Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 30-31 (17.4.1936)
- Date
- 1936-04-17
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite IO J 0 D! £ r H p יי I' M ח s r H A u Nr. 30/31, 17. IV. 1936 Islamisches und jüdisches Recht Anläülkii cles Lrsdicincns von Bergsträssers ״Grund/iige dos Islamischen Bodits I. Das ״Ges et/“ ist im Judentum wie im Islam der Wesenskern der Religion, nicht die Dogmatik, (leset/ lind Recht umfassen in beuh-11 Kultn-rkreisen außer der Regelung des Kuftes und außer dein Rechtsstoff in unserem Sinn das menschliche i eben in allen, auch den profansten Acttßertmgen Der bunte Komplex der ״Halachali“ dringt ebenso wie die islamische Pfbelitenlehre in alle I.ebensgebiete, die heute für uns außerhalb des Religiösen und Rechtlichen liegen. Jeder Atem/ug wird unter die Begriffe ״!,flicht“ — ״verboten— ‘׳ ״indifferent״ gesteht. Die bratge der ״Reformierharkeit“ oder Verjun'gbnrkeif des Judentums lauft genau wie im Islam auf die Frage hinaus, ob man von dem jüdischen oder islamischen Recht in seiner sp deren erstarrten Gestalt loskonimen kann. Es handelt sich in beiden Füllen tun 11״ e i I i g e s Recht“, wobei man unseren auf dem römischen Recht erwachsenen Begriff des Rechts mit seiner ״blinden" Allgemeingüitigkeit ganz beiseite lassen muß. ln der Typologie ries Rechts nehmen die ״heiligen“ Rechte eine Sonderstellung ein: sie sind ״hete* ronom" und ״irrational". ״! leteronom", weil sie ihren Grund auf göttliche Autorität /uriickfiihmi, die sich in der schriftliehet) Und imimlliehen I eine, in Koran und Tradition ntanifestiert. Trotz der inteilcl.h!;׳!M1sch-scho!astische!1 Außenseite sind Thora (im w eiteren sinn) und high (das islamische Recht) aiißei'deitt irrational in dem Sinn, daß die Regeln der beiden autoritativ kraft ihrebloßen \ orltandenseins gelten, nicht vermöge enn r eignen Sin11h1׳t,i׳׳keit. Auch das kanonische Recht ist ein iii-tori^eh und geogranhiseh dem jüdischen und 1nol1a11mted;!11i>ei1e!1 benachbarter Tvp. Das j ii d i s c h e Recht weist bekanntir-li einen dengelten Bruch auf, /wischen dem Recht eine- -o!1\ ei ,men Staates mul dem Recht einer Diaspora ohiii st.iath,!׳es 1 igeiib bei! sdum in ziemlich früher Ent- Wicklung, und einen viel so!!ereil Bruch /wischen dem int ganzen jiiionumcn. Recht einer geduldeten Minderheit mit (iu-trvi ht und den! zum Ritus und Zeremonial verflüchtigten Recht einer 11,ach der I man/ipation gleichberechtigten Konfc-'ion. I ).1s alte jmli-ehe Recht hat in der Tat die größte I estigkut und t irM'hliKNeniicit hinter sieh, infolge des Drucks von ,itibeii seit dem Verlust der staatlichen Selbständigkeit bis zur I in.!11,׳;1־,itnni und kraft eines unverbrüchlichen Zusammengehonnkeitsbey, uli'oeius, das!זו■t der < )cffttitng des Ghettos tinliiulb.ar aiisemamlei hraelt. Dm Vorschriften der lialacha bildeten das! im;ende Hand, einen eisernen Reif, der das Ganze aul Gedeih und Verderb /iisammenhieU, Das kanonische und da-• islamische Recht stellen dem gegenüber unter di nt I )!..