Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1936-10-07 · Heft 80-81 (7.10.1936) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 80-81 (7.10.1936)
Date
1936-10-07
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2651273-2653922-2653997--29615-2691151
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Sei*• 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 80/81. 7. X. 1934 ״Das Judentum in der Rechtswissenschaft“ Eine Hochschullehrer-Tagung Am 3. und f. Oktober fand in Berlin die von der Reichsfachgruppe II o c h-s c h u 11 ehr e r Im NS.-Rechtswahrcrbund vorbereitete Tagung über das Thema■■ ״D a s J u d e n t u m in der Rechtswissenschaft“ statt. Diese Tagung ist für uns Juden zweifellos von besonderer Wichtigkeit, da hier Zulage trat, wie unter der Einwirkung der neuen, in Deutschland maßgebenden Anschauung die Leistung von Juden auch in der Vergangenheit beurteilt wird. Wir werden uns dahei der Sclurtre der für uns gegebenen Situation und der Notwendigkeit einer jüdischen konstruktiven Lösung be• wußt. II 1r entnehmen den Berichten der T agespre sse über den Verlauf der Tagung folgendes: Die Botschaft von Reichsminister Dr. Frank Staalsraf Professor Dr. Carl Schmitt, der die Vorbercitungsarbeiten ge leitet hatte, begrüßte die Erschienenen. Alsdann verlas Amtsgericht-rat (i u t b r o d im Auftrag von Reich sminisfer 1)1־. Frank eine Ansprache. Das Thema der Tagung, «o hieß es darin, bedeute nicht sowohl ein Problem als eine Erkenntnis. Fs sei lange Zeit unmöglich gewesen, das Wort ,,Jude“ iin Sinne einer Kritik in deutsche« Hörsälen zu walnicii, infolge eines merkwürdigen Nebels, der Tiber den deutschen i loclochnlen gelagert und verhindert habe, daß die aufsteigende nationalso/iali-tische Bewegung ihre Strahlen auch in die Hörsälc geschickt habe. F.s gelte jet/t, mit dein S c h 1 e n d r i a 11 e 11 ei I i c 11 aiifnir a u in e 11, d a li j e d e r d a I! e r g c lauf e 11 e Jude als Professor deutsche 11 S t 11 d e!1 t e n d a s «.1 e 111 « c 11 c R e c 11 t v e r 111 i t t c I n könne, daß die KechKrinriclitungen des deiil-chrn Oastvolks geradezu zu einem f'emnel Judas entweiht wurden und das iieojt'.daisehe jusii/protessorale Rabbinertum sieh hreitmache. Nach der riitfcrming (der n'iiiii-cll-reehtlicheii UcberfreriKhmgs- Schicht müsse nun auch die Schicht semitischer l: e h e r I;1 g 1• r 11 11 g abgetragen werden. Die Atepruche faßte ihre b o r d c r u u g 1׳ n in vier 1 rit-mtzcn zusammen. Diese Sätze lauten: ״Für alle Zukunft ist cs unmöglich, daß Juden im Namen des deutschen Rechtes au!treten können. Die deutsche Rechts- Wissenschaft ist deutschen!Männern Vorbehalten, wobei das Wort ,,deutsch“ im Sinne der Rnssenficsct zgehung des Dritten Reiches allein aus/ulegen ist. — Für die Neuauflagc deutsch geschriebener Rechts werke jüdischer Autoren bestell! keinerlei Bedürfnis mehr. Alle deutschen Verleger wollen derartigen Neuauflagen unver- ־züglich Einhalt tun. - Aus sämtlichen öffentlichen oder den Studien/wecken dienenden Büchereien sind die Werke j ii d i s c 11 e r Autoren soweit irgendwie möglich zu beseitigen. Diese Werke sind aus den Lcitgebieten der deutschen Rechtswissenschaft auszureihen und in die Abteilungen der Büchereien, die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes auf/.eigen, zu überführen. Mit dcutscher Rechtswissenschaft haben die Rechtswerke jüdischer Autoren nicht das geringste zu tun. Solche Werke sind lediglicli Meinungsäußerungen fremdvölkischer Reclitsbelrachter zu deutschen Rechtsideen und zur deutschen Rechtsverwirklichung. Deutsche Reehtswissenschaftler haben künftig von Zitaten jüdischer Autoren nur noch insoweit Gebrauch zu machen, als diese Zitate zum Hinweis auf eine typisch jüdische Mentalität und zur Darstellung dieser Mentaiilät unerläßlich notwendig sind. Unmöglich ist es aller, dab deutsche Lehrineinnngen künftig auch mir irgendwie aut Lehrmeinungen, die von jüdischen Wissenschaftlern vertreten werden, aufgebaut werden.