Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 1 (1902-1903)
- Issue
- Heft 26 (1.5.1903)
- Date
- 1903-05-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 26. Frankfurter Israelitisches FarmlieMatt. Seite 3. schenSchaden vielen Millionen Unterthanen des rusft- Mn Reicht nicht nur jüdischen, sondern auch christlichen Glaubens zufügen wird. Außerdem wird das Gesetz auch ungünstige politische.Folgen nach sich ziehen, indem es die Unzufriedenheit der von ihm betroffenen breiten Schichten der Bevölkerung erhöhen wird, umsomehr, als die neue Gesetzesvorlage sogar nicht zurückschreckt, die von den Juden auf gesetzlichem Wege bereits erworbenen Rechte auf Immobilien zu vernichten. Um die kaiserlichen Befehle zu erfüllen, welche sich als Raiidglossen auf den Berichten der Gouverneure von Smolensk, Pskow und Nowgorod befinden, soll man den Juden künftighin den Erwerb von Immobilien außerhalb den Städten in den inneren Gouvernements kategorisch verbieten, ohne die von ihnen bereits erworbenen Eigentumsrechte zu tangieren, gleichzeitig aber die Durchsicht der beschränkenden Bestimmungen vom 3. Mai 1882 anregen, wodurch die Rechte der Juden im. Niederlassungsgebiete so eingeschränkt wurden, daß der Drang der Juden nach den inneren Gouvernements als Folge dieser Einschränkungen betrachtet werden muß." » Aber hören wir die Worte des Ministers des Innern, Staatssekretär von Plehwe: „Der ökonomische Nutzen, welchen die Juden unserem Vaterlande bringen, ist zu bezweifeln. Ich bin aber,davon überzeugt, daß die Thätigkeit der- Juden in alle Sphären unseres staatlichen und gesellschaftlichen Lebens Grundsätze trägt, welche schädlich sind.. ' Ich bin deshalb nicht für die Erleichterung der Lage der Juden, doch in der Wahl der Beschränkungen der Jndenrechte muß man sehr vorsichtig sein, denn in einige» Fällen schassen diese Beschränkungen neue llnbequemlichkeiten in unserem Staatsleben. So haben die beschränkenden Bestimmungen vom 3. Mai 1882, welche für das jüdische Niederlassungsgebiet geschaffen wurden, dazu geführt, daß . die jüdische Bevölkerung, in den Städten zusammengepsercht, keinen Lebensunterhalt hat; die zu Bettlern gewordenen Juden, welche unter antisanitären Bedingungen leben, bilden eine Gefahr für die Volksgesundheit und für die öffentliche Ordnung, während' die ohne Aufsicht Heranwachsende jüdische Jugend ein Material bildet, das stets bereit ist, revolutionäre Ideen aufzunehmen und an den anti-gouvernementalen Bewegungen teilzunehmen. Neue Einschränkungen und Beschränkungen könnten diese Lage noch verschlechtern, während die zu erhoffenden praktischen Ergebnisse, angesichts der Taktik der Juden, die Gesetze umgehen zu können, nicht so rasch eintreten werden." Und die Kommission! — sie faßte den Beschluß, Juden, außerhalb der' Grenzen des Niederlassungsgebietes die Erwerbung von Eigentumsrechten, den Besitz und Pacht von Immobilien, welche sich außerhalb/der Städte befinden, bedingungslos zu untersagen und den Vollzug'derartiger öffentlicher Akte cinzustellcn." Um jedoch den Juden die Möglichkeit zu nehmen, dieses Verbot durch Umgehung der Gesetze nicht einzuhalten, wurde beschlossen, Juden, welche Rechte auf den Besitz von Immobilien auf ungesetzlichem Wege oder mittels fiktiver Dokumente erwerben, der administrativen Verbannung zu unterwerfe». Tie Kommission erklärte sogar, daß der Minister des Innern aus solche Juden die Wirkung des Gesetzes vom 7. Dezember 1895 ausdehnen möge, wonach Personen, welche die öffentliche Ruhe gefährden, der Verschickung unterliegen. Alle diese Beschlüsse, welche einstimmig gefaßt wurden, harren jetzt der Sanktion des Zars. ' Der Wind, der von oben weht, wird in den Tiefen gespürt. Den tierischen Instinkten des Volkes ist ein Wink gegeben, ein Wink, über * dessen Folgen die neuesteil Meldungen