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Jüdische Rundschau · 1936-10-07 · Heft 80-81 (7.10.1936) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 80-81 (7.10.1936)
Date
1936-10-07
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 80/81. 7. X. 1936 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seife 5 Um ein Mendelssohn-Bartholdy-Denkmal des Arteigenen vom Artfremden als neue Aufgabe stelle. ״Was früher als einheitliche Entwicklung in Deutschland gesehen und gewertet wurde, muH jetzt auf seine Vcrwurzcltlicit in eigener oder fremder Art nacligcpriift werden.“ Fremden Einflüssen habe sich das fremde Ciastvolk ungehemmt hingegeben, während sie vom eigenen Volk immer noch nach seiner Eigenart abgewandeit worden seien. Lange weist in diesem Zusammenhang darauf hin, der Kampf gegen den Liberalismus verlange in seiner rückschauenden Wertung das Bewußtsein, daß den deutschen Liberalen und den jüdischen Liberalen eine Welt trenne. Der Aufsatz weist auf die ״strategischen Punkte“ hin, die das Judentum nach der Eman/ipatio'n durch das westlichdemokratische Denken unter Benutzung eines hohlen Staatsangchörigkcitsbcgriffs in ,Wirtschaft, Geistesleben und Politik fortschreitend besetzt habe. Sein Eindringen in die Wissenschaff sei dabei begünstigt worden durch seine gesicherte materielle Lage, die das Risiko des Gclehrtcnberufcs leicht überwinden ließ. Lange unterscheidet dann zwischen zwei Grundhaltungen, die verschiedene Generationen des Judentums bei ihrem Eindringen in die Rechtswissenschaft während der letzten 80 Jahre deutlich voneinander abheben, Zunächst habe die allgemeine Entwicklung des 19. Jahrhunderts die Anpassung des Judentums begünstigt und die Verschiedenheit der Grundhaltung zum Gastvolk verdeckt. Lange spricht von dem Zeitgeist vorherrschender Technik, der eine immer stärkere ״Technisierung der Rechts- Wissenschaft“ ausgelöst habe, eine Vorherrschaft des Ver- Standes über das Gefühl, des Abstrakten über das Konkrete, der Gesetzestechnik über Volksethik. Die gemeinsame Technik sei dann zum Milieu des ״Fachgenossen“ geworden, das Arteigene wie das Artfremde überdeckte. In der älteren jüdischen Juristengeneration bezeichnet Lange das Assimilationsstrebcn als .Merkmal: Dankbarkeit für die Gleichstellung, Bruch mit der Vergangenheit und Rassegenossen. Sie hätten sich mit Voriicbe geschiehtliehen Fächern zugewandt. Das Sichloslösen von der eigenen Rasse und die Unmöglichkeit der vollen Assimilation habe einen Gelchrtentyp geschaffen, ״der in strengster abstrakter Wissenschaftlichkeit im Reich der Begriffe und Systeme sich seine Welt schuf und sich so nach und nach zur 1״ einen Rechtslehre‘ hin entwickelte.“ Aut dem Weg zur Anwaltschaft habe sie den ״Adv 0 k a t i s nt u s“ entwickelt, zur Virtuosität entwickelte Rechtstechnik als willfähriges Werkzeug, jedes Ergebnis zu rechtfertigen und jeder Partei zu dienen. Lange schildert dann die Wahl der Aufgaben nicht nach innerer Neigung, sondern nach materieller Bedeutung, das Eindringen in das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Wettbewerbs- und Erfinderrecht, das Theater- und Pilmrccht. Selbst der anparstmgswillige Artfremde habe in diese Rechtsgebiete die Anschauungen seiner Rasse getragen: Verständnislosigkeit für Bauer und