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Neue jüdische Presse · 1903-05-01 · Heft 26 (1.5.1903) · p. Seite 4

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
1 (1902-1903)
Issue
Heft 26 (1.5.1903)
Date
1903-05-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Leite 4. berufenen Führer der Gemeinde hielten und eines geistigen Leiters entbehren zu können glaubten. Bekannt ist das Gutachten, das der Berliner Gemeindeälteste Gumpertz auf eine Anfrage der preußischen Staatsregierung im Jahre 1820. erstattete, in dem er jeden Einfluß des Rabbiners auf Belehrung der Gemeinde und Beaufsichtigung oder Leitung des Zugendünterrichts bestritt und jenes berüchtigte. Wort vom „Kauscherwächter" prägte. Rach dem Tode des Rabbiners Wehl (1828) wurde das Räbbinat, um die Probe auf das Tempel zu machen, nicht wiederbeseht und den beiden Rabbinatsverwesern keinerlei Einfluß auf die Gestaltung des Gemeinwesens eingeräumt.' Dank der Freiheit, die gesetzlich inbczug auf den Anschluß oder Mchtanschluß an eine Gemeinde bestand, war dieser nicht nur in Berlin, sondern auch in vielen anderen preußischen Gemeinden vorhandene Zustand im letzten Grunde nicht gefährlich, da die Andersdenkenden sich zur Pflege ihrer Heiligtümer ungehindert vereinigen und die Institutionen, wie vorgeschrieben, errichten und erhalten konnten, umsomehr als eine (später wieder aufgehobene und durch Bestimmung über Mchteinmischung des Staates in die Kultusdifferenzen der Juden ersetzte) königliche Kabinetsordre Friedrich Wilhelms HI. ausdrücklich bestimmte, „daß der Gottesdienst der Juden nur nach dem hergebrachten Ritus, ohne die geringste Neuerung in der Sprache und in der Ceremonie, in Gebeten und Gesängen, ganz nach dem alten Herkommen gehalten werden soll" und den Minister beauftragte, keine Sekte unter der Judenschaft zu dulden. Eine, wesentliche Verschlimmerung, brachte das am 23. Juli 1847 erlassene und bis.jetzt in seinen Hauptbeftimmungen noch gültige Gesetz über die Verhältnisse der Juden. Es brachte den Gemeinden allerdings eine gewisse Festigung in rechtlicher Beziehung durch die Gewährung der Rechte als anerkannter Korporationen, es brachte aber auch die Bestimmung der zwangsweisen Zugehörigkeit eines jeden Juden zur Gemeinde seines Wohnortes. Und, wodurch diese 'Bestimmung erst so bedenklich wurde, dem Vorstand und den Repräsentanten wurde allein die Vereinbarung über die auf den, Kultus bezüglichen inneren Einrichtungen anheimgegeben. Weder die Regierung hat auf dieselben, sofern nicht die öffentliche Ordnung ein Einschreiten erfordert, irgend welchen Einfluß, noch braucht auf die codifizierten Bestimmungen des Religionsgesetzes, das überhaupt im ganzen Gesetz nicht erwähnt -ist, und auf die gutachtliche Meinungsäußerung des sogen. „Kultusbeamten" Rücksicht genommen zu werden, ja, es bleibt dem Belieben der einzelnen Gemeinde überlassen, ob sie Kultusbeamten anstellen will oder nicht. Wohin die Gemeinden, namentlich in den Großstädten, unter solcher Gesetzgebung gelangen mußten, ist klar. Me Thorakenntnis war in den Kreisen, aus denen meist die Vorstände gewählt wurden, längst geschwunden; einzelne Gesetzestreue und Gesetzeskundige konnten den andersdenkenden Majoritäten gegenüber ihren Ansichten keine Geltung verschaffen, und so herrschten die Gemeinde-Paschas, jeder in seinem Reiche, vollkommen souverän, eliminierten, was ihnen njcht bequem oder genehm war, und ersetzten es durch „zeitgemäße" Einrichtungen, die dem Christentum cntlchnt, den christlichen Mitbürgern imponieren sollten, wenn man ihnen von dem neuen Gottesdienste erzählte, oder wenn sie gelegentlich selbst sich in den Tempel verirrten. Der Widerstand nutzte nicht viel, denn der Vorstand hatte das gesetzliche Recht auf seiner «Seite; der Widerstand, wurde auch immer schwächer, denn, dank den Bestrebungen desselben Vorstandes, war natürlich die religiöse Belehrung auf das alleräußerste Minimum herabgesetzt worden, und, wo niemand mehr das