Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 1 (1902-1903)
- Issue
- Heft 55 (27.11.1903)
- Date
- 1903-11-27
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Frankfurter Jsraelltrsches FamilienLlatt Nr.L5 Sette 21 Würde, fragen wir, wftt.ich der allerorien unter der badischen Judenschaft sich bemerkbare Abfall von der überlieferten Religion so rapide For.schrftte gemacht haben, wenn dem-von oben her gesteuert werden würde? Bei der Zusammensetzung des Oberrats kann man sich über diese Tatsache auch garnicht wundern. Ter Arri.el sagt selbst, dag von den Rabbinern Ladens mehrere orthodox siiw. Warum nun rekrutieren sich seit Jahrzehnten die geistlichen Mitglieder dieser Behörde ausschließlich aus der Neologie? Und wie sieht es mit Len weltlichen Mitgliedern derselben Behörde? — Ist es ja vorgekommen, daß in dieselbe Leute berufen wurden, deren Charatter zwar unantastbar ist, die aber nur der Abstammung nach noch mit dem Judentum Zusammenhängen. Wie tann man von diesen Männern erwarren, daß sie mit Leib und Siele einer Organisation angehören, die nach ihrem eigenen Ausspruch vor.allen Dingen einer religiösen und erst in zweiter Linie einer sozialen Behörde entsprechen soll? Nicht mtders liegen die Dinge bei der Wahl der sogenannten Bezirlsältesten. Kennen wir unter diesen doch Leute, die dies Ehrenamt bekleiden und in ihrem öffentlichen Leben selbst den bescheidensten Ansprüchen der jüdischen Religion zuwiderhandeln. In ihrem privaten Leben mögen diese Herren sein, wie sie wollen, zur Bildung einer religiösen Behörde taugen sie nun und nimmer. Auch zu den geisllichen Mitgliedern der Synode zähll seit Jahren tein Vertreter des gesetzestreuen Judentums mehr, und so hat man es tatsächlich dahin gebracht, die gesetzestreue Richtung, für deren Bedürfnisse „nirgends besser gesorgt ist, als in Baden", vollständig mundtot zu machen. Denn die paar Laienmitglieder der Synode sind doch wohl nicht imstande, die Interessen des gesetzestreuen Judentums kräftig zu wahren. Wir bestreiten es ja nicht, daß die Herren vollkommen legal handeln, wenn sie ihre Mehrheft und ihren Einfluß nach Kräften ausnützen. Nur mögen sie dann auch eingestehen, daß sie lediglich Machtpolitik treiben und mögen sich nicht wundern, wenn die überall zurückgedrängten, gesetzestreuen-Elemente sich' aus andere Weise Gehör zu verschaffen suchen. Wenn der Verfasser ober besonders die Lehrer gegen uns auszuspiclen beliebt, so müssen wir ganz energisch gegen diese Unterstellung protestieren. Die Lehrer sind meist die Werkzeuge ihrer Bezicksrabbiner und entbehren so bei ihrer Abhängigkeit von den letzteren in religiösen Dingen jeder eigenen Initiative. Was der,Lerr Verfasser" über dieRabbiner in Baden sagt, bedari ganz besonderer Beleuchtung. Die Synode hat, wie er heroorhebt, in wiederholten Tagungen für Gehaltsaufbesserung und lebenslängliche Anstellung der Rabbiner, für Alters- und Hinterbliebenenversorgung gewirkt Wir fragen: Ist dies der Weg, der einzige Weg, das Judentum zu erhallen und zu fördern, ist dies die hauptsächlichste Ausgabe von Oberrcu und Synode und nicht vielmehr die ausgiebigste Förderung der religiösen Tätigkeit der Rabbiner? Diese Tätigtet soll sich u. a. in der Belehrung der Erwachsenen durch die Predigt kundgeben, damft ist es jedoch nicht weit her. Die den Landgemeinden jewells zugeschickten Predigten der Rabbiner erfreuen sich in vielen Fällen der größten Nichtbeachtung. Ist es doch vorgekommen, daß die den Gemeinden zugesandten Predigten überhaupt nicht verlesen wurden oder daß ein Tell der Gemeinde bei der Verlesung ostentativ den Gottesdienst verließ. Und ob die Stadtrabbiner durch ihre Predigten zur Hebung des religiösen Sinnes beitragen, das möchten Wir solange bezweifelt als manche derselben von der Kanzel herab gegen das orthodoxe Judentum lysziehen, und seine Bekenner als Fanatiker