Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 26 (31.3.1936)
- Date
- 1936-03-31
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 26. 31. III. 1936 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 5 Ablehnung der Einstellung einer Zwangsversteigerung Nach § 5 der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 26. Mai 1933 ist die Zwangsversteigerung eines Grund- Stücks auf die Dauer von längstens sechs Monaten einstweilen eiiuustellen, wenn die Nichterfüllung der fälligen Verbindlichkaten auf Umständen beruht, die in der" wirf- *chaftlichen Gesamtentwicklung begründet sind und die abzuwenden der Schuldner nicht in der Lage war. Diese Voraussetzungen hat ein in der Zeitschrift .,Deut- *che Rechtspflege“ vom 23, März veröffentlichter Be- Schluß des Landgerichts Magdeburg vom 18. 1. 1936 in einem Falle verneint, in welchem es sich um einen arbeitslosen jüdischen Schuldner handelte, der am 31. 3. 1934 aus seiner Stellung als Geschäftsführer einer Firma auf Grund der von der NSDAP, durchgeführten Alnvehrmaßnahmen gegen Juden entlassen worden war. Am 1. April 1934 setzte der Zinsrückstand ein. Das Gericht bemerkt in seinen Gründen, der Zahlungsverzug beruhe hiernach nicht auf der wirtschaftlichen Gesaintentvvicklung, sei vielmehr eine Folge des politischen Abweh rka m p f e s des deutschen Volkes gegen das Judentum, Das habe mit der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung nichts zu tun. Wenn die Arbeitslosigkeit eines jüdischen Schuldners eine Folge des Abwchrkanipfcs gegen das Judentum ist, so beruht sie nicht auf der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung. Die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung ist dann abzufehnen. Verkehr mit Juden und Kinderer^iehung In einer in der ״Juristischen Wochenschrift“ veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Torgau ist einer Witwe, die mit einem Juden bis in das Jahr 1935 hinein verkehrt hatte, das Personen sorgerecht über ihre Kinder entzogen worden. Durch den jahrelangen Verkehr mit dem Juden, so heilit es in der Begründung, habe sich die Frau eines ehrlosen und unsittlichen Verhaltens schuldig gemacht, das sie zur weiteren Er- Ziehung ihrer Kinder ungeeignet erscheinen lallt. Die Frau habe die Beziehungen zu dein Juden bis in die neueste Zeit fortgesetzt. Sie habe an ihm auch noch zu einer Zeit festgehalten, als die durch den nationalsozialistischer! Staat planmäßig betriebene Aufklärung über die Rassefrage bereits so weit ins Volk gedrungen war, daß jeder einzelne sich über die Verwerflichkeit des Geschlechtsverkehrs zwischen Juden und Ariern klar sein mußte. Sie habe damit die rassepolitischen Bestrebungen des nationalsozialistischen Staates sabotiert. In dem fortdauernden, durch keine eheliche Verbindung gerechtfertigten Geschlechtsverkehr mit dem Juden sei auch eine erhebliche Gefahr für die minderjährigem Söhne der Frau zu erblicken. Das Landgericht pflichtet dem Amts- Bericht darin bei, daß die verwerfliche Gesinnung, die die _ eschvverdeführende Frau bewiesen hat, es notwendig mache, ihr das gesamte Personensorgerecht für ihre minderjährigen Kinder zu entziehen, um c-me ordnungsmäßige Erziehung der Kinder zu brauchbaren Gliedern der deutschen Volksgemelnschaft sicherzustellen. Chaluzim aus Dänemark. Aus Kopenhagen wird uns geschrieben: Dieser Tage sind 25 Chaluzim nach einer griindliehen Ausbildung in der dänischen Landwirtschaft nach Palästina abgereist. Da die Mitteilung über die Zuteilung der Zertifikate plötzlich einlief, konnte von der Zionistischen Vereinigung für Dänemark ein Abschiedsabend für die abreisenden Chawerim nur improvisiert veranstaltet werden. Trotzdem war der Besuch recht stark und der Verlauf des Abends bemerkenswert. Nachdem der Leiter der dänischen Hachscharah, B. Slor, und sein nächster Mitarbeiter auf diesem Gebiete, Julius Margolinsky, den abreisenden