Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 78-79 (30.9.1936)
- Date
- 1936-09-30
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seife 6 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 78/79, 30. IX 1936 Handel und Verkehr mit Juden Das ״S o I d i 11 c r T a g 1■ b 1 a 11“ berichtet von einer Versammlung der Ürlsbatiernfüiirer des Kreises Soldat, auf der Stabsleiter V n s o w s k i betonte, cs sei selbstverständlieh, ״daß Parteigenossen keinen Verkehr mit Juden pflegen. Das beziehe sich auclt auf Volksgenossen, die irgendein öffentliches Amt bekleiden. Zu den letzten Ausführungen betonte _Krc!sbat1cruftilu׳cr Späth ergänzend, daß es sieh nicht mit der Ehrauffassung eines deutschen Dauern vereinbaren lasse, wen n ein Bauer üescliäftsvcrkclir mit Juden pflege. \\ ir sehen an Spanien und an Sowjet-Rußland, wohin die Juden-Gcfolgschaft führe. Es ist nun einmal eine andere Rasse, von der uns soviel trennt, daß es darüber kerne Brücke gebt, OrUbauernlührer Borngräber (Soldin) fragte, warum denn Juden ei1׳ Wandurgewcrbeschcin verabfolgt werde, wie dies auch in Sold in geschehen ist. Landrat Danzig gab hieraut zur Antwort, daß unser Volk sich selbst so erziehen 1ru1>se, nichts vom Juden zu kaufen.‘‘ Nochmals der ״Fall Barasch“ Die Große Strafkammer Magdeburg hatte sich 1t. ״Frankf. Ztg.“ vom 27. Sept. noch einmal mit dein sogenannte״ ״F all B a r a s c 11“ zu beschäftigen. Sie hatte, wie erinncrlieh, im Februar gegen zwei leitende jüdische Angestellte des Warenhauses Barasch wegen tätlicher Beleidigung, begangen an weibliche!! Angestellten des Warenhauses, auf O ef ä n g n i s s t r a f e n v o n v i e r 11 n d e i n e m Jahr erkannt. Der frühere Personalchef der Firma, der An geklagte F., der zu vier Jahren (1et'a!1guis verurteilt worden war. hatte Revision gegen das Urteil eingelegt, und das Reichsgericht hatte daraufhin diesen f all zur nochmaligen Verhandlung an die Große Strafkammer zurück v e r w i e s 1•!1. Bei dem Angeklagten war die Verurteilung erfolgt wegen drei Fällen tätlicher Beleidigung; und zwar hatte das Gericht darauf erkannt, dal! in einem Falle ein־.: unmittelbare tätliche B c! e 1 d i g 11 1; g Vorgelegen habe, in eien beiden anderen I allen aber nur i 11 direkt e B c I e i d i g u 1! g. Die betreffenden bmlon Mädchen hatten imiiiich nach dem Frgehnis der Be« u-,1:1!1׳!aä.׳uc dem Ansinnen des Angeklagten keinen \k idetsiaud eut;o;.;e!1.״e׳.et/f, so dal! nicht sie seilest vom (ierielit ab. beh'idint;mge-eheu wurden, wohl aber ihre Väter, die am 11 1R״.we.:c1i Strafantrag gestellt hatten. Das Rek'logcn,h: halle du• Anklebung des Ürteiis 11. a. damit begründet, il.tß in den beid■. 11 Failen der indirekten Beleidigütig Hoi 1 einmal uacliztioiufeii sei, ob die Mädchen nicht zu Beginn der Ih■/«׳;!:«;!ge!! zu dem Angeklagten noch nicht ein- Verstanden gru c-ei 1 sei׳, u, ddi dann auch hier die Möglichkiit einer iinnii', 1r,b.