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Jüdische Rundschau · 1936-06-12 · Heft 47 (12.6.1936) · page 16

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 47 (12.6.1936)
Date
1936-06-12
Page
– (sequence 16)
Language
German
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או JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 47, 12. Vf. W36 Musik im Jerusalemer Radio Tagung des Landesvorstandes der HOQ. Trotz allen äußeren Schwierigkeiten trafen »ich in diesen Tagen in Tel-Awiw mehr als 50 Delegierte aus allen Kreisen der Olim aus Deutschland, aus den Moschawoth und aus den Städten, um über die Arbeit der Histadruth ülej Oermania im gegenwärtigen Augenblick zu beraten. In seinem einleitenden Referat informierte Dr. L a n - dauer die Delegierten über die Lage im Lande. Er erfüllte damit eine der wesentlichsten Aufgaben dieser Tagung, durch eine solche Information in weiten Kreisen der Alijah aus Deutschland Aufklärung über die politische Lage zu gehen. Alle Kreise der Olim haben sich in der schwierigen Situation der letzten Wodien mit Selbstverständlichkeit der Vorbildliehen Haltung des Jiscluiw eingelegt und stehen gemeinsam mit dem gesamten Jiscluiw in unerschütterlichem Vertrauen zum Aufbauwerk des Zionismus. Diese Haltung fand ihren Ausdruck in der an die ZVfD. telegraphisch übermittelten Resolution, die das Vertrauen der Einwanderer aus Deutschland in Erez. Israel und die Bereitschaft zur Aufnahme einer großen Alijah im Lande zum Ausdruck bringt. ■ Im übrigen beherrschen drei Probleme die Tagung: die Frage neuer Alijah aus Deutschland, die Lage der 01 i m, insbesondere der Arbeiter und des Mittelstandes in den ,Moschaw oth und vor allem die f rage der kulturellen Einordnung und Zionisieritng der Olim aus Deutschland. Dr. L .1 n d a u e r und Dr, P i n n e r, der sich an den Ver- Handlungen für die Gründung des Council for German Jewry in London int Aufträge der HOO. beteiligt hat, gaben ausfüiirliehc Berichte über diese Verhandlungen und ihre Ergehftisse im allgemeinen und über den Stand der Mittelstands- Siedlungen im besonderen. Die Zurverfügungstellung von CP 250 000 bedeutet eine große Hilfe für die Auswanderung von Juden aus Deutschfand und gerade in der heutigen Zeit eine wichtige Unter- Stützung des Aufbauwerkes durch junge, arbeitsfähige Kräfte und neues Kapital. Der /weite Punkt, die Lage der Arbeiter in den Moschawoth erfordert eine besonders gründliche Behandlung. Die uirtsehattliehe Situation ׳der Arbeiter aller Kreise wird täglich Srhw irriger, und es werden außerordentliche Anstrengungen notwendig sein, 11m ihnen die Lebensmft״Hehkeit auf eiern Lande überhaupt zu geben. Lüne besondere Kommission von Sachverständigen, die sieh aus Kreisen der Arbeiter selbst und aus Bewohnern der Moschawoth, die die Verhältnisse genau kennen, zusammensetzt, soll hier in engster Zusammenarbeit mit allen zuständigen Instanzen, der’ Deutschen Abteilung und der I lisfadruth versuchen, die bestehenden Mdg• lichkeiten, insbesondere Hilfswirt schäften, weiter auszubauen und neue Möglichkeiten nt finden. Den grollten Raum in den Verhandlungen nahm die durch ein Referat von Kurt Blumen f c i ci eingeleitete Debatte über die kulturelle Eingliederung der Alijah aus Deutschland, über die Zionisicrungsarhcit unter den Olim «in. BlumenfcUi vertrat den Standpunkt, daß gerade die heutige Zeit uns gelehrt hat, wie falsch es ist, zionistische Erziehung und Propaganda auf die wechselnden Bedingungen der Stunde und äußere Ereignisse einzusteilen. Er forderte