Chaluzim ihren Gruß gesagt hatten, wurden mehrere Reden über die Aufgaben der arbeitenden Jugend auf dem Lande in Palästina gehalten. Da der Abend gerade an dem Tage stattiand, an dem die Nachricht von den Ereignissen in Polen einlief, gedachte Dr. Kaplun-Kogan vom ״Zionistischen Einheitsverband Skandinaviens“ der Opfer des Pogroms. Ein an dem Abend gesammelter Betrag ergab eine größere Summe, die sofort nach Polen überwiesen wurde. Dr. K. Die Musterung und Aushebung zum Wehrdienst In einer Verordnung über die Musterung und Aushebung werden die Bestimmungen über die technische Durchf ii I! r u 11 g der Wehrpflicht und des Ersatz- Wesens zum Wehrdienst zusamniengefaßt und die Erfassung der Wehrpflichtigen geregelt. In dieser unter dem Datum vom 21. März ergangenen Verordnung, die an die Stelle einer entsprechenden Verordnung vom Mai des vergangenen Jahres tritt, wird in bezug auf Dienstpflichtige nichtarisclier Abstammung ausdrücklich bemerkt, daß die Verordnung über die Zulassung von Nichtariern zum aktiven Wehrdienst vom 25. Juli 1935 gehe. Danach wird die Musterung selbst ohne Rücksicht auf die Rassenzugehörigkeit durchgeführt. Entsprechend den Bestimmungen des Wehrgesetzes und der dazu ergangenen Ausführungsverordnungen werden die Nichtarier ausnahmslos der Ersatzreserve II überwiesen. Wie die neue Verordnung bestimmt, verbleiben in der Ersatzreserve II Dienstpflichtige bis zum 31. Mär* des Kalenderjahres, in dem sie ihr 35. Lebensjahr vollenden. Im Kriege weiden die Angehörigen der Ersatzreserve II nachgemustert. Der Wehrbezirkskominandeur entscheidet nach den Feststellungen und Vorschlägen der Kreispolizeihehorde und hach dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung bei Dienstpflichtigen, die wegen Abstammung nicht zum aktiven Wehrdienst hcranzuziehen sind, auf Ueberweisung zur Ersatzreserve II. _ a 11111111 in 111111 im iiinii 11 in 1111111:111 min in innii :1■in 1 -< 111 ו וו 1111111 נ ו ב * ן Jüdische Elfern I ב Zum ersten Schulgang und anläßlich der z I Versetzung tragt Eure Kinder ein in das | I Sefer Hafeled I •jr £ 3 Die Aufnahme in ״Das Buch des Kindes" | | (mit Lichtbild) erfolgt im Hauptbüro des | 1 KKL in Jerusalem. Näheres bei den l/er- | | trauensleuten und bei der Zentrale des | | KEREN KAJEME1H LE/ISRAEL f | Berlin W iS, Meinekestraße 10 | | Postscheckkontos Berlin 282 47 i 3 £ 1111 ו1!וווו1ו1)ר in! mtii 1 n n 111111 ü 1 n 1111111111111111111 1111 ווו (Hül l לז ו ז ו ו ו ו IN ALLER KURZE Religiöse Zusammenarbeit Von unserem Berichterstatter K. Paris, den 27. März Die ״Union Patriotes des Francais IsraHites“ hat in diesen Tagen in Paris eine Kundgebung veranstaltet, auf der die jüdisch-christlichen Grundlagen der abendländischen Kultur von Rednern verschiedener Konfessionen behandelt wurden. Die Kundgebung wurde von M. Guiraud, dem Chefredakteur der großen katholischen Zeitung ״La Croix“ präsidiert. Der Präsident führte aus, daß die heutige Lage eine Zusammenarbeit zwischen den drei großen Konfessionen notwendig macht. Die Zivilisation, die auf der Grundlage der jüdischchristlichen Tradition aufgebaiit ist, ist in Gefahr. Die Steigerung des Materialismus gefährdet die heutige Zivilisation, deren Grundlagen von den großen jüdischen Propheten gelegt worden sind. Als nächster Redner sprach für die Katholikcn R. P. Paul Fcrrand vom Orden Nofre Dame de Sion, der einen Kampf für die Erhaltung der religiösen Werfe forderte. Die ״Union Civique des Croyants“ gibt das Beispiel einer Zusammenarbeit zwischen den Konfessionen. Man sucht verschiedene Lösungen politischer, ,wirtschaftlicher und sozialer Art für die heutige Krise, aber das wirkliche Uebel liegt tiefer; es liegt in der moralischen Unsicherheit, in dem Verlust der geistigen Werte. Die französischen Katholiken wollen der alten Zivilisation, die auf der Grundlage des Alten und des Neuen Testamentes aufgebaut ist, treu bleiben. Es