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Jüdische Rundschau · 1936-08-04 · Heft 62 (4.8.1936) · page 10

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 62 (4.8.1936)
Date
1936-08-04
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seife 10 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 62 4 VIII. 1936 Oberstes Gericht gegen Regierung Aufhebung der Kollektivstrafe über Gaza und Kolonisation gesichert, dann mag die Zeit gekommen sein, ein echtes Vcrständigungsprogramin zu suchen. Im jetzigen Stadium des schwersten politischen Kampfes verdunkelt das Reden davon nur die Sachlage und Lähmt die politischen Energien, die auf ein Ziel zu konzentrieren sind. V. Der vorstehende Artikel war geschrieben und abgesandt, als mir der Aufsatz von Dr. Moritz Bileski über ״Zio־ nislisdie Araberpolitik“ in Nr. 57 der ״Jüdischen Rundschau“ zu Cic-dcht kam. Dr. Bileski* Artikel erscheint mir als ein wertvoller Beitrag zur_ Diskussion. Er gellt von der Anschauung aus, daß imbedingt eine Regulierung der arabisch-jüdischen Beziehungen nicht nur auf wirtschaftlichem, sondern gerade auf politischem (iebiet erreicht werden müsse, und macht hierzu Vorschläge, die man nicht für praktisch zu halten braucht, die aber jeden• falls ernsthaft durchdacht und sachlicher Natur sind. Was er fordert, ist staatspolitische Parität der beiden nationalen Elemente, die gesetzlich und durch das internationale Recht festzulegen, sowie durch die Mandatarmacht zu garantieren sei. Diese staatspolitische Parität soll vollkommen unabhängig von den Zahlcnverhiiltnissen der Gegenwart oder Zukunft sein. Weitgehend »oll die Idee der personellen Autonomie verwirklicht werden, damit die Angehörigen der beiden Nationen in Palästina möglichste Freiheit genießen. Ob ein solches Programm in der Zukunft ausführbar ist, mag dahingestellt bleiben. Ich hege die ernstesten Zweifel, denn solche rechtlich festgelegte Parität zweier Staatsnationen dürfte sich nur dort verwirklichen lassen, wo bereits fest geordnete Verhältnisse bestellen und die .Statik nicht ständig wieder von der Dvnamik über den Haufen geworfen wird, in einem KoUmi'.-uioris- und Einwanderungsland ist es ganz gewiß besonders schwer, ein solches Prinzip durehzuf (ihren. Am 11 setzt dies einen I foclistand der Zivilisation beider bctejli gtiii N.itioiu-n voraus, der vorläufig mir als frommer Wunsch cischeinen kann. Schließlich i-t es auch Dr. Bileski nicht entgangen, daß hei in!eh so weiter Ausdehnung des Prinzips der Personal- Autonomie bedeutende Veiwalttmgszweige übrigbleiben, die einhutlich geordnet werden müssen. Also gerade auf den Gcbieten, auf denen die Staatsgewalt besonders deutlich wiol, zeigt sich das eigentliche Problem des Machtausgleichs immer wieder. Dr. Bileski sagt mit einer gewissen Resignation, daß nur iibrigbleihe, ,,den Gnmdsatz der Freiheit von fremder Herrschaft als Richtlinie der Praxis der Verwaltung festzulegen und seine Durchführung zur Pflicht der Regierung zu machen. Die ständige Mandatskommission des Völkerbundes würde die Beobachtung des Prinzips kontrollieren. Als eine stärkere Sicherung konnte ein ,Gerichtshof zum Schutze der staatspolitischen Parität‘ eingerichtet werden." Diese Bemerkungen zeigen, wie schwierig gerade dem ernsthaften An« alt des Paritütsgedankens seine praktische Durdifubning eiweheint. I.et/ten Endes muß er sich wieder zur Sicherung dkwes Prinzips auf die fremde Macht berufen, unter deren Garantie die Verwaltung nach seinen Grundsätzen emziirirhten wäre, und die oberste Instanz bleibt dann wieder England oder der Völkerbund, Ob auf ui esem Wege wirklich ein echter und von beiden Völkern auch innerlich akzeptierter Ausgleich zustände kommen wird, ist zum mindesten sehr fraglich. Was aber in der jetzigen politischen Situation besonders bemerken*• wert erscheint, ist die auch aus diesen Ausführungen