׳!;:■יוסוו,oii ..Kirche" und ,,Staat", wobei der ,,Staat“ nicht v 1 e beim Judentum eine fremde, von außen eingreifende Macht d.tt'st 1 Sit, Mindeni bis zur sehr spaten Bildung der modernen nationalen Staaten christlich (wie beim mittelaltcrliehen ota.it) oder bewußt Islamisch ist. Die gesct/1 -w isscnschaftl.cltc Tätigkeit, die Erforschung des Gesetzes nehmen im Islam und im Judentunt eine zentrale religiöse Stelle ein: ״Erforschung“ und ״Gesetz־׳ haben indes mit unseren gleichlautenden Begriffen wenig gemein. Die!,;'lege der religiösen Gesetzlichkeit unter dem the■okratischeit Kalifat ist von beispielhafter Eindringlichkeit;111׳ Wesen und MöglitItkeit der jüdischen ״Qcset/estreue“ bei der ideellen Annahme einer cigenstaatlichen Verantworthehkeit, wenn man sich Staats- und Verwaltungstatigkeit ,,unter der I falaehah“ im eignen Staat nur aus/.udenken wagt, (iold zieher hat uns quellenmäßig von dem Verhalten ries frommen (in der vollkommensten Rechtgläubigkeit geschulten) Kalifen Omar II. erzählt, dessen ״Gesetzestreue"'• ihn für die .Anforderungen von Politik und Verwaltung untauglich machte und der deshalb den Sturz, seines Hauses vorbereiten half, Omar II. gab seinem Statthalter in Entessa, der ihm berichtete, daß die Stadt verwüstet sei und planmäßig mit einem gewissen Ko ■teiiaufwand wieder aufgebaut werden müsse, die Weisung: ״Befestige sie durch Gerechtigkeit und reinige ihre Stial'.en von der t ’ngerechtigkeit“. Nur in der s t a a t s i r 1׳ m d e 11 Diaspora, wo die Kchilla lediglich einer 1) (•׳, Bergstras-ei s (iruml/iige des islamischen Rechts. Bearbeitet und iictaUsgegebcii von Joseph Schacht; Lehrbucher des Siminars für orientalische Sprachen zu Berlin, l!d. XX\\ . Peihn und l.cip/ig (Verlag von Walter de Gravier (.0.1. IG'), Selbstverwaltung und eines ״Beth-din“ bedurfte, konnte die geschlossene Lebensform des talniudischen Judentums im Osten und Westen mehr als anderthalb Jahrtausende Bestand haben. Für den einsehn ״idendeti Wandel dieses Zustands der jüdischen Autonomie ist vielleicht kein Dokunient aufschlttßreicher als Moses M e n d e I s s o h n s ״Ritualgesctze der Juden, betreffend Frbschaften, V'ormundschaftssachen, Testamente und Fhesachen, insoweit sie das Mein und Dein angehen“ (Berlin, bev Christian Friedrich Voß, 177$). Dieses ■System des j ii d i s c 11 e n Rechts nach dem Schttlchan-Aruch stellte Mendelssohn aut Veranlassung des Berliner Oberrabbiners Hirschel Lewin zusammen, der vom preußischen Justi/departement zur Vorlage des damals geltenden jüdischen Rechts aufgefordert wurde. Das war der Auftakt zum Bruch der jüdischen Rechtsautonomie und damit zum ״Bittttl-Thora“, zur Abschaffung der Thora auf den zur Säkularisierung reifen Gebieten. Dieser ״Bittul-Thora“ wurde den gesetzestreuen Juden (das war damals die gesamte, noch nicht emanzipierte Judcnlieit) zwar seinerzeit aufgezwitngen, aber diese erfuhr damit Schicksals- und entwickluiigsmäßig einen inneren Gestalt- und Bedeutungswandel. Das ist der Sinn des Satzes von Leo Bacck aus dem Jahre 1929: ״Fs ist kein Wesensunterschied zwischen dem Liberalismus und der Orthodoxie, kein qualitativer Unterschied, mir ein quantitativer, seit der Chosclien-ha-mischpat vom Staat unter Zustimmung oder wenigstens Duldung auch seitens der Orthodoxie okkupiert ist“. Der Typ des islamischen Rechts und der islamischen Rechtswissenschaft läßt uns diesen vom menschlichen Einzelwillen unabhängigen Vorgang am tiefsten verstehen. II. Als im August 1933 der große Gelehrte Gotthelf Bergsträsser vorzeitig starb, befand sich unter seinen zahlreichen unvollendeten Arbeiten auch das Manuskript seiner im Wintersemester 1928/29 an der Universität München gehaltenen Vorlesung über islamisches Recht. Sein Schüler, Professor Joseph Schacht, hat nun in mustergültiger Weise, die den Dank aller Lernenden verdient, die Buchausgabe besorgt. Wie Bergsträssers (auch aus einer Münchener Vorlesutig lierausgewachscnen) ״Einführung in die semitischen Sprachen) (München 1928) bietet auch der