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Jüdische Rundschau · 1936-09-01 · Heft 70 (1.9.1936) · page 10

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 70 (1.9.1936)
Date
1936-09-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 10 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 70, 1. IX. 1936 Die doppelte Verpflichtung Die Erklärungen der Britischen Regierung enthalten hier und da die Behauptung von einer doppelten Verpflichtung gegen Juden und Araber in Palästina. Auch der neue Kolonienminister hat diesen Ausdruck kürzlich im englischen I’ariament gebraucht. Es ist daher vielleicht angezeigt, näher zu prüfen, worin diese doppelte Verpflichtung bestehen soll. Sonst klingen diese Worte beinahe so rätselhaft wie das Bild, das sich die Regierung von dem jüdischen Nationalheim macht. Die Behauptung von der doppelten Verpflichtung stützt sich auf die Präambel des Mandatsvertrages und auf Artikel Ü dieses Vertrages. Was besagen nun diese beiden Bestimmungen? In der Präambel wird die Baifour-Erklärung zugrunde gelegt, die eine Förderung der Errichtung eines Jüdischen Nationalheims in Palästina verlangt. Es heißt dann weiter: ״it being clearly understood that nothing should br d»ne, wbich might prejudice the civil and religions rights of exisbng non-Jewish communities in Palcstitie“. Der Artikel 11 des Mandats sagt hingegen, die Mandatsmacht soll verantwortlich sein, das Land unter solche politische, administrative und wirtschaftliche Bedingungen zu stellen, die die Errichtung des jüdisch-nationalen rieimes sichern, wie cs in der Präambel festgelegt ist, ״and also for safeguarding the civil and re!i׳:!ou. rights of all the inhabitants of Palestine, irrespective of race and religion“. Die verschi‘•׳־ '•־ Forniuße-ung der beiden Bestimmungen ist von grundsätzlicher Bedeutung. Die Präambel enthält die v 5 I k e r r e c n 11 i c!1 e Verpflichtung zur Errichtung des Jüdischen Nationaiheims. Sowohl aus dem Wortlaut des Mandates als auch aus dem Sinn seiner Bestimmungen geht hervor, daß dies ein jüdisches Ciemeiinvcscn sein so!!. Aus diesem Gründe ist der Vorbehalt berechtigt, daß bei Errichtung dieses Gemeinwesens die religiösen und Bürgerliehen Rechte der ״n i c h t j ü d i s c h e n Q c m c i n d e n“ unter einen besonderen .Schutz zu stellen sind. Auch diese ikstimniung ist völkerrechtlicher Natur. Die Mandatsmacht wird dadurch verpflichtet, bei Errichtung des Jüdischen Nationalheims diese Bestimmung zum Schutz der mohammedanischen oder christlichen Gemeinden des Landes in 11 er Verfassung des neuen Gemeinwesens zu verankern. Dieser Vorbehalt hat also für den gegenwärtigen Zustand, solange die Errichtung des Jüdischen Nationaiheims noch nicht in Frage steht, überhaupt keine rechtliche Bedeutung. Dies geht ganz klar aus dem weiteren Vorbehalt hervor, den die Präambel enthält, nämlich, daß auch nichts geschehen soll, das die Rechte oder den politischen Status der Juden in anderen!,ändern schädigen Könnte, Es ist offensichtlich, daß die in Palästina erwandernden Juden hierzu außerstande sind. Auch die Mandatsregierung kann hierauf keinen Einfluß ausüben. Dies ist erst denkbar, wenn ein jüdisches Gemeinwesen besteht, das im Wege der Gesetzgebung oder Verwaltung den Versuch machen könnte, Bestimmungen für die Juden der Diaspora zu treffen, die mit dem Rechtszustand der Juden in anderen Ländern in Widerspruch stehen. Die Wirksamkeit des Vorbohaltes in der Präambel ist