Ungesetzliche der Institutionen kannte, konnte auch niemand sich darüber beschweren. Das Freizügigkeitsgesetz brachte indes eine wesentliche Aenderung. Während bisher die Gemeinden in ihrem Umfang sich wenig hatten ändern können, während in manchen Ländern z. B. durch harte Gesetzesbestimmungen sogar die Zahl der jüdischen Familien, die an einem Orte wohnen dursten, beschränkt war, konnten jetzt Viele, die, nur der Not gehorchend, fern von den größeren Zentren des Verkehrs gewohnt hatten, ihren Wohnsitz nach Städten verlegen, in denen ihnen günstigere Existenzbedingungen geboten waren. Auf dem Lande ' war aber die Reform noch nicht soweit fortgeschritten, ihre Verbreiter hatten vielfach für dieses beglückende Gut die zurückgebliebenen Dorfbewohner noch nicht für 'reif gehalten, und darum war in den Landgemeinden' das alte frische jüdische Leben noch erhalten geblieben. Die Chewroth vereinigten noch mindestens allsabbatlich die Männer zu gemeinsamer Thorabetrachtung, .in den Schulen wurde noch die Jugend in die Kenntnis des Gottesworts eingeführt, das Gemeindeleben beschränkte sich noch nicht auf den, Anstandsbesuch, den man dem lieben Gott im „Gotteshaüse" von Zeit zu-Zeit machte, und die religiösen Pflichten jvrwden noch gewissenhaft erfüllt. Durch den Zuzug aus diesen Kreisen erhielt das religiöse Element der Großstadt-Gemeinden, das bisher gering an Zahl und ohne Einfluß gewesen war, eine nicht unwesentliche Stärkung^ Allerdings mußten die Luziehenden Mitglieder der Gemeinde werden, wenn auch diese ihnen in religiöser Beziehung keinerlei Gegenleistung für ihre Beteiligung an den' Ge- Frankfurter Israelitisches Familienblatt. Ro. 26. meindelästen bot; aber doch rafften sie sich in echtjüdischer Opserfreudigkeit an vielen Orten auf, um neben der unjüdischen Gemeinde auch eine, vor dem Gesetz natürlich rein private, der' jüdischen Pflicht treue Gemeinschaft zu bilden, um, wenn die Gemeinde nicht für die Verbreitung der Thorakenntnis sorgte, ihrerseits Stätten zu ihrer Pflege zu.schaffen, wenn die Gemeindcsynagoge der jüdischen Aboda entfremdet worden war, ihrerseits eine Gelegenheit zu gemeinsamem Gebete zu.gründen, und nur allenfalls auf dem auch innerhalb der gesetzlichen Gemeinde gepflegten Gebiete des Gemiluth Chasadim mit den übrigen Gemeindemitgliedern wetteifernd sich zu bethätigen. . ' Lange hatte dieser gewiß ungerechte Zustand der zwangsweisen doppelten Belastung gewährt, da wurde im Jahre 1876 durch die. Gesetzgebung diesem llebelstande Rechnung getragen und es. dem Einzelnen freigestellt, aus. religiösen Bedenken die Gemeinde, die seinen Bedürfnissen nicht entspricht, zu verlassen. Das Gesetz würde von allen Freunden der Gewissensfreiheit freudig begrüßt, zumeist natürlich von den gesetzcstrcuen Mitgliedern abgefallener' Gemeinden. Wieweit eine Gemeinde mit der Umgestaltung ihrer Einrichtungen gegangen sein müsse, um ihre gesetzcstreuen Mitglieder zur. Benutzung des „Austrittsgcsetzes" zu zwingen, und ob bezw. welche Kautelen den gesetzestreuen Mitgliedern etwa gemacht sein müßten, um diesen den Verzicht auf die Benutzung jenes Gesetzes zu gestatten, darüber waren die Meinungen geteilt. Eine Entscheidung in der Streitfrage muß ich mir umsomehr versagen, als von'den beiden Männern,- an deren Namen sich die Diskussion knüpft, mir der Eine als Lehrer, der Andere außerdem als Verwandter zu nahe und zu hoch stehen, als daß ich es wagen dürfte, mich zum Schiedsrichter aufzuwerfen. Tie Thatsache, daß das Gesetz bestand, und jederzeit eine Gemeinde, wenn ihr Vorstand unzulässige Blenderungen im Kultuswesen einführte, diele ihrer Mitglieder zu verlieren fürchten mußte, hat zusammen mit dem offenkundigen Mißerfolg der Reform, deren sich selbst das Gros ihrer Anhänger zu schämen begann, die Gemeindeverwaltungen veranlaßt, mit Einführung von Reformen zurückhaltender zu werden und den Bedürfnissen der „Orthodoxen" mehr als früher Rechnung zu tragen. Daß auch die von außen drohende Gefahr des