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Jüdische Rundschau · 1936-07-31 · Heft 61 (31.7.1936) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 61 (31.7.1936)
Date
1936-07-31
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seit• 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 61 31. VII. 1936 Bei falscher Aussage der Mutter Festatellungsklage wegen arischer Abstammung Die Zeitschrift J) e u t s c 11 e R e c h t s p f 1 c g c“ vom 25. Juli 1936 veröffentlicht einen Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom ■1. Februar 1936, der folgenden Rechtsfall betrifft: Ein außerehelich geborener Antragsteller, dessen in-?wischen verstorbene Mutter den Antragsgegner, der j ii - discher Abstammung ist, als Erzeuger angegeben batte, wollte gegen diesen aut Feststellung, daß er tatsächlich nicht der Erzeuger sei, klagen und erbat hierfür das Armenrecht. Eine rechtskräftige Feststellung oder ein Anerkenntnis der unehelichen Vaterschaft des Antragsgegners lag nicht vor. Dieser bestritt vielmehr, mit der Mutter des Antragstellcrs verkehrt zu haben. Zur Begründung berief sich der Antragsteller darauf, daß er sich als Vorkämpfer der nationalsozialistischen Bewegung betätigt habe und Beamtenanwärter sei. Sein e M u 11 e r habe der Wahrheit zu w i d e r einen J u d e n als seinen Vater b e / e i c h n e t. Von diesem Makel müsse er befreit werden. Das Armenrechtsgesuch wurde vorn Landgericht abgelehnt, das ()berlandesgericht wies die Beschwerde hiergegen zurück. In den Gründen dieses Beschlusses heißt es u. a.: ,.l’s nnierliegl kri1K1׳n /'.weife!, daß linier der Herrschaft der n.u e 111,g;/;.׳!!.! i.. L, n von k.1--e und Sippe ,he Ei * Jinif'unp der w,!!een AU־.!an1׳m!ng allgemein eine erhöhe.- Hnleulung hm. 111,11, .;״,!״<• gib ■ ins. von der!1-•>'־ -*eliung «kr aii-ehcn Ahsmiiniunp. 1'ס:. ז•;.׳1 .!”<..!•׳•־•!! dem \ ז . f 1 .!•;-! «•Iler, der narh seinem ä-eti.ep׳ dm.;! dm 1.,:.!״• Aner.be s.-iner Mutter zu Enreeiit in dm \ >' r 11-1. 11t ׳ i! r r A i! - 1 .1 m m 1: n 1; gekomnn-11 i -t. ein re׳le!■he. 1׳■׳׳ ־«■. •ei nii׳ r e >V...! 1! ■ ■ 1,1. i!111! jj nicht 111. 1- '1״! r« X i H‘ n melden, i. i, -r :.. er .d. r r״ < dl , § 250 ZI׳( >. dem Ami 1 ־׳־ " ■י״ p .:׳ - n 1 mir p.d.m , e n-1 -• imis dr •er dir H«-inu1ptnng de! \!r׳nr d. Ae־ .1 . . ׳ I d׳'l ׳ l'S 1 ip 1 pemneht, •üch;d-n ids den mi'n■';. h.n X.Pel de. A r 11 nsgneiier ,!,!,״eplien h.cte. in diesen! h 1! 1 1 1• 11. 1 ...1 1־ e dl O 1•',. .! . 1 e 1 1 U n g s k i a g e 7. u (׳ e läse n Das (icriclif fnliri ans, daß die rechtlichen Bedenken, die!:egen eine solelie Klag«- in Schrifttum und Rechtsprechung ei hoben werden, uni)egrundet seien. Ein ergehendes Urteil wirk!' allerdings nur zwi.-nlicn «Jen Parteien und ihren Rechtsliiichlolgcni, kiinni■ also von Behörden und Parteidienst- 'teilen trei gei\ urdigl, aber doch anerkannt werden, wenn cs ühcr/ctigeiiJ i'i'gnnhle! 