stadt im Hintergründe, durch zwerghaften Baumwuchs und ein träge dahinfließendes Wasser noch gesteigert wird, bewegt sich langsam und bedächtig die Gestalt eines einfach in Schwarz gekleideten Mannes mit hohem Seidenhut. Es ist der Lebensabend eines Mannes, der mit dem Leben abgeschlossen zu haben scheint und der mit philosophischer Ruhe dem Augenblick entgegensieht, in dem auch seine Sonne untergehen wird. Ter Blick des Mannes ist in sein Inneres gerichtet; man sieht, die Umgebung, die mit seiner Erscheinung in wunderbarer Weise harnwniert, kümmert ihn wenig; es ist, als ob er, in tiefe Gedanken versunken, sein langes Leben mit allem Freud und Leid an sich noch einmal vorüberziehen läßt. Es ist ein ungemein ergreifendes Bild, der Ausdruck der wehmutsvollen Ergebung in das Unvermeidliche, aber doch voll Poesie und gestaltender Kraft, und der Eindruck niuß sich unwillkürlich steigern, wenn man weiß, daß es der große Künstler selbst ist. der hier das Buch seines reichen Lebens vor uns aufgeschlagen hat. Zahlreich ist denn auch die Schar der sich vor diesem Bilde drängenden Bewunderer und es ist nur zu bedauern, daß es bald der Oefsentlichkeit entzogen wird, da ein amerikanischer Milliardär es angetanst hat. Rutzla«-. Petersburg. Ein kaiserlicher Erlaß ändert die Bestimmungen über die A u s e n t h a l t s r e ch t e der Juden bis zu einer allgemeinen Revision der Judengesetze folgendermaßen ab: Das Verbot, außerhalb der Städte und Flecken innerhalb der Ansässigkeitszone sich anzusiedeln, findet keine Anwendung auf Juden mit höherer Bildung nebst Frauen und .Hindern, aus Kaufleute der ersten Gilde und deren Familien, auf Kauflcute, die fünfzehn Jahre lang zur ersten Gilde zahlten, aus Handwerker, so lange sie ein Handwerk treiben, und auf verabschiedete Ü ii t e r in i l i t ä r s. Tiescn oben näher bezeichneten Juden wird gestattet, in Städten und Flecken Immobilien zu mieten sowohl zum Wohnen als auch zum Betreiben von Handel und Gewerbe. Juden, die eine reiche höhere Bildung erhalten haben und unbescholten sind, dürfen überall Handel und Gewerbe treiben und können, wenn sie innerhalb der Ansässigkeitszone fünf Jahre zur ersten Gilde gezahlt haben, auch außerhalb dieser Zone der Kausmannschast bcitreten. Jüdische K a u f l e u t e e r st er Gilde, die nicht volle zehn Jahre als solche gezahlt haben, dürfen ihren inneren Gouvernemcnts wieder beitreten, ohne abermals fünf Jahre lang in der Ansässigkeitszone für die erste Gilde gezahlt zu haben. Tie Juden, die, wen» auch mit llnlerbrechniig, zehn Jahre lang außerhalb der Ansässigkeitszone als erste Gilde besteuert gewesen sind, erwerbe» das Recht, in den inneren Gouvernements den Stadtk o m m n ii e ii beizutreleu mitsamt ihren Familien. Tie im ganzen Reich lebenden Juden mit den Titeln K o m m e r z i e n r a t und M ann fakturrat dürfen mit ihren Familien im ganzen Reich, auch Dörfer der Ansässigkeitszone nicht ausgeschlossen, leben; Juden, die am- >1 r i e g im s e r n e n O st e n Teil genommen, Auszeichnungen erhalten und sich im aktiven Tienst tadellos geführt haben, dürfen im Reich lebe». Tie jüdischen K a u s l e n t e erster und zweiter Gilde erhalten das Recht, alle Städte des inneren Gouvernements zu Handels- und Gewerbszweckcu ohne Beschränkung zu besuchen, jedoch darf der Aufenthalt sechs respektive drei Monate im Jahre nicht übersteigen, auch können sie sich im Krankheitsfälle durch Kommis' oder Bevollmächtigte vertreten lassen. Frauen von Inden mit höherer Bildung und mit dem Titel Kommerzien- oder Manusakturrat erhalten lebenslänglich das Recht, im ganzen Reich zu leben, die Söhne solcher Juden bis zur Volljährigkeit oder Beendigung der Studien auf den Hochschulen, die Töchter bis zu ihrer Verheiratung. "Alle Verfügungen der Kontrollhöfe über den Beitritt der Juden zum Kaufmanns- und Kleinbürgerstand in den Städten der inneren Gouvernements bleiben in Kraft, selbst wenn sie gesetzwidrigerweise erfolgt sein sollten. Die neuen Bestimmungen finden keine Anwendung auf Gegenden, wo für die Juden besondere Beschränk ungsmaßnahmen bestehen. Man kann ans dieser Probe ersehen, wie die „allgemeine Revision der Judengesetze" ausfallen wird. k^Warscha». Jüdische Statistik. Bramsons „statkstische Untersuchung der jüdischen Lage in Rußland" läßt uns ersehen, daß die Zahb der jüdischen