Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1936-05-08 · Heft 37 (8.5.1936) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 37 (8.5.1936)
Date
1936-05-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2651273-2653922-2653958--28747-2690243
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Seit« 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 37. 8. V. 1936 Aus der Rechtsprechung Zwei Rechenschaftsberichte Die jüdische Weit hat vor kurzem das fünfzehnjährige Bestellen des Keren Hajessod gefeiert. Bei dieser Gelegeniieit konnten wir uns erneut mit der fundamentalen Bedeutung dieser Institution im Lehen des jüdischen Volkes und im Aufhau Palästinas vertraut machen. Alles das, was in Reden lind Aufsätzen an uns vorübergezogen ist, wird nun noch einmal in zwei Broschüren zusainmengcfaßt, die zwar in ihrem äußeren Umfang auf ein Minimum beschränkt sind, inhaltlich aber einen besonders eindrucksvollen Bericht geben von den gewaltigen Anstrengungen und von den bisherigen Erfolgen im Aufbau des Jüdischen Nationalheims. Wer innerlieh bereit ist, aus Zahlen und Bildern das Leben auf sich wirken zu lassen, der wird wahrhaft gepackt sein von der gewaltigen Energie, von der diese Broschüren Zeugnis ablegen- Der Keren Hajessod in Deutschland legt eine neue Broschüre von I)r. Michael Trau!) unter dem Titel ״Realpolitik und konstruktive Selbsthilfe — der Keren Hajessod 1020 bis 1035“ vor, in der das Jubiläum des Keren Hajessod zilm Anlaß genommen wird, in großen Zügen die Entwicklung des jüdischen Aufbauwerks und den Anteil des Keren Hajessod an ihr aufzuzeigen. Der Kampf des Keren Hajessod um die Seele des jüdischen Menschen wird in dieser Broschüre besonders lebendig. Eingehend werden die Leistungen des Keren Hajessod in allen Bezirken des öffentlichen Lebens gewürdigt. Besonders sei hervorgehoben, daß die Darstellung, von so stolzen Erfolgen in der abgelaufenen Arbeitsperiode sie auch berichten kann, keineswegs in Kritiklosigkeit und Selbstzufriedenheit über das Geleistete verfällt. Dr. Traut geht gerade auf die Probleme und Aufgaben ein, die der Keren Hajessod bisher 11 o c 11 nicht bewältigen konnte, weil die dem zentralen Aufbaufonds vom jüdischen Volk zur Verfügung gestellten Betrage hierzu nicht ausgereicht halien. Deshai!) kommt die Broschüre folgerichtig zu einer eingehenden Darstellung der Aufgaben, die jetzt unter allen Umstanden ihrer Lösung zugcfiihrt werden müssen und als deren dringendste die I a!1 d w 1 1׳ t s c h a f 11 i c 11 c Kolnnis a t i o 11 von jährlich mindestens 15 000 Menschen auf jtidischem Boden bezeichnet wird. Die Schrift, die gerade durch ihre nüchterne Haltung besonders zu wirken geeignet ist, schließt mit einer Parole 1'ur die weitere Arbeit, die sich vornehmlich au die Judenheit in Deutschland wendet, der das Aufbauwerk in Palästina in den letzten Jahren in so ungeahnter Weise Hilfe!)ringen konnte. Eine glückliche Ergänzung zu der Arbeit von Dr. Trauh bildet ein vom J e r 11 s a 1 e in e r 11 a 11 p t b üro des Ker c n Hajessod hcratisgeg ebener Bildbericht: ״Fünfzehn Jahre Keren I lajessod", der in wohlgelungencn Bildern die Tätigkeit des leeren Hajessod im Lande zeigt. Neue Dörfer und f Liu-er ziehen vor unseren Augen vorüber, zufriedene Menschen geben unbeirrbar i!1 den Ecnlvrn mul Gärten ihrer harten Arbeit nach, der Pflug zieht über das Land, das von glücklichen, unbeschwerten Kindern belebt wird. Um die künstlerische Gestaltung dieses Bildberichtes haben sich Z. Kluger und V. T rank׳ verdient gemacht; Kurt W i 1 - heim steuerte einen verbindenden Text bei. N. Kleine Nachrichten Das Schöffengericht Frankfurt verurteilte 1t. ״Frankf. Ztg.