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Jüdische Rundschau · 1936-12-01 · Heft 96 (1.12.1936) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 96 (1.12.1936)
Date
1936-12-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Aus der Rechtsprechung Ist Auswanderung staatsfeindlich? Di• Unzuverlässigkeit •ine■ jüdischen Arzt•■ als Sanatoriumsleiter Dem Kläger, einem jüdischen Arzt und Eigentümer eines Sanatoriums, war von dem beklagten Bürgermeister die Erlaubnis zum Betriebe der Prh'atkrankenanstalt gemäß ö 30 GewO, nicht erteilt worden. Auf die Klage des Arztes wurde der Bürgermeister durch das Urteil des Landes• Verwaltungsgerichts Schwerin vom 10. Oktober 1935, über das die ״Jüdische Rundschau*‘ vom 24. Dezember 1935 be* richtet hat, verurteilt, dem Kläger die nachgesuchte Erlaubdis als Unternehmer seines Sanatoriums zu erteilen. In diesem Urteil hatte das Gericht die Frage, ob einem Juden lediglich wegen dieser Rasseeigenschaft die Erlaubnis aus § 30 GewO, zu versagen sei, verneint. Nach Erlaß dieser Entscheidung hat der Kläger mit seiner Familie Deutschland verlassen und sich am 28. Fe• bruar 1936 nach New York polizeilich abgcmeldet. Er be• Stellte für die Zeit seiner Abwesenheit seinen Schwager zum Generalbevollmächtigten, mit der Wirtschaftsführung der Rri• vatkrankenanstalt beauftragte er ein Fräulein Z. und stellte einen Dr. X. durch einen Vertrag als ärztliche» Leiter der Anstalt an. Durch ein« Verfügung des beklagten Bürgermeisters vom 23. März 1930 Wurde die Erteilung der Konzession an den Kläger als Unternehmer der Privatkrankenanstalt trotz des erwähnten Urteils vom 10. Oktober 1935 verweigert, da sie nicht mehr möglich sei, nachdem dieser inzwischen Deutschland verlassen und sieh nach New York polizeilich abgemeldet hatte. Hieran ändere auch die Bestellung eines Generalbevollmächtigten nichts, zumal dieser von seinem Wohn• ort aus die Leitung und Verwaltung der Anstalt nicht über• Wachen könne. Die gegen diese Verfügung des Bürgermeisters erhobene Klage des judi-A'hen Arztes wurde durch Urteil des Landesverwaltungsgerichts Schwerin vom 4. September 1936 abg e w i c s e 11. In den Gründen dieser j;1 der ״Mecklenburgischen Zeit- Schrift für Rasuznptlcge, Rcchtsuisscn>chaft, Verwaltung‘‘ vom November 1936 vtroiicntlichten Entscheidung heißt es u. a.: mm au׳ h -•: hpad dr ■ Irtihricn Uit:)!• davon aus. zugehrn war, dag bei dem Klaget .11» Juden eine!10:11 .Nut! ■11aL,11i.l• livnu., geneigte Stellung 1 1 m! o c!w,u Um und mit du -Möglich• heit 001,11 mg 1 1,01 Im׳ t .! 1 1 g 11 11 g inaneiimi g:1 10, in;!■!! war, so lagen droh is1;־r1,W1:״ konmem Tatsachen. wie >iv j 39 <,1avO. zur Vrr.-agung iiiKfl!m Mich mrdoit, 1m in hinreichend vuf, um die Ycr. ,־.! »rr■׳.■ 211יtu; u. Id- - 1. u >1 3 ״ach Erl.ili <10 Utti :1. in: der . Au ■■ war,־U> dr. ■ kduur.;:.1:1:10:׳: ii j;(,•alt■ irrt. Ijcr KUia r hui rumru ־׳dir dur־ d « : :1 \ , U.a :. Hat.: t׳r 1 11 ■׳!tut dem N GM־ -!;!!! nni-nzudi׳ 1:! S 1 L Ij! , j : 11 k■ 1 11 na ia .1!1!1!:1!:x1 kann und ni: ht will, d.uni: tu, - •». י >- l ' ׳c ת v v i 11 n u י') d 1 i u li v ח i u i -. ז 4 t t zum An.inuk U4d 1,311 ׳: Ul :•1 -1׳ U de n! Kic: -c <it־r j u d i > c 1 :1 c n K m i r 11 11 f c!1, d kim Au i.t :R.ie ^e^t-n >la! I Kusdi wirkon. angemfilo. ■0 a, (׳,,!nun :1: 1111: i 1 ’ 1 ׳t wenhoi, dm! 0T hei l.eilung und Verwaltung de. Sanatorium:. bzw. hei BotcHutig seiner Vor. treter und bei Au-wald