hervorgegangene Erkenntnis, daß letzten Endes die Mandatarm a c 111 das entscheidende Wort zu sprechen hat, und daß es weder jetzt noch in Zukunft eine Lösung geben kann, wenn die Engländer sich ihrer im Mandat niedergelegten Aufgabe entziehen. Schließlich darf ich mit Befriedigung feststellen, daß Dr. Bi!eski, der eine andere politische Konzeption vertritt als ich, und dessen Ausführungen dem Versuch gelten, für eine Verständigungspolitik mit den Arabern praktische Vorschläge zu machen, die augenblickliche S i t u a - tion und die daraus resultierende Aufgabe unserer Politik ganz ähnlich beurteilt, wie dies in meinen vorangeltenden Ausführungen geschieht. Er nennt es ״die erste brennende Aufgabe“, die Gefahren zurückzuschlagen, die aus einer neuen Formulierung der Politik der englischen Regierung entstehen könnten. Er stellt fast «örtlich so wie ich fest, daß ״für keinen di-kut.ibK n Vorschlag in der Gegenwart oder in einer 1111mittelbaren Zukunft die Zustimmung der .Araber erwartet werde!! kann.'• Was schließlich die frage der Mehrheit betrifft, so steht Dr. Bileski auf dem Standpunkt, daß sic nicht von Bedeutung sei (hier gehen unsere Wege auseinander), doch ist eben seine Vorstellung an die Idee geknüpft, dal! politische Parität praktisch durchführbar sei («<>r;m ich /wulle). Atter auch er stellt wörtlich fest; ״Eine jüdische Majorität darf nicht verboten werden.“ ״Die Mügiiclikeit der Vermehrung der Juden bis zur allein zulässigen Grenze — der der «irtschaftlichen Tragbarkeit --- wird nicht wegen ihrer politischen Folgen, wegen der Wirkung auf das andere Volk, verlangt, sondern weil das N'ationallicini den Gürtlern suiies Volkes die Aufnahme nicht verweigern kann.“ Das bedeutet, daß man hei abweichender Begründung und verschiedener Auffassung der politischen Zukunftstnöglichkeitcn doch im Augenblick die politische Aufgabe so zu erfassen hat, wie ich es in meinen vorstehenden Ausfiihrungen darzustellen versuchte. Ueber Zukunft*• lö s u n gen zu sprechen hat nur Zweck, wenn man sich vor den harten Notwendigkeiten der Gegenwart nicht verschließt; das heißt in unserem Falle, daß man für die nächste Zukunft die politischen Energien der ganzen Bewegung dahin konzentrieren muß, den Angriff de* arabisehen Nationalismus abzuschlagen und mit unerschütterlicher Bestimmtheit die Grundforderungen des Nationalhelm* vor England und der gesamten Kulturwelt darzulegen und durchzusetzen. Die Pipe-Line beschädigt Arabische Terroristenbanden haben am Sonnabend die Oelleitung der Irak-Petroleum-Gesellschaft, zwei Mellen vom Jordanufer entfernt, beschädigt und angezündet. Die Flammen sind — gemäß einer Reuter- Meldüng — weithin sichtbar. (Daß das Feuer von Jerusalern aus gesehen werden konnte, wie es in der DNB-Meldüng heißt, beruht wohl auf einem Mißverständnis des Telegrammtextes. — A. d. Red.) Nach der Tat sind sie nach Transjordanien entflohen. Die Regierung hat daraufhin den Ausnahmezustand für ein fe 200 Meter breites Gebiet zu beiden Seiten der Pipe-Line in ihrer ganzen Ausdehnung verhängt. Das unbefugte Betreten dieses Gebiets in der Zeit von 6.30 Uhr abends bi» 4 Uhr morgens ist verboten. Vor kurzem hatte die Irak-Pe'.roleum-Geselischaft einen Betrag von 150 000 Pfund für die Bewachung der Oelleitung ausgeworfen. Erst am Freitag hatte Wauchope im Flugzeug den Emir Abdullah besucht und von diesem Zusicherungen wegen Schutzes der Pioe-Line erhalten. Der palästinensische Oberste Gerichtshof hat die von High Commissioner Sir Arthur Wauchope Uber die Stadt wegen Beschädigung der Eisenbahn- und der Teiephonleltungen in der Nähe der Stadt verhängte Kollektivstrafc von 1000 Pfund aufgehoben. Der Gerichtshof, bestehend aus dem Obersten Richter Sir Michael McDonnell und Justice MannIn g, erklärt, § 19 a des Nofgesctzes vom 12. Juni, auf Grund dessen die Kollektivstrafc gegen Gaza verhängt worden