'ei und auf erschöpfender Ermittlung des Sachverhalts beruhe. Im vorliegenden Ikill«' wurde die Zulässigkeit der henbsiehtigten l imtstelliingskiage verneint, weil ein Streit über die Abstammung z v i s c h e n d e n I> a r t e i e 11 nicht vorlag. Ob nun die negative Aussage des angeblichen Vaters dadurch auch anerkannt und damit die arische Abdämmung des Antragstellers als erwiesen angesehen wird, darüber scheint das (lericht, das ja nur die form,•de juristische krage des Armenrechts zur Klage!:rheburig behandelt, sich nicht ausgesprochen zu haben. * fm Geburtsregister war bei der Geburtsurkunde eines unehelichen Kindes vermerkt, daß der mo- ־aiselte Kaufmann B. mit der Kindesmutter die Ehe gesell iossen habe, wodurch das von seiner nunmehrigen Ehefrau geborene Kind, dessen Vaterschaft er hiermit anerkenne, als sein eheliches Kind legitimiert sei. Die Tochter dieses so legitimierten Kindes beantragte die Löschung dieses Vermerks, weil die Erklärung des ntosaisehen Kaufmanns R. insofern unrichtig sei, als in Wirklichkeit nicht er, sondern der arische Kaufmann L. der Erzeuger ihrer ,Mutter gewesen sei. Das Amtsgericht lehnte die Anordnung der Berichtigung des Geburtsregisters ab, das Landgericht billigte die Ent- Scheidung. Das Kamnicrgericht wies die weitere Beschwerde durch Beschluß vom 3. April 1936 zurück. In den Gründen dieser in der ״Zeitschrift für Standesamtswesen‘■ vom 24. 7. 103!) veröffentlichten Entscheidung wird ausgefiihrt, daß eine Berichtigung mangels Unrichtigkeit des Registers nicht erfolgen könne. Entsprechend früheren Entscheidungen des Reichsgerichts und des Kammergerichts wird betont, daß der kandvermc! k der Vaterschaftsanerkcnnung nur die Bedeutung einer Registrierung dieser Anerkennung, nicht aber der Beurkundung eines form• liehen A!1 s t a m in 11 11 gs Verhältnisses habe. ln einer Anmerkung der genannten Zeitschrift wird hei vorgehoben, daß cs dem Antragsteller in solchen Fällen uherl.i'sen bleiben muß, den Stellen gegenüber, denen er seine Abstammung!1 ,ui!weisen will, mit den ihm zu Gebote stellenden sonstig!! Beweismitteln den S'ach weis zu füllreit, daß die Anerl•.eiuiungserklarurig inhaltlich unrichtig ist. Gegen Einkauf in jüdischen Geschäften. Wie die Zeituiigen berichten, führte Kreisleiter Maurer in Stuttgart in einer Unterredung u. a. aus: ,,111 allen größeren Versäumthingen du־ Partei, bei Arbeitstagungen, in Zellen- und Sprcchaiumlen und bei den Appellen der Politischen Leiter und der Gliederungen in Stuttgart wurden jedesmal mit eindringlichster Itetith.hkeit die Volksgenossen auf die nationalsozialistische Pflicht aufmerksam gemacht, in keinem j ü d i s c h c n (i e s e 11 ii f t e i n z u k a 11 f e 11. In unseren Schulungsabenden wurde immer wieder die Juden frage nach der weltanschaulichen und politischen Seite hin aufgeroilt und besprochen.“ Der 100. Geburtstag des Indologen Gustav Oppert am 30. Juli gibt Anlaß, dieses Mannes zu gedenken. Nach einer ehrenvollen Laufbahn in Indien wurde Oppert Professor art der Berliner Universität und starb im Frühjahr 1908. Unter seinen zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten sind Studien über die eingeborenen Juden Indiens und biblische Forschungen über Tarschisch und Ophir zu nennen. Wahrend seiner Berliner Zeit gehörte er dem Kuratorium der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums an, der er auch letztwillig sein Vermögen hinterließ. Polnischer Staatsbeamter will zum Judentum übertreten. Wie die Warschauer jüdische TaAeszeltung ״Unser Expreß" meldet, hat sich der polnische Reserveoffizier und höhere Staatsbeamte, Alfred Milkcbeii, an das Warschauer Rabbinat mit der Bitte um Unterweisung in der jüdischen Lehre zwecks Durchführung des von ihm seit langem geplanter! Uebertritts zum J n d c n 111 tn gewandt. Milkcbeii hat eine landwirtschaftliche Schule