Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 56 (14.7.1936)
- Date
- 1936-07-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 56 T 4. VII. 1936 Das Huberman - Orchester vor der Verwirklichung Haas Wilhelm Steinberg erster ständiger Dirigent Der Dirigent Hans Wilhelm S t e i n b e r g, dessen Konzert im Berliner Kulturbund am 1. Juli ein musikalisches Ereigais im jüdischen Kulturleben bedeutete (er wird ab 15. Januar 1937 die Opern- und Konzertaufführungen im Berliner Kulturbund leiten), gab einem Mitarbeiter der ״Jüdischen Rundschau“ in einer längeren Unterredung Gelegenheit, Genaueres über den bekannten Plan des großen Hubcrman-Orchesters zu erfahren, wobei er viele Einzelheiten mittcilte, die des Interesses der jüdischen Oeffenflichkeit sicher sind. Di• Zusammensetzung des Orchesters Vor mehreren Jahren reifte in Bronislaw Huberman der Entschluß, ein großes repräsentatives jüdisches Orchester mit hervorragender Besetzung zu gründen, wobei ihm Palästina als eine Heimstätte künstlerischer Arbeit, insbesondere in Hinsicht auf spätere Festspielmöglichkeiten vorschwebte. Mit der Huberman eigenen Zähigkeit und Besessenheit hat er diesen Plan jet/t so weit gefördert, daß er in kurzer Zeit zur Ausführung gelangen wird. Erste jüdische Künstler aus aller Welt stehen diesem Orchester zur Verfiigung, Künstler aus Deutschland,!*ölen, Holland, Schweiz. Ungarn, Rumänien, Rußland, Amerika — und natürlich aus Palästina selbst. 75 Mann soll zum Arbeitsbeginn das Orehester stark sein, wobei man für besonders große Aufführungen schon jetzt daran gellt, Vertragt’ für Verstärkungen ab- 2»schließen. Es ist verständlich, daß beim Bekanntwerden des Planes eine Unmenge von Bewerbungen jüdischer Musiker aus aller Welt cingingen, so daß man die höchstqualifizierten Kräfte auswählen konnte. Der künst-!frische Apparat, der auf diese Weise entstanden ist, dürfte einmalig in der Welt dastehen. Alle Mitglieder dieses Orchesters waren bisher als Solisten oder Konzertmeister großer Orchester tätig. Es eigibt sich so eine einzigartige Häufung jüdischer ludividnnliläU'ii. Auf unsere Frage, ob hier nicht eine Gefahr für die Zusammeuarbeit liege, meinte Steinberg, daß alle diese Musiker mit dein Willen zur Orchesterarbeit, also zur ünterord 11 u n g an dieses Werk herangingen und daß es naturlieh die Aufgabe des Dirigenten sei, die einheitiiehe Linie herzustellen. Für die Führung des Gcigendiors sind die fünf ersten Konzertmeister verantwortlich, die programmweise alternieren sollen. Ebenso ist es bei den übrigen Streichergruppen, namentlich bei Bratschen und Celli, deren je vier Konzertmeist er ebenfalls abwechscln. Besonders erwähnenswert ist, daß einige der hervorragendsten Bläser früher in Cincinnati, Warschau, Budapest, Wien, Haag und auch in den Kulturbundorchesteru Berlin und Frankfurt tätig waren. Om Programm Der Sitz des Orchesters ist in Tel-Awiw. Geplant sind 12 Abonncmentskonzertc im Jahr, deren jedes am ersten Abend als Hauptkonzert in Tel-Awiw, am zweiten Abend in der!eichen Besetzung als A r b e i te r k o n z e r t dargeboten weren soll; es folgen dann Wiederholungen in Jerusalem und Haifa sowie in Kleinerer Zahl in den Kolonien. Voraussichtlieh werden im Jahre 12 Konzerte in Tel-Awiw, 10 in Jeru- Salem und 8 in Haifa stattfinden, wobei die Arbeiterkonzerte nicht mitgerechnet sind. Neben diesen Abonncmentsveranstaltungen sind noch Sonderdarbicftingen (Chor- und Oratorienaufrührungen) in Aussicht genommen. Zeitweilig wird das Orchester auf Tournee gehen. Im November 1936 wird es bereits in Aegypten kotizerticren. Im Jahre 1037 hofft man, größere Reisen machen zu können, vor allem nach Amerika. Das Interesse der Welt an der Arbeit dieses Orchesters ist außerordentlich groß; es ist vorauszusehen, daß zahlreiche Länder R a d i o ii b e r < r ,1 g 11 n g c n vornehmen werden. Die Arbeit beginnt