Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 1 (1902-1903)
- Issue
- Heft 49 (16.10.1903)
- Date
- 1903-10-16
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2. Nr. 49. jüdischen Taglöhner und Lastträger wurden mehrere Male gepfändet, bis sie allmählich die erforderliche Summe erschwungen hatte». Jüdischen Stiftungen gegenüber wird eine Praxis angewandt, die es einem Juden einfach unmöglich macht, jemals einen Heller aus einer solchen Stiftung zu genießen. Ms der Kiewer Jude Brodsky anläßlich der Krönung Nikolaus IL eine halbe Million Rubel zur Errichtung einer Volksbank stiftetenahm man die Spende gütigst an, vergaß aber nicht anzuordnen, daß Juden an der Ban? keine Aemtcr bekleiden dürfen. In jüngster Zeit wurde, wie der „Wos'chod" berichtet, vom Kriegsministerium einer belgischen Gesellschaft eine Konzession verliehen, in Rostow eine elektrische Bahn zu bauen, aber nur unter der Bedingung, keinen Juden auf einen Vertrauensposten zu stellen, keine Juden beim Bau- und Betrieb der Bahn zu beschäftigen. Ich kann mir es nicht versagen, an dieser Stelle der letzten Stummer der „Buduschtschnostj" einen Fall nachzuerzählen, der für die Auffassung der russischen „Tschinowniks" von Recht und Gerechtigkeit sehr charakteristisch ist. Im Gouvernement Bessarabien existiert seit einigen Generationen eine jüdische Ackerbaukolonie, namens „Wala - Luj - Wlad". Lange lebten die jüdischen Kolonisten ruhig und pflegten ungestört ihr Metier, als es Ende der achtziger Jahre dem Kreishauptmann von Kischinew einfiel, die Leute auf jede Weise zu drücken uird zu verfolgen. Endlich denunzierte er sie beim Gouverneur, daß sie sich überhaupt nicht mit Ackerbau befaßten, mithin müßten sie ihres Privilegiums, trotz der Maigesetze auf dem flachen Lande wohnen zu dürfen, verlustig gehen. Am 29. März 1889 erfolgte eine Verordnung der Gouverncmentsregierung, die betreffenden Juden ihres Wohnsitzes zu verweisen. Vergebens suchten die Juden den Gouverneur wiederholt an, die L-ache nochmals untersuchen zu lassen — die Verordnung blieb in Kraft. Erst nach 12 Jahren gewann der damalige neue Gouverneur Kvnstantinowitsch für die Sache Interesse, leitete eine Revision ein, schickte sogar von sich Persönlich einen Vertrauensmann nach der Kolonie hin, uudesstellte sich heraus, daß der Bericht des Kreishauptmannes vom Jahre 1889 ein wissentlich verlogener war. Da aber ein Gouverneur dem Staatsgesetze nach keine Befugnis hat, eine in die zuständigen Bücher eingetragene Verordnung der Gouverncmentsregierung eigenmächtig aufzuheben, so mußte die ganze Affäre noch an den dirigierenden Senat wandern, wo sie erst vor wenigen Wochen, also nach mehr als 14 Jahren, zugunsten der Kolonisten entschieden wurde. — Was die schlichten Landleute während dieses ganzen Zeitraums von einer böswilligen Behörde haben ausstehen müssen, was ° ihnen ein so langwieriger Prozeß gekostet haben muß — davon kann.man sich leicht einen Begriff machen, wenn man eben bedenkt, daß dies alles sich . . . in Iiußland zugetragen hat. Es wäre noch hier zu bemerken, daß Senatsentschcidungcn von prinzipieller Bedeutung, die zugunsten der Juden aussallen, nur wenig Beachtung finden. Man begnügt sich in der Regel damit, die Entscheidung für den betreffenden Einzelfall gelten zu lassen. In jüngster Zeit wurde, wie der „Wos'chod" berichtet, angcordnet, daß die Senatseirtscheidungen künftighin periodisch den Gouvernementsregierungen gedruckt zugestellt würden. — Es hatte sich nämlich herausgestcllt, daß auch den Juden ungünstige «enatssprüchc bisweilen aus Versehen unberücksichtigt blieben. Wie sehr die systematische Verletzung der Judenrechte seitens einer habsüchtigen, ungebildeten Beamtenclique auf eine dieser ebenbürtige Gesellschaft demoralisierend wirken muß, ist von vornherein klar. Tatsächlich hat