absolviert und beabsichtigt, mit einem jüdischen Mädchen nach Palästina ausztiwandern. Er bat, die Vorbereitungen zu seinem UcbertriH zu beschleunigen, da er an dem jüdischen Abwehrkampf in Palästina tcilnehmen wolle. Nachdem die Warschauer Rabbiner vergeblich versucht hatten, ihn von *einen Vorhaben ab zu bringen, forderten sie ihn auf, nach einem Monat wiederzukommen. IN ALLER KURZE Der Reichsinnenminister hat den Reichsausschuß für Volksgesundheit beauftragt, zusammen mit dein Rassepolitischen Amt der NSDAP, vom I. November 1036 bis 30. Juni 1937 einen Sonderlehrgang durchzuführen, in dein eine Anzahl jüngerer Aerzte mit dem gesamten Gebiet der Erb- und Rassenfrage und der national: ozialistisdicn Rassenpolitik eingehend vertraut gemacht weiden soll- Die Wissenschaftliehe Ausbildung wird dem Kaiser-Wilhelm-Institut für Anth! opologie und Eugenik übertragen, die politisch-weitanschauliche Schulung dem Rassepolitischen Amt der NSDAP. Die Firma Waren vertrieb Siegfried Hirsch, A m b c r g / O p f., geht am 1. 8. in arischen Besitz über. Die neue Firma lautet: Kaufhaus Heinrich Storg. Nach einer Mitteilung des Oberhessischen Anzeigers (Friedberg) ist der ״E ulbach er Mark t“, bei dem nach dem erwähnten Blatt früher der Verkauf ״fast ausnahmslos in jüdischen Händen“ war, nunmehr j u d c n f r e i. Wie die Londoner ״Morning Post“ vorn 27. Juli meldet, gibt das Innenministerium keine Bewilligung zur Ausübung der Praxis in England mehr an Zahnärzte aus, die aus Län* dem stammen, welche sie infolge der dort gegen sie herrsehenden Anschauungen verlassen mußten. Da infolge des Inkrafttretens des gesetzlichen Betaubungszwanges für Schlachtvieh in wenigen Monaten tausende Familien jüdischer Arbeiter und Handwerker des Fleischergewerbes brotlos werden dürften, hat die int März von dem Lodzer Kongreß jüdischer Fleischer eingesetzte Um* Schichtungskommission im Einvernehmen mit dem Rat der jüdischen Gewerkschaften einen großzügigen Plan zur An* Siedlung ehemaliger Fleischer in Palästina ausgearbeitet. Die vor kurzem in Tannersville (USA.) abgehaltene 36. Jahreskonfcrcnz der Rabbinic.11 Asscmbly (Verband der konservativen — nach der in Deutschland üblichen Ter* minologie: gemäßigt reformatorisehen — Rabbiner) hat die Leitung beauftragt, ״die offizielle Haltung der Rabbinical Assembly zum Zionismus zu formulieren und diese Haltung im Rahmen der Zionistischen Weltorganisation zum Ausdruck zu brigen“. Ferner wurde beschlossen, sich an der Aktion zur Pflanzung von 100 000 Bäumen in Palästina zu beteiligen. Weitere Resolutionen sprechen sich für Geburtenkontrolle, Kollektivvertragssysfem, Friedensbewegung und die Lösung des Problems der Aguna im Rahmen des jüdischen Gesetzes aus. Wie die ״Times“ mittcilt, hat der Nationalrat der Frauen üroß-Britanniens an den britischen Premierminister und an den Kolonienminister einen Appell gerichtet, es möge eine Frau als Mitglied in die Unter* suchungs-Kommission für Palästina einbezogen werden. In dem Memorandum wird gegen die Anschauung polemisiert, daß die Ernennung einer Frau Widerstände bei den religiösen Moslems hervorrufen würde. Die arabische Bevölkerung Palästinas, so heißt es darin, ist nicht so weit entfernt von der westlichen Zivilisation, um nicht zu wissen, daß auch Frauen an politischen und sozialen Angelegenheiten Westeuropas tcilnehmen. Auf der in Talinn abgehaltenen