Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 34 (28.4.1936)
- Date
- 1936-04-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 34, 28. IV. 1936 Rechtsberatung: und Juden Notizen aus Holland Von unserem Berichterstatter I) e n H a a g, 24. April 1936 Die Ereignisse in Palästina finden hier ein lebhaftes Echo. Die Blätter bringen alle Meldungen über die Unruhen in großer Ausführlichkeit und erörtern in besonderen Artikeln die Hintergründe der Vorfälle, wie ja überhaupt das Interesse an Palästina hier immer recht rege war. So wurde kürzlich in einem führenden Blatt die Frage des Legislative Council diskutierl. In anderen Blättern wieder erschien eine wirksame Darlegung der Aufgabe einer Lösung der Judenfrage im zionistisehen Sinne. Das zionistische und jüdische Leben war im letzten Monat rege. Der Jüdische Nationalfonds hat — dem Aufruf der Exekutive folgend — einen J. N.-F.-Propaganda- Monat veranstaltet, in dem eine Gulden-Aktion durebgeführt wird. Im Haag wurde im Königlichen Theater zugunsten des J. N.-Fonds ein großer Festabend ־ merkwürdigerweise ohne jeden jüdischen Prograinmbcstandtoil — veranstaltet. Im Kreise der Freunde der I lebrüischen Universität zu Jerusalem hielt Kurt B 111 m e ״ f e 1 d in Amsterdam ein Referat über die Bedeutung der Hebräischen Universität. Flieser Kaplan, der Leiter des Finan/.departements der Palästina-Exekutive, sprach über die wirtschaftlichen und finanziellen Fragen des Aufbaus. Dem ״Joodsche Invalide“ wurde bei der Feier seines 25jährigen Bestehens von der Königin eine größere Geldspende übermittelt. Der Handel Hollands mit P a I ä s t i n a hat inzwischen weitere Fortschritte gemacht. Die Ausfuhr von Holland nach Palästina erreichte im Jahre 1945 den Wert von •LP 272 14!) (gegenüber LP 217 228 im Jahre 1034 und TP 117 000 im Jahre!<;Ti). Die 1־infuhr von Palästina nach Holland erreichte im vergangenen!,־ihre einen Betrag von L'P 187 Tis, <!cr mehr als das I)oppelte des Jahres 1034 ( ' P 77 181) (TP ר i 874 im Jahre ]031) betrug und damit Holland mit einen Anteil von •I, 1 ׳ n der Ge-amtuisfuhr Palästinns!).■ן!׳ I ngi.iml und Deutschland an die dritte Stelle der aus Palas mn beziehenden Länder rucken ließ. Auch in diesem Jahre sei.־( sich dje Entwicklung fort. Nach den Mitteilungen des ״< .'enliaa; :;:,!.au \(>״r de Statistiek“ betrug die Ausfuhr von Hullaml nach Palästina im ersten (Quartal 19 M) hfl. 432 014 (gegenüber hfl. <0 i 720 im J ahre 1047 und hfl. 727 024 im Jahre 1041), während die Linfuhr aus Palästina im ersten Quartal dieses Jahres mit hfl. 007 010 nahezu das Doppelte der gleichen /.eit des Vorjahres (hfl. 701 1706) und mehr als «las Vierfache des Jahres 1041 (hfl. 227 001) betrug. Dabei entfiel naturgemäß der grüßte Feil,!1.11114(41!!fl. 770 74.!, auf Orangen. Zwischen I Inliaml und den britischen Kolonien und Mandatsgebk'tcn, aiso auch mit W irkung für Palästina, wurde ein H a 11 d el s v e r t r a g geschlossen, der eine gegenseitige gleichmäßige Beiueksiehtigung bei der Kontingentierung der Einfuhr gewährleisten soll. * Die Universität Utrecht hat anläßlich ihres dreihundertjährigen Bestehens an eine Reihe hervorragender Gelehrtcr das F11rcn-I toktorad verliehen. Darunter befinden sich auch eine Reihe von jüdischen Wissenschaftlern, die früher in Deutschland gearbeitet haben, so der Jurist H. Kelsen, der Chemiker H. Freundlich, der Geologe V. M. Gold- Schmidt uml der Kunsthistoriker fi. P a n o f s k y. In dem Bemühen, dem Publikum die Musik