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Neue jüdische Presse · 1904-03-30 · Heft 13 (30.3.1904) · p. Seite 2

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
2 (1904)
Issue
Heft 13 (30.3.1904)
Date
1904-03-30
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Eeite 2. sal unserer osteuropäischen Brüder lastet auf unserem Gewissen.' Die Befreiung unserer osteuropäischen Brüder — das ist die Aufgabe der Gegenwart. Es ist eine große Aufgabe, wie alle die früheren besonderen Aufgaben, die in jedem Zeitalter, außer der ewig gleichen Grundaufgabe des Judentums, an uns gestellt wurden. Wie es einmal die Erhaltung und Bewahrung unseres heiligen Schrifttums, ein andermal die Befestigung derreligiösen Tradition, oder ein heldenhafter. Kampf mit dem Schwert für die nationale Existenz oder wie noch in der jüngsten Vergangenheit ein Kampf gegen die Reform und für die überlieferte Gesetzestreue, war. Es ist wahr, diese Ausgaben waren schöner, erhebender, während unsere gegenwärtige Aufgabe eine traurige ist, denn sie gilt der Rettung des nackten Lebens. Aber das darf unser Pflichtbewußtsein nicht verringern; das stempelt nur das Zeitalter und stempelt unsere Peiniger. Wir aber können dessen sicher sein, ein großes .Verdienst zu erwerben; denn die Befreiten werden zeigen, daß es ein lebensfähiges Volk ist, dieses gequälte und gemarterte Judcnvolk. — - Aber noch eine andere Art von Befreiung wartet unserer Pflichttreue: neben der äußeren Befreiung, die innere. Diese haben wir nicht für ferne prüder, für uns selbst haben wir sie zu erringen. Befinden sich unsere östlichen Brüder i» körperlicher Knechtschaft, die sie von außen drückt, so sind sie doch innerlich, sind seelisch frei. Auch die tyrannischste Behandlung konnte nur ihren Körper treffen — d i e Seele blieb frei, ihr Herz blieb rein, ihr Geist jüdisch. 'In umgekehrtem Verhältnis befinden wir uns aber im Westen. Wir, die wir im Verhältnis zu der traurigen Lage unserer östlichen Brüder, aus der Sonnenseite des Lebens wandeln, die Luft bürgerlicher Freiheit atmen, wir sind einer anderen Sklaverei, der seelischen Knechtschaft verfallen. Die Fesseln von unseren Händen sind längst gefallen, aber dafür haben wir selber .Fesseln angelegt an unsere Seele, Fesseln fremder Sinnesart, fremder Lebensweise, fremder Sitte und fremden Brauchs. In sträflichem Unverstand haben wir geglaubt, unsere leibliche Freiheit den Völkern, unter denen wir wohnen, mit der gänzlichen Aufgabe unserer geistigen Freiheit, unserer eigensten Sinnesart, unserer Anschauungen, unseres Religionsgesctzes bezahlen zu müssen. Wir legen uns den Mantel nichtjüdischer Lebensart und -Führung an, der uns nicht ziemt, der uns nicht kleidet und nur den Spott der Verständigen und den Haß der Uebelwoller unter unserer nichtjüdischen Umgebung aus uns ladet. Wir streben unsere eigene jüdische Kultur, die der Welt fast alles gegeben, was in ihr ethisch Gutes, göttlich Wahres und menschlich Schönes sich findet, zu verleugnen, versagen uns die alte aber ewig frische Quelle, um trübe Abflüsse, "fremde Kanäle aufzusuchen. Bietet uns denn unser Judeiitüin nicht genug Erhebendes . für Seele und Herz, für Verstand und Willen? Fühlen wir nicht das Beschämende, das für uns darin liegt, daß während in äußerjüdischen Kreisen über die Priorität, die unerreichte Höhe und Reinheit der jüdischen Welt- und Lebensanschauung gestritten wird, wir, die rechtmäßigen Erben, über diesen großen Schatz, den wir besitzen, in