“ Man werde, so hieß es zum Schluß der Ansprache Dr. Franks, die 11atio11;»l«o/ialistischc11 Rechtswahrcr um dieser Einstellung schmähen. Aber sie sollten sich darob nicht fürchten. Lin Mann wie Adolf Hitler sei gekommen, um im Namen des ewigen Schöpfers dem deutschen Volke eine neue Mission anzuvertraiien. Wenn die Juden und ihre kriirnerischen Trabanten in der Weit ihre Angriffe dagegen richteten, so lasse das die nationalsozialistischen Rechtswahrer kalt. Nach Verlesung der .Ansprache ergriff Staatsrat Dr. Carl Schmitt nochmals das Wort, um das Ziel der T a g 1! n g klar/usU'Iien: sie handle vom Juden und Von nichts an di־ re 111. man!misse■ alle allgemeinen Begriffe, wie den di s f 1־ e;11 d I a 11 <1 1 < e h e n Einflusses vermeiden, weil solche Begriffe eine 1 .11mInnig seien. Der Jude wurde auf diese Weise -ich pl.it/lkh in der bc-teii ( leseil-chaf t befinden, lös «are amh fal-cli, w.n ״Nielitaiier“ zu sprechen, denn auch bei die-er Ii:7m!1!11111 g gerate der Jude in die Gesellschal! von j.tp.in.«,:וז.-ו viuHi.'ai- oder ritterlichen Magyaren. ״Wir sprecht a־׳, so erklärte Staatsrat selimitt, ״vom Juden und Woben von 1111 ״t-. anderem sprechen.‘־ Di« Fachreferate Sodann folg־! et! die einzelne n Referate: insgesamt hörte die Vi rs.iminiiiiig d r e i z e 11 11 V o r t r a g e. i> sprachen U. a. 1)0/1 nt Dr. R a t I! (< luttingfi!) für da■ WirtschafMvissens.hatt, Ikog I »r. I a t;1 rin- T a r 11 11 e \ d e n für die Reilitslind Slaat-irlit e, 1 >1־!,!, Di. M a u 11 / (Dcihurg) fite die Verwaliutigs; ei )11-v ו-/!, ms 1 li, Rechtsanwalt Dr. Ri 1 k (Berlin) für das \\ eltbew etb-nvh:, I )!./ent 1 )r. B 3 r t h <> I <» in e y e / i k (Bi isi.m) für Ziulp:0/01'.recht, Prof. I )r. W ii r d i 11 g e r (Brcslau) für I lamloisn . in. Si-iaatspfa-ulent l'iof. Dr. Kl et (Berlin) für das 'hrafre, 11t mul Prof. Dr, S! t•e r t (Döttingen) für das Stiafptozelina hi. Staatsrat S c 11 in 1 f t, der nach jedem Finzelreferat mit einigen > uzen I r:.a!a/.r1lvs oder S'eo.h :itÜcliemlcs bemerkte, wiederholte immer «mlci. daß man aoeh am /Anfang der Erkenntnis striie und 111 zehn Jahren schon die Dinge völlig anders sehe, d.aß sidi ein total neue- Oe-iclitsbikl herausstellen werde. So, wenn er die /Ausführungen eines I )iskussionsredners, wonach die Weimarer Verfassung durch Walther Rathenall vor ihrer Einbringung in die National- Versammlung einem jüdischen Orden zur Billigung vorgelegt worden sei, durch einen Hinweis auf die Frdmatircrei unterstrich. Die Geschichte der Grundrechte «ei nur noch unter dem Gesichtspunkt der Geschichte der Freimaurerei zu betrachten, wie überhaupt der ganze liberale Verfassnngsbegriff und der Konservativismus des 10. Jahrhunderts aus den Logen- Verfassungen des IS. jahrlitiiiderts stamme, oder wenn er Friedrich Julius Stahl, den nachmaligen Gründer der preußischeu Konservativen Partei, als den Gefährlichsten unter allen jüdischen Denkern bivmiinete, und auf die Bemerkung eines anderen Redners, drill an der Ehrlichkeit preußisch-nationalen Wollen«; bei Stahl kein Zweifel sei, erwiderte, das möge sein; er jedenfalls sei auttei stände zu beurteilen, was ehrliches Wollen