vierten Konferenz der Organe der jüdischen K u 11 u r a u t o n o m i e in Est- 1 a n d wurde die Konstituierung der Verwaltung vorgenommen. Zum Vorsitzenden der Exekutive wurde Hirsch Atsen- Stadt gewählt. Das Exckutivmitglied Izchak Grün bäum hat laut Pal* cor eine Reise nach Rumänien, Polen und Oesterreich angetreten. Die englischen Zeitungen melden, daß die englische 2ionistische Föderation begonnen habe, im Londoner Hydepark F r e i I i c 111 - V e r s a in m I u n g e n über die Palästina-Frage abzuhalten. Das erste derartige Meeting fand am vergangenen Sonntag-Nachmittag statt. Das Zentrale Palästina-Amt Warschau gibt bekannt, daß am 28. Juli ein Transport von 400 Olim, zum größten Teil Chahizim, aus Warschau nach Palästina abging. Auf einer Reise durch Kalifornien ist der Professor für Talmud an dem New-Yorkcr ״Jcwish Institute of Religion“, Moses Marcus, im Alter von 75 Jahren einem Herzschlag erlegen. Im Jahre 1931 hatte Professor Marcus das Guggenheiin-Stipendium für Palästina-Forschung erhalten. Eine italienische Gesellschaft wird in nächster Zeit eine ständige Fluglinie Haifa-Brindisi einrichten. Der Probeflug findet am 1. August statt. Der Flugpreis wird 15 Pfund betragen. Durch den außergewöhnlichen Presse- und Publikumserfolg, den Morris Schwarz mit seinen Aufführungen des Stückes ״Jos ehe Kalb“ im Wiener Bürgertheater erzielte, ist — wie unser Wiener JR-Korrespondent berichtet — das nur für zehn Tage angesetzte Gastspiel bis aut weiteres verlängert worden. Gleichzeitig ist ein Theaterwechsel erfolgt: das Gastspiel wird nunmehr in der R t> I a n d h ü 11 n e auf der Praterstraße fortgesetzt. Im Rahmen des Gastspiels in der Rolandbühnc dürften auch andere Stücke zur Aufführung gelangen, u. a. ״Jud Süß“. Wie die Zeitung ״Der Führer“ (Karlsruhe) mitteilt, wurde in M a i f a das Schauspiel ״Engel Fliltcnspcrger“, von Georg Schmüekle, durch Mitglieder der NSDAP, aufgeführt. Unwürdig für Rundfunkhandel Die Zeitschrift ״Oer R a d i o m a r k t, Fachblatt für deutsches Radiowesen und Fernsehtechnik“, Pößneck, enthält in ihrer Nr. 15 einen Artikel: ״Marktbereinigung im Rundfunkhandei“, in dem berichtet wird, daß einer Anzahl von Rundfunkhändlcru aus verschiedenen Gründen die Befugnis zur weiteren Betreibung ihres Handels entzogen wurde. Im Verlaufe dieses Artikels wird berichtet: ״Bc'Onilers ctfrcuHch ist die Tatsache, daß auch die Bestrebungen des heutigen Staates zur ReinerFaltung des deutschen Blutes durch die Rc! ht-pici hung weitgehend;׳ l’nter>tiitzung gefunden haben. Der Au-'cliluü eines Juden vom Rumlfunkliandei, der liereits im Jahre 1933 mit einer arischen Frau ein uneheliches Kind gezeugt halte und im Jahre 1935 mit einer deutschen Frau in einem Kaffeehaus öffentliches Aergemis erregte und deshalb von der geheimen Staatspolizei in Schutzhaft genommen werden nialitc, wurde ohne weitereals gcreehtferligt anerkannt: ,.Bei dieser Sachlage könne es nicht als Mißhtauelt einer wirt.-chaftliehen Machtet c'lung angesehen weiden, wenn es die Anlrag-tuILrin ihren Mitgliedern und Reversverpflichteten unter-;!"! n wolle, den Antragsgegaer weiteihm mit. Rund funkemj; f.ו ngsapparaten und Lautsprechern zu beliefern. Sein Verhalten sei derart, daß er mit nachteiligen Folgen rechnen mußte, und, wenn ein deutscher Verband ihn wegen dieses seine» Verhaltens von seinen Geschäftsheziehungen ausschalten wolle, so treffe den Antragsgegner eine selbstverschuldete und nicht unbillige Einschrankung seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit.“ Keine doppelten Anwaltsgebühren iiir nichtariscbe Parteien Die ״Deutsche R e c h i s z e i t u n g“ (Zeitschrift der Reichsberufsgruppe Reehtsbeistände in der Deutschen Arbeitsfront) vom 20. Juli!916 veröffentlicht einen Beschluß des Obcrlandesgcrichts Kiel vom 20. April 1936, der die Gebühren eines arischen Armcna nwalts einer nichtarisehen P a r t e i -bei Rücknahme seiner Beiordnung aut seinen Wunsch betrifft. Der betreffende ArmettatiwaU hatte, als sich herausstellte, dab die Beklagte, der er beigeordnet war, nichtarisch sei, beantragt, ihn von seinem Mandat zu entbinden, da er nach den Bestimmungen des BNSDJ. als Amtsträger des Bundes eine Pgrson, die jüdischer Abstammung sei, nicht vertreten dürfe. Das Gericht entsprach seinem Anträge und ordnete einen andern Anwalt bei, der aus der Staatskasse dieselbe Gebühr, die bereits der erste Anwalt erhalten hatte, auch bekam. Jedoch wurde sie von dem ersten Anwalt nunmehr wieder zurückverlangt. Seine Erinnerung hiergegen blieb ohne Erfolg. In den Gründen des Oberlandesgerichts Kiel heißt es u. a.: ״ . . . Jedenfalls muß hir eine solelie Aufgabe des Mandats, mag sie nun aus einem freien Entseliluß oder mit Rücksicht auf damals geltende Bestimm!!״:;on des BNSDJ. erfolgt sein, unterstellt werden, daß auf alle Fälle für die nichtarische Partei keine doppelten Gebühren entstehen sollen. Die Rechtslage ist fiir die nichtarische Partei insofern die gleiche, wie sie es für die aii-eln* Partei gewesen ist, als nichtarische Anwälte auf Grund des Gc.-etze! vom 7. April 1933 ein Vertretungsverbot erhielten und dadurch ein Anwaltswcchsel notwendig wurde. Die für diesen Fall allgemein zu unterstellende Verrichtsabsicht hat auch ihren Ausdruck gefunden in dem Erlaß des Rcichsjustizministers vom 6. Februar 1936 — IV. 7592 —, wonach in dem Ersuchen eines Rechtsanwalts um Rücknahme der Beiordnung, weil es ihm versagt sei. einen Juden zu vertreten, ein Verzicht auf die ihm aus der Beiordnung gegen die Reichskasso erwachsenen An- Sprüche auf Gebühren insoweit zu erblicken sei, als sic i-n der Person des demnächst beigeordneten weiteren Rechtsanwalts von neuem ent stehen.“ Personal in jüdischen Gaststätten Durch Verordnung vorn 16. März 1936 hatte der Reichs* und Preußische Minister des Innern bestimmt, daß gntndsätzlich bis zum 1. April 1035 Genehmigungen für neu zu errichtende Gast- und Nchankwirtschaften nicht erteilt werden sollen. Fine Genehmigung kann tt. a. ausnahmsweise bei der Ncuerrichtung von Gast- und Schankwirtschaften, deren Betrieb sich auf Juden beschränkt, gegeben werden. Bekanntlich soll in solchen Fällen die Genehmigung nur unter der Auflage erteilt werden, daß die Beschränkung auf Juden durch deutlich lesbare Aufschriften kenntlich gemacht wird. In dieser Hinsicht wird nunmehr in einen! neuen Runderlaß des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 11. Juli 1936 (Ministcrialblatt des Reichs- und Preußischen Minister des Innern vom 22. Juli) den die Genehmigung erteilenden Behörden empfohlen, in den Fällen, wo eine jüdische Gaststätte neu errichtet wird, als besondere Auflage vorzuschrciben, daß in dem Betriebe kein deutsch blutiges weibliches Personal beschäftigt werden darf. Bei bereits erteilten Erlaulmissen