׳.re11 tatk cheu liefe..!! :,mg ■;egeben sei. Zn inner \ ei!1r:eu1!n: \v1 :.:; ,׳ lieäcnleging der Vater sei aber weiter rriordeini,!1, daß der Angeklagte das Bew u FS t s e i n g e ii;1 b t 11 a 1, e n m u s s e, d a ß e r in 1 t seilitt Ha!1 d 1 u 11 g s vc e i s c g j e V ä t e r b e 1 e 1 d 1 g e. 1 )ieses Bewuiiiseui -ei von der SiratkaiiniKr noch nicht genügend festge-tellt. ndnie:;:;. :1 liatie da- Reichsgericht zur Frage des S t r a I m a ii e 1;״eh die Prüfung der 1101001 verlangt, ob in zwei Fallen u;1 hä.11 t.!tli.lie Beleidigung oder ob mir eine Kundgebung der ,"UifkuhUmg vorlR ge, und ob im dritten Fall, wo cs sieh um Kassen und Duce n handelte, nicht nur ein 1 eil der Beleidigung tätlichen C laraktcr trage. Die Boueisaiitnähme in der neuen C ■r,'־;.;,unmg verlief in einer für den Angeklagten duianaiH nicht günstigen Weise. Der Staatsanwalt erklärte in seinem Piiidover, eiaß es nach der neuen Deweiscriicbtmg sicher sei, daß auch in den fraglichen beiden 1 ,dien eine i ä t I i e 11 e B e! e i d i g n n g d e r Ztu g i nn e 11 Vorgelegen habe und daß daneben auch noch die Beleidig u 11 g der V ä t e r in beiden Fällen erwiesen sei. Sicher sei audi, daß der Angeklagte sieh darüber klar gewesen sei, daß er seine SteHimg als Vorgesetzter mißbraucht nabe. Wenn er mir wegen Beleidigung verurteilt werden könne, so liege das daran, daß das neue Gesetz wegen strafbarer Ausnützung wirtschaftlicher Abhängigkeit noch nicht vorliege. Deshalb müsse aber im Rahmen der gegebenen Gesetze die größte Strenge walten. Der Staatsanwalt beantragte insgesamt fünf Jahre Gefängnis. Das Urteil lautete wegen tätlicher Beleidigung der einen Zeugin sowie wegen tätlicher Beleidigung der beiden anderen Mädchen in Tateinheit mit einfacher‘ Beleidigung ihrer Väter auf insgesamt vier Jahre Gefängnis, in der Urteilsbegrün düng wurde erklärt, daß der Angeklagte sieh in der Verhandlung als moralisch vollkommen verdorben und gefühllos gezeigt habe. Die rechtliche Würdigung seiner Tat liege klar. Es handle sich um eine tätliche Beleidigung auch in den beiden fraglichen Fällen und in beiden Fällen zugleich um Beleidigung der Vater. Für den Angeklagten spreche so gut wie nichts, dagegen alles zu seinen Ungunsten, da er systematisch darauf ausgegangen sei, sich die Mädchen gefügte; zu machen, sobald sic ihre Lehrzeit beendet hatten. Noch bis in das Jahr lü3ü habe er so gehandelt. Auch Reue habe der Angek'agfe in keiner Weise gezeigt. Zum Schluß der Verhandlung erklärte der Angeklagte auf die Frage des Vor• sitzenden, daß er jetzt auf Rechtsmittel verzichten und das Urteil annehmen wolle. Jüdischer Vormund Das Kammergericht hat einen Beschluß des Berliner Landgerichts und eine Verfügung des Amtsgerichts Charlottcnhurg in^ einer Vormundsc'haftssache aufgehoben und die Sache zur Entscheidung an das Amtsgericht nirück verwiesen. Das Landgericht hatte angenommen, daß der Bestellung des Beschwerdeführers, der zum Vormund einer wegen Geistesschwäche Entmündigten bestellt worden war, entgegenstehe, daß er Volljude und daher zufolge der §§ 1, 4 der 1. Verordnung mm Reichsbürgergesetz vom 14. N'üv. 1935 (RGBl. I. 1933) und der Verordnung des Reichsjusti/minister Nr. 304 (Deutsche Justiz vom 20. Dez. 1935 S. 185S) zur Ausübung einer mit Vermogcnsangelcgenbeiten verbundenen* Vormundschaft nicht befähigt sei, weil eine solche ein Öffentliches Amt darstelle. Demgegenüber sagt das Kammergericht u. a. folgendes: ,,Der vom LG. hcrangczagcuc Grsiditspunkt kann rechtlich r.u'ht als zutreffend anuikannt werden. Richtig ist zwar, daß in §4 der 1. Verordnung zum Reich.