Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 53 (3.7.1936)
- Date
- 1936-07-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Nr. 53. 3. VH. 1936 JÜDISCHE RUNDSCHAU r Französische Juden und Antisemitismus Von unserem Berichterstatter Der Vatikan und die Ünruhen in Palästina Von unserem Berichterstatter Kr. Rom, 27. Juni Die vatikanischen Kreisen nahestehende, aber zu Unrecht als offiziös bezeichnet*• Nachrichtenagentur ״C.orrispondenza“ veröffentlichte unlängst eine Aufsehen erregende Darstellung der angeblichen Haltung des Vatikans zu den gegenwärtigen Arabcrrevolten in Palästina. Darin heißt es: ״Die ans Palästina hierher gelangenden Nachrichten verfehlen nicht, in vatikanischen Kreisen Besorgnisse auszulösen. Es ist bekannt, daß der Heilige Stuhl seit lungern eine konvenierende und definitive Regelung der Frage der Heiliger! Stätten anstrebt, die er als ein kostbares religiöses Out aller Christen ansieht.“ Die ״Corrispondenza“ bemerkt, daß die schwerwiegenden Vorgänge von heute leider nur die Bestätigung dessen sind, was der Vatikan in seinem ״Pro-Memoria“ vorausgeschen hatte, das er am 4. Juni 1922 dein Völkerhnndsrat unterbreitet hat und das die Regelung des englischen Mandats in Palästina betraf. Der Vatikan hat die zionistische Bewegung von jeher mit Mißtrauen betrachtet, und zwar keineswegs aus Aversion gegen die Juden, da der Heilige Stuhl stets gegen antijüdische Verfolgungen war. Er hat jedoch niemals gegen die clemctitarsten Grundsätze der Gerechtigkeit gutheißen können, daß eine Minderheit sich mit dem Mittel einer privilegierten Ein- Wanderung der Totalität der Eingeborenen aufoktroyiert. Es ist nicht die jüdische Religion, so erklärt man in vatikanischen Kreisen, sondern die Politik des Zionismus, die eine permanente Gefahr für Palästina bedeutet. Sie hat Wind gesät und erntet Sturm. Der Vatikan ist (furch die heutigen Vorgänge keineswegs überrascht. Die Lage in Palästina, so erklärt man, ist im!ihrigen Ausdruck der allgemeinen europäischen Situaticm; sie leidet unter der l hiaufrkhtigkcit und Ncbulositiit, die für den Geis! von Genf charakteristisch ist. Vergebens hat der Vatikan auf die Geiaht׳ beizeiten aufmerksam gemacht, vergebens hat er geiordert, daß man aus den Irrtumeru der Vergangenlieit leint. Seine Stimme wurde nicht gehört, weder in Ucnf noch seitens־ der MamJatsmacht. Er könnte sich heute mit Recht die Hände in Unschuld waschen. Das ist jedoch nicht der Geist, der den Heiligen Stuh! beseelt. Er wiederholt, was er schon in denkwürdigen Dokumenten niedergelegt hat; im Namen einer höl!eren Gerechtigkeit weist er auf die Gefahren hin und zeigt die zu begehenden Wege. Sache der Regierungen ist es, die notwendigen Anordnungen zu treffen. AIht die Volker!!lögen -ich, angesichts der heutigen Ereignis-e, dm an erinnern, da U die engli-ehe Antwort auf das Memorial(! des Kardinals (Jasparri dieses Memoriale seinerzeit des ״Unverständnisses“ bezichtigte. Sicherlich war dieses Un- Verständnis nicht auf Seiten des Heiligen Stuhles!‘• Diese Auffassung, die von der ״Corrispondenza“ verbrritet wurde und auch Eingang in die italicm-ihe Presse fand, steht in einem auffallenden Widerspruch zu dem, was wir selbst in allcrlct/tcr Zeit von zuständiger Stolle hörten. Wenn man auch dem Vatikan keine übertriebenen Sympathien für die zionistische Bewegung naclisagen kann, und zwar aus Grün• den, die hier mehrfach erörtert wurden, so muß man objektiver Weise doch anerkennen, daß die verantwortlichen St cf* len des Vatikans und auch der ,,Osscrvatore Romano“ sich in dem Palästina-Konflikt völlig neutral benommen haben. Vor wenigen Tagen weilte der Wcilihiseliof von Jerusalem, Franz Fellinger, jn Rom, der eigens hierherberufen war, um dem Vatikan einen offiziellen Bericht und ein schriftliches Gutachten über die jüngsten Vorgänge in Palästina zu erstatten. Bischof Fellinger wurde auch in längerer Audienz vom Papst empfangen. Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß sich der Vatikan auf Grund dieser Berichterstattung auf diplomatischein^ Wege sowohl mit der englischen Botschaft beim Heiligen Stuhl wie mit der Mandatsregienmg in Jerusalem in Verbmdung setzen wird. Es wird jedoch ausdrücklich betont, daß diese _ Verhandlungen der katholischen Kirche mit den palästinensischen Behörden in keinem Zusammenhang stellen mit gewissen Schritten arabischer Nationalisten, die ihrerseits sogar die Absicht hatte!!, nicht nur in London und Genf, sondern mich hei Papst Pius XI. in irgendeiner Weise Verstänclnis für ihre Bestrebungen zu wecken. Wie wir weiter hören, billigt der Vatikan in keiner Weise die schweren öffentlichen Storungen der arabischen Nationalisten, die nicht nur Lehen und Besitz der Bevölkerung aller Rassen und Religionen in Palästina gefährden, sondern auch der Wurde des Heiligen Landes abträglich sind. Den Christliehen Pilgern ist nach dem Bericht des Bischofs Fellinger durch die Unruhen mehrfach der Besuch der Heiligen Stätlen unmöglich gemacht wurden, Audi das Umzugsverbot der Mandat sregitrung habe die an. den politischen Ereignissen ganz unbeteiligten Wallfahrer schwer betroffen. Der Vatikan wird diese Vorkommnisse zum Anlaß nehmen, um in prinzipielle I iihhmgnahmc mit der Maiidat-regieruiig, also vorerst ohne direkten Kontakt mit Juden und Arabern, einzutreten, die zum Zweck hat, eine erhallte Sicherung der christlichen Weihe- Stätten in ganz Palästina zu fordern. Verurteilte Juden Warschau, JO. Juni. (JTA.) Vor etwa einem Jahr *amen im Städtchen R/.dicliow, Kreis Siedlec, heftige antijüdische Ausschreitungen vor.!11 allen jüdischen tfäusem wurden die Fensterscheiben eiiigesdilagen, mehrere jüdische Passanten wurden überfallen und niedergeschlagen. Dabei wurden Jeeliie! Pal, Malka Glman, Mordechai Szulec und David Wolf Wci-Ieder erheblich verletzt. Weisleder erlag einige Tage später seinen Verletzungen. Von der Synagoge, wo Weisledcr betrauert wurde, begab sich die versammelte Menge zum Polizcikommandantcn Motacz und ersuchte ihn um Schutz von Leben und Eigentum der jüdischen Bevölkerung. Während die Juden vor dem Polizeihaus warteten, wurden mehrere von ihnen blutig geschlagen. Der Starosta weigerte sich, die Juden zu empfangen, und ließ acht von ihnen, nämlich Baruch Wyszhaum, Avigdor Jomtow, Jankel Oarfinkel, Mosche Grinhaus, Gedalja Ekcrman, Mosche Chainisz, Litman Celman und Eiiah Bernstein, verhaften. Vor einigen Tagen fand vor dem Siedlecer Krcisgcricht der Prozeß gegen die antisemitischen Exzedenten statt. Alle wurden freigesprochen. Heute fand der Prozeß gegen die erwähnten acht Juden statt, die alle zu je 6 Monaten Gefängnis verurteilt wurden. Aus mehreren polnischen Orten treffen Meldungen über antijüdische Exzesse ein. In Pietrikow wurden jüdische Spaziergänger im Stadtgarten niedergeschlagen; drei wurden erheblich verletzt. Im Zusammenhang mit dem Ueherfall einer nationaldemokratischen Bande auf die Ortschaft Mysztenice und den darauf erfolgten Verhaftungen haben in Krakau verschiedene Haussuchungen stattgefunden, welche helastendes Material zu Tage gefördert haben. Es ist daraufhin ein Verbot der gesamten nationaldemokratischen Partei im Krakauer Kreis ergangen. K. Paris, Ende Juni. Die Zunahme der antisemitischen Propaganda in Frankreich und in Nordafrika, die zahlreichen Zwischenfälle, die diese Propaganda zur Folge gehabt hat und die besonders in Nordafrika einen sehr bedenklichen Charakter annahmen, haben unter den französischen Juden eine erhebliche Beunruhigung hervorgerufen. Zweifellos trägt diese Propaganda vorläufig noch einen künstlichen Charakter und hat — wieder mit Ausnahme von Nordafrika — bisher keine wirkliehe Resonanz in den breiten Volksschichten gefunden. Auf