Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 1 (1902-1903)
- Issue
- Heft 12 (23.1.1903)
- Date
- 1903-01-23
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 12.. achtung gegen daS Gebet sich nicht mehr in dessen Inhalt vertiefen mag. Es würde dann ganz gründlich die Illusion zerstört werden, hier ein Seelengebet im engeren Sinne des Wortes vor sich zu haben. — Keine Silbe darin ist eine Bitte für das Seelenheil Abgeschiedener. — „Aber wie." unterbrach mich mein ganz aufmerksam gewordener Zuhörer, „Ihre Worte klingen mir wahrhaft unglaublich, paradox! Sie werden diese meine Verwunderung entschuldigen. Es ist mir unbegreiflich, wie das Gebet, das in ganz Israel von Trauernden ohne Unterschied der religiösen Parteirichtung gesprochen wird, nicht eine Bitte für die Verstorbenen enthalte. Warum und wozu betet man dann? Ich kann zwar diese meine Meinung nicht durch wissenschaftliche Beweise belegen, d. h. in diesem Falle, ich bin außer Stande, den Wortlaut des Kaddisch in unserer Muttersprache wiederzugeben. Freilich muß ich gestehen—und zwar zu meiner Schande — daß ich mich in dieser Beziehung längst hätte bemühen sollen, nachdem ich im Trauerjahr täglich Kaddisch gesagt. - Ohne Verständnis hat doch ein Gebet zweifelhaften Wert." „Mein Herr ich halte Sie beim letzten Worte." warf ich ein. „ohne Verständnis hat ein Gebet zweifelhaften Wert." Ich wiederhole Ihnen: das Kaddisch enthält mit keiner Silbe eine Fürbitte für Abgeschiedene; und sollte dies auch noch so paradox klingen, es ist nicht anders. Ja, noch mehr, das Kaddisch ist ein Gebet für die Lebenden, so recht aus dem Leben und für das Leben. Um Ihnen jeden Zweifel zu nehmen, überreiche ich Ihnen hier die deutiche Uebersetzung des Kaddisch." Dabei hatte ich meinen Reisekoffer geöffnet und im Gebetbuche die Uebertragung jenes Gevetstückes aufaesucht. — Mein Partner las, las aufmerksam. las nochmals und wiederholt, als wollte er für seine Meinung doch die Beweise finden, und sei es zwischen den Zeilen. Endlich gab er mir kleinlaut das Buch mit.den Worten zurück: „Es ist so. wie Sie behauptet; das Kaddisch spricht in den erhabendsten Worten vom Lobe Gottes, dem Schöpfer und Erhalter der Welt und fordert hierzu die Gemeinde auf. Es bittet um den Segen alles Segens, um „Leben und Frieden" für ganz Israel. Doch ist mir der Zusammenhang mit dem Trauergefühle eines Leidtragenden, die Beziehung zum Seelenheile des Dahingeschiedenen nicht recht klar und ersichtlich. Es ist diese Beziehung weder direkt noch inderekt ausgesprochen." — „Sehen Sie," erwiderte ich, „darin liegt die wahre Erhabenheit und Bedeutung dieses Gebetes. Ich war auf Ihre Frage auch in der That gefaßt. Sehen Sie. das Kaddisch will nur indirekt ein Seelengebet sein für Geschiedene. Wer es spricht, der erscheint als lebendiger Vertreter des Heimgegangenen in der nie absterbenden Gemeinde Israels und fordert hier öffentlich zum Lobe Gottes auf. Freudig stimmt die Gemeinde zu und bestätigt wiederholt durch „Amen" ihre Zustimmung. Weil aber Israel ohne sein Gesetz, ohne seine heilige Thora ein Körper ohne Seele, ein reines Nichts ist. so handle altfromme Vätersitte die schöne Einrichtung getrogen, einen Thoraabschnitt vorzutraaen oder vortragen zu lassen, worauf der Trauernde jenes Gebet verricht-t. dag Sie soeben gelesen, worin er bittet „für die Thoralehrer und deren Schüler" in der Nähe und Ferne, deren geistiges Wohl und leibliche Gesundheit, die Gott ihnen in reichsten! Maße bescheeren möge. Nun frage ich: Kann ein Seelengebet von erhabenerenGesichtspunkren aus angelegt, von edlerem Geiste getragen, von herlicheren Ideen durchweht sein, als unser Kaddisch? Wem ein naher Verwandter starb, den weist es auf das Leben hin. auf