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Jüdische Rundschau · 1936-07-07 · Heft 54 (7.7.1936) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 54 (7.7.1936)
Date
1936-07-07
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 54 7. VI'. 1936 Das Programm des Kulturbundes und der jüdischen Arbeit in Palästina gegenüberstand. In der Tat kann ja gerade die Generation, die den Weltkrieg aktiv mitgemacht hat und die heute noch mitten im Lebenskampf steht, sich nicht der Bedeutung des Versuches entziehen, dem jüdischen Volk in Palästina eine neue Lebensmöglichkeit zu erschließen. Diesen Gedanken haben die jüdischen Frontkä'mpfer-Ürganisationen der ganzen Welt, die auf diesem Kongreß vereinigt waren, erkannt und durch eine Reihe von Beschlüssen bekräftigt. Die jüdische Frontkämpfer-Organisation in Deutschland war bekanntlich auf dem Kongreß nicht vertreten. Es durfte aber für diejenigen Juden in Deutschland, die selbst zur Generation des großen Krieges gehören, intercssant gewesen sein, zu erfahren, wie ihre Schicksalsgenossen in anderen Ländern über die Probleme denken, die das jüdische Volk heute bewegen. Wir glauben daher, daß die Verhandlungen des Wiener Kongresses in dieser Hinsicht nicht ohne Eindruck auf diejenigen bleiben werden, die einen erheblichen Teil der jüdischen Frontkämpfer im Judentum Deutschlands organisatorisch zusammengefaßt haben, aber dem Zionismus und dem Palästina-Aufbau gegenüber bisher eine ablehnende Stellung einnahmen. Judentum und Bodengesetzgfebung Amtsgerichtsrat Beehr, Y'orsil/emier des Anerbengerichts und Leiter des Entschuldungs.imtcs Soest i. Wcstf, veröffentlicht in der Zeitschrift ,.Deutsche Rechtspflege" vom 25. Juni eine eingehende Abhandlung. Darin wird hervorgehoben, daß das Reichserbhofgeset/ ,,die durch das Edikt von IS!2 erfolgte unheilvolle Gleichstellung der Juden mit den deutschen Staatsbürgern für den deutschen Boden grundsat/heh wieder beseitigt" habe. In diesem Zusammenhänge heißt es in dem Aufsatz u. a.: ,,!-!11׳• . J T111!' ׳ I«!;<!■! M;’r MO d’■■ dru' 1 יי>V ScU011t.% n<J- •wti» der Au-.־v!l1!b dr- J ud״n'u:;ח! י-נ kommt, j׳!Lt o allerdings no'di 1;c A1:< h um(,CU!1,!,, k׳ c.'in ־׳!! du nur cLu» Luid- und!0־ -a w!׳ י •.eh.!;«i!. h u 1! ז tl.is tluruh \Wm . (u;n111>v- oder OL-iluiU gt"■ u׳zn• < '׳!unUngciiMi׳!! sind a!1יי!111 1!׳׳ nur von 1m;iilgv1iK‘i1w׳n 3ü M״rgs 1 ז I", ■■ zu 300 Murgr;ä. i). : kUuiru■ יי.י Irr gruLmic jU)dt־.n unimdü-g! d« m Kvn 11 r:20>‘rt ■rU und dam»! dem Au >i!h1c (1יי.י׳ Jud׳:; ׳Unis nniii, 1-1 al-n Irr! \ < 1 .tu uvr Lei 1 und bc!a.>il»a!. Da־ ׳.:!‘■mm g:l־ vmi jrn־-r (Inr11״! ״ SUm.IU■, gLmdourl weh lu’r ldr>.׳c■■, 11 ׳ (v .ר im jr! Lim!. <vL־r l!a Mu ihmL 1:1 iu b, uh•) z. B. Berg- Fd,'!1,־/׳., 1׳mj!zf wird. Am h i,;:1-u L! 11! h (!(;י gv.^amUii st.ulUM. Len < > *1:־:■ M ׳:! * ׳0!:.׳!/׳! ־i.'ii kt אח■ H‘ ■rhr.uik'.iDg gcgriiübei׳ <!tm Jud»־!!, ] >a Kt!׳ L ■<; ui־■ cg- >>. 1z 1.־»<'> ׳!! <•: -! da■» 1 ׳« יי L;nv>!1!;־״hr י •lur. lg» •17־. ik f )•ef•• 11 Ren hm. Rt in L׳r־.n.d ]uriui-׳־}! U־»r.irLtvt Lu!:! .i.C.n tm BdL hvuu• u >־־h jeiL . Stark dtu!-׳dicT S׳'h<>Uc. daim h; zu ו:;.