-hürger^i^etz vom 14. November 1035 Lt, daö ein Jude, wie ein .solcher der Beschwerdeführer Li, ein üileuilirhes Amt nicht Bekleiden kann. Diese Bestimmung ist jvdut h in § 5 der 2. Verordnung zum Keirhsbürgergeaett von! 21. .IVzeniBer 1935 (RGBl. I, 1524} dahin erläutert wurden, daß T׳.i״er cim';, ״ffendiclt n Amt.-, im Sinne des § 4 der 1. Verordnung zum Reit'h-,[tut;.;ergi.^eU neben den Beamten nur die Personen bind, die dazu Bebte!!! sind, obiigkeidü hc oder hoheitliche Aufgaben zu ciiüHen. Demgemäß sind;ני dun RundcrDß des Reichs•• und Prt*uß. Minister des Innern vom 21■!)ezernher 1035 (M.BU.V. Nr. 52} als l׳agcr eines ölfentüchen Amts im Sinn der erörterten Bestimmungen bci.-pitlsweiao nngtäihrt worden Schiedsiniümer, DleRehlxsuhnuer, SternpeB e: tei!er. Tiager eine-, öiieutliclien Amtes mit obrigkeitlichen oder BoBeidB non Aufgaben Bl aber ein Vormund nicht, de^en Recht und PlueB! lc« liglit. B dahin gehen, für die Person und das Vermögen ries Mündels zu sorgen, inabesondere die-en zu vertreten (§§ 1897, 1793 BGB.), Audi die in dem angefochtenen Ue.whluß angeführte allg. \ ertügung de.» iG'ichsjuMuminUiers vom 19. Dezember 1935 (Dzutsehe Jü&,ii2 S. 1859) regt led glich an. JuiIcn. nicht als Armenamvälte, VcrtcUbgvr, Konkurs-, Veigkichs- oder Zwangsverwalter zu bestellen oder mit!!er Wahrnehmung ähnlicher Aufgaben z.u bttrauen. Demgemäß vertritt auch Maßfeiler in der Deutschen Freiwilligen GerichtJwrkcil 1936. 73. die Auüasäung, daß keine Bedenken uahin best ä udeu, einem jüdischen Kinde einen j ü rf i s r h e n Vor m und zu bestell e n. Demija! h steht hier der Umstand, duß der Beschwerdeführer Jude ist, seiner Ikslelhtng zum Vormund nicht entgegen. Der Bej״d»w־rrdefiihrer hätte daher gemäß § 1779 BUB. hei der Bestellung des Vormundes nur übergangen worden dürfen, wenn fe.stgestellt warden wäre, daß er für das Amt des Vormunds nicht geeignet ist Da das Landgericht nach dic.'-er Richtung hin den Sachverhalt nicht geprüft hat und erd־׳ht!jvhen־*vi-Je auch das AG. nicht, war unter Aufhebung beider Vorentscheidungen die Sache zur anderweitigen Erörterung und EnUehe!dung an das AG. zurüt kzuverwaM-n.‘' Entlassung eines jüdischen Pflegers Das Kammergericht hat in einer Pflegschaftssache Beschlüsse des Landgerichts Berlin und des Amtsgerichts Charlottcnhurg aufgehoben, durch die ein jüdischer Rechtsanwalt als Pfleger eines Minderjährigen zwecks Wahrnehmung seiner Vermöge nsangelegenheiten aus dem Amt entlassen worden war, da seine Beibehaltung mit den Interessen des Kindes nicht mehr vereinbar erscheine. Auf die Beschwerde des Rechtsanwalts gegen das Urteil des Landgerichts, das sich darauf stützte, daß nach §4 ,1 א der ersten Verordnung zum Reichsbürger-Ciesetz ein Jude kein öffentliches Amt mehr bekleiden dürfe, ihm infolgedessen auch nicht das Amt des Pflegers belassen werden könne, sagt das Kammergericht u. a. folgendes: ״Diese Gesc!zesauilc״u1ig erscheint jedurli nicht richtig. Als Träger eines ohentlnhen Anises im Simm der er.