ein gottgefälliges. den Religionsgesetzen ent. sprechendes. Dieses Leben, ja dieses Leben des Hinterbliebenen ist die schönste Fürbitte um das Seelenheil der Heimgegangenen. Israel huldigt keinem Totenkultus und derjenige handelt verkehrt und thöricht, der im „Kaddischsagcn" einen Freibrief für seine Religionspflichteu erblickt. Das Kaddisch des Leidtragenden sei ein Ansporn, auch sonsten es immer und überall genau mit seiner religiösen Pflicht zu nehmen. Verwirklicht man solchen Vorsatz durch die That, dann erst fängt das Kaddisch an ein Seelengebet zu werden für den, dessen man in Liebe gedenkt." — „Es thut mir thatsächlich leid." nahm mein Jnterlocureur das, Wort, „nicht schon früher so belehrt worden zu sein, wie Sie das soeben gerhan Wennich auch nicht zu den „Strengfrommen" mich zähle, so muß ich doch versichern, daß ich unsere altfrommen Bräuche respektiere, ja hochschätze. Mein seliger Vater war strenggläubiger Jsraelste, in meiner nächsten Verwandschaft zähle ich Rabbiner und Lehrer, ich selbst halte Sabbat und Feiertage und meine Frau führt streng rituelle Wirtschaft. Weit enlfe-nt, von jüdischen Dingen mit herabschauendem Stolze und souveräner Verächtlichkeit zu sprechen, freue ich mich im Gegenteil, hie und da eine Ausklärung über jüdisches Wesen und Denken, über jüdische Lebensanschauung und Lebensart zu erhalten und ... Hier tönte ein Pkiff. der Zug hielt und wir mußten uns trennen. Lange aber wollte mein Inneres nicht zur altgewohnten Ruhe zurückkehren, lange noch dachte ich darüber nach, wie so. manches noch zu retten, zu bessern wäre, durch ein rechtes Wort am rechten Ort. Es kommt nur darauf an. als Jude, d. h. vom echt jüdischen Standpunkte aus Personen und Verhältnisse zu betrachten und zu beurteilen. Das hatte ich Frankfurter Israelitisches Familienblatt. heute wieder einmal erprobt. Der geneigte Leser dürfte aber unschwer erraten, daß mein Freund auch für die Folgezeit die durch unsere Unterhaltungen angebahnten Beziehungen nicht lockern ließ. Wir traten bald miteinander in brieflichen Verkehr und freuten uns stets der gegenseitigen Anregung. Gleich mir versäumte mein Freund keine Gelegenheit, „jüdische Charakterstudien" anzustellen, wo er nur konnte, nachdem er selbst an sich eine eigenartige Wandlung im Innern wahrgenommen hatte. Freilich, nicht immer, will eine Belehrung und Bekehrung gelingen. Sie läßt sich oft nicht einnial versuchen. Erzählt uns doch die alte Hagadah schon von dem Roscho, dem Bösewichte, dem man. eine „beißende Antwort" geben soll, um ihn. den Unverbesserlichen kurz abzuwelsen. da er sich ganz außerhalb des Gesetzes gestellt. Im allgemeinen aber muß uns die wichtige Lehre maßgebend sein: llauekeiiieli tauchiach es nmispcho, mahne wiederholt deinen Nebenmenschen zum Guten! So mögen hier noch einige..Charakterstudien" folgen, die eben deshalb des Interesses nicht entbehren, weil sie aus dem ftisch pulsierenden Leben gegriffen sind. Für manchen mag eine solche „Beleuchtung" die ähnliche Wirkung haben wie die Umwandlung des positiven Lichtbildes in ein negatives. Ueber die Judenemanzipation in der Schweiz. speziell über den verunglückten Versuch hierzu unter der Helri.i-, t.ug Herr rt.i1iifj, vom eidgenössischen Auswanderung bureau in Bern, im Züricher israe.i. tischen Tiens ag kub von Damen und Herren im Hole! „St. Gotthard" vor. Das über IVestündige Referat, auf reichem Quellenmaterial fußend, dürfte in seinen Grundzügen auch weitere Kreise inte e.sieren: Tie Schweiz hat bckannt.ich länger als andere Länder gezögert, den Juden die Gleichberechtigung zu gewähren. Es liegt dies an dem förderativen Ausbau der Schweizer Gesetzgebung, die ja der Schranken noch andere'verewigte und ihre Gegenstücke noch