war, für verfassungswidrig und hat damit offenbar auch die Grundlage vieler anderer Kollektivstrafen zerstört. Bekanntlich ist in den letzten Wochen das Mittel der Kollektivstrafe auf Grund de» Ausnahmezustandes häufig angewandt worden, so z. B. wurde «er Stadt Ludd eine Kollentivstrafe von 5000 Pfund auferlegt. Die Sache ist dadurch vor den Obersten Gerichtshof gekommen, daß eine Reihe von Bürgern von Gaza gegen die Maßnahme des stellvertretenden Distriktskommissars und des Oeneralstaatsanwalts, wodurch der Stadt die Kollektivstrafe von 1000 Pfund am 7. Juli auferlegt worden war, Besehwerde cinlegte. Die Strafe war verhängt wegen der wiederholten Zerstörung der Telegraplieiidrahte und der Eisenbahn in der Nähe der Stadt während des Monats Mai. Die Regierung erklärte, daß •diese Kollektivstrafe gemäß dem Dekret des High Commissioner vom 12. Juni verhängt worden war, das aut den Artikel 41 des Staats- Verteidigungsgesetzes von 1931 beruht. Der Oberrichter erklärte in seiner Urteilsbegründung, daß diese Notgesetzgebung nicht rückwirkend ist und daher nicht auf Taten angewandt werden kann, die vor dem 12. Juni begangen wurden. Ferner sei der Stellvertretende Distriktskommissar, der die Strafe verhängt hat, nach dem strikten Wortlaut des Gesetzes!lieht zuständig gewesen. Zu dem viel w i c 111 i g e r e n P u n k t, nämlich der Frage der Gültigkeit von § 19 a der erwähnten Verhandlung, zitierte der Oberste Gerichtshof eine Reihe von englischen Präzedenzfällen juristischer Natur, in denen ausgeführt wird, daß die richterlichen Instanzen das Recht haben, die üültig k e i t solcher Staatsverteidigungsgesetzc zu prüfen, um Willkürakte zu verhindern. Das Oberste Gericht stellt fest, daß § 19 a dem Distriktskommissar das Recht gibt, Strafen in beliebiger Höhe und ohne das Recht der Berufung nicht nur solchen Personen aufzuerlegen, die das Verbrechen nachweislich begangen haben, sondern auch jedem Einwohner einer Stadt, eines Stadtviertels oder eines Dorfes bzw. Bewohner eines Hauses, in deren Nachbarschaff ein Verbrechen begangen worden ist. Der Oberste Gerichtshof ist der Meinung, daß der Wortlaut des angezogenen Artikels des Staatsverteidigungsgesetzes, welcher den High Commissioner zu Eingriffen in das Eigentum berechtigt, nicht die Vollmacht zur Auferlegung von Geldstrafen enthalte. Mit Rücksicht darauf erklärte der Oberrichter diesen § 19 a des Dekrets als v e r f a s s u n g swidrig, und aus diesem und anderen Gründen hob er das vom stellvertretenden Distriktskoimnissar erlassene Strafdekret gegen die Stadt Gaza auf. Polizei-Verstärkung in Tel-Awiw Von unserem palästinensischen Korrespondenten gl. Tel-Awiw, 26. Juli Zu dem Bombenwurf auf die jemenitische Schule in Tel- .4tviti׳, über den wir schon in Nr. 60 der ״Jüdischen Bundschau“ ausführlich berichtet haben, schreibt unser palästinensischer Korrespondent noch u. a Die ludcnhcit Palästinas hat sich in den drei Monaten des Streiks an die beängstigendsten und wildesten Akte des arabischen Terrors gewöhnt, und der jüdische Jischuw ist der endlosen Reihe der Provokationen und der sicli immer vergrößernden Zahl der Opfer gegenüber standhaft geblieben, hat sich mit Mut verteidigt und zugleich nicht zu Vcrgeltungsaktcn hinreißen lassen. Diese jüdische Haltung ist von englischer Seite sowohl in Jerusalem wie in London voll anerkannt worden, und gerade aus dem Bewußtsein der absoluten Disziplin, die der jischuw immer von neuem bewies, hat er Monate hindurch Stärke und Abwehrkraft gesogen. Und die schweren Erfahrungen der letzten drei Monate haben auch das Unwahrscheinliche glaubhaft werdeii lassen. Ein Terrorakt der letzten Tage hat jedoch auch die kühnsten Vorstellungen dieser Art übertroffen. Die Bombe, die von einem Araber in einen jüdischen Schulhof von Tel-Awiw geschleudert wurde, als das Haus voller Kinder steckte — es war ein