“ vom 6. Mai einen 25jährigen jüdischen Angeklagten wegen Beleidigung einer geschiedenen arisehen Frau zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr. Das Gericht kam zu der Feststellung, daß die Zumutungen, die der Angeklagte der Frau gestellt habe, das ganze deutsche Volk beleidigt hätten. Er sei auch zudringlich geworden und habe ihre Hilfe für anderweitige Beziehungen verlangt. Der Verdacht, daß es zu weitergehenden Beziehungen gekommen sei, habe sich nicht nachweiscn lassen. Die Firma G o 1 d s c h m i d t GmbH., Worms, ist in den Besitz der Modehaus GmbH, übergegangen. Die Firma ״A 111 o - Li a 11 s“, Berlin, Chausseestr. 31, ist in arische Hände übergegangen. Zur Feier des SO. Geburtstages von Sigmund Freud wird der Akademische Verein für medizinische Psychologie in Wien eine Festsitzung abhaltcn, in der die Professoren Wagner-Jauregg, Otto Pöt/l, Otto Marburg und der Schweizer Professor Dr. Ludwig Rinswangcr sprechen werden. Thomas Mann wird am S, Mai einen Lestvorfrag über ״Freud und die Zukunft“ halten. Föne besondere Lhrung soll Sigmund Freud durch Aufstellung einer Porträthiiste in der Hebräischen Universität in Jerusalem erfahren. Hotel Paradies. Karlsbad Vornehm bürgerliches Etablissement Erstklassiges Restaurant und Cal6. Weekend - Arrangement! Leitung: J. Fuchs Telefon •1773 E, Wohlrab, Inh. Kleines Geständnis Jawohl, ich habe etwas zu gestehen. Und am besten: ich tu!• das gleich. Da wird man sich ״höheren Orts“ in der Mciiiekcstraßc gewundert haben über den Erfolg der KKL- Sammler in diesem Monat.... Des Rätsels Lösung: ־ Ich hatte mich als ehrenamtliche Sammlerin gemeldet. Ich erhielt meine Anweisungen wie all die andern. Llfhundert waren wir im ganzen. ״Auserwählte״, und wir fühlten uns auch durchaus als die ״oberen Elfhundert“. Aber nur am ersten Tag. Als dann die ״Premiere“ startete mit ihren ersten Niederlagen, da war es mit dem Ohenauffühien auch zu Ende, Drei- und viermal die gleichen Treppen hinauf: ״Die gnädige Frau ist nicht zu sprechen.“ (Der ״gnädige Herr“ ist ohnehin, wie sich das ja auch gehört, im Geschäft oder Büro.) Und wenn er zufällig anwesend ist, hat er gerade Kopfweh oder Geburtstag, und vor allem was anderes im Sinn, als mir eine Spende für den KKL zu geben. ״Ich gebe nichts für zionistische Zwecke“, schlug mir einer die Tür vor der Nase zu. Ueber manchem Eingang stand unsichtbar der Dante-Vers: ״Lasset alle Hoffnung fahren, die ihr hier eintretet!“ Abgehetzt und nachdenklich kam ich heim. Mein Tagespensum war absolviert — das Ergebnis: entmutigend! Da mußte etwas geschehen.... — Und es geschah etwas. Ich sah mir meine Adressenliste durch, überlegte ein bißchen, und am nächsten Morgen hatten alle meine ״gnädigen Frauen“ aut dem Frühstückstisch folgendes Briefchen: ״Verehrte gnädige Frau! Sie bekommen Besuch in diesen Tagen. — Einen Besuch, der keinerlei Bewirtung verlangt. Die Dame, die demnächst bei Ihnen anklopfea wird, will etwa• Jüdische Rechtsanwälte vor den» Arbeitsgericht Ein in der ״A r b e i t s r e c h t s - S a m m I u 11 g“ vom 15. April 193b veröffentlichter Beschluß des Landcsarbcitsgerichts Essen vom 12. Februar 1936 hat ausgesprochen, daß die Zulassung eines Rechtsanwalts gemäß § 11 Abs. 1 5. 