handelt sich nicht darum, den Fortschritt aufzuhalten, sondern darum, ihn in die Bahnen der moralischen Vervollkommnung zu lenken. Im Namen der französischen Protestanten sprach der Pastor Wautier d’A y g a 11 i e r e s, Professor der protestantischen Fakultät. Die mystische Seele des französischen Volkes, die von der alten jüdisch-christlichen Tradition genährt ist, ist heute bedroht. Die französischen Protestanten erkennen die Verdienste an, die Israel der Verbreitung der Humanität und der Idee des Monotheismus geleistet hat. Die Aufrufe der Propheten sind von einem Geist tiefster menschlicher Humanität durchträrikt. — Die jüdische Stellungnahme zu den religiösen Problemen der Zeit wurde durch den Großrabbiner Liber, den Direktor der Pariser Rabbinatsschule, dargelegt. Das Judentum hat durch die Propheten, durch die Bibel hekräftigt, daß der Mensch frei ist, daß Gott gerecht ist und daß Friede zwischen den Menschen herrschen soll. Unglücklichcrweise haben 25 Jahrhunderte Judentum und 19 Jahrhunderte Christentum nicht ausgereicht, um die Beziehungen zwischen den Völkern zu entgiften. Die Gläubigen müssen versuchen, ihre Brüder aufzuklären. Am Schluß der Kundgehung wurde eine Resolution angenommen, die zur Wahrung der geistigen Grundlagen der heutigen Zivilisation auffordert. — In diesem Zusammenhang ist auch eine Kundgehung der ״Union Civique des Croyants“ zu erwähnen, die im Pariser Radio stattfand, fm Namen der Katholiken sprach Maurice Dupont, im Namen der Protesfanten E. Handrich, und im Namen der Juden der Dichter Edmond Fl eg über das Thema ״Was uns vereint“. Unter dem Vorsitz des Reichsdrogistenführers Franz Ziegler fand in München eine Tagung des Beirats des bisherigen Deutschen D r o g i s t e!1 v e r b a n d e s unter dem neuen Namen ״Die deutsche Ürogislenschal't“ statt. Nach der neuen Satzung der Deutschen Drogistviischaft, wie sie bei der Tagung festgeiegt wurde, können der Berufsorganisation nur noch Fachdrogisten angehören, die das R e i c 11 s 1) ü r g e rrecht im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen besitzen. fn einer Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien wird bestimmt, daß laufende Kinderbeihilfen nur Eltern erhalten können, die R e i c h s b ii r g e r im Sinne des Reichsbürgergesetzes vorn 15. September 1935 sind. In einer in der ״Juristischen Wochenschrift“ veröffentlichten Bekanntmachung der Reichsrcchtsanwaltskammcr heißt es: ״Gegenüber den teilweise in der (■)Öffentlichkeit _ verbreiteten Gerüchten, wonach sich die ständische Ehrengerichtsbarkeit der Rechtsanwälte noch auf jüdische Kommentare zur Kechtsanwaitsordnung stutzen soll, wird hiermit ausdrück lieh fcstgcstcllt, daß die Ehrengerichte der Anwaltskammer ihre Entscheidungen aus ihrem eigenen Rechtsgewissen schöpfen und es grundsätzlich und bewußt ablehneii, sich zur Begründung ihrer Entscheidungen auf jüdische Kommentare zu beziehen.“ Im rumänischen Senat hielt der frühere Ministerpräsident Jorga eine Rede gegen die ungerechte Behandlung der Minderheiten im allgemeinen und der Juden im besonderen. Prof. Jorga verlangte, daß der Grundsatz des gleichen Rechtes für alle Menschen in der Praxis Ausdruck findet. Im Alter von 89 Jahren starb der ehemalige Professo! für allgemeine Geschichte an der Eidgenössischen Technischcn Hochschule, Prof. Alfred Stern. Hans Wilhelm Steinberg dirigierte mit großem Erfolg in der Kgl. Flämischen Oper in Antwerpen Wagners ״Siegfried“. Die Pressestiinmen rühmen die mitreißende Aufführung. Der in Palästina lebende frühere Frankfurter Maler Jakob N u ß b a u m veranstaltet augenblicklich im Rand Women’s Club zu Johannesburg eine vielbeachtete Ausstellung, die von der dortigen Presse als besonderes Kunstereignis gefeiert wird. Die Ausstellung brachte gleich am ersten Tage namhafte Verkäufe und beweist durch regen Besuch das allgemeine Interesse. Der ״Star“ und ״The Zionist Record“ bringen ausführliche Berichte über den Künstler, dessen in Palästina geschaffene Aquarelle, die alle an dem jetzigen Wirkungsorte am Kinerethsee entstanden sind, besonders beifällig aufgenommen werden. Teppiche / Möbelstoffe / Gardinen H BLUMENFELD, Nürnberg, Adlerstraße 36 I das nun folgte. Irgendein schönes und herzerquickendes Märchen. Obsclion wir auch auf den schmalen Spalten oft genug erbauliehen Dingen begegneten. Wie freuten wir uns der Klugheit des Mur Sutra. In der Herberge wurde ihm das Geld gestohlen. l)a sali er, daß sieh einer der Mitgäste die Hände an dem Kleid eines Gefährten abwischte. ״Sicherlich ist dies der Dieb, der die Sachen seines Nächsten nicht schont.“ Man begann ihn zu verhören, und da gab er das Geld zurück. — Und wie stark mußten nur die alten Juden sein! Wir lernten in der ״Mittleren Pforte“: Wird die Herde draußen uuf der Wiese von einem Wolf angefallen, hat der Hirt für jedes einzelne Tier der Herde Ersatz zu leisten. Denn ״ein Wolf ist noch kein Unglück“. Er hätte es mit ihm aufnehmen sollen! Odor es taucht die Frage auf: ״Wenn wir etw׳ns aus dem Rachen des Löwen, vor einem Büren, Tiger, Panther, aus den Wogen des Meeres, aus dem Strudel des Flusses erretten, haben wir es auszurufen, damit sich der Eigentümer melde?“ Diese Menschen haben mit Wölfen, Löwen, Tigern, Panthern gekämpft, rissen ihnen die Beute aus dem Rachen, stürzten sich in die Wogen des Meeres, in den Strudel der Flüsse, um ein Ding oder einen Menschen zu erretten. Und es gab einen Geizliragen, der einen Löwen an Stelle eines Hundes zum Schutze des Hauses hieltI Ich war ihm ein wenig böse, aber er imponierte mir. Und selbst die Frauen, was waren das nur für überirdische WunderwesenI Denn auq| von solchen lasen wir: Wenn jemand zu seiner Frau spricht: ״Da hast du deinen Scheidebrief, er ist aber nur gültig, so du auf die Himmelskuppel emporsteigst, so du auf den Grund der Unterwelt hinuntersinkst, so du ein hundert Ellen langes Rohr schluckst, 80 du den Großen Ozean zu Fuß durchquerst“, — wurde die Bedingung erfüllt, ist der Sclieidebrief gültig, wurde sie nicht erfüllt, ist er nicht gültig. Also auch solche Redingungen konnten sie erfüllen, dachte ich mir. Warum wäre auch etwas für Leute unmöglich gewesen, die •ich mit solchen Dingen brüsteten: ״Ich habe Adams Buch gesehen, das Tagebuch des ersten Menschen, worin das Schicksal eines jeden Sohnes sämtlicher Geschlechter bis an das Ende der Welt voraus beschrieben war!“ Hier paart sich dos Allwissen mit grenzenlosem Reichtum. Wochenlang lernten wir, wie man sich zu verhalten hat, wenn man auf der Straße verstreutes Geld, verstreute Perlen, Feigenketten, Schachteln mit Datteln, Purpurfüden u. dgl, findet. Da es wahrscheinlich ist, daß ihr Eigentümer auf sie bereits verzichtet hat, so sind sie nicht auszurufen. Vielleicht verstreute absichtlich irgendein Nabob auf der Straße die Silberlinge, die Perlen, die Datteln, die Purpurläden. Möge gut gelaunt sein, wer nach ihm kommt! So lasen wir es im Talmudtraktat ״Mittlere Pforte“, Abschnitt 2, der betitelt ist: ״Ilu meziot“. Was ״meziol“ heißt, weiß auch der vollkommen Unwissende, auch wenn ihm die Wurzel des Wortes unbekannt ist. Meziot Funde. Heute bedeutet ״Mezia“ freilich, daß etwas 80 billig ist, als ob man es gefunden hätte. Damals hieß es aber wirklich eine gefundene Sache. Ausrufen mußte man nur sehr wertvolle Dinge, auf die die Eigentümer ״nicht zu verzichten pflegten“. In erster Reihe ein Buch! Dieses hat der Finder auch zu pflegen. Er ist verpflichtet, alle dreißig Tage einmal darin zu lesen, damit es gelüftet werde. Und wenn der ehrliche Finder nicht lesen kann? Daran dachte man gar nicht. Dort konnte jeder lesen! Ein Mahnstein stand in Jerusalem, darauf stellte sieh nach dem Laubhüttenfest jeder auf, der etwas gefunden hatte, um es auszurnfen. /um Feste fanden sieh die Wallfahrer ein, nicht nur aus Palästina, auch aus fernen Landen, und da verbreitete sich der Ausruf wie Lauffeuer. Wie kleinlich kam uns dagegen der Ausruf in unserer kleinen Schul vor, mit dem die verlorenen und gefundenen Sachen bekanntgegeben wurden. Was konnte man hier finden? Perlen, Datteln und Purpur bestimmt nicht! ״Wie lange soll ausgerufen werden?