-ten Verordnung zun! KeirhsbürgergeaeW vom 14. November 1035 (RGBl. I S. 1333) bind nach § 5 der 2. Verordnung zum Reirhdjüreergesetz vom 21. Dezember 1935 (K< i UI. 1 S. 1542) neben Beamte'״ solche Perbüi'.en anzusehen, die dazu bestellt sind, ubiigkeitliche oder hobeltliehe Aufgaben zu erfüllen. Da diese Voraussetzungen auf Vormünder oder Pfleger nicht, zutreffen, so wird im Sehiifimm, dem der Senat sich ansehließt, überwiegend angenommen, daß auch jüdische Vormühder oder Pfleger bestellt V, v!!■ u kdmieu. Ih.ve ii. Irliung wird na tu! gemäß nur insoweit in Trage kommen, als es sich um die Vormundschaft oder l’fk'gsdiaft für ein jüdische» Kind h.mdaU (Stakkart-Olobke, ReDhabürgiTgesttz, S. <13 Amu, 3 und S, 69 An!!!. 1; Maßfellcr, Deutsche T’GG. 1936, S. 73). Die!’:/!- ■ ׳:ז.׳ des Besehwerdefütuers aus seinem Amt ah. l'ilcger rines jüdischen Kindes läßt sich daher aus dem vom La11»l״cricht allein uusgcuihrteu Grunde nicht halten..,.“ Meineidsverfahren wegen unrichtiger Abstaminungsangabe Vor dem Schwurgericht in Gl atz hatte sich ein 23jäh- Tiger Angeklagter zu verantworten. Er hatte in einer Gerichts- Verhandlung als Zeuge aut die für das damalige Verfahren an sich nebensächliche, nur mit seinen Angaben über seine Person zusammenhängende Frage des Gericlitsvorsitzcnden, ob er arisch sei, ohne jede Einschränkung bejahend beantwortet und seine gesamte Zeugenaussage nachträglich eidlich bekräftigt. Erst nach seiner bereits vollständig abgeschlossenen Vernehmung hatte ein anderer Zeuge darauf aufmerksam gemacht, daß allgemein behauptet werde, der uneheliche Vater des jetzigen Angeklagten sei ein Volljade. Auf die Vorhaltungen des Vorsitzenden erklärte der Angeklagte sodann, daß seine Abstammung noch nachgeprüft werde. Das Schwurgericht sprach den Angeklagten frei. Er habe sich wohl einer fahrlässigen Eidesvcrlctzmig schuldig gemacht, da ihm ohne Zweifel bekannt war, daß ein Jude als sein Vater zur Unterhaltspflicht verurteilt worden war und die Abfindungssumme auch bezahlt hat. Der Angeklagte habe aber noch in derselben Verhandlung seine anlänglich unrichtige Aussage widerrufen und durch die nachfragliche Bemerkung, daß seine Abstammung noch geprüft werde, richtiggesteljt. Der Widerruf sei erfolgt, noch bevor «ine Untersuchung gegen ihn eingeleitet worden sei. Ruths Alijah Von Her m a!1 11 S i 11 z 11 e i tn e r Ruth stand in hellen Flammen. Drei/chn Kitulerjahre, die sie vollendet hatte, bräunten dem einen Ziel entgegen: Ercz Israel! So stand sie vor der Mutter, sprach kein Wort, glühte nur vor Erwartung des großen Tages, der ihr junges Leben Umpflanzen, tuusdia iieii, Umwelten sollte. Ruth liebte iii! e Mutter. 