neue Abriß des mohammedanischen Rechts konzentrierten, streng geordneten Stoff aus ersten Quellen. Die Darstellung ist jedem überflüssigen Wort abhold und bringt nur gesichertes, wiederholt von ersten Fachkennern überprüftes Wissensgut. Vor allem sind die schwierigen arabischen Termini (in der bekannten wissenschaftlichen, die arabischen Lautzeichen ersetzenden Transkription) auf das gewissenhafteste in der Originalsprache und in der Uebersetzitng wiedergegeben. Der Verfasser dieses Referats gehört zu den Schülern Bergsträssers, hat selbst die Vorlesung Bergsträssers über islamisches Recht in München gehört und war aktiver Teilnehmer der sich daran anschließenden, sehr intensiven Seminart'tbiingen, die schwere arabische Texte zum Gegenstand hatten. Es ließe sich sonst nicht leicht ermessen, daß hier eine imponierende Gelehrtenarbeit vor uns hegt, die bei der heute noch immer sehr in den Anfängen steckenden Erforschung des Stoffes bahnbrechend genannt werden kann. Wer auf zuverlässige Weise mit mohatnmedanischcm und echt arabischem Geist vertraut werden will, muß einen Zugang zur arabischen Sprache und zum islamischen Religions- und Rcclitsdenken zu gewinnen suchen. Der nette Grundriß ist ein äußerst wertvoller Behelf auf diesem steinigen Weg. Wir haben die unentbehrlichen Werke von Goldziher über Koran-Auslegungen und das Kapitel über die ״Entwicklung des Gesetzes“ (in den Vorlesungen über den Islam), ferner Juynbolls ״Handbuch des islamischen Oe- Set/es״, aber eine systematische exakte Ausarbeitung des eigentlichen Privat-, Straf- und Prozeßrechts im heutigen Sinn, abgclöst von der islamitischen Pflichtenlehrc über Kultus und Ritus, haben wir noch nicht. Bei der IJneinhcitlichkeit des islamischen Rechts mußte der Verfasser sich zur konkreten Erfassung der Rechtsinstitute für seine Darstellung zu einer der vier mohammedanischen .,Rechtskonfessionen“ entscheiden. Er legte die nach Abtt-Hattifa (gestorben 767 nach Chr.) benannte Lehre der llannafitcn, als hannafitisches Recht, seiner Bearbeitung zugrunde; es ist dies die im Islam einflußreichste Schule, die auch von den Türken angenommen wurde. Die bisherigen europäischen Rcchtsdarstcllungcn sind durch praktische, meist durch koloniale Interessen mit bestimmt worden, während Bergsträsser ein bestimmtes Werk der ungetrübten, noch nicht europäisierten Tradition in der voll entwickelten Gestalt der Lehre zum Ausgangspunkt nimmt. Wir erhalten so in acht Kapiteln außer einem Uebcrblick über die islamische Rcchtsgeschichte, über die einheimischen Rechtsdarstellungen, ferner über Geltung und Charakter des islamischen Rechts, ein richtiges System des hannafitischen Zivilrechts (Rechtsgeschäftliche Grundbegriffe — Personen — Sachen — Schuld- Verhältnisse — Familien- und Erbrecht), des Kriminalreehts und des gesamten Prozesses (Zivil- und Strafprozeßrecht). Auf die Figengesct/licitkeit der Grundlehren und Rechtsbegriffe wird dabei durch scharte Herausarbeitung des rechtsv, :׳:?eiisi!mftiiehen Wortschatzes besonderer Wert gelegt, unter "ernhalttmg fremder, europäischer Vorstellungen und ahnlieber, in Wahrheit wesensfremder Rechtsgestaltungen. Damit ist der Grund gelegt für eine z u v e r 1 ä s s ig e Rechtsvergleichuttg, die nicht nur nach den verschiedenen Rechtsauffassungen und verschiedenartigen, rechtlich festgelegten zwischenmenschlichen Beziehungen fragt, sondern die sich auch der grundlegenden Eigenart der Rechtsgestaltung, des Rechtsdenkens in den besonderen Kiilttirkreisen bewußt wird. Das