Antisemitismus dem Gemeindeleben. bei vielen, die ihm vollkommen entfremdet waren, neues Interesse geschaffen hat, ist gleichfalls eine nicht "zu leugnende Thatsache, wenn auch ihr Stutzen nicht überschätzt und in den Versuchen, durch Vereinsgründungen u. dgl. zu bessern, noch nicht das Allheilmittel gefunden werden.darf, das manche darin erblicken wollen. Eins nur kann der Ausgangspunkt eines wirklichen Aufschwungs werden, die Rückkehr zur Wertschätzung der Thora. Nur dann können die jüdischen Gemeinden blühen und gedeihen, wenn ihr Bau fest gegründet ist auf den drei Säulen Thora, Aboda und Gemiluth Chasadim, wenn alle, ihre Glieder, durchdrungen vom Gefühl der heiligen Pflicht, zusammcnstrcben fürs Ganze, wenn alle bereit sind, soweit es die Gesamtheit vom Einzelnen fordern kann, dieser zu dienen und ihr Wohl allezeit zu fördern. (Nachdruck verboten. Eine Idylle. ' Schilderung von A l b e r t W a h r m u n d. Tie.Freude an der herrlichen Natur ist tief in unserm Wesen begründet und unnatürlich ist's, wenn diese Freude in uns verkümmert oder auf irgend eine Weise unterdrückt wird. .Vielleicht hat seine Zeit so wie die unsrige, die Wahrheit dieser Behauptung an sich selbst empfunden. Die „Ileberkultur" der Gegenwart hat vielfach die gesunde Theorie von dem Abhängigkcitsverhältnis, in welchem wir zur Natur stehen, zu unserem eigenen Schaden'außer acht gelassen. Ter Grundsatz „Hie Kultur! — hie Natur!" brachte erfahrungsgemäß jene Unzahl von Nervenkrankheiten, die man früher kaum dem Namen nach kannte und denen gegenüber die ärztliche Kunst fast ratlos dasteht. Sie erschlossen der Psychologie und Psychiatric neue Felder zur Forschung, die. Neurasthenie wies der Wissenschaft frische Bahnen und Ziele. Die zahllosen Spitäler, und Heilanstalten, die Bäder und Sommerfrischen sind hier die lebendigsten — vielleicht auch traurigsten — Zeugen. Man will offenbar zurück zur Natur, sucht den Weg zu ihr. Ein Kranz von herrlichen Villen. säumt bereits unsere Großstädte ein, .'deren Staub und aufreibendem Lärm man entfliehen möchte. Turnen und Bewegungsspiele im Freien-sollen den nötigen Ausgleich zwischen körperlicher Anstrengung und Geistesarbeit bringen und die alte. Elastizität uns wieder geben. Es ist nicht müßiges Beginnen für den Juden, all dieses im Spiegel seiner geschichtlichen Vergangenheit, im Geiste der Thora zu betrachten. Vieles davon wird verwandte Akkorde in seiner Seele anschlagen, .in traumhafter Verschwommenheit ihn an Bekanntes und Aehnliches erinnern, bis endlich das kläre Bild der väterlichen Heimat ihm vor die Seele tritt: Palästina und das Gottes Volk daselbst, wie sie nach dem Sinniges ctze zusammen g e hö re n-un d in der biblischen Zeit in' Erscheinung traten, Land und Volk zusammen bilden die herrlichste Idylle, wie sie keine Zeick schöner geschaut, wie sie keine -Staatskunst besser erdacht n n d k e i n e H e r r s ch e r w e i s he i t je begründete. .Darum folge mir, lieber Leser, im Geiste dorthin, jetzt im Frühlinge, wo die Erbe sich von neuem in ihr buntes farbenprächtiges Gewand kleidet, jetzt im Frühlinge, wo yoldncr Sonnenschein lacht und das Herz uns weitet, jetzt im Frühlinge, wo die Reise-. lnst sich allenthalben regt und in tausendfacher Variation der Stils an unser Ohr tönt: Hinaus in's Freie, hinaus in die Ferne, hinaus in den herrlichen Gottestempel der Natur! Gerade jetzt folge mir nach dem schönen Kanaan, wo unsere Ahnen einst auf eigener. Scholle saßen; laß dir zeigen, welch' ideales „Bauernvolk" dorten sein Vaterland hatte, und wie gerade Gottes Gesetz cs war, das jene Bauern zu einem idealen und Mustervolke adelte; laß dir zeigen, wie das alte Israel nach Gottes Wunsch und Willen die Freude an der Natur und ihren Gaben, die sie uns schenkt, harmonisch vereinigte mit dem seligsten. Gottesbewnßtsein, wie diese Lebensanschauung ein Volk heranziehen half, gesund an Geist und Körper und kraftvoll in jeder Lcbensäußerüng. So folge mir nach jenem historisch wahren und bedeutsamen Boden, dem unsere große Geschichte entblüht und dem. heute noch sich unser heiligstes Sehnen und Hoffen zukehrt! Jenes Land ist — wie gesagt — eine Idylle!