׳;"־ KrLLjf geholt, zu Eigentum envc! Ih,*!! chUt sich vf1;d.!ndr,1 i0 -< ]•:' Im Verlaufe der weiteren Ausführungen kommt der Verfa^ser /1t dem 1׳ rgebnLse, daß es ein bodenrechtiiches, riehtunggebendes (irttndgesel/ bezüglich der Juden noch nicht gehe, das eine Abweichung vom bisher geltenden Recht erfordere, so daß also den Juden hinsichtlich des Erwerbs von Grundstücken bisher noch keine Schranke gezogen sei. Die entgegenstehenden Auffassungen einzelner Gerichte (z. B. Landgericht Rostock, Besch!, vom 12. August 1()35, vergl. ״Jüdische Rundschau" vom 2f>. November 1935 — und Amtsgeruht Lenzen (Elbe) vom 19. Oktober 1935, das die Veraußernng einer Weide an einen jüdischen Kaufmann als gegen die guten Sitten verstoßend und deshalb nichtig angesehen hat),!mißten wieder aufgegeben werden. ,,Das Wirtschaftsrecht der J u d e n u n d d amit di e b rage des Eigentumserwerbs der Juden an Grunds t ü c k 1■ n bleibt der obersten S t a a t s f ü h r u n g vor!) c 11 a 1 t e n.“ Amtsgeriehtsrat Bochr führt im Anschlüsse hieran sodann u. a. folgendes aus: ,.\Vet.n hi׳ nu 1! die 1i!11!,rl1r vrbWtri ic Kdmlle nach der gegenwurogen < ״׳«׳ei?.<9;!,;׳; w iitu'.f du-'h no< h au rinen Juden vcikaulf oder verplant!«’! Wt-nhui kann, 3! סי t־.-. aiuirrer-t 11.- B f 1 i r!1 t aller d ft!! sr h c!1 R c l I > 1 •. w a h! r r und aller v.ilkicrzuh e r. d <• n O 1 g n c. d u 1 r '! fingt b e n d t* L 4■ I o h r u u g der d c u! ■- r h e n \ 1 י׳ L - g c n י ״;» c n u!' ■I in V e r m e 1 d u n g s <1 <־ r h r r K L c i!! n g <■ > 1 lul! c h in 1 u w 1 1 k e n. 1 >e! \L)!׳!m;nd- M־!n־UfM! 1■׳u 1Aii'i! an>i Bt-i t!rn׳n! 1 ׳"!,־?׳ an!,ז ign-n \'c!Lau! df> Münt1f L..;; und ■nie k - ui tüifi] [u׳-!׳r» drm % t m m׳ ־־ ui gugenu;־׳n au: davird m;•d<‘־p ־.er VVriv wjik!-n niih.MU Auen dir '» L t d ׳.i'.k rnf ü h! or n־! ■D KnudMu»׳■־ muhrcr ^cidni -!!ן!־ in di סי kielnung t־i:1>c׳zfii. Au' den dun n dn־ egt■-׳. D־/t׳i>iii)g -׳diun gurrgfLen (>1־hiV!un H־rdtn Kr iii^f.c tfr<־ djfr Ar! n׳;i Ju-im, aiirh »mol .-knu-il! 5fig!ז f r h f L l ו r h v K < r n!מו<י e h (eilt ua< ii :drh zit Lt׳n. Sn .חס : rr Id.!;׳ Lau Giro od־׳r tii-• mu!! im )״uf^'LuLiifng־׳- vnidv; n Lr’imkn und w.tnr׳ n<! de^*!■h-d;״ .;־ i! Kiodi! In s cur■!!. ju 'ז•.! a;nn׳!:i.on!!Lr .״iru nu: au'zu ,■imun w;ימי!um ׳!der einem ja \ יו \t! L!:,־ ׳., ,d ז n י ׳ l i u i d u u g > u n w u r sl i g angeo!!־׳:! und ihr }־ n; - huiduug.-»vt ־ Uhr u ,וי auigu>u!wu wnriint, im A ne: denger!׳!'־׳!-wj!.ihn n יס einen!!LsUit. Lu pLuiiu.i Ldg nur judnnhe Ar!.!1'er ei!. .e--' ׳dl! La?, mb «ei L! du Kh ן b r k e i t abg c n p r o r h e n umden. A־׳!!nip Ih־■- gilt auuL auu-rluilb dca neuen Verstoß gegen das Heimtückegesetz Vor dem Somk-rgcricht Frankfurt a. M. Hatte sich lt. ,,Frank{. Ztg.'* vom 2. 7. ein jüdischer Geschäftsmann aus Limburg wegen Vergehens gegen § 1 des Heimtücke- ^eset/es zu verantworten. Dem Angeklagten wurde vorgewerfen, er habe im Vorjahr einen früher zu seiner Kundschaft zählenden Zeugen besucht, um ihn wieder zur Aufnahme einer Geschäftsverbindung zu bestimmen. Im Verlaufe des Gesprächs habe er auf die Lrklärung des Zeugen, er könne hei einem J u den keine Waren bestellen, geantwortet, das sei doch nicht so schlimm, sogar SA-Führcr bezögen heute noch Waren von ihm. Vor Gericht wollte der Angeklagte sich dieser Ausdrucke nicht erinnern, er wollte nur von ״Parteinngehörigen“ gesprochen haben, und verwies auf die Stellungnahme