Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 73 (11.9.1936)
- Date
- 1936-09-11
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 16 JÖDISCHE RUNDSCHAU Nr. 73, 11. IX. 1936 UMSCHAU Arbeiterbewegung t Fritz Naphta!! Utnsthithfung am fh-beitsmarkt In welchem Maße die Arbeiterbewegung der wichtigste Faktor des gesamten Wirtschaftliehen und politischen Lehens von Ercz Israel ist, trat niemals deutlicher zutage als in diesen Monaten der Unruhen und des Kampfes im Lande. Die Chronik der Arbeiterbewegung ist kaum zu trennen von der Chronik der Aktivitat des Jischmv überhaupt. Ob wir von der Organisation des Wachdienstes, von der Aufrechterhaltung des Verkehrs, von der Organisation der Lebensmittelversorgung der Städte, von der Arbeitsbeschaffung und ihrer Finanzierung sprechen, überall hat die Arbeiterschaft und ihre Organisafion, die Histadruth, haben ihre Institutionen und Cooperativen einen hervorragenden Anteil an der Organisation des Widerstandes gegen den Angriff von außen und an der Fortführung des Aufbauwerkes in dieser Zeit. Vollständigkeit der Ucbersicht über diese Leistungen kamt an dieser Stelle nicht die Aufgabe sein. Nur einige besondere Probiente und Leistungen innerhalb der Arbeiterbewegung können beleuchtet werden. Das Kenn/eichen des jüdischem Arbeitsmarkt es in den letzten Monaten liegt nicht nur in der mit der Verschlechterung des Baumarkt es, mit der Zerreißung vieler Wirtschaftlieber Beziehungen und mit dem verringerten Absatz der Industrie gewachsenen Aibeit-losigkdt, sondern mindestens ebenso sehr in der Umschichtung von stiiliegenden zu neu erwachteil Arbeitsgebieten, die sich vollzogen hat. Zahlenmäßig das größte Auffangbecken für freigesetzte Arbeitskräfte war die landwirts c 11 a 111 i c 11 c Lohnarbeit in den Ko- 1 o » i e 1t. Ws!111 heute 70110 bis $000 jüdische Arbeiter dort artteilen, so durften das etwa 4000 mehr sein als vor den Unruhen. Cileichzeitig ist die Zahl der noch in jüdischen Wirtschallen besduingteii Araber nach einer Schatzung der liidndruth au! etwa 1400 gestinken, d. 11. um mindestens 50tKl. Der Ersatz von arabischer durch jüdische Arbeit ist also offenbar mit einer gewissen Verringerung der Ciesamt/ahl der Arbeiter verbunden, die aut verminderter Intensität der Bearbeitung an manchen Stellen der Plantagenwirtscliaft und dem Fortfall von Neupiian/ungen beruhen dürfte. In Kolonien mit starker, wenn auch nicht in der Landwirtschaft tätiger jüdischer Arbeiterschaft vollzog sich der Wechsel (vom eingeschränkten Bau /um Pardeß) Verhältnis« mäßig leicht. Aber wem! r. B. für das früher ganz auf arabische Arbeit eingestellte Sichren aakow plötzlich für eine vorübergehende Areit wie die Weinernte jüdische Arbeit mobil■- sielt werden mußte und wurde, war dazu eine organisatorische Leistung erforderlich. Auch die freiwilligen Hilfskräfte, die aus der Arbeiterjugend und den ihr nahestehenden Schüler- Organisationen in die Kibbuzim und Kwuzoth überführt wurden, um die durch Nachtwachen geschwächten Kräfte der Arbeiterwirtschaften in der Erntezeit zu ergänzen, gehören in dieses Gebiet der Umschichtungen. Vor allem aber muß liier erwähnt werden, wie es gelang, für den Bau der Mole von Tel-Awiw und alle mit dein neuen Verkehr zusammenhängenden Arbeiten in kürzester Frist die erforderlichen Kräfte zu stellen. Etwa 350 Arbeiter sind heute auf diesem neuen Gebiete tätig. Und als im vierten Monat des arabischen Streiks die bis dahin unberührten arabischen Arbeiter im Hafen von Haifa und im Eisenbahndienst unter dem Druck des