Gustav M a h 1 e 1■ s nalie/iibringen, steht der bedeutende holländische Dirigent Willem Mengelbcrg, der Mahler auch persönlich nahegestanden hat, an erster Stelle. Mcnge'bcrg veranstaltete anläßlieh des 23jährigen Todestages des Komponisten mit seinem Concertgcboiiw-Orehester eine Mahler-Gedenkfeier. An drei Abenden wurden die vierte, zweite und neunte Symphonie, das Adagietfo aus der fünften Symphonie und die Lieder eines fahrenden Ge-sellen vor einem begeisterten Publikum gespielt. Die Arbeit des WoFsfcId-Schiilers Leon lloltnan, über dessen viel beachtete Aufstellung hier früher berichtet wurde, findet wachsende• Würdigung. Line Anzahl der bedeutendsten holländischen Verleger bedient sich bereits seines großen Könnens vor allem auch auf dem Gebiete der Illustration. In diesen Tagen kommt in Amsterdam die wertvolle Bibliothek des bekanntin früher in Berlin wirksamen Dirigenten Sei mar M c v ro w i t / zur Versteigerung. ' r?. L. Wiener Briei Von unserem Berichterstatter J-K ., Wien, 22. April 1 )OS S £ י h i c k 5 rt i d e r j u d i s c 11 e n Phönix-Angestellte n ist irnm ur noch ungew iß. Wohl bestand mit der Grund!!!!:: t m n ET llr (ICH ' *'ersieht.־: runpsgc: Seilschaft, die als ,4 )esferrric! 1isd ir V er M'׳hm1ngs-A.-( 1“ die Rechtsnachfolgern! ן ׳!des!ieliiil ■c in hui ,,!>! DUIIX׳' v 1 rden s'dite, 1 •me sage Hoffnung für eiern 1 Mil (Ir!־ A ,!VM’sp ׳Ilten, der ווס neuen Gesellschaft uheniiommr! / (׳ lf U t ■׳ 1■ (1. I!־! ׳c-r f f! itmmge u Mikl noch durch i'rkl.n!!:!״<•!: Mnir ir-, Bt indcsf!׳! .!e/! ״!:! s'e 1,:,';׳rermaßen he-1:11!4 \w ׳Mf 1\ dt T bti B espreclu lug der Phönix-An gelegen- 11 eit und <1 cu Aid־■( M cHtunק roblems darauf hinwies, daß von dein per-״ na! <lrf 1 I i V ' n s' '«.TMcner ell-chaft ״Phönix“ ein ,illerdin ..;h 1 S1 ןt T Tt‘1! \ o!1 der neuen ( iestTlscT!aft überm e n וזז ס n \V4;p.fcn wird. Allein trotz ׳. lies er Erklärungen scheint dar; Skiijck 1 der jüdisch en An!!es teilten besiegelt zu sein. De ׳n n nun si: nd l>e fnils bekannt fr: ■worden, die selbst den optimi? .fisr den Urteilern jede Aussicht auf eine Erleichtcrung der Situation nehmen. In den letzten Tagen wurden nämlich von dem Personalbüro sämtlichen Angestellten Fragebogen zugestellt, deren einzelne Rubriken mit einer imzweidcutigeii Tendenz auf die möglichste Eliminierung der jüdischen Angestellten hinauslaufen. So wird in diesen Fragebogen nicht mir nach all jenen Fähigkeiten und Verwendungsmögiiehkeiten gefragt, die für die Qualifikation eines Beamten bestimmend sein können, sondern darüber hinaus nach dem Geburtsort, der Zuständigkeit, nach dem Vor- und Mädchen- 1'amen der Frauen der Beamten. So ist es kein Wunder, wenn die jüdischen Angestellten nun in größter Sorge leben und einer düsteren Zukunft entgegensehen. * Die österreichische Regierung hat sich entschlossen, an der Levante-Messe in Tel-Awiw durch eine eigene osterreicfiische Abteilung offiziell teilzunehmen. Schon bei der letzten Fel-Awiwer Messe vor zwei Jahren wurde von den an einem engeren Handelsaustausch zwischen Oesterreich- Palästina interessierten Kreisen, insbesondere von der paiästinensisch-österrcichischcn Handelskammer in Tel-Awiw und der österreichisch-palästinensischen Handelskammer in Wien das Fehlen eines eigenen Pavillons vermißt. Insbesondere war es der österreichische Generalkonsul in Jerusalem, I>. Ivo von Jorda, der sich um die Schaffung einer offiziellen österreichischcn Vertretung auf der Levante-Messe erfolgreich bemühte. Diesem