Handwerk, Voriicbe für Handel und Großhandcl und das internationale Privatrecht. Durch die Arbeit an Kommentaren, Lehrbüchern, das Beherrschen der wissenschädlichen Zeitschrift gerade auf den genannten Gebieten juristischen Neulands habe der jüdische Jurist die Entscheidungsgrundlagcn für die Praxis, die juristische öffentliche Meinung geformt. Die Praxis habe sich diesem Trugbild einer herrschenden Meinung nur allzu häufig gefügt. Lange stellt diesem Assimilationstyp die rassebewußte i u n g e jüdische Generation gegenüber. Sie habe bewußt ihre Rasse fördern wollen. Durch Beleuchtung arteigener, Verdunkelung artfremder Leistungen, habe es die jüdische Wissenschaft verstanden, ihre Angehörigen zu fördem, durch in- und ausländische Zusammenarbeit gelang es ׳ ihr, ihre Angehörigen als weltbekannte Gelehrte erscheinen zu lassen. ״Aus einem Diener wurde so der Jude nach urwl nach Gehilfe und Herrscher.“ Seit der Weimarer Republik sei der letzte Widerstand des Konservativismus gefallen, es setzte ein hemmungsloses Eindringen in die Rechtswissen• schaff ein. Lange macht der älteren jüdischen Generation den Vorwurf, gegen dieses Treiben nicht eingeschritten zu sein. ״Diese junge Generation stand tief unter einem Dernburg oder einem Lcncl, sie entwürdigte oft den Tempel der Wissenschaft zu einer Stätte für Krämer und Wechsler und erblickte in der Wissenschaft ein einbringliches Privatgeschäft.“ Der Aufsatz schließt mit dem Hinweis, daß lediglich die nationalsozialistische Revolution es verhindert habe, dal) der Nachwuchs nicht nur in der Anwaltschaft, sondern auch in der Rechtswissenschaft und Rechtsprechung mehr und mehr artfremde Züge trage. Auf dem Gebiete der Rechts• Überfremdung in den letzten hundert Jahren stellten sich der deutschen Rechtswissenschaft noch lohnendere Aufgaben als gegenüber dem spätrömischen Recht. Die Magdeburger Prozesse In einer Versammlung der NSDAP, in Magdeburg beschäftigte sich nach einem Bericht der ״Frankfurter Ztg.“ vom 4. Oktober Kreisleiter Krause in einem Vortrag ״Die Geschichte der Magdeburger Juden bis zum Fall S c h m u 1 c w i t z“ mit den zahlreichen Prozessen, die in den letzten Jahren gegen jüdische Angeklagte in Magdeburg verhandelt worden sind. Nachdem er nach einer geschiehtliehen Darstellung zunächst auf den Fall Schröder-Häas eingegangen war, behandelte er die Falle ״Spanier“ und ״Hirschland“ und den ״Fall Barasch“, fn diesem Zusammenhang erklärte er, daß die Haltung gegenüber jüdisehen Käufern heute wieder lax geworden sei. Wer heute das Schild ״Juden unerwünscht“ nur zum Schein herausstecke, aber hintenherum mit den Juden paktiere, solle sich überlegen, daß die Nationalsozialisten ein gutes Gedächtnis hätten. Er solle sich auch sagen lassen, daß der, der die großen Erfordernisse der heutigen Zeit nicht verstehe, daraut gelaßt sein müsse, daiß ihm eine Belehrung zuteil werde. Der Redner kam dann auf den Prozeß gegen den Mägdeburger Rechtsanwalt Fließ zu sprechen, der so frech gewesen sei, einen Parteigenossen anzugreifen und zu verleumden, und der sich dann das Lehen genommen habe. Damals nach dem Selbstmord des Fließ habe die Auslandsprcssc sich überstürzt in Beschimpfungen und Drohungen gegen Deutschland und habe Fließ als unschuldig hingestellt. Das habe aber dann