2 ArbGG. nicht deshalb abgelehnt werden kann, sveil er nichtarisch ist. In dem entschiedenen Falle war eine Firma verklagt, deren Inhaber Jude ist und seine Vertretung vor dem Arbeitsgericht einem jüdischen Rechtsanwalt übertragen hatte. Der Vorsitzende des Arbeitsgerichts hatte die Zulassung abgelehnt, weil eine Prozeßvertretung durch nichtarische Rechtsanwälte vor den Arbeitsgerichten grundsätzlich nicht zuläss i g sei. Das Landesarbeitsgericht Essen, das diescr Ansicht nicht beigetreten ist, führt in den Gründen seiner Entscheidung u. a. aus: ״Hätte der Gesetzgeber in dem Tätigwerden der nicht arischen Rechtsanwälte in arbeitsgerirhtlichen Streitigkeiten dicscllte Gefahr für die Rechtsfindung erblickt wie das Arbeitsgericht Magdeburg (Gemeint Bcschl. ries Arb.Ger. Magdeburg vom 25. Mai 1935; vgl. ״Jüdische Rundschau“ vom 28. Mai 1935. Red.) und hätte er deshalb den grundsätzlichen Ausschluß der jüdischen Anwälte vor der ArlKitsgcrichtsbarkcit gewollt, so wäre das wohl sicher hei der Neufassung ries § 11 ArbGG. zum Ausdruck gebracht worden. Wenn es den jüdischen Anwälten nach heutigem Gesetz noch gestattet ist, in der Arbeitsgerichtsbarkeit in den oberen Instanzen als I’arteivcrtreter aufzutrelen, so ist die Annahme, sic «eien bei den ArbGer. erster Instanz grundsätzlich atogeschlosren, nicht gerechtfertigt. Ls hatte das mindestens in den zu § 11 Airs. 1 S. 2 ArbGG. erlassenen Richtlinien vom 13. Juni 1935 festgclegt werden müssen, was alter nicht geschehen ist.“ Zu demselben Ergebnis!st, wie das Gericht bemerkt, auch der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 3. September 1935 gelangt (vgl. ״Jiid. Rundschau“ vom 6. Dezember 1935). Ein anderer, gleichfalls zu diesem Rechtsgebiet ergangener, in demselben Heft der ״Arbcitsrcchts-Saintnlung“ mitgeteilter Beschluß betraf eine nichtarische Firma in Essen, die in Hannover verklagt war. Ihr Prozcßbevollmiiehtigtcr in Essen hatte einen nichtarischen Rechtsanwalt in Hannover als seinen Unterbcvollmächtigten ausgewählt. Dessen Zulassungsantrag lehnte der Arbeitsgerichtsvorsitzende ah, weil die Grundsätze der allgemeinen Verfügung des Reichsjustizniinisters vom 19. Dezember 1935 über die Betrauung nichtarischer Anwälte mit Funktionen wie Armenanwalt. Pflicht- Verteidiger 11. dgl. bei der Zulassung nach § 11 des ArbGG. analoge Anwendung finden müßten. Diese Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Hannover durch Beschluß vom 22. Januar 1936 aufgehoben. Da nach Lage der Sache eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt geboten sei, sei die Auswahl Sache der Partei gewesen; wenn in einem solchen Falle eine nichtarische Firma einen nichtarischen Anwalt aussuche, könne dies nicht beanstandet werden. Ein Widerspruch mit der errvvähnten Verfügung vom 19. Dezember 1935 liege nicht vor, da bei der Beauftragung eines Armenanwalts, Konkursverwalters u. dgl. das Gericht dem betreffenden Anwalt eine bestimmte