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Jüdische Rundschau · 1936-11-03 · Heft 88 (3.11.1936) · page 12

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 88 (3.11.1936)
Date
1936-11-03
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Sftfta ן? _____JDPtSCHE RUNDSCHAU Aus Recht und Wirtschaft Monaisiibeisicht Oktober* Aus Wirtschaftsordnung und Gesetzgebung des Monats Oktober seien die folgenden Sachgebiete zusammengestellt: Verbrauchsrcgelusg — Preisüberwachung Das Wirtschaftsleben steht im Augenblick unter dem Eindruck der Verkündung des zweiten wirtschaftlichen Vierjahresplanes. Was auf den einzelnen Wirtschaftsgebieten für Anordnungen getroffen wenden, wird sich erst in den nächsten Wochen ergeben. Jedoch hat bereits die jüngste Zeit in verschiedenen Brauchen Anordnungen und Verfügungen gebracht, die beachtet werden müssen. So ist in der Textilbrauche eine dritte I)urcliftihmiigsverordiumg /um Spinn- Stoffgesetz erlassen wurden. Nach dieser ist die Neuerrichtung von Betrieben u;1 d Unternehmungen auf dem (iebiete der Spinnstoffwirtschaft genehmigungspflichtig. Anträge dieser Art sind bei dem zuständigen Gewerbeaufsiehtsbeamten «inzureichen.!dieser kann solche Anfrage aWehner! oder dem Wirtsehaftsministerium vorltgen. Das gleiche gilt für die Er- Weiterung bestehender Unternehmungen auf dem Gebiete der Spinnstoff wirf schaf:. Nach einer Anordnung des Reicliswirtschjftsminisfers bestellt für T e x t i I v e r s a 11 d g e - c 11;1 f t e bis zürn 1. Juli 1010 ein Ncuerriehtungslind hrweiterungsverbot. Es ist daher praktisch von Wichtigkeit fest/URtelien, wann ein Tc\tiiversa1ulgeM11׳aft vorliegt. Lin Gutachten der Industrie- und 1 iamleKknmHUjr Dresden legt dies fest. Es wird darin erklärt, ilali Veisiwie« im Sinne der obigen Bestimmung bedeutet׳. Die Beförderung der Waren wird durch, eine vom Verkäufer verschiedene 111 ui von?11111 unaidliingige Person ausgefuhri. Eine Vcrsemlui; g ei folgt also nicht, wenn der Verkäufer :׳.rilot oder dun!1 eigene Ange.-.teilte die Waren jus Haus bringt und bring;!:!! ilillt. Uc'nerail, wo der Versand entweder vom Stammhaus oder von der Verteilerfirma ומיmittelbar an den kuniieii fehlt, kann von tinem Versandgesdmft nicht gesprochen werden. Auf den! (Jebietc d!־s \\ e t a I I 11 a 11 de I s sei zunächst «ine Anordnung erwähnt, ilit׳ den I htmie! mit Altlind B r 11 c fi g o!!1 gt 11el11nigt1!1!: >;1fliel1t1g in ac ht. Genehmigungen werden von der i;eher«.סי h angssti Ile für Edeiilictalle erteilt, auch. Makler und Vcrniiükr brauclieu eine solche (ienehmigiing, wa'ini >11־ ihr < 1c>, i 1.1 t'l weiter betreiben wollen. Be.-,! ■!liiere \h>! >, 111; u! .1 sind tnr ik 1! II a 11 11 e 1 mit Schrott (!’Im!1-, St.diki׳;!rott und Gußbrucli) erlassen worden. Iler t '1 In rua. I1a!1g>s!,;1,. für I 1>et1 und Stahl!st die ikiugms /ucvsj!1 ״dien worden, Preise für div>e Waren fest- 711.s111־*/1־. Du• auf 11,!