Am 1. November wird Steinlierg in Palästina mit der Probenarbeit beginnen. Es ist bereits mehrfach berichtet worden, daß Tosca n in i das erste Konzert dirigieren wird. Steinberg wird demnächst in Salzburg mit Toscanini zusammentreffen, um dort mit ihm das Programm durchzuarbeiten. Mitte November wird Toscanini selbst die letzten Proben durchführen. Fest steht, daß Toscanini mit einem klassischen Programm beginnen will, und zwar sollen Weber, Mendelsohn, Beethoven und Brahms aufgeführt werden. Das erste Konzert dürfte Ende November stattfinden; anschließend dirigiert Steinberg bis Anfang Januar 1937, so daß er nicht vor Mitte Januar seine Arbeit im Berliner Kulturbund aufnehmen kann. Steinberg wird voraussichtlich mit einem Konzert abschließen, in dem Adolf Busch als Solist mitwirkt. Zur Fortführung von Steinbergs Dirigententätigkeit ist der bekannte russische Dirigent Dobrowen in Aussicht genommen und für einige spätere Konzerte Michael Taube. Bemerkenswert war die Mitteilung, daß Verhandlungen mit Klemperer und Bruno Walter schweben, die sich von Anfang an für das Huberman-Orchester lebhaft interessiert haben und vielleicht schon im nächsten Sommer einige Konzerte dirigieren werden. Steinberg wird nur etwa sechs Monate in Deutschland bleiben und im Sommer 1937 wieder nach Palästina gehen, 11m die Herbstsaison zu eröffnen, wobei als Solisten Huberman und Schnabel auftreten werden. Dl• iioaazi•!!• Gtondlag« Die Frage wie dieses gigantische Projekt finanziell zur Tat werden könne, hat die Oeffentlichkeit mehrfach beschäftigt. Das Problem konnte nur durch den Idealismus und die Willenskraft Hubermans gelöst werden, der durch die ganze Welt gereist ist und kraft seiner genialen Personlichkeit einen großer! Fonds aufbrachte, der den Mitgliedern des Orchesters Sicherheiten für lange Zeit bietet. Dieser Fonds wird verwaltet von dem dazu gegründeten Palcstine Orchestra Trust, der die geschäftliche Leitung des Unternehmens hat und dessen Präsident Huberman ist Im übrigen ist als Grundlage der Arbeit das Abonnementssystem gedacht. Man hat auch noch weiterreichende Projekte; vielleicht wird einmal ein Opern appa rat geschaffen, vielleicht wird dem Unternehmen auch eine Musikakadein i e angegliedert werden.... Pläne, die dann zur Verwirklichung kommen werden, wenn man sieb davon überzeugt hat, daß die Orchesterarbeit auf fruchtbaren Boden fällt KfimUarlach• Ziel• Die Frage, die den kulturbewußten Juden am meisten bewegt: welche Bedeutung dieses Orchester für eine kommen de jüdische Musik haben kann, ist naturgemäß am schwersten zu beantworten. Warum beginnt man mit einem klassischen Programm? Steinberg gibt die Antwort: deshalb, weil der jüdische Jischuw auch in kulturellem Sinne aus sehr heterogenen Elementen besteht, und weil er die notwendige künstlerische Synthese nur in der klassischen Musik sehe. Selbstverständlich wird eine der wichtigsten Aufgaben die Pflege der Werke jüdischer Autoren sein. Abgesehen davon, daß Steinberg in einem der ersten Konzerte Mahler aufführen wird, sollen Werke von Schönberg, Milhaud, Rathaus, <)old- Schmidt, Dessau, Sternberg, Bloch und der in Palästina lebenden Komponisten zur Diskussion gestellt werden. Alles aber hängt nach Ansicht von Steinberg von der Aktivität der jüdisehen Komponisten ab. Der großartigste künstlerische Apparat ist geschaffen. Klassik und Moderne sollen sprechen. Von der Aurnahmebereitschaft der jüdischen Menschen und von der schöpferischen Kraft der jüdischen Komponisten aber bleibt es abhängig, ob das Huberman-Orchester zu einem wirkenden Faktor im jüdisch-kulturellen Leben werden wird. Dr. N. Nachbemerkung d. Red.: Wir hoffen, daß diese großzügigen künstlerischen Pläne ihre Verwirklichung finden werden, doch sind heute mit Rücksicht auf die ungewisse politische Lage — im Oktober dürfte die Untersuenungskommission in Palästina arbeiten — natürlich alle Pläne noch in der Schwebe. IN ALLER KURZE Die Nobelpreisträger::! Frau Jofiot-Ctirfe, franzö- »ische Unterstaafssekret.irin für wissenschaftliche Forschengen, hielt am 9. Juli eine Beratung mit Vertretern des Außen- und Innenministerümi'.. des .Ministeriums für nationale Er- /iehung und mit Persönlichkeiten aus den wissenschaftlichen Kreisen Frankreichs über die Ermöglichung wissenschaftlicher Betätigung ausländischer G e - 1 ehrt er in Frankreich ab. Ls wurde ein Ausschuß gebildet, der die Aufnahme von Gelehrten, die aus den Ländern ihrer früheren Tätigkeit ausgewandert sind oder ausgewiesen wurden, in Frankreich zwecks Fortsetzung i 11 rer Wissenschaftliehen Arbeit vorbereiten soll. Der leitende Direktor der Böhmischen Union-Bank in Prag, Otto Freund, war anläßlich seines 60. üeburtstages Gegenstand zahlreicher Ehrungen. Die tschechisch und deutsch geschriebene Presse der Tschechoslowakei weist auf die außerordentlichen Verdienste hin, die. er sich um das heimische Bankwesen und die tschechoslowakische Wirtschaft erwarb. Freund ist auch Mitglied jüdischer Körperschäften, gehört zu den Förderern des jüdischen Aufbau- Werks in Palästina und ist Mitglied der Zentralkommission des Keren Hajessod. Der polnische Pilot Major Z e m b i n s k i, der vor kurzem zum zweiten Male den 7000-Kilomcter-FTug Warschau— Tel-Awiw—Warschau absolviert hat, gab bekannt, daß Tel- Awiw durch seine Vermittlung vier polnische Flugzeuge an- Jekauft hat. Zwei Flugzeuge, die schon im vergangenen ahr bestellt wurden, gehen demnächst nach Palästina ab. Das Museum für soziale Hygiene in Nürnberg veranstaltet eine ständige Sonderschau ״Vererbung, Rasse, Volk“, ln der Abteilung, die die Rassenfrage behandelt, wird u. a. die Gefahr der Rassenvermischung gezeigt. Ein Wandbild stellt die Wanderungen des jüdischen Volkes im Laufe der Jahrtausende und sein Vordringen nach Deutschland und Europa dar. Der Rat des Verbandes der jüdischen Gemeinden Italiens hat beschlossen, den Rechtsanwalt Carlo Alberto V i t e r bo nach Abessinien zu entsenden, um dort die ersten jüdischen Gemeinden, und zwar zunächst in Addis Abeba und in Dire-Daua, zu organisieren. im Rahmen des Gautages Hessen-Nassau der NSDAP, sprach nach einem Bericht des ״Nationalsozialistischen Gaudienstes“ Dr. Johann von Lcers über die Judenfrage. Er führte dabei u. a. aus: ,,Die rassische Gesetzgebung wurde bei uns durch die kirchliche Angleichung abgebogen. Das Volk zog aber die Trennungslinie und erst der Liberalismus hat den rechtlichen Unterschied beseitigt. Wir bekämpfen nicht nur das Eindringen jüdischen Blutes, sondern auch den jüdischen Geist. Zwei Prinzipien stehen hier gegeneinander, und der Kampf wird enden mit dem Sieg des Lichtes über die Finsternis.“ Zum ersten Male wurde, soweit bekannt, ein Angeklagter wegen versuchter Rassenschändung verurteilt. Der jüdische Angeklagte, der sich vor der Großen Strafkammer Hildesheim zu verantworten hatte, gab den ihm zur Last gegelegten Vorfall zu, bestritt aber, daß es zu einer vollendeten Tat gekommen sei. Die Frau, machte als Zeugin die leiche Aussage. Das Gericht verurteilte den Angeklagten arauf wegen versuchter Rassenschändung zu einem Jahr drei Monaten Gefängnis. Der ״Berliner Lokal-Anzeiger“ meldet: Der 55 Jahre alte jüdische Arzt Dr. Ludwig Lion aus Niemegk, der sich wegen Rassenschande und anderer Verbrechen vor dem Potsdamer Schwurgericht verantworten sollte, hat sich dem irdischen Richter durch Selbstmord entzogen. Die ״Magdeburgische Zeitung“ vom 10. Juli berichtet: ״Das Geschäftshaus an der Großen Münzstraße, Ecke Breiter Weg, das sich bisher in jüdischen Händen befunden hat, ist nunmehr endlich an einen neuen Besitzer übergegangen. Die bisher noch in diesem Geschäft beschäftigten Juden sind entlassen, und die Firma wird nach der Neueröffnung unter dem Namen Lemke weitergeftihrt.