Ziele galten auch seine Verhandlungen anläßlich seines letzter! Besuches in Wien, wo es ihm gelungen ist, die mallgebemien Faktoren für die .Schaffung einer offiriellen Repräsentanz bei der Levante-Messe zu gewinnen. So wurde unter der Aegide des Außenhandelsdienstes von einem österreichischen Architekten die künstlerische Ausgestaltung der österreichischen Abteilung durchgeführt. Dr. Martin Jonas: Das Gesetz zur Verhütung von Mißbrauchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung vom 13. Dezember 1035 nebst den Ausführungsverordnungen von! gleichen Tage. Verlag Franz Vahlen, Berlin 1936. Der Verfasser, der als Bearbeiter des Kommentars zur Zivilprozeßordnung bekannt ist, befaßt sich in seinem vorliegenden Erlänterungsbuch mit einem Gesetz, das für Juden von besonderer Bedeutung ist. Das Mißbrauchgesetz — wie es kurz genannt wird --,das ab 1. Juli d. I. den bisher freien Beruf des Rechtsberaters unter F. r! 11!1 י n i s nv a n g stellt und die unerlaubte Rechtsbcratung mit Strafe bedroht, bestimmt nämlich, daß Juden die Erlaubnis nicht erteilt wird. Die Kenntnis der Erläuterungen ist deshalb für Juden aus doppeltem Grunde wichtig: einmal um zu wissen, welche Berufe ihnen auf diesem Gebiete offenstehen, sodann aber auch, um sich nicht strafbar zu machen. Wer Jude ist, wird durch die .Nürnberger Gesetzgebung festgelegt. Danach ist Mischlingen die Rechtsberatung gestattet. Rechtsanwälte jedoch, die nach der Ariergesetzgebung von 1933 gelöscht worden sind, soll die Erlaubnis in der Regel auch dann nicht erteilt werden, wenn sie nach dem Nürnberger Gesetz Mischlinge sind, was der Verfasser besonders hervorhebt (S. 63). Da die Grenzen der Rechtsbcratung gegenüber verwandten Berufen flüssig sind, wird es wichtig sein zu erfahren, w c 1 c 11 e Beruf e nach Ansicht des Verfassers erlaubnisfrei sind. Es sind dies einerseits diejenigen, die sich im wesentlichen mit der Ermittelung tatsächlicher, nicht rechtlicher Verhältnisse befassen (Au:' ו,!־Heien, Detekteien, Uebcrwachungsinstitute, Familieiiforse'iiing), anderseits diejenigen, bei deren Tätigkeit die wirtschaftliche Seite das Wesentliche ist (Agenten, Makler, Vermittler, z. B. auch ,Ehevermittler, Wirtschaftsberater -- insbesondere Wirt- Schaftsprüfer - , Verwalter insbesondere Vermögcnsverwalter, Hausverwalter —, Bücherrevisoren u. a.). Letztere sind jedoch durch besondere Ausfiitmmgsbcstimnuing dann nicht zugelassen, wenn sie die Buchführung zum Zwecke der Steuererklärung vornehmen; denn eine solche Tätigkeit stellt eine Hilfe in Steuersachen dar, die gleichfalls crlaubnispflichtig ist und Juden daher nicht offen steht. Als wesentlich für den Begriff des Rechts beraters sieht es der Verfasser an, daß konkrete Rechtsangelegenheiten unmittelbar gefördert werden. Die Betätigung aut dem Gebiete allgemeiner abstrakter Rechtsbelehrung fällt nicht unter das Gesetz.. Mithin sind z. B. weiter zulässig die Erstattung juristischer Gutachten, die juristische Schriftsteüerei, die Abhaltung von Vorträgen und Repetitorien, sowie juristische Briefkästen, soweit es sich bei ihnen nur um allgemeine Belehrung über Rechtsfragen handelt; stellen aber die Briefkästen eine wirkliche Beratungs- oder Rechtsauskunftspraxis dar, so liegt eine verbotene Rechtsbesorgung vor. Die Zeitungen dürfen außerdem in Zukunft keine Redakfionssprechsfunde mehr abhalten lassen, selbst nicht durch eine Person, die an sich der Erlaubnis nicht bedarf, also auch nicht durch einen Anwalt, weil es sich