Funktion übertrage und insoweit gewissermaßen staatliche Hoheitsrechte ausübe, während es sich hier nur um\die Frage der Zulassung eines von der Partei allein beauftragten Anwalts handle. In einer Anmerkung tritt der‘ Mitherausgeber der ״Arbeitsrechts-Sammlung“, Geh. Reg -Rat Ministerialdirigent im Reichsjustizministerium Dr. Volkmar diesen beiden Ent- Scheidungen entgegen und bemerkt hierbei u. a,, es sei nicht abzusehen, warum der Vorsitzende nicht die persönliche Oeeignetheit des von der Partei vorgcschlageucn Anwalts prüfen solle. Es könne nicht zweifelhaft sein, daß hierbei die für die nationalsozialistische Rechtserneucrung auf allen Gebieten entscheidend wichtigen rassischen Gesichtspunkte ebenfalls mit zu berücksichtigen seien. Einer besonderen Hervorhebung dieses Umstandes habe es weder im Gesetz selbst noch in den Richtlinien bedurft. Wegen Erpressung verurteilt Die ״N a t i o n a 1 z e i t u n g“ in Essen berichtet, daß sich Vor dem dortigen Schöffengericht ein Angeklagter aus Steele wegen versuchter Erpressung zu verantworten hatte. Er hatte versucht, bei einem Juden, den er einige Male in Gesellschaft von arischen Frauen gesehen batte. Geld zu erpressen. Er meldete sich bei ihm unter falschem Namen telephonisch an und ließ bei der Verhandlung durchblicken, daß ihm als Parteigenossen die Unterlagen zur Verfolgung wegen Rassenschande vorgelegt worden seien, die Folgen könne er Regen ein geldliches Zugeständnis verhändern. Der Jude versprach, am nächsten Tage ihm 350 RM. in einem Briefumschlag in einer in der Nähe gelegenen Kneipe ganz anderes. Sie wird ihnen keine Seife anbieten und keine Schnürsenkel, nicht einmal kosmetische Wunderpräparate. — Dieser Besuch kommt, um Ihnen etwas zu geben. Nätnlieb: die Chance, Ihr Teil beizutragen zur Erfüllung einer großen Aufgabe: aus Palästina ״Erez Israel“ zu machen. Vierzigtausend Dutmm Boden haben wir jetzt wieder gekauft, um jüdische Menschen anzusiedeln auf jüdischem Land. Diese vierzigtausend Dunam wollen bezahlt werden. (Nun ist der Teil des Briefes gekommen, bei dem Sie vielleicht denken: ״Schon wieder diese ewige Schnorrerei!“ Bitte: tun Sie es nicht, sondern lesen Sie weiter nach dieser privaten Einschaltung in Klammern.) Erwarten Sie nun keinen langatmigen Vortrag über unsere Aufgaben und Leistungen. Wenn Sie sich ein wenig informieren wollen: unsere illustrierten Broschüren erzählen _ Ihnen alles Wissenswerte, sagen Sie cs nur der Dame, die zu Ihnen kommt, damit sic Ihnen etwas ״Lesematcrial über KKL“ beschafft. Wir wollen Sie weder mit Zahlen noch mit Propagandareden langweilen. Die letzten drei Jahre mit ihren Geschchnissen bähen so manchen zu uns geführt, der früher nichts wissen wollte von ״diesen Zionisten“ und ״diesem Palästina“. Daß Selbsthilfe heute doppelt nottut, lehrt uns jeder Tag. Und die gegenwärtige Lage des jüdischen Volkes erscheint wie eine Illustration zu den Herzl-Worten: .,Rechnet nicht auf fremde Hilfe! Rechnet auch nicht aut die Wohltäter oder auf das Weichwerden der Steine. ... Auf sich selbst muß ein Volk seine ganze Rechnung stellen!