“ (Es handelt sich, wie aus einem Inserat derselben Zeitung hervorgeht, um das frühere Kaufhaus Barasch.) Nach einer Anzeige im ״Solinger Tageblatt“ veranstaltet das Kaufhaus Alsberg in Solingen einen Totalausverkauf wegen vollständiger Geschäftsaufgabe. Im Sommer 1935 war cs zu Ausschreitungen gegen jüdische Händler polnischer Staatsangehörigkeit auf dem Dominik-Markt in Danzig gekommen. Das Gericht hat den Kaufleuten 50 ס/יי der von innen geforderten E n t s c h ä - digung zuerkannt. Der Danzigcr Senat hat sich bereit erklärt, den jüdischen Kaufleuten diese Entschädigung zu gewähren. Die tschechoslowakischen Gemeindeämter wurden amtlich darauf aufmerksam gemacht, daß sie nicht berechtigt sind, Bestätigungen über die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nation oder Rasse an Interessenten auszustellen. Herzls ״Menorah”. Der ln der Kinder-RiiruEcb.iu vom 10. Juli abgedruckte bekannte Aufsatz Theodor Herzls ״Die Menorah“ ist, wie der Jüdische Verlag uns mitzuteilen ersucht, den im genannten Verlage erschienenen gesammelten Schriften Theodor Herzls Jl. Band der bändigen Ausgabe) entnommen Blutschutzgesetz und bestellende Mischehen Die Ansicht, daß mit dem Erlaß des Blutschutzgesetzes eine neue Anfechtungsfrist für schon be• stehende Mischehen zu laufen begonnen habe (vgl. die in der ״Jüd. Rundschau“ vom 22. Mai 1936 mitgeteilte ablehnende Stellungnahme hierzu), hat auch das Reichs• Bericht in einem, in der Entscheidungssammlung von Rcichsgerichtsrat i. R. Dr. Warneyer ״Die Rechtsprechung des Reichsgerichts auf dem Gebiete des Zivilrechts“ Heft 7 von 1936 veröffentlichten Urteil vom 20. April 1936 ab• gelehnt. In diesem Falle handelte es sich um eine im Jahre 1923 geschlossene Mischehe; in zweiter Instanz stützte der Ehemann seine ursprünglich auf andere Tatsachen ge gründete Eheanfechtung auf die Zugehörigkeit der beklagten Ehefrau zur jüdischen Rasse, die ihm bei der Eheschließung bekannt war. Die Abweisung der Klage wurde vom Reichs• gericht gebilligt. Sie entsprach den in der früheren Recht• sprechung des Reichsgerichts entwickelten Grundsätzen über die Anfechtung bestehender Mischehen nach § 1333 BGB. In diesem Zusammenhänge erwähnen die Entscheidungsgründe auch das Blutschutzgesetz und führen hierzu u. a. aus: ״Dem gesetzlichen Verbot, unterliegen nur künftige Ehe- Schließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen Blutes. Daraus ergibt sich, daß die bereits bestehenden Mischehen in ihrem Bestände nicht betrotfen werden, mithin die Rechtsbeziehungen der Ehegatten einer Mischehe nach dem bisherigen Recht zu beurteilen sind. Wenn der Gesetzgeber es insbesondere nicht für angebracht erachtet hat, eine Erleichterung der Lösung bestehender Mischehen herbeizuführen, so kann daraus nur auf seinen Willen geschlossen werden, daß es auch bez. der Eheanfechtung bei den bisherigen Vorschriften sein Bewenden haben soll. Für eine andere Beurteilung ist mich unter Berufung auf das Volkscmpfinden kein Raum, weil die nationalsozialistische Weltanschauung im Blutschutzgesetz und der erwähnten Ausführungsverordnung (vom 14. November 1935) ihfen vollständigen und abschließenden Ausdruck gefunden hat. Es bleibt hiernach bei dem in jenem Urteil — des Reichsgerichts — (RGZ. 145.7) gefundenen Ergebnis, daß, solange die Bestimmung des § 1333 BGB. nicht mit rückwirkender Kraft geändert ist, eine Anfechtung bestehender Mischehen wegen Irrtums über die Kassezugehörigkeit eines Ehegatten nur innerhalb der bisherigen Grenzen möglich ist.