bezeichnen, oder, wie es in einer kürzlich im Druck erschienenen Predigt zur Gebetbuchsrage zu lesen ist, ihren Zuhörern erzählen, daß in der alten ehrwürdigen Thephilla quasi Tenfelsaustreibungen enthalten seien. Wenn ferner von einer Wäiseuanstalt ans, die der Stadtrabbiner von Zeit zu Zeft inspiziert, die dort untergebrachten Kinder, auch die g e - setzestreuer Ellern, zur Entweihung, des Sabbat durch schriftliche Arbeiten angeh alten und so dem Judentum entfremdet werden, dann darf dieser Rabbiner, der bei einigem gute» .' Willen solche : Nißstände. bekämpfen! könnte; sich über diesen Vorwurf der mangelhaften Pflege des religiösen Lebens wahr.'ich nicht wundern. Wie stehen nun gar die Dinge bei den alljährlich an sämtlichen Schulen vorzunehmenden Prüfungen? Es kommt vor, daß mancher Rabbiner seine 3—4 Prüfungsorte an einem starken halben Tage absolviert. Da bleibt ihm freilich keine ^eit übrig, nach den rituellen Einrichtungen der seiner Obhut unterstellten Gemeinde zu forschen und zu fragen, also z. B. nach Schechftah, gottesdienstlichen Ritualien, Mikwah. Besonders letztere scheint in gewissen Bezirken überhaupt nicht mehr zur „Interessensphäre" des Bezirksrabbiners zu gehören, da wir sehen müssen, daß in den meisten Landorten die betr. Anstalten verschütte, und-verfallen sind, und man sogar an gewissen Rabbinatssitzen (!) sich nicht bemüßigt fühlt, für die Einrichtung und Instandhaltung dieser wichtigen Institution einzutreten. Was die „amtlichen Religionslehrer.- konferenzen" Betrifft, so dürfen wir, ohne pädagogisch gebildet zu sein, behaupten, daß eine jährlich einmalige Konferenz absolut unzureichend ist. Wir fragen aber: Weiß der Artikelschreiber, daß trotz Gesetzes vom Jahre 1892 in fast Vs Dutzend der Bezirkssynagogen in .den letzten zehn Jahren, in einigen andern in den letzten 5 Jahren ü b e r - hauptkeineReligionslehrertonserenz abgehalten wurde? (5. die belr. Verordnungsblätter!) Wozu also der Hinweis darauf? Trotz alledem wollen wir gerne glauben, daß die Religionslehrer ihr möglichstes tun zur Hebung unserer heiligen Religion und erkennen es gerne .an, wenn „die Berichte der Rabbiner säst durchweg recht beftiedigrnd lauten, besonders auch die der orchodoxen Rabbiner." Wir sind mit dem Gr. .Oberrat gerne einverstanden, durch Aufbesserung gering besoldeter Lehrer, Alters- und Reliktenversorgung eine Beserstellung der Lehrer zu erzielen. Im Gegenteil! Wir erachten das bis jetzt erzielte nicht für hinreichend. Gerade die Lehrer bedürfen einer beonderen Rücksichtnahme mehr als die Rabbiner, denen durch ihre bedeutenden Nebeneinkünste, durch die Gelegenheit und Möglichkeit aus literarischer Tätigkeit ihre Einkünfte zu erhöhen, Quellen zur Besserstellung zur Verfügung stehen, die den Lehrern mangeln, zumal da gerade die Letzteren diejenigen Träger unserer Lehren sind, die der oben gerügten Gleichgiltigkeit in religiösen Dingen und der mangelnden Kenntnis der Lehren des Judentums am ehesten zu steuern in der Lage sein dürften. Daß aber in der soziales Fürsorge für die Lehrer der Oberrat bisher viel Ersprießliches geleistet, können wir absolut nicht behaupten. Oder zeugt es von hoher sozialer Stellung, wenn ein Lehrer nebenbei (oder in der Hauptsache) einen schwunghaften Grünkernhandel, der Andere das bisweften noch einträglichere Geschäft eines Schadchens betreibt? — Darum tut soziale Besserstellung, Gehatserhöhang ufw. gerade unserer Lehrer bei uns.befondrrs not! Diese Besserstellung sei aber nur Mittel zum Zweck. Hauptsache ist, bei den Kindern und. Wern religiöses Interesse zu wecken, damit Schule und Haus sich ergänzen zur Heranbftdung einer Generation, die weiß, daß und warum sie dem Judentum angehört. Dies aber hat trotz der schönen Worte der Gr. Oberrat.bis jetzt noch nicht erreicht Im Gegentell! Wir möchten unsere religiösen Behörden auf den inhalts- und gemütsreichen