auch die Bürgerschaft, auch die sogenannte gute Gesellschaft, nicht viel bessere Begriffe von. Pflicht und Gerechtigkeit einem Juden gegenüber, als das Beamtentum. — Folgende zwei Tatsachen aus jüngster Zeit, die ich einer und derselben Nummer des „Hazofe" entnehme, geben das beredteste Zeugnis davon. Im volkreichsten Viertel Warschaus, aus den sogenannten „Nalewky", giebt es einen öffentlichen Garten, der von der steuerzahlenden Bevölkerung des Quartiers, will sagen von den Juden — denn die Nalewky sind größtenteils von Juden bewohnt — unterhalten wird. Wie viel kranke und schwache Personen von den hunderttauscnden Juden der Nalewky darauf angewiesen sind, in diesem Garten für ein Stündchen Erholung von der erschöpfenden Hitze und dem erstickenden Staube zu' suchen, kann man sich lebhaft denken. Die Väter der Ltadt verkannten auch die große Bedeutung dieses Gartens für die arme Bevölkerung nicht und bekundeten zuletzt ihre zärtliche Fürsorge für denselben dadurch, — daß sie entschiedene Maßregeln trafenihn juden- oder „kaftan"rein zu erhalten. An den Eingängen des Gartens kann man jetzt neuan gebrachte Tafeln scheu, auf welchen zu lesen ist: „Juden in langen „Kapoten", Hunden und zerlumpten Subjekten ist der Eintritt verboten". Diese weise Anordnung, welche tausenden lungen- und asthmaleidenden Menschen die Möglichkeit nimmt, etwas frische Luft einzuatmen, hat nur in dem bekannten Gesetze, der den kranken Juden den Besuch von außerhalb des Frankfurter Israelitisches Familienblaü. Ansiedelungsgebietes liegenden Kurorten verbietet, ihresgleichen au barbarischer Roheit. Mn nicht weniger charakteristischer Fall lvird aus Kamin - Kaschirsk, Gouvetnemcnt Wolhynien, berichtet. Die 300 jüdischen Familien dieser Stadt sind durch die Gewissenlosigkeit eines polnischen Adligen an den Wunder- und Bettelstab gebracht. Vor sechs. Jahren hat der adelige Herr das in der Nähe der Stadt gelegene Gut gekauft. Aus einem alten Dokumente, das er zufällig im Schloßarchiv entdeckt hat, glaubte er Nachweisen zu können, daß die jüdischen Häuser von Kamin - Kaschirsk auf gutshcrrlichem Boden stehen. Er strengte einen Prozeß gegen die Hausbesitzer an und gewann, solvohl iin Bezirksgericht, als auch in der Kiewer Gerichtskammer. Als aber die Juden, sich auf Verjährung berufend, an die letzte Instanz, den dirigierenden Senat, appellieren wollten, ging der Gutsbesitzer, dem es nicht unbekannt war, daß der Senat in ähnlichen Fällen zugunsten der langjährigen Besitzer zu entscheiden pflegt, einen gütlichen Vergleich ein. Die Juden hatten zu dem erlauchten Herrn soviel Zutrauen, daß sie ihm aufs Wort glaubten und sich nichts Schriftliches geben ließen. Der adelige Herr aber verkaufte darauf das Gut mitsamt der Stadt an einen anderen Edelmann, die Appellationssrist war inzwischen verstrichen und der Spruch der Kiewer Kammer in Kraft getreten. „Und so," schließt der Korrespondent des Hazofe, „sind 1500 jüdische Seelen an den Rand des Verderbens gebracht; cs bleibt ihnen nichts übrig, als zum Wanderstab zu greifen und die Stadt zu verlassen." Der Senat hätte zugunsten der Juden entschieden, denn einer aus ihrer Mitte, der auf den Vergleich Nicht eiuging und zur rechten Zeit an den Senat appellierte, gewann den Prozeß. ' Ich überlasse es dem Leser, sich auszumalen, was für einen Lärm die russischen Antisemiten erhoben hätten, wenn ein Jude in so schändlicher Weise 1500 Ehristen betrogen und ruiniert hätte. (Schluß folgt.) Eine interessante Begründung. Ein Laudrat, der öffentlich gegen seinen Vorgesetzten Regicrungspräsidenten polemisiertist keine alltägliche Erscheinung. Einige jüdische Kausleutc in Oels und Bcrnstadt in Schlesien hatten sich an den Landrat Grafen v. Kvspoth mit der Bitte gewandt, den sogenannten Mutzekmarkt (den Vermietstag für landwirtschaftliches