Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 25 (27.3.1936)
- Date
- 1936-03-27
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Seit« 1A jnr>1cruc p׳(Nr>«rMAU Nr. 25, 27. ffl. 1936 rjisniu Siedlungswesen / h. Ernst Kartoffeln und Tomaten Der steigende Bedarf an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die guten Preise, die für die inländischen Produkte erzielt wurden, haben zu einem sich dauernd vergrößernden Anbau von bestimmten üemüsensorten, hauptsächlich Kartoffeln und Tomaten, geführt. Die folgenden Zahlen zeigen die Entwicklung im Kartoffelanbau in den letzten Jahren: Anbaufläche Ertrag in Tonnen 1951 2344 Dunam 821 1m ״ 329 2 1018 מוין 5000 2500 1934 6231 3000 1935 12000 . 6500 (•chittungtweise) Auch in der Tomatcnkultur sieht man einen ähnlichen Aufstieg, wie die folgende Tabelle zeigt: Anhaufläche Ertrag in Tonnen Wert in Pfunden ליי׳ו 22 865 Dunam 7 97S 35 361 WM 29 566 7 471 36 842 WM 31 654!1 201 51 173 1935 ״ 216 33 16 486 110153 Beide ■ Tabellen 11 imfassen die gesamte palästiuensi sehe, sou 01 11 jüdische wie arabische Prodtik tioa. Der ve rgrüßertc Ar 1'nati besonders von Ka rtoliein «in 1 stark von der Regierung geförih■ rt, die jalir lieh größere Quanten von Saatkai unfein importiert und an die Landwirte abgibt. Auch!!er M asehbir, die Einkaufskooperative der jüdischen Arbeiterschaft, importiert jedes Jahr größere Mengen von Saat- Kartoffeln für die landwirtschaftlichen Siedlungert. Zollschutz für Tomaten gefordert Welche Bedeutung dem Tomaten;tubau heute?!!kommt, erhellt daraus,!!all die Tomate unter den landwirtschaftlichen palästinensischen Produkten, w as ihren (.!ekhvert anlangt, bcrcifs die fünfte Stelle einnimmt. An erster Stelle stehen Zitrusfrüchte, danach Weizen, (!erste und Olivenöl. Wahrscheinlich wird die Tomate in nächster Zeit an die dritte Stelle gleich muh Zitrusfrüchten und Weizen rücken. Die weitere Wichtigkeit dieses Zweiges liegt darin, daß der grolle Ertrag aus einer verhältnismäflig kleinen fdüche gewonnen wird. Als Vergleich kann dienen, daß zum Beispiel Sesamsamen, der an der sechsten Stelle mit einem Wert von etwa £ 107 000 rangiert, eine Anbaufläche von etwa 270 000 Dunam erfordert, also beinahe das Neunfache des für die Tomate nötigen Bodens. Wichtig ist ferner die Tatsache, daß die Tomate nicht nur leicht absetzbar ist, sondern auch sofort Barciunahmcn bringt, während bei anderen landwirtschaftlichen ' Produkten, z, B. Zitrustt/iichten, die Zahlungen erst nach einer bestimmten Zeit erfolgen. Wie groß die Bedeutung dieses Zweiges für die jüdische Wirtschaft ist, ergibt sieh aus den Preisen, die für dieses Produkt aut den verschiedenen palästinensischen Märkten erzielt werden. So waren /. B. die!,reisschwankungen im Jahre 103-1 pro Tonne: JtrtiMlr.T! TVl.Awjw J.if fn Cjor.ah Haifa von £ 38-31 £ 1-20 £ 7-22,50 £ 30,50--7.50 £ 30־״ Im Jahre 103S p:u lumif■ Jerusalem Trl-Aviw Jaffa Gaxah Haifa von V 8-20 £ 9.50 -3-8 £ 7■ -32 £ 5.25 £6-31 Danach wurden also die höchsten Preise für Tomaten in I el-Awiw erzielt, 111c niedrigsten dagegen in lia/ali,!las keine jüdische Bevölkerung hat und entfeint von allen jüdischen Zentren liegt. Dabei wird der weitaus größte Teil des palästinensischen Bedarfs von den Arabern geliefert. Die letzten Monate des vorigen Jahres brachten einen b! deuwamen Preissturz für Tomatem, der etwa 31) betrug. Der Grund liegt im