dann um eine Rechtsauskunftspraxis durch die Zeitung, nicht eine solche durch den Anwalt handeln würde. Vor dem Erlaubniszwang läßt jedoch das Gesetz eine Reihe von Befreiungen zu,' die teilweise vom jüdischen Standpunkt aus belangvoll sind. So wird Furch das Gesetz nicht berührt die Rechtsberatung, die von Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgeübt wird. Da die Synagogengemeinden -- wenigstens in Preußen — als Körperschaften des öffentlichen Rechts anzusehen sind, bleiben die von ihnen eingerichteten Rechtsberatungsstellen bestehen. Unberührt bleibt ferner die Betreuung auf dem Gebiete des Versorgung^- wesens durch Verbände und Personen, die zur Vertretung in Versorgungssachen zugelasscn sind, zu denen, wie der Kornmentar hervorhebt, auch der RjF. gehört. Italien und das Palästina-Mandat Der ״Generalanzeiger“ in Frankfurt a. M. berichtet aus London: In einer bemerkenswerten Reutermeldung aus der Vatikanstadt heißt es, in einigen katholischen Kreisen Italiens werde ein Plan erörtert, wonach der Vatikan einen italienischen Anspruch auf das Pa* lästina-Mandat unterstützen solle. Viele italienische Katholiken hätten es stets bedauert, daß das Mandat über die heiligen Stätten des Christentums einer nicht katholischen Nation gegeben worden sei. Man sei der Ansicht gewesen, daß Italien aus geographischen, kulturellen und religiösen Gründen berechtigtere Ansprüche als England habe. In den genannten Kreisen sei man der Meinung, daß der römischen Zivilisation nicht ein ihr angemessener Anteil an derallgemeinen Erziehung der ״rückständigen Völker“, zu der Europa verpflichtet sei, /!!gestanden werde. In dem Bericht wird jedoch hervorgehoben, daß die Forderung nach einem Palästina-Mandat für Italien וו i c 111 in amtlichen Vatikankreisen gestellt werde. Man betrachte sie dort als eine politische Frage, von der der Heilige Stuhl ״keine Kenntnis“ nehme. Was die amtlichen italienischcn Kreise betreffe, so sei auch von ihnen ein Vorschlag, das Palästina-Mandat an Italien zu übertragen, nicht vorgebracht worden. In Londoner politischen Kreisen betrachtet man dies jedoch nicht ais Beweis dafür, daß Italien soleben Wünschen, wie sie jetzt aus der Vatikanstadt gemeldet werden, abgeneigt ist. Schließlich wird eine italienische Propaganda in Palästina nicht erst seit gestern beobachtet. Wir verzeichnen diesen Bericht, der zeigt, wie sehr Palästina in den Blickpunkt der weltpolitischen Propaganda getreten ist. Nach unserer Meinung ist aber nicht der geringste Zweifel, daß England nicht daran denkt, das Mandat über Palästina abzugeben. Der Prozeß von Przylyk Warschau, 23. April. (JTA.) Nach Meldungen der Tagespresse ist die Anklageschrift gegen die Beschuldigten der Vorfälle von Przytyk den Angeklagten bereits zugestellt worden. Angeklagt worden sind vierzehn Juden und dreiundvierzig Nichtjuden, von denen drei Juden und vierunddreißig Nichtjuden sich in Untersuchungshatt befinden. Die polnischen Angeklagten werden von 30 Rechtsanwälten verteidigt werden, die jüdischen von 20 Anwälten. Fast 400 Zeugen sollen geladen werden. Der Prozeß wird vor dem Kreisgericht in Radom stattfinden. Der Prozeß, der ursprünglich Anfang Mai stattfinden sollte, wird wahrscheinlich erst im Herbst vor sich gehen. Als Grund hierfür wird die politische Lage in Polen genannt, die durch den Prozeß im gegenwärtigen Augenblick nur verschärft werden könnte. Das Kreisgericht in Radom hat in der Berufungsinstanz den Anführer der Exzedcntcn von