Terrors teilweise ihre ArbeiispUitze verließen, war die Verhütung schwerer Storungen mir dem Umstand zu verdanken, daß die Hi>tadrutl1 in der Lage war, einen Ersatz von geeigneten judisehen Arbeitern in höherem Maße bereit/ustellen, als die zuständigen Anitsstdlen bereit waren ihn zu akzeptieren. Chauffeure für das Militär, Polizisten und I lilfs|־o':i/i'ten, Arbeiter für ofieiit'mdie Arbeiten, besonders Wegebauten, waren andere Gebiete der Neuaufnahme jüdiseiur Arbeitskräfte, Wenn auch trotz alledem die Arben.slnscii/alil besonders in T el-Awiw, wo es das zusätzliche Problem der Einordmiug der Flüchtlinge aus Jaffa auch am Arbeifstii.ukt gibt, gewachsen ist, so hat doch der Umsdiiciitungspro/eß einen wesentlichen Teil des Druckes der Unruhen bisher aufgefangen. Die notwendige Hilfe für die Arbeitslosen, unter denen die neuen Einwanderer der letzten Jahre einen sehr großen Teil bilden, bleibt eine ernste nicht zureichend gelöste Aufgabe. Ocffentliehe Hilfe gibt es nicht. Die Hisfadruth versucht durch Verteilung der vorhandenen Arbeit nach Möglichkeit die volle Einkoiiimeiislosigkeit zu vermeiden. Sic hat in ihrem Kreis auch eine besondere Da rieh nskasse für Notfälle (Mischan) geschaffen, deren Mittel aus dem Arbeitslosenfonds der Histadruth, der in erster Linie der Finanzierung von Arbeitsbeschaffung dient, etwas gestärkt worden sind. Die gegenseitige Hilfe, die auf diese Weise organisiert, die individuelle gegenseifige Hilfe ergänzt, ist sehr wertvoll. Aber es sind erst bescheidene Anfänge, deren Ausbau neben der konstruktiven Arbeitsbeschaffungs- und Umscliichtungsarbeit nicht zu entbehren ist 2>er Kampf um jüdische Arbeit Die erwähnten Zahlen zeigen, daß in diesen Monaten in den Kolonien die jüdische Arbeit in der jüdischen Wirtschaft weit vorgedrungen ist. Noch gibt es (besonders in Rechovvotli und Petach Tikwah) Pflanzungen, in denen arn Tage arabische Arbeiter bcschäftigt sind, während in der Nacht jüdische Arbeiter das gesamte Gebiet bewaciien gegen Ueberfällc und Brandstiftungen. Eine Situation, die begreifliche Erbitterung hervorruteii muß. Um diese Positionen wird mit starkem Appell an die öffentliche Meinung gekämpft. Darüber hinaus aber sieht man schon heute das Problem des Schicksals der Arbeitsplätze in den Kolonien nach dem Ende der Unruhen auftauchen. Eine Konferenz von Arbeifern aus den Kolonien, die sich kürzlieh mit dieser Frage beschäftigte, betonte, daß sie zwei Seiten hat. Erstens die Forderung an die Arbeitgeber, aus der vorübergehenden Beschäftigung eine dauernde zu machen. Der jüdische Arbeiter wehrt sich dagegen als ״Reservist“ in Zeiten der Unruh«] eingestellt und nachher fortgesehickt zu werden. Gegen ein solches System sollen alle Kräfte der zionistischen ücTfentlichkcit aufgerufen werden. Man sicht aber auch die zweite Seite: näinlieh die Gefahr, daß bei einer hoffentlich wieder einmal mit verstärkter Einwanderung cinsetzcnden Baukuujuuktur und ״Prosperity“ in der Stadt die Arbeiter selbst die schlecht bezahlten Arbeitsplätze in der Landwirtschaft verlassen. Da cs keine Aussicht gibt, bei der Konkurrenz der billigen arabischen Arbeit und dem Druck der wachsenden Orangenerntc di•: l ohne auf diesem Gebiet zu erhöhen, lautet die Forderung: Erleichterung der Lebens Verhältnisse der landwirtschaftflehen Lohnarbeiter durch Bereitstellung von billigen Wohnungen und Schaffung von Hilfswirtschaften für Familien in den Kolonial. Ziele, die nur erreicht werden können, wenn öffentliche Mittel vorhanden sind, die für diesen sicherlich