bei einem solch«! Ghcttojudcn sei, Dozent Dr. Rath (Döffingen) führte als erster in der Reihe der Fachvorträge 11. a. aus: ,.Das Judentum besetzte die Lehrstühle an den Hochschulen erst verhältnismäßig spät, nachdem es bereits auf dem Wege über die Pubii/istik in erheblichem Maße auf Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftsleben eingewirkt hat. Die jüdischen ,Schriftsteller gingen von der Betrachtung der wirtschaftlichen Vorgänge «an der Börse, dem ihnen vertrautesten Wirtschaftsgebiet aus; David Ricardo ist ein Börsianer, der zur Feder greift, um seine im Börsenhandel gewonnenen Ansichten auseinanderziiset/.en. Das Judentum befolgte dabei das Verfahren, die eigene Ansicht ah die wissenschaftlich einzig mögliche und den Gegner als ,unwissenschaftlich‘ hinzustcllcn. Ricardo ist der Begründer der ,reinen' Nationalökonomie, Marx der Begründer des ,wissenschaftiiclien‘ Sozialismus und Karl M e 11 g c r der Begründer der ,modernen‘ Theorie. Das Judentum machte Ansprüche bereits in der Bestimmung des Forschungsbercichs und in der Definition der ,Wissenschaft‘ geltend. Irrt ersten Zeitraum des neuzeitlichen Wirtschaftslebens, der staatswirtschaftlichen Zeit, beschränkten sieh die jüdi־ sehen Schriftsteller auf Beschreibungen des Geldwesens und des Biirsenliandels. Isaak de Pinto stellte 1771 den Satz auf, daß die Verschuldung des Staates den Reichtum der Nation fördert. Der bekannteste Kameralist des 18. Jahrhunderts ist Joseph. Frhr. v. Sonn enteis, Enkel eines Rahbiners (Grundsätze der Polizei, Flandlung und Finanz, 1763 bis 1822). Die liberale Zeit wurde eingcleitct von Ricardo. Bei ihm wurde die Wirtschaft zu einem ins Riesenhafte gesteigerten Fondsmarkt; Grund und Boden, handwerklicher Fleiß, Arbeit und Industrie haben nur den Sinn, aut dem Produktemnarkt gehandelt zu werden. Ricardos Gegner ist Marx als der ,echtere Jude‘, der die sozialistischen Gedankertgänge von Rodbertus und Lorenz v. Stein geschickt aufgreift und wissenschaftlich systematisiert. Ihm erscheint der Reichtum als ,ungeheure Wareiisammlung‘, seine Perspektive bleibt diejenige des Trödclladcns, nur infolge der wirtschaflüchen Entwicklung des 16. Jahrhunderts erstaunlieh vergrößert. Die Lehrer der ,sozialen Bewegung‘ werden später abgelöst durch die Herrschaft der von österreichischen Juden (Menge!־, Höhm-Bawerk, Zuckerkand! u. a.) geführten ,modernen Theorie‘. In Deutschland stellten sich dem jüdischen Einfluß bewußt entgegen Gustav Sclimoller, Adolph Wagner und Eugen Dühring. Sie konnten aber nicht verhindern, daß das Judentum auch an den deutschen Hochschulen, vor allem an der Handelshochschule Berlin, die Schlüsselstellungen besetzte. Die in der Nachkriegszeit eindringenden Juden brachten allerdings kein eigenes geistiges Gepäck mehr mit, sondern hauten nur noch auf den Lehren ihrer Vorgänger auf. Mit der Säuberung der Hochschulen von jüdischem Einfluß ist die geistige Auseinander- Setzung noch nicht b c c n d c t; sie tritt vielmehr erst jetzt in den entscheidenden Abschnitt ein. Nach wie vor ist die Geldtheorie das Hauptgebiet jüdischer Betätigung, deren Bedeut!mg ahnimmt, wenn das Gebiet der eigentlichen Sachforsch tan und besonders der geschichtlichen Forschung betreten wird. Das reine Gesetzesdenken des Judentums ist ungeschichtlich und vergewaltigt die Geschichte, indem es sie zum ökonomischen Gesetz macht.