Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 82 (13.10.1936)
- Date
- 1936-10-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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ih 1־1' j ,1 * ' 1|; s < * I sf "*ft || ' 1י‘ |1! 1 ».ו¬ ו¬ . V t * i. Tfl?' Jj״ -.* t:' Satt» 4 JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 82, 13.X 1936 Drei Pfliclilen des jüdischen Auswanderers Der nachstehende Aufsatz ist mit einigen Kürzungen dem vor kurzem erschienenen neuen Korrespondenzblatt des Hilfsverein der Juden in Deutschland entnommen (Verlag: Schnaller £ Gordon, Berlin; Auslieferung Siegfried Ileymann, Berlin SH68 '׳, Schützvnstr. 52; Preis RM. I,—), auf dessen Inhalt wir bereits ln Nr. 78/79 1»om 30. September hingeuiiescn haben. Es ist bedeutsam, daß dieses Heft nicht nur eilte große Fälle sachlicher Informationen für den jüdischen Auswanderer enthält, sondern auch sich bmmäht, auf die Auswanderer int positiv füdischm Sinne einzuwirhen. Diese Tatsache gilt es besonders deshalb festzustellen, weil bei Auswanderern, die nicht nach Palästina, sondern nach anderen überseeischen Ländern gehen, die Gefahr des Aufgehens in der nicht jüdischen Umgebung besonders groß ist, so daß es die Aufgabe der die Auswanderung fördernden jüdischen Instanzen hier wie auch der Institutionen im Ein• wandcrungslande, die sich um die Eingliederung der Aus• Wanderer bemühen, ist, für die Stärkung ihres jüdischen Bewußtseins Sorge zu tragen, fRedaktion.) Der Jude, der heute aus Deutschland fortzieht, uw im Ausland eine neue Heimat zu suchen, verläßt das Land, in dem oft seine Väter viele Generationen hindurch gelebt und sich heimisch gefühlt haben. Im allgemeinen nicht aus eigenem Willen oder auf Grund irgendeines individuellen Zufalles, sondern wegen seiner jüdischen A bst amnun! Darüber hinaus aber ist in vielen Fällen seine Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft auch der Grund, der ihn zur Auswanderung erst befähigt; denn ohne die weitgeliende Hilfe jüdischer Institutionen des ln- und Aus- Iandcs wurde ein grolier Teil ihr Auswanderungsvorhaben nicht durchfuhren können. Innerhalb des Reiches steht unter den jüdischen Organisationen, denen die Betreuung der jüdischen Auswanderung obliegt, im Einvernehmen mit der zentralen jüdischen Instanz, der Rekhsvu tretuug, der Hilfs verein der Juden in Deutschland neben dem P a 1 ä s t i n a - A m t in erst« Reihe. Viele Zehntausend« — seit 1933 vielleicht 150 000 Juden! — sind in den letzten Jahren vom Hilfsverein beraten, Tausende von ihm auch materiell unterstützt worden. Diese Sachlage gibt dem Hilfsverein heute das Recht, an jeden auswandernden Juden, der sich seiner Verantwortung bewußt ist, drei Forderungen zu stellen, bei denen er sich mit allen maßgebenden übrigen jüdischen Instanzen durchaus im Einklang weiß. 1. Jeder jüdische Auswanderer hat die Pflicht, sich im Ausland so zu verhalten, daß er die Gesamtinteressen der jüdischen Auswanderung nicht schädigt, sondern fördert. T)ie denkbar schwerste Schädigung all der Zehntausende von Juden, die in Deutschland oder anderen Ländern Mittel- und Osteuropas auf Auswaiidenmgsmögliclikeiten harren, würde aber eine unangebrachte politische Betätigung der neu Eingewanderten in den überseeischen Ländern darstellen. Ist doch gerade in jenen Gebieten, in denen teilweise, wie etwa