wichtigen Zweck eingesetzt werden können. Neben diesen materiellen Vorbedinguugen wurde die Notwendigkeit einer verstärkten Kulturarbeit in den Kolonie!!, vor allem auch zur Förderung des Einiebtns neuer Einwanderer, deren Existenzkampf als Arbeiter in den Kolonien besonders hart ist, mit Nachdruck betont. Es ist immer gut, wenn man die künftigen Probleme rechtzeitig erkennt. Daß es sich dabei auf Grund der großen Differenz der Lohnniveaus zweier Arbeiterschichten um Ökonomisch außerordentlich komplizierte Fragen handelt, beleuchtet eine kleine Schilderung vom arabischen Arbeitsniarkt, die der ״Dawar“ in einem Bericht aus einem arabischen Dorf in der Umgebung von Petach Tikwah enthält.!Dort heißt es, daß in dieser Zeit des arabischen ״Streiks“ in den arabischen Pardcssim mehr denn je gearbeitet wird. Ein deutscher Agronom schildert, daß dort die arabischen Pardcftbcsitzcr ihre Pflanzungen besonders intensiv bestellen, denn die Arbeit ist billiger als je durch den Fortfall der Arbeitsplät/.e im jüdischen Sektor. Man bezahlt dem Araber für die Arbeit init der Hacke 60 bis bis 70 Mils, fiir die Bewässerungsarbeit 40 bis 70 Mils pro Tag. (Der Tagelohn des jüdischeu Arbeiters ist ca. 200 Mils, der des arabischen Arbeiters im jüdischen Pardeli zirka 120 Mils.) Der Separationsprozeß in der Arbeit hat also die verständliche Tendenz, den Abstand des Lohnniveaus der beiden riebetieinariderliegenden Arbeitsmärkte zu vergrößern. Industrie •lohne In der Industrie zeigt sich an einzelnen Stellen das Bestreben, die Löhne berabzudrücken. Daß es sehr oft ernsthafte Scliwierigkeiteii der Unternehmungen sind, die zu dein Druck auf die Löhne anreizen, kann nicht verkannt werden. Aller aut diesem Gebiet besteht kaum ein Zweite1!, daß die Lohnsenkung nicht der richtige Weg ist, um die Schwierigkeiten zu überwinden. Die jüdische Industrie in Palästina ist fast ganz aut den inneren Markt angewiesen. Ihre Note beruhen wesentlich auf der Schrumpfung des Marktes in der letzten Zeit. Die Lcbcnshaltungskosten sind durch höhere Nahrungsmittelpräse gestiegen. Der Spielraum für den Kauf von Indusfriewarai ist bei yleichbleibendem Lohn gesunken. Eine allgemeine Tendenz zur Lohnsenkung müßte notwendige!׳- weise zur weiteren Schädigung des Absatzes, damit zu geringerer Ausnutzung der Produktienskapazitat und zu auch bei sinkendem Lohn erhöhten Kosten führen. Schon der erfolgte Abbau der in der ״Prosperity“ hohen Bauarbcitcrlühnc, der unvermeidlich war, lastet auf der Industrie. Eine Senkung der keineswegs besonders hohen, zum Teil besonders für Arbeiterinnen recht niedrigen industriellen Löhne müßte der Industrie ins eigene Fleisch schneiden. Wenn irgendwo die ״Kaufkrafttheorie“ der Löhne Geltung hat, dann hier in einer Industrie, die fast ausschließlich Konsumgütcr erzeugt. Die Arbeiter sind entschlossen, Angriffe auf das Lohnniveau mit Nachdruck abzuwehren, und wenn man berücksichtigt, wie entscheidend die Arbeitcröffentlichkeit in dein Kampf um den Schutz des inneren Marktes durch Tozereth-Haarez-Propaganda ist, bei dem der Konsument, d. h. auch der Arbeiter, Preisopfer himiimmt, darf man hoffen, daß aus den Spannungen auf dem Lohngebiet keine Kämpfe werden, in einer Zeit, in deT die Zusammenfassung der Kräfte notwendiger ist denn je. Rechtswissenschaft / Dr. F. Löwenstein Rechtsprechung und Unruhen Bei den kritischen Stimmen, die sich immer häufiger im Jischuw gegen die Haltung der Regierung während der gegenwärtigen Unruhen vernehmen lassen, spielt eine besonders große. Rolle die Kritik an