Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 20 (10.3.1936)
- Date
- 1936-03-10
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 4 JO D I SCH E RUNDSCHAU Nr. 20, 10, KL 1936 Zur Legislative Council-Frage Das englische Parlament wird die Verordnung prüfen Neue Interpellation im Oberhaus Auf Grund einer Anfrage von Lord Rau keil 10ur hatte sich das O b e r h a u s abermals mit der Frage der Einsetzung eines Legislative Council in Palästina zu befassen. Lord Rankeillour hatte die Frage gesteht, auf Grund welcher Machtbefugnis und durch welche Prozedur die neue Verfassung für Palästina gegeben werden soll, und in welcher Form di« Vorschläge den beiden Häusern des Parlamentes vorgelegt werden würden. Zur Begründung dieser Interpellation führte er aus, er beabsichtige nicht, meritorlsch auf die neue Palästina-Verfassung ciniugchcn. Dies würde such ziemlich schwierig sein, da ja den Mitgliedern des Oberhauses und der Oeffentlichkeit kein Weißbuch oder son- *tiges Dokument zu ihrer Information über die Einzelheiten dieser Verfassung zugeleitet worden sei. Auch sei keinerlei offizielle Erklärung abgegeben worden, ans der zu ersehen wäre, wie die Verfassung gestaltet werden soll. Er wolle sich darum auf die schriftlich angemeldetc •Fragt* beschränken und er beantrage, d a ß d i e geplante V e r - fassung nicht in Kraft gesetzt werde, bevor hierüