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Jüdische Rundschau · 1936-07-10 · Heft 55 (10.7.1936) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 55 (10.7.1936)
Date
1936-07-10
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 55, 10. VII. 1936 des Kinnuswerkes für das hebräische Schulwesen, dem zum ersten Maie moderne Schulausgaben %n die Hand gegeben wurden. Der Kinnusgedankc blieb für Bialik nicht auf die Sammlung des Literaturstoffes beschränkt. Wie vielfältig er ihn anzuwenden und auf welche verschiedenen Gebiete er ihn auszudehnen wufite, ist heute leicht aus der nach seinem Tode erschienenen Auswahl seiner Reden zu ersehen. Auch in den Reden steht natürlich der literarische Kinnus im Vordergrund. Neben ihm aber steht der Kinnus, die Sammlung von 'Menschen, der Kinnus der jüdischen Wissenschaft, die Verlebendigung von Brauchen. Ja, Kinnus konnte man vielleicht die ganze Zionismus-Auffassung Bialiks nennen, die weder eine politische, noch eine kulturzentrische ist, sondern einfach rettende Sammlung und Erziehung von Juden bcdeutet. In diesen Reden z. B. ruft er das so stark levantinisierte sefardische Judentum auf, sein Selbstbewußtsein durch Sammlung und Pflege seiner großen Dichter und Denker zu stärken. In einer Reihe von Ansprachen und Reden, die seit einem Jahre in meiner Uebersctzung auch deutsch vorliegen, stellt er sich in den Dienst der Jerusalemer Universität, die in seinem Kimiusplan eine zentrale Stelle einnimmt, als Stätte der Sammlung jüdischer Wissenschaftlicher Arbeit und besonders auch wissenschaftlicher Arbeiter. Schließlich sucht er dem jüdischen Grundgedanken des Gebets neuen Raum zu schaffen. Er sucht es zu retten gerade an seiner zentralsten und auch in Palästina gefährdetsten Stelle, im Schabbat. Er begründet das Institut, das der ganzen jüdischen Welt den Volksbildner Bialik vor allein vertraut gemacht hat, den OnegSchabhat. In allen diesen sammelnaen, rettenden, zentrierenden Bemühungen sehen wir stets denselben Grundgedanken: Kinnus. Um das Religiöse Bialik weiß, jedes Geschlecht ist in Jahrtausenden goworden. Und über diese Jahrtausende hinwegspringen wollen, bedeutet kulturlos und damit auch zukunftslos sein. Mit dieser Bewertung •des Historischen fühlt er sich im Kampfe gegen eine drohen de Kulturiosigkvit in jüdisch«! Dingen, die er in unserer Zeit immer mehr sich ausbreiten sieht. Dieser Ncubrlebting der Vergangenheit -.teilte sieh aber eine wesentliehe Schwierigkeit entgegen. Sic war in allen ihren Aeulierungen mit dem Religiösen verknüpft. Lebensform und Geisteswclt, Brauch und i iferriiur waren vor! der Religion her bestimmt. Und gerade diese religiöse Uurclitränkung des ganzen jüdischen 1 ebens war es ja, die den Widerspruch der nun plötzlich ״aufgeklarten“ modernen Jugend erregte. Und wir dürfen nicht vergessen, daß auch Bialik einst zu dieser Jugend gehört hatte. Auch er war einmal aus der Wofosziner Jesctiivvan in das freie Odessa geflohen. Bialiks Haltung in dieser Situation ist nun merkwürdig zwiespältig. Daß er ein nahes Verhältnis zur Religion, und zwar auch zur Religion des Judentums, hatte, ist unzweifelhaft. Das beweisen uns «eie seiner Gedichte. Von dem Gegenteil aber scheint der Bialik des Kinnus zu zeugen. Nicht vom Inhaltliehen des Gesagten ist hier die Wertung bestimmt. Bibel und Aggadah sind gewissermaßen erst in zweiter Linie religiöse, bzw. theologische Urkunden, Dinge mit eigenem ewigen wert, sondern sie sind zu allererst doch Literatur, literarische Kulturgüter der Vergangenheit, deren Wert leizteii Endes von ihrer Verwendbarkeit für die kulturellen Bedürfnisse unserer Zeit bestimmt wird. Diese Tendenz einer bewußten Säkularisierung, einer Ueberfulmmg religiöser Begriffe und Kategorien in weltliche Sinnztisammenhänge und' profanen Gebrauch ist manchmal offen ausgesprochen. Mit dieser Tendenz der Säkularisierung steht Bialik in einer Reihe mit den anderen