den O c r i r h ten, denen man vorwirft, daß sic die Maßnahmen der Adnutust.afkm sabotieren und daß sie Urteile fällen, die, von politischen Motiven bestimmt, pro-nrabisch wirken. Wenn man schon der Meinung ist, daß der High Commissiouer von den fast unbeschränkten Befugnissen, die ihm die Palest ine Defense Order in (.' un.il gewährt, einen nicht ausreichenden Gebrauch 'macht, wenn man der Verwaltung vorwirft, daß sie ihre Machtmittel nicht zur richtigen Bedeutung zu bringen vermag, so ist besonders stark die Ucberzeugung, daß selbst da, wo High Commissoncr und Vcrwaftimg das ihrige getan haben, nachher die Gerichte kommen und durch formale Gesichtspunkte es verstehen, die politische Wirkung der Maßnahmen der Verwaltung z!t untergraben. Die ״jüdische Rundschau“ hat bereits über einige dieser Urteile berichtet, so insbesondere über das schon berühmt gewordene Urteil des High Court in der Frage der gesprengten Häuser in Jatta und über die weitere Frage der Belegung der Stadt Gaza mit einer Kollekt i v s t r a f e. Es ist nun in diesen Fällen, ebenso wie z. B. in dem gerade jetzt vor dem Court of Appeal im wesentlichen be- «tätigten scharfen! Urteil gegen zwei jüdische Schomrim wegen unbefugten Waffentragens, einiges Wichtige zu bemerken. Alle Angriffe, die von arabischer Seite gegen Maßnahmen der Verwaltung gerichtet wurden und dem High Commissioner vorgelegt worden sind, beziehen sich lediglich auf die formelle Seite der Sache. Es ist nicht argumentiert worden, daß Hassan Zidki Dajani nicht hätte nach Sarafend geschickt werden dürfen, weil er nicht versucht habe, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu stören. Es ist vielmehr in allen diesen Fällen von den arabischen Anwälten gar kein Versuch gemacht worden, die T atsachen-Fest- Stellung der Verwaltung anzuzweifeln. Hassan Zidki Dajani hat ein Flugblatt unterschrieben, das zur civil disobedience auffordertc, das konnte nicht in Abrede gestellt werden, und die dadurch geschaffene Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wurde nicht bestritten. Was vielmehr in diesen und ähnlichen Fällen von den arabischen Anwälten plädiert wurde, waren formale Dinge. Es wurde gesagt, daß eine bestimmte Verordnung, die Mitte Juni ergangen ist, nicht rückwirkend auf Taten ausgedehnt werden könne, die Ende Mai begangen wurden. Es wurde gesagt, daß wenn durch ein Gesetz dem District Commissioner bestimmte Vollmachten gegeben werden, der Assistant District Commissioner nicht berechtigt sei, diese Vollmachten anzuweiiden. Es wurde arg 11• mentiert, daß, wenn der High Commissioner unter der Order in Council Häuser zerstören lassen wolle, er sich aut diese Order in Council ausdrücklich beziehen müsse. Es muß nun gesagt werden, daß in der Tat die Verw a 1 t u n g s i c h eine große R e i 11 e v o 11 Blößen gegeben hat, die von den arabisehen Anwälten ausgenutzt wurden und denen sich vielleicht auch die Gerichte nicht immer entziehen konnten. Es wäre ein leichtes gcwesen, eine Verordnung, die im Laute der Unruhen erlassen wurde, in ihrer Wirkung auf den Anfang der Unruhen zurückzudatieren, wie es ebenso leicht gewesen wäre, bestimmte Vollmachten, z.B. die Auferlegung von Kollektivstrafen nicht nur dem District Commissoncr, sondern auch dem Assistant District Commissioner zu geben. Es ist unzweifelhaft die Aufgabe des High Court, in derartigen Fällen Maßnahmen der Verwaltung aufzuheben, die nicht vollkommen in Ordnung sind. Es ist deshalb wahrscheinlich nicht richtig, in den Ergebnissen, zu denen der High Court in