“ In diesen Tagen laufen 1100 unserer bewährtesten Vcrtraucnslcute in den Häusern Berlins umher, treppauf, treppab, und ihre Aufgabe ist es — ״Steine zu erweichen“. Diesen Brief schicken wir Ihnen, um Sie sozusagen ״schonend vomibereiten". Denn, natürlich, geht es wieder einmal an Ihre Tasche! Bitte, schicken Sic unserer Sammlerin nicht einfach die Visitenkarte zum Türspalt heraus. Sagen Sie auch nicht ununauffällig zu übergeben. Er wurde dann aber von seiner Frau überredet, die Angelegenheit der Kriminalpolizei zu übergeben. Die Polizei veranlalite den Juden, zum Schein dem Angeklagten einen leeren Briefumschlag zu übergeben und faßte ihn bei der Annahme der fingierten Sendung ab. Er wurde aus der Partei ausgeschlossen und jetzt wegen versuchter Erpressung zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die ״Nation,ilzeitung“ _ bemerkt hierzu, daß eine solche Gefängnisstrafe für dieses Delikt im allgemeinen ziemlich hoch sei, daß sie aber der Ansicht sei, selbst eine höhere Freiheitsstrafe würde diesem Menschen, der sich nicht scheute, in solch gemeiner und skrupelloser Weise die Interessen des Staates und das An• sehen der Bewegung herabzuwürdigen, gerecht geworden sein V ollstreckungsschutz auch iür Nichtarier Im ״Berliner Tageblatt“ wird ein Beschluß des Landgerichts Leipzig vom 31. März 1936 mitgeteilt, in dem ausgesprochen ist, daß der Vollstreckungsschutz bei der Zwangsvollstreckung in f i r u 11 d - stücken auch für N i c 111 a r i c r gilt. Der Gläubiger hafte gegen den Beschluß des Amtsgerichts, durch den das Verfahren der Zwangsvollstreckung' in das Grundstück aut sechs Monate eingestellt worden war, sofortige Beschwcrdc eingelegt, die er u. a. damit begründet hat, daß der Schuldner N i c h t a r i e r sei und deshalb keinen Vollstreckungsscluitz genieße. Das Landgericht Leipzig bat sich dieser Begriindtuig nicht angeschlossen und dem Schuldner den Schutz der betreffenden Verordnung vom 26. Mai 1933 zugebilligt. ״Zwar ist die Einstellung des deutschen Volkes zum Judentum seit der nationalen Erhebung früheren Zeiten gegenüber eine grundsätzlich verschiedene, aber die Beschränkungen, denen der Niclitarier unterliegt, sind doch gesetzlich geregelt. Die Maßnahmen der Kcidisregiertmg gegen das Judentum haben ihren Niederschlag vor allem in den Berufsbcamteiigesctzen und den Nürnberger Gesetzen vom 15. September 1935 gefunden. Hiernach ist zunächst die Judenfrage nur in staats- und eherechtliclicr Hinsicht geordnet worden. Das Wirtschaftsrecht der Juden ist vorläufig gesetzlich noch nicht geregelt (vgl. Anordnung des Reichsniinisters der Justiz vom 11. März 1036 — Nr. IVb 3493 —). Hätte der Gesetzgeber die Rechtswohltat des Vollstreckung- Schutzes den Nichtariern versagen wollen, so wäre das in der Verordnung vom 26. Mai 1933 zum Ausdruck gekommen. Da das nicht der Fall ist, müssen diese Bestiinmutigen auch auf das vorliegende Verfahren Anwendung finden.“ Ausschluß aus der Reichskulturkammer Durch Urteil vom 22. November 1935, das in der ״Zeitungswissensehaft“ veröffentlicht wird, hat das Landgericht Berlin die Klage eines nichtarischen Zeit ringsh ä n d I e r s gegen die Rcichspressekamraer wegen seines Ausschlusses aus der Reichskulturkammer kostenpflichtig abgewiesen. In der Begründung wird gesagt: Die Feststellung, ob der Kläger die erforderliche Zuvor- Rissigkeit und Eignung zur Aufnahme in die zuständige Reichsfachschaft besitze, sei Sache pflich!mäßigen Ermessens des Kammerpräsidenten. Es