“ Im weiteren Fortgang der Tagung sprach Rechtsanwalt Dr. Rilk (Berlin) über den ״Einfluß des Judentums im W e 11 b e w e r h s r e c 111“. Er sagte u. a., das Wettbewerbsrecht sei aufgebaut auf deiri Begriff der guten Sitten, infolgedessen sei gerade die (icncralklausei der guten Sitten vom Judentum solange untersucht und kommentiert worden, bis dieser Begriff im Schrifttum jeder Auslegung beliebigen Raum gelassen habe. Mindestens 60 v. H. aller Schriftsteiler, die sich mit W e H b e w er hs r ech t beschäftigten, seien Juden oder Halbjuden. Dr. Rilk erklärte weiter, auch heute seien noch viele Judenknechte in Deutschland ani Werk, den jüdischen Geist fortziipflanzen, und zitierte in diesem Zusammenhang Reimer und B a 11 in ha c h. Er riehtete einen Appell an die anwesenden Hochschullehrer, nicht mir das Judentum selbst, sondern auch jeden darauf zurückftihrbam! Einfluß von deutschen Schriftwerken und von den deutschen Universitäten künftig fernzuhalten. Dr. Mann 7. führte in seinem Referat Klage iibeT die Schwicrigkeit, den jüdischen Einfluß im Verwalturigsrecht nadi/uweisen, was u. a. daran liege, daß bei einer Reihe von Autoren die Abstammung unbekannt sei. Prof. Erich Jung (Marburg), der vor Jahrzehnten sich für die sogenannte Freirechtsbewegung (die die richterliche ReclitsschOpfung in weitestem Maße an die Stelle der Oeset/esgebundenheit setzen wollte) eingesetzt hatte, brachte die Niederlage, welche die von Savignv und Jakob Grimm begründete historische Schule und der Historismus in seinen Augen erlitten hatte, in Zusammenhang mit der jüdischen Abstamiiiting Friedrich Stahls. Er hob hervor, daß der Vorstoß der Freirechtsbewegung vor einem Menschenalter im wesentliehen vor! jüdischen Juristen vorgetragen worden sei, und erinnerte an das Wort von der Kraft, die stets das Böse will und stets das Gute schafft. Pas Zivilprozeßrecht sei, so führte Landgerichtsrat Dr. B a rt h o 1 o!11 c y c 7 i k (Breslau) aus, ein besonderes Feld des liberalen Zeitalters gewesen, wenn auch auf dem Gebiete des materiellen Rechts der jüdische Einfluß leichter zu erkennen sei. Man habe es in Verkennung seiner Bedcutung zur wertfreien Geschäftsordnung gestempelt. Der unheilvollste Einfluß sei von den jüdischen Talenten dritten Ranges ansgegangen, ihrem Eindringen in die Anwaltschaft, berufss ländische Organisation, in das Zeitschriftenwesen und in die Presseberichterr,tathing über den Zivilprozeß. Durch die Beherrschung und Förderung des Schiedsgerichtswesens sei das Recht ganzer Gewerbezweige der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte entzogen worden. Der jüdische Jurist habe die These entwickelt, daß der Zivilprozeß ein Kampf /wischen zwei feindlichen Parteien sei, an dessen Ausgang die Allgemeinheit kein Interesse habe, daß die Feststellung der Wahrheit nicht sein Ziel, sondern sein zufälliges Ergehms sei. Das Referat über Zivilprozeßrech!, das bei einzcincn Streitfragen jüdische und arische Autoren als Vertreter beider Auffassungen fcststellte und zur Vorsicht bei der weltanschaulichen Beziehung der einzelnen Meinungsäußerung mahnte, gab dem Vorsitzenden, Staatsrat Carl Schmitt, Veranlassung zu einer allgemeinen Bemerkung: es sei unter allen Umständen ein Unterschied, ob eine Ansicht von einem Juden oder einem D c u t s c h b 1 ü t i g e n geäußert vv erde. Es sei deshalb inhaltlich gleichgültig, was ein Jude sag e, und ob er zufällig dasselbe sage wie ein ()eutsdiblütiger. Wichtig sei vor allem zu wissen: liier spiicht ein Jude, Dann wisse man auch, daß die Auseinandersetzung etwas ganz, anderes sei, als wenn man es mit einem Volksgenossen zu tun habe. Dann folgte ein Referat Professor Dr. Würdingers (Breslau) über das Handelsrecht. Wenn man das Recht für eine reine Angelegenheit