folgenden: Bis September 1915 war die Umfuhr von Tomaten aus den umhegenden Ländern, vor allem aus Aegypten, verboten, um eine bestimmte Krankheit nicht einschlepp,ett /ti lassen. Diese Verordnung wurde im September LH3 aufgehoben, da die Kranklieitsgefalir nicht mehr bestand. Die eittgeführten Mengen waren ati sich nicht groß, wurden aber zu derartigen niedrigen Preisen verkauft, daß sie einen allgemeinen Preissturz, verursach feit. Die Ufiahr, die dadurch für den genannten, in ständiger Entwicklung befindliehen Zweig der Landwirtschaft entstand, hat sowohl die arabischen wie die jüdischen Produz.eiiten zu einem gemeinsamen Kampf tim einen entsprechenden Schutz veranlaßt. Die Frage wurde in der l.amlwirtschaftskominission der Regierung und ihrem Ausschuß für Marktfragen behandelt. Es liegt zur Zeit ein Vorschlag der landwirtschaftlichen Kommission vor (der auch wahrscheinlich von der Regierung bestätigt werden wird), einen Zollschutz auf Tomaten ciiiz.uführen, und zwar in einer sehr et lieblichen Höhe, die auf einen entsprechenden Schutz der Produzenten hoffen laßt. Tragen des Zitrusmarktes Die diesjährige Exportsaison steht vor ihrem Abschluß, aber die endgültigen Resultate stehen noch nicht fest. Es ist jedoch bereits klar, daß die Totalmenge, die zum Export gekommen ist, etwas hinter der Menge, die im Vorjahre versandt wurde, zurückbleibt. Dieser verringerte Ertrag ist hauptsächlich auf die Schäden zurückzuführen, unter denen die Plantagen im vorigen Frühling infolge der überaus heißen Chamsinwinde gelitten haben. Es wurde in manchen Teilen Palästinas über 50 ס/״ der Frucht vernichtet. Die Preise dagegen, die am Anfang der Saison katastrophal niedrig waren und eine starke Nervosität in allen Kreisen hervorriefen, besserten sich in der zweiten Hälfte der Saison so weit, daß man bestimmt annehmen kann, daß der Durchschnittspreis besser als im Vorjahre sein wird. Die Absatzfrage hat sich also dieses Jahr noch nicht krisenhaft zugespitzt. Nichtsdestoweniger bleibt sie bestellen, da der Ertrag der nächsten Saison auf 12 Millionen Kisten (gegenüber 7 Millionen dieses Jahres) gcschätzt wird. Die Regierung muß diese Tat- Sache berücksichtigen und sie wird die allgemeine Forderung aller Zitrusprodu/cntcn, diesem Zweige der Landwirtschaft zu Hilfe zu kommen, beachten müssen. Es wird die Herabsetzung der sehr hoch bemessenen Steuer auf Zitrusplantagen (825 Mil pro Dunarn) verlangt und die Abschaffung des Einfuhr/olles auf Zitrusfrüchte in England. Wie verlautet, wird die Regierung die Steuer wenigstens in den vom Chamsin geschädigten (legenden herabsetzen. Ebenfalls soll die Periode des ermäßigten Zolles um 15 Tage verlängert werden, so daß es möglich sein wird, noch recht bedeutende Quanten von Frucht zu ermäßigten Zollbedingungen nach England zu verschicken. Tnuvah Tel-Awiw im fahre 1934/35 Der Bericht der Tnuvah (der Verkaufs- Organisation der Arbeitersiedlungen) in Tel- Awiw für das Jahr 1934/35, der der Bezirkskonferenz von Tel-Awiw und Umgebung vorgelegt wurde, gibt interessante Zahlen über den dauernd steigenden Absatz der Milch- und Milchprodukte im letzten Jahre. So wurden 1934/35 75 593 000 Liter Milch in Tel-Awiw und Umgegend abgesetzt, was eine Steigerung von 60 0,״ gegenüber dem Vorjahre bedeutet, ln Tel-Awiw war die Steigerung des Trinkmilchabsatzes beinahe 100 0/0• Die Preise, die der Produzent