aufgehört, als die Zusammenhänge mit dem großen jüdischen Schieber Schmulewitz bekannt geworden seien. Es sei immer wieder die Aufgahe der Partei, ohne Rücksicht auf diesen oder jenen aufzuklären. Man könne über die Rassengesetzgebung nie genug Aufklärung schaffen. Völker gingen immer nur an der Rassenschande zugrunde, und wenn Deutschland heute als einziges Bollwerk gegen den jüdischen Bolschewismus dastehe, dann vor allem deshalb, weil cs sich wieder auf den Wert der Rasse besonnen hätte. Wer dieses Gesetz anerkenne, werde leben, die Völker aber, die das nicht täten, würden den Rassetod sterben. Um das Denkmal des Komponisten Felix Mendelssohn-Bart holdy, das in Leipzig vor dein Gewandhaus steht, hat sich kürzlich eine Diskussion entspannen, in deren Verlauf der interessante Vorschlag gemacht wurde, dieses Denkmal dem ״Jüdischen K u 11 u r b u n d“ zur Verfügung zu stellen. Die ״Leipziger Tageszeitung“ schrieb im Verlauf eines Artikels: .. Per Staat hat in den vergangenen Jahren die Gesetze erlassen, die nötig waren, u!n jeden Uücnviin׳chk־n Einfluß der Juden, auf welchem (’.ehiet, e-, au■■!! immer sei. ou.zn-a-ltalten. Und jeder einzelne Deutsche 11,1t die I’iücht. diesen G0.sc17.cn auch da dem Sinn« nach zur Gelttin״ zu verholten, wo det engere Wortlaut Maßnahmen der Staatsgewalt nidt! versieht. Wir haben zum ]ici-piel aus unseren Orrlicstcrn und ()pe!netiseiuhlen die jüdischen Kapellmeister u n d Künstler au-gebootet. kein Theater und keine verantwm tung-beu ul'it(: Kotuei tp.-meitiseh aft witd jüdische Kon1|K)11istcn auf ihr Programm setzen. Anders liegen die Dinge bei Orrlicstcrn und Veranstaltungen privaten ('harakters. Km höchst, pcinlk her Zwi-ehe-niaH, der sich in diesen Tagen »11 einem 1, e i p ־ ziger Gasthaus ereignete, beleucht1׳ :.dilagliclitarlig die Aufgalten, die hier noch zu!*Wen ,pid. 1)1״ Kapelle des Gasthauses spielt di« O u v e r t ii r e zur O per ..Die Ile I! r i 11 c 11“, von K. M e n - d «! s s o h 1) - B a r f 11 o 1 d v, einem hekanniinh jüdischen Konrjronisten. Mit: Recht leimt ein Teil der Ga -te, di! kurz zuvor die Kerlen aus Nürnberg gehört und 11111! de lacht hatten, diese jüdische Mti-ik ah. Man kann •lern beteiligten Kapellmeister Vorwnrlr machen, die er sicher beherzigen wird. Kr wird aber zu seiner Verteidigung darauf himvciscn, daß in I, c i jr 1 i g v o r d c m U e w a n!1 h a u s. also an licvorzugtem Platze, das Denkmal <!!<׳-<'-. Kon1|><uusten steht, und daß bei festli! her! Anlassen, ־/um Beispiel :km einem Empfang im Reich 5 g (־ r i c 11 t durch den Thomanerchor, Krim׳ Positionen Mendcissohn-Battls aldes ׳/.um Vertrag gebracht wurden. Keine Abtreibung bei erwarteter Mischlingsgeburt In einem in der ״I) c u t s c 11 c n J u s t i 7.“ veröffentlichten Urteil des Reichsgerichts vom 11. August wurde das Bestreben, keinen Mischling entstellen 71t lassen, nicht als R ec h t f e rt i g u n g s g r u n d für eine Abtreibung anerkannt. Das Gesetz, so heißt es in dem Urteil, bestraft die Abtreibung unabhängig davon, welcher Abstainmting das zu erwartende Kind ist. Sollte die Angeklagte anderen Glaubens gewesen sein, so hätte sie sich in einem Irrtum über eine Norm des Strafrechts befunden, der ihre Strafbarkeit nicht ausschließt. Von einem Notstände könne offensichtlich keine Rede sein. Uebergesctzlichcr Notstand im Sinne der Rechtssprechung des Reichsgerichts könne deswegen nicht in Frage kommen, weil bei dem allgemeinen Verbot der Abtreibung ein Widerstreit mehrerer rechtlich geschützter Gitter in dem vorliegenden Falle gar nicht auftreten konnte. Zuchthaus wegen Rassenschande Die Große Strafkammer Frankfurt a. M. verhandelte Ii. ״Frankf. Ztg.