des Intellekts erklärt habe, so habe man damit die ethischen Hemmungen der Rechts politik beseitigt und die Rechtsvertretung zu der Suche nach dem bequemsten Weg, diese Hemmungen zu umgehen, erniedrigt. Das Parteigutaclitemvi'sen mit gleichzeitiger Beeinflussung■ des Schrifttums in Zeitschrift und Presse sei aut dem Gebiet des Handelsrechts eine gerade von jüdischer Seite gepflegte Form der Interesscnpolitik gewesen. Würdinger schloß mit einem Hinweis auf die verderbliche Wirkung der jüdischen Konkursmontl. Die Tagung wandte sich am Sonntag strafrechtliehen Materien zu. Senatspräsident Professor Dr. Klee (Berlin) und Professor Dr. Siegert (Göttingen) wiesen auf die von jüdischer Seite forcierte Entwicklung des Grundsatzes ״alles verstehen heißt alles verzeihen“ hin, der die Existenz des Staates zugunsten schrankenloser Freihcitsrechte des Einzelnen aufs Spiel setze. Beide Referate zitierten Beispiele aus der zurückliegenden Rechtspraxis, so die Begründung des ״legalen Landesverrats“, der straffrei sein sollte, wenn es sich um Staatsgeheimnisse handelte, deren Existenz nicht im Einklang mit dem Versailler Di Hat stand, ferner die Propaganda für die Freigabe der Abtreibung. Hervorgehoben wurde der starke jüdische Einfluß im Strafverfahrensrecht, gestützt durch den Besitz der wichtigster! Lehrstühle, die Beherrschung der Anwaltskainmern, der Fach- und Tagespresse und das Ucbergewicht in der internationalen kriminahsti• sehen Vereinigung. Ueber ״D a s Judentum in der Kriminal• Psychologie“ sprach Professor Dr. Mikorey (München). Die Kriminalpsvdiologie sei der gefährlichste Ansatzpunkt gewesen, den natürlichen völkischeil Widerstand gegen das Verbrechen aus den Angel!! zu lieben, und die Geschiente der j ii d i s c h e!1 K r i 111 iualpsycliologic sei denn auch eine Kette des versteckten Kampfes gegen die Strafhoheit der Staaten. Mikorey wies auf Lomhroso hin (Verbrechen als Naturkatastrophe, biologische Prädestination des Verbrechers), die spätere Propagierung des Verbrechens als soziale Krankheit, die Relativitätstheorie des Verbrechens (״Nicht der Mörder, 1k־r Ermordete ist schuld“, der Verbrecher erhebt sich gegen eine Ordnung, die zum Untergang reit ist). Die Individiialpsvchologie und Psychoanalyse eines Adler und Freud nahe diese Umkehrung aller moralischen Tatbestände in stiller Minierarbeit ergänzt. Hier liege die tiefste Kluft zu den Denkgewohnheiten und sittlichen Grundgcfühlen arischen Volkstums. — Dr. v. I.etrs (Berlin) fügte einen Ueberbliek über die starke jüdische Beteiligung an der Kriminalität an. Zwei Vorträge über Völkerrecht ([>. G ü h r k e) und internationales Rrivatrecht (Professor Müller, Freiburg) untersuchten ein Gebiet, •das der Durchsetzung mit abstrakten, anationalen Begriffen und Gedankenkonstruktionen besonders ausgeliefcrt ist. 1111 Völkerrecht zeige sieb das Bestreben, aus der rein tatsächlichen Existenz der Menschheit einen Reclitsbcgriff zu entwickeln, von dem der Staat seine Rechtsstellung nur lchensweise ableiten könne. Auch im internationalen Privatreclit verdränge der jüdische Gelehrte und Schriftsteller konkrete völkische Begriffe durch allgemein-inenscliheitliche Begriffe oder durch den Versuch, überhaupt ein jüdisches internationales Privatrecht zu schaffen. Dia Tagungsergebnisse R» CS«?