berichten: Petersburg, 23. April. Wie der „Regierungsanzeigcr" heute mitteilt, ist es an den beiden Ostertagen in Kischinelv (Bessarabien) zu ernsten Ausschreitungen von Arbeitern gegen die dortige jüdische Bevölkerung gekominen. Die Krawalle begannen mit der Ausräubung einiger jüdischer Läden und Wohnungen, nahmen aber sehr bald den Charakter allgemeiner Ruhestörungen, an. Ungeachtet der Anstrengungen der Polizei und der bald daraus requirierten Truppen, zerstreuten sich die Ruhestörer über die ganze «L-tadt,. schlugen die Fenster in den Häusern der Juden ein — wobei gelegentlich auch Wohnungen von Christen zu leiden hatten — und zerstörten und verschleppten das Eigentum. Am zweiten Östertagc erneuerten sich die Angriffe auf die Juden und nahmen alsbald einen bedrohlichen Charakter an, obgleich sofort Militär requiriert wurde; es kanr zu mehrfachen Schlachten, wobei das Volk nicht nur mit Steinen und Stöcken, sondern auch mit Brecheisen und Revolvern vorging. Dabei wurden 25 Personen getötet,. 75 schwer verwundet und gegen 209 Menschen erhielten leichtere Verletzungen. Aus Befehl des Ministers des Innern ist über Stadt und Kreis Kischinew der Zustand verstärkten Schutzes verhängt worden.. So lautet der amtliche Bericht, der den Eindruck erwecken muß, daß das Militär sich diesmal, recht wenig seiner Aufgabe gewachsen gezeigt hat. Hat es doch den Anschein, daß die Getöteten und Verwundeten nicht aus Seiten des krawallierenden- Pöbels, sondern unter der gehetzten jüdischen Bevölkerung zu suchen sind! Ob die Angelegenheit in irgend einem Zusammenhang mit der Mordaffäre in Dubossary steht, bleibt vorläufig eine offene Frage. lieber die gleichen Vorgänge wird dem „Czernowitzer Tagbl.", wie wir der Wiener „Zeit" entnehmen, von einem Augenzeugen Folgendes gemeldet: Tie Judenmassakres in Kischinew erinnern an die Metzeleien von Damaskus im Jahre 1840. Bis jetzt zählt man 120 Tote und viele hundert Schwerverwundete. Tie Massakres wurden durch antisemitische Predigten der Geistlichen und die schamlosen Judenhetzen des Kischinewer Blattes „Bessarebetz" hervorgerusen. Die Polizei blieb anfangs passiv und drängte später die Juden in die Häuser zurück, die Leute so der Wut des Pöbels preisgebend. Es ereigneten sich unbeschreibliche grausame Szenen. Kinder wurden den Müttern entrissen und in Stücke gerissen. Das Kischinewer Militär, welches am dritten Tage auf telegraphischen Befehl ausrücken sollte, verweigerte den Gehorsam und es mußte Militär aus Bender requiriert werden. Die Panik ist auch noch heute ungeheuer. Tie Juden verlassen, Hab und Gut preisgebend, fluchtartig die Stadt. Die rumänischen Verfolgungen haben uns erst vor kurzem gezeigt, daß es für uns Juden keine Menscheuhülfe g.iebt, besinnen wir uns deshalb auf uns selber, dann wird Gott uns helfen. (Nachdruck verboten.) Die Etttwicklnng des jüdischen Gemeindewesens im neunzehnten Jahrhundert. Ein Vortrag, gehalten im Verein zur Pflege jüdischer Lebensanschauung zu Frankfurt a. M. von Rabbiner ür. Salomon Bamberger in Hanau. (Schluß.) Jnterelkant und lehrreich ist eine Episode aus jener Zeit, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Als eben diese Verordnung erlassen worden war, unternahm es der glaubensbegeisterte Aron Hirsch in Halberstadt, dem Konsistoriälverbot zuwiderzuhandeln und an einem Schowuauthfeste mit einigen Gesinnungsgenossen die durch Reformen entwürdigte Synagoge zn meiden und zu Hause sich zum Gebete zu vereinigen. Nach dem geltenden Gesetze hatten sie darob strenge Strafe zu gewärtigen. Sie selbst meldeten der Behörde freiwillig unmittelbar nach dem Feste ihre „Missethat" und erklärten sich freudig bereit, aus freien Stücken eine Sühne von Fr. 1000 zu bezahlen. Ein Gemeindemitglied, das die Festtage außerhalb der Heimat verlebt hatte und deshalb an dem Protest gegen, die Reform nicht hatte teilnehmen können, erbat sich die Erlaubnis, durch Zahlung eines Viertels der Summe sich, auch Zeinen Anteil an der „kostbaren Mizwoh" zu verschalen.