Gesinde) mit Rücksicht auf das jüdische Bersöhuungsfest vom 1. auf den 2. Oktober zu verlegen. Der Landrat beschied die Bittenden abschlägig; der Breslauer Regicrungspräsideut vcrsügte aber, daß die Verschiebung erfolgen solle. Daraufhin sieht sich nun der Landrat Graf von Kospoth veranlaßt, im „Ocser Kreisblatt" eine amtliche Bekanntmachung zu erlassen, in der er zuerst hervorhebt, daß die Verlegung des Mntzclmarkts auf den 1. Oktober durch Nebereinkommcn der Landräte von Groß-Wartcubcrg, Namslau, Kempen und Oels aus zwingende» Gründen und im Interesse der Bevölkerung erfolgt sei und sich gut eingebürgert habe und in der er dann des Weitere» aussührt, daß die Bitte um Verlegung des Termins diesmal von den jüdischen Kauflenten damit begründet worden sei, daß einmal sie selbst cmpsindlich geschäftlich geschädigt würden, wenn sic verhindert wären, der an diesem Tage in die Stadt hineinströmendcn ländlichen Bevölkerung Waren zu verkaufen, und daß ferner auch das vom Lande kommende Publikum nicht die gewohnte Auswahl von Geschäftslokaleu und Waren finden und zum Teil ganz verhindert sein dürste, seinen Besorgungen uachzugehen. Er habe diesem Wunsche nicht entsprochen, weil er bei der hinreichenden Anzahl uichtjüdischcr Geschäfte die in bezug auf den Vorteil des Publikums geäußerten Befürchtungen nicht teile, und im übrigen einer einzelnen Klasse der Bevölkerung nicht das Recht zugestehen könne, lediglich im Interesse ihres Geschäfts auch nur ausnahmsweise die Aufhebung einer allgemein bestehenden, aus guten Gründen eingeführten und nicht ohne Mühe eingebürgerten Einrichtung zu beanspruchen, welche an sich einem ganz anderen Zwecke als dem der Hebung des städtischen Handels diene und nur mittelbar ihm nutzbar werde. Anders hätte er entschieden, wenn ihm nachgewiesen wäre, daß infolge des Feiertags' die jüdischen Kaufleute aus gkücksichten des religiösen Kultus verhindert seien, Dienstboten zu mieten; alsdann hätte er diesen Grund aufgeklärt und trotz der entgegenstehenden allgemeinen Bedenken im Interesse der Gerechtigkeit die Verlegung des Vermietstages empfohlen. Der Landrat teilt dann die entgegengesetzte Entscheidung des Regierungspräsidenten mit und schließt seine Bekanntmachung mit folgenden Worten: „Indem ich dieser Weisung meiner Vorgesetzten Dienstbehörde hierdurch pflichtmäßig Folge leiste, habe ich es doch für erforderlich erachtet, die Gründe für meine entgegengesetzte Stellung zu dieser Frage — auch mit Rücksicht auf die politischen Zustände im hiesigen Wahlkreise — an dieser Stelle amtlich bekannt zu geben, um ersichtlich zu machen, daß keine bloße Willkür ihr zu Grunde liegt." Aus aller Welt. DeMschlm». Messel, 9. Okt. Am 15. Oktober d. I. begeht der älteste Einwohner hiesiger Gemeinde und das älteste Glied der israelitischen Religionsgeineinde. Herr Löb Merkel, seinen 90. Geburtstag. Derselbe ist geboren am 15. Oktober 1813 zu Mcffcl, trat am 1. April 1834 in den hessischen Militärdienst und war 22 Jahre 7 Monate ununterbrochen in demselben; er machte den Feldzug 1848 4g in Baden mit, schied am 24. Oktober 1856 aus dem Militärdienste aus und wurde als Bahnwärter in Großen-Liudcn bei Gießen angestellt, welchen Dienst er 16 Jahre zur größten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten versah. Am 1. Januar 1871 tourde er als Weichensteller nach Vilbel bei Frankfurt versetzt, wo er bis zu seiner Pensionierung am 1. Mai 1878 verblieb und dann wieder hierher zurückkehrte. Herr Merkel erfreut sich trotz seines hohen Alters noch ziemlich guter Gesundheit. Aus Baden. Jeder Gottes halber gegründete Verein hat dauernden Bestand, Dieser Satz findet wieder seine Bestätigung an der seit vielen Jahren von Herrn Bezirksrabviner vr. Löwenstetn zu Mosbach gegründeten Lernkonferenz in .Mischnah, Gemoroh, Raschi, Auhel Jaakauw" für