■sein Gebiet erfolgenden Anordnungen werden im ״Reii lisnim iger“ veroitentlicin werden. iairner nnili beachtet weiden, ilali die Frist lur Lagerhaltung von Seiirott von bisher acht Wochen auf vier Wochen i1erabge>td/,t worder! ist. Zuwiderhandlungen weiden mit strengen Strafen bedroht. Eine Anordnung der liebcrwacliinig.sstclle für Kautschuk und Asbest sieht /um Zwecke der Deckung des Reifen* Bedarfs eine Ueberwachtiiig «Jet Preise vur. Händler, die gegen die festgesetzten!*reise verstoßen, haben die Schlteßung des Gesdiäftes zu befürchten. Auf dem Gebiete der VVirtscliaftsorgaiiisalio», soweit sie für den Großhändler von Bedeutung ist, muß die An- Ordnung des Re!cl1s\virtschaft>11üni>ters erwähnt werden, durc.11 die der Deutsche (lenosseiisdialtsverbaiid als oberster Rrtifungsverband der gewerblidien Genossenschaften anerkannt wird. Bei der Reidisgruppe Handel wird eine Fachgruppe Gemeinschaftsiinkauf gesebaflui, bei der Reidisgruppe Handwerk eine entsprechende Fachgruppe. Gleich zeitig sind Riehtlinien für die Behandlung der gewerblichen Einkattfsgcnosscnschäften und sonstigen Einkaufsgeineinschaften bei Fest- Steilung von Preisbindungen aufgestellt worden, die eine Gewähr dafür bieten sollen, daß in Zukunft der selbständige Großhandel und die Ein kauf;, Vereinigungen unter gleichen Wettbewerbsbedingungen sieh eit. Devisenwirtschalt Auf dem Gebiete der Devisenwirtscbaft standen in den letzten Wochen einersctK die mit der Abwertung der verschice)eneil enn!|־,aisel1e!1!.ander in Zug!n11m׳t111311g stehenden Fragen iin Vordergrund, cs wurden aber au>:l! andere praktisch wichtige Probh me neu gei'i'gelt. Die Ruehssteile für Devisen be w 1 rt sei י a t ‘ u!u; hat mit Ablauf des■ Monats < )ktoher alle Genehmigungen außer Kraft gesetzt, die eine lieber- Weisung von Versorgum/sbe/tigen, Pen-ioncn, Renten und Unterstützungen nach dt itjeiiigen Ländern /um < iegensiand Italien, deren Wahrung in jüngster Zeit;!!־)gewertet worden ist. I m1) ״ e!1 <• h m 1 11 n g!11 ׳ sind bei <i11־-׳ I )eviscnstclicn neu 7.11 b e astr a g e n. Die Devisenstellen werden bei vier Neiierteiliing folgende dir Abwertung c 111 s»י ן r c! I ו e 1 :<) 0 Abzuge vornehme!!; bei [ uuikreii 11 1 '> 1 lui Italien 30 ״ ,>, hei Holland!״־ל, be! der T.eeherhoslowake i 10״־׳ und bei der Schweiz '2(1 ■ Bei ile trägen unter 30 KM. werden keine Kur zu 11 gi n vorgemimmen. In einem weiteren K11:1tl1־rlaß befallt sich du; Kcichssfelic mit der Frage, welche < jcM'lischatten mul Körperschaften devisenrechtlich a I> A 11 s i;1 11!1! r und weiche als Inländer zu betrachten sind und welche Rechtslage bei zurückiiejrfnden Verstoßen bo-teht. Weiter wenHn Ariordmmgen getroffen über die A n 11 i c t u 1! g s p f 1 i 1 lt t ha Gesellschaften im Ausland, die von Inländern bcheri'M'ht werden, Praktisch wichtig für den Kaufmann ist aus der Anordnung vor allem, daß mit Rücksicht darauf, daß die Rechtslage den Beteiligt«1 bisher nicht voll bewußt war, bei Verstoßen in der Verpangenheit der § 44 des Devisengesetzes Anwendung finden