des Rcichswirtschaftsministers gegen wirtschaftlichen Boykott. Der Vorsitzende erklärte, dieses Verbot verhindere nicht, daß ein beschränkter Personenkreis verpflichtet werde, nicht bei Juden zu kaufen. Das Gericht erkannte auf eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten, die durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt gilt, ln der Begründung erklärte der Vorsitzende, der Angeklagte habe die verwerfliche Aeußcrung zur Kundenwerhung benutzt, aber es sei nicht zu verkennen, daß er sich an dem Tage in einem Zustand der Erregung befunden und seine Worte nicht so ernsthaft auf die Waagschale gelegt habe. Da er zugegeben habe, eine ähnliche Aeußcrung getan zu haben, sei ihm die Untersuchungshaft angerechnet worden. Im Alter von 77 Jahren ist in New York der jüdische Philanthrop Aron Norman einein Herzschlag erlegen. Er war früher Kurator des Verbandes zur Förderung der jüdisehen Wohlfahrtsgesellschaft. Wir erhalten folgende Mitteilung: Der Jüdische Kulturbund Berlin hat für die kommende Zeit folgende Veranstaltungen augesetzt: An Schau spie- I e n nach der Erstaufführung von Molnars ״Große Liebe“ (im August) und die ״Goldene Kette“ von Perez ((September) soll die neue Spielzeit im Oktober eröffnet werden mit dem ״Sommernachtstraum“. Dieses wird die erste große Regieaufgabe für den neuen Oberspielleiter Fritz Wistcn sein. Es folgen dann im Abstand von ungefähr zwei Monaten der ״Golem“ von Lcvik (der soeben auf Veranlassung des Jüdischen Kulturbundes vom Jiddischen ins IX-utsebe übersetzt wird), evtl, stattdessen ״Sabbathai Z’wi“ von Nathan Bistritzki, fer- 11er ״Der General und das Gold“ von Bruno Frank, ein Ocselischaftsstück von Henry Bernstein und ein Volkslustspicl van Scholem Alejchcm, und zwar entweder ״Towje“ oder ״Der Schatz“. In der Oner werden folgende Werke vorbereitet: ״Maskenball“ von Verdi, ״Don Giovanni“ von Mozart, ״Don Pasquäle“ von Donizetti, ״Orpheus in der Unterwelt“ von Offenbach. — Mit der Einstudierung und dem Dirigieren von ״Don Giovanni“ wird der frühere Frankfuricr ticn.rahmisil.direktor Hans Wilhelm Stein berg seine Tätigkeit beim Jüdischen Kulturbund Berlin beginnen. Die Einstudierung und Leitung einer der genannten Opern übernimmt Berthold Sander. Im übrigen schweben Verhandlungen mit einigen jüngeren jüdisehen Kapellmeistern, um an der Oper des Jüdischen Kulturblindes Berlin zu dirigieren. Während im Juli einige Gesangssolisten des Jüdischen Kulturbundes Opern-Arien und Duette singen, wird der Feiertagsmonat September musikalisch abgestellt auf jüdische Gesänge, die möglichst in Synagogen zelebriert werden sollen. — Ein weiterer Monat bringt Kammermusik, in zwei anderen Monaten sollen Sinfonie-Konzerte unter der Leitung von Haus Wilhelm St ein berg stattfinden und zwar Sinfonickon/erte mit klassischem Programm und einem Instrumentafsolisfen, ferner ist an die Aufführung des ״Lied von der Erde“ von Mahler gedacht. In einem weiteren Monat findet ein Chorkonzert unter Leitung von Berthold Sander statt, vorwiegend mit Gesängen jüdischer Komponisten., Es ist daran gedacht, die vier Konzcrtmonate in Form eines Abonnements zusammenzufassen, so dal! auch außer den Mitgliedern des Kulturbundes die Ab- Wechsler regelmäßig die Möglichkeit haben, diese Konzerte zu besuchen. An Sondervcranstaltungcn wird Handels ״Israel in Aegypten“ unter Leitung von Dr. Kurt Singer und die Uraufführung der ״Hagadah“ von Max Brod — Paul Dessau vorbereitet. Wegen weiterer Sonderveranstaltungen tritt der Jüdische Kulturbund in Verhandlungen mit Alexander Kipnis, Dela Lipinskaja, Joseph Schmidt, dem Kölner Marionctten-Theatcr, dem Schauspiel-Ensemble des Kölner- und Hamburger-Jüdischen Kulturbundes. Ein Antrag auf ein längeres Gastspiel des hebräischen Theaters ״H a o i m a h“ ist bei den Behörden eingereicht. Die Kleinkunstbühne unter der künstlerischen Leitung von Max־ E h r! i c 11 wird ihr Programm gesondert bekanntgegeben. Die seit vielen Monaten betriebenen Pläne für die F.inriclitung eines jüdischen Filmtheaters sind soweit gediehen, daß mit der Eröffnung dieser Veranstaltungen iin Herbst gerechnet werden kann. * Diese Mitteilungen des Kulturbundes werden in der jüdisehen Oeffentlichkeit gewiß mit großem Interesse aufgenommen werden. Es ist nicht zu leugnen, dal! der Einfluß des Kulturbundes bisher auf einen gewissen Kreis des l’uhlikurns beschränkt blieb. Nur in geringem Maße ist es gehingen, die Jugend mit seiner Arbeit zu verbinden. Hierfür mögen z. T. Gründe maßgebend sein, die nicht allein in den Zum Problem der Gotteslästerung Die ״Frankf. Ztg.“ beschäftigt sich mit der Darlegung der amtlichen Strafrechtskommission über die Strafbarkeit der Gotteslästerung im neuen Strafgesetz. Es wird betont, daß neben der christlichen Religion auch die neuen religios e n Strömungen des deutschen Volkes Schutz genießen und daß die religiöse Diskussion ritterlich und mit Achtung vor der Ueberzeugung des Gegners geführt «׳erden müsse. Die ״Frankfurter Zeitung“ schreibt hierzu: ״Das gehende Strafgesetzbuch liilit trotz aller Verklausulierung Lei dem Satz ,.«•er tlott lä..n׳rf‘ keinen Zweitel daran,!laß liier die Verehrung des Gotte» der Christenheit ge«!u'itzt werde, des Gotte.» des neuen Hunde., der nach christlicher Anlfas.ung der- .eilte i't wie der Gott de. Alten Testaments. Dem clnist-!!fiten Guttesbegritl wird durch den Vorschlag der Ivautti"!.u1 ihr Charakter des Absoluten genommen. Fs mag .ein. daß datiu eins folgeiiehiigc Ergebnis einer laugen Entwieklung liegt. Alter ob inan ebegrüßt oder lietlau. tt: von besonderer f51 dciitiing ist es jedenfalls, tiaß in der amtlichen Strafrc<:htsdenk»d1riit die neuen Gotte.vorskdlungen auch jiichtefiri.tlicber Richtung nelicn der Verehrung des Gottes der Heiligen Schrift — wie die Denk schritt sagt: ״neben den älteren ültcrkommencn Gottesvorstellungcn'' —■ genannt und geschützt werden."!מ diesen Ausführungen ist von der jüdischen Religion nicht die Rede; aber da uns Juden, die wir aut vielen Gebieten des Staatslcbcns gesetzlich schlechter gestellt sind, die Freiheit der Religionsausübung stets zugesichert wurde, hoffen wir, dal! das neue Strafrecht auch den Anspruch der Juden aut Schutz ihrer Religion und üottesvorstelluiig (״Gott des Alten Testaments“) anerkennen wird. Irrtum über die Rassezugehörigkeit Das Amtsgericht Mainz hat in einem Urteil vom 27. Mai dieses Jahres testgestellt, daß der mit dem jüdischen Inhaber einer Privatlchranstalt von einem Nationalsozialisten im Januar 1933 abgeschlossene Vertrag zur Vorbereitung für das Examen nach Feststellung der jüdischen