Aufsatz von Pros. H. Steinthal (V. B. 1837 VII. S. 60) Hinweisen, um zu zeigen, was wir wollen und verlangen und hoffen, dann von jeder absichllichen und unbeabsichtigten Verkennung unserer Ziele. und Wünsche verschont zu bleiben. Daß der Gr. Oberrat „orthodoxe Lehrer in der Betätigung ihrer Ueberzeugung beschränkt oder wegen derselben zurücksetzt usw." haben wir nie.und nimmer behauptet, obwohl es zuweilen den Anschein erweckt, als ob derartige Dinge drohten (Verbot des Unterrichtsin jüdischer Currentschrift, des sogenannten jüdisch-deutsch Lesens, des Auswendiglernens der Benediktionen seitens. bestimmter Rabbiner usw.). Doch dies nur nebenbei. . Was« dagegen die orthodoxen Rabbiner betrifft, so lehren Beispiele, daß sie wohl in der Betätigung ihrer Ueberzeugung beschränk werden. Oder ist es etwa keine solche Beschränkung, wenn ein Rabbiner die Abhaltung eines Konzerts in seiner Synagoge als unstatthaft verbietet, der Oberrat aber diese Verfügung aufhebt und so den Rabbiner zwingt, die geheiligte Stätte , zu einer sie nach seiner. Ueberzeugung entweihenden Benützung herzugeben? Oder wenn ein Rabbiner einen Schächter als nach den Anschauungen des überlieferten Judentums seines Amtes unwürdig bezeichnet, der Oberrat aber diesem Gutachten entgegen den Schächter weiter seines. Amtes walten läßt? - Die soziale Fürsorge des Oberrats entzieht sich unserer Diskussion, weil wir mit unserer vollen Anerkennung, dieser Bestrebungen nicht zurückgehalten haben. Wenn jedoch der Verfasser sagt: Alle diese Institutionen: Handwerkerverein, Lehrlingsheim, Dukasstistung zur Förderung der Landwirtschaft und des Gartenbaues dienen dem Wohl und insbesondere dem religiösen (?) Bedürfnisse der Landgemeinden, so ist uns dieser Zusammenhang unerklärlich. tl / IfesE&t 'Leistungen; de'r^StadtgMqiyden für, das allgHceine ^Wohlilönnrü^tvir ^unsere' dankaxe Anerkennung micht versagen. Wenn abek diese'höheren Leistungen so sehr hervorgehoben werden, so muß man doch betonen, daß eben ein jeder nach seinem Vermögen besteuert wird, und baß diesen höheren Leistungen auch ein größerer Einfluß in den Vertretungskörpern entspricht Und wenn die Landgemeinden als Entgelt für die ihnen züfließenden Wohltaten vollständig zum Schweigen verurteilt sein sollen und nicht einmal in Dingen, welche ihre heiligsten Interessen betreffen, ihren Mund austun dürfen, dann werden sie, das glauben wir zuversichtlich, lieber aus diese finanziellen'Zuwendungen verzichten. . Der zweite Artikel des Hamburger Famtlienblaües (Nr. 45) beschäfttgt sich ausdrücklich mit der Gebetbuchsrage. Wir folgen demBeispiel des' „Herrn Verfassers", wenn wir, wie e r das oberrätliche Flugblatt, unsererseits unsere oben bezeichnete sachliche Entgegnung hierauf in folgendem ebenfalls wörtlich wiedergeben: Zur Aufklärung. Dem Aufrufe, welchen wir . vor einigen Wochen an die gesetzestteuen Juden Badens weben der hier herrschenden rettgiösen Mißstände ergehen hießen, ist vom Großh. Oberrat der Israeliten in seinen „Verordnungsblättern" und gleichläutend in einer an alle Mitglieder der „Landessynagoge" versandten Flugschrift eine Entgegnung zuteil geworden, die nicht unwidersprochen bleiben kann. Der Oberrat setzt sich über die von uns vorgebrachten Beschwerden einfach hinweg, indem er sie als „Angriffe auf die Landessynagoge und ihre geordneten Vertreter" hinstellt Dadurch soll 'offenbar der Anschein erweckt werden, als wären wir der angreifende Teil, als hätten wir es bei unserer Aktion lediglich daraus abgesehen, die Autorität der Behörden durch „schwere Anschuldigungen" zu untergraben. In Wirklichkeit ist die Gründung unseres Vereins ein. Akt der Abwehr; die immer wei.er um sich greifende Neuerungssucht, die auch vor unfern heiligsten Traditionen nicht Hall macht, in erster Linie das geplante Attentat auf unser, altehrwürdigcs Gebetbuch hat uns zu unserem