“ vom 30. Septbr. gegen einen 20jährigen jüdischcn Angeklagten wegen Rassenschande. Der Angeklagte lernte im Februar beim Tanz in einem Vcrgnügungslokal «ine 32iährige, von ihrem Manu getrennt lebende Frau kennen, der er sich unter falschem Namen vorstellte und der gegenüber er verschwieg, daß er Jude war. Er knüpfte mit ihr Beziehungen an, die bis zu seiner Verhaftung dauerten. Noch aus der Haft schrieb er ihr «inen Liebesbrief, wofür er mit Türkisch8 drei Wochen Arrest bestraft wurde. Es wurde vermutet, daß der Angeklagte mit dem Brief die Zeugin habe bcein- Bussen wollen, doch erklärte der Angeklagte, daß es sich für ihn um eine Herzensangelegenheit gehandelt habe. Der Auge•• klagte wurde zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Stratverschärfend fiel insbesondere ins Gewicht, daß der Angeklagte sich als Arier ausgegeben hatte. Vor der Großen Strafkammer des Hamburger Landgerichls hatte sich 1t. ״ßerl. Tageblatt“ vom 30. Septbr. der 43jährige jüdische Emil L. wegen Verbrechens der Rassenschände zu verantworten. Der Angeklagte war geständig, nach Erlaß der Nürnberger Gesetze Beziehungen zu einer Arierin fortgesetzt zu haben. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Zuchthaus. 1 in Urteil wird festgestdlt, daß das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre eines der wichtigsten Gesetze des heutigen Staates sei. Da erfahrungsgemäß die Neigung, das Gesetz zu mißachten, nicht gering und bei der intimen Natur des strafbaren Tatbestandes die Gefahr unkontrollierbarer Geset/esverlct/ungen sehr groß sei, so sei grundsätzlich eine harte Bestrafung notwendig. Vergehen gegen die Nürnberger Gesetze Eine jüdische Frau in München hatte lt. ״Frankf. Ztg.“ vom 27. Septbr. ein 23 Jahre altes deutsclihlütiges Dienstmädchcn eingestellt, das neben den üblichen Dienstleistungen im Haushalt auch die Bedienung des Untermieters, eines Juden, zu besorgen hatte. Der Fall wurde angezeigt und kam als Vergehen gegen die Blutscliutzverordming vor das Strafgericht Münchcn-Au. In der Verhandlung wurde festgestellt, daß die Bedienung nur darin bestand, daß das Maddien dem Mieter das Frühstück zu bringen und das Zimmer in Ordnung zu halten hatte, daß aber irgendwelche weitere Beziehungen zwischen dein Untermieter und dem Dienstmäcleben nicht bestanden batten. Die Angeklagte machte geltend, daß dem Mädchen keinerlei Familien/ugehürigkcit eingeräumt worden sei. Das Gericht enisebied, daß in solchem Dienst- Verhältnis immer ein gewisser Familienanschluß zu erblicken sei und verurteilte die Angeklagte 711 50 Al a r k Geldstrafe, ersatzweise zehn Tage Gefängnis. Wie das ״Frankfurter Volksblatt“ mitteilt, befinden sich mit dem 1. Oktober 1936 (in Durchführung des Gesetzes über die Verpachtung und Verwaltung öffentlicher Apotheken) alle Apotheken Frankfurts in ariscliemBesitz. Ks soll hier keine DHkii'.sKm liber dm Wert <lie.NCT Koinfx^itinnen anocv'hnit fen werden.!