Stammeszugehörigkeit des Inhahers der Privatlehranstalt wegen Irrtums angefocht e n werden könne. Nach der in der ״Deutschen Justiz“ mitgeteilten Begründung stand auf Grund der beschworenen Aussage des Beklagten fest, daß er von der Zugehörigkeit des Klägers zur jüdischen Rasse erst im März 1933 Kenntnis erlangt habe. Der Beklagte habe sich bei Vertragsabschluß über eine wesentliche Eigenschaft der Person des Klägers im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches geirrt, denn die Rasse eines Menschen, seine blutsmäßige Zugehörigkeit zu einem bcstimmten Volkstum sei seine wesentlichste Eigenschaft schlechthin. Es müsse auch angenommen werden, daß der Beklagte bei verständiger Würdigung des Falles seine Tochter nicht in eine jüdische Schule geschickt hätte. Wenn der Kläger meine, er habe in seiner Schule nur deutsche Lehrer beschäftigt, weshalb sein Institut kulturell als deutsche Anstalt gelten müsse, so sei dem Gericht diese Auffassung unverständlich. Denn diese Lehrer seien, nicht zuletzt finanziell, von dem jüdischen Themen lagen, die der Kulturbund bisher bot, sondern die in der besonderen seelischen und beruflichen Situation der jungen Generation zu suchen sind. Aber auch die mittleren Jahrgänge, d. h. diejenigen Kreise, die bereits im Berufsleben stehen und nicht in ihrer Gesamtheit mit der Frage der Umschichtung verbunden sind, konnten nur in sehr geringem Maße an den Kulturbund gefesselt werden, so daß das Publiku־n1 die Merkmale der Ueberalterung immer deutlicher zeigt. Diese Tatsache muß für die Zukunft der Kulturarbeit von außerordentlicher Gefahr sein ttnd ist nicht weniger nachteilig für den künstlerischen Elan, mit dem eine Bühne arbeiten kann. Sie wird nur dann auf die Datier lebendig bleiben können, wenn sie zugleich der Ausdruck einer Generation ist, die noch m׳t der Zukunft ringt, sich um ihre Gestaltung Sorgen macht und auf der Bühne eine Widerspiegelung dieser Probleme sucht. Dies war bisher beim Kulturbund-Theater kaum der Fall. Man hatte oft den Eindruck, daß selbst in dem Rahmen, in dem er arbeitet, und bei den verhältnismäßig geringen ärtistisclien Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung stehen, nicht das geleistet wurde, was man sich vorstcllen konnte, und es fehlte jedenfalls im Schauspiel der Funke, der zwischen Publikum und Bühne hin- und hergehen muß. Das Pro• gram m, das die Leitung des Kulturbundes nunmehr für die kommende Spielzeit voriegt, läßt demgegenüber manches erhoffen. Wir finden darin eine Reihe jüdischer Stücke, beginnend mit Perez’ ״Goldener Kette“, die beweisen, daß man eingesehen hat, wie bedeutsam es ist, jüdische Gegen* stände zu spielen, die das Publikum verlangt, weil es heute im Theater nicht allein eine Stätte der Unterhaltung sieht, sondern ein jüdisches Erlebnis in ihm erwartet. Auch auf dem Gebiefe der Musik wird mit der Uraufführung des ״H a g g a d a“ - O r a t o r i u m s und einem jüdischen Chorkonzert dieser Weg, der von weiten Kreisen des Publikums stürmisch gefordert worden ist, hoffentlich mit Erfolg bcschritten werden. Sollte das in Aussicht genommene Gastspiel der ״I i a b i m a h“ zustande kommen, so würde damit ein weiteres wichtiges Element in die Kulturbundarbeit eingeführt werden. Auch die Eröffnung eines jüdischen