der anderen Seite ist es aber möglich, daß im Falle einer Ver- Schärfung der politischen und sozialen Gegensätze in Frankreich für das französische Judentum wieder eine Lage entstehen wird, die den Auswirkungen der Dreyfus-Affäre an Bedrohlichkcit nichts nach gibt. Es ist zu unterstreichen, daß sich die antisemitische Propaganda heute längst nicht nur gegen die eingewanderten Juden jüngeren oder älteren Datums richtet, sondern daß gerade das eingesessene französische Judentum in seiner sozialen und politischen Position bedroht wird. Eine einheitliche Stellungnahme des französisehen Judentums gegenüber den antisemitischen Angriffen ist bisher nicht erfolgt, und die berufenen Instanzen haben bisher ein vorsichtiges Stillschweigen bewahrt. Das Pariser ״Consistoire" hat sogar — im Sinne dieser Neutralität — die große Pariser Synagoge dem — jetzt aufgelösten — Verband der ״Croix de Feil“ zu einer Totenfeier zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme des ״Oonsistoirc" hat besonders unter den nordafrikanischen Gemeinden heftige Opposition hervorgerufen, da die ״Croix de Fcu“ dort die eifrigsten Propagandisten der Pogroinstimnuing sind. Dagegen ist die am stärksten assimilatorische Gruppe, als deren Wortführer man die ״Union Patriotiquc des Israclites Frau-?aises“ bezeichnen kann, mit einem Aufruf an die Ocffentlichkeit getreten. In diesem Aufruf wird betont, daß ״die Franzoseti israelitischer Konfession von allen menschlichen Solidaritäten. vor allem die nationale (französische) Solidarität anerkennen. Die Nation gehe über die Rasse, das Vaterland über die Religion“. Die ״Union Patriotiquc“ ist der Ansicht, daß ״der Kamp! gegen den Antisemitismus ausschließlieh von Gruppen geführt werden darf, die auf dem Boden des (französischen) Nationalismus stehen." Noch weniger ertreulich als dieser Aufruf derjenigen Juden, die den Patriotismus für sich reservieren, sind die Erklärungen einzelner politisch rechtsstellender Juden, die teilweise in Zeitschriften erscheinen, die man als antisemitisch bezeichnen kann, und unter denen E. Helbronncr in der Zeitung ״Choc“ die Ausweisung der jüdischen R e f u g i e s, die den Antisemitismus hervorrufen, fordert. Gegenüber der ״patriotischen“ Reaktion dieser jüdischen Kreise führt die von Bernard Lecache geleitete ״Ligue contre l'Antisemitisme“ ihren teilweise aggressiven Ab- Schnlbildungshüfe ist nicht ״Mildtätigkeit“ Ela Urteil des Reichsfinanzkoies Nach § 9 Abs. 1 Ziffer 6 des Körperschaftssteuergesetzes von 1934 sind Körperschaften und Vermögensmassen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, von der Körperschafts- Steuer befreit. Ein Finanzamt hatte von einer Stiftung die Zahlung von Körperschaftssteuer verlangt, die nach den Satzungen den Zweck hatte, aus den Zinsen das Schuleld für unbemittelte jüdische Zöglinge an öheren Lehranstalten zu bestreiten. Der Reichsfinanzhof hat durch Urteil vom 7. April 1936, das in den ״Wirtschaftlichen Kurzbriefen“ mitgelellt wird, den Standpunkt des Finanzamts gebilligt und die Körperschaftssteuerpflicht der Stiftung restgestellt. Auch der vorliegende Streitfall sei nach § 1 des Steueranpassungsgesetzes zu beurteilen, wonach Steuergesetze nach natlonalsoz ialistiscber Weltanschauung auszulegen sind. Dieser Auslegungsgrundsatz müsse für alle Rechtsfragen gelten, die nach Erlaß des Steueranpassunfisgesetzes zur Entscheidung gelangen. Gemeinnützig, so heißt es ln der Urteilsbegründung weiter, sind nur Zwecke, die dem gemeinen Besten auf materiellem, geistigem oder sittllchem Gebiet nützen. Unter dem gemeinen Besten ist aber nur das Wohl der deutschen Volksemeinschaft zu verstehen. Die Förderung der öheren Schulbildung von jüdischen, also fremdrassigen Staatsangehörigen, diene nicht dem Wohl der deutschen Volksgemeinschaft. Für die Frage, ob eine Mildtätigkeit vorliege, komme