seine., l’er.onals sieh von stiller staats, feindlichem EinMtllung leiten ״,Ur becmUttssen labt. Ijamit ist er unzuverlässig im Sinne de,, § du Abs. X Znt'er!1 <!cwO. Hinzu konnnt nueh die wabere Erwägung, dato dem Klager durch die Erteilung der KaauoMim als Leiter der Anstalt unter Mitu’nkung Man lieber Stellen ebne gewisse Auuiritäl den zum An- *taltskrcise gehangen Personen gegen»her verliehen wird. Es kann nicht Atitg.ihr der .0 aat liehen liehuideii im nationalsozialistischen Staate sein, gezwung׳׳!! zu sein, durch ihre Mitwirkung staatsieimllieh eingesi eilten Peismitm :״,hhe gehobenen Stellungen zu verschaffen. 1 >ie.,e ilelmrdt 11 h.e.eii vielmehr alles icritziihalten. was ein gedeihliche:, /.u-annm-narbehrti in Volk und Staat gefährdet. Hiernach mullre die Klage abgenii. eil werden.“ An diesem Urteil ist biiramlend, daß es die Atiswanderung eines Jaden aus Deutschland schlecbtl 1in als Beweis ״staatsfeindlicher (iesinnuncg•‘ ansieht, wäiireml doch der deutsehe Staat zweifeil״«; die Auswanderung von Juden als wünsehenswert t>ttmeinet und viele lausende Juden gezwungen sind, sich unter schwerer Arbeit im Ausland eine neue Existenz aufzubanen, ohne dabei irgendwie politisch zu wirken. Wann ist ein indischer Gewerbe• treibender ״zuverlässig“? Die ,,Ent so Meldungen vier Gerichte und Vcrwaitungsbehörden aus dem Recht• gebiete der inneren Verwaltung“ (begrünriet von Anton Reger) vom November 193׳) veröffentlichen ein Urteil des B.1׳\ erisdieii Vt׳rw3hung<g-.Tic|1tahofes vom 17. April 19Jo, da» sieh mit dem Begriffe der ״Unzuver- Lässigkeit“ im Sinne des ij 35 GewO, in bezug auf den Gcwerbebctr,t׳l> eine,, im,,H1iul!a1 ageuten zu beschäftigen hatte. Im Verlaufe der Ausführungen bemerkt das Urteil hin• sichtlich der Wirkung des Umstandes, daß ein Gewerbetreibender Jude ist, auf die Beurteilung der allgemeinen Zuvcrlässigkeit zusammenfassend u.a. folgendes: ״Was nun die allgemeine moralische Z uverläs• 5igkci t des 0• anlangt, so ist zunächst der Umstand zu wiirdigen. daß er Jude ist. Wie der Vervvalhmgsgcrachtsliof in Vcbcrcinstimmimg mit dem badischen Vetwaltung'geiiebtdio! (R׳-gcts Lnuehcidungen 55. 191) schon in seiner Entscheidung von« 22. Novetnber 1935 (BVC.II. 56, 213, vgl. ״Jüdische Kund.«41.1 u" vom 4. Juni 1930) uu-gefiihrt hat, bildet die Zug.■h,51 igkeit eine, (icwerbctreibenden zur jüdischen Ras.c für sich allein keinen (!!und. diesen für gewerblich unzuverlässig zu erklären. Hierbei wurde davon at1-״egan״e!1, daß seit dem nfliionalsozialislisehcn Uni brach die persönlichen VVe»enseigcnschaften, die zur einwandfreien Ausübung eines bestimmten Gewerbes erfordciliU» sind, durch den deutschen Ehrbegiiff mitbeslimmt werden. Vom Standpunkt des dcut-chen Lhrbegiiffs aus muß von einem Gewerbetreibenden Sinn für kauflliiiimisclie Ehre und geschäftlichen Ansland, kurz, die Gesinnung eines ehrbaren deutschen Kaufmanns, gefordert werden. Schon in jener Entscheidung ist betont worden, daß, soweit das heutige Rechtsdenken in rassnnäßig bedingten Erbanlagen bestimmte Wcsenseigcn- -schäften einer Person erblickt, ein jüdischer Gewerbetreibender c r 11a hlagemä ß ige W e s e n s e 1 gc n sc h a f t e n besitzt, die Um in geschäftlichen Dingen dem deutschen Ehrbegriff fremd gegcmiberstchm lassen. Wenn jedoch ein jüdischer Gcwerbclrcibcnder durch keinerlei Tatsachen diese Fremdheit in Kischermmg treten läßt und sieh damit in seinem Gewerbe wie ein ehrbarer deutscher Kaufmann