erhielt, betrugen 18,4 Mil pro Liter Milch mit 3»/t % Fettgehalt. Der gesamte Geldumsatz für die Milch betrug über £ 143 000. Im Verkauf der anderen landwirtschaftlichen Produkte ist besonders die Steigerung des Absatzes von Kartoffeln und Eiern zu verzeichnen. Eier stiegen im Absatz um 81 0/0. Es ist nicht anzunehmen, daß die guten Preise, die für die Milch erzielt worden sind, auch weiter auf derselben Höhe gehalten werden können. Der Import einer großen Anzahl von Milchkühen wird die verfügbaren Quanten an Milch und Milchprodukten rasch steigern und damit zu einem Senken der Preise führen. In den Monaten Juli 1935 bis Januar 1936 wurden über 1250 Stück Milchviel! importiert, was eine zusätzliche Milch- Produktion von über vier Millionen Liter .Milch im Jahre bedeutet. Malariabekämpfung im Emek Chefer (Wadi Hawarith) Emek Chefer, das heute im Mittelpunkte der nationalen Siedlungstätigkcit stellt, war bis vor kurzem wegen des ungesunden Klimas und der herrschenden Malariagefahr bcrüclitigt. Obwohl schon im Jahre 1929 die erste Okkupalionsgruppe von 20 Leuten im Auftrage des Keren Kajemeth die Vorbereitungsarbeiten begonnen hatte, wurden doch erst!932 die Amdiorations- und Sanicrungswerke systematisch in Angriff genommen. Ais 1934 die hauptsächlichsten Arbeiten beendet waren, stellte es sich heraus, daß sie nicht genügten und daß die Nachbarsümpfe von Wadi Kubani und Scheich Muhamcd die Gesundung von Emek Chefer gefährdeten. Es bedurfte langer Verhandlungen mit der Regierung, bis diese den Sumpf Scheich Muhamed und zum Teil auch Wadi Kubani trocken legte. Seit dem Jahre 1935 wird die Malariabckämpfung nicht mehr vom Keren Kajemeth, sondern durch eine gemeinsame Kommission aller Siedlungen im Emek Chefer mit Unterstützung des KKL und des Gesundheitsamtes des Waad Leumi geführt. Die jahrelangen Bemühungen haben Erfolg gehabt. Die ersten Arbeiter und Siedler hatten schwer unter der Krankheit zu leiden, es gab in der Anfangszeit an die 100 > Malaria. Seit 1933 läßt sich eine ständige Besserung feststellen. Nachstehend einige Zahlen über die wichtigsten Siedlungen im Emek Chefer: 1933 1934 1935 Kfar Witkin »/״ 11 24 0/0 0׳,״ 7 Kfar Chajim 52 »/o 16 0/0 4 0/0 Mischmar Hascharon 52 0/0 20 0/0 16 ״/o Maawaroth ס/״ 46 26 0/0 Giwath Chajim 27 ״b 8 0/0 Ejn Hachoresch 33 0/0 18 0/0 Diejenigen Siedler, die im Jahre 1935 nach Emek Chefer kamen (Cliawazeleth Hascharon, Kfar Jcdidjah und lrgun Chedcrah), hatten keine Krankheitsfälle durchzumachen. Rechtswesen / Dr. Fritz Löwenstein flnwaltsexamina vor dem High Court An dieser Stelle wurde davon berichtet, daß die im Jahre 1933 durchgefallenen 84 Anwalte den Versuch unternommen haben, diese Entscheidung nicht hinzunchmcn, sondern sie mit den gesetzlich zulässigen Mitteln zu bckämpfen.' In der Zwischenzeit hat sich ein Teil dieses Kampfes vor der Oeffentlichkeit abgespielt. Man wählte den nach palästinensischem Recht möglichen Weg, vor dem High Court of Justice die Rechtsgültigkeit der Ex am ina nachprüfen zu lassen. Der Jerusalemer Rechtsanwalt Bernhard Jos c p 11 gründete seinen Antrag auf zwei Argumente: Auf die Abänderung der Wertung der Examensarbeiten, die erst nach Abgabe der Klausurarbeiten vom Legal Board beschlossen worden war, und auf die Tatsache, daß der neue Strafgesetzentwurf geprüft wurde, obwohl nach den geltenden Bestimmungen nur geltendes Recht geprüft werden