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Jüdische Rundschau · 1936-09-30 · Heft 78-79 (30.9.1936) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 78-79 (30.9.1936)
Date
1936-09-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seit« 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 78/79, 30. IX. 1936 Um die Zugehörigkeit zur jüdischen Religionsgemeinschaft Als Rcvisionsinstanz in einem Prozeß wegen Rassenschände hat das Reichsgericht in einem Urteil vom 2, September dahin entschieden, dal! die Frage, ob jemand der jüdischen Religionsgemeinschaft ange• höre, nach objektiven Merkmalen zu beurteilen sei. Fs geniige da/u, daß er in den Fisten einer jüdischen Synagogengemeinde geführt werde und jüdische Kultussteuern bezahle. Der Angeklagte in diesem Prozeß stammte von zwei der Rasse nach volljüdischen (iroRclternteilen ab, war also Halb- Jude, und gehörte nach den Urteilsfeststellungen der Vorinstanz, denen das Reichsgericht beistimmte, beim Erlaß der Verordnungen zu den Nürnberger Gesetzen am 15. September 19 JS der Jüdischen Religionsgemeinschaft an, galt also als Jude im Sinne dieser Verordnungen. Nachträglich, am 22, November 1015, hatte er seinen Austritt aus der jüdischen Sy nag ogen gerne in de erklärt, ln der Urteilsbegründung des Reichsgerichts, wie sie in der Deutschen Justiz.“ veröffentlicht wird, heißt es: .,2111׳ liegtiiiüiung der Revi-üm machte der Angeklagte geltend, die im lTu-11 der Yonn--.!anz;1•; '׳ n Tatsachen reichten nicht zu der I׳V.-!-1elh1n״ aus, daß er am 15. September 1935 der jfidischeu Rolii .;cecicciiischnft angehdrt und daiier als Jude zu gelten lulie. Fs sei dem Angrklaaten nicht rum Bewußtsein gekommen, daß in der /alilung der Kulmenesic!n allein schon die Zugehörigkeit zur jiidU! iien Religion ah eruilit angesehen weiden könne, und daß er 1ui> der Atidüduug der r.-1 0 00,0 i:-?e ein RcligiondxTcnnUnh ol•;;•׳],(■. Der Aue,!.!;tote luU;• von Geburt an in klarster Weise zu <■■'.>(■!,:.( ח Ip-oelx1!) ,::׳die R׳״H;;ion, der er ,,von Vaters her U•« 111(1 ׳!׳»votd, n od,!im 11101.1 lue'nr interessiere und von ihm!1!, ::׳ du v.col,׳. Kr sei i;1 יו:ו ln!1 vollkommen dem Judentum fremd ׳•)״.voo.hn und ioibe m die•,!:‘: Tatsache für sich den .Beweis geiitinliei, daß er!in ht mehr der jüdischen Gemeinde angehdre. Es cid iliin nicht?.um liewußi ein gekommen, wie weit (1er gesetzliche Jii'Ciiit de, ...0.0־ :,oimid" g! nr, und er liatx‘ in gutem GUulxrn, g1d,>',,u•!!, \v> :.:1!׳r :1110־ iioiumcit luihc, daß 11 aibjud■״!! unter der Bedingung de!' Ni!.־/!!:;, ndi i.;lo it vir jiidi-elam Gemeinde von dem <i<־'■-'z v.on 15. :■,׳,;׳ e'.,׳׳r 19.35 111 ht erfaßt winden. Den Austritt von :12. Nnve,׳nb,-r 1025 habe er 1־i als!?:;,Ceres Vorsichtsmittel gcrn.i• bi“. IN i: •■;;!׳• voler ob:״k:; v ein Bcgiitf der Angehörigkeit zürn )001.-heu 1!! . mntnis v110 ,׳•״,■h könne — subjektiv ״der (de- «i.ii.ke des As!!.!,!.!:1; ,״, daß es j.n*i iinn an den prinzipiellen Vor- .:ii-'e'Zm.jea mr di- Z1׳;;cie1׳ i.dv i!?u einer K011tV״ü011 leide, wider- 1! gt ״u.ie;,;■ D.r-e AiroCiniiiio׳;! vci 111• getr die l'd st'tellung des a1c;1 od,s!!ol 1 h teil׳., daß der Angtl.Uigie am 15. September 1!13 5 der j :1 11 1 י e )1 e n K <: I i g i a 11 g e;11 eins c h a f t angehört Ul.d daher als Jude zu gelten habe, nicht « ti schlittern. Die?!p.p’l!