manehe!! dieser Fülle gekommen ist, an sicti eine bestimmte politische Haltung zu vermuten. Es liegt dazu tun so weniger Anlaß vor, als unzweifelhaft in einer Reihe weiterer Fälle die Gerichte die Maßnahmen der Verwaltung fiir verfassungsmäßig erklärt und sie bestätigt haben. Trotzdem ist das Gefühl des Jischuw gegenüber diesen Richterspriichcn ein verständliches. Hätte sich der High Court in dem Jaffa Demolition Gase darauf beschränkt, die Fehler fest/ustellen, die die Verwaltung gemacht hat, so hätte sich kaum ein kritisches Wort gegen dieses Urteil sagen lassen. Was die Empörung bewirkt hat, ist die Form der Begründüng dieses Urteils, der Vorwurf der Täuschung und des Volksbetruges, den das oberste Gericht des Landes gegen die Regierung richtet. Konzentrationslager und Curfew Bei dem Anträge, den Vorsitzenden des arabischen Chauffeurverbandes, Hassan Zidki Dajani, aus Sarafend zu entlassen, weil er nicht in rechtmäßiger Weise vcrhaftet worden sei (Habens corpus Antrag) zeigte der High Court wiederum eine Neigung, sich gegen die Verwaltung zu wenden. Die Aufforderung an die Verwaltung, zu beweisen, daß er rechtmäßig verhaftet sei (Order nisi) wurde erlassen und damit bestand in der Tat die Gefahr seiner Entlassung, deren Konsequenz es natürlich gewesen w;ire, daß man auch die Freilassung aller übrigen Gefangenen verlangt hätte. In der Zwischenzeit hat aber die Verwaltung den Fehler gutgemacht, indem ein neuer Verhaftungsbefehl, nunmehr mit der richtigen Unterschrift, erlassen wurde. Auf Entscheid des High Gourt, daß die Fehler der ursprünglichen Ordinance geheilt seien, blieb Hassan Zidki Dajani in isaratcnd. Endlich ist erwähnenswert, daß sowohl von jüdischen als auch von arabischen Anwälten der Versuch gemacht worden ist, die Gültigkeit der Curfew-Anord* 11 u n g e n anzuzweifeln und die Bestrafimg von Curfew-l.יebertretungen dadurch zu verhindern. Es dürfte das erstemal in einer biirgerki iegsahniiehen Situation gewesen sein, daß die kämpfenden Parteien vor dem Oerieht denselben Standpunkt vertraten. Es hängt das damit zusammen, daß die Strafen für Curfew-Ucbertretungen immer heftigere werden, und während man am Anfang Strafen von 23—50 Piastern aussprach, die noch erfraglich waren, sind in der letzten Zeit bereits Gefängnisstrafen verhängt worden. Auch hier ergab sich, wie in fast allen besprochenen Fällen, daß die Verwaltung schlecht arbeitet und ihre Anordnungen in einer Form erläßt, die nicht einwandfrei ist. Denn als die Anzweifelung der Gültigkeit der Curfew-An- Ordnung bekannt wurde, entschloß sich die Regierung, sie schnell in der ״Palestine Gazette“ zu publizieren, was sie bis dahin verabsäumt harte. Das Gericht kam übrigens zu dem Ergebnis, daß die Anordnung auch ohne Veröffentlichung ihre Gültigkeit habe. Der Matuscha-Iall Wenn diese Uebersicht auch zu beweisen scheint, daß von einer einheitlichen pro-arabischen Haltung der Gerichte nicht die Rede sein kann, so zeigt dies am klarsten der Freispruch eines jüdischen Chauffeurs vor dem District Court in Jaffa. Kurt Matuscha stand vor der schweren Anklage, als Chauffeur absichtlich in eine Gruppe spielender arabischer Kinder hineingefahren und ein Kind getötet zu haben. Eine Anklage, die, wenn bewiesen, zum Todesurteil hätte führen müssen. Matuscha wurde freigesprocheu und der Präsident des Gerichtes äußerte sich in schärfster Form über die groben und ganz unwahrscheinlichen Lügen der arabischen Zeugen, die sieh fast in allen Punkten widersprachen und von denen der eine zunächst einen anderen