darf. Der High Court verwarf das erste Argument sofort mit der Begründung, daß die Wertung der Arbeiten Sache des Legal Board sei, daß weder die früheren noch die gegenwärtigen Prinzipien der Wertung bekannt geworden seien und deshalb hier kein Beschwerdepunkt vorliegen könne. Dagegen hielt er das zweite Argument für ernsthaft genug, um den Legal Board zu laden und ihm Gelegenheit zur Antwort zu geben. Der Legal Board hat in der Tat nicht den Standpunkt zu vertreten versucht, daß auch Gesetzentwürfe gefragt werden dürfen, sondern er hat sich hinter dem Argument verschanzt, daß die Kläger das Recht verwirkt hätten, (״estoppel“), sich darauf zu berufen, nachdem sie beinahe ein Jahr nach Abgabe der Arbeiten mit der Vorbringung dieses Arguments gewartet hätten. Diescs Argument hat das Gericht aufgenommen und die Klage abgewiesen. Immerhin hat diese Aktion einen gewissen Erfolg gehabt: Bei den neuen am 16. März begonnenen Examina werden keine Entwürfe gefragt und auch sonst ist man in Einzelneiten den Klagen entgegengekommen. Allerdings wäre es verfehlt anzunehmen, daß die Grundtendenz, die Examina so schwer wie möglich zu machen und eine Ueberfüllung der Anwaltschaft mit allen Mitteln zu verhindern, nicht in vollem Umfange weiter bestehe. Insbesondere gibt es ja kein Mittel dagegen, die abgegebenen Arbeiten sehr scharf zu zensicrcn. Von diesem Mittel wird man sicherlich weiter Gebrauch machen. Was ist der High Court? Der Gedanke, man könne Examensergebnisse durch ein Gericht nachprüfen lassen, wird in Deutschland und in anderen mit engtischen Rechtsgcpflogenheiten nicht vertrauten Ländern Erstaunen hervorrufen. Der häufig gemachte Vergleich des High Court mit einem Vcrwaltungsgericht in Deutschland ist eben nur sehr annähernd richtig. Der High Court hat die generelle Aufgabe, überall da abztlhelfen, wo es andere Rechtsmittel nicht gibt. Er hat m Palästina die spezielle Aufgabe des ״babeas corpus‘‘, d. h. die Freilassung rechtswidrig fcstgchaltencr Personen, z. B. als höchste Instanz im ♦Ausliefcnmgsverfahren. Er ist aber vor allem zuständig, V erwaltungsb e 11 ö r (1 e n bindende Anordnungen zu geben. Man kann ihn etwa gegen das Exccution Office anrufen, die Vollstreckungsbehürde, die Ziviiurteile vollstreckt und gegen die es nach palästinensischem Recht kein ordentliches Rechtsmittel gibt. Mail hat dieses Gericht aber auch mit Erfolg in den allervcrschiedensten Angelegenheiten angerufen, z. B. in Zollfragen, Eiubiügerungsangclegenheiten usw. Dabei steht der High Court sogar auf dem Standpunkt, daß er bei Entscheidungen, die gesetzlich ausdrücklich in das Belieben einer Behörde gestellt werden, nachprüfen kann, ob diese ״disretion“ vernünftig ausgeübt worden ist. Iin ganzen muß gesagt werden, daß der High Court ein sehr wichtiges und nützliches Organ ist und sicherlich eine der positiv zu bewertenden Einrichtungen der Mandatarmacht in Palästina. Neue Gesetzgebung In den nächsten Tagen wird die neue Konkursordnung, im wesentlichen mit der englischen Konkursordnung identisch, in Palästina eingeführt werden. Damit ist eines der großen Gebiete des Rechts, nämlich das Handelsrecht, völlig nach englischem Muster umgestaltet worden. Durch vier große Gesetze, die das Recht der Partnership (Offene Handelsgesellschaft), Companies (Aktiengcsellschaft), Bills of Exchange (Wechsel- und Sclicckrccht) und das Recht des Konkurscs