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Jüdische Rundschau · 1925-12-04 · Heft 95 (4.12.1925) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXX (1925)
Issue
Heft 95 (4.12.1925)
Date
1925-12-04
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Se'te 794 JUEDISCHE RUNDSCHAU Brusen Ir. PalSstina entwaffnet Heuler meldet: Ei» Detachement britisch-palästinensischer Polizei stieß dieser Taffe östlich von S a f cd auf einen Trupp bewaffneter Drusen. Der Aufforderung der Polizei, sich zu ergeben, leisteten die Drusen kel.ie Folge, sondern versuchten zu entfliehen. Es gelang der Polizei, neun Drusen w verhaften, während drei entkommen konnten. Die verjdafteten Drusen wurden «ach Safed gebracht, wo gegen sic ein Gerichtsverfahren wegen unerlaubter Grc.aZübcrschrritung und Waffentragens cingcleitct worden ist. Bei der ersten Einvernahme erklärten die Drusen, sic hätten nicht die Absicht gehabt, die Grenze nach Palästina zu überschreiten, dies sei ihnen auch von ihrem Hauptquartier verboten worden, sic hätten sich aber in der Richtung geirrt Jerusalem, 1. Dezember. (J.T.A.) Drei Deserteure der französischen Fremdenlegion, ein Pole, ein Tscheche und ein Belgier, kamen an der Grenze bei Mctullah auf palästinensisches Territorium herüber und ergaben sich der palästinensischen Gendarmerie. Sic wurden entwaffnet und vorläufig im Gefängnis von Acre interniert. Ela LuUiahrt-Ealen in der Nähe von Rosch Pioah Jerusalem, 1. Dezember. (J.T.A.) Die Palästina- Regierung errichtet in der Nähe der großen jüdischen Kolonie P«sch Pinah einen Luftfahrthafen, der dem Kommando des Befehlshabers die Fliegertruppe unterstellt ist. Bisher bcfand sich das Hauptquartier der Fliegertruppe Palästinas in Ra in Ich. Die Vorgänge an der palästinensisch-syrischen Grenze erbrachten die Notwendigkeit, eine größere Fliegertruppe nach Rosch Pinah zu legen, damit von dort aus die OTcnze gegen Sj'ricn überwacht und das Uebcrschrciteu bcwaffneter Trupps verhindert werde. London, t. Dezember. (J.T. A.) Die Zeitung ״Daily Expreß" veröffentlicht in ihrer Nummer vom 30. November einen aus Haifa datierten Sonderbericht der Lady Drumniond Hay, in welchem ausgeführt wird: Ke Taten der svrischcn Rebellen üben ihre Wirkung auf die unzufriedenen Elemente in Palästina aus, die nur aut den günstigen Augenbück warten, um sich ihrerseits dem Aufstand anzuschlieücn. Führer der syrischen Rebellen erklärten, sic hätten in* formationen, daß die palästinensische Bewegung nur auf ein Zeichen warte, um mit dem Aufstand zu beginnen. Vor 2 Jahren hat ein von den Franzosen in Syrien verhafteter moslemitischer Kaukasier erklärt, er sei ein Vertrauensmann der revolutionären Bewegung und gleich vielen seiner Oenossen mit der Mission beauftragt, den gesamten moslcmitischcu Orient gegen Europa aufzuwiegeln. Er prophezeite, daß in zwei Janren der Nahe Osten in Hammen stehen wird. Diese Prophezeiung ist zum Teil cingctroficn. Die syrischen Rebellen entsandten Missionare nach Mekka, um moralisch^ und materielle Unterstützung zu erbitten und die Gläubigen in anderen Ländern zu bccinflussen, daß auch sic mit dem Aufstand beginnen. I b n Saud, der jetzt in Mekka weilt, ist diesem Einfluß stark unterworfen. Frankreich möge sich zu einem cntrchcidcncn Schlag vorberciten, bevor (Tic Revolution