in Südafrika, schon durch das Vorhandensein von Millionen Farbigen, gewisse soziale Spannungsmomente gegehen sind, die Furcht vor der Einschleppung radikaler politischer Ideen vctständlicherweise sehr stark, und es muß seitens der jüdischen Einwanderer alles vermieden werden, was auch nur den leisesten Argwohn in dieser Hinsicht erregen könnte. Heute muß jeder Jude, der aus Deutschland auswandert, sich für das Schicksal der jüdischen Gesamtheit verantwortlich fühlen, und schon deshalb muß er sich in dem Lande, das ihm zur neuen Heimat werden soll, so bewähren, daß die Regierung des Staates ihn und seinesgleichen als erwünschte gtaatserlialtende Bürger betrachtet. Ehe er nicht in jahrelanger Ansassigkeit eine intime Kenntnis des Landes und seiner Bewohner erworben hat, «he er nicht tiefhtnerlich in der neuen Heimat verwurzelt ist, besitzt der Einwanderer auch nicht die Grundlage für eine politische Urteiisbildung und sollte sich darauf konzentrieren, durch seine wirtschaftlichen und kulturellen Leistungen und seine untadelige Lebensführung erst einmal die sittlichen Voraussetzungen für eine Betätigung im öffentlichen Lehen zu schaffen. Neben dieser äußersten Zurückhaltung in der politischen Betätigung und der gewissenhaflen Erfüllung aller staatsbürgerlichen Pflichten ist ständiger Takt, ständige Rücksicht und Hochachtung auch gegenüber den Sitten und Gebräuchen im Einwanderungs* lande dringend zu empfehlen. Auf diese Art wird der Ein- Wanderer nicht nur sich selbst nützen, sondern vor allem auch den Namen der jüdisch«! Gesamtheit zu Ehren bringen. 2. Nicht minder wichtig für die jüdische Gemeinschaft ist eine zweite Forderung, Die jüdische Auswanderung aus Deutschland hat sich bisher auf etwa 40 überseeische Linder verteilt, um! cs be-teht die fgroile Gefahr, daß unsere Menschen bei (Leser Zerstreuung in höchster Potenz der jikli• sehen Gemeinschaft vielfach verloren gehen. In den meisten Landern, in die Juden aus Deutschland heute einwand cm, bestehen aber schon jüdische (ieaneiimhaften, und tl Ist Sache des Einwanderers, sich diesen Gemeinden mögliclmt bald anzuschließen und sie mit seiner Mitarbeit, seinen Kenntnissen und Erfahrungen zu starken. Der Jude aus Deutschland, der im Einwanderungslamlc sofort jüdischen Oemeiflsiun und jüdisches Zusanunengchörigkeitsbewußtsctn zeigt, sh!1 den Arbeiten der Ciemnudi 11 und der Wohlfahrfsorggnusritiiiticn willig zur Verfügung stellt, wirbt zugleich Achtung und Sympathie für die aitcferen, die nach ihm kotrjmen wollen, und legt lebendiges Zeugnis ab von der Vorbundenheit unserer Menschen mit den Juden des Auslandes, denen wir heute so vjclcs zu verdanken haben. Der Einwan־ derer, der aus Deutschland kommt, darf sich immer dessen bewußt sein, daß er, auch ohne wirtschaftliche Mittel, nicht nur als Mchmender kommt, sondern daß das oft besonder* hohe Bildungsniveau der Juden aus Deutschland, ihre Kenntnisse mul Erfahrungen und organisatorischen Fähig׳ keiten, sic häufig zu einem bedeutenden Beitrag zum jüdischen Gemeinschaftsleben in den neuen Ländern berufen. Auf der anderen Seite darf freilich das Bewußtsein einer besonderen, wertvollen historischen Eigenart keinesfalls zu einer hoch׳ mutigen Zurückhaltung gegenüber den aus anderen Ländern, insbesondere aus Osteuropa stammenden Juden, führen, sondem der Jude aus Deutschland muß sich