heute am Leben erhält. So besitzt ja die Schweiz bis jetzt auch noch kein eigentlichem und selbstständiges Bürgerrecht, weil di: Erteilung de.se b n in der Hauptsache in die Kompetenz der G meinden fällt. Hentrali.ie.te Monarchien h ttcn es de, ganz abgesehen vom a.lgemein mensch iche.r K.ilturni eau, viel leichter, legis atio und be.eh eno durchzugrrifen. Herr Dreifuß dachte daran vie.leicht. wenn er seine Glaubensgenossen am Schluß seiner Ausführungen ermahnte, Rücksicht zu nehmen auf die Geschichte der Entwicklung des Riede, lassung wesens in der Schweiz und nicht die Erfahrungen, welche sein Stamm gemacht, a's spezie.l gegen das Judentum gerichtet auszusassen. 1798, zu Beginn also der Helvetik gab es seßhafte Juden in der Schweiz nur in den zwei G,- meinden Ober-Endingen und Ober-Lengnau in d.r oama.igen Grasschaft Baden, welch: bis zum Bilmergerk.ieg eine Landvogtei der acht a.ten Orte, von da ab der Stände t.ü.ich, Bern und Glarus war. Je sieben Jah.e führten Zü.ich und Bern die Herrschaft, G.arus zwei Jahre. War dieser sechzehnjährige Turnus um, m.ß en die Juden d.r beiden Geineinden frisch um die Bewi.llgung der Niederlassung, den sogenannten Gelei. dies einksmmen. Solcher Eeleitbeiefe zwischen 1712 und 1.92 sind noch einige vo.Händen. Sie bestimmen über den Wohnsitz, die Bethä.igung im Handel und Wandel. So wird in dem von 1776, mit dem derjenige von 1792 in der Hauptsache übereinstimmt, dekretiert, daß die Juden sich, außer in Endingen und Lengnau nirgends hau.hablich niede.lassen dürfen, daß sie neue Häuser zu den be elts besessenen nicht bauen oder erwerben, die alten nicht erweitern, höchstens inwendig verändern können, und dag sie fremde Jüdinnen nicht heiraten sollen, cs sei denn, diese bringen mindestens 509 fl. mit. Glarus hatte gar beantragt, daß Ehen nicht zu gestatten seien, bis ein Familienvater gestorben wäre. Ter Handel war den Juden freigegcben, ausgenommen in Liegenschaften, und Bedingung war, daß nicht Wucher getrieben werden dürfe. Auch lautete eine Vorschrift dahin, daß nicht Christen und Juden unter einem Dache wohnen sollen. Nach dem Geleitbrief von 1792 war denn der Landvogtei freie Hand zu Ausnahmen gegeben. Interessant mutet auch die „Vergünstigung" an, daß Juden nicht für die Verpflichtungen von Glaubensgenossen. mit welchen sie nichts zu schaffen gehabt, haftbar gemacht werden sollten. Die Eeklä ung h erfür giebt ein aus dem Jahre 1613 überlieferter Handel, wo. ein Peter Albert in Chur ein Guthaben von 2000 'Gulden auf einen in Prag domizilierten Juden, der nicht zahlte, gegen die Aargauer Juden geltend gemacht und mit Zustimmung der Tagsatzung bis zum Arrest verfolgte. Ter Vortragende glaubte konstatieren zu können» daß sein Stamm auch heute noch unter jener Verallgemeinerung zu leiden habe, daß man gerne noch immer des ganze Volk für die Sünden einzelner veran'wort ich mache. 1792 noch waren den Juden Gelddarleihen ohne Bewilligung des Landvogts verboten; diese Bewilligung zu bekommen, soll allerdings nicht gar Seite •'£. schwer gehalten haben. Es gab damals in den beiden aargauischen Törsern 147 seßhafte israelitisch: Hausha.tungen. Tie Rabbiner zählten zu den ambulanten Elementen. Ehe nun der Geleitbries von 1792 abgelaufen war, erfolgte die große französische Revolution mit ihren Rückwirkungen auf die Schweizer Verhältnisse, dem Zusammenbruch der a.ten Cidgencsf nschajt und Schassnng (in 1798) der einen und unteilbaren helvetischen Repub.it, der Hecri.it, welche bekannt.ich einen besonderen Kanton Baden brachte. Tie Helvi.ik verstieg sich zu einem Weltbü g rrecht; jeder, der zwanzig Iah e im Lande ange.es,en war, sollte Bürger werden können und unsere Juden atnieten natürlich auf bei der Proklamierung