Rückkehr zu den keiner Konjunktur unterworfenen unveränderlichen Inhalten der zionistischen Bewegung, die allein imstande sind, Mensehen zu wirklichen Zionisten zu machen und die Richtung ihres Handelns auch in allen wechselnden äußeren Ereignissen zu bestimmen. Die Versammlung stimmte dieser! Gedankengängen Blumenfelds zu, und cs wurde beschlossen, eine intensive Kulturarbeit zur Einordnung der Olim aus Deutschland durch hebräische, nationale und zionistische Erziehung dwrehzufuhren. Nach eingehenden Verhandlungen über alle diese Probieme schloß die Versammlung mit der einstimmigen Wahl Kurt B I u in c n f 0 I d s zum Präsidenten der HOG.; zum stellvertretenden Vorsitzenden wurden die Herren Dr. Foerder und Dr. N ti (i b a 11 m gewählt. Im übrigen wird die Organisation geleitet werden durch ein Präsidium von 16 Mitgliedern und einen größeren M e r k a s, der die Richtlinien der Arbeit zu bestimmen hat, und in dem alle Kreise der Alijah aus Deutschland vertreten sind. Auf der großen E ni p I r e - A u s s t e 11 u n g fn Süda f r i k a, die demnächst in Johannesburg stattfinden wird, wird P a 1 ä « t i n a sehr eindrucksvoll vertreten sein. Trotz den Unruhen, dl« da» kulturelle Leben vielfach unterbrochen haben, gelang es, das Musikprogramm des Radios ohne große Veränderungen auch im zweiten Monat nach der Eröffnung durchzuführen. Allerdings mußte eine Reihe von Programmnuinmern dem Ernst der Situation entsprechend modifiziert werden; eine Anzahl Mitwirkender war auch an gewissen Tagen durch Verkehrsschwierigkeiten verhindert, von Tel-Awiw nach Jerusalem zu kommen und mußte oft im letzten Moment durch andere ersetzt werden; im großen ganzen aber konnte das schon wochenlang im voraus festgesetzte Programm innegehalten werden. Dem 50. Geburtstag des bedeutenden Vorkämpfers jiidischer Musik — Joseph Acliron — war eine Reihe von Veranstaltungen gewidmet. Hermann Sw et gab einen kurzen Ueberblick über Leben und Werke des Komponisten. K«tJ Salonion spielte in einem Kammerorchester-Konzert die ״Kindersuite“ — eine Reihe origineller und phatitasicvoller Kinderstücke, deren Melodik die Thora-Neginnoth zur Grundläge hat. Andreas Weißherger interpretierte eine Reihe kleinerer jüdischer Violinstücke des Komponisten. Der. Pianist Abiassaf Bernstein spielte die Variationen über ״El jiwne hagalil“. Der Dichterin Rachel waren drei Veranstaltungen gewidmet. Bisher waren Abraham Schwadron und Schertok die einzigen, die sich um die Vertonung Rachelscher Oedichte bemüht hatten — und nun sind diese Gedichte plötzlieh ״modern“ geworden und von einer ganzen Reihe von Komponisten mit mehr oder weniger Glück okkupiert worden. Die intensivste Vertiefung in die Texte dürfte wohl Awraham Schwadron geglückt »ein. Mit großem Verständnis für die besonderen sprachlichen Schönheiten verbindet ,Schwadron Einfiihlung in das Inhaltliche. Sein« Melodien haben den Slichoth- Ton ihrer letzten Gedichte getroffen. — Die Lieder wurden von Rachel Kaufmann — deren Stimme sich hervorragend für das Radio und besonders für derlei Kunst eignet — mit außerordentlicher Empfindungstiefe vorgetragen. — Edith Boroschek sang mit großer Klangschönheit in einer anderen Rachel-Feier des Senders Vertonungen von Mil 11 er, Schertok und Stefan Wölpe. Auch eine Kinderstunde war den Liedern Rachels gewidmet. Diese Idee muß aber als weniger geglückt bezeichnet werden, da sich der schwermütige, lebensferne Ton auch ihrer volkstümlichen Dichtungen nicht für Kinder eignet. Während einer Geden kstunde ftirSokolowspielte Karl