sei auch nicht richtig, wenn der Kläger meine, eine sachlich nicht zu rechtfertigende Handhabung dieses Ermessens liege schon darin, daß der Präsident der Reichspressekammer seine Entscheidung entgegen klaren Grundsätzen des Gesetzes, das keinen Arierparagraphen enthalte, lediglich auf die nichtarische Abstammung des Klägers abgcstcllt habe. Eine Amtspflichtverletzung des Präsidenten, die einen Anspruch gegen die Kammer entstehen ließe, könnte vielmehr nach ständiger Rechtsprechung nur dann angenominen werden, wenn sein Verhalten so fchlsam gewesen wäre, daß es mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung schlechterdings unvereinbar wäre. Davon aber könne keine Rede sein, wenn auf Grund der Einstellung des heutigen Staates ״die kompromißlose Durchführung des Arierparagrapncii f ü r d c n Bereich der Reichsp r es s e k a m m c r“ für maßgebend erklärt und zugleich zum Ausdruck gebracht werde, ״daß auf Grund einer durch־ die Reichskulturkammer zugelcitefcn Entscheidung Personen nichtarischer Herkunft als nicht geeignet und zuverlässig im Sinne der Durchführungsverordnung zum Reiclwkulturkammcrgesetz anzuschen sind.“ Es sei Sache des seine Zulassung betreibenden Nichtariers, besondere Gründe darzutim, aus denen trotz seiner nichtarischen Abstammung seine Zuverlässigkeit und Eignung aiminehmen wären. Der Kläger aber habe liier nichts vorgebracht außer seiner Eigenschaft als Frontkämpfer, die bei der kompromißlosen Durchführung des Arierprinzij« nicht maßgebend berücksichtigt werden könne. überlegt: ״Ich gebe nichts für Palästina!“ oder ״Mein Mann ist nicht zu Hause!“ — Es gibt eine ganze Kollektion saldier Ausreden, — mehr gedankenlos als böswillig zur Tür herausgereicht —, vor denen wir unsere Vertrauensleute, die ihre Arbeit ehrenamtlich tun, gern bewahren möchten. Besprechen Sie heute abend mit Ihrem Gatten, wieviel Sic unserer Bodenkauf-Aktion beisteuern können, und denken Sie daran, daß die Juden aus Deutschland in Palästina nur dank der Arbeit unseres Fonds eine Zuflucht finden konnten, und daß Ansiedlung, Jugendalijah und so manches andere nur durch die Hilfe des Keren Kajemcth möglich wurde. Noch eines: ln diesen Tagen der Unruhe in Palästina ging uns eine größere Spende zu von einer jungen Zionistin, die auf den Postabschiütt folgende Worte geschrieben hatte: ״Jetzt erst recht!“ Dies scheint uns das rechte Wort für unsere Haltung dein jüdischen Aufbauwillen gegenüber. Geben Sie, soviel Sie können, und denken Sie mit uns allen gemeinsam: Jetzt erst recht! Wir danken Ihnen schon heute und grüßen Sie mit dem Zionsgruß Schalom!“ Ob es genützt hat? Ich glaube schon! Ich hatte richtig getippt, als ich mich an die Frauen wandte. Meine ״gnädigen Frauen“ waren nun nicht mehr ungnädig, sie empfingen mich, wie man unter gebildeten Menschen angemeldeten Besuch zu empfangen pflegt. Mein Brief hatte sie vorbereitet, und sie waren zum Teil sogar sehr interessiert. Das Porto hatte sich gelohnt. Und über meine finanziellen Erfolge hat man Augen ge• macht. Und weil man mich in der Meinekcstraße fragte: ״Wie machen Sie das eigentlich?“ gebe ich hiermit mein Geständnis ab Mit der Bitte, das ״eigenmächtige Vorgehen“ zu entschuldigen- R a h e 1 B. 1

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.