also von der Errichtung des Jüdischen Nationaiheims abhängig. Anders ist es mit Artikel II <|cs Mandats. Er enthält die Verpflichtung der Mamlatsmacht, die Verwaltungsmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung der Errichtung des Nationaiheims notwendig sind. Hierbei ist die Wahrung der bürgerlichen und religiösen Rechte aller Einwohner Palästinas ohne Rücksicht auf Rasse und Religion vorgesehen. Dieser Paragraph trägt keinen völkerrechtlichen, sondern einen staats- und verwaltungsrechtlichen Charakter. Das heißt mit andere!! Worten, die von der Regierung für die Förderutig der Heinistäite getroffenen Maßnahmen dürfen weder den Zweck noch die voraussehbare Folge haben, die bürgerlichen oder religiösen Rechte der Einwohner des Landes zu beschränken. Was diese bürgerlichen und religiösen Rechte sind, ist nach allgemeinen staatsrechtlichen Grundsätzen festzustcllen. Den Juden sind sie aus der Geschichte ihrer iahrhundcrtelangen Entrechtung wohl bekannt. Die religiösen Rechte sind z. B. die Freiheit des Gottesdienstes, das Recht, religiöse Gemeinden zu bilden, religiöse Sitten und Gebräuche zu üben, der Besitz oder die Verehrung heiliger Stätten, und die Ausübung der Missionstntigkeit. Bürgerliche Rechte sind das Wahlrecht für Staat und Gemeinde, das Recht auf Zulassung zur Bcamtcnlaufhahn, auf Erwerb oder Verkauf von Grundbesitz, gewerbliche Freizügigkeit und dergleichen. Es ist daher unzulässig, irgendeinen Teil der palästinensischen Bevölkerung von dem Genuß dieser Rechte auszuschließen. Wenn den Juden die Bildung von Stadtgemcimlen oder gesclilossciien Siedlungen gestattet wird, so darf dies nicht dazu führen, der Bevölkerung irgendwelche religiösen!־'ornicn aufzuzwingen. Die Regierung hat die Gewissensfreiheit aller Einwohner des Landes zu’schützen. Dies hiiulerlc aber andererseits nicht, in solchen rein jüdischen Städten lind Siedlungen Schabbatruhe für Gewerbe und Verkehr nach Art der Sonntagsruhe in anderen Ländern anzuordnen, da hierdurch niemand an der Ausübung seiner Religion behindert wird. Der Artikel II bezieht sich nicht auf administrative Maßregeln wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Art. So ist die Regierung befugt, Einwandcrungshallcn für die Juden in den Häfen zu errichten, und ihre Einordnung in das wirtschaftliche Leben zu fördern. Sie kann jüdische Schulen, Krankenhäuser und wissenschaftliche Institute unterhalten, die aber auch den anderen Einwohnern des Land« offenstehen müssen. Es können sogar Sondervorschriften zugunsten der Heimstätte erlassen werden, soweit dadurch der Gesamt- Bevölkerung keine Rechte entzogen werden. Die Regierung kann z. B. ein Gesetz zur Enteignung von Grundbesitz erlassen zur Schaffung geschlossener Siedlungen für die einwandernden Juden und zur Errichtung von Gebäuden unter Ausschaltung wucherischen Wettbewerbs. Ein solches Recht hat keinen anderen Charakter als das jeder Regierung zustehende Recht ׳der Enteignung für Anlage von Straßen, freien Plätzen, Häfen, Eisenbahnen oder für den Bau Staatlieber oder städtischer Gebäude. Es ergibt sich aus dem Mandat seihst ohne weiteres, daß der Artikel 11 Sonderrechte dieser Art zur Vorbereitung der Errichtung der Heim- Stätte keineswegs ausschließt. Es ist dies u. a. das Spezialgesetz zur Einbürgerung einwandernder Juden, die Schaffung geschlossener jüdischer Siedlungen und die Ueherlassung von Oed- und Staatsläudercien au die Juden. Der Artikel VI, der hierauf Bezug