“ Die Revision des Klägers hatte u. a. außerdem noch geltend gemacht, die Frage der Entdeckung des Irrtums müsse ganz anders beurteilt werden, nachdem die N ü r n berger Gesetze vom September 1935 ergangen seien. Die Kassenverschiedenheit erscheine, seitdem die Mischehen vom Gesetzgeber in der denkbar schärfsten Form mißbilligt worden seien, gerade in ihrer Bedeutung für den Ehepartner in einem ganz neuen Licht. Es handelte sich dabei nicht bloß um ein äußeres persönliches Verhältnis des jüdischen Teils, wie nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts bei der früheren nationalsozialistischen Ariergesetzgebung, sondern um den Ausfluß einer persönlichen Eigenschaft, der erst durch die Nürnberger Gesetzgebung enthüllt worden, jedenfalls dem Kläger vorher verborgen gewesen sei. Auch aus diesem Grunde könne die Entdeckung des Irrtums durch den Kläger •erst in die neueste Zeit verlegt werden. Ehestandsdarlehen-Einkauf nur hei Reichsbürgern ln einem Runderlaß des Reichsfinanzministers heißt es: ״ln den Richtlinien für die Gemeinden zum Gesetz über Förderung der Eheschließungen ist angeordnet, daß nicht zuzulassen sind: alle Verkaufsstellen, deren Inhaber nichtarischer Abstammung sind, und alle Verkaufsstellen, deren Inhaber nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie sich jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat einsetzen. Im Hinblick auf die Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz bestimme ich, daß an Stelle der beiden bezeichneten Ausschließungsgründe in Zukunft als Ausschließungsgrund zu gelten hat/daß der Inhaber der Verkaufsstelle nicht Reichs- Bürger ist. Ist ein Inhaber Schwerkriegsbeschädigter, so kann die Verkaufsstelle von der Gemeindebehörde zugdassen werden. Sind Inhaber einer Verkaufsstelle mehrere Personen und ist eine davon nicht Reichsbürger, so hat die Gemeinde nach Lage des Falles zu entscheiden. Bereits zugelassene Verkaufsstellen, deren Inhaber das Reichsbürgerrecht nur deshalb nicht besitzen, weil sic nicht deutsche Staatsangehörige sind, bleiben zugelasscn. Die Zulassung dieser Verkaufsstellen darf nicht deshalb widerrufen werden, weil die Inhaber nicht Reichsbürger sind. im übrigen habe ich Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Voraussetzungen für die Zulassung von Verkaufsstellen zur Entgegennahme von Bedarfdeckungsscheinen erschöpfend geregelt sind. Es Ist unzulässig, daß die Gemeinden die Zulassung von irgendwelchen Voraussetzungen abhängig machen, etwa davon, daß die Inhaber der Verkaufsstellen einesbestimmten Organisation angehören.“ Um die Zulassung von Devisenberatern Durch einen Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 7. Juli wird die Frage geklärt, in welcher Weise Personen, die bereits vor dem 1. Juli, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung über die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Devisensachen vom 29. Juni, als Devisenberater tätig gewesen sind, bis zur Entscheidung über das von ihnen zu stellende Zulassung«- gesuch ihre Tätigkeit fortsetzen können. Neue Anträge solcher Personen können bis zum 31. Juli 1936 oder, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt ihre Zulassung nach der neuen Verordnung beantragt haben, bis zur Entscheidung über ihr Zulassungsgesuch entgegengenommen und bearbeitet werden. Das gleiche gilt von neuen Anträgen jüdischer De- Visenberater, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung gestellt worden sind; da ihnen jedoch nur die Erlaubnis zur Hilfeleistung in Devisensachen für jüdische Auswanderer erteilt werden kann, besteht hierbei die Einschränkung, daß nur solche Anträge von ihnen entgegenzunehmen sind, die Devisensachen jüdischer Auswanderer betreffen. Weiterhin wird bestimmt, daß alle vor dem 1. Juli von Devisenberatern alter Art, einschließlich der jüdischen, gestellten Anträge von diesen weiterbehandclt werden könne(], auch wenn eine Zulassung als Devisenberater nach der neuen Verordnung von diesen Personen nicht beantragt wird. Als Hilfeleistung in Devisensachen jüdischer Auswanderer gilt sowohl die Hilfeleistung für Juden, die auszuwandem bea b s i c h t i g e 11, als auch für solche, die nach dem 3, August 1931 ausgewandert sind.