Wunder, daß niemand getötet und nur einige verletzt wurden —׳, wird jedem, der noch ein Minimum menschlicher Kampfmethoden erwartet, vollkommen unverständlich bleiben. Es ist schwer, die Erregung zu schildern, die den gesamten Jischuw bei dieser fürchterlichen Nachricht ergriff, es ist schwer zu fassen, daß sich bisher im arabischen Lager nicht eine einzige Stimme gerührt hat, die von dieser grauenvollen Tat deutlich abgerückt ist. Sollte es dort niemand geben, der einsieht, Verkündung des Standrechts? Jerusalem, 2. August. (JTA.) Man erwartet, daß die Palästina-Regierung in den nächsten Tagen das Standrecht verkünden wird. Da die weitere Bekämpfung des Terrors durch die Entscheidung des Obersten Gerichts betreffend Aufhebung der Kollektivstrafen ungemein er- Schwert wird, will sich die Regierung durch Verkündung des Standrechts die rechtliche Grundlage für die Maßnahmen schaffen, deren Anwendung in der Entscheidung des Gerichts eine Schranke gefunden hat. Jüdischer Hilfspolizist schwer verwundet Jerusalem, 3. August. (JTA.) Nachdem cs am Sonntag in verschiedenen Gegenden des Landes zu Schießereien und Zusammenstößen zwischen Aufrührern und Militär gekommen war, wurde am Montagvormittag der 36jährige jüdische Hilfs- Polizist Mendel Baranowski schwer verwundet, als er jüdische Arbeiter zu ihrer Arbeitsstätte begleitete. Von den Arbeitern wurde Jakob Cohen leicht verwundet. Beide wurden in das Hadassah-Krankenhaus in Jerusalem gebracht. ln Safed wurde ein arabischer Polizist erschossen. Der Täter entkam. Bei der Verfolgung der Spuren der Araber, die den jüdischen Hilfspolizisten jechicl haimowitz in Kfar Saba erschossen hatten, wurden von der Polizei in einem 18 Kilometer entfernten Dorf mehrere Araber verhaftet. Der Distriktskoimnissar verhängte über das Dort eine Kollcktivstrafe, die in Form von Getreide eingezogen wurde. Der Beisitzer, Justice Manning, gab ein Separat- Votum ab, in dem er seine Meinung, daß das Strafdekret ungültig sei, lediglich darauf stützte, daß die Strafbcstimmung nicht rückwirkend ist. Damit d ist anziert sich also der Beisitzer von den Ausführungen des Oberrichters hinsichtlich der VerfassungsWidrigkeit des betreff enden Paragraphen. Den Korrespondent der Londoner ״T i tn e s“, die diesen Urteilsspruch sehr ausführlich wiedergibt, erklärt dazu: ,.Die Entscheidung des Oberrichters gegen die Regierung wurde in einem Untersuchungssaal gefällt, der von Arabern bis auf den letzten Platz gefüllt war. Die Araber haben diesen zweiten Schlag des Gerichts gegen das Prestige der Regierung mit großer Genugtuung zur Kenntnis genommen. Die Eintreibung der Kollektivstrafen hatte seitens der Araber beträchtliche Beschwerden hervorgerufen. In naiver Weise wurde dabei geltend gemacht, daß es ungerecht sei, gerade die Dörfer zu bestrafen, die dem Ort der Tat am nächsten liegen, denn der Instinkt des Selbstschutzes halte die Dorfbewohner davon ab, gerade in der Nachbarschaft ihres eigenen Dorfes Gewalt anzuwenden. Es ist unmöglich, genau den Betrag der Strafen festzustellen, welche möglicherweise durch die Entscheidung des Obersten Gerichtes u n gültig geworden sind, aber er ist nicht unbeträchtlieh.“ Durch dieses Urteil ist der Oberste Gerichtshof schon zum zweiten Male gegen Maßnahmen der Regierung hervorgetreten. Das Urteil des Gerichtshofes ist zweifellos eine schwere Erschütterung des Prestiges der Regierung in ihrem Kampfe gegen die Aufständischen. Ueber das erste Urteil dieser Art, das ein Dekret der Regierung hinsichtlich Sprengungen der Altstadt von Jaffa betraf, haben wir in Nummer 55 der ״J. R.