islamische Recht stellt sielt danach (nicht im Sinne flacher empirisch-praktischer Rechtsvergleichung) als ein Gebilde so grundverschiedenen Wesens von allen irgendwo sonst vorhandenen Rechtsformen heraus, daß es trotz der Aehnlichkeit des Rechtsstoffes ttnd der Satzungsform mit anderen Rechten, in der Tat unersetzlich ist, um daran eine ganz spezifische Möglichkeit der Rechtsgestaltung zu erkennen, und zwar ein Rechtsdenken, das dem alten jüdischen Rechtsdenken verwandt ist. Dr. Ludwig Fcuchtwanger Eine Selbstanzeige ״Das Haus des Herodes“. Bücherei des Schocken-Verlages, Nr. 58. Flavius Joseph tts ist vielleicht der bedeutendste j&- dische Autor im Altertum gewesen und zugleich einer der hervorragendsten klassischen Geschichts- und Geschichterischreiher überhaupt, ein Verfasser nicht auszuschöpfender Werte, in denen und durch die allein die Epoche des zweiten Tempels, der zweite Höhepunkt und die Wende des jüdischen Altertums, uns überliefert und erhalten ist. So der Lebenslaut und das Wirken des Königs Herodes, dieses halbjüdischen Caesars und Gewaltherrschers, der für seine Zeit und in seiner Person an Glück und Glanz, Tapferkeit und Grausamkeit alle die Züge zu wiederholen scheint, die die biblische Geschichte von den Taten und dem Leben der Könige David und Salomo berichtet. Ohne den Josephus hätten wir über Hercules an Zeugnissen kaum mehr als ein talmudisches Fragment vom Tode der Mariatnne, die römische Ueberlieferung über ein Wortspiel des Augustus, er möchte lieber die Sau als der Sohn des Herodes gewesen sein, und die neutestamentliche Legende vom bcthlchcmitischen Kindermorde. Dank Josephus ist uns aber das Leben dieses Königs mindestens ebenso ausführlich bekannt wie das eines der römischen Kaiser. Die Anlage der beiden Hauptwerke des Josephus, von denen das eine mit der Epoche des Herodes endet, während das andere mit der unmittelbar vorherodianischen beginnt, bedingt es zudem, daß die Vita des Herodes in zwei Rezensionen vorliegt, die sich gegenseitig ergänzen. Welche Wirkungen sich dem von Josephus rnitgeteilten Stoffe abgewinnen lassen, zeigt Hebbels Gestaltung der dramatischen Auseinandersetzung /,wischen dein König und der Königin, und dabei ist dieser Konflikt nur der Auftakt zu der großen häuslichen Tragödie des Herodes, der nacheinander, dem Zwang eines unerbittlichen Schicksals folgend, drei Söhne, denen er die Thronfolge zugedacht hatte, töten lassen mußte, den letzten sogar zu der Stunde, da er selbst schon auf dem Sterbebette lag. Weil es Josephus aber vor allem auf die Darstellung der Gesamtgeschichte Israels, und nicht so sehr auf die Abrundung einer einzelnen Biographie ankommt, müssen, um ein geschlossenes Bild von Aufstieg und Ende des Herodes zu gewinnen, die betreffenden Kapitel und Abschnitte aus den zwei Werken des Josephus herausgeschält und in einer netten Redaktion dargeboten werden. Dieser Versuch ist in dem Bändchen ״Das Haus des Herodes“ unternommen, welches, unter ausschließlicher Verwendung der Worte des Josephus, aber in freier Anordnung und Gliederung des Materials, dem Leser eine markante Figur der jüdischen Antike nahebringen und gleichzeitig die Kenntnis einer überzeitlichen Tragödie vermitteln will. Emanuel bin Gorion Aus dem Ungarischen übertragen von Ludwig Bato 6. ״(,■!!