führt, kann »lim unter dem jetzt bestehenden Ocwcrbcrcdit die gewerblich« Zuverlässigkeit nicht abgesprochen werden. Kind jedoch Tatsachen vorhanden. Welche darauf schließen las-cu. da'1 der Jude gemäß seiner rassenmäßigen Fremdheit es nicht verstanden hat, sich den deutschen Ehrbegriff aimioignen und sielt damit als ein ehrbarer Kaufmann dem deutschen Volk wie ein Yolksgon!oe eiaztitügen. so i01111 ihm die allgemeine moralische Zuverlässigkeit und damit die Voraussetzung, unter der die Fortführung seines Ocwcrbclxüriebc.s geduldet werden kann.“ Die veränderte Rechtsauffassung Reiclisgr uppen walter Rechtspflege Singer (Berlin) teilt in der Zeitschrift ״Deutsches Recht“ vom 15. November 1936 folgenden Rcchtsfall mit: Ein Geschäftsinhaber, der seit 1. 1. 1929 eingeschriebenes Mitglied der NSDAP, ist, verweigerte die Annahme einer in seiner Abwesenheit von seiner Ehefrau im Jahre 1929 bei einem Vertreter einer Firma bestellten Ware, nachdem sich durch die Auftragsbestätigung der Lieferfirma ergeben hatte, daß cs sich um ein jüdisches Unternehmen handelte. Bei der Verweigerung der Warenannahme wurde der Firma mitgeteilt, daß sich die Ehefrau in einem Irrtum befunden habe, weil sie unterstellte, daß es sich um ein arisches Unternehmen handele, und daß sie bei Kenntnis der Sachlage einen Auftrag nicht erteilt hätte, weil ihr Ehemann von Juden nicht kaufte. Den von der Lieferfirma beantragten Z a 111 u n g s - b e f e 111 auf Zahlung der Kaufsumme ließ der Antragsgegner rechtskräftig werden, 11. a. weil im Jahre 1929 aller Voraussicht nach die Gerichte einen Anfeclitungsprozcß zu seinen Ungunsten entschieden hätten. Die Antragstellerin hat jetzt nach 7 Jahren im Wege der Zwangsvollstreckung die Zahlung eines Teilbetrages der Forderung zu erreichen versucht, indem sie die Pfändung und Ueberweisnng einer dem Antragsgegner zusfehenden Forderung beantragt hat. Der Reclitspfleger des Amtsgerichts Worms hat in ainer rechtskräftig gewordenen Entscheidung vom 19. September 1936 den Antrag auf Forderungspfändung und Ueberweisung kostenpflichtig a b g e l e 11 n t. In den Entscheidungsgründen heißt es u. a.: ״Nachdem die nationaLoziali stisrlie Revolution eine Ncugestaltimg des Rechtslebcns mit sich gebracht hat. ist eine Umwertung der Rechtsbegriffe zwangsläufig auch überall dort notwendig, wo der Gesetzgeber seither noch nicht eingcgriflcn hat. Der nationalsozialistische Scchtswahrcr hat die Aufgabe, neue Wege zu gelten, wo das aus der herrschenden Weltanschauung sieh entwickelnde völkische Rechtsempfinden nicht mehr inr Einklang zu veralteten Rechts.-ystcmcn stcU. Es mußte daher iin vorliegenden Fall ein Weg gegangen werden, der die Belange des Antragsgegners als Nat ionalsozialist einem jüdischen Unternehmen gegenüber wahrt, das offenbar nicht gewillt ist, sich nationalsozialistischem Rechtsdenken unterzuordnen.“ Auch bezüglich der der Antragsstellerin erwachsenen Vcrfahrenskosten wurde dem Anträge nicht stattgegeben und hierzu u.a. bemerkt, daß die Antragstellerin sich bei verständiger Würdigung der Umstände diese hätte ersparen können, da sie durch die Nichtabnahme der Ware materiell nicht geschädigt war und die Vollstreckungsinaßnahmen gegenüber dem Antragsgcgner nur darauf abgesteift waren, sich als jüdisches Unternehmen von dem nationalsozialistisehen Antragsgegner den Verkaufsgewinn zu sichern. Juden und Kunstkritik In dem Vortrag von Ministerialrat Bern dt auf der Tagung