hat, wiederholt nur den Vorbehalt des Artikds II des Mandats. Hätte dieser einen anderen Sinn, so könnten überhaupt keine Bestimmungen für die Errichtung der Nationalheimstätte getroffen werden, die nicht gleichzeitig der übrigen Bevölkerung zugute kämen. Dies wäre ein Widerspruch in sich seihst. Hierdurch könnte wohl ein palästinensisches Gemeinwesen im allgemeinen gefördert werden, aber niemals eine nationale jüdische Heimstätte. Die Verpflichtung der Mandatsrcgierung zur Errichtung des Nation 91 heims wäre dann ein Messer ohne Klinge. Man hat zuweilen den Eindruck, daß die Regierung diesem Standlinkt zuneigt, sonst wäre es kaum zu erklären, daß bis cute nicht einmal die oben erwähnten Verpflichtungen des Mandats erfüllt worden sind. * Ich fasse mich dahin zusammen: Die Auslegung der Britischen Regierung von der dopneltcn Verpflichtung den Juden und Arabern gegenüber auf Grund des Mandatsvertrages beruht auf einen Irrtum. Die wesentliche Verpflichtung der Britischen Regierung ist die Errichtung einer Nationallieimstätle für das jüdische Volk in Palästina. Auf Grund ihrer völkerrechtlichen Natur hat sie den Vorrang vor jeder anderen Bestimmung des Mandatsvertrages. Der Schutz der bürgerlichen und religiösen Rechte der Gesamtbevölkerung ist eine selbstverständliche Pflicht einer jeden Regierung. Sie ist mit der Förderung der Errichtung der jüdischen Heimstätte durchaus vereinbar. Die Völkerrechtliche Verpflichtung der Mandatsmächte gegenüber den Arabern ist durch die Gründung arabischer Nationalstaaten in Irak, Syrien und Hedschas in vollem Maße erfüllt worden. Auch England hat sein Teil dazu beigetragen. Die Errichtung der Nationalheimstätte des jüdischen Volkes in Palästina liegt aber noch in einer mehr oder weniger fernen Zukunft. Einstweilen ist es bei wohlwollenden Erklärungen geblieben. Was .für die Errichtung der Heimstätte bisher geschehen ist, haben die Juden fast ausschließlich selbst und mit eigenen Mitteln geschaffen. Dr. Max Bodenheimer, Jerusalem Überfälle und Sabotage Das Dorf Delhamiya wurde von einer ungefähr 100 Mann starken organisierten Bande in einem Abstand von 15 Meter umzingelt und war einem heftigen Kugelregen von allen Seiten ausgcsct/t; Verluste sind jedoch nicht zu beklagen. Line kleine An zahl von Ghaffirs lind Wächtern hielt dem Angriff eine halbe Stunde lang stand, bis eine Patrouille der transjordanischcn Grenzwacht eintraf, mit deren Hilfe dann die Angreifer, die eine Anzahl von Verlusten erlitten haben sollen, ziiriickgeschlagen wurden, ln R a in a t H a kovesc h erfolgten im Laufe der Nacht zwei Angriffe, wobei mehrere Hütten von Kugeln getroffen wurden. Die Wächter setzten sich erfolgreich zur Wehr und wurde:, später von einer aus Kalmauia ncrbeigeholteit Truppeuabteilung unterstützt. Aus einer Plantage in R ec ho bot 11 erfolgten Schüsse aut zwei Ghaffirs und zwei Wächter, wobei der 23jährige Moshe Sheet er und der 17jährige Jemenite Moshe Makiton schwer und die beiden anderen leicht verwundet wurden. Auf einen jüdischen Hilfspolizisten, der vor dem Gebäude der Jewish Agencv in Jerusalem Wache hielt, wurden um Mitternacht S e 11 u > s e aus dem anliegenden moliammcdänischen Friedhof abgegeben, die jedoch inr Ziel verfehlten. Mehrere jüdische Polizisten eilten herbei und erwiderten das Feuer. Der Friedhof wurde dann nach den Angreifern abgcsucht, jedoch ohne Erfolg. Bewaffnete Araber schossen in Jerusalem auf eine Polizeipatrouilie in der Nahe von