סין,, NäM-Mruek verböte» lieb Ji/rltitk schälte sich aus seinem Talis und breitete ihn über die Schulter״ des Försters. Schon laut sprach dieser den Scgctissprucli über die Thora. Auch das kann er? Hat er ״No doch etwas mit der Thora zu tun? Vielleicht saß auch er in seiner Kindheit im Cheder hinter der ״Mitt- Irren Pforte? Und wieviel Geld er nur vor der Thora gespendet hat? Mehr, als alle anderen zusammen. Weil er so reieli Nt? ()der weil er so gottlos ist?... Der Si'hahhalhesiiih des Försters war nur eine Art Vor- Bereitung, um sieh für die ״furchtbaren Tage“ einen Sitz, in Schul zu sichern. Als am nächsten Tage in der Morgendämlnerung niuh wir Kinder im Halbschlaf aus dem Bett sprangen und in der kühlen Schul unsere Seelen für die herannahenden hohen Feiertage läuterten, kam der Förster nicht. Der Vorbei er der ״Seliciios“, der rotbärtige Reh Selig, dessen mächtige, klingende Stimme, so seltien mir, geradezu den Himmel dur< hbridit, sang, indem er die Arme gegen den Himmel ausbreitete und das Herz, erzittern machte: ״Haneseliomo joch . . ״Dein ist die Seele, auch der Körper ist dein“... Ls sind doch große Tage... Anders ist die Frühdiimmerung, anders der Morgen und wieder anders die Mitfagssonne. Anders halten wir das Gebetbuch in der Hand und anders spricht die Gemeinde heim Zusnmmenrolten der Thora das Gehet lür die in der Welt umherirrenden Brüder. In der 1 lalhdiimmerung des Morgengrauens sahen wir die Zerstreuten und Uitiherirrcnden auf ferner F.rde und Meeren, die von Heimweh ergriffen, sich zumindest für die heiligen Tuge nach Hause sehnen. Und da lebten vor uns die in der ״Mittleren Pforte“ gesehenen Bilder auf von den in Gefangenschaft Verschleppten, den Flüchtlingen und ihren Leiden. An den drei Lagen der hohen Feste kam auch der Förster in Stint!, Die Leute aus S/ücsi trafen schon am Vortage .samt Kind und Kegel auf vollbcpaektcn Leiterwagen ein und quartierten sich bei den Juden in unserem Dorfe ein, um die Stunden der Andacht wegen des langen Weges nicht verkürzen zu müssen. Die ganze Schul war in reines Weiß gekleidet. An der Bundeslade hing ein weißer .Atlasvorhang, den meine Mutter angefertigt hatte. Auf jedem Betpult lag ein weißes Tuch. Und rings an den Wänden steckten große weiße Kerzen. Auch der Förster war in den Talis gehüllt, darunter sah man das weiße Sterbekleid, den Kittel, und die weiße, sil!»erl>etreßte Mütze, das ״Hüuberl“ auf dem Kopfe. Jetzt unterschied er sich durch nichts mehr von den übrigen. Er betete laut, und oft ging seine Stimme in Schluchzen über. War es das Schluchzen der Buße und Furcht, weil er die Gebote der Thora nicht erfüllte? Mich nahm mein Vater zu sich, und indem ich mich unter seinen, über den Kopf gebreiteten bauschigen weißen Talis, wie das Junge im Nestlein, verkroch, piepste ich die Gebete: ״So lasse denn kommen. Ewiger, unser Gott, deine Furcht ül>er alle deine Werke und ein Bangen ergreife alles, was du geschaffen. .. Und da wirst du herrschen allein, o Ewiger, über alle deine Werke auf dem Berge Zion, der Stätte deiner Herrlichkeit und in Jeruschalajim, deiner heiligen Stadt. . Aus den Augen meines Vaters fielen die Tränen ins Gebetbuch, das in meiner Hand vor Nässe fast zerging. Und das Gebetbuch war jetzt fast 80 groß wie das Buch der ״Mittleren Pforte“. Audi Verzierungen waren darin zu sehen. In Schlangen, Skorpionen, Hirschen und verschiedenen Vögeln auslaufende phantastische hebräische Letternfiguren. Uns Kindern gefiel übrigens Jom Kippur viel besser als der Neujahrstag. Da fühlten wir uns viel freier. Wir konnten uns im Schulhof länger sonnen, während die (»roßen darin ihre großen Rechnungen erledigten und sich nicht viel um uns, die Kleinen, kümmerten. Wir wußten, daß der heiligste Tag Jom