״! ie.k׳ it;11 einer R0!uenn«oe1neir!srh:1lt sei rrgehnaßie rrh ht davon ihn,,!!t׳d׳g. dal!׳ jemand, wie es der Angek!ag:e ns־ h der: Fe.tso dung, ה ge!;m haoe. ihr auelriicklieh bcitrete, oder daß die Fl'crn seinen Broiiu erklärt liätten. Hs könne auch nicht mit (im; innere liekcnntni.5 des Kmzeinen uixl au! seine Stel- Jung zu den Kuini-handinngen ei!:<>!,licljimh < 1! r Beoclrnciduni; und <ler Korn ii mal ion ank11111״n-n. Uic 1h age, ob jemand (nach Maßgabe des § 5 Absatz 2a der Kr.Ocn \'e!ordnu:1g zum Rei:h:djurgergesctr) »Ilt jüdischen R! Hgion-gem! in - haii angenoie, kor,nen nur nach objektiven Miikmalcn in teilt weiden. Zu diesen Merkmalen gehöre die trotz Kenntnis ni.ht Ix'anctandete Führung in den Fisten einer jüdischen Sy na gogen gerne ituk.“ Kündigungsschutz Pie ״A r b e i f s r e c h t s j> r ec h u n g“ vom 31. August veröffentlicht ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. April J 036, das der Kii ndi gungs Widerrufsklage eines 61 jährigen, seit 8 Jahren bei dem arischen Beklagten tätigen jüdischen Friseurs stattgegeben und ihm evtl, als Abfindung eine F.ntschädigung von 310 K.M. (Lolin für etwa 3 Monate) zugehilligt hat. Nach dem mitgeteilten Tatbestand war die fristgemäße Kündigung auf Betreiben von Dienststellen der Deuisclien .Arbeitsfront zuriick/uführen. Der Beklagte hat keinen Beweis dafür antrefen können, daß afische Kundschaft infolge der Beschäftigung des jüdischen Klägers aus dem Geschäft des Beklagten weggebliebeii wäre. Dagegen hat der Beklagte nicht Bestritten, daß die 721hl der Kim den nach der Kündigung abt.eenommen hat, weil jüdische Kundschaft seither z. T. den Ladet! des Beklagten nicht mehr aufgesuelit hat. Nach dem Frgelmis der Beweisaufnahme wollte der Beklagte, wie er in einem Gespräch geäußert hat, den Kläger im Hinblick auf die Obmpiadc, aut die englischen Sprachkenntttissc des Klagers und wegen der jüdischen Kundschaft gerne weiter besehe fugen, wenn nicht die •Arbeitsfront ilt/1 zur Entkssung nötigen würde. Dm (ieriilii hebt!1 er vor, daß der Beklagte den Kläger nicht aus Juilentrerunlhdtkeit, sondern aus geschäftlichen L r w ii g 11 n g c n weiterbesdiäftigen will und eia(, diese geschuftiichcn Grunde mit de» (ie.setzen nicht in Widerspruch stehen, da nach dein Willen der Regierung Finzeleingrifle ins Wirtschaftsleben unterbleiben :■ollen, da dadurch auch der arische Betrieb selb-,! Schmie» erleiden könnte. Das Urteil kam zu dem Mrgebnis, daß die Drohungen einzelner Stellen der Arbeitsfront den Beklagten nicht ver- Beachten Sie bitte die Anzeige in der linken unteren Ecke der letzten Seite dieser Ausgabe anlassen durften, den Kläger zu entlassen, da nach dein wiederholt zum Ausdruck gekommenen Willen der Reichsregierurig L i n z e 1 a k t i o!1 e 11 untergeordneter Siellen zu unterbleiben hätten. Dem Beklagten hätte es obgelegen, die Angelegenheit durch Anrufen der Vorgesetzten Dienststellen, der Arbeitsfront, denen die Auffassung der Reichsregierung bekannt war, zu regeln. Audi die Frage, ob dorn Beklagten bei den gegebenen Umständen die Weiter,beschäftigung des Klägers zu zu muten war, wurde bejaht. Hierzu heißt es in den Urtcitegrönden 11. a.: ..Gcgcmülxr einer mit dem Willen der Regierung nicht