“ — fragt der Talmud.— Nach Rabban Gamiiel fünfzehn Tage nach dem Feste, bis auch der letzte Wallfahrer vom Lande Israel bis zum Euphrat gelangen könne. So kann die Kunde von der gefundenen Habe auch bis dorthin gelangen. Und wann soll man das Gehet für den Regen beginnen? Ebenfalls fünfzehn Tage nach dem Feste, damit auch der letzte Wallfahrer unterwegs, bevor er zum Euphrat kommt, nicht naß werde. (Denn daß der Beginn des Regens von diesem Gebet ahhänge, darüber konnte nicht der geringste Zweifel obwalten.) Dies geschah aber nur zur Zeit des ersten Tempels, als die Wallfahrer zum Feste in Jerusalem in solcher Menge erschienen ״wie Sand am Meere". Von Jerusalem bis zum Euphrat begleiteten wir in unserer Phantasie die Karawanen. W'ir wußten, welch biendenden Feste in der Heiligen Stadt gefeiert wurden, als die Kohanim im Heiligtum dienten und die Leviten König Davids Psalmen mit Harfen, Gesang, Posaunen und zehnsuitigem Psalter begleiteten. ״Und um unserer Sünden willen“ — sprachen wir in klagendem Tone im Mussnfgebete an den Wallfahrtsfesten — ״wurden wir verbannt aus unserem Lande und entfernt von unserem Boden und können nimmer hin• aufziehen und erscheinen und uns beugen vor dir und tun, was unsere Pflicht und Schuld ist, in dem erwählten Hause, in dem großen und heiligen Tempel“ ... Hier wurde uns die Liehe zu Zion eingeimpft, das wir in unser tägliche;. Gebet cinsehlossen. Wir verstanden vollauf, was wir im Morgengebet hebräisch sagten: ״Laß ein neues Licht über Zion leuchten und uns alle bald des Uchtes würdig und teilhaftig werden ..." Wir verstanden es und beteten in Andacht. M ir nahmen alles zu Herzen, was wir hinter der ״Mitt* leren Pforte“ gehört und gelernt hatten. Ein besonderer Ernst schwebte über uns, der jeden kindlichen Leichtsinn vertrieb. Das Leben war kein Spiel für uns. Beschäftigten wir uns doch schon im Alter von sechs Jahren mit don schwerwiegendsten Fragen. ״Jeder, der in die Hölle des Gehinom gerät, wird von dort befreit, mit drei Ausnahmen und diese sind: Wer zu der Frau eines Gatten geht, wer seinen Freund beschämt und wer seinen Nächsten beim Spottnamen nennt.“ Von der ersten Sache verstanden wir blutwenig, ahnten jedoch, daß es eine entsetzliche Sünde sein müsse: zur Frau eines Gatten zu gehen. Viel lernten wir damals von derartigen Dingen. Vielleicht wurde uns zu dieser Zeit das Bewußtsein des Verbotes, ohne irgendeinen bösen Gedanken zu erwecken, zutiefst ins Hirn eingeprägt. Weiter hieß es: ״Hat jemand seinen Nächsten be~ schämt, so ist dies, als oh er Blut vergossen hätte.“ So lehrte ein Tanaite vor Rabbi Nachum und der Meister sprach zustimmend: ״Du Imst sehr richtig gesprochen. Denn die Röte verschwindet und die Weiße kommt zum Vorschein.“ Der beschämte Mensch erbleicht, das Blut weicht aus dem Gesichte, das Beschämen kommt also dem Rlutvergießen gleich. Und Rabbi Schimon ben Jochai spricht: ״Der Mensch stürze sich eher in einen eisernen Ofen, bevor er seinen Nächsten vor anderen beschäme.“ Denn aus dem eisernen Ofen kann seine Seele noch immer rein zum. Himmel emporsleigen, wenn er jedoch seinen Nächsten beschämt, wird er zum ewigen Fegefeuer der Hölle verdammt sein. Und da fragt der Talmud: ״Weshalb wird besonders hervorgehoben, daß jemand seinen Nächsten beim Spottnamen nennt? Ist doch auch dies eine Beschämung!“ Und da lautet die Antwort: ״Selbst wenn er sich an den Spottnamen so gewöhnt hätte, wie wenn er sein eigener Naui« wäre und es gar nicht als Beschämung betrachtet, ist es trotzdem eine Sünde!“ (Fortsetzung folgt.)