bewußt sein, daß gerade in diesen Menschen die jüdische Substanz noch viel ungebrochener und lebendiger ist als in den meistens so weitgehend assimilierten Juden Deutschlands, und daß In der Regel der Jude aus Deutschland von den ausländisch•«] iuden mindestens ebensoviel zu lernen hat, wie er sie lehren ann. Wird diese Pflicht des Einwanderers gegen seine neue jüdische Omieinschaft wirklich ernst genommen und erfüllt, *o kann die Auswanderung aus ITeutsehland vielfach statt zum Verlust Tausender von wertvollen Menschen, zu einer Stärkung und Bereicherung des jüdischen Gemeinschaftslebens in den Einwanderungs• lindern führen. 3 Drücken die beiden genannten Forderungen nur allgemeine Ansprüche der jüdischen Gemeinschaft an den ein- /einen Juden aus, so will der Hilfsverein endlich auch eine eigene Forderung an die Menschen, die mit seiner Hi He ausgewandert sind, erheben. Der Hilfsverein kann selbst nur helfen, wenn ihm immer wieder geholfen wird; und die wichtigsten Helfer sind die fiühcren Auswanderer mit ihren neu erworbenen Kenntnissen und Erfahrungen. Der Hilfsverein Aus der Rechtsprechung Verurteilung wegen Rassenschande Wegen Rassenschande verurteilte die achte Strafkammer des Berliner Landgerichts |t. ״Frankl Ztg.“ vom 8. Oktober einen 42jährigen jüdischen Angeklagten, der Be- Ziehungen zu einer deutschbiütigen Frau unterhalten hafte. Im letzten Frühjahr war er verhaftet und unter Anklage gestellt worden. Damals hatte im Hauptverhandlungstermin sein Verteidiger erklärt, der Angeklagte sei Memelländer und unterstehe nicht der deutschen Rassengesetzgebung. Bis zur Aufklärung <ler Frage der Staatszugchürigkelt war er auf freien Fuß gesetzt worden, hatte aber in der Zwischenzeit seine Beziehungen zu der deutschbiütigen Frau wieder auffenommen, worauf er abermals verhaftet worden war. ln er Zwischenzeit wurde fest gestellt, daß er deutscher Staatsangehöriger Ist. In der Tatsache, daß er trotz des ersten Verfahrens sein den Gesetzen widersprechendes Handeln fortgesetzt hatte, sah das Gericht einen schweren Fall; es sprach deshalb eine Zuchthausstrafe von einem Jahr aus. Andererseits wurde ihm zugute gehalten, daß er bisher unbestraft war und vor Gericht der Wahrheit die Ehre gegeben habe. Vor der Großen Strafkammer Frankfurt a. M. hatte sich It. ״Frankl Ztg.“ vom 10. Oktober ein lOjähriger jüdischer Angeklagter wegen Rassenschande zu verantworten. Er hatte im Mai in einen Cafe mit der Anschrift ״Deutsches Geschüft“ eine 21 jährige arische Hausangestellte kennengelernt, zu der er in nähere Beziehungen getreten war und bis zu seiner Verhaftung Ende Juli ein Verhältnis unterhalten hatte. Das Mädchen gab an, nicht gewußt zu haben, daß sie es mit einem Juden zu tun gehabt habe, denn er habe ihr gclegentlieh einen polizeilichen Anmeldeschein vorgezeigt, auf dem er als evangelisch bezeichnet sei. Der Staatsanwalt, der eine Zuchthausstrafe beantragte, betonte, daß der Angeklagte in dem Lokal mit dem genannten Schild nichts zu tun gehabt habe. Juden sollten unter sich bleiben. Hätte der Angeklagte diese Grundregel befolgt, dann hätte er sich nicht strafbar gemacht. Der nicht vorbestrafte Angeklagte wurde unter Anrechnung der Untersuchungshaft zu 1 G Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Gericht betonte in der Begründüng, wenn nicht erhebliche Mildungsgründe vorhanden seien, werde in solchen Fällen auf Zuchthaus erkanni, und falls erforderlich, würden die Strafen auch noch erhöht werden. Bestraft« Ausschreitungen Die Große Strafkammer Braun schweig verhandelte It. ״Frankl. Ztg.