Salomon mit dem Kammerorchester des Radio Michael Lewins sehr schöne ״Elegie“ und ein Poem ״An den Wassern Babels“ von Mare Lavry. Beide Werke stehen im Zeichen eines koloristischen Impressionismus. Auch Lavrys Komposition hat viele gute Einfälle, jedoch können wir diese überdeutliche Art der musikalischen Illustration im Werke eines zeitgenössischen Komponisten heute nur noch schw er vertragen. Zur Eröffnung der Messe wählte die Musikabteilung nicht — wie sich eigentlich erwarten ließe — ein jiidisches Programm. Statt dessen gab es eine lange Folge romantisch er ״Serenaden“ von Schubert, Brahms, Strauß, Hugo Wolf, Haydn, Boccherini, Tosti, Tschaikowsky, Oounod usw. Die I nst rti ment als tücke wurden von dem für Unterbaltungsmusik bestimmten ״Studio-Quintett“ (Klavier: Erich Sachs), das sich qualitativ immer besonder« hervortut —- gespielt; die Lieder sang Margarete Schapsky mit Musikalität und Tonkultur. Gustav Mahlers 25. Todestag wurde durch einen einfühlsamen Vortrag Rafael da Costas feierlich bcgangen. Seine Rede wurde durch einige der bekanntesten Lieder illustriert, die Edith Boroschek mit außerordentlichem Sinn für da» Lineare in ihnen interpretierte, Ganz besondere Bewunderung verdienen die Uebersetzungcn dieser ״Wunderhornlieder“ durch Elieser Lubrani. Es gehört schon ein großes dichterisches Gefühl und Können für beide Sprachen dazu, um diese Gedichte ins Hebräische zu übertragen und sie überdies noch einem für einen ganz andersartigen Sprachrhythmus bestimmten Melos natürlich anz.upassen. Die Frage der Textübersetzungen ist neben den ohnehin erheblichen Sprachschwierigkeiten -״ für die hiesigen Sänger eine sehr peinliche Kalamität. Man will auf da* allgemeine Repertoire nicht verzichten — ist auf Hebräisches noch nicht sehr eingestellt — kennt auch die entsprechende Literatur zu wenig, — was tun? Soweit es sich um Bach und Händel und überhaupt um die meist der Bibel entnommene Oratorienüteratur handelt, Ist das Problem durch Zurückführen auf den Urtext vielfach nicht allzu schwle* rig (wir haben an dieser Stelle öfter darauf hingewiwen, in welchem Maße *ich Karl Salomon um die Hebraisierung der klassischen Oratorien verdient gemacht hat). Viel komplizierter liegt aber der Fall, wo es sich um die Uebcrtraping etwa typisch deutscher Gedichte handelt, wie sie von Schubert, Schumann, Brahms, Wolf, Mendelssohn usw. ihren Li«־ dern unterlegt worden sind. Meist ist die Ueberaetzung als solche ein Barbarismus, in den seltensten Fällen gelingt es, Betonung, Vokalfolgen, enge Beziehung von Text Und Melodie auch nur im entferntesten zu treffen — vom Ab• handenkommen der Slimmungsatmosnhäre ganz zu schweigen. Man muß Immer wieder mit Freude konstatieren, daß die jüdische Musik hier im Radio ständig den ersten Platz einnimmt. E* ist erstaunlich, welche Fülle wertvollen Material« aller Art jüdischer Musik zutage kommt — wieder einmal ein schlagender Beweis gegen die Zweifler. Mathilde Torczyner spielte mit viel Geläufigkeit und einer Intensität, die einer besseren Sache würdig wäre, die ״Hebräische Rhapsodie“ von Aisberg, ein Salonstück, das auf peinliche Art mit Lisztschen Tremolos und sonstigen Füllseln und Floskeln angefüllt ist. Im Gegensatz dazu behandelt Edward Moritz jüdische Volksmclodien, die er für Klavier bearbeitete, und die Alice Jaceb-Locwenson spielte, «ehr asketisch: nur wenige Akkorde werden hinzugefügt, so daß die Melodien selbst unbehindert, klar und ohne Entstellung in Erscheinung treten können. Abiassaf Bernstein spielte jüdische Klaviermusik