des Keichskulrurseuals ״Vom Kimstrichter zum Kunstdiencr“ wird der all?;emein gefühlte Mißstand der Kritik zum großen Teil auf jüdische Einflüsse und auf die Betätigung von Juden auf diesem Gebiete /-!!rückgeführt. Der Vortragende legte diese Auffassung von der Schädlichkeit des Wirkens jüdischer Kritiker an mehreren Beispielen ausführlich dar. Auf der anderen Seite aber hat der Vortragende hervorgehoben, daß sich auch unter den Juden Stimmen fanden, die gegen die Unzukömmlichkeiten der Kritik protestierten, ln dem Teil des Vortrages, in welchem der Vortragende Aeufierungen namhafter Persönlichkeiten als Zeugen für die negative Bewertung der Kritik anführt, heißt es u. a.; ,.Selbst Hör Juiie Max N'<j!״'!r1i1 nennt die Kiitjk ein boshaftes Gcwiizcl, eine gakmte Ilan-'vursfelci oder ein horhtiabcndcs Gcfisel, ein ss-häumciido. G< brau von deklamatorischem Schwulst, blühendem Unsinn, eine my־!U!i1e Schwiemeler“ Nachdem Richard Dehrn eI, Arno Holz und Hermann Kliemsch zitiert worden sind, heißt es dann weiter: ״Und ll er nt a tt n Struck: . Der Hauptmangel der Kritük ist wohl der, Haß inanebe Uezensenteu sieh za sehr als Richter fühlen und zu wenig als wohlwollende Vermittler. Diese Rezcn.entcn wollen ihre Eigenart und die Art, wie sie das Kunstwerk sehen und beurteilen, in den Vordergrund -stellen, anstatt sieh bcv'hcirfdi einen Platz hin1« dem Kunstwerk zu suchen und cs von dort aus mit seinen b(■!ehrenden Worten der Empfindung des Beschauers naher zu bringen.“ Der Gegensatz zwischen Künstler und Kritiker ist ein uralter. In dem Jahrhundert der Technik und des modernen ZciUingsbetriebes hat sich die Diskrepanz zwischen Kunst, die für die Ewigkeit geschaffen sein will, und dem nur für den Tag geschriebenen Wort noch verschärft. Die nationale, wieder seiner selbst bewußt gewordene Judentum hat die Hinneigung vieler moderner großstädtischer Juden zun! überspitzt intellektualistischen und kritischen Denken als schweren Mangel empfunden (und darum u.a. das Ideal der Verwurzelung im Boden aufgestellt). Auch der jüdische Künstler, wie alle Kunstier, hat unter den Unzukömmlichkeiten einer entarteten Kritik zu leiden, auf der anderen Seite hatten gebildete Juden gerade für verantwortungsvoll und schöpferisch geübte Kritik hohes Verständnis, wie die Verehrung der Juden für Lessing bcweist, oder etwa die Beziehung von Juden zu Fontane, die dieser in seinem bekannten Gedicht ״Kommen Sie, Cohn“ launig illustriert. Der Mordprozeß Frankfurter. Die schweizerische Presse veröffentlicht laut DNB. die Zusammensetzung des Bündcncr Kantongerichts für den am 9. Dezember beginnenden Mordprozeß Frankfurter. Ordentliche Mitglieder des Kantongerichts sind: Kantongerichtspräsident Dr. R. Ganzonie, Altregierungspräsident Dr. Viela, Rechts- und Großrat G. D. Nicola, Oberst Gartmann und Standespräsident Dr. P. Sonder. Als Amtskläger ad hoc ist Dr. Friedrich Briig-ger, Rechtsanwalt in Chur, tätig. Die Verteidigung von David Frankfurter, der des Mordes an dem Landesgruppenleiler der NSDAP., Gusiloff, angeklagt ist, liegt in den Händen von Rechtsanwalt Dr. E. C u r t i - Zürich. Vertreter der Zivilpartei sind Dr, B. Ursprung - Zürzach, Professor Grimm {Deutschland) und Dr. Badritt-Chur. Dr. Ursprung wird die Zivilpartei vor Gericht vertreten. Nach Beschluß des Kantongcrichtes darf er den Fall nur grundsätzlich behandeln und sich nicht mit sekundären Fragen befassen. (Dr. Ursprung war auch einer der Verteidiger der Angeklagten in dem bekannten Berner Prozeß um die gefälschten ״Protokolle der Weisen von Zion“ im Jahre 1934/35.) Zionistisches Leben in Chile Von unserem Berichterstatter Santiago, 12. November 18. Zionistischer Landeskongreil Trotz der riesigen räumlichen Entfernung zwischen Palästina und Chile herrscht hier ein großes Interesse für alle Palästina angehenden Fragen. Im Mittelpunkt, des jüdischen Lebens überhaupt steht die Arbeit der Zionistischen Verein!