Vorgehen veranlaßt Wir waren dabei genötigt, aus die Entwickelung hinzuweisen,. welche die religiösen Verhältnisse in Baden unter der Alleinherrschaft des. Reiormjudentums genommen haben, und hofften durch einen Appell an unsere Gesinnungsgenossen eine Wendung zum Besseren herbeiführen zu können. Der Gr. Oberrat hat es nicht für nötig erachtet, auf Unsere wohlbegründeten Klagen über den fortschreitenden Verfall des jüdischen Lebens, über die beispiellose Gleichgültigkeit und Unwissenheit in religiösen Dingen usw. näher eineinzugehen; er antwortet daraus nur mit dem Borwurf, wir hätten für unsere Behauptungen keine. Beweise gebracht Ist die von uns erwähnte erschreckend hohe Zahl der Taufen, zu denen'gerade in letzter Zeit die Hauptstadt ein großes Kvntingent gestellt hat, ist die außerordentlich verbreitete Entweihung des Sabbat und der Festtage, ist ferner der mangelhafte Besuch des Gottesdienstes nicht Peweis genug für den von uns beklagten religiösen Judifferenlismus? Daß man allgemein das Gefühl hat, es müsse etwas geschehen, um der Unwissenheit aus dem Lande zu steuern, beweist der in der letzten Synode eingebrachte Antrag, der, nebenbei bemerkt, auch den Namen eines der Unterzeichner unseres Aufrufs trug, man möge die Landgemeinden, welche der regelmäßigen Belehrung entbehren, behufs Abhaltung von Vorträgen von den Bezirksrabbinern in gewissen Zeiträumen bereisen lassen." . Bezüglich, des Gebetbuchs bemerk der Oberrat, es werde dem Urteil der Oeffentlichkeit unterbreitet werden, aber nicht vor Jahresfrist. Von sonst gut unterrichteter Seite wurde uns versichert, daß das Erscheinen des Gebetbuches in Kürze zu erwarten set Sollte vielleicht gerade das Interesse, das die Gegner seiner Intentionen an der Gebetbuchfrage zeigen, den Oberrat veranlaßt haben, einen günstigeren Zeitpunkt für die Veröffenllichung abzuwarten? Ueber die Annahme des Entwurfs, heißt' es weiter, wird die Synode zu entscheiden haben. Wir aber bestreiten dem Oberrat und. der Synode das Recht zu solchen tiefeingreifenden Neuerungen. Die Tendenzen des Gebetbuches, welche durch, die vor kurzem im Druck erschienene Rede eines der Stern» ferenzrabbiner naher bekannt geworden sind, beruhen^ teils auf mißverständlicher Auffassung, teils aus der Leugnung-wichtiger Grundsätze d e s I u d e n t u m s! Zu solchen Reformen ist weder, der Gr. Oberrat noch die Synode vom Standpunkte des Religionsgesetzes aus befugt Es wird ferner betont, daß ja den Gemeinden die Einführung freigestellt sein werde. Wie aber ist es.mit den Schulen, für welche der Oberrat das Gebetbuch im Verwaltungswege einführen kann? Darüber geht das Flugblatt mit der Wendung hinweg, „es seien noch keine Beschlüsse gefaßt", anstatt llar zu sagen, daß auch hierin ein Gewissenszwang nicht beabsichtigt set Es bleibt also weiterhin die Befürchtung bestehen, daß die Gesetzestreuen eine schwere Vergewaltigung erleiden könnten. Wenn man von der Einführung des Gebetbuches eine Hebung des religiösen Sinnes erwartet, so weisen wir aus die großen Städte unseres Vaterlandes hin, die Bereit! eigene Gebetordnung haben. Ist! dort etwa Äe Religiosität größör,'"W/her Besuch der Shnagogen stärker? 'Der Nützen'd'e's'Webetbuches ist sehr fraglich; zweifellos sicher e aber , ist, daß durch dasselbe eine Spaltung. und tiefe Kluft in der badischen Judepheit hervorgerüsen würbe; sind ja auch im Schoße des Oberrats selbst anläßlich dieser Fragen Differenzen entstanden, die den: Austritt eines Mitglieds zur Folge hätten. In den grüßen Städten ist ja heute schon den Gesetzestreüen Gelegenheit gegeben, an einem besonderen. Gottesdienst nach altem Ritus teilzunehmen. Wie würde es aber denn in den lleinen Gemeinden aussehcn, wo der Gr. Oberrät für einen zweiten Gottesdienst nicht Sorge tragen kann? j In welcher Weise gerade' durch die Gebetbuchfrage die Gemüter erregt werden,- zeigt die Ge-