von Rosowsky, und Felix SuImann sang je ein jüdisches Hirtenlied, ein Schornerlied, ein Kamcllied und ein Chaluzlied zur Laute. Harry Blumberg spielte Wepriks Bratschenrhapsodie und zwei hebrä- Ische Melodien von Joseph J o a c h i m. Am interessantesten und wichtigsten war aber das mehrfache Auftreten des jüdischen Uäspielers Esra Aharon, der traditionelles Qfiet1talisches Musikkönnen mit einem schon etwas modernen Stil, vor allem aber mit einer ganz hervorragenden Instrumentaltechnik verbindet. Da» palästinensische Streichquartett (Schlomo Chaiim, Bor, Mevrowitz, Zippin) «piefte — mit Erich Sachs als Begleiter — die ״Chassidische Suite“ für Klarinette und Streicher von Joel Engel. Joseph Oollands Weekendprogramm bewegte sich zwischen hebraisierter Oper und palästinensischem Song. Auch außerhalb der jüdischen Musik sorgt das Radio reichlich für Exotik und die Pfleg« internationaler Volks- und Kunstmusik: Sylvia Gelber sang Negro-Spirituals, Panayotis Panayotopoulos alte griechische byzantinische Lieder, Maria Zweig spielte mit viel Verständnis, Abgetöntiieit und Gefühl für die Stiinmungswerte Telle aus Mussorgskys ״Bildern aus einer Ausstellung“, Jenny Schm er zier interpretierte stilistisch großzügig (wenn auch tonlich nicht ganz einwandfrei) eine Violinsnnatc von Dvorak, hervorragend begleitet von Joseph Grünthal, Sydney Seal spielte eine Serie englischer Klaviermusik (von Byrd bis Bax), und daß die arabische Musik in all ihren Formen nicht zu kurz kam, versteht eich von selbst. Alice Jacob-Loswemo» Die Schlußfeier der Levante-Messe Die Levantemesse fand, wie bereits gemeldet, am 6.6. nach Mitternacht unter dem Absingen der Hatikwah ihren Abschluß. Unter langanhaltenden Sirenenpfiffen wurde die Fahne der Messe vom Pavillon einheimischer Produkte niedergeholt. Die Feier gestaltete sich zu einer Sympathiekundgebung für Dizen- .. “ ־'* ' "'׳ ' 'J״«•- "־ ־־-«—• das Werk des Bürgermeisters. Es sprachen: Rok ach, Evser o f f namens der Messe, N e d i v i als Vertreter des Magistrats, Weiß namens der Gründer von Tel-Awiw, Stadtbaumeister Schiffmann, Esrachi namens der Lehrer, M o s s i n - son als Vertreter des Hcrzlia-Gymnasiums, Dr. Levontin namens der Aerzte, David Schimanowitsch namens der Hochschulen, Rubin als Vertreter der Künstler, Eliahu Golomb für die Histadruth, Nisch ri für die Sportorganisationen, Dr. Harari als Vertreter des Theaters. Dizengoff sprach als letzter. In seiner Rede brachte er seinen unerschütterlichen Glauben an die Zukunft Tel- Awiws und des jüdischen Aufbauwerkes ungeachtet aller Schwierigkeiten zum Ausdruck, Er erklärte die Levantemesse für geschlossen. (Palcor.) r.TI NC'II AU Rechtswissenschaft /1>. r. l.öwenstein In diesem Augeiibiick, in dun das ganze Intun•-'(• m, 11 auf du.• I '1m!!1e:1 be/ielit, treten naturgemäß ,null auf rechtlichem l!ehiete diejenk'ui Fragen in den Vordergrund, die mit den Unruhen in U11nmu־ll>an'n1 /iiaamnienhange stehen. I * soll deshalb hier ein Uehrrblirk über die gesetzlichen Bestimmungen und ihre Anwendung gegeben werden, die der Regierung gegenüber der außergewöhnlichen Lage des Landes zur Vertilgung stellen. Belagerungszustand Durch Order in Council vom Jahre 1931 ist der High Commissioner bevollmächtigt worden, im Zustande von Unruhen oder allgemeiner Kriegsgefahr durch Proklamation die sögenannte Defence Order in Council einzufuhreu. . Von diesem Recht hat der High Commissioner zum ersten Male während der arabisehen Denionstrationen Ende 1933 Gebrauch gemacht und hat sie jetzt zum /.weiten Male