יי pht ain-r wider da- ^e-mule ICmpiiüdeti!»cs Volkes, wenn mit unu 1 nHÜbiiur Kdi1-:׳׳!uo!iz. dr gerade auf kuluirelk'in (ir!1ic!r vom Judrntum;um׳M :Th• Srhatlon heia'is« gesellt wi <1 und dann, alier ~\umn M!,!4,;־\ mm f.tUu verstandener Pietät und Kurk-m ht das I> e n U m a 1 ui n u s j 11 d <•!! T hon bleibt., Vir haben, woiaut in liii mirr Zeitung >:■!!־.:! u!!•dudu)lt hin^ew־se>en wurde, einen jüdischen Kulturbund im Kmh. <!<•׳!׳. Zehntaufende von Mimliidem ait^d p"m11־ und der auf z.1!dhw.‘[1 Yeran- NtaltiiiiGcn in r1׳'vl110־.v:le1n judb׳ imn Ku-Ke judi-uh«׳ Kumt bietet. I lieMT Kiibuibund vcitülH .-<«^,!1־ über eigene 'ihuah-r und Kunst- -Stätten. Man stell c d e in i u d i י־ e n r n Kultur 1׳ u n d d a s M c tul e 1 .י s o h n - Hart 11 <! I 11 v ■ 1) e u k m a 1 z u r V < 1 t ii ״ vi ת g (von uns oe-pe:rt — R.‘ j, er s׳־d es in -eine Obhut nehmen und an ge« l^neter Stelle in cia׳׳r stuft Run-i-,!,1! 101! seinen Mit- ^ludern zu^an^liuh ma! hm. Rh: um» aber, in d׳e < kiemdirbkeit, ist die I׳i\b’cnz dos I )cnkm.dmno Juden au! die Ruier eine l.'n* n1< m! iuhkek.!)׳.׳ns dinfm wehr Oomde clor Rimd, 1><.rh rein kün-tlei beite i'.Dva10!’1״t׳n cm 1 »־b׳.׳n. Seime jdirut und ml!die Irrwä^unjH’n ^eiioren nidu mehr in 1111-010 /,ui;, die in Ihren l'.nt- Scheidungen a u יי s e 11 1 i e I.j 1 i c I! dm׳ Stimme des Hlutes Und des volki-adien (iewimui.-; zu tolm-n hat.“ Diese Stellungnahme ist für uns Juden auch darum besonders interessant, weil hier (wie kürzlich and) bei anderen (jelegenheften, z. B. hei der Juristmitaiem״*) ausgesprochen wird, daß — im (jek'ensat/. /u früheren Zeiten, die aut die Haltung׳ und l.eistunrr des Individuums (jewicht lebten — ntnmieiir u n a h h a n i v o ״ (i e s i n n u n;4■ u n d Leis t 11 n tb ja auch von dom Werte seiner kiinstlcrKchen Prodfiktion, der Jude ais solcher, nur unter dom (usichtspunkt des Blutes, aus^eschiedeu wird. Polen und die jüdische Auswanderung Die halbamtliche polnische Agentur ״Iskra“ beschäftigt sich mit den polnischen k <־. I o!1 i;; I e 1t A ns p r üc 11 e n. Sic faßt in diesem Zusammenhang!■!!!!׳ Argumente zusammen, die für Polens Anspruch!׳ auf Zu :.:;ine zu de 11 Rohstoffquellen sprechen, und sagt 11. a., die falsche Pernlsdruktur der jüdischen Bevölkerung habe zur Folge, daß eine jährliche Auswanderung von 8001 in Personen unbedingt notwendig sei. Palästina bilde keine״ ausreichenden Boden für die Aufnahme dic-.cr Aiowamlciuni.;, es mußten ihr daher :1 o c 11 w eitere (1 e h i c f e erschlossen werden. ״K u r j e r Po r a n n »'־ Beschäftigt sieh seit einig!■ 11 lagen mit den Problem eil der jinl isclien Auswanderung und bringt jetzt unter dein Titel ״Die Zukunft des jüdischen A 11 f b a 1! w e r k s in 11 a I ii s 1 i 11 a und!1 i!׳ Interessen Polens“ einen Artikel, in dem die Kurzsichtigkeit der englischen Politik gegenüber dein jischuw in Palästina scharf getadelt wird. Die englische Regien! 