es allerdings nicht darauf an, ob die unterstützten Personen, wenn sie sich im Inland befinden, einer fremden Rasse angehören. Mildtätigkeit liege aber nicht vor, da der Fonds nicht dazu bestimmt ist, der wirtschaftlichen Not abzuhelfen; vielmehr soll er dem Mangel der höheren Schulbildung der Bedürftigen abhelfen. Ein solcher Mangel stellt aber keine Bedürftigkeit dar. Erlaubnis - Zwang für geschäftsmäßige Devisenberater Auf Grund des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung Ist eine Verordnung über die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Devisensachen unter dem Datum des 29. Juni ergangen, die eine G e n e h 1 ווז - g u n g s p f 1 i c h t für die Ausübung dieser Tätigkeit einführt. Nach dem g 1 bedürfen Personen, die in fremden Devisensachen geschäftsmäßig Hilfe leisten, dazu der vorherigen Erlaubnis des Präsidenten des Landesfinanzamts (Devisenstelle); als Devisensachen im Sinne dieser Verordnung gelten auch Angelegenheiten der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934. Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt. Der Reichswirtschaftsminister kann auf Antrag Juden und jüdischen Vereinigungen, die zur Förderung der Auswanderung von Juden tätig werden, die Erlaubnis zur Hilfeleistung in Devisensachen jüdischer Auswanderer erteilen. wehrkampf im Rahmen der linksstehenden Parteien. Angesichts der Tatsache, daß der Abwehrkampf gegen den Antisemitismus und die Verteidigung des französischen Judentums fast ausschließlich in den Händen von kleinen unverantwortliehen Gruppen ist, die in enger Verbindung mit politischen Parteien arbeiten, angesichts des Stillschweigens der religiosen Instanzen des französischen Judentums, wird vielfach der Ruf nach der Schaffung einer politischen Vertretung des französischen Judentums laut. In der den Kreisen des Pariser ״Consistoire" nahestehenden Zeitschrift ״Univers Israclite“ tritt R.-R. Lambert für die Gründung einer ״Union Juivc de France“ ein, deren Vorbild der englische ״Board of Deputies“ sein soll. Lambert fordert von den Füllrern des französischen Judentums eine Zusammenarbeit in einer berufenen Vertretung der jüdisch-französischen Interessen. Nur auf diesem Wege kann eine erfolgreiche Aktion für die ״kollektive Sicherheit“ des französischen Judentums gegenüber den antisemitischen Angriffen eingeleitet werden. Die algerischen Unrahen In den letzten Tagen ist eine weitere Zuspitzung der Lage in Algerien eingetreten. Die Streikbewegung hat sich weiter ausgedehnt, und es ist mehrfach zu blutigen Zwischenfällen zwischen Streikenden, Nationalisten und der Oendarmerie gekommen. Die Lage ist als ziemlich verworren anzusehen und es ist schwierig, sich ein Bild der Kräfte zu machen, die die wachsende Spannung in Fraiuösisch-Nordalrika gcschaffeil haben. Soviel aus den Mitteilungen ersichtlich ist, hat dort die Streikbewegung, die mit der Regicrungsübernahme durch die ״Front Populaire“ in Frankreich eingesetzt hat, einen besonders agressiven Charakter angenommen. Es s'heint, daß eine kommunistisch-nationalistische Bewegung unter den Fiagcboreuen entstanden ist, die sicli gegen die französische Kolonialmacht wendet. Auf der anderen Seite ist aber auch eine französisch-nationalisfische Agitation fcstzustellen, die vor allem von den Mitgliedern der ״Croix de Feu“ getragen wird und die der Bewegung unter den Eingeborenen einen religiösantisemitischen Charakter gibt. Auf diese Seite der Agitation hat auch der französische Innenminister Salengro anläßlich einer Debatte in der französischen Kammer hingewiesen. Die Spannung zwischen der arabischen und jüdischen Bevölkerung in Algerien ist gestiegen, woran auch die Vorgänge in Palästina nicht unbeteiligt sind. Für die Erbitterung, die zwischen beiden Bevölkcrungssehichten herrscht, ist ein Vorfall be/cichnend, der sich in Ain Rif ereignet hat. Dort hatte bei einem Streit ein jüdischer Landwirt, Felix Attia, einen arabischen Arbeiter niedergeschossen. Der Täter stellte sich der Polizei, wurde aber von einer Menge von einigen hundert Fingeborenen den Händen der Gendarmen entrissen und gelyncht. Eine Abteilung von 350 senegalesischen Soldaten wurde nach Ain Rif gesandt, um dort weitere Zwischenfälle zwischen der jüdischen und der arabischen Bevölkerung zu verhindern. Die Mischlinge in der Wirtschaft: Die ״Frankf. Ztg.