behandeln, ist das Ottomanischc Handeisgesetzbuch bis auf wenige Paragraphen außer Kraft gesetzt worden. Es liegt hier keine große gesetzgeberische Leistung vor, da man im wesentlichen die englischen Gesetze wörtlich übernommen hat und nur, wo es ganz unvermeidlich war, den palästinensischen besonderen Verhältnissen Rechnung getragen hat. Trotzdem kann die Einführung eines modernen und sehr elastischen Verkehrsrechtes begrüßt werden. Freilich bleibt die Buntscheckigkcit des palästinensischen Rechts erhalten. England selbst hat ja bekanntlich kein vollkommen kodifiziertes Recht und der größte Teil des bürgerlichen Rechts ist nicht nicdergelegt, sondern ergibt sich aus der Rechtsprechung der Gerichte, wodurch in England selbst keineswegs ein Zustand großerer Rechtsunsicherheit geschaffen wird, als in anderen Ländern. Aber dieses Common Law ist eben kein Exportartikel und kann in einem Lande wie Palästina, dessen Richter doch nur zum Teil englische Juristen sind, nicht zur Anwendung gebracht werden. So behalten wir neben dem modernen Handelsrecht, für das eben englische Vorbilder zur Verfügung standen, für das allgemeine b ii r g e r - liehe Recht die altehrwürdige ״Medjclle“, die in der modernen Türkei längst abge* schafft wurde, aber in den englisch regierten Ländern wie Cypern und Palästina unverändert in Kraft ist und vermutlich bleiben wird. Gerade Juden pflegen sich in den Geist der Medjelle schnell einzulcben, denn sie ist ja die Kodifikation jahrhundertealter Diskussionen religiös-juristischer Schulen und hat in ihrem Denken und ihrer Ausdrucksweisc viei Aehnlichkeit mit unserer eigenen jüdischen Tradition. Aber für moderne geschäftliche Probleme ist es nicht ganz leicht, sie in Anwendung zu bringen. Um z. B. die Frage zu prüfen, ob der Autofahrer für einen von ihm angerichteten Schaden verantwortlich ist, bietet die Medjelle nur die Analogie von Eseln, die sich im Bazar gegenseitig gestoßen haben und cs ist ein wenig grotesk, wenn man hier die Vorderbeine mit den Vorderrädern vergleicht, und so über Vcrkehrsunfälle entscheiden will. Ein alter arabischer Richter in Jaffa verlangte deshalb stets, daß die Parteien nicht von Autos, sondern von Eseln sprechen, damit er die Medjelle besser anwenden kann. Anglisierung der Geridite Die Klagen jüdischer Anwälte über die zunehmende Anglisierung des Gerichtsbctriebes mehren sich. Sie sind nur allzusehr berechtigt. Es ist gewiß nichts geschehen, wodurch die Gleichberechtigung der drei offiziellen Sprachen des Landes formell angetastet würde. Der jüdische Anwalt mag Hebräisch plädieren und seine Schrift- Sätze machen, wie der Araber es in arabischer Sprache tun Kann. Aber praktisch sieht es so aus: Jüdische Parteien, jüdische Anwälte und das Gericht, bestehend aus einem Engländer und einem Araber oder einem Juden und einem Araber. Der Engländer versteht bestimmt nur Englisch. Der Araber versteht bestimmt Arabisch und vielfach, aber nicht immer, Englisch, während er Hebräisch nur in seltenen Ausnahmefällen verstehen wird. Der jüdische Richter kann stets Hebräisch und Englisch, gewöhnlich auch Arabisch. Es gibt also nur die Verhandlungen mit Dolm et sc her oder die Einigung auf Englisch als die allen mehr oder weniger verstündliche Sprache. Da auch die großen Gerichte nicht mehr als einen Dolmetscher haben, ergibt sich die Notwendigkeit zahlloser Vertagungen, mit denen