alle Länder des Orients ergreift (Die Befürchtungen der Lady Drummond scheinen uns iiberts leben, ihre Ausführungen verdienen jedoch immerhin registriert zu werden.) Hille Jfir Cie Joden In Damaskus Cincinnati, 20. November. (J.T.A.) Das Zentralamt der Bnci Brith in Amerika erhielt voa dem Präsidenten der Buci Britli-Logcn in Beirut!!, Herrn josef F a h 1 r, einen telegraphischen Appell, sofort. für Hilfe an die Juden von Damaskus.zu sorgen, die entweder in Damaskus selbst oder als Flüchtlinge draußen aller Mittel entblößt und der furchtbarsten Not ausgesetzt sind. Es wurde in den Vereinigten Staaten sofort eine Aktion für schnelle Hilfe cingcleitct. Skr7yoski und der polnisch-jüdische Pakl Warschau, 29. November. (J.T.A.) Skrzynskt hat in seinem Exposö vor dem polnischen Senat der Frage der Beziehungen zu den Juden eingehende und sehr interessante Ausführungen gewidmet Er führte ungefähr aus: W.is die Bürger jüdischer Abstammung — (Senator Körner ruft: ,,Jüdischer Nationalität!") — jüdischer Naliona 11 tat anbetrifft, so bin ich dessen sicher, daß die mit den Juden unter der früheren Regierung geführten Verhandlngen den Beginn einer Acra neuer Beziehungen bedeuten, die sich in Zukunft als fruchtbar, praktisch und gut erweisen werden. ln dieser Ueberzeugung — setzte der Premier fort — hat mich insbesondere mein letzter Besuch in Amerika gestärkt. Ich traf dort amerikanische Bürger jüdischer Nationalität, die nicht mehr polnisch reden können, die in Amerika schon itn zweiten Menschcnaltcr wohnen und dort im größten Wohlstand leben. Diese Menschen sprachen mit größter Zärtlichkeit und Rührung über Polen, wo die Gräber ihrer Väter und Urväter liegen. Sic verfolgen •mit größtem Interesse alle Angelegenheiten in Polen. Dort, in Amerika, habe ich cs verstehen gelernt, daß bei den Juden eine goldene Quelle der Liebe zu allem, was pclnisch ist, verborgen ist, eine Quelle, aus der sich im praktischen Leben gute polnische Bürgergesinnung ergießen kann. Die Regierung wird mit praktischen Vorschlägen kommen. Im Namen .des Jüdischen Parlamcntsklubs verlas Senator Dr. Wurzel eine Erklärung, deren Inhalt sich mit der von Dr. Leon R c i c 11 im Sejm verlesenen Erklärung deckt, und in der gesagt wird, die Repräsentanten der jüdischen Bcvöikerung seien gezwungen, ihre Beziehung zu der jetzigen Regierung davon abhängig zu machen, wie diese Regierung die bereits von der früheren Regierung anerkannten jüdischen Forderungen erfüllen wird. Die Person des Premiers bürgt uns dafür, daß die jüdische Gleichberechtigung nicht eine schöne f hrasc bleiben, sondern Wirklichkeit werden wird, wir hoffen, daß man in maßgebenden Kreisen verstehen gelernt hat, daß eine Sanierung solange unmöglich ist, als man einen wirtschaftlichen Unterminlcrongskampf gegen eine Klasse eigener Bürger führt oder duldet. Antisemitismus 10 Sfifalrika Die Londoner ״Even 1 ng News« berichtet aus Johannesburg' daß dort eine geheime antlscmi-■ tische Vereinigung aufgedeckt wurde, die sich die Bekämpfung des jüdischen Elementes in Industrie, Handel und in der Gesellschaft zur Aufgabe gemacht hat In den Satzungen dieser Gesellschaft heißt cs. daß. Jüdischer Reichtum die größte Oefahr für. die Wohlfahrt der nichtjüdischen Bevölkerung bedeute״. Die Johannesburger Antüemiiengruppe ist nach dem