“ vom 8. Oktober gegen sieben Angeklagte, die sich wegen eines Vorganges bei der Feier des 1. Mai diese« Jahres in dem Dorfe Salder zu verantworten hatten. An dem Deutschen Abend des Dorfes hatte auch eia Rechtsanwalt teilgenommen, der zwar Reichsbürger, aber nicht rein arischer Abstammung war. Man hielt ihn vielfach irrtümlicherweise für einen Juden. Da er auf dem Deutschen Abend mit verschiedenen jungen Mädchen getanzt hatte, war bei einigen jungen Männern gegen ihn eine feindliehe Stimmung aufgekommen, die schließlich dazu geführt hatte, daß er schwer mißhandelt wurde. Die Strafkammer verurteilte einen Angeklagten zu einem Jahr Gef ä n g ־ nis und fünf zu je sechs Monaten Gefängnis, «er siebente wurde freigesprochen. Das Landgericht Berlin hat entschieden, daß ein der NSDAP, angehörender Rechtsanwalt einer jüdischen Par* tei nicht als Pflicht■ oder Armenanwalt beigeordnet werden darf und daß eine Beiordnung, die trotzdem erfolgt Ist, auf Antrag des Anwalt* aufzuheben ist. Begünstigung eines Blutschutz-Vergehens. Vor dem Be- 1 zirksschöffengericht Darmstadt hatte sich It. ״Frankt. Ztg,“ vom 7. Oktober eine 34jährige Frankfurterin wegen Begünstigung zu verantworten. Die Angeklagte hatte zwei Tag« nach Erfaß der Nürnberger Gesetze mit einem jüdischen Reisenden in einem Odenwakldorf übernachtet und sich dort dem Bürgermeister gegenüber als die Ehefrau des Reisenden ausgegeben. Später stellte sich das als unwahr heraus. Vor Gericht behauptete die Angeklagte, sie sei von ihren! Partner, mit dem sie seit eineinhalb Jahren zusammen reiste, zu der falschen Aussage gezwungen worden. Sie bestritt, daß es zwischen ihnen in jener Nacht zu verbotenen Beziehungen gekommen sei. Wenige Tage nach dein Vorfall ist ihr Begleiter ins Ausland abgereist. Das Schöffengericht erkannte dem Antrag des Staatsanwalts entsprechend wegen Begünstigung bei einem Vergehen gegen aas Blutschurzgesetz auf die Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis, Verstoß gegen die Nürnberger Gesetze. Nach Meldung der ״Schlesischen Tageszeitung“ in Breslau ist von dem Schöffengericht Breslau ein jüdisches Ehepaar zu je 120 RM. Geldstrafe oder je 40 Tage Gefängnis verurteilt worden. Die beiden Angeklagten hatten seit November 1935 eitle dentschblütige Oevverbegehilfin in ihrem Geschäft, die auch im Haushalt tätig war. Nach dem 1. Januar 1936 *ei das Mädchen theoretisch als Gewerbegehilfin angestellt worden. Da Geschäft und Wohnung aneinandergrenzten, Habe sich die Gewerbegehilfin in der Wohnküche aufgehalten und es habe sich herausgestellt, daß im Grunde genominen sich im Arbeitsverhfiltnis fast nichts geändert hatte. Die Hausfrau habe lediglich das Schlafzimmer ab 1. Januar selbst aufgeräumt, alle übrigen Hausarbeiten habe nach wie vor das Mädchen verrichtet. Der Staatsanwalt hatte Gefängnisstrafen vcm vier Monaten und sechs Wochen beantragt. bittet deshalb hiermit auf das eindringlichste alle Auswan* derer, besonders aber diejenigen, die in bisher weniger bekannte Länder gelten, ausführlich über ihre Erfahrungen und Eindrücke zu berichten, und zwar nicht nur in den ersten Wochen und Monaten