Frzytyk, Korczak, freigesprochen. Korczak war in erster Instanz zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er, wie ihm die Anklage vorwarf, einen antijüdischen Boykott in unzulässiger Weise geleitet hat. Eine Ausnahme bildet ferner die Ausübung der Tätigkeit als Nachlaßverwalter, Testamentsvollstrecker, Pfleger, Vormund usw. Diese Tätigkeit ist, auch wenn sie mit umfangreicher Büroeinrichtung verbunden und berufsmäßig betrieben wird, nicht erlaubnispflichtig. Die Rcchtsbesorgungstätigkeit der Genossenschaften hat das Gesetz gleichfalls nicht erfaßt, da sie schon ohnehin weitgehend unter Aufsicht stehen. Die jüdischen Kreditgenossenschaften dürfen daher die von ihnen geübte Inkassotätigkeit weiter ausführen. Im übrigen aber ist für Privatpersonen jede Art von Inkassotätigkeit verboten, ebenso die Einziehung abgetretener Forderungen. Das Gesetz stellt schon in seinem ersten Paragraphen die Einziehung fremder oder zu Einziebungszweeken abgetretener Forderungen der Rechtsberatung ausdrücklich gleich, eine Bestimmung, die für das jüdische Wirtschaftsleben von Bedeutung ist. Dagegen ist die Geltendmachung von Forderungen, die nur zur Sicherheit oder zahlungshalber abgetreten sind, gestattet; sie ist keine fremde Rechtsangelegen heit. Es liegt in der Natur der Sache, daß mit vielen Berufen, wie Hypothckenniakier, Spediteur, Hausverwalter, eine Rechtsbesorgung Hand in Hand gellt. Steht diese mit der Haupttätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang, vertritt z. B. ein Hausverwalter die Mietsangelegenhcitcu vor Gericht, erteilt ein Hypothekenmakler in der von ihm bearbeiteten Sache eine Rechtsauskunft, so daß die Rechtsbcratung nur eine Nebentätigkeit des Hauptberufs darstellt, so ist sie genehmigungsfrei. Auch dürfen Angestellte die Rechtsangelegenheiten ihres Dienstherrn besorgen. Fs wird daher beispiclsweise nichts dagegen einzuwendeii sein, daß ein Abzahiungsgeschäft einen Angestellten mit der Wahrnehmung seiner Termine vor Gericht beauftragt. Das Aiigestelltenvcrhältnis darf aber nicht zu einer Umgehung des Erlaubnis- Zwanges mißbraucht werden; z. B. darf sich nicht ein Jude bei mehreren Firmen als Rechtsberater anstellen lassen, weil dies eine Tarnung wäre. Ebensowenig können Juden als Angestellte arischer Rechtskonsulenten die Rechtsbcratung ausiihen, weil auch dies als Umgehung angesehen würde. Eine weitere Ausnahme gilt endlich für Vereinigungen und Stellen, die auf berufsständischer oder ähnlicher Grundläge gebildet sind. Ihnen ist es gestattet, im Rahmen ihres Aufgabenkreises ihren Mitgliedern Rat und Hilfe in Rechtsangclegcnheitcn zu gewähren. Zu solchen Vereinigungen rechnet der Verfasser z. B. Mietervereinigungen, Haus- und Grimdbesit/crvereinc, Kartelle, ärztliche Einziehungsstellen u. dgl. Es muß sich immer um einen Zusammenschluß von Menschen mit gleichen oder ähnlichen wirtschaftlichen Interessen handeln (S. 43). Wie die Grenze bei den verschieden gelagerten Verhältnissen der einzelnen Vereinigungen zu ziehen ist, kann — führt der Kommentar aus — zweifelhaft sein, ist aber von geringer praktischer Bedeutung, da der Gesetzgeber sich das jederzeitige Verbot dieser Form der Reclitsberatung Vorbehalten hat. Die zahlreichen jüdischen Vereine, zu deren Programm auch die juristische Betreuung ihrer Mitglieder gehört, werden daher ihre Rechtsberatung nur dann weiter ausüben dürfen, wenn es sich bei ihnen um eine Interessengemeinschaft auf wirtschattlicher oder ähnlicher Grundlage handelt, was bei