“ vom 1. Juli schreibt: Aus den Kommentaren zur Nürnberger Gesetzgebung ging bereits hervor, daß die Mischlinge in Wirtschaftlicher Hinsicht nicht benachteiligt sein sollten. In einer Auskunft von zuständiger Stelle wird jetzt wiederholt, daß Mischlinge in ihrer wirtschaftlichen Betätigung deutschblütigen Personen gleichzustellen seien und daß es nicht gebilligt werde, wenn in der gewerblichen Wirtschaft höhere Anforderungen an die Reinheit des Blutes gestellt würden, als sie für den vorläufigen Besitz des Reichsbürgerrechts gelten. Abstammung und Dienstpflicht Das Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 hatte die Ein- Wirkung der Rassezugehörigkeit auf die Dienstpflicht nur vorläufig geregelt. Der 15 א des Gesetzes trug die Ueberscbrift ״Arische Abstammung“, bediente sich also einer Terminologie, die durch die Begriffsbestimmungen der Nürnberger Gesetze (״deutschWütig — fremdblütig“) inzwischen überholt ist. Das Gesetz bezeichnet* die ״arische Abstammung“ als die Voraussetzung für den aktiven Wehrdienst (Ausnahmen konnten dweh einen Prüfungsausschuß zugelassen werden) und für die Stellung eines Vorgesetzten in der Wehrmacht. Ein neues ״Gesetz zur Aetiderung des Wehrgesetzes vom 26. Juni 1936“ bestimmt nun: ein Jude kann nicht aktiven Wehrdienst leisten, jüdische Mischlinge können nicht Vorgesetzte in der Wehrmacht werden. Die Rassebezeichnungen sind selbstverständlich im Sinne des Reichsbürgergesetzes zu verstehen, mit dem das Wehrgesetz durch die neue Aenderung in Uebereinstimmung gebracht wird. Der aktive Wehrdienst erstreckt sich somit grundsätzlich auf alle Reichsbürger, einschließlich der Mischlinge (Abstammung von einem oder zwei der Rasse nach volljüdischen Großelternteilen, soweit nicht aus besonderen Tatbeständen eine Zurechnung zum Judentum gegeben ist; § 5,2 der ersten Verordnung zum Reichsbürgeresetz). Die Dienstleistung von Juden im Kriege bleibt besonerer Regelung Vorbehalten. In Wegfall kommt durch die Aenderung auch die bisherige Bestimmung des § 15 Wehrgesetz, wonach Angehörigen arischer Abstammung der Wehrmacht und des Beurlaubten- Standes das Eingehen der Elle mit Personen nichtarischer Abstammung verboten ist. Diese Bestimmung hatte bekanntlich schon vor Erlaß des ״Gesetzes zum Schutz des deutschen Bluts und der deutschen Ehre“ die Verweigerung des Aufgebots von Mischehen durch die Standesämter zur Folge. Durch das Blutschutzgesetz, das die Zulässigkeit von Ehen allgemein regelt, ist jede Sonderbestimmung in anderen Gesetzen, also auch im Wehrgesetz überholt und überflüssig. Auf einer Konferenz von 250 Vertretern englisch-jüdischer Organisationen und Synagogengemeinden wurde der Beschluß gefaßt, der Einladung der Exekutive des J ü d i - sehen Weltkongresses, sechzehn Vertreter der engiischen Judcnheit zu entsenden, Folge zu leisten. Wegen Mitschuld ari der Ermordung des jüdischen Mustkers Simon K a s p i, eines französischen Staatsangehörigen, der Ende 1933 von einer Bande russischer Weißgardisten in Charbin entführt worden war, sind die ehemaligen Offiziere der alten russischen Armee Martinoff, Chandier und Zaitsev-Sienitza zum Tode und zwei weitere Weißgardisten zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden. Etuis Juwelen Robert Bucho & Co. Hardenbergstr. 29a ad der G p cj ä c h l n 1 9 K 1 r u h e, neben Caf6 Berlin und ,,Traube*‘