Sauhedria; die Polizei erwiderte das Feuer und verwundete einen Araber; die übrigen sind entkommen. In Ti b e r i a s schleuderten Araber drei Bomben auf jüdische Passanten; vier jüdische Kinder wurden verletzt, davon zwei schwer. Aut dem Kinderspielplatz in Safe ci wurde nachmittags zufällig eine B o in b e entdeckt. Der Spielplatz ist nachmittags gcwohiiliih von ungefähr 130 Kindern besucht. Nach einer Mi klung iin amtlichen Lominun iiple kaut es östlich der Lhaus-.ce /wisthen Nablus und J e 11 i 11 ZU einem litdielu /wischen Truppen und einer Araberhamle, wobei atidt Flugzeuge Angriffen. 12 Araber wurden verwundet. Ein Wagen mit vier Arabern wurde auf der Grenze vor! Tel - A \v i w an,.;e׳c:lt< 1-sen; zwei der Insassen wurden schwer und einer leicht verletzt. Aul der (ii en/e von T e 1 - A w i w und J a f f a wurde aus einem arahi-ciicu Haus eine Bombe auf ein jüdisches Haus geschleudert, ries, en Besitzerin leicht verletzt wurde. Am Sonnabend Abend fanden organisierte Ueberfalle von Arabern auf Polizei und Militär in Jaffa statt. Das Militär wurde bes.'hu.-seu und mit Bomben beworfen. Gleichzeitig wurden aus den f enstern schwere Gegenstände auf die durchziehenden Truppen gi schlendert. Nach Durchführung zahlreicher Verhaftungen wurde die Ordnung in der Stadt wiederhergcsii'lit. Bei der Durchsuchung des arabischen Sport-Klubs in Jaffa in! Zusammenhang mit der Entdeckung einer durch die Post beförderten Bombe wurde eine Liste gefunden mit eien Namen von weiteren Juden, denen ähnliche Sendüngen zugestcllt werden sollten, darunter auch Yoshua Chankiu. in Haifa wurde ein großes arabisches Holzlager völlig amgepli'mdert. Mehrere Araber wurden verhaftet. Infolge eines Sabotageaktes entgleiste bei Kalkiliah ein aus Haifa kommender Person cn zug, bestehend aus Lokomotive und vier Waggons. Verletzt wurde niemand, auch der Sachschaden ist gering; dagegen trat im Verkehr eine Unterbrechung ein. ln einer jüdischen Plantage bei Ness Ziona sind 12 000 Bäume, die eine Fläche von 25 Dunam bedeckten, vernichtet worden. Nach einer Meldung im amtlichen Communiqüe wurden in Gau lladar •1000 - 5000 Zitrusbäume beschädigt. In der Plantage von Cautor Kwartin bei Gedera wurden von Arabern 3000 Zitnis-Baume niedergehauen. In Kfar Hahoreseh wurden 1320 Obsthäume ausgerodet. Presseschau Nuri Paschas Mission Die ״T i m e s“ veröffentlicht einen vom 27. August datierten 'Bericht ihres Korrespondenten aus Jerusalem, in dem erklärt wird, daß das Ergebnis der politischen Bespree hun .׳en /wischt 11 den arabischen 1 uhrern noch u!1bekannt sei. Der irakische Außenminister Nuri Pascha sei am I )1,n11..;׳s1:׳g im l'hig/eiig aus Aegypten eingetroffen, jedoi h /ti siv,1, um an einer Kmiiereii,: des Obersten arabeschul Koimti'i , tci!!wi11!!1.11 zu können. Diese werde darum am Fuitiur statifinden. Inzwischen halte er private Unterredungen 'mit!•:irteitnkrern ah, unter ihnen mit Auni Bev Abdul Ihn!!, der;>11den! Konzentrationslager Sarafend zwecks Zahnbehandlung in Jerusalem freigelassen wurde und dessen. Rat man in diesem Augenblick benötigte. Inzwischen winden, insbesondere in der judi«ehen_ Presse, Kombinationen darüber angestelh, ob und welche Zuges t ä 11 d n i s s e die Regierung Nuri Pascha gemacht habe. Ls gibt oute (11 nnde zu der Annahme, daß Nuri Pascha nicht im Besitz spezieller Z usic I» e ru n ge n ist. Aus Kreisen, die dem Obersten arabischen Komitee nahestehen, wird mitgeteilt, Nuri Pascha habe den