* gung von Chile. Höhepunkte im zionistischen Leben bilden die alljäliriich stattfiiidenden zionistischen Landes* Kongresse, deren IS. in diesem Jahre am 19-/20.,September in Santiago stattfand. Zum Präsidenten der Zionistischen Vereinigung von Chile für 1936/37 wurde Samuel Goren gewühlt, ein äußerst aktiver Zionist, der seit Jahren unermüdlich zionistisch tätig ist. Direktor des Keren Hajcssod wurde Jaiine T r u m p e r und des Keren Kajenieth Alejandro P i 1 o v s k y, Generalsekretär Julio Poloni und Direktor für Propaganda Julio M e 111 i k. Dieses gut ausgewählte Präsidium gibt die Gewähr dafür, daß zukünftig tüchtige Arbeit geleistet wird. Am Eröffnungsabend sandte die Zio* nistischc Vereinigung von Chile an den Präsidenten der Republik Arturo Alessandri Palma, der sich um die Rati* fiziertmg des Paläsfinamandats besondere Verdienste erworben hat, ein Begrüßungstelegramin, das von dem Staatsoberhaupt herzlich erwidert wurde. Besuch von Dr. A. Mibaschan Große Freude löste unter den Zionisten Chiles der Besuch des Vertreters der Jewisli Agency, Dr. Abraham Mibaschan (Jerusalem), aus. Dr. Mibaschan, dessen Aufgabe es war, die diesjährige Kercn-Hajcssod-Akfiou cinzuleiten, hat sich während seines Hierseins die ungeteilten Sympathien aller Kreise erworben. Im Mittelpunkt seiner Werbeaktion stand der F i 1 in ״L and der Verheillun g“, der das erstemal in Cftiie am 4. Oktober im Teatro Comedia aufgefiilirt wurde. Die Vorführung fand im voll besetzten Theater statt in Alt- Wesenheit des englischen Botschafters Sir Robert Michell, des rumänischen Gesandten Nicolas Dianu und Vertreter der Behörden. Dr. Mibaschan hielt vorher eine Ansprache, die auf alle Zuhörer einen tiefen Eindruck hinterließ. Bevor der Film lief, kam es zu einer kurzen Störung, da auf der Galerie anwesende junge Araber einige Stinkbomben warfen, was ziemliche Unruhe auslöste. Die Polizei ging sofort mit Hilfe von Verstärkungen mit äußerster Schärfe vor und verhaftete die Ruhestörer, die Ihrer Bestrafung entgegensehen. Die Namen der Verhafteten sind: Fernando Sarah Rabbi, Nell» Sarah Rabbi, Jorge Abedropo Aguad und Eniilio Souklein Atnad. Der Film wurde so beifällig aufgenommen, daß er noch mehrere Atale in einem anderen Kino laufen mußte. Es fanden dann noch mehrere Veranstaltungen statt, bei denen Dr. Mibaschan sprach. Besondere Erwähnung muß die Tatsache finden, daß Dr. Mibaschan am 9. Oktober von dem Präsidenten der Republik, Arturo Alessandri Palma, in einer fast cinstündigen Sonderattdienz empfangen wurde, bei welcher Gelegenheit auch über den Warenaustausch zwischen Chile und Palästina ge* sprochen wurde. Im Verlaufe der Audienz sagte der Staats- Präsident Alessandri wörtlich: ״Ich war immer und bleibe auch ein Freund der Juden. Ich weiß, was die Juden auf der Welt leisten tmd bringe besonders dem Palästina-Aufbauwerk meine wärmsten Sympathien entgegen.