1 )er Vater war schon seit zehn Jahren tot. Als Invalide aus dem Krieg zuriiekgekehrt, hatte der kleine Iv 11׳; in-,;! un eine t Tau ge in mimen, die älter War als er. Zwar m ar die kleine Ruth v ie ein Segen ins Haus geschneit, aber dי• r Vater legte sielt, kaum daß sie drei Jahre alt war, /!im Su-rli.m nieder. Das hatte .Mutter und Kind eun-.r!: und voikuds arm gemacht. Die .Mutter arbeitete in dem kl, inen H.1;1-b!;t tu; 1 Modcgesc 11.dt von morgens bis aiieiiiD!11111 -pi.ieh v, 1nig. ln ihrem vergrämten und überalterte!! 1 eben spiehc Rttili eher die Rolle einer Enkelin als einer Tochter. Solche Kinder finden leichter den Weg zu sich selbst als /n anderen Kui.lt m oder ״ar /t! Erwachsenen. Sie spielet! daw׳m i, da- *len X'.miui!.eben fuhrt, fast nur mit sich selbst und auf! iiKr schmalen Kante der Welt, die wenig Ficht 1 < 41 außen empfangt, 1tm so mehr aber aus der kindli׳. heu Pi!a11!.״-!e. Frwaclisein■ können nie so einsam sein wie Kinder, die so aiifwacliscn. Und mm war iiioi/’icli ein Weg. ein richtiger Weg in die Wi It und /u v :1 andin.;1 Kindern da. Ein Tor war entriegelt und .tuii/etaii, und 11.!hinter wurde im fjewoge von Licht mul I >111; Lei, ton Me/ren und!.andern ein neues Land sichtbar, ein vielfarbiger Teppich, der sich dem vierzehnjährigen Mädchen Ruth unter 11 ie I iille breitete. Gestern abend war der Brief gekommen, der die Ent- Scheidung und die Wende brachte. Schon auf dem Umschlag glim/te das Wort: Alijah und auf dem Briefbogen erst recht: Kimkr-Alijah. Die Mutter hafte zu weinen Degönne», Ruths Tränen batten sich mit denen der Mutter gemischt. Dann war Ruth schlafen gegangen. Aber sie schlief nicht, sie lag mit offenen Augen da. Memdimal fuhr ihre rechte Hand steil in die Luft und schrieb mit dem Zeigefinger das Wort ״Erc/‘׳ ins Dunkel — einmal von links nach rechts mit deutschen Buchstaben, dann von rechts nach links mit den Zeit Iren der heiligen Sprache. Ruths Augeti strengten ■;;ich an, das Dunkel zu durchdringen, um das La ml selbst zu sehen. Aber nur ihre eigene Schrift — Erez. und ארץ — leuchtete ihr von der dunklen Tafel der Nacht entgegen. Dahinter war nichts zu sehen. Dagegen füllten sieh Ruths Ohren mit Geräuschen an; ein Schnellzug donnerte über die Geleise — das Meer brandete an einen Strand — eine Schiff.ssirene heulte — Lärm von Kindern, die sangen, tmi/fen und riefen, quoll heran. Allerhand gesehene Alijah •Photos waren, wie im Kino, hörbar geworden. Darein mischte sich das leise Weinen der Mutter wie Musik. Noch einmal streckte Ruth beide Arme weit von sich, wie um das alles mit I Länden zu greifen, Aber es war nicht zu greifen, cs war ja auch unbegreiflich. Die Nacht warf ihr großes Dunkel über das Kind, so daß es sich fast wie blind und taub vorkatti. Nun krümmte sich Ruth wie ein hilfloser Wurm in ihrem Bett. Sie weinte ein bißchen darüber, daß sie selbst so klein und die Welt so groß, daß die Mutter so nah und Erez so fern sei. Aber das Weinen tat ihr nicht weh, es sättigte ihr Alleinsein und ihr Kieitisein. Dann versiegten die Tranen, so wie die Worte eines Gebetes aufhören, aber ihr Nachklang bleibt und bereichert den, der sie gesprochen hat. Ruth glaubte gebetet zu haben. Leise war sie in Schlaf gesunken, aber sogleich begann der Schnellzug wieder zu donnern, das Meer zu rauschen, die Schiffssirene zu heulen, und auch der