vielen von ihnen der Fall ist. Außer mit der Rechtsberatung befaßt sich der Kornmentar mit der Hilfe in S t e 11 e r s a c 11 e n, die gleichfalls infolge des Konzessionszwangs den Juden verschlossen, ist. Auch hier gelten dieselben Ausnahmen wie bei den Rechtsberatern; z. B. dürfen Vermögcnsvcrwalter auch die zugehörigen Steuersachen bearbeiten; Angestellte sind nicht ehindert, die Steuersachen ihres Dienstherrn zu erledigen, ei der Enge des in Frage kommenden Gebiets ist dieser Teil des Kommentars für Juden ohne sonderliches Interesse. Justizrat L i s s n e r, Berlin Jüdische Abordnung beim tschechischen Staatspräsidenten Prag, 22. April. (JTA.) Der Präsident der Tschecheslowakischen Republik, br. Eduard Bene sch, empfing eine Delegation der Jüdischen Partei in der Tsehechoslowakei und des Zionistischen Zentralverbandes, die aus den Abgeordneten Dr. Angelo Goldstein lind Dr. Chaim Kugel, dem Vorsitzenden der Jüdischen Partei, Ing. Ernst Frischer, und dem Vorsitzenden des Zionistisehen Zentralverbandes, Dr. Josef Ruf eisen, bestand. Die Delegation sprach dem Präsidenten Glückwünsche zu seiner Wahl aus. Präsident ßenesch dankte der Delegation und sagte, er wisse, daß die jüdische Minderheit in der Tschechoslowakei sich loyal zum tschechoslowakischen Staat verhalte. Präsident Benesch fügte hinzu, es sei bekannt, wie seine Politik gegenüber der jüdischen Renaissancebewegung als Minister fiir auswärtige Angelegenheiten gewesen ist. Ich versichere Ihnen, so sagte Präsident Benesch, daß ich auch weiterhin diese Politik konsequent in meinem neuen Amte verfolgen werde. Die Schaffung eines Jüdischen Nationalheims wird sich auf die Stellung der Juden in der ganzen Welt günstig auswirken. Die Abordnung unterbreitete Präsident Benesch ein M e * morandum, in dem sie um Unterstützung der Bemühungen um die Verstaatlichung und den Aushau des hebräischen Schulwerks in Karpatho-Rußland, um Ausbau der Sozialfürsorge fiir die jüdische Jugend, um Demokratisierung der Wahlstatuten der Kultusgcmcinden und ihrer höheren Organisationseinheiten, besonders im Osten der Republik, und utn eine wohlwollende Behandlung in der Staatsangehörigkeitsfrage bittet. Bestrafte Einzelaktionen Vor dem Schöffengericht Gießen hatten sich laut ״Frankfurter Zeitung“ vom 24. April sechs jüngere Männer wegen Einzclakt-ionen gegen Juden zu verant- Worten, die sie im vorigen Jahre, i!1 der Nacht vom 15. zum 16. September, also wenige Stunden nach Erlaß der Niirnberger Gesetze, in Nieder-Oll men im Kreise Alsfeld begangen hatten. Sie hatten vorher gezecht und waren dann auf den Vorschlag des einen von ihnen daran gegangen, jüdischen Einwohnern die Fenster einzuwerfen und die Synagoge ausz.iiräumen. Tatsächlich wurden bei mehreren jüdischon Einwohnern Fensterscheiben cingcworfen und Tiiren beschädigt, in der Synagoge wurden Einrichtnngsgogcnstände zerstört und zum Fenster hinausgeworfen; die jüdische Rcligionsgemeinde schätzte den verursachten Schaden auf 5000 Reichsmark. Vor Gericht berief sich der Hauptangeklagte daran!, daß er in der fraglichen Nacht sinnlos betrunken gewesen sei. Der Staatsanwalt erklärte, es habe der strikte Betehl des Führers und Reichskanzlers Vorgelegen, daß Finzelaktionen gegen Juden zu unterbleiben hätten, und verlangte eine empfindliche Sfrafe. Das Gericht berücksichtigte bei allen Angeklagten ihre Trunkenheit als strafmildernd und verurteilte sie unter Anrechnung eines Teiles der Schutzhaft zu drei Wochen bis zu zwei Monaten Gefängnis. f