Unwissenheit verharren, oder in unerhörtem Unverstand inte ressen los an ihm vorhaigchen? Einer der größten Denker aller Zeiten, der an den Brüsten jüdischer Weisheit groß geworden und selbst in seiner Entfremdung noch den jüdischen Geist nicht ganz verleugnen konnte, der Philosoph Baruch Spinoza findet das Wesen der absoluten Freiheit Gottes darin, daß Gott nach nichts anderem als nach seinem eigenen Gesetze handelt. Einer der bedeutungsvollsten und erhebendsten Gedanken unserer jüdischen Lehre ist wieder der Gedanke des Strebens Gott gleich zu werden. Wenn wir nun, angeregt von den Zreiheitsidcen unseres Pesachscstcs, nach wahrer Freiheit streben, so mögen wir dessen eingedenk sein: frei sind wir nur, wenn wir nach unserem eigenen Gesetze handeln! — Frankfurter Israelitisches Familienblcitt. ' Seien wir also ehrlich und ganz, offen und'selbstbewußt, was wir sein sollen: s c l b st 6 cwnßte n n d p fl i ch t g c t r e u e I n d e il!' . - Es naht der tvnndcrsamc Scdcrabend und in einer unnennbaren Stimmung versammeln wir unsere Kinder, wie unsere Väter es getane — oft unter Tränen, in Furcht und Angst, oder heimatlos nmherirrend getan — und mit gerührtem. Herzen erzählen wir ihnen unsere lange Leidensgeschichte von Mizrajim bis aus den heutigen Tag. Und wenn wir all den Leiden entgegen, die wir erduldeten, die vier Kelche des Heils emporhebeu für ein-vierfaches Heil: der Befreiung und der Errettung, der Erlösung und der Erwählung — ivehozessi, wehizalti, wegoalti, welokacliti — dann mögen Wir an unsere Brüder denken, die frei an Seele, aber am Körper geknechtet — und an uns selber, die wir körperlich frei, aber seelisch Sklaven fremder Herren sind.! — Die beiden er ft eii Becher gelten unseren Brüdern, die beiden letzten uns selber! — Aus aller Wett. Deutschland. Frankfurt a. M. Im abgelaufenen Schuljahr wurden in der Israelitischen Religionsschule 531 Schüler und Schülerinnen unterrichtet und zwar: in der Schule am Hermesweg 175 Schüler und 154 Schülerinnen, zusammen 329; in der schule an der llnterlindau 50 Schüler und 35 Schülerinnen, znsanimen 85; im Kaiser-Friedrichsgymnasium 52; in der Adlerflychtschule 43; in Bethhamidrasch '12; in der Borbereitungsklasse für den rabbinischen Beruf 10; insgescunt 531. Wie diese Angaben dartun, hat die Schule auch im vergangenen Jahre einen erfreulichen Aufschwung zu verzeichnen. ' Es hat sich damit gezeigt, daß 'die von seiten der hiesigen israelitischen Gemeinde in Angriff genonunenen, erfolgreichen Bemühungen, an einer immer größeren Zahl von städtischen Schulen einen geordneten, systematischen Religionsunterricht einzurichten, die Gesamtzahl der die Religionsschule besuchenden Kinder keineswegs verringert hat. Frankfurt a. M. Am Schlüsse des abgelaufenen Winterhalbjahres zählten die Klinger-Oberrealschuke unter 555 Schülern 33 Inden, die Mager-Vorschule unter 225 Schülern 25 Juden, die Musterschule (Realgymnasium) unter 259 Schülern 70 Juden, die Musterschule (Vorschule) unter 133 Schülern 34 Juden, Goethe-Gymnasium unter ' 380 Schülern 115 Inden, die Adlerflychtschule (Realschule) unter 336 Schülern 34 Juden, die Adlerflychtschule (Vorschule) unter 191 Schülern 17 Juden. Von der Bergstraße. Sie ist ein schönes Fleckchen Erde, diese Bergstraße, und wer einmal ihren Zauber gekostet, der kann sie so leicht nicht.wieder vergessen. Abseits von der großen Heerstraße des Verkehrs, atrnet sie Ruhe und Frieden und lockt mit ihren lieblichen Gefilden den müden Wanderer heraus aus