die Lehrer seines Bezirks. Vorigen Monat fand die letzte für das Jahr 5663 in Mosbach unter Vorsitz des genannten, altbewährten Lehrmeisters, bei vollzähliger Beteiligung, trotz schwieriger Fahrverbindung und erheblicher Auslagen statt. Es ist dieses das schönste verkörperte Zeichen, >vie die Lehrer des Hinterlandes — bei kärglichem Einkomnien — wie kein Beamtenstand, für die höchsten Ideale Begeisterung und Sympathie hegen. Wie üblich, kamen am Schluffe Standes- und Amtsfragen zur Besprechung. So stellte unter Andcrm Lehrer E. Wertheimer aus Hardheini zu Diskussion: .Welche Mittel und Wege sind zu empfehlen, um die leider noch nicht überall verbotene Unsitte, das tierquälcilde Gänsestopfen, zu beseitigen." Wegen vorgerückter Zeit beschloß man, auf diese Frage bei nächster Versammlung zurückzukommen. Herr vr. Löwenstcin. schloß hierauf die Konferenz mit dem Wunsche gesunden Wiedersehens zur amtlichen Konferenz am 18. Oktober er. in Wertheim am Main. Gelnhanscn. Herr Gutsbesitzer Rodrian vom Haiuer-Hof bekam unter einem Trupp galizischer Feldarbeitcr einen 18jährigen, jüdischen, jungen Mann ans Kischinew, dessen Eltern bei der scinerzeitigcu Katastrophe getötet worden waren. Da auch sein Elternhaus vollständig zerstört worden war, so flüchtete er. Herr Bäckermeister Benjamin Hecht aus Niedermittlau zahlte Herrn Rodrian den Tiuglohn von 35 J(. und nahm den jungen Mann in seine Dienste; eine Tat, die verdient, öffentlich gerühmt zu werden. Würzburg, den 9. Oktober 1903. Eine schmerzliche Kunde durchzitterte heute die Herzen Vieler: Herz Forchheimer, der weit über Würzburgs Stadtgrenzcn als Philanthrop, unermüdlicher Wohltäter,' Vater der Armen, und als unentwegter Verfechter der alten, reinen, heiligen Idee unberührten Juden-- tums bekannt war, ist nicht mehr. Trauernd stehen Scharen von Leuten aus allen Bevölkerungsktassen, Handwerker und Studenten au der Bahre ihres Freundes. Ueberaus groß ist die Anteilnahme an seinem Hinscheiden; die hiesige Presse rühmt übereinstimmend seine Eharaktcrcigenschaften. Zwar hat er nicht das Alter der Patriarchen unseres Volkes erreicht; 62 Jahre alt schied er von uns. Mer das Leben mißt sich nicht an der Zahl der Jahre, sondern an dem, was diese Spanne Zeit ausgeführt hat. Und der Inhalt seines Lebens war reich, unendlich reich sogar, wenn man die schlichtere äußere Form, in der er lebte und wirkte in Betracht zieht. Es bleibt vielleicht einer berufeneren Feder überlassen, zu schildern, wie die herzlichste Rcligiösität seines Kindergemütes sich mit der Schärfe seines Verstandes zu einem harmonischen Ganzen sich, verband. Was er in einem Vierteljahrhuudert als Kassierer des israelitischen Fraueiivereines wirkte, wird ewig in nnsercm Gedächtnis bleiben; was'er aus Vcui innersten Grunde seiner Frömmigkeit heraus zu seinem und anderer Seelenheil tat, wird Gott ihm lohnen, was er selbst ein leuchtendes Merkmal alter Größe, für die Reiucrhaltung des Judentums schuf, wird in dem Herzen dankbarer Epigonen lebendig bleiben. S ch ö n, sind. Würzburg. Die hiesige israelitische Kultusgemeinde beschloß, einen Synagogen-Neubau-Berein zu gründen, welcher möglichst bald den Neubau einer Synagoge zu Stande bringen soll. Berlin. Die Nachrichten aus Hoincl gestatten jetzt einen Ueberblick über die durch die Exceffe ungerichteten Schäden. Es sind 8 Personen getütet, mehr als 100 verwundet, 272 Häuser und 2 Synagogen sind demoliert und 400 Familien sind obdachlos. Bisher sind Verluste in Höhe von 200 000 Rubel angemcldet, doch haben viele geschädigte Familien ihre Verluste noch nicht angegeben, sodaß die Gesamtziffer sich noch höher stellen wird. Unter diesen Umständen tut schnelle und ausgiebige Hilfe not. Die vom .Hilfsverein der Deutschen Juden" bewilligten 5000 Mark werden zur Beköstigung der Hungernden verwendet.