11 g wird dafür verantwortlieh gemacht, d.1־ß der Araberterror solchen Umfang angcnomnien hat, denn es wäre der Regierung leiiht gewesen, ehe Unruhen in ihrem Anfangssladium 711 unterdrücken. _ In dem Aufsatz wird sodann auf die In 11 **rzion is tischen Gegensätze, insbesondere auf die Meinungsverscbiedcn* beiten zwischen der Zionistischen Organisation und der NZO., eingegangen und erklärt, die gegenwärtige Lage für _ das jüdische Aufbauwerk in Palästina sei zwar ernst, aber keinesvvegs hoffnungslos. Es liege zweifellos im Interesse Polens, daß eine Lösung gefunden werde, durch die dem jüdischen Volk in Palästina Möglichkeiten der Erneuerung und einer maximalen Entwicklung sowohl seines Eigenlebens, als auch seiner äußeren Beziehungen zu den Völkern gewährt wird. Gleichzeitig soll ein friedliches Zusammenleben mit den Arahern erstrebt werden. Deshalb sei der Vorstoß des Außenministers Beck in der Mamlatsfrage freudig zu begrüßen. Man möchte erwarten, daß das polnische Außenministerium jetzt eine energische Aktion in ׳dieser Richtung unternehmen werde, da dies der einzige reale Ausweg zur I.!"> s u!1 g d er J 11 d e n - frage wäre. Fs sei dies ein sehr schwerer Weg, aber der einzige heute mögliche. Der polnische Außenminister Oberst Beck hat in Genf den Vertreter der Exekntbe des Jüdischen Weltkongresses, Dr. G o 1 d m a 1111, 7:1 einer Auwprache über Probleme der jüdischen Bevölkerung p!>!e!!s und der jüdischen Äuswandcmng aus Polen und aride ז eit Ländern empfangen. Ausschreitungen in einem polnischen Städtchen Warschau, 29. September, (JTA.) ln dem Städtchen Zambrow ist es am Markttag zu schweren Judent c i n d 1 i c!1 e ״ Aus׳ c 11 reit u 11 g e 11 gekommen. 1 >ie jü- «lischen Markthnndler winden gezwungen, ihre Waren wieder einzupacken. Aus <le!1 jinii-clini (ieschäften wurden durch organisierte Trupps die ׳I1ri-thc!n׳n Kunden vertrieben. Später kam es zu Schlägereien in!1! n Straßen, bei denen zahlreiche Personen mißhandelt wurden. Der jüdische Ingenieur Ranowski wurde schwer verwundet. Ein jüdischer junger Mann konnte nur׳ mit .Mulic ans ׳len 1!ander! seiner Peiniger befreit werden. Die Poli/ci war gezwungen, die Gewehre in Anschlag zu bringen, tun die Ex/odenteii /tirnckzubalten. Mehrere Demonstranten wurde!! verhaftet und unter starker Polizeibewachung ins Gefängnis eingeliefert. Die antisemitischen Zeitungen weisen mit Genugtuung darauf hin. daß die antijudbehe Boykottaktion in Minsk- Mazowicck, wo vor einiger Zeit pogromartige Allsschrei* Lungen sfaftgefiindeit haheii, bereits zu der Liquidation von 37 jüdischen Geschäften geführt hat. Die Liquidierung der jüdischen Geschäfte wird auch dadurch gefördert, daß der Markt in die Gegend verlegt wurde, wo die neu /!;gezogenen polnischen Händler ihre Laden eröffnet haben. Die Neuregelung des Schäditwesens _ Warschau, 28. September. (JTA.) Alle jüdischen Gemeinden in Polen, die im Besitz einer Scliächtkon/ession sind, haben die Aufforderung erhalten, mit Rücksicht darauf, daß am 1. Januar 1937 ׳las neue Tierschlaclitungsgcsctz und damit eine wesentliche Einschränkung des Schachtwesens in Kraft tritt, ihrem Scliäehtnersonal zu kundigen. Diese Aufforderung und die vor kurzem veröffentlichten Durchfühnmgsverordmmgen lassen erkennen, daß das Gesetz mit voller Schärfe durchgefiihrt werden wird. Tausende jüdische Familien werden durch die Neuregelung des Schächtwcsens den Lebensunterhalt verlieren. HANNOVER?!.Groschen MERKUR BRIEFMARKEN-HANDEISGES. M. B. BERLIN W15, Kurfürstendamm 26a / Ruf: 31 (Bismarck) 6966 Verlangen Sie kostenlos unser zweites Sonderangebot

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