Lärm vom Rufen, Singen und Tanzen der Kinder war wieder da. Ruth öffnete die Augen und sah aus dem Dunkel wieder die Worte herattsletichSen: Erez und ארץ und dazu ihren eigenen Namen: Ruth! Sic mußte lächeln und dachte an ihre biblische Namens- Schwester, die Aehrenleserin, War diese nicht auch aus fremdem Land nach Erez gezogen, hatte gedient in ihrem demiitigen \X׳csen und war dann die Mutter geworden des davidisehen Geschlechts? Obwohl sie vordem eine Fremde, eine niclitjüdische Frau gewesen war! Ruth hörte ihren Religionslehrer mit seiner etwas schepperndeti Stimme, über die .sich die Kinder manchmal lustig machten, die Geschichte der Ruth Wort für Wort erzählen. Nicht alles daran war ihr ganz klar, um so klarer aber dieses eine, das sie nun auch deutlich vor Augen sah: wie die biblische Frau über den abgemähten Acker ging und Halm um Hahn auflas und in ihre Schürze sammelte, bis daraus «ine kleine Garbe wurde mit schweren Aehren, aus deren Körnern Mehl gemahlen und Brot gebacken wird. Unversehens aber wurde aus der großen Frau ein kleines Mädchen, nämlich die kleine Ruth selbst, und sie konnte sieb viel rascher bücken als jene, weil sie eben viel kleiner war. Auch machte sic kein trauriges und fremdes Gesichf, sondern sie lachte jeden Hahn an, den sie fand und in ihrer blauen Schürze bergen konnte. Jawohl, blau war die Schürze wie Frühlingsblumen. Blau die Schürze und weiß die Halme — das waren ja die Farben des Landes der Väter. Ruth war glücklich über diese Entdeckung. Aber sie konnte nicht dabei verweilen, denn das Bild veränderte sich ohne ihr Zutun — wie im Kino. Sie war nicht mehr allein auf dem abgeernteten Feld, von allen Seiten strömten Mädchen heran, fast wie wenn sie aus dem Boden gewachsen wären, und begannen ebenfalls die Halme und Aehren zu lesen, lauter kleine Ruths wie sie selbst. Alle hatten blaue Schürzen umgebunden, sangen, tanzten und riefen. Ihre Schürzen füllten sich mit Aehren. Ruth aber hatte davon schon eine ganze Garbe. Damit eilte sie nun fort ins Blaue hinein, denn der Himmel hing richtig wie eine endlose blaue Schürze im Aether, flatterte zur Erde herab und schüttete vor Ruth das Land hin, wie wenn es der Allmächtige eben erst erschaffen hatte. Aus der Ferne dunkelten Berge zu ihr her — davor grünten Pardessim, in deren Büschen sich die Apfelsinen röteten — auch eine Stadt kam gleich einem Schiff herangeschwommen, von Dörfern und Siedlungen und weißen Häusern wie von kleineren Fahrzeugen geleitet. Und nun grub sich auch hart vor Ruths Füßen ein Flußbett ins Land — das Wasser, das darin floß, war gewiß der Jordan, der biblische Fluß. Wieder hatten Bilder, die Ruth in der letzten Zeit oft betrachtet hatte, Leben bekommen, LeF»en in die drei Dirnensionen hinein, aus denen sie nun in das Kind hineinwehten und hineinatmeten, wie um in ihr die vierte Dimension zu wecken. Ruth fühlte sieh groB werden, so groß wie die Ruth in der Bibel. Da warf sie sich auf den Boden und legte ihren Kopf auf die Garbe, während ihre Glieder auf der Lrtle ruhten wie auf einem weichen Polster. Nun wollte sic ruhen, schlafen, traumen. Denn