zu verliä.lwici'.dct» Miniclakiinit und Drohungen einer Stelle, die nicht rum Kutidenkreis des Beklagten gebürt, war dem Beklagten jedoch zu- Antisemitische Kampagne in Italien Zn den Vorgängen in Genfi — Die Ereignisse im östlichen Mittelmeer Eine Polemik im ״Regime Fascista“ (Von junserem Berichterstatter) Kr. Rom, 26. September Die jüngsten politischen Ereignisse in Genf und die durch die Truppenentsendungen nach Palästina he-rvorgerufene neuerliche Zuspitzung des anglo-italienischen Gegensatzes im östlichen Mittelmeer hat das jüdische Problem in Italien erneut in den Vordergrund treten lassen. Wenn es auch, wie wir an dieser Stelle mehrfach betont hatten, keinen eigentlichen Antisemitismus in Italien gibt und auch die italieirischen Regierungsstellen in dieser Frage eine durchaus loyale Haltung einnehincn, wird doch von Zeit zu Zeit in gewissen Zeitungen und Zeitschriften eine stark antisemitische Note angesc kann. sam beobachtet hat, wird finden, daß derartige antisemitische Pressekampagnen in Italien immer dann geführt werden, wenn in Genf oder anderwärts irgendwelche außenpolitisehe Schwierigkeiten auftauchen, für die dann das ״Weltjudentum“ bzw. die ״versippte jüdische Hochfinanz“ _ verantwortlich gemacht werden. Ebenso wie verschiedene italie«• nische Zeitungen zu Beginn des Abessinien-Krieges das Judentum für die Sanktionspolitik gegen Italien verantwortlich gemacht haben, wird von den gleich«! Blättern die heutige Situation in Genf und das energischere Auftreten Englands in Palästina und im östlich«? Mittelmcer den ״Drahtziehern der jüdischen angelsächsischen Hochfinanz“ in die Schuhe geschoben. So versuchte z B. die politische Monatsschrift ״La Vita 11 a 1 i a n a“ dieser Tage in einem Artikel vom Gaetano P i s t i 11 o, der ״Andere Bemerkungen zur jüdischen Frage“ überschrieben war, einen ״ParallclLsmus der Interessen zwischen dem jüdischen V'olk, der Londoner Hochfinanz und dem (angeblich) gegen Italien gerichteten Vorgehen Englands im östlichen Mittclmeer“ aufzuzeigen. In diesem Artikel hieß es u. a,: ״Italien mußte sieben Monate lang den wirtschaftlichen und politischen Ansturm einer Koalition von Staaten aushalten unter der angeblichen Führung des Völkerbundes. I n Wirklichkeit jedoch handelte es sich einerseits um einen diplomatischen Kampf mit dem Foreign Office, andererseits um einen Kampf mit den Exponenten der jiidisehen Hochfinanz und in weiterer Linie mit den verschiedenen politischen Strömungen der Demokratie, des Sozialismtts, des Bolschewismus und der Freimaurerei usw. Der Schauplatz dieses Kampfes ist eben das Mittclmeer, und zwar insbesondere das östliche Mittelmeer, weshalb Italien allen derartigen offensichtlichen oder verborgenen Koalitionen gegenüber, die dort zu seinem Schaden sich auswirke», nicht völlig indifferent bleiben kann...“ Der Verfasser dieses Aufsatzes kommt zu dem Schluß, daß das seiner Aufgabe bewußte Italien alles tun müsse, um den ״Einfluß des jüdischen Geistes und der jüdischen Politik in diesem delikaten Sektor des europäischen Lebensraumes einzudämmen und ebenso den imperialistisehen und antikontinentalcn Tendenzen des Britischen Imperiums Zügel anzulegen.“ Es Ist bedauerlich, daß das Judentum in dieser Weise in den anglo-italienischen Konflikt im östlichen Mittelmeer hineingezogen wird. Der Zionismus insbesondere hat keine antiitalienische Tendenz. Der heutige Konflikt um den Lebensraum in Palästina hat gar nichts mit Italien zu tun. Erst durch den Abessinienkrieg und die dadurch hervorgerttfene Gleichgcwichtsstörung im östlichen Mittelmeer ist hier ein angloitalienischer Gegensatz entstanden, an dem der Zionismus \teder direkt noch indirekt interessiert ist und in dem er sich völlig neutral zu verhalten wünscht. Der Zionismus hat im Interesse seines Aufbauwerkes in Palästina nur den einen Wunsch, mit allem Anrainern des Mittelmeercs in Frieden und Freundschaft zu leben. (?lagen, die auf die Dauer erheblichen Schaden an richten Und wer die Dintre hier in den letzten fahren aufmerk- * Die gespannte und komplizierte außenpolitische Lage Italiens ist nicht oh ne Rückwirkungen auf das j ii d ischeLeben in Italien geblieben. Wenn es auch bisher keinen behördliehet? oder sonstwie organisierten Antisemitismus in Italien gibt, so gab es liier in den letzten Wochen doch eine von der Zeitung ״Regime F a s c i s t a“ inszenierte ari tijüdische Kampagne, die ziemliches Aufsehen und in jüdischen Kreisen nicht geringe Besorgnis hervorgerufen hat. Das Blatt beschuldigte die Juden internationaler und ausgesprochen antifaschistischer Tenderuen und schrieb dieser Tage u. a.: ״Alle Welt weiß, daß sich im vorig«? Monat in Genf ein jüdisches Weltpariament gebildet hat und daß auch Vertreter aus unserem Lande daran teilgenommen haben. Wir wissen nicht, ob in Uebereinstimnutng und im Einklang mit den faschistisehen Gefühlen des italienischen Volkes...“ ln einer ganzen Serie von Artikeln und Kommentaren zog das genannte Blatt gegen die ״jüdische Internationale“', die ״jüdische Hoch- Finanz“ utid die ״jüdischen Drahtzieher“ vom Leder, die angeblich in Genf gegen Italien intrigierten und beispielsweise auch an den? jüngsten Beschluß der Völkerbundskommission schuld seien, die sich für die Zulassung der abessinischen Delegierten aussprach. Das gleiche Blatt hat auch die Italienischen Jaden oder doch eine größere Anzahl von ihnen internationaler und antifaschistischer Tendenzen verdächtigt, darunter auch die fuhrenden Mitglieder des Verbandes der jüdischen Gemeinden in Italien. Vor allem machte ihnen das Blatt zum Vorwurf, daß sie nicht klar genug von der Haltung ihrer Glaubensgenossen im Ausland abgeriiekt seien und nicht deutlieh genug ihre Anhänglichkeit an die italienische Heimat und den Faschismus zum Ausdruck gebracht hätten. Diese Vorwürfe haben, wie zu erwarten war, eine heftige Polemik ausgelöst, in deren Verlauf auch die Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde in Mailand und Rom, Federico Jarach und L. Ravenna, in längeren Ausführungen das Wort «•griffen. Der Präsident des Verbandes der jüdisch«? Gemeinden in Italien, Comtn. Ravenna, wies den Vorwurf zurück, daß die italienischen Juden in irgendeiner Form mit ausländischen jüdischen Kreisen gegen den Faschismus konspirierten. Es sei einigermaßen peinlich, daß man von den Juden Italiens bei jeder Gelegenheit neue Erklärungen und neue Beweise ihr« Loyalität und Treue gegen Italien und das faschistische Regime verlange. Das sei geradezu eine Beleidigung und verletze atifs tiefste die Gefühle des italienischen Judentums. Conirn. Ravenna hob auch in seinem offenen Brief hervor, daß Mussolini ״in seiner Eigenschaft als Condottiere und _ überragender italienischer Staatsmann niemals das Bedürfnis gefühlt hat, Unterschiede der Rasse und Religion zu machen in der lebendigen und kompakten Einheit des italienischen Volkes, in dessen Mitte die Juden wie alle anderen stets ihre Pflicht erfüllt haben.