Wortführern der besonderen Spielart des Zionismus, wie er sich unter der russisch-jüdische!! Intelligenz ausgebildct hat, und wie er durch das moralische Ueborgewicnt der russischen zweiten und dritten Alijah, den eigentlichen Schöpfern des heutigen Frc/-Jisrael, das geistige Gesicht des Jischmv bestimmt hat. Daneben aber steht nicht nur der Dichter Bialik, sondern auch der Mann, der nach einem neuen bindenden Richtmaß des Lebens sucht, wie in dem Aufsatz ״Halachah und Aggadah“. Daneben steht schließlich der Schöpfer des Oneg Schabbat, der bei all seiner modernen Form in der Absicht doch wohl der Versuch einer echten religiösen Erneuerung ist. Diese beiden Tendenzen stehen sich in der Persönlichkeit Bialiks gegenüber. Ernst Simon in seinem ausgezeichneten Bialikbüchlein glaubt, daß der religiöse Bialik der eigentliche echte sei, daß er gewissermaßen wider Willen immer wieder zu seiner jüdischen Seele zuru<_kfinde. Ich meine, wir begnügen uns lieber, diesen Zwiespalt?11 konstatieren und stehen zu lassen. Vielleicht beruhte Bialiks große Wirkung, die Liebe, die Rechts und Links i!1!n enig!׳?rnbracbten, gerade auf dieser Zwiespältigkeit. Er konnte allen etwas geben und allen kulturelle Aufgaben zuweisen, jeder Seife das, was sie nicht besaß. Der Linken den Respekt wir den ewigen Werten der Tradition, der Rechten das Verständnis für die Notwendigkeit der Erneuerung von I tbei! und Denken. So wirkte der Mann des Kinnus in allen lagern, und dieser Kinnus der ganzen Judenlicit tim seine Permm und um sein Werk war sicher die erfreulichste Tatsache seines Lebens. Au! der Suche nach einem Nationalheim Das Wanderproblem der Assyrer. Die enormen Schwierigkeiten, die in unserer Zeit der Umsiedlung einer Bevölkerung enigegenstehen, wurde diese Woche wieder offenbar, als irt Genf vor dem Völkerbundsrat der völlige Mißerfolg der Bestrebungen zu einer An sied lung der Assyrer in Syrien mitfeteilt wurde. Seitdem sich vor mehr als drei Jahren gezeigt atte, daß die Assyrer in ihrem jetzigen Wohnsitz im Irak nicht bleiben können, wurde ein Siedlungsgebiet für sie gesucht. Die Völkerbundsorgane haben siel! mit allen erdenkliehen Stellen in Verbindung gesetzt; besonders wurde ein Projekt in Brasilien und eines in Britisch Guayana studiert, die sich beide schließlich als unmöglich erwiesen, bis endlich das Tal f! 11 ab in Syrien als Siedlungsgebiet vorgeschlagen wurde. Nunmehr wurde in Genf berichtet, daß dieser Landstrich sich bei näherer Untersuchung als u n g eeignet erwiesen habe, abgesehen davon aber habe die französische Regierung auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, die sich aus den politischen Entw icklungen in der arabischen Welt ergeben; die ablehnende Haitung der Araber gegen Mindcrheitsgruppen müsse herücksichtigt werden. Daraufhin wurde aucli dieser Plan aufgegeben, und der Völkerbundsrat hat nun in seiner letzten Sitzung beschlossen, daß das für die Sache der Assyrer eingesetzte Komitee ״seine Bemühungen fortsetzen“ solle. In der Zwischenheit verpflichtet sich Irak, die Sicherheit der noch im Irak befindlichen Assyrer zu garantieren. Zu den Beschlüssen des in Wien abgehaltenen Weltkongresses Jüdischer Frontkämpfer ist noch nachzutragen, daß u. a. in einer der Resolutionen gefordert wurde, daß die jüdischen Frontkämpfer-Organisationen eine entsprechende Vertretung in der Jewish Agency erlangen. Der Rechtsstatus der Auswanderer Das Ergebnis der Genfer Regierungs-Konferenz Wie die Informationsabteilung des Völkerbundes mittcilt, ist als Ergebnis der in Genf abgehaltenen Zwischenstaatlichen Regicrimgskonferenz ein provisorisches Abkommen über die Regelung des Rechtsstatus der aus Deutschland Ausgewanderte!! getroffen worden. ״Röfugid״ im Sinne dieses Abkommens ist derjenige, der früher in Deutschland ansässig war, keine andere Staatsangchörigkeit als die deutsche besitzt und erwiesenermaßen rechtlich und tatsächlich nicht unter dem Schutz der Reichsregierung steht. Die dem Abkommen beitretenden Regierungen werden den Ausgewanderten aus Deutschland, die auf ihrem Gebiet-ihren ständigen Wohnsitz haben, einen Identitätsausweis nach dem angenommenem Muster oder ein denselben Zweck erfüllendes Dokument ausstellen. Provisorisch kann ein solcher Ausweis auch denjenigen Ausgewanderten ausgestellt werden, die zur Zeit des Inkrafttretens des Abkommens keinen dauernden Wohnsitz haben, vorausgesetzt, daß sie sich innerhalb einer von der betreffenden Regierung festgesetzten Frist emeldet haben. Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr und ann von dem ausstcllenden Staat erneuert oder verlängert werden, bis der Inhaber sich die Ausstellung eines anderen Identitätspapieres gesichert hat. Der Inhaber des Ausweises ist zu Reisen auf dem Gebiet des ausstcllenden Staates berechtigt, wobei jedoch dem Staat die Regelung des Aufcnthaltsrechtes vornehalten bleibt. Er kann während der Dauer der Gültigkeit des Ausweises das ausstellendc Land verlassen und wieder zurückkehren. Hat ein Refugie das Einreisevisum eines Landes bekommen, so verpflichten sich die Durchrciseiänder zu Erleichterungen für die Ausstellung für Transitvisa. Das Abkommen sieht ferner vor, daß einem Refugie, der das Gebiet eines der dem Abkommen angeschlosseiien Staaten verlassen muß, eine angemessene Frist für die notwendigen Vorbereitungen eingeräumt wird. lütter Berücksichtigung internationaler Regelungen sollen Ausgewanderte, die die Niederlassungserlaiibnis in einem Lande haben, nicht ausgewiesen, noch soll ihnen die Zulassung verweigert werden, sofern solche Maßnahmen nicht durch Erwägungen gerechtfertigt sind, die der Sicherheit des Staates oder der öffentlichen Ordnung gelten. Auch in solchen Fällen verpflichten sich die Rcgierungen, Ausgewanderte nicht nach dem Deutschen Reich ohne entsprechende Warnung und ohne daß die Axisgewanderten sich geweigert haben, die notwendigen Schritte zur Aus- Wanderung in ein anderes Land zu tim oder vor! den zu diesem Zweck für sie getroffenen Vorkehrungen Gebrauch zu machen, zurückzusenden. In solchen Fällen können die Identitätsausweise annulliert oder zurückgezogen werden. Bezüglich des Rechtsstatus der Ausgewanderten wird bestimmt, daß diejenigen, die ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit beibehalten haben, nach den Grundsätzen behandelt werden, die in jedem Lande für Ausländer, die eine Staatsangehörigkeit besitzen, gelten. Ausgewanderte ohne Staatsangehörigkeit sollen, falls keine gegenteilige Abmachung besteht, nach den Gesetzen ihres Wohnsitzes oder, wenn sie einen solchen nicht haben, nach denjenigen ihres Aufenthaltsortes behandelt werden. In Ländern, in denen solche Fragen nicht durch Staatsgesetz geregelt sind, sollen die auf Grund der Gesetze des rlerkuuftslandes erworbenen Rechte insbesondere die in bezug auf Ehestand, Rechtsfähigkeit verheirateter Frauen usw. unter Voraussetzung der Erfüllung der von den Gesetzen des Wohn- oder Aufenthaltsortes etwa vorgeschriebenen Formalitäten gewahrt werden. In den dem Abkommen beitretenden Staaten werden Rdfugies freien, ungehinderten Zutritt zu den Gerichten haben. Sie werden in dein Lande ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts Anspruch auf Rechtshilfe besitzen und von der cautio judicatum solvi befreit sein. Das Abkommen enthält schließlich noch eine Reihe forrnaler Bestimmungen, die u. a. vorsehen, daß es von der Regierung jedes Mitglieds- und Nichtmitgliedsstaatcs des Völkerbundes unterzeichnet werden kann, dem der Völkerbundsrat eine Kopie des Abkommens zusendet. Es soll dreißig Tage nachdem der Generalsekretär des Völkerbundes die Unterschriften von mindestens zwei Regierungen erhalten hat, in Kraft treten. Für später dem Abkommen beitretende Staaten soll es ebenfalls dreißig Tage nach der Leistung der Unterschrift Rechtskraft erlangen. Es kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt durch schrittliehe Mitteilung an den Generalsekretär des Völkerbundes, der die dem Abkommen angeschlosseiien Staaten verständigt. Die Kündigung wird fünfundvierzig Tage nach Eintreffen der Mitteilung wirksam. Gewis.se Bestimmungen beziehen sich auf Kolonien, Protektorate, überseeische Territorien usw., in denen nach dem Willen der Unterzeichner das Abkommen Geltung haben soll oder nicht. In einer Empfehlung hat die Konferenz es als außerordentlich wünschenswert bezeichnet, daß die in dem Abkommen vorgesehene Regelung sobald wie möglich in Kraft trete. Den Regierungen, die etwa die Zustimmung des Parlaments für gewisse Teile des Abkommens benötigen, wird deshalb empfohlen, trotzdem unverzüglich diejenigen Teile des Abkommens in Kraft zu setzen, für die eine einfache administrative Entscheidung genügt. Das Abkommen ist, wie amtlich mitgeteilt wird, bereits von fünf Staaten, und zwar von England, Frankreich, Dänemark, Holland und der Schweiz unterzeichnet worden. Damit tritt das Abkommen in diesen Staaten binnen dreißig Tagen in Kraft. Wahlen zum jüdischen Weltkongreß Der Canadian Jewish C o n g r e ß hat den General- Sekretär des Kongresses, H. M. Caiserman, Rabbi Maurice N. Eisendraht, Rabby Harry J. Stern und Aldcrman M. A. Gray zu Delegierten der kanadischen Judenlicit auf dem Jiidischen Weltkongreß gewählt. In England wurden von einer Wahlversammlung folgende sechzehn Delegierte gewählt, die die an der Konferenz Beteiligten Organisationen und Gruppen proportional vertreten; ehern. Abgeordneter Barnett Jänner, Rcv. M. L. Perlzwcig, P. Horowitz, J. M. Machower, D. Barnett, N. Fisher, I. M. Shockctt, L. H. Leiserowitch, M. Bagnari, Dr. M. Baron, J. Podrushnik, S. L. Eine, Dr. D. Jochelman, Morris Mver, F. Nettier, J. P. A. Tarlo. Aus Zuschriften. Zu einem Bericht in Nr. 48 der ״JOdisehen Rundschau“ vom 12. Juni, in der u. a. mitgeteilt war, daß in der Siedlung N a c h 1 a t h J e h u d a die meisten Siedler in ihren Pflanzungen arabische Arbeiter beschäftigen, erhalten wir vom Waad von Nachlath Jehuda eine Zuschrift, in der darauf hingewiesen wird, daß die Siedlung Nachlath Jehuda auf KKL-Bodcn errichtet ist und im Laufe ihres 25jäl1rigc11 Bestandes noch niemals einen arabischen Arbeiter beschäftigt hat. (Es handelt sich wohl um einen Irrtum. An der betreffenden Stelle sollte es heißen: Ncss-Ziona, nicht Nachlath Jehuda.) — Zu einem Artikel ״Antisemitische Agitation in Frankreich“, in dem auch die antisemitische Tendenz der Wochenschrift ״G r i n g o i r c“ erwähnt wurde, teilt uns Herr Heinz Heß (Tel-Awiw) als langjähriger Abon-!!ent dieser Zeitschrift mit, daß nach seiner Meinung diese Charakteristik von ״Oringoirc“ nicht zutrifft. (Offenbar läßt dieser Punkt eine verschiedenartige Bewertung zu.) In der englischen Stadt Leicester wurden Ausgrabungen vorgenommen, die die sogenannte ״Jcwry Wall“, die ״Juden-Mauer“, die eines der bedeutendsten Altertümer aus der römischen Zeit in England ist, freigelegt Das lange umstrittene Problem, was diese Mauer eigentlich darstellt, soll durch die Ausgrabungen dahin beantwortet worden sein, daß es sich um eine Wand der alten römischen Basilika oder Stadthalie auf dem Forum von Leicester handelt. Warum dieses Denkmal den Namen ״Juden-Mauer“ trägt, wird in dem Berieht nicht erläutert. Die Stunde fordert verstärkten Einsatz vonMenschertundMittelninEreziisrael Darum Sonderbeitrag für Einwanderung und Aufbau an den Keren Hajessod Keren Hajetscd (Jüdisches Palästinawerk) E. V. Berit« W IS, Mataakatff. 