kann, soweit die Betroffenen ihrer Anb1et1!11|;-־p,facht alsbald genügen. Der § 44 sicht bekanntlich Straffreiheit bei uttverschuldeten! Irrtum vor. Eine für das Bankgeschäft wichtige Maßnahme *teilt der Runderlaß dar, der die Einschränkung des Arbitragcgeschäfts in Auslandspapierun verfügt hat. Veranlassung zu diesem Erlaß hat nacli amtlichen Aculierungm die Er- *clieinung gegeben, daß aut dem Markt der ausländischen Wertpapiere erhebliche Kurssteigerungen eingrtreten sind, die kapitalpolitisrii bedenklich seien und mit dem Wert dieser Papiere nicht im Einklang ständen.!111 Hinblick auf eine beab* llchtigte umfassendere Neuregelung sollen schon jetzt Ge- 11»ת n!iguugen zur Versendung ausländischer Wertpapiere in das Ausland zu Tausch/wccken grundsätzlich versagt werden. Bei ausländischen Wcrtpn!deren, die in Deutschland weder nur* amtlichen Börsenhaiulel zugelassen noch in den Freiverkehr ein bezogen sind, kann die Veräußerung im Ausland erfolget! unter Ablieferung des Erlöses an die Reiclwbank, bei zucclassencn Wertpapieren ist Veräußerung im Inland anheimgegeben. Lediglich Devisenbanken, die bisher Geschäfte in diesen Papieren getätigt haben, können auf Antrag besonderc Genehmigungen erhalten, u!11 bestimmte Papiere untereinander im Ausland zu kutschen und die Im Tausch veräußerten Wertpapiere in* Ausland zu versenden. Für den Export ha ndel bedeutsam ist ein Runderlaß der Reichsdevisenstelle, der sich mit Preisnachlässen aut Grund vom Abwertungen beschäftigt. Exporteuren, die auf Reichsmark *) Siche die erste Uebertlcht in Nr, 82. lautende Ausfuhrförderungen gegen Abnehmer In Ländern mit abgewerteter Währung haben, wird von den Abnehmern jetzt häufig eine Herabsetzung ihrer Forderungen oder eine Aufhebung des schwebenden Kaufvertrages nahegelegt. Die Devisenstelle macht darauf aufmerksam, daß derartige Mailnahmen nur mit Genehmigung der Devisenstelle zulässig sind. Dasselbe gilt für Preisnachlässe. Sie sind ebenso wie die Aufhebung von Kaufverträgen genehmigungspflichtig. Steuerfragen Auf steuerlichem Gebiet sei zunächst zu der Frage Stellung enommen, ob Spenden für die Winterhilfe bei der erechmmg der Einkommenssteuer oder Körperschaftssteucr in Abzug gebracht werden können. Maßgebend für die Frage ist ein Erlaß des Reichsfinanz.ministers aus dem Jahre 1933, der die Auffassung vertritt, daß Beiträge zu idealen, gemeinnützigeu oder sozialen Zwecken bei der Einkommensrxlcr Körperschaftssteuer nicht begünstigt werden können. Ein Abrüg derartiger Spenden bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens ist mit der Begründung abgclehnt worden, daß bei Anerkennung der Abzugsfähigkeit ein Teil der Spende niefit aus den eigenen Mitteln des Spenders, sondern durch Verzicht des Reiches auf Steueransprüche aufgebracht würde. In der Neufassung des Körperscliaftssteuergesctzes ist diese Auffassung ausdrücklich fesfgelegt. Die geleisteten Spenden dürfen also nicht von der Steuer in Abzug gebracht werden. Wichtig ist