“ berichtet. Auch Konzentrationslager verfassungswidrig Jerusalem, 3. August. (JTA.) Der Oberste Gerichtshof in Palästina hat soeben gegen eine weitere Maßnahme der Verwaltungsbehörden, die auf Grund der Notverordnungen getroffen wurde, nämlich gegen die I n t e r n I e - rung politischer Agitatoren in Konzentrationslagern, Stellung genommen. Das Gericht hat die Behörden aufgefordert, die Gründe darzuiegen, warum der Jerusalemer Rechtsanwalt und Führer der Streik-Komitees, Sidky Hassan Dajani, nicht aus dem Konzentrationslagcr entlassen werden könne. Es handelt sich hier um einen Faii, der für alle Internierungen in Konzentrationslagern maßgebend sein könnte, da das Gericht sich auf die aus dem englischen in das palästinensische Recht übernommene Garantie für die Freiheit der Person beruft. daß auch der gerechteste Kampf durch derartige Mittel besudelt wild, sollte sich keiner darüber Gedanken machen, wohin der Weg führt, den die radikale Jugend unter dem Einfluß der Propaganda geht? Zugleich mit den Protesten gegen diese Untat hat sich die Kampagne verstärkt, um die Polizei von Tel-Awiw zu vergrößern. Die Regierung ist bisher bei dieser größten Stadt des Landes bei ״Friedensmaßstäben“ geblieben. Da sie weiß, daß die Juden ein friedliches Element sind, da ihre beherrschte Haltung in den vergangenen drei Monaten immer von neuern zutage trat, schien es in Tel-Awiw kein Problem zu geben. Die Zahl der Polizei in der Stadt blieb dieselbe wie vor den Unruhen. Es wurde jedoch dabei außer acht gelassen, daß an verschiedenen Stellen der weitläufigen Stadtgrenzen immer wieder Inzidente zu verzeichnen waren, Schießereien in der Nacht in der Umgebung, aus den naheliegenden Plantagen, die direkt bis an die Häuser der Stadt reichen, gehörten zu den täglichen Geschehnissen. Als sich vor kurzem die Schußangriffe in den Nächten verstärkten, begann die Stadtverwaltung stärker als bisher auf das Bezirkskommissariat zu drücken, um die Verteidigung der Stadt zu verstärken. Und die Bombe in den Schulhof, die in der Nähe der Jaffaer Grenze geworfen wurde, hat die Not- Wendigkeit zu einer besseren Bewachung auf entsetzliche Weise demonstriert. Vielleicht werden sich jetzt die Behörden bewegen lassen, die Sieherheitsfrage von Tel-Awiw zu lösen und rasch zu lösen. Aber die bitteren Erfahrungen der letzten Monate haben uns leider bewiesen, daß aucli starke Wachen diese Art von Terror, mit denen die Araber arbeiten und in der sie sich immer mehr vervollkommnen, nicht völlig ausschalten. Worum es heute geht, ist nicht nur stärkerer Wachdienst, sondern Liquidierung der Unruhen. Ohne das werden wir auch bei noch besseren Patrouillen immer wieder vor die tollsten Ucbcrraschungen gestellt werden. Von der Woche Bei Kämpfen in der Nähe von Dschenin sind 15 Araber getöten worden. Insgesamt sind damit in den beiden Tagen (Mittwoch und Donnerstag) 37 Araber gefallen. Die Militär- und Polizeistreitkräfte haben keine Verluste. Militär und Polizei haben eine Aktion zur Säuberung des judäischen B e r g 1 a n d e s. von den die Straße . Dynamit gesprengt. Die arabische Tageszeitung ״Feie st in“ ist für zehn Tage verboten worden, die hebräische Tageszeitung ״Dawar“ für sieben Tage. In T i b e r i a s wurden im Zusammenhang mit den letzten Unruhen!5 Juden und 6 Araber verhaftet. Die Juden werden beschuldigt, aus ihren Häusern geschossen zu haben. Diese Häuser werden auch von Arabern bewohnt. Zwei privat angestcllte jüdische Wächter, die vor 14 Tagen in den äußeren Teilen von Jerusalem verhaftet wurden, weil sie Waffen bz.w. eine Bombe bei sich trugen, wurden zu sechs und sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die Wasserpumpstation der Palestinc Potash Co. am Toten Meer ist niedergebrannt worden. Der arabische Wächter wurde erschossen. Wiederholte Versuche, jüdische Läden und Autos in Ze»11 ach am Südende des Tiberiassccs anzugreifen, wurden von Polizei und Angehörigen des traiisjordanisehen Grenzkorps zurückgewiesen, ln Benjamiria wurden 500 Orangenbäume umgehauen. Ein Angriff auf Sedschera wurde ohne Verluste abgewiesen.

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