“ Daß eine solche nahezu dramatische Auseinandersetzung in der italienischen Presse stattfinden konnte und überhaupt notwendig wurde, zeigt den ganzen Ernst der Lage, wenngleich wir auch an dies« Stelle vor übertriebenen Bewertungen warnen möchten. Die antisemitisch in- , tonierten Artikel der in Cremona erscheinenden Zeitung ״Regime Fascisfa“, die nur insofern Bedeutung erhält, als sie von dem früheren Generalsekretär der faschistischen Partei Roberto Farin acci geleitet wird, sind von der gesamten übrigen Presse Italiens und selbstverständlich auch von den Zeitungen, die der Regierung nahestehen, völlig mit Stillschweigen übergangen worden. Und insofern sollte man vielleicht die dort gemachten Ausführungen nicht allzu tragisch nehmen. Wenn nicht anders, so muß die antiiüdische Kampagne des ״Regime Fascista“ doch als ein wichtiges Symptom und als ein Warnungszeichen betrachtet werden, um so mehr, als die Zeitung an den offenen Brief des Präsidenten d« Jüdischen Gemeinden eine mehr als unfreundliche Polemik und geradezu eine Drohung knüpft. Es sei schon richtig, daß ״der Duce bisher nicht das Bedürfnis gefühlt habe, Unterschiede der Religion und Rasse in Italien zu machen, jedoch...“ Diese Worte, die vielleicht nur in der Hitze des Gefechts gefallen sind, haben in jüdischen Kreisen Italiens nicht geringe Besorgnis ausgelöst. Die Regierungspraxis in Italien hat sich — und das ist auch an dieser Stelle wiederholt anerkannt worden — von jedem Antisemitismus ferngehalten. Der Faschismus hat keinerlei antisemitische Tendenzen, und wir möchten auch nicht annehmen, daß er sich durch Pressepolemiken dies« Art und mehr od« wenig« falsche Interpretationen von Tagesereignissen von sein« einmal als richtig und gerecht «kanntest Linie wird abdrängen lassen. ztmiuien, den Klager im llinbli'k aut die über achtjährige Betriebs, rugeh.ai itjkci! und die (f;n!urch bedingte Treuepflicht tu halten; denn der Beklagte setzte sich dadurch zwar gewissen Reibereien, aber durchaus keiner Gefährdung seines Betriebes oder der sonstigen Gefiilewhaft aus.“ An späterer Stelle heißt es in den Entscheidungsgründen u. a.: ״Im (ihrigen kann nicht ülwrisehcn werden, daß es den arischen Gefolgtdia[1smi!״!if1I!Tn des jictrir-bes nur dienlich sein kann, wenn ein jüdischer Friseur im Beliieb tätig i.-.t., der die jüdische Kundschaft bedient, damit den arischen Angestellten das Rasieten jüdischer Kunden erspart bleibt. In diesem Sin ne ist nt!, h das vom Beklagten selbst zitierte Urteil des Arbeitsge!i־ lu.s l!״tiin vom 27. November 1935 — 8. Ca, 685.35 ■— zu verstellen, wenn es die Berührung jüdisch(r Angestellter mit arischer Kundschaft vetniieden sehen will. Denn clrenso wird wngekrhrt. der arische Fri-our die Bedi׳’mtng jüdischer Kundschaft lieber einem jüdisehen Cefo’igs׳ Baftsmitglicd überlassen.