*) Leider ist nicht überall der Gewalt und dem Ikebermut der Oberbehörde, die sich so souverän über das altüberlieferte Gesetz hinwegsetzle, gleich entschiedener und zielbewusster Widerstand geleistet worden. — Leider hatten anderwärts vielmehr diese Vergewaltigungen der Gemeinden den von ihre» Urhebern gewünschten Erfolg. In Meiningen wurde die Teilnahme an dcnr umgestalteten, sogen. Gottesdienst dadurch erzwungen, daß man den sich Weigernden die Gewerbekonzefsionen versagte oder entzog**); in Nassau wurde den Landgemeinden, die sich nicht ihre Gemeinde-Einrichtungen zerstören lassen ^wollten, die Erhaltung derselben durch die Wegnahme der Thorarollen unmöglich gemacht. Durch derartige Schandthaten, welche von der über den wahre» Wert der alten und der sie verdrängenden neuen Einrichtungen nicht orientierten Behörde geduldet- oder sogar gefördert wurden, mußte das Interesse an der Gemeinde bei allen denjenigen, denen die Erhaltung der ererbten Heiligtümer Ernst war, unglücklicher Weise ertötet lind eine Mutlosigkeit und Hosfnungslosigkeit erzeugt werden, die zu einem vollkommenen Verfall vieler Gemeinden führte. Die Gemeinden bestanden zwar noch weiter, aber sie verdienten ihren Namen nicht mehr, der Geist der Zusammengehörigkeit aller ihrer Glieder war geschwunden, im Haus des Gebetes konnten die Frommen nicht mehr in gewohnter Form sich zu ihrem Gotte erheben, man hatte an Stelle der ehrwürdigen. Gebete geschmacklose, deutsche Lieder gesetzt und in eineni Falle, wo man schonend mit den Alten verfahren wollte, ihnen gnädig gestattet, in ihren Gebetbüchern neben dem zu singenden deutschen Text die hebräischen Gebete still nachzulesen, um zu wissen, welchem Gebete das betr. Lied entsprechen sollte, oder gestattet, aus der Thora einige Kapitel, vor oder nach der Verlesung der llebersetzung, auch im Urtext vorzutragen. Es bestanden noch ' jüdische Vereine, aber sie waren es nur dem Namen nach, ihrem ursprünglichen Zwecke waren sie meist entfremdet, und die Vereinsthütigkeit bewegte sich nicht mehr aus den alten Gebieten. *) Siehe B. H. Auerbach, Geschichte der jüdischen Gemeinde Halberstadt, S. 146. I **) Siehe Hirsch, Jeschurun VIll, S. 35. Die Lehrhäuser waren zum Teil in Schulen umgewandelt worden, in denen man wiederum großmütig einen farblosen, leblosen Religionsunterricht neben dem allgemeinen Unterricht gestattete, oder sie waren überhaupt geschlossen worden. Einmal hatte ein elsässischer Rabbiner den mehrere Jahre hindurch sich bewährenden Versuch gemacht, wenigstens den zukünftigen Lehrern eine bessere Kenntnis des Gotteswortes zuteilwerden zu lassen, da wurde durch höheren Befehl das Weiterbestehen der Anstalt verboten, damit das Prinzip des allmählichen Berfallenlassens ja nicht durchbrochen werde. - Andere Gemeinde-Institutionen ließ man ebenfalls durch Verwahrlosung nach und nach eingehen, ja man hatte stellenweise den Mut die Kaschruth- Jnstitutionen gesetzlich aus dem Kreise der Arbeitsgebiete der Gemeinde streichen zu lassen. — Auch in anderer Hinsicht war die Organisation in den meisten Fällen wenig segensreich, weil sie auch da, wo man ruhiger und sachgemäßer waltete und verwaltete, das Interesse und die Teilnahme der Einzelnen an den Plichten der Gesamtheit lahmlegte, durch das System der Bevormundung das Gefühl der Mitverantwortlichkeit erschlaffen ließ und eine derartige selbstherrliche und unverantwortliche Hierarchie schuf, die selbst von denen, die auf einem dem unsrigen entgegengesetzten Standpunkte standen, bitter beklagt wurde.