dem hastenden Verkehr der modernen Zeit, bietet ihm ein ruhiges, behagliches. Plätzchen zum Sammeln neuer Kräfte und frischen Lebensmutes. Wenn anderwärts die Natur noch im Kanipfe liegt mit den starren Gewalten des Winters, regt sich's schon lebhaft im Schoße der bergstraßlichen Erde, die Herolde des Frühlings erheben keck ihr Haupt und streben dem lebenspendenden Lichte der Sonne zu. Nur noch kurze Zeit — und die Bergstraße steht geschmückt da, in jungfräulicher Pracht und harret der schönheitsuchenden Menschenkinder, die sich ihr erwartungsvoll und vertrauend nahen. Wenn Dü, lieber Leser, zu den Freunden und Besuchern der Bergstraße gehörst, so kennst Du auch das idyllisch gelegene I u g e n h e i m, das uns gar lieblich anmutet. Zwischen duftenden Gärten und blühenden .Feldern gelegen, in unmittelbarer Nähe der herrlichen Laubwälder des Odenwaldgebirges, zehn Minuten entfernt von ausgedehnten Kiefernwäldern, durch vorspringende Gebirge vor Nordost- und Ostwinden geschützt, gilt Jugenheim mit Recht für einen der vorzüglichsten klimatischen Kurorte Mitteldeutschlands. Hübsche, wohlgepflegte Wege im Gebirge und in der Ebene laden zu Spaziergängen ein und eine große Anzahl herrlicher Ausflugsorte in der Nähe sorgen für reiche Abwechslung. Von' Frankfurt aus in einer Stunde in direkter Bahnverbindung zu erreichen, vereinigt Jugenheim alle Annehmlichkeiten in sich, die das Leben an einem der Erholung gewidmeten Orte erfordert und die Leser dieses Blattes wird es interessieren, baß auch für die leiblichen Bedürfnisse im Sinne eines orthodoxen Jude» in Pension Heymann, jetziger Inhaber Rosenbaum-Bamberger, bestens gesorgt ist. Berlin. Eine überflüssige Frage hat der „Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" mit der Anfrage, ob jüdische Unteroffiziere zur Kapitulation zugelassen werden und einen Zivilverjorgungsschein erhalten können, au den Kriegsmini- Nr. 13. ster v. Einem gerichtet. Die'Frage war überflüssig, denn die Antwort stand von vornherein fest. „Dem Kriegsminister ist eine Bestimmung, nach welcher Angehörigen des jüdischen Glaubens wegen ihres religiösen Bekenntnisses der Eintritt in die Unterosfizierlaufbahn verwehrt werden kann, .nicht bekannt; auch ist bis jetzt'keiu Fall zur Kenntnis des Kriegsministers gelangt, in welchem ein Unteroffizier seiner Glaubensangehörigkeit wegen von weiteren Kapitulationen ausgeschlossen worden ist." - Berlin. Der Haushaltsplan'der Berliner j ii d i s ch e n G e m e i n d e, der für das Jahr 1904/05 in Einnahme und Ausgabe mit 1725 250 JL abschließt, wurde von der Repräsentantenversammlung in ihrer letzten Sitzung genehmigt. Die Beiträge der Gemeindemitglieder sind mit 1381435 JL veranschlagt. 200000 JL, sind als erste Rate für den Neubau des Krankenhauses eingesetzt. Berlin. Einen interessanten Einblick in das Kapitel Berliner Wohltätigkeit bildet das letzte Spendenverzeichnis des Berliner Asylvereins für Obdachlose. Danach sind von einigen Vorstandsmitgliedern außerordentliche Beiträge im Gesamtbeträge von 38 742,99 JL gesammelt worden. Hiervon sind nur 1080 JL von/Christen nichtjüdischen Bluts, 1630 JL von anonymen «Pendern, unter denen sich wohl auch mancher Jude befinden dürfte, 1500-^/L von zwei fast nur aus Juden bestehenden Klubs, 7350 JL Von getauften Juden oder Wkömmlingen von solchen. — und der Rest von 27 581,01 JL von Inden gegeben. - Zweibrücken. 