Arabern geraten, Streik und (iewalttatigkeit aufzugeben: dann werde Irak, vielleicht mit Unterstützung anderer arabischer Königreiche, Palästina seine Hilfe in London zur Erlangung der Beendigung der jüdischen Einwanderung zusichern und spater, wenn die Kgl. Kommission den Bericht erstatten werde, durch diplomatische Unterstützung in London und Genf darauf »!!!!wirken, daß aus den Ergebnissen der Untersuchung die Folgen in der Praxis gezogen werden. Die Londoner Delegation habe vielleicht Fak* toren gebracht, die die Annehmbarkeit dieser Vorschläge zu vermindern suchen, man glaube aber noch immer, daß die Bedeutung einer pan-arabischen Kooperation in dieser Sache so groß ist, daß das Oberste arabische Komitee sie nicht willentlich zunichte machen werde. Auf alle Fälle würden die palästinensischen Führer die Verantwortung für die Beendigung des Streiks auf Nuri Pascha ab wälzen können. Im übrigen sei die Stimmung im allgemeinen optimistisch, obwohl die Gewalttätigkeiten nach zwei ruhigen Tagen wieder begonnen hätten. Dl« wachsend• Kluft Unter der Ueberschrift ״Die Sackgasse in Palästina. — Erbittert« Feinde“ veröffentlicht die ״Times“ einen Stirnmungsbericht ihres Jerusalemer Korrespondenten. Der Bericht wurde bereits am 21. August abgesandt, ist aber jetzt erst in London eiugctroffen, weil er mit einem bei Kreta verunghickten Flugzeug befördert worden war und dem geborgenen Postsack erst später entnommen werden konnte. Der Bericht stellt fest, daß die Kluft zwischen Arabern und Juden tiefer sei als jemals noch und daß ihr Zutrauen zur Regierung abnehme. Er schildert die Folgen des andauernden Streiks und des Kampfes der Guerillabanden, die wirtschaftlichen Schäden, das Flüvldlingsproblcm auf arabischer und jüdischer Seife und erklärt zum Schluß: Die beiden Gemeinschaften in Palästina, die arabische und die jüdische, werden täglich erbitterter, feindseliger. Eine jede ist entschlossen, sich für innner von möglicher Benerrsehung durch die andere freizumachen, und bei w a c h s c 11 e! e r Isolier 11 11 g steigt hei jeder die F 11 r c 111 vor geheimen Absichten der anderen. Die Juden haben wirklieh Furcht, in die arabischen Teile von Jerusalem und Jaffa zu gehen, die Araber furchten sich, in jüdische Stadtteile zu gehen, und schämen sich, in einem jüdischen Geschäft gesehen zu werden. Die jüdischen und arabischen Viertel werden immer schärfer abgegren/t. Mit einer oder zwei Ausnahmen gibt es keinen arabischen oder jüdischen Führer, der den Mut hätte, in dieser Zeit vor seinen Leuten davon zu reden, sich mit der anderen Partei zusamniensetzcn und eine Vcrständigung suchen zu wollen. In dieser Atmosphäre ist das Wort ,,Einwanderung“ das kritische Wort. Den Juden Palästinas und der Welt bedeutet es die unerläßliche Voraussetzung ihres Traums von einem Nationalheim oder ״dem“ Nationalneim, wie der Fall liegen mag. Sie bestehen darauf, daß die Heilung für die gegenwärtigen Sorgen der jüdischen Gemeinschaft nichts anderes ist als mehr Einwanderung, immer m e h r Einwanderung, bis keine Rede mehr davon sein kann, daß die Juden eine der Gnade der Araber ausgelicferte Minderheit sind. Und gerade weil der Araber dies so oft sagen gehört hat, ruft er, daß jetzt oder nie die Zeit gekommen ist, diese wachsende Flut aufzuhalten, koste es was immer. Mit jedem Tag, der die Beilegung dieses Konfliktes hinausschiebt, verschärft sich die Stimmung in beiden Lagern. Für direkt« Verständigung Unter Berufung auf