eine neue Reichsgcrichtsentscncidinig, die ausspricht, daß besondere Geheimkonten eines Geschäfts m a nn e s bei einer Bank sittenwidrig sind. Ein Kaufmann hatte bei einer Bank ein besonderes Geheimkonto anlegcn lassen, damit er die betreffenden Beträge nicht zu versteuern brauchte. Die Bank stellte das Banksparbuch ohne Firmenaufdruck aus un«l buchte den Befrag auf Banksparkonto. Nachdem der Bankvorsteher gestorben war, verweigerte die Bank trotz. Vorlegung des Sparbuches die Rückzahlung des Betrages. Das Reichsgericht erkannte die Weigerung als bereclitigl an, weil die Anlegung eines (jelieimkontos Sittenwidrig sei.... Fine ebenfalls kürzlich ergangene Reichsfmnnzhof-Enfschddung prüft die Frage, inwieweit das Entgelt, das durch Postn 1 c h n a h m e erhoben wird, umsatzsteuerpflichtig ist. Sie kommt zudem Ergebnis, daß der Postnachnahmebetrag, einschließlich der Vorzeige- und Zahlkartengcbiihr, j cd och ausschließlich der den Kunden in Rechnung gestellten Biförderungsgebühr, nnisatzsteuerpfliclitig ist. Stcuerprüf »111 g muß geduldet werden, stellt ein neues praktisch bedeutsames Urteil des Rciehsfuian/ihofes fest. Durch Verfügung des Finanzamtes war einem Steuerpflichtigen auferlegt worden, die Fortführung und Würdigung der Steuerpriilting durch einen Steuerinspektor zu dulden. Darüber hinaus sollte er noch eine schriftliche Erklärung desselben inhalts nbgeben, Der Steuerpflichtige hatte dies abgelehnt und dem Beamten die schon begonnene Tätigkeit untersagt. Der Reichsfinanzhof stellt fest, daß das Verlangen des Finanzarnies berechtigt war und der Steuerpflichtige zur Duldung der Steuerprüfung verpflichtet ist. Arbeitsrecht Auf dem Gebiete des Arheifsrechtes sei eine Entscheidung erwähnt, die sich mit der Frage befaß), ob der Vertraueitsrat die Entlassung eines bestimmten Angestellten verlangen kann und wie dann praktisch weitet zu verfahren ist. Bekanntlich muß der gekündigte Angestellte, wenn er gegen die Kündigung Widerrufsklage erheben will, von demselben Vcrtrauensrat, der seine Entlassung gefordert hat, eine Bescheinigung beihringen, daß seine Weiterbeschäftigung er- Harburg-Wllhetmsburg. Am 22. Si•pl׳■ruber zeipte Ibrr Findling einen KKl--Ii:!d.M!t ifrn, ,ine,!!Hebend hielf 1 )r. i). B r o c h e s, Finnin:;״, ein Kchwit: ״Kampf und Ikw1.׳h1u1)g Eni Israels in <ln־«c11־ Tagen." — ln der Kinn. < *risgoippi‘ sprach Pr. U röche s iüiei seine Palast ina - Reise und den Kampf des Jischuw während dir t ׳nruheuiin׳. Hindcnburg. Die 7i<>n;-'i ״ l!e < >1!״;nippe■ l!.1t ihre Winter,arbeit autgennnenen; >!e eien! 11. ״,!me Y o! t r nf eil ׳ c über die ,,Geschichte <!<׳r Juden im Mitieiidu»!‘•, ahgeluben dmeh t.i-href Wähler. — Mu '1 Irtlä m in.! liiie׳ >ie׳U׳:־e die I! imlenbi!! ger Zionhiln I.otie Her- 1 i t z, Sehiveder um Ihm״; llenit/. — 1)1. S r h 1 o ü b e r g sprach iilier das TIkiiij: ,,im Kami»! um Pal.inina und die jüdische Zukur,(־".!»crlohti. Am S. Okiober sprscb i)r. Gerhard B11 e t o w in einer A]>cn(jveMn>.