System des amerikanischen Klu-Klux-KIan organisiert Erbpacht Md ErM5au in Palästina Von Dr. L Gold 11a mm er. Voraussetzung einer normalen, nationalen Wirtschaft Ist das Vorhandensein einer möglichst zahlreichen, unter den günstigsten Bedingungen lebenden Bauernschaft; Grundlage eines materiell gesicherten, städtischen Induetricarbrilcrsiandcs, die Zurverfügungstellung von tunlichst billigen, gesunden Wohngclegcnheitcn. Die Lösung dieser Probleme ist' abhängig von der Form des Besitzes, ain Grund und Boden in den in Frage kommenden Staaten. bzw. Städten. Die heute fast allgemein herrschende Bcsitzform Ist die des uneingeschränkten, freien Eigentums nach römisch-recht* Ilciiem Begriffe, so daß nun sich allgcmci.i gewöhnt hat, dieses als die ursprüngliche, einzig mögfehe und also twabändcrlichc Form anzuschcn. Und doch läßt sich im Gegenteile in fast allen alten K.ulturslaatcn festslcUcn, daß dlc3 nicht der Fall war! Im Judcnrcichc gehörte der Grund und Boden Gott, der ihn zur zeitweiligen Benützung den Menschen übcrl'cß. In jedem Jobeijahr, also nach Ablauf von je fünf Jahrzehnten fiel alles wieder in das Obcrcigcntum Gottes zurück. In Aegypten war der Staat bzw. der König a!3 der nach außenhin auflrctcndc Repräsentant der Gemeinschaft der eigentliche Eigentümer des gesamten Grund und Bodens; der ägyptische Bauer war lediglich sein Zcitpäch cr. Auch in Griechenland, Klein-Asien und allen andcreu Ländern g fechischer Kultur, bildete der Gruml und Boden n'cht das Eigentum einzelner physischer Personen, sondern gehörte d:m gricchisehen Staate, der sich in der Regel mit der Stadt deckte, den religiösen Körperschaften und sonstigen jurlst'schen Personen; bildete doch der diesen gehörende Boden ein Attribut ihres Wesens, auf das sie nicht verzichten konnten, waren doch die Ländereien die sicherste Grundlage al!c3 Reichtums und jedes sozialen Einflusses 1 Selbst in Rom hatte sich eine eigene Form des Gemeineigentums hcrausgcbildct, die eine Synthese der Rechte des Obcrcigcntümers mit den Wünschen des tatsächlichen Ecsitzers darslclltc. Wir können also überall im Altertum einen Oberdgentümer, der gewöhnlich eine öffentliche Körperschaft war, von dem tatsächlichen Besitzer des Grund und Bodens unterscheiden, der für längere oder kürzere Zc't Pächter desselben war und einen gewissen Zins, den ״Erbpachtzins", entrichtete. Allmählich bildete sich jedoch di: private Erbpacht heraus, die dann zum gänzlichen Untergang dieser Bc i'./form führte. Der Grund ist darin gelegen, daß der öffentliche Oberdjen* tümer in dem Pächter nicht den auszubeutenden Vertrags- ,.gegner" sicht, sondern eigene Glieder, deren Wohlergehen die Basis seiner eigenen Existenz ist, während der private Verpächter bestrebt ist, über die ihm gezogenen Grenzen hinauszugehen und seine wirtschaftliche oder jaolitischc Uebermacht zu seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse auszu* nützen. Im Mittelalter lebte die Erbpacht wieder auf und war bis in die Neuzeit hinein eine der hiiifl.gstcn Formen des Bodenbesitzes; wollte doch die Kirche, die stärkste Wirtschaftsmacht, ihren ausgedehnten Besitz verwerten, ohne ihr Obcrcigentum aufzugeben. Aber in dem damals herrschenden Milieu und unter dem Einfluß der mittelalterlichen sozialwirtschaftlichen Einrichtungen nahm sic