22. März. Unter starkem Andrange, des Publikums fanden heute die Verhandlungen in Sachen der PrivatUage des Bezirksrabbiners Dr. Meyer dahier gegen drei.Mitglieder der hiesigen jüdischen Kultusgemeinde statt. .Die israelitische Kultusgemeinde hat zuerst beim Bezirksamte und der Regierung und dann beim Verwaltungsgerichtshofe gegen Dr. Meyer auf Auflösung des zwischen beiden Parteien bestehenden Vertrages geklagt. Ter Verwaltungsgerichtshof hat sich dann für unzuständig erklärt, und die Sache an das Land? gericht Zweibrücken verwiesen. Letzteres hat sich' jedoch auch für unzuständig erklärt. Nun steht die Gemeinde mit dem Rabbinerauf gespanntem Fuße. Etliche Mitglieder erlaubten sich dann während der letzten Zeit andern Personen gegenüber beleidigende Aeußerungen, was den Herrn Bezirksrabbiner zu den Privatklagen veranlaßte. Zuerst fand heute Morgen die Verhandlung gegen den israelitischen Religionslehrer Bachen heim er statt. Demselben liegt zur Last, Ende vorigen Jahres dritten Personen gegenüber geäußert zu haben, der Privätkläger Dr. Meyer habe auf der Hochzeitsreise mit Dirnen verkehrt und der Privatkläger habe dem Sohne des früheren Rabbiners, als derselbe noch in der Oberklasse des Gymnasiums gewesen sei, unzüchtige Bilder gezeigt. Es waren in dieser Sache etwa 30 Zeugen geladen. Verteidiger des Privatklägers war Rechtsanwalt Dr. Rau und Verteidiger des Beklagten Justizrat Rosenberger. Nach über 5stündiger Verhandlung wurde das Urteil gesprochen. Wegen der Beleidigung bezüglich der Bilder wurde der Privatbeklagte zu einer Geldstrafe von 50 JL ev. 10 Tagen Gefängnis verurteilt. Wegen der andern Beleidigung wurde er freigesprochen, weil ihni nicht iiachgewiesen werden konnte, daß er dieselbe anderen Personen gegenüber stls denySynagogenausschuß gemacht habe und ihm in diesem Falle das Gericht den Schutz des § 193 zubilligte. Heute Nachmittag folgte die Verhandlung der 2. Privatklage gegen David Mai, Fruchthändler von hier, wegen der gleichen Beleidigungen. Der Angeklagte wurde freigesprochen unter Ueberbürdung der sämtlichen Kosten auf den Privatkläger, da derselbe nicht den Beweis erbrachte, daß Beklagter die ihm zur Last gelegte Aeußerung getan habe. Tie 3. Klage nahm Kläger vor Eintritt in die Verhandlung zurück; es hatte sich im Prozeß gegen den Religionslehrer Bachenheimer herausgestellt, daß der Beklagte, der Fruchthändler Ludwig Bloch, die Aeußerungen nicht getan hatte. Oesterreich-Ungarn. Wien. Das antisemitische „Deutsche Volksblatt" schreibt in ^seiner Nummer vom 20. er.: „Es gibt nur einen berechtigten Antisemitismus, und das ist der R a s s e n a n t i s e m i t i s in n s. Keinem verständigen Menschen wird cs cinfallen, gegen einen Jaden um seiner Religion willen Stellung zu nehmen, insoferne und so lange nänilich durch deren Ausübung nicht die Rechte der Andersgläubigen gekränkt werden. Das ist nicht nur heute so, sondern das wird wohl immer und überall so gewesen sein, wo und wann Juden in einem fremden Gemeinwesen auftraten. Die Abneigung der Andersgläubigen gegen die Juden, seien jene nun Mohammedaner oder Christen, ist nicht auf religiöse, sondern aus ethische und soziale Momente zurückzuführen.. Zu dieser Erkenntnis sind nun endlich auch die breiteren Massen des Volkes gekommen oder vielmehr geleitet worden, nachdem sie sich seit den Zeiten des Mittelalters her Jahrhunderte lang über ihre Gefühle keine Rechenschaft gegeben hatten. Wenn es trotzdem noch Leute gibt, die den Rassenantisemitismus für unberechtigt.halten und bas 'Hauptgewicht

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