sollen entsprechende Auflagen alsbald nachgeholt werden. Dieser Runderlaß bildet eine Ergänzung der Bestimmungen der Nürnberger Gesetze, die das Verbot der Beschatt»- gung weiblichen deutschbliitigen Personals unter 45 bzw. 35 Jahren nur für P r i v a t haushahungen vorsahen. In dem Runderlaß wird auch keine Altersgrenze angegeben, bis zu der die erwähnte Auflage den betreffenden jüdischen Gast- Stätteninhabern gemacht werden soll. Keine neue Niederlassung in Saloniki Saloniki, 19. Juli. (JTA.) Die griechische Regierung hat eine Verordnung erlassen, durch die die in Saloniki wohnenden Ausländer aufgefordert werden, die Stadt zu verlassen und sich in Altgricchenland niederzulassen. Der Chef des Sichcrhcitswcsens erklärte, daß durch die Ver- Ordnung jüdische Familien fremder Staatsangehörigkeit, die dauernd in Saloniki ansässig sind, nicht berührt werden, wohl aber diejenigen Juden, die vor kurzem aus dem Ausland gekommen sind. ja ocUa, VUtUl-Hei*i? Ein Berliner Leser schreibt uns: Es ist eine weitverbreitete Ansicht, daß Juden auf eine Frage mit einer Gegenfrage antworten. Diese Reaktion läßt sich vielleicht erklären durch den Wunsch, das Thema genau abzustecken, also gründlich und genau zu sein. In dieser Zeit ist eine neue Erscheinung zu beobachten, die auf das Gegenteil von Gründlichkeit und Genauigkeit schließen läßt: Juden antworten mit einer Verneinung. Man findet das besonders, wenn man auf die Zimmersuche geht. Der ״jüdische Haushalt“ auf den Zimmerplakaten und in den Aushängekästen ist an den Fingern einer Hand abzuzählen. Dagegen gibt es eine Menge ״nichtarischer Haushalte". Bei vielen Leuten mag es Gedankenlosigkeit sein, daß sie diese Bezeichnung wählen. Sie muß man darauf aufmerksam machen. 111 einer großen Anzahl Fälle wird es aber eine gewisse Scheu sein, vor der Oeffentlichkeit das Wort ״jüdisch“ zu gebrauchen. Ihnen muß man sagen, daß sie fehlgehen. Denn erstens stimmt die Bezeichnung ״nichtarisch“ in den von uns gemeinten Fällen ja gar nicht. ״Nichtarier“ ist ein Sammelbegriff, unter den die Mischlinge fallen. Auch getaufte Juden mögen auf ihre religiöse Distanzierung vom Judentum durch Verwendung des Ausdrucks ״nichtarisch“ hinweisen, wenn ihnen das auch praktisch nichts nützt. Von ihnen sprechen wir nicht. — Zweitens ist die Bezeichnung ״arisch“ und ״nichtarisch“ durch die Nürnberger Gesetze überholt. Darauf weist in der ״Juristischen Wochenschrift“ der Berliner AGR. Maßfelder hin" bei der Kommentierung eines Reichsgerichtsurtcils. Nach/ulcsen in der ״J. R.“ vom 24. Juli. Juden sollten aussprechen, was sie sind und nicht, was sie nicht sind. Die Verneinung ״nichtarisch“, von Juden auf sich selbst angewandt, ist deplaciert. Man führe sie — um bei dem Beispiel der Zimmpranzeige zu bleiben — konsequent durch, und es wäre dann zu vermieten in einem ״nichtarischen Fiaushalt“ ein Nicht-Leerzimmer (d. h. ein möbliertes) oder ein nichtmöbliertes (also ein leeres), nicht ohne Frühstück, nicht zweifenstrig, ein nicht kleines, nicht ohne Zentralheizung, nicht im Gartenhaus (also im Vorderhaus). Ja-Sagen und nicht Nicht-Nein! gs. ,Ur Treppen, Lider*, Anschläge kostenlos Großes Lager in Cocos-, ■illlwiwi■■■ Zimmer und KOchen la Refer. / Gegr. 1892 Boucle• u. Velourlaufern Fritz Stoehr Memhardstr.lfi frühere Milnzstr, 17 E1 Berolina 1tM־ST »

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