“ Dann wurde Dr. Mibaschan auch von dem englischen Botschafter Sir Robert Michell und dem Gesandten von Rumänien, Nico/as Dianu empfangen. (Mibaschan stammt an« Rumänien. — A. d R.) Beide Diplomaten zeigten ebenfalls lebhaftes Inter, esse für alle das Palästina-Aufbauwerk angehenden Frager. Inzwischen wurde aktiv mit der Keren-Hajessod-Aktion begonnen und es wurden ungeahnte Erfolge erzielt. Selbstverständlich ist das in erster Linie auf die Tätigkeit von Dr. Mibaschan zuriiekzufithren, der sich bei seiner Abreise aus Chile sehr befriedigt über die zionistische Arbeit in Chile äußerte. Dr. Mibaschan hatte Gelegenheit, dem Jom- Kippur-Gottesdienst der Juden aus Deutschland beizuwohnen, der sehr feierlich unter größter Anteilnahme verlief und bei welcher Gelegenheit Dr. Mibaschan sehr zu Herzen gebende Worte sprach! Dr. Mibaschan war sehr erfreut, daß ihm dann auch die Möglichkeit gegeben wurde, vor den J u * den aus Deutschland einen besonderen Vor* trag über Palästina zu halten. Er glaubt, daß die Juden aus Deutschland sich sehr bald so eingelebt haben werden, daß sie in enger Zusammenarbeit mit den bestehenden jüdischen Institutionen mit an erster Stelle an der Belebung des jüdischen Lebens in Chile mitarbeiten. Balfoar- Deklaration■!•!•»- Von der letzten größeren Veranstaltung muß die Balfour* Deklarations-Feier am 2. November im Circulo Israelifa er• walint werden, hei welcher Gelegenheit als Nichtjudc der bekannte chilenische Schriftsteller Domingo Melfi, der chilenische Vertreter äm Pen-Club, sprach. Seine Ausführungen, die darin gipfelten, daß die Augen der gesamten Kulturwelt auf das Palästina-Aufbauwerk gerichtet sein müßten, fanden bei den vielen Zuhörern begeisterten Widerhall. Dann sprachen noch der Präsident der Zionistischen Vereinigung von Chile, Satntiel Goren, auf spanisch und der Delegierte des Keren Hajcssod, Abraham Ludsky, erst hebräisch und dann jiddisch. Am Vormittag des 2. November wurde eine zionistische Delegation von dem englischen Botschafter Sir Robert Michell in dreivicrtelstümliger Audienz empfangen, bei welcher Gelegetiheit der englische Diplomat erneut seine Bewunderung über die von Juden in Palästina geleistete Arbeit äußerte und auch der zionistischen Abordnung versicherte, daß der Film ״Land der Verheißung“ auf ihn einen großen Eindruck gemacht hätte. V«ra1ischte■ Die juristische Fakultät der Staatsuniversität von Chile hat die Doktorarbeit des jüdischen Jura-Studenten Jos6 Gotfrit Waisbert: ״Die Zionistische Bewegung unter besonderer Bezugnahme auf die juristische Seite der Balfour-Deklaration“ angenommen und dem Studenten das Diplom erteilt. Der frühere Generalsekretär der zionistischen Vereinigung von Chile, Benjamin Cohen, der jetzige Chet der Diplamalischen Abteilung im Außenministerium,'ist zusammen mit dem chilenischen Außenminister und anderen hohen Beamten zum Vertreter Chiles auf der demnächst in Buenos-Aires stattfindenden Friedenskonferenz von der chilenischen Regierung ernannt worden. Die Juden Chiles betrauern mit dem chilenischen Volk den Tod der Gattin des Staatspräsidenten Alessandri, die am 6. November nach langer Krankheit starb. Unter den unzähligen Kranzspenden befanden sich auch diejenigen der jüdischen Institutionen. Die blau-weiße Flagge auf dem Gebäude des Circulo Israelifa wurde auf Halbmast esetzt und alle gesellschaftlichen Veranstaltungen innerhalb er jüdischen Kolonie auf acht Tage suspendiert. Heinz Qotthilf, Santiago de Chile

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