derartige grundlegende Veränderungen an, daß sie tatsächlich einem völligen Aufhören glcichkain. In der Neuzeit begann der Erbpacht wieder eine bcdcutende Rolle zu spielen und zwar hauptsächlich bei der sogenannten ״Inneren Kolonisation", die eine höhere Kultur in der Landwirtschaft bezweckte, welche wieder die Hebung des Bauernstandes zur Voraussetzung hatte, der durch das trostlose D2sein, das er zu führen hatte, in ein verzweifeltes, stumpfsinniges Vegetieren versunkeu war: Ucbcrschuldung, wilde Spekulation, übermäßige Parzellierung des Bauernbe- Sitzes, die Flucht vom flachen Lande — alles Früchte des freien Eigentums — waren die Ursachen dieser trostlosen Situation. * Das Wesen der Erbpacht besteht darin, daß der Eigentümer und der eigentliche Besitzer des Bodens nicht identisch ist Nun läßt sich von dem Boden mir bei intensivster Bewirtschaftung, also bei größter Verwendung von Kapital und Arbeit, die für die überall Im Wachsen begriffene Bevöikerung notwendigen Nahrungsmittel hcratisscliiagcu. Es kann aber den Bauern nicht zugemutet werden, derart große Ameliora'.i :neu vorzunchmcn und dort zu 6äcn, wo sie nicht sicher sind, daß auch die Ernte ihnen gehören wird. Es muß also eine Synthese zwischen den Forderungen des Bodenbebauers und den bestehenden Recht?» des Obere Ijcn* tümers gefunden werden, d. h. cs muß dom Bebauer ein gesichertes cigcntumsähn'.ichcs Bcsitzrccht gegeben und zu gleicher Zelt dein primären. Eigentümer sein Obcrrigentuin gewahrt werden. Diese Synthese hat der Keren Kajemeth in Palästina ln den nachfolgenden Bestimmungen seiner Verträge gefunden: Ueberiassung des Bodens an den Bebauer auf die Dauer von 49 Jahren, verbunden mit einem besonderen Erbrechte, Verbot der eigenmächtigen Parzellierung bzw׳. Zusammen- Icgung von mehreren Parzellen, Beschränkung der frei :n Veräußerung und Verschuldung und schließlich H.imfall- und Wicdcrkaufsrccht, mit anderen Worten der Bebauer des Bodens erlangt cigentumsähnl'chc Rechte, die ihm und seinen Nachkommen den dauernden Besitz seiner Stellen gegen geringfügige fcsiumscliricbcne Leistungen sichern: der Erbpachtzins beträgt 20/״, gerechnet vom gemeinen Werte der Pachtstellen, wobei dieser am Lande in längeren, ln den Städten in kürzeren Zeitabschnitten immer von neuem fcstgestcllt wird, seine Vcrfügungsfrcihelt über den Boden ist oingcschrankt durch das Recht des Obcrclgentümcr«, gegen eine wilde Parzellierung oder Zusammenlegung Einspruch zu erheben. Durch dieses Recht soll das Prinzip der jüdhehtn Se'bstarbeit gewahrt werden und die Entwicklung einer normalen Landwirtschaft gefördert werden. Bei eher Intensiven Wirtschaft kann sich nämlich die Möglichkeit ergeben, die heute einem Pächter zugcwicscnc Grundfläche als zu groß zu finden und soll daher der Keren Kajemeth ln der Lage sein, um mehr Stellen frei zu bekommen, eine Untcrparzcllierung vorzunehmen, andererseits soll dem Pächter die Möglichkeit genommen werden, durch Zusammenlegung von mehreren Parzellen ein derartiges Qclände zu bekommen, welches er nicht selbst bzw. mit seinen Familienmitgliedern zu bearbeiten ln der Lage wäre. Unter eiern Erbbaurecht verstehen wir das grundbueh!; I eingetragene, gegen jeden Dritten wirksame Recht, eigenes Bauwerk auf fremdem Grund zu errichten umi'% besitzen und zwar gegen ein jährliches- Entgelt In den Staaten mit germanischem Rechte, in Deutsch] ,1 und England, wareu alle Städte in der Form der bloCl Leihe des Bodens erbaut worden; in England Ist di sc p, auch heute noch gang und gäbe, während sie in den de1׳Ud.a Städten meist zur ewigen, vererblichen wurde und rieh l i durchgehend in ein freies Eigentum verwandele. 