ihrer Einwanderung — wo ihre Berichterstattung naturgemäß wenig Wert besitzt — sondern vor allem auch nach längerer Ansässigkeit im Lande, wenn sie die Unterlagen ,zu einem, begründeten Urteil gewonnen haben. Jedem einzigen Juden muß zum Bewußtsein kommen, daß er helfen muß, wie ihm geholfen wurde, und daß er *ich nur so als ein Glied der lebendigen Kette der jüdischen Gemeinschaft bewähren kann. Die jüdischen Aerzfte in Berlin im Aerz.tcblatt für Berlin gibt Dr. H• Grote einen Rückblick auf die Berliner ärztliche Organisationsarbeit seit 1033. Dr. Grote, der mit der Leitung der Berliner kassenärztlichen Organisationen betreut ist, teilt mit, daß etwa 70 bis 80 ״/o der Berliner Aerzte vor 1933 Juden gewesen seien. Nach der am 1. Oktober 1033 ermittelten rassischen Zusammensetzung seien in Berlin von insgesamt 6558 Aerzten 3423 oder 52,2«״ Juden gewesen; zu diesem Zeitpunkt aber von den 3481 Kassenärzten 2077 oder 59,7 »/״ Juden. Die letzte Zählung der Berliner Aerzte aus dem Jahre 1036 habe eine Gesamtzahl von 6277 ergeben; hiervon seien 2143 oder 34,20/0 jüdisch gewesen. Die Zählung der Kassenärzte habe eine Gesamtzahl von 2968, darunter 1153 oder 38,8 «0 Juden erwiesen. Dr. Grote erwähnt den herrschenden Einfluß des Judentums innerhalb der Leitungen der ärztlichen Organisationen. Alis dieser Tat־ saclie sei es verständlich, wenn die ärztlichen Organisationen keine auf höhere völkische Belange abgestellte produktive Arbeit für die Volksgesundheit, aber auch für die Aerzte* schaft haben leisten können. Erwähnt wird u. a. weiterhin die Gründung des Bunde* deutscher Aerzte Ber* lins als Gegengewicht gegen das jüdische Element. DI« Rassengesetzgebuag Im Rahmen der Nordischen Gesellschaft sprach Alexander Funken berg über ״Die Rassenp׳ese׳tzgebung in der Welt — «in Werk der nordischen Völker.“ Nach einem Bericht des ״Völkischen Beobachter“ sagte er in diesem Vortrage; ״Mit dem Vordringen der Juden in Europa kamen schon um die fahrtausendwende die ersten Judengesetze zur Durchführung. Vor allem waren es die nordischen Länder, die sich gegen diese Parasiten der Menschheit aufbäuinten. Aber auch die Mohammedaner, die Araber und Berber haben sich ständig gegen das Eindringen jüdische« Blute* in ihren Volkskörper zur Wehr gesetzt. Wir sehen hier eine klare Linie bis zu den Nürnberger Gesetzen; Nicht wir sind es, die Judengesetzgebunfen erstmalig geschaffen haben, nicht wir sind es, die die rkenntnis der Erb- und Ra«senpflege erstmalig zur An־ Wendung gebracht haben — andere Länder sind uns da, wenn auch nicht so umfassend, schon vorausgegangen “ Budapest er Brief Von unserem Berichterstatter Budapest, 9, Oktober Anläßlich des unerwarteten Hinscheidens des Minister- Präsidenten Julius von Gö in bös erinnern die meisten Blätter an di« ״Revision seiner Anschauungen“ in der Judenf»־>ue! ater er bei der Uebernahme der Regierung verkündete und der es zum großen Teile zu danken ist, daß der Antisemitismus offiziell aus dem Rcgierungsprogramm verbannt war. Auf Anregung mehrerer Kirchenfürsten und Abgeordneter 18t in Ungarn seit einiger Zeit eine interkonfessionelle, gesellschaftliche Bewegung im Gang, die sich antibolschewistische Front nennt. Die Vertreter beider jüdischen Landes* kanzleien unter Vorsitz Hofrats S. Stern und S. Kahan« Frankl erklärten einstimmig ihren Anschluß an die Aktion, die