proklamiert. Die Order hat die Form eines Ermächtig 11 ngsgesetzes und berechtigt den High Commissioner fast ohne jede Ein- Schränkung, alle Maßnahmen durchzufuhren, die er in einer solchen Notlage für angebracht hält, 1 und dadurch praktisch so gut wie alle verfasst! rigsmäßigen Garantien außer Kraft zu setzen. Der High Commissioner hat bisher die- »es Mal von der Order nur einen sehr eiligeschränkten und nach Ansicht mancher jüdischer Kreise /u eingeschränkten Gebrauch gemacht. Zur Aburteilung von strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit den Unruhen sind oeson- I dere Gerichte auf Grund der Order geschaffen worden, was im wesentlichen darauf hinaiiskommt, daß Strafsachen vor einem englisch eil Ein/elrichfer entschieden werden, wo sonst der Disfrict Court in der Besetzung von mehreren Richter״ entscheidet. In dieser Form ist 7. B. in Jerusalem das Verfahren gegen Hassan Zidki Dajani geführt worden, der wegen Aufhetzung zum bürgerlichen Ungehorsam angeklagt war. . Eine andere Möglichkeit, von der die Regierung Gebrauch gemacht hat, ist der sögenannte C u r f e w, nämlich die Bestimmung, daß in einem bestimmten Bezirk alle Einwohner von abends 7 Uhr bis morgens 5 Uhr ihre Wohnung nicht verlasset! dürfen. Diese Be- Stimmung ist gleich zu Beginn der Unruhen für den Bezirk Jaffa eingeführt, dann wieder aufgehoben und für die Stadt Jaffa finge* set/t worden. Nachdem auch in Jerusalem die Situation kritisch geworden ist, wurde di« Be- Stimmung für Jerusalem in Kraft gesetzt. Pressegesetzgebung Pressefreiheit gehört nach englischer Auffasstmg so sehr zu den Grundlagen ein«« modernen Staatswesens, daß englische Verwaltungsbeamtc und Gerichte nur äußerst ungern Maßnahmen treffen, die als eine Beeinträchfigung dieser Pressefreiheit erscheinen könnten. Nur auf Grundlage eines gewönneneu Bdeidigungsprozesses kann man Zeitungen zwingen, falsche Nachrichten zu berichtlgen. Dagegen ist die Presse nach palästinensi sehem Recht verpflichtet, jede ihr vom Civil Secretary der Regierung zugehende Berichtlgnng abzudrucken, aber es ist ja natürlich, daß solche Berichtigungen nur auf völlig falsche Nachrichten von erheblichem öffentlichen lntercssc gesandt werden. Von der Ermächtigung dieser Bestimmung wird deshalb so gut wie nie Gebrauch gemacht. Das Pressegesetz ermächtigt ferner den High. Commissioner, eine Zeitung zu warnen, daß eine bestimmte Veröffentlichung den Frieden 71s bedrohen geeignet sei und daß er im Wiederholungsfalle zum Verbot der Zeitung schrei« ten müsse. Ein solches Verbot einer Zeitung auf unbestimmte Zeit kamt vom High Commis«0־ ת er auch ohne vorherige Warnung ergehen- Gegen eine solch« Anordnung gibt es keinerlei Rechtsmittel. Der High Commissioner ist übrigens nach dem Pressegesetz auch berechtigt, die Einführung ausländischer Zeitungen zu verbieten, wenn »ie fliedenstörend wirken würden. Von diesem Recht ist wiederholt Gebrauch gemacht worden, und praktisch können kommunistisch« Zeitungen heute nicht nach Palästina ein geführt werden. Ebenso sind gewisse Blätter der Nachbarstaaten verboten. Neben dem High Commissioner haben auch die Gerichte das Recht, in die Pressefreiheit einzugreifen, jedoch nur zusammen mit der Verurteilung eines Redakteurs oder Mitarbeiters wegen eines Artikels, der ein politisches Vergehen oder «ine Beleidigung enthält. In diesem Falle kann die Zeitung bis zur Dauer von drei Jahren verboten werden. Außerdem kann gegen den schuldi gen Redakteur oder Journalisten Schreibverbot für dieselbe Dauer erlassen werden. Eine praktische Anwendung dieser Bestimmung Ist bisher nicht erfolgt. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhänge endlich eine besondere Bestimmung des palästinensischen Rechts, wonach der verantwortliche Redakteur bestraft werden kann, wenn er — während ein Verfallren vor Gericht schwebt — durch einen Artlkei in dieses Verfahren ein greift und dessen Ausgang präjudiziert. Solche Verfahren, die vor dem High Court stattfinden, hat es im Zusammenhang mit den Unruhen im Jahre 1929 wiederholt gegeben, insbesondere gegen die jüdische Presse, die ihrer Enttäuschung z. B, wegen des Freispruchs der Araber Ausdruck gegeben hatte, die wegen der Mordtaten in Moza angeklagt worden waren. Dagegen schützt das palästinensische Recht die Zeitung, die in anständiger und nicht aufreizender Form nach Beendigung des Verfahrens das ergangene Urteil kritisch bespricht. Politische Delikte Die Bestimmungen des alten türkischen Gesetzes über politische Delikte sind in Palästina längst aufgehoben und durch englische Gesetze ersetzt worden. We für die palästinensi&chen Verhältnisse wichtigsten Bestimmungen finden sfch in der sogenannten Seditions Offences Ordinance. Nach dieser Ordinanoe werden insbesondere Reden und Artikel und sonstige Handlungen bestraft, wenn sie eine ״seditions Intention“ verraten. Eine solche liegt nach dem Gesetz vor, wenn Haß, Verachtung oder Miß• trauen gegen die Regierung und gegen die Rechtspflege geschürt werden, oder wenn versucht wird, einen Teil der Bevölkerung gegen den anderen aufzuhetzen. Diese Bestimmung wird durch eine Reihe von Spezialbestimmungen ergänzt, unter denen sich auch eine besondere Bestimmung gegen diejenigen findet, di« zur Nichtzahlung von Steuern auffordert. Dieses Gesetz ist in den letzten Tagen etwas erweitert und vor allen Dingen durch Festlegung des Begriffes der Steuerverweigerung geklärt worden. Es muß betont werden, daß da* englische Recht in Palästina denjenigen Begriff nicht kennt, den man in der deutschen Rechts- Wissenschaft als ״Officialmaxime“ bezeichnet. Darunter versteht man bekanntlich das Prinzip, daß die Anklagebehörde jedes Vergehen gegen die Strafgesetze, das zu seiner Kenntnis kommt, auch zu verfolgen hat. Ein solches Prinzip ist in Palästina nicht anerkannt. Es wird allerdings in gewissem Umfange durch die Möglichkeit ergänzt, daß der durch eine Straftat Verletzte, wenn die Anklagelzehörde die Verfolgung nicht übernehmen will, selbst in einen!, dem Privatklage-Verfahren ähnlichen Verfahren, diese Sache durchführen kann. Doch gilt diese Bestimmung gerade nicht für schwere Delikte, und sicher nicht für politische Delikte, wo ja nicht ein Einzelner unmittelbar verletzt zu sein pflegt. Zum Schluß soll noch auf ein besonderes Gesetz hingewiesen werden, das sich wiederholt als eine sehr wertvolle Waffe 1m Kampfe egen Terrorakte erwiesen hat. Es ist das rinzip der sogenannten Collective Punisjiments. rühren die Spuren eines begangenen Delikts z. B. hi ein bestimmtes arabisenes Dorf, ohne daß es möglich ist, festzustellen, wer von den Dorfcinwohnem der Täter gewesen ist, so kann das gesamte Dorf für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden. Von diesem Gesetz ist in den letzten Wochen Gebrauch gemacht worden. Praktisch nahm das die Form an, daß in ara• bische Dörfer, in deren Nähe Terrorakte gegen jüdisches Vermögen vorgenommen wurden, Polizei gelegt wurde, für deren Unterbringung und Verpflegung das Dorf verantwortlich ist, (Schluß da» PalMatina-Tail»)

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