sie war zu Hause, sie war am Ziel. Ruth war wirklich eingeschlafen. Aber Träume kamen nicht zu ihr, denn sie hatte sie ja alle im wachen Zustand vorweggenommen. Als sie in der Frühe erwachte, war sie satt und glücklich von der Nacht und hatte große Eile, zur Mutter zu kommen. Vor dieser stand sie nun — ein glühendes Kind, das in das ihm verheißene Land schon hineingeschritten war. Sie wollte von den Dingen sprechen, die sie in der Nacht gehört und gesehen hatte, aber sie schämte sich. Es fielen ihr auch .nicht die richtigen Worte ein. Am liebsten wäre sie nun wieder wohin geflüchtet, wo es dunkel und wo sie allein war, um sich von neuem dorthin zu versetzen, von wo sie durch die Alijah gerufen wurde. Aber Gott sei Dank begann nun die Mutter zu sprechen und ganz ohne Trauer und Tränen. Denn sie hatte sich in der Nacht dazu durchgerungen, daß es ihre Pflicht gegen den toten Vater und gegen das lebende Kind sei, dieses dahin ziehen zu lassen, wo es ein nettes jüdisches Leben beginnen und das jüdische Volk und Glück finden würde. Sie hatte unter Schmerzen erkannt, daß sie der kleinen Ruth nicht ihre Tränen, sondern ihr Lächeln mit auf den Weg geben müsse, nicht die Erinnerung an eine trauernde, .sondern an eine vom Glück ihres Kindes selbst beglückte Mutter, So sprach sie denn auch zu der Tochter, die müde, mürbe Frau, und nahm dabei die Hände des Kindes in ihre Hände, und beide hatten das ahnungsvolle Gefühl, als ob in diesem langen, festen Druck der Hände ihre Unzertrennlichkeit, ihr ewiges Beieinandersein beschlossen liege. Ruth sah seit Jahr und Tag fast zutn erstenmal wieder ein Lächeln 1m Gesicht der Mutter, dem das Kind nicht anmerkte, daß cs nicht von selbst gekommen, sondern hart erkämpft war. Die beiden wohnten in einem Städtchen an der hessischen Bergstraße. Es gab dort wenig Juden. Aber alle kamen nun in den nächsten Tagen und waren nicht wenig _verwundert darüber, daß sie keinen Absehiedsschmerz und keine Tränen- Flüsse sahen, sondern zwei Menschen, von denen der «ine — die Mutter ־— in die Zukunft lächelte, und der andere —• das Kind — vor der Zukunft und dem netten Beginn erglühte. Als sie am nächsten Schabhat unter sich darüber sprachen, meinte der Lehrer mit seiner scheppernden Stimme und mit ein bißchen Salbung darin, da habe eben eine jüdische Mutter in der neuen Heimat ihres Kindes auch ihre eigene Heimat gefunden. Er sprach noch mehr treffliche Worte, aber die andern hörten ihm schon nicht mehr zu, sondern begannen sogleich wieder an ihre eigene Not z.u denken und davon zu rede». Ruth aber ging mit ihrer Mutter täglich am Abend, bevor es dunkelte, durch die Felder und Weinberge der Berg- Straße und sah in jeder Blume, in jedem Halm, in jeder Rebe und in jedem Baum die Verheißung dessen, was sie in jener Nacht erlebt hatte. Die Mutter staunte, wieviel ihr kluges Kind schon von Erez Israel wußte, soviel, als ob es schon einmal drüben gewesen wäre. Die Mutter konnte ja nicht wissen, daß die kleine Ruth während einer kurzen Nachtstunde in der Tat schon die Alijah und Erez Israel erlebt — gehört und geschaut hatte....