jüdischen Chauffeur beschuldigte, um sich dann mit den anderen Belastungszeugen darauf zu einigen, den »!geklagten Matuscha 7,u beschuldigen. Das Gericht hat in diesem Falle größte Unbefangenheit bewiesen, denn es ist klar, daß cs für Matuscha in dem zur Zeit rein arabischen Jaffa außerordentlieh schwer war, sich gegenüber einer Gruppe von arabischen Zeugen zu verteidigen. Die Presse hat allerdings nicht mit Unrecht ihrem Erstaunen darüber Ausdruck gegeben, daß in diesem und ähnlichen Fällen, wo die Gerichte die absolute Unglaubwürdigkeit arabischer Zeugen icstgcstcllt haben, trotzdem von der Einleitung eines Meineidvertahrens nichts bekanntgeworden ist Es ist übrigens anzunehmen, daß die Tätigkeit der Gerichte in den nächsten Wochen noch mehr als bisher von Bedeutung sein wird, da gerade jetzt die ersten schweren Fälle vor die Gerichte kommen werden, vor allem Anklagen gegen Araber, die beim Schießen aut Truppen oder Polizei gelangengenommen wurden und denen die Todesstrafe droht. H73s ist Munition? Die Frage, ob Munition als ein ״exp 1 o s i v e a r t i c 1 e“ an zusehen ist und deshalb immer Besitz von Munition mit dem Minimum von 5 Jahren zu bestrafen sei oder nicht, hat die palästinensischen Gerichte in den letzten Wochen immer wieder beschäftigt. Auch hier handelt es sich im vvesentliehen um schlechte Formulierung des Gesetzes. Da cs ja jedenfalls nicht außerhalb jeden Zweifels stellt, ob Munition unter den genannten Begriff fällt, wäre es einfacher gewesen, das Wort hinzuzufügen und damit die Streitfrage erst gar nicht aufkommen zu lassen. Nachdem eine Reihe palästinensischer Gerichte eine Reihe widersprechender Urteile gefällt haben, indem sie teilweise erklärten, Munition sei ein ״explosive article“ und ihr Besitz müsse deshalb mit mindestens 5 Jahren bestraft werde», während andere erklärten, Munition falle nicht unter den Begriff und sei deshalb unter der allgemeinen für Friedenszeiten geltenden Filearnis Ordinance strafbar, bei der die Höchststrafe 6 Monate Gefängnis ist, hat der Court of Appeal nun die Frage dahin entschieden, daß Kugeln auch unter den Begriff der ״explosive articles“ fallen und demgemäß die Höchststrafe ausgesprochen werden müsse. Auch hier hätte die Ungeschicklichkeit der Verwaltung sich beinahe eine neue Niederlage geholt. Denn statt abzuwarten, wie das urteil des Court of Appeal lauten würde, um dann das Gesetz zu verändern, wenn cs sich als notwendig erweisen würde, wurde das Gesetz, durch das nachträglich ״Munition“ ausdrücklich erwähnt wurde, zu frühzeitig erlassen, und nun konnte der arabische Anwalt argumentieren, die Verwaltung habe selbst die üesetzesänderung für notwendig gehalten, gäbe also damit zu, daß das alte Gesetz sich nicht aut die Unruhen bezogen habe. Trotzdem hat das Gericht sich nicht durch dieses Argument bewegen lassen, sondern hat erklärt, das Gesetz sei ״aus übergroßer Vorsicht“ erlassen worden und auch ohnedies sei es klar, daß Munition als ein ״explosive article“ anzusehen sei. (Schluß des Palästina-Teils) HUUO JACOB (FROHER IN FIRMA JACOB & VALENTIN) ANFRAGEN־ IKTKBNAf lONALE SAU MÜL- UNB IJBBRSHIB-VEHKBHRS- (*MBH Frachtagentur der London & North lästern Rallway fiir den Schnellverkehr Hoek van Holland - Harwich. — Ablieferung binnen 20 Stunden ab Berlin Umzug« noch England ahnt Umladung In Fährt»« otwagen / Expedition von Reisegepäck im täglichen ladungsdlensl BERLIN NW 40 / HEIDESTRASSE 73 (nahe Lehrter Bohnhof) / Fernsprecher! Sammal-Nummer C 3 4718 / Umzüge nadi dem Ausland und Obersee in lIHvan» I