י• Ueber die Tag 11 ngsergeb nisse sagte Staatsrat Prof. Carl Schmitt u. a.: Alte Referate seien auf die Besonderheit des jüdischen Gesetzesdenkens gestoßen und seine Polaritat von Chaos und Gesetzlichkeit, die es im positiven Sinn für unsere völkische Geistigkeit unfruclithar und steril mache, im negativen .Sinne sie aber zersetze, wenn nicht der endgültige Trennungsstrich gezogen werde־. Das Judentum habe den! deutschen Recht in der Sache nichts zu sagen, es stehe zu seinem schöpferischen Wesen nur in parasitärer, taktischer, händlerischer Beziehung. Slaatsrat Schmitt äußerte sieh dann nocl! zu den Leitsätzen Reichsminister Franks. Die Schriftturnsstelle des Reichsrechtsamts habe ein Verzeichnis der jüdischen Autoren in den ernsten Anfängen begonnen. Diese bibliographische Aufgabe erfordere höchste Exaktheit, sei schwierig, aber trotzdem zu bewältigen. Auch das Problem der Zitate jüdischer Autoren dürfe nicht als äußerliches, sondern als sehr ernsthaftes Problem für die sichere Führung des Nachwuchses angesehen werden. Die einzelnen Vorträge werden, wie Staatsrat Schmitt mitteilte, in einem geplanten Sa 111111 cl han 11 im Wortlaut der O Öffentlichkeit vorgelegt werden. In einem Telegramm an den Reichsrechtsf ii h r e r sprachen die Tagungsteilnehmer ihr Bekenntnis zu seinen Leitsätzen aus. Gauleiter Julius Streicher, der durch den Staatsakt auf den! Biickoberg an der Teilnahme verhindert war, hatte der Tagung telegraphisch seinen Gruß übermittelt. * Prof, Dr. Carl Schmitt im Rundftutk Aus Anlaß der Tagung sandte der Dcutschlandsender am Freitagabend ein Interview mit dem Reichsgruppen- Icitcr Staatsrat Professor Dr. Carl Schmitt. Als den /׳weck der Tagung bezeiclmcte nach dem Berieht der DNB. Staatsrat Schmitt die Aufgabe, in dem Wcltkampf gegen Judentum und Bolschewismus eine besonders gefährliche Tarnung des jüdischen Geistes aufzudtcken. Denn für den Juden sei nicht nur die Taufe, sondern auch •das Recht und die Wissenschaft ein Mittel gewesen, lint in die Welt des deutschen Geistes und der deutschen Bildung ein/udringen und dort fast 100 Jahre lang zu hausen. Das Judentum habe es verstanden, den echten Begriff des geistigen Kampfes zu fälschen. Sonst hätte man z. B. den großartigen Kampf des Gauleiters Julius Streieher nicht in der Emigrantenpresse als ״ungeistig“ abtun können. Ueber die besondere Aufgabenstellung der Rechts- Wissenschaft in diesem Kampf äußerte der Reichsgruppenleiten ״Vergessen Sie nicht, was es bedeutet, daß Jahr für Jahr, Semester für Semester tausende junger Deutscher, künftige Richter und Anwälte, durch die Schule jüdischer Rechtsiehrer gegangen sind, daß maßgebende Lehrbücher und Kommentare fast ausschließlich von Juden stammten, daß Juden einflußreiche juristische Zeitschriften beherrschten und ihre typisch jüdische Auffassung als die allein Wissenschaftliehe, jede andere Meinung aber als unwissenschaftlich hinstellen konnten. Nur wer diese geistige Macht des luden in ihrem vollen Umfang erkannt hat, wird richtig erfassen können, was der Sieg des Nationalsozialismus für den deutsehen Geist bedeutet.“ Ein Artikel von Prof. Heinrich Lange Anläßlich dieser Tagung veröffentlichte der Ordlnarius für bürgerliches Recht an der Universität Breslau, Professor Dr. Heinrich Lange, der auch der Akademie für Deutsches Recht als ordentliches Mitglied angcliört, in der ״ü cutschcn J n r i s t e n ־ Z c i t u n g“ eine historische Betrachtung über das Eindringen des Judentums in das deutsche Rechtsleben seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Professor Lange geht von der Forderung aus, daß der vertiefte Volksbegriff auch der Wissenschaft die Scheidung TEPPICHHAUS ZENTRUM AouBorsto Prolso für Toppich• Gardinen - Lflufor Bor (In CS, Spondauor StroOo 88 an dar Kttnlgatra&a

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.