Kippur, der große Tag der Versöhnung ist, Aber es gab ja fast vor jedem Neumond einen ״kleinen Jom Kippur“, als wir uns in der Schul versammelten und das Oschamnu sprachen . .. Der Zauber der Neuheit ist unter den elf kleinen Jom Kippurim verblaßt. Ich stellte mir die Stiche irgendwie so vor, als oh im Laden mein Vater auf die Schublade die kleinen Schulden der Bauern zunächst mit Kreide aufschreibt. Es verlohnt sich nicht für ein bis z.wei Wochen, sie ins große Buch einzutragen. Kommt der Bauer und zahlt, so wird es abgewischt. Auch im Himmel werden für je einen Monat irgendwo vorübergehend auf den himmlischen Schubladen die kleinen Schulden verzeichnet, die man dann am kleinen Jom Kippur streichen lassen kann. Am großer! Jom Kippur hingegen kommt das Hauptbuch hervor, wo schon die großen Schulden eingetragen sind. Diese lassen sich nicht mehr so leicht erledigen. Aber wir sind noch keine Barmizwa, ״Söhne der Pflicht“. Wir haben noch keine Rechnung. Nur in der! Naehmiltagsslunden hielt mich die Schul gefangen. Da kam die Reihe an die Schilderung der A woda, des O p f e r d i e n s t c s am Jom Kippur in Jeruschalajim. Als auf den Flügeln der mystischen Melodie der Hohepriester von Jerusalem mit den Urim und Tumiin1), mit den goldenen Glöcklein und Granatäpfeln angetan und dem in einem goldenen Schild eingegrabenen Gottosnnmen auf der Stirn erschien... Und an der Türe des Heiligtums erbleicht der rote Byssusfaden zum Zeichen der Verzeihung.., Und Kohanim und Volk fallen aufs Knie und bücken sich und werfen sich aufs .Angesicht ... Wie interessant ist es zu beobachten, wenn der Vorbeter mit geschlossenen Füßen nach rückwärts springt, sich niederheugt, und, indem er mit dem ,Angesicht den Boden berührt, die Melodie weitersingt, so daß sie aus geheimnisvoller Tiefe emporztu|ue11en scheint. Mit welcher Gewandtheit er sich dann erhebt und mit immer noch geschlossenen Füßen auf seinen Platz, zurückspringt. Wie mußte erst der Opferdienst in Jeruschalajim sein! ״Wie herrlich war der Hohepriester anzuschauen, wenn er aus dem Allerhciligsten heraustrat! Wie die Rose, die inmitten des Gartens prangt, war der Hohepriester anzusehen. Wie die Krone auf des Königs Stirn, war der Hohepriester anzusehen... Wie der Bräutigam, vor Seligkeit strahlend, war der Hohepriester an/.usehen .., Wohl dem Auge, das da alles hat gesehen... Aber um der Sünden unserer Väter willen wurde das Heiligtum zerstört... nun haben wir keinen Führer wie in den Tagen der Vorzeit, noch einen Hohepriester, um unsere Opfer darzubringen, noch einen Altar, um zu opfern...“ Heil Reb Jizehak, der zumindest die Stfltte erblicken durfte...! Aber noch lieber hatte ich die Tage nach Jom Kippur. Da durfte ich mich wieder in restlosem Genüsse der Ferien betätigen. Da durfte ich mithelfen beim Ausschmücken der Laubhütte, farbiges Papier ausschneiden und Sterne flechten. Und Ringlein und dünne Türme aus den Palmenblättem des vorjährigen ״Lulav“ anfertigen. Mein Vater stand auf der obersten Sprosse der an die Laubhütte angelehnten Leiter, und ich reichte ihm die Eichenäste, die er säuberlich nebeneinander legte, behutsam, damit ein Zuviel an Sonne und ein Zuviel an Schatten vermieden werde, und daß die Aeste fest ineinandergreifen, damit der Herbstwind sie nicht davontrage. Und dann hinaufsteigen auf den benachbarten Berg Vleskcrö und wilden Thymian pflücken und damit die Schul voll behängen. Und am Abend in der halbdämmerigen Laubhülle sitzen und warten, daß eintreten himmlische Gäste: ג) Los tafeln.