4'״ Von der modernen Bodcnrcfern1bcw׳cg׳jng wird d;r jvl bau verlangt, damit einerseits die Gemeinde als EipemtDr^.J größerer Baugrundkomplcxc die Preistreiberei auf dem ft-13 tätenmarkte verhindere und die Besiedlung ia solche IV״-r lenke, die für die Zukunft der Ortsbevölkerung crwüny ist, also Familienhäuser mit kleinen Gärten, an Stelle er!' Hochbauten weite Flachbauten; schledich damit die Gerne! ׳ den Großteil des durch ihr Wachstum und ilire A fwendunentstehenden Wertzuwachses des Bodens auch 8clb;t erh: Das Obcrcigcnlum des Codcr.licrrn tritt brim Erhbau d.v in Erscheinung, daß er einen Anspruch auf den Erb i.1$ ü. die Aussicht hat, das ״Wicdcrganzwcrdeii", die Konsolidiere:• seines Eigentums durch Wegfall des dieses beschränkend, Erbbaurechtes zu verlangen. Es Ist kein Ochciimüs mehr, daß in den meisten Fi!:, der heutige Hauseigentümer nichts anderes L5t, als ein i;!;־ cssicrtcr und bezahlter Verwalter für die wahren Herr:• die Hypothekargläubiger, so daß ein Erb ־■lütter, deai d: eigene Haus 2uf fremdem Grund für eine längere Z i.p'.rr״ und mit dem Vorrecht, es auch unter gewissen Vorac Setzungen wcilcrzuvcrerben, micatzichbar gehört, beaeutfester und sicherer in Haus und Stadt sitzt, als der ersieh Die Vorzüge des Erbbaucs sind mannigfache: Er Ist zunächst vorteilhafter afs die Errichtung e!- Hauses auf einem Boden, der im freien Eigentum des B: führers steht; bekanntlich wurde und wird vom P;i.:• derart gebaut, daß sich dieser die Bausumme zu:u grof׳ Teile im Darlehenswcge und Verhypothezierung besehet Während also der Erbrtättcr lediglich d:n festem umt:• baren Zinsfuß — im Frieden 2°/0 des ff ־ חזר,inen Wert־.! - zu bezahlen hat, muß der Hypo'.hikarglüubiger einen v.׳ höheren Zinssatz — im Frieden 4—•50/0 — entrichten 1: ist noch außerdem der Gefahr der Aufkündigung d:s gar.: Darlehens ausgesetzt. Der Erbbau ist daher auch ungtiil־■ liclier, wcü bei Zahlungsunfähigkeit der Kredukäufer ln. Krtditbauführcr für die noch ausfallende Kaufsumm: ha.': die ihn in ihrer UncrschwingUchkcit ruiniert, während c ErbsÜttcr nur für die fehlende ErbzinsTatc aufzukommen b Schließlich ist auch der Erbbau billiger, da der Bodenh• zugleich mit seinem Eigentum auch den in der Z::ke etwa cintrctcndcn Wertzuwachs behält und somit bei ( Bemessung des Erbbauzinses ihn gar nicht ins Kalküle ziehen braucht Welche Bedeutung das Gemeineigentum an Grund u Boden in den Städten hat, kann man sowohl am bc ten der Wohnpoliük der Gemeinde Wien, die einerseits, im Ver: mit dem MIctcngcsctzc bewirkt hat, daß die Wohnz!n־c ni:I »ach Willkür von den Hauseigentümern bemessen werde und daß andererseits die Spekulation mit den Baustellen, d vor dem Kriege und in der ernten Zeit des Nachkr.r Ihre höchste Eiiilc erreicht hatte, vollständig lahmgelegt wir:■ ln Berücksichtigung all dieser Umstände hat der K. K.L seine Bodenpolitik in den Städten eingerichtet. Der Erbbv. zins für vorstädtische Oründe beträgt 3°/0, für städic:׳ Gründe 4«0׳ des gemeinen Wertes, der ebenfalls nach kurr• Zeitfristen immer von neuem festgesetzt wird. Leider waren die ihm zur Verfügung stehenden Mi::: bisher so geringe, daß er nicht imstande war, rechtzd"׳ derartig große Komplexe an Baustellen in den Städten?:1! oder in den Vororten anzukaufen, um wirksam ia die P;e: bildung der Baustellen cinzugrcifen und mit E.folg die :: der letzten Zeit immer mehr um sich greifende Bodenspek. lation zu durchkreuzen. Wir stehen vor der für die erste Hälfte Dezember : Aussicht genommenen Chanukka-Aktion des K.K.L Möge cid! jeder von der Wichtigkeit und Bedeutung <J: K. K. L. für die Durchführung der im Eingang angefähr.: Prinzipien im klaren sein und durch Beitragung seines Sehr:!eins zur Verwirklichung derselben midicifcn. radj ״en,’■ als ־. dar1 wet1׳ der , ver 1. Fee! Ver 1 sefr '• daß ' bat , LXMi hat■ Anf wol ,, dac1 . pev •' h311 Wc: ört< die ן : eint . inac ’ ßue . wie örLc'1: n i s": des/: der eine!'! bcfl iüh zurr,: Sie!! peb!!• zierd■ : ■זהות Pra ,■i C'IT und> dun!! Ein: Ori.!1 hed1! ist. •־, deu.: gan , ff 10־' vor'; Mci; V' c r(: cini :! Del ׳ sönl:!; Tor:;' das!• den 1■■ ist •;! Zrn; -,clic :!!'ו!ר.׳י\ Hin. l, drik:: das!, ist '. rioktV Aue! Reih,. gTUT1' gier ׳ Hawirr: Aktr; Han besc : voll; girr׳ tchö Ausiveisans Alexander Golrfslcim 3ds Czprnowiiz Dr. Alexander Go Idstein, der als Delegierter dc; Londoner Keren Majcssod-Dircktrriums an der Bukowina Keren Hajessod-Konferenz tcilgcnommcn und im Anse!:! : daran eine Reihe von Massenversammlungen in Ocrno'Ai:•' flbffeiinilcn hat, auf denen ihn die Czcrnowllzcr jeden!:1'- große Ovationen bereitete, ist einen Tag vor seiner i- Samstag abend, den 28. November, beabsichtigten Abre.-• von der Czernowitzer Polizeibehörde ('igumn'za) gezwen:״■ worden, Rumänien unverzüglich zu verlassen, ob;:׳* daß für diese plötzliche Ausweisung irgendwelche Grii:d׳ angegeben wurden. Die Polizei berief sicli auf chm vrr der Residenz Bukarest erteilten Auftrag. Dr. Ooldstcin "׳:׳ gezwungen, Freitag, 3 Uhr nachts, Czcmow't: in BegW■־־'״- eines Polizeiinspektors, der ihn bis zur Grenze brachte, - verlassen. Die für Frc'tag g phn’c Vcrsamm'un׳: der jud's-c' e ־ Studenten mußte abberufen w׳crdcn, ebenso der f ir Saunai'C.'J zu Ehren Dr. Goidstclns von der Zionis Ischen Land .•s'.rga:!;־ Ration wie auch der ßukowinacr K. H.־LeiF1ng vorgesehen? Tee, an dem mehrere hundert Personen lütten tcilr.chr.ua sollen. Dieses unerklärliche Vorgehen der nnün'schcn Polizeibehörden gegenüber einem Ehrengäste der Czernowt?' Judenhclt hat ln der ganzen Stadt wie auch in d:r übri!?? Bukowina die größte Empörung hervorgtruf :n. Die Czerr.o w'itzcr Zionisten haben sich an die Zcntralregienmff von 3 rest mit einem Protest gegen das Vorgehen dcr-Cz:rnowi.z?; Polizei gewandt Dr. Ooldstein, der am 1. Dezember die Leiiung der K״ren Hajessod-Kampagne in Holland übcm'mmt, ist von Czer0 0• wltz nach Amsterdam abgcrcist זוז äß: hem: reise Filii: rieht öon: jriiri ,-erd rinffe 1־?rtil *c־n« befim a,4 '?hm tanh Fab« und *üruv F In Berlin atarb vor einigen Tagen der berühmte rus'bch? Verteidiger, Rechtsanwalt Karabczewski, weicher Ha-?‘ Verteidiger des Beili.8.im berühmten Ritualmord-Prozcß voa Kiew gewesen Ist' Hat i ״ting * ft f kl

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