“ fn der Kündigung hat das Arbeitsgericht auch eine uabillige Härte gesehen und bemerkt hierzu: ״Infolge reines Alters und seiner jüdischen Rasse Zugehörigkeit dürfte es heute dem Klüger *ehr schwer fallen, ander-weit unterzukommen. boLuigc aber ein jüdischer Unternehmer noch Führer eines Betriebes im 8im1e des § 1 AOG. sein kann» dürfte es auch dem gesunden V01kscmpfindcn nicht entsprechen, den 61jährigen Kläger, der 4V1 Jahre in englischer Gefangenschaft war. und dessen Wochenlohn 28 RM. beträgt, aus seiner Stelle iu drängen, zumal dann, wenn infolge der besonderen Zusammensetzung der Kundschaft kern Arier die Stell« des Klagers nach dessen Entlassung cinnehmen kann.“ Die Ford-Verkaufsstelle S. Oberdörfer in Regensbürg ist in arischen Besitz übergegangen und wird unter der Firma Mayerhofer & Hartlaub fortgeführt. Zur Frage der Arbeitsvermittlung Die ״Frankfurt« Zeitung“ vom 23. Septemb« 1936 veröffentlicht folgende Mitteilung: ״Wie ans einem Schreiben des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversich«ung an den ״Zentralausschuß für Innere Mission“ hervorgeht, ist den konfessionellen Verbänden, die als einzige Träger der nicht gewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung _ außerhalb der Reichsanstalt noch iihriggeb!!eben waren, die Vermittlung vollarbeitsfähiger Personen v erboten worden. (Die Tatsache war früher schon für den ״Deutschen Caritasverband“ niitgeteilt worden.) Den aus der Ablehnung betroffenen Einrichtungen wird jedoch zur ordnungsmäßigen Abwicklung ihrer Geschäfte eine Frist bis zu nt 31. Dezember 1936 gewährt. Innerhalb dies« Frist dürfen Arbeitsgesuche volleittsafzfähiger Personen, die den Einrichtungen bis zum 31. Juli 1936 zugegangen sind, erledigt werden. Den Anträgen auf Erteilung von Aufträgen zur Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Lehrstellenvenrnttlung für nicht vollarbeitscinsatzfähige Personen, für die sie als gesetzliche Vertretcr oder Erziehungsbeauftragte besieht sind, wird vorläufig bis zum 31. Dezemb« 1936 stattgegeben werden.“ Zu der Notiz teilt die Presseabteil un g der Reichsvertretung d« Juden in Deutschland folgendes mit: Diese Regelung findet grundsätzlich auch aut die bisher bestehenden jüdischen Arbeitsnachweise An wendüng. Jedoch ist auch den jüdischen Arbeitsnachweisen eine Ausläufsf rist gewährt worden, innerhalb deren offene Stellen wie bish« entgegengeuommen und die eingetragenen Arbeitsuchenden vermittelt werden dürfen. Die Einzelheiten d« künftigen Regelung werd«? sobald als möglich bekanntgegeben werden. o Zukunft Ihrer Kinder ätt; Landschulheim Florenz HBttare Bchnl# and Iiilarnnt t Schulbildung bl• xum Ablturlum 2. Ftie Knaban und Midch-n von 6 —!8 •tahrwi 3. Untor Leitung bmrlhptur Pidugogm IntMbtvata Spraeh*n|1fltg• 4. StudlanbartcMIgung In faat allan Staat an s. Elgana HAUSHALTSSCHULE, Stanographl*. Schralbmaaehint «. WarkuntarHoht, Land- und Gartenarbeit 7. VarbaraHung «Ir AuawandaningaWndar 8. Hausirrt »ah• Uabarwaahung, bidtvlduatta FBrduruftfl 9. SchSnata Umgebung, putaa Klima, Spart 10. Ei-ttMataiga Varpflegung, zaltgamlfi• Pralaa, kalna Tranafarachwlarlgkaltan Auskünfte u. Prospekts durch dis Leitung: Oharrsptsrungsrat Dr. Werner Peiser Florenz. Villa Pozzi. Pinn dei Giullnrt Neuaufnahmen min Wintersemester

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