Filmtheaters, mit der nunmehr für den Herbst zu. rechnen ist, dürfte auf erhebliches Interesse stoßen. Wir wissen, wie außerordentlich schwierig es ist, in einem Theater, das jedem etwas bieten soll, und das mit den verschiedenartigsten Schichten des Publikums zu rechnen hat, einen Spielplan zu gestalten, der wirklich etwas Prägnantes gibt. Dennoch glauben wir eines: Wer in ein jüdisches Theater geht, muß wissen, daß er dort ein jüdisches Erlebnis empfangen wird, und der Kreis der Künstler, die berufen sind, dieses Erlebnis zu gestalten, muß darin seine zentrale Aufgäbe selien. Mögen die Aufführungen im einzelnen zustiminend betrachtet werden oder zu Kritik Anlaß geben, auf jeden Fall muß eine Kette der Verbundenheit und des wirkliehen Interesses zwischen dem Theater und seinem Publikum bestehen. Nicht soziale Erwägungen (wie es heute bei vielen der Fall ist!) können den Theaterbesuch verlockend machen, sondern auch in der Kunst wollen wir einen Teil jüdischer Erziehung sehen, die auf diesem Wege uns besonders anziehend, nie langweilig und abstrakt, sondern stets lebendig beigebracht wird! Das Arbeitsprogramin des Kulturbundes, das jetzt vorgelegt worden ist, scheint einen Weg anzudeuten, der über das Maß dessen, was bisher geleistet wurde, liiiiausfülirt und daher gewiß begrüßt werden kann. Direktor abhängig gewesen, so daß durch sie eine Erziehung der ihnen anvertrauten Jugend im deutschen Geist nicht zu erwarten gewesen sei. An dieses Urteil und seine Begründung knüpft Amtsgerichtsrat Friedrich vom Reichshisti/ministeriiim folgende Anmerkung: ״Das Ergebnis verdient Zustimmung. Das Gericht drückt sich allerdings insoweit mißverständlich aus, als man annehmen könnte, eine Anfechtung sei nur dann begründet, wenn von den Lehrern eine Erziehung der ihnen anvertrauten Jugend im deutschen Geist nicht zu erwarten sei. Dieser Ansicht könnte nicht beigetreten werden. Auch wenn keine Gefahr bestellt, daß die Kinder einem jüdischen Einfluß unterliegen, hat allein die Tatsache, daß der Leiter d e r S c h 111 e ein J u tl c ist, zur Folge, daß ein Nationalsozialist mit ihm einen Vertrag über Aufnahme eines Kindes nicht schließen darf. Diese Erwägung läßt den Schluß zu, daß der Beklagte ״hei verständiger Würdigung des Falles“ seine Kinder nicht in eine jüdische Schule geschickt hätte. Man wird weiterhin auch in Fällen dieser Art fordern müssen, daß der Jude bei Vertragsverliandlimgen a u f s c i 11 e r a s s i s c h c Z u ־ gehörigkeit hin weist. Tut er das nicht, so kann das Unterlassen zur Anfechtung des Vertrages wegen arglistischer Täuschung führen.“ Sitzung palästinensischer A.-C.-Mitglieder Die in Palästina ansässigen Mitglieder des Zionistischen Aktions-Komitees hielten am 1. Juli eine Sitzung ab, in der Kaplan, Dr. Ru pp in und Hoofien über die wirtschaftliche Lage referierten. Kaplan gab eine Uebersicht der Tätigkeit der |ewish Agency während des Halbjahres Oktober—März 1936 und skizzierte den Plan der Arbeit in den kommenden Monaten im Zusammenhang mit der Konsolidierungsaktion. An die Referate schloß sich eine Debatte an. (Palcor.) llutodye&uHfy cUk Dr. Siegfried Kanowitz (Tel-Aviv) Mönchen: Mittwoch, 8. Juli, 20.30 llhr Museumssaal, Promenadestr. 12 Kampf und Aufbau

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