die vor einiger Zeit in der ״Time s“ veröffentlichte Zuschrift des bekannten Archäologen Prof. Flinders Pctrie macht Israel M. Sieft in derselben Zeitung am 28. August den Vorschlag, dal! unter dem Vorsitz eines Mannes, wie Flinders Petri e, der eine 40jährige Erfahrung in dem Leben des Nahen Ostens, eine Kenntnis ohnegleichen Palästinas und seiner Probleme besitzt und ln leiener Weise von Arabern und Juden vollständig unabängig ist, eine jüdisch-arabische Studiengruppe aus Männern gebildet werde, die keine amtliche Stellung, aber genügenden Einfluß bei ihren Völkern besitzen. Nur von solchen Männern, meint Sieff, könnten die beiden Hauptprobleme studiert werden, nämlich erstens: Welches sind die tieferen Gründe für die psychologischen Reihungen und Feindseligkeiten, die an dem periodischen Ausbruch von Unruhen in Palästina schuld sind, und zweitens; welches sind die Berührungspunkte, an denen Juden und Araber jetzt harmonisch Zusammenarbeiten, und die erweitert werden können, um eine größere Zahl solcher Tätigkeiten zu umfassen und ein größeres Gebiet gemeinsamer Aufgaben in dem Leben eines beiden Völkern gemeinsamen Nationaiheims zu schaffen? Bevor wir nicht zu einem klaren Verstehen des Ursprungs der Befürchtungen gelangen, die an den gegenwärtigen Unruhen schuld sind, werden wir nicht die Maßnahmen richtig beurteilen können, die zu ihrer Beherrschung und Unterdrückung zu treffen sind. Nur die volle Erkenntnis, daß das künftige Wohlergehen des Landes und seiner Kinder in ihren Händen liegt, kann aus Juden und Arabern in Palästina eine festgefügte Nat i o n bilden, so wie dies bei Engländern und Franzosen in Kanada der Fall war und gegenwärtig in Südafrika zwischen Engländern und Holländern sich vollzieht. Sollen sie ihr Geschick erfüllen, so muß ein Weg gefunden werden, aut dem sie die politischen Gegensätze überbriieken können, die sie zu zerreißen drohen. Das Bestehen und die Beratungen einer solchen Gruppe würde in keiner Weise die Arbeit der Kgl. Kommission hehindern. Eine freiwillige Körperschaft dieser Art könnte im ' iegenteil gerade wegen ihres inoffiziellen C 11 a r a k - ters die aus dem Kontakt zwischen den beiden Völkern erwachsenen Probleme tiefer sondieren und Vorschläge machen, die für die Kommission die größte Unterstützung bedeuten würden. Darüber hinaus könnte sie dazu beitragen, eine Atmosphäre des guten Willens und der Zusammenarbeit zu schaffen, die notwendig ist, wenn die Empfehlungen der Kommission, welcher Art immer sie sein mögen, Aussicht aut Verwirklichung haben sollen. Es wäre gefährlich, die Verantwortung dafür, daß es nicht gelungen ist, befriedigende Beziehungen zwischen den beiden Völkern herzustellen, einer der beiden Parteien aufzubürden. Dadurch würde der Meinungsgegensatz verschärft und das Beharren im Irrtum ermutigt werden. Jede Bemüh ung der einen Seite, die Sympathie der Mandatarmacht zu gewinnen, rufe auf der anderen Seite eine Gegcnbemühung hervor. Ist cs nicht an der Zeit, daß Menschen guten Willens aus beiden Völkern unter dem Vorsitz eines dieser hervorragenden Männer Zusammenkommen, 11m nach einem Wege zu suchen, wie sie am besten dem Lande dienen können, das ihnen beiden so teuer ist? Am Palestine Conservatory of Music and Dramatic Art in Jerusalem hat Beate Goldstein-Gunipertz, Schülerin der Klavicrklasse von Arieh Abilcali, als erster Schüler der Anstalt ihre Studien beendet. I

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