־al1ung in der Synagoge in is11־'I״lm iilier das Thema: ,,Krise in i’.il.isiina / ~ Zer gegenwäiIigeu poli(iseh<׳n und wirt- *cli.u'i lii'lien laige im Karlsruhe. Fiber da- 'Finnin: .,Mb.L.bi ruft zur Einheit!“ sprarh Rabbim-r Dr. i.yib.ir i< o 111 .> e 11 i 1 d, Saarbrücken, in einer Kundgebung des SG. liaknah, Kiel. In der ZiHi. -.j;1,1 11־ atu I). Sept, Sch. Reich, Hamburg, iiiier da-־ Ti.eiii.i: ״K.impt und iJt'valnui g; EreZ Isiad in diesen Tagen". Lübeck. Auf Vc■,inln ־uug (Kr ZOG. sp,m b I):. 1׳' lese 11, ilamb'iig, 1rl׳er dieziuii.,tische Arbeit und den I'aiäsuna-Auibau des lctzlen Mannheim. Da-, I.eluluim der Gemeinde Mjniilieiin kann crlutiliehc IK.״ I1!u:.g bian.-piui heu. Andem Scmesierpian seien nur folgende 1 >i-/.lpliu׳n, neben dem ״־,־rziiglielien Kurswerk der־ Fremdspnuihen u:,.1 (es Iwrith, gen,Mini: ..1 )lt aran1(ii>ehen Teilt: im Buche Daniel" {!)״Zent Raldr. Dt. I •aiicr): .,Wege, die die Juden :licht gingen" (lh.zcnt Rai,l). Dr. Giuuewald); ,.Die Ei neue: 1mg der jiidischen I.e• b1:u-j;e.t,i!lu;ig im H! icl.vts b-cl Franz RosOuiveig״" (Dozent, Prof. Di. Billigbrimet). Daiii'lirn gibt cs tlncli die piaki i-clien Fächer, wie Finfübi'ung in die T.irh'hilr!*, 1111 ״t, I fan, 1 fort iigk<־■ ii. deutsche und bebiäixehc Kurzsc!.rin und nelwrn biteutlir-iicn Vorträgen auch die Geslab tung von Fit’ilagabcndeit. Meiningen. Am 4■ Okialx-r sprach in einer von der Zionislisclien Uitignippe cinbciulciiu: Himdpebuug I'ieilige׳: G 0 11 n, Gera, ü'ih'T das Thema: ״In: Kamp! um Erez Israel und die jüdische Zukunft“. München. Auf Einladung der ZOG. sprach Dr. Franz Meyer über Fabimina und die jrnli ־״he ZukunK״. — Manfred Slurraann dank(« am Schli!!) des \'mteiges dem Redner für s׳׳ine Aushibrun• gen. — in eien Gemeindeci, Island wurde Julius Pick berufen, zum .siellvci (letci.dcu I b־u n iadcvordtzcnilen R.-A. Dr. Pcrlmutler gi wähl! (Ixidc Zi.mi.! i.rbe Fraktion). —■ Der 1. Vorsitzende der Gemeinde, ( 1b1'rslln1.de>geric|1tsrat Dr. NeUmeyer, erstaltrle «‘iin-n aUgemcirien lk־a i.־Ul. judizrat Dr, Oestreict! teilie mit, daß zwar im laufenden Jahre der Etat noch ausgeglichen werden kennte, daß dies im kommenden aber wohl unmügiieh sein werde. — Auch der Leiter der Wohlfahrtsstelle, Dr. Weiler, rief zu verstäikicr Ililfsarbcit auf. NordhzuMn. Di« diesjährige Sziton des ״Jüdischen Kulturbandei Nordhausen‘• wurde mit eirsea Kouert zweier NordMiwet Künitla, Nr, 88, 3. XI. 1936 folglo* beraten sei. Das Gericht hat in einem solchen Falle entschieden, daß der betroffene Angestellte keine Besch ein!, gung des Vertrauensraies beizubrmgen hat, daß im Gegenteil eine vom Vertrauen*r;1t geforderte Kiindigung nicht oling weiteres _ als durch _ die Betriebsverhällnisse bedingt an zu. sehen sei. Das Gericht soll unabhängig nachprüfen, ob die Kündigung zu Recht erfolgt ist. Das Arbeitsgericht in Frankfurt a. M. hat einem Angestell, ten zu Recht verhallen, der wegen Verdachtes siaatsfeiml. lieber Aeußertingeii verhaftet