**) Der absolute Ausschluß aller nicht der Behörde angehörenden Gemeindemitglieder von jeder Einwirkung auf das Gemeindewesen, der ohne Rücksicht auf die wirklichen Gemeindebedürfnisse und. auf die berechtigten Wünsche und Forderungen der Mitglieder arbeitende Verwaltungsapparat erzeugten auch bei den besseren Elementen einen immer mehr wachsenden Jndifsercntismus, der die Gemeinden zu einem Schattenbild dessen, was sie früher gewesen waren, werden ließ, zu toten Körpern, denen mit dem Verlust der Wertschätzung der obersten Pflichten und mit dem Verzicht auf die begeisterte Mitarbeit aller das Leben vollkommen geraubt worden war. Und doch dürfen wir nicht dem Zentralisationssystem als solchem ausschließlich die ganze Schuld an dem traurigen Verfall zuschreiben. Ebenso wie es nämlich auch unter diesen Verfassungen trotz oder mit Hilfe der Organisation in manchen Kreisen möglich geworden ist, Gutes zu wirken und Thora und Aboda in den Gemeinden pflichtgemäß zu pflegen, wenn nämlich die Macht in gute Hände gelegt und Männern die Leitung des Gemeinwesens anvertraut war, die bemüht waren, die Tüchtigsten und Gelehrtesten in die Lehrämter zu berufen, die Verwaltung der Gemeindeinstitutioneil nur solchen Personen zu übertragen, die, von ihrer Notwendigkeit überzeugt, für eine Instandhaltung im Sinne des Gesetzes sorgten, — ebensowohl wie also auch organisierte Gemeindeil und Gemeindevereinigungen der Gesetzestreue erhalten werden konnten, ebensosehr ist es den Wortführern der Umgestaltung und Zerstörung auch ohne Zentralgewalt möglich gewesen, ihr Ziel mehr oder minder zu erreichen. Ich will nur kurz auf Bayern Hinweisen, wo die einzelnen Gemeinden selbständig in der Wahl ihrer Vorsteher und ihrer geistigen Führer blieben, wo durch ministerielle Reskripte der „Neologie" die Berechtigung aberkannt und nur das altüberlieferte Judentum als das „aüsgenommene" und berechtigte staatlich anerkannt war, und wo dennoch es dahin kommen konnte, daß in Fürth, dem damaligen Hauptsitz des Thovastudiums, die berühmte Jeschiwa mit Hilfe der Staatsgewalt geschlossen und denen, die im Gottesworte unterrichten oder sich unterrichten lassen wollten, schwere Strafen drohten. Am besten zeigt sich uns die Berechtigung der Behauptung an dem Beispiel Preußens und besonders seiner Hauptstadt Berlin. Das Judenedikt von 1812 kannte die preußische Judenheit nicht als ein zusammenhängendes Ganzes, sondern nur einzelne, unter einander nicht verbundene Synagogengemeinden, die ihr Kultuswesen nach eigenem Gutdünken ordnen können und über deren Einrichtung der Staatnur eine . Art polizeilicher Aufsicht führt. Dem Einzelnen stand es srei, sich einer Gemeinde anzuschließen, was indes sicherlich die Regel war, oder auf die Zugehörigkeit zu einem religiösen Gemeinwesen zu verzichten. An der Spitze der Gemeinde stand, auch wo ein solcher vorhanden war, nicht der Rabbiner, der allerdings, wie z. B. in Berlin, der Bize-Oberlandesrabbiner Meyer Simon Wehl, in vorkommenden strittigen Fällen von den Behörden gutachtlich gehört wurde, sondern der von der Gemeinde gewählte Vorstand. Für die Wählbarkeit waren aber in der da> maligen Sturm- und Drangzeit nicht diejenigen Eigenschaften, die man mit Recht srüher stets verlangt hatte, ausschlaggebend, sondern man wußte diejenigen Männer aus die einflußreichsten Stellen zu berufen, die durch Vermögen» Ansehen und allgemeine Bildung hervorragten, in der Voraussetzung, daß diese Vertretung bei der Regierung für den amtlichen Verkehr mit dieser zweckmäßig und unentbehrlich sei. Die Vorstände beschränkten sich aber nicht auf ihre Berwaltungsaufgabe und die Pflicht der Vertretung nach außen, die religiöse Leitung dem Rabbiner überlassend, sondern sie zeigten in Theorie und Praxis, wie sie sich selbst sür die **) Selbst Ersmieux bekämpfte die hierarchische Einrichtung des Konsistoriums; vergl. Allgemeine Zeitung des Judentums, 1840, S. 539. -