-- '\ Versetzen wir uns in Gedanken in die jetzige Jahreszeit, da man das Omer zählt. „Der Winter ist vorüber, die Regenzeit dahin. Blüten^ lassen sich am Boden sehen, die Zeit des Oiesanges ist gekommen - und die Stimme der Turteltaube wird vernehnibar. Die Feige setzt ihre Fruchtknoten an und der Weinstock reist seine'duftenden Blüten aus." (Hohes Lied, Kap. 2, 11—14.) Es ist der „Monat der Aehrcnreife," der uns das Pesachfest gebracht. Welch ein Leben in der Gottesstadt nach des Winters trüben Tagen! Von Ost und West, von Süd und Nord strömen die „Fußwanderer" herbei znm Wallfahrtsfestc, dreimal füllten sich, die Tempclhallcn mit den Scharen der Opfernden. Posaünenschall, Levitenchöre vernimmt unser Ohr, das Hallelied ertönt und. die Fcstvcrsammlung ist das lebendigste „Zeugnis für Israel, das sein Bekenntnis .zu Gott ablegt." (Pf. 122, 3.) Das Imponierende der Versammlung erhält aber noch eine besondere Weihe durch das „Omerbringen". Tort im Orient reift die Gerste schon im Lenzesmonat Nisan. Und das Erste dieser frühreifen Frucht brachte' man unter feierlichem Gepränge in Gottes Tempelheiligtum. Bereits am Vortag des Pesachfestes gehen die Gerichtsboten auf den Acker hinaus, durchsuchen die Frucht nach reifen Aehren und binden diese sorgsam einstweilen zusammen. Ist der erste Tag Pesach vorbei und die Nacht zum 16. Nisan herangenaht, so beginnt der feierliche Akt des Aehrenschnittes. Bor diesem Akt darf niemand „die Sichel an seine Frucht legen." Oeffentlich und" laut soll erst.Gott als der Geber alles Guten gepriesen und anerkannt werden. Und das geschieht beim „Omerschneiden". Eine große Volksmenge steht auf dem Felde-versammelt. Linde säuseln die Frühlingslüfte und wehen von den nahen Bergen balsamische Düfte herbei. Am nächtlichen tiefblauen Himmel strahlt das Silberlicht des Mondes und spiegelt sich in Strom und See, zuweilen aber blinkt sein Licht in den. Sicheln, welche man zum Schnitte bereit hält. Der weite- Acker ist außerdem noch durch Blendlaternen ringsum erleuchtet. Endlich ists vollkommen Stacht geworden. und die Schnitter treten vor, Laut und deutlich richten sie an die Menge die Frage: Ist es Nacht? -Und.ebenso laut erschallt tausendfältig die Antwort: Ja, es ist Nacht. Stoch zweimal wiederholt sich Frage und Antwort in gleicher Weise und der Zuruf der Menge, weckt nächtlicher 'Weise das Echo der fernen Berge. Der freundliche Leser muß nämlich wiffen, daß es im alten Israel die'Sekte der Sadduzäer gab, die oft eine gegensätzliche Lehrmeinung aufstellte und vertrat. So behaupteten sie u. a. auch, indem sie eine Schriftstelle falsch deuteten, der Omerschnitt dürfe immer nur an einem Samstag Abend, d. h.' in der Nacht zum Sonntag hin stattfinden, während doch stets nach Ansgang des fünfzehnten Nisan, ohne Rücksicht, auf den jeweiligen Wochentag, der Akt vorgenommcn werden sollte. Daher zur Bekämpfung der Jrrmeinung das ostentative dreimalige Fragen: Ist es Nacht? Ja, noch mehr fragte man. Soll ich diese Sichel nehmen? Diese Kufe? An diesem Sabbat? Und jedesmal erfolgte auf die dreimal wiederhölte Frage die entsprechende Antwort ebenso oft. Am anderen Tag aber ward bas Omermaß voll Gerstenkörner gefüllt, diese geröstet, gemahlen und vom Priester bei der Darbringung vor Gott auf und ab und hin und her geschwungen. Alsbald zierten neue Früchte den Marktplatz von Jerusalem, die Bolksfteude äußerte sich in dieser Form gar lebhaft. Man fteut sich seiner ersten Ernte und im Mittelpunkt dieser Freude.—steht Gott. - . . Das' Pesachfest ist dahin, Die Festeswanderer kehren heim. Die eigentliche'Sommerzeit naht heran.' Rings auf den Bergen rauschen Olivenhaine, die stolze Zeder ist grün geworden und wogende Saatfeldes erfreuen Sluge und Herz. Munter plätschern die

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