gerade die Parteien am wenigsten einverstanden zu sein pflegen. Unzweifelhaft ist die Anglisierung aber nicht nur die Folge der hier geschilderten objektiven Verhältnisse. Es liegt eine bestimmte Pers o n a 1 p o 1 i t i k der Regierung vor. Ist es doch erst nach hartem und jahrelangem Kampfe erreicht worden, daß in einer Stadt wie Haifa jetzt wieder ein jüdischer Richter am District Court ernannt wurde. So gibt es etwa in Jerusalem nur einen jüdisehen Magistrate (Amtsrichter), der für Zivil- Sachen zuständig ist und vor dem natürlich fast immer Hebräisch plädiert wird. Straf- Sachen aber kommen vor einen arabischen Magistrate, der nicht einmal Englisch kann, und wie es erst an kleineren Gerichten aussieht, kam! man sich danach verstellen. Jüdischc Autofahrer bekommen sehr oft Strafmandafe vor das Amtsgericht in Ramteh. Dort gibt es überhaupt keiner! Uebersetzer, und der einzige vorhandene Richter ist ein arabischer Scheich, der weder Englisch noch Hebräisch kann und vor dem eben Arabisch gesprochen werden muß, wenn man nicht einen vielsprachigen*Anwalt mit sich hat. In allen solchen Fällen ist es nicht leicht, das nationale Prinzip durchzuführen und grundsätzüch nur Hebräisch zu sprechen. Fahrt nach Aegypten (Fortsetzung von Seite 15) klassc geführt und von der Jugend getragen, aber sie hat unUr den Beduinen ihren Widerhall gefunden und erhält unter ihnen einen besonderen Charakter und eine spezielle Farbe. Auffallend ist es, daß man nicht nur unter den Städtern im Zuge, sondern auch unter den Fellachen den einen oder anderen mit einer Zeitung oder sogar einer Broschüre beschäffigt siebt, wobei es mariehnrii an dem angestrengten Gesichtsausdruek und den eifrigen Eippcubcwegungcn klar wird, daß das Lesen noch eine anstrengende Arbeit ist. Noch vor fünfzehn oder zehn Jahren hätte man diese Erscheinung nicht getroffen. Das Analphabetentum unter der Landcsbevölkerung war ja bis zur Ucbernahme der Regierung durch die Engländer ganz ungewöhnlich groß. Auch heute noch beweisen die Zahlen des Zensus, daß auf den! Gebiete der Volkserzieliung unter den palästinensischen Arabern noch überaus viel zu tun bleibt, aber die Vermehrung der Volks- und der Dorfschulen hat doch ihre Wirkung getan. Immer mehr dringt nicht nur das gesprochene, sondern auch das geschriebene Wort in weitere Kreise, und die Verbreitung und das Wachstum der arabischen Presse im letzten Jahrzehnt sind zu einem guten Teil mit der Hebung der Volksbildung verbunden. Um Verzögerungen zu vertue( ,en, bi'ten wir dringend, Manuskripte und Einsendungen, die für die Redaktion bestimmt sind, nicht an Einzelpersonen, sondern an die Redaktion zu adressieren. Der heiße Mittagswind macht die Unterhaltungen zwisehen den Reisenden leiser. Auf den harten Bänken setzt sich einer nach dem anderen zu einer Siesta zurecht. Auf einem der Sitze sieht man einen hochgewachseiicn Mann, den sein weißes um den Kopf gewundenes Tuch als Mitglied eines der Derwischorden kennzeichnet, ein Tuch ausbreiten und mit den vorgeschriebenen Verbeugungen des moslemischen Gebets beginnen. Er steht aufrecht auf der Bank in dem fahrenden Zug, mit geschlossenen Augen, bald still wie eine Statue, bald in einer immer gleichen starken Bewegung mit der Stirn die Bank berührend. Gegen den Himmel zeichnen sich die Pahnemvedel von El-Arisch. Wir sind in der Wüste Sinai. (Schluß des Palästina-Teils)