von jüdischer Seite schon vor Jahren propagiert worden ist. Die erste öffentliche Kundgebung der Frönt fand am Sukkoth-Feste mit Ausschluß jüdischer Teilnehmer statt, und zwar infolge des polizeilichen Versamnilungsverbotes als Rechenschaftsbericht der christlich-sozialen Abgeordneten der Hauptstadt, Die Auslassungen einzelner Redner führten dazu, daß eine Gruppe jugendlicher Teilnehmer Glasscheiben des Eingangstores zur Hauptsynagoge in der Tabakgasse zerschlugen. fnncrhalb der Judenheit scheint es zu einem teilweisen organisatorischen Zusammenschluß zu kommen. Wie ״B e k e“ (Frieden), das Organ des jüdischen Gymnasiums Ja Debreccn meldet, haben dort zwischen der Leitung des sog, S t at 11 s ־ q u o - Verbände«, der heute ungefähr 30 000 Seelen umfaßt, und dem Vorsitzenden der ncolögen Kongre Il-Partei ״eingehende Beratungen stattgefunden über alle jene Fragen, die zwischen den zwei Organisationen bezgl, der religiösen Theorie und Praxi* noch bestehen“. Lieber die Bedingungen und Modalitäten der Vereinigung zu sprechen, äußert sich ebendort Hofrat S. Stern, wäre noch verfrüht; aber ob dieselbe zustande kommt oder nicht, die harmonische Zusammenarbeit im Interesse gemeinsamer Ziele sei mehr denn je notwendig. Nach ״ZsId6 Ujsäg“ haben der griechische Kronprinz »owic der Prinz, von Dänemark, ein Neffe König Edwards, die verflossenen Feiertage ln Beiz verbracht, wo der Rebbc die Besucher bei sich empfing, Dr. A, F. Der Prozeß gegen David Frankfurter Die ״Frankf, Zeitung“ vom 7. Oktober meldet aus Zürich: Nachdem durch amtsärztliches Gutachten die Zurechnung»- fähigkelt von David Frankfurter, der seinerzeit den Leiter der Landesgruppe Schweiz der NSDAP. Gustloff erschossen hatte, festgestellt worden ist, wird der Prozeß gegen Frankfurter in der zweiten Novemberhälfte vor dem Kantonsgericht in Chur stattfinden. Als öffentlicher Ankläger ist Dr. Friedrich Brügger (Chur) bestellt worden. Die Verteidigung hat Dr, Eugen Curti (Zürich) übernommen. Umtriebe eines amerikanischen Staatsbeamten Washington, 11, Oktober. (JTA,) Der Beamte de* Schatzamtes der Vereinigten Staaten, Hubert Eid red, ist unter der Beschuldigung, daß er seine Amtszeit dazu benutzt habe, im gesamten Bundesgebiet eine inoffizielle Armee zu organisieren, des Dienste* enthöbe!} worden. Diese ״Armee“, die den Namen ״Veteran» Reserve Corporation“ führt, gilt als ausgesprochen antisemitisch. Eidred hat der lüdischen Tclegraplien-Agentur eine Erklärung übergeben, in euer er es in Abrede stellt, daß die von ihm geschaffene Organisation judenfeindiiehen Charakter trage. Er behauptet, daß eine ganze Kompagnie des Korn* jüdisch sei. Die Ge* »amtzahl der Mitglieder betrage zur Zeit 3000} es •ei jedoch beabsichtigt, 800000 Mann zu rekrutieren, Bergner •Film vor König Eduard London, 6. Oktober. (JTA.) König Eduard VIII. ließ am Sonnabend »einen Gästen in seinem Privatkino den neueste« Film Elisabeth Bergners, die Verfilmung von Shakespeares ״Was Ihr wollt“, vorführen. Zum Schluß konnte sich Elisabeth Bergner persönlich für den reichen Beifall bedanken. Elisabeth Bergner wird auch in der schon mehr• fach angekündigten Aufführung ״Der junge David“ von James Barrie die Titelrolle spielen. Am 21. November soll das Drama zuerst in Edinbourgh zur Probe und daun am 14. Dezember in London im His Majestys Theatre aufgeführt werden.