10 fottxhadu Berlin 1533 42 Die Beisetzung Dr« Feuchtwangs Die feierliche Beisetzung des Wiener Oberrabbiners Dr. David Feuchtwan g fand am 7. Juli unter ungeheurer Beteiligung der Judenlicit Wiens statt. Schon am frühen Morgen hatte sich beim Trauerhaus eine große Menschenmenge angesammelt. Die Straßen der inneren Stadt, durch die sich der Zug zu der Hauptsynagoge in der Seitenstettengasse bewegte, wo Dr. Feuchtwang neun Jahre lang gewirkt hatte, waren von dichten Mcnschenmassen umsäumt. D׳e jüdischen Geschäfte waren geschlossen. Von den Häusern wellten Trauerfahnen. Die Synagoge war lange vor Beginn der Tratierfeier überfüllt, in Vertretung des Bundeskanzlers war Ministerialrat Dr. Hirsch-Stronsdorff, in Vertretung des Ministers für Kultus und Unterricht Sektionschet Dr. Löwenstein und Ministerialrat Fohr, für das Landes- Verteidigungsministerium Oberstleutnant Reicher erschienen. Rabbiner Dr, I. Tag licht würdigte die Persönlichkeit des dahingegangenen Oberrabbiners. Oberrabbincr Feuchtwang hinterließ nicht, w׳ie unser Wiener Korrespondent irrtümlich angab, einen einzigen Sohn, sondern, wie uns von mehreren Seiten berichtigend mitgeteilt wird, außer dem ältesten Sohn, der in Palästina lebt, noch einen Sohn in Berlin und zwei verheiratete Töchter, davon eine in Palästina und eine in Holland. * Ein Beitrag Feuchtwangs zur vergleichenden Religionsgeschichtc. Der soeben verstorbene Wiener Oberrabbiner Dr. Feuchtwang bat in seiner in der Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums (Neue Folge 18. und 19. Jahrgang 1910, 1911) erschienenen Abhandlung ״Das W asseropfer und die dam i t verbundenen Zere• monieil“ einen sehr aufschlußreichen Beitrag zur vergleieilenden Religionsgeschichte geliefert. Den ganzen Komplex von Zeremonien und Riten, festlichen Umzügen und Veranstaltungen, volkstümlichen Feiern und Belustigungen, die sich am Hüttenfeste abspielten, bezeichnet Feuchtwang als uralten Ritus, der eine Herbstfeier voraussetzt, bei der die älteste» im Volke lebenden mythischen Vorstellungen hervorleuchten und alle kosmischen Beziehungen deutlich werden. ״Es handelte sich bei diesen Volksfesten um die feierliche Begrüßung der Zeit der Herbstes Tag- und Nacht ■Gleiche, in die ja nach althebräiseher Vorstellung die Entscheidung über Regen und Segen des Jahres fiel, insbesondere aber auch nach uralter Ueberiicferung die Erschaffung der Welt, die im Tischri, dem klassischen Monat der Feste, stattfand.“ (S. 59, 19. Jahrg.) In diesem Zusammenhänge macht Feuchtwang auf Parallelen aus alter und jüngerer Zeit bei den Völkern des Orients aufmerksam und bemerkt, daß hier allerdings der Form nach sehr verschiedene, dem Wesen nach aber zweifellos verwandte und auf gleiche Vorstellungen zurückgehende Feste und Gebräuche in Betracht kämen. Er erwähnt Jardins Buch (Vovages en Perse), in welchem erzählt wird, daß die alten Perser am Noruz, ihrem Neujahrsfeste, das auf den ersten Frühjahrstag fiel, durch gegenseitiges Begießen mit Wasser feiern, und Kremers Buch ״Mittelsyrien und Damaskus“, das ein höchst merkwürdiges Fest, das in Syrien begangen wurde, beschreibt. Feuchtwang weist auch auf das Wassersprengen in Europa um Ostern hin und gelangt zu dem Ergebnis, da?5 hier tiefgehende Zusammenhänge bestehen, daß fast unsichtbare Fäden von Zeiten zu Zeiten, von Volk zu Volk hinüberspinnen und daß alle scheinbaren Entlehnungen und Anlehnungen weder das eine noch das andere sind, sondern Aeullerungen der Volksseele und der primitivsten Triebe der Menschen. ״Und diese sind schließlich überall die gleichen und kraftvollsten und lösen allenthalben ähnliche Erscheinung«- formen aus. Geburt und Tod, Fruchtbarkeit und Entstehung, Erdensegen und Himmelsspende, Wechsel der Tages- und Jahreszeiten, das sind die mächtigsten Beweger des Mensehen gernüts. Und in den verschiedenen Zeiten setzt sich dieses ursprünglichste Empfinden verschieden in religiöse Taten um, bis endlich der reine Monotheismus die rohe Sinnlichkeit vergeistigt. Diese Vergeistigung jedoch wird wieder aufs neue durch Verkörperlichung durchbrochen und aus der eborstenen Hülle dringen die mythischen Kerne deutlich ervor.״ (S. 63, Neue Folge, 19. Jahrgang.) Rabbiner Dr. Ernst Steckeimacher

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