von Freiheit, G.eichheit, Brüderlichkeit; solche Musik tönte zum erstenmal an ihr Ohr. Bald hatte sich denn auch die Helvetik mit der Judenfrage zu befassen. Unsere Israeliten wünschten befrci: zu werden von den sie noch bedrüaenden Ausuahmelastrn: Aufenthalt bewilligungen, 20 Tublonen Gebühr sür eine Audienz in Baden, dein Leibzo.l u. s. w„ Tingen, die für ihre Brüder in Preußen, Oesterreich sogar und natürlich Frank.eich auch nicht mehr existierten. Im Frühjahr 1798 gingen dicsbezüg ichr Pe.icionen an den Rcgierungs.itz in Aarau ao und am 31. Mai und 1. Juni 1.18 beschlossen G.oßer Rat und S nat der helvetischen R. publik, daß cl e pe.sön.iche.i Abgaben, denen die Israeliten bi. her unterworsen g.wesen, als Verletzung der Menschenrechte abgeschafft seien. Ein Suter in Hofingen, Seeretan Lausanne, Cscher Zürich u. >. w. drüaten diesen Besch.uß dn ch, nicht ohne Opposition. So meinte Lathy-Lengnau: Was denn diese Juden sür Menschen seien, we.che von Gott die Mission erhalten zu haben glauben, die Christ n betrügen zu dürfen und welche nicht einmal ihre Töchter an uns verheirate». Noch immer aber blieb damit die Frage offen, ob die Juden helvetische Bürger geworden und wie andere in den Tagen vom 19.—26. August 1.93 den Bürge eid oblegen dürfen. Wenigstens glaubte das Tirektorium diese Frage vor das Parlament bringen zu müssen. Ter G. o,,e Rat hatte sich am 8. Ailgust damit zu befassen. E,cher Zürich, eck.arte es als selbstverständ.ich, daß die Jrrdeu mileiden; ihn unterstüzten Secretan, Sanier usw., die Sache wurde aber an eine Kommission gewiesen, welche am 16. August den Antrag einbrachte, seit 20 Jahren im Lande eingesessene Juden sollten den Bürgereid leisten, wenn sie ein gutes Zeugnis von der Gemeinde beibringen und die schriftliche E.klärung abgeben, das; sie sich den Gesetzen der Helvetik unterwerfen und verzichten auf alle anbe en politischen Rechte und Be.pf ichtung n. Ter Große Rat verwarf aber diesen Antrag mit großer Mehrheit, ebenso am 17. August einen neuen Antrag, de: von den Juden die Erk.ärung verlangte, daß tee Bürgereid für sie die Bedeutung habe wie ein Schwur vor ihrem Gott. Und am 18.. August beschoß der Große Rat, da die Frage noch unentschieden sek, sei das Tirektorium eingeladen, die Beeidigung der Js .ealiten noch zu verschieben. Ter Senat besch'oß diese Verschiebung gleichfalls. Ter Vortragende zi ierte eine Reihe hochintcrefsanter Voten. Ta weinte liier, die'e Juden seien ja a Es arme Leut', man lad: sich mit ihnen höchstens eine Last au', ci'i anse e: proph z ite vielmeh', sie würden di: Christen bald al e a.'siebeutet haben und das Land reg eren. Usteri- ».ich machte das Ti ekto iuin für den ganzen Handel verantwortlich, dasselbe hätte die Sache yls se.bstverständlich vo» sich aus erledigen, die Juden, we'che sich doch den Gesetzen unterwerfen, be.teigen sollen. (Schluß folgt.) keine Herrenschnsiderei Rossmarkt 2L an der Hauptwache. (Nachdruck verboten). Aus unfern Tage» von Friedrich Rott. (Fortsetzung) „Aber ich bitte sehr. Herr Kohn. das hat doch nichts auf sich. Das Zimmer drinnen hat doch nur den einen Eingang von hier aus. Sie, Herr Kohn, waren hier, als ich hinausgegangen und Sie waren hier, als ich wieder hereiugekommen bin. Wird denn in Ihrer Gegenwart sich Jemand dort hinemwagen?" „Sie hätten in Ihrer Abwesenheit keine größere Summe frei liegen lassen dürfen, das war entschieden ungehörig. „Aber ich bitte sehr —" „Ich kann Ihnen nicht helfen, es war ungehörig. Namentlich da in jüngster Zeit so verschieden« vorgekommen ist. Wir haben einen stechen Dieb, im Hause oder vielleicht mehrere. Und was den vorliegenden Fall bettisst, so erscheint mir derselbe nicht so unerklärlich wie Ihnen. Man hat Sie vermutlich