worden war. Nachdem er zwei Wochen in Schutzhaft war, stellte es sich heraus, daß die Anzeige nur ein Racheakt war, und er wurde deshalb freigelassen. Als er sicli wieder bei seiner Finna meldete, wurden, seine Dienste nicht mehr angenommen tind er ah fristlos entlassen erklärt. Das Gericht stellte sich jedoch an| den Standpunkt, dali seine Verhaftung ein ״unverschuldetes Unglück“ irn Sinne des § 63 HÜB. darsteile, das ihn an der Leistung seiner Dienste verhindert habe. Die Firma wurde zur Zahlung lies Gehaltes verurteilt, und zwar sowohl für die Zeit seiner Verhaftung wie auch fiir die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist. W andergewer bcscheine Die Wandergew«rbescheinc für das Jahr 1937 müssen jetzt beantragt werden, wenn die Wandet gewerbetreibenden ihr Gewerbe ohne Unterbrechung weiter ausüben wollen. Die Anträge sind heim zuständigen Polizeirevier zu stellen. Alle notwendigen Unterlagen, besonders in steuerlicher Hinsicht (Gewerbe- bzw. Umsatzsteuer), sind mitzubringen. Kaufmännischer Wettbewerb Als eine Mahnung zur äußersten Zurückhaltung mit Aeußerungen über einen Konkurrenten, wenn diese Aeußerungen geeignet sind, ihn bloßzustellen, ist eine dieser Tage yerüHentiiclite Reichsgcriditsentscheidung avifzufassen. Anfällige Aeußerungen eines Wettbewerbers über den Mitbewerber sind mich damit nicht entschuldbar, daß ein Kunde um eine Auskunft über die Person oder die Lcistungen des Mitbewerbers ersucht hat. Schon die Herabsetzung; der Leistung des Mitbewerbers genügt. Zur Frage des Zugab everhotes hat sich kürzlich auch das Kammergeridif grundsätzlich gcäufJerf. Eine Lederfirma hatte in ihrem Schaufenster ein Plakat hängen: ״Jeder Käufer erhält eine Kleinigkeit als Zugabe.“ Als Zugaben wurden kleine Scherzartikel aus Pappe gegeben. Die Firma wurde verklagt, weil die Ankündigung der Zugabe gegen die Zu• gaheverordnung verstoße. Im Gegensatz zum Landgericht, das die Firma verurteilt hatte, wies das Kammergericht die Klage ab. Es sieht auf dem Standpunkt, daß bei einer Verurteilung in diesem Falle der Zugabcvcrordmmg Zwang angetan sei, das («währen und An kündigen von geringwertigen Kleinigkeiten stellt keinen Verstoß gegen das Zugabeverbot dar. Das Einigungsarnt für Wettbewcrbstreifigkeiteii hat in einem gutachtlichen Spruche ausgeführt, daß die Bestimmung des Rabattgesetzes, Sondernachlässe an Großver-! brauchcr zu gewähren, nicht dadurch umgangen «־erden1 dürfe, daß in der Bestellung vermerkt wird, die Ware sei au die bestellende oder an eine andere Firma lieferbar. Ein solcher Vermerk stelle einen Verstoß gegen das Rabattgesetz dar. Versicherungen Auf dem Gebiete des Versicherungswesens muß eine An- Ordnung des Reichswirtsdiaftsniinisters erwähnt werden. Darin wird bestimmt, daß die Geltendmachung von Auf werfungsansprücheu gegenüber den Lebens-, Unfall- und Haftpflichtvcrsicherungsuntemeliimnigen nicht an dem Einwand der Verjährung scheitern darf. Diese Unternehmungen, soweit sie unter Aufsicht stehen, dürfen vor dem 1. Januar 1940 gegenüber der Erhebung von Aufweriangsanspriicnei! nicht die Einrede der Verjährung geltend machen.; Dr. Eugen Roth, Berlin: des Bariions Willi Aron so n und der Pianistin Elsbcth War« b u r g, eiöfinel und brachie einen vorzüglich gelungenen Schubert■ und Unibiii״-Abend. Osnabrück. Am 27. Sepibr. spiauh Georg Guthmann in der ZOG. Ci!kt ״Kiise in P.d.'Ltiiu — zur gegenwärtigen politischen and wirtachafi liehen Tage“. Ratibor. Als Auftakt zur Rösch Haseiianah-Aktion des KKL sprach an: 22. Prptenibi-r in einer iü'frnlliehen Versammlung Dr. Schloßborg, Berlin, über das Thema: .,fm Kampf um Palästina und die jüili-che Zukunfr׳. Stolp. Am 23. September .sprueli Georg Kopydlowski, Stettin! über die Giuniien in Palä'tina. Stralsund. Am 20. Scjit. spraeh Georg IC 0 p v d 1 0 w s k i, Stettin, über: ״P.iKi-iina wühlet»! der Garuben; ein KeisclxnicJit“ als Einkl׳• tmig der die-jahrigen lisch!i-Akiion des KICK. Wanne. Am 22. ,SepUiiilxr spraeh Hans Damidt in einer von der Gemeinde einbeiuftnen Versammlung über da* Thema! ״Arabai um] Engländer in Palärtina". Wietbaden» Am 19. September fand die Generalversammlung det Verbandes polnischer Si! ,niGbürgcr statt; folgender Vorstand wtirdi gewühlt: M. E c k s I c i 1:, Voi-ilzc'iider: V ik tot Goldmann, Schrill• tübrer! Jako!) Miiiinann, KaFsieicr; ferner 31. Neumann, Ch. Cyno• wi!r. N. ll״l,!edier und W. Silz, — Am!0. Oktober fand ein« Simdiuih-Thorn-Ki-ier Malt. Zum Gdingen des Abends trugen bei! Rabb. Dr. An-barher,!einer Sleinlirccbcr, Doiginever, sowie die Dame® Rottenberg, Dachs, Elirenrcich, Ebbe und Tiefenbrunner. Ankündigungen Bremen! ZUG. Am 11. Nuvemlnir Vortrag Dr. Flesch, Hamburgi ,.Pakistinawi: ist haft 1936 •— I\: 1 I , Auioabcn, Aus.-ichtcn“. — Breslau: Zion. Veu inignng. Am 3. Novci'iiher, 20.30 Uiir, Wa'lstX. 141 Uibräi.alic •Süclia iil:,t׳r: ״Ch.’.im Nadiman Bialik“. Referent! }■ Rcziiiiov. — Dresden: ,,Der bunte Katren“ am 21. November im Kultuibund. — Halberstadt•, ״Der bunte Kurien“ am 24. November im Kidunbund. — Lcipiig: ״Der bunte Karmi“ am 14. Novcndjcr im Kuli ui hui id. — München: ZOG. Am 5. Nnvciitlier, 20.30 Uhr, im Sitzungssaal der Gnnr i wie, Orlsgiuppcnnlx-rwl (Gesjirochcne Zeitung)• ZOG. und \Viz<>. Am 14. November, 20.30 l'lir, im 3Iuse״mssaai! Jettka J.evy-Sk'iti, .AVer baut Palii-iina? Wiikliclikcit und Zukunft der jüdischen Hcimääiu׳‘, — Rostock 1 Z.C)0, Am 8. November 1’urtrag Dr. Flc.sch. llambutg: ״Unser Kampf um Einwanderung — Jüdische Rechte in Eres iistacl“. Bar Mlzwali-Termine Am 7. November (22. Jlarche.srhwan): Egon Fürstenberg, Sohn von Julius Für-tenberg, Köln, Lindenstr. 79. — Am 14. November (29. Marcbeschwan): Werner Hirsch, Sohn von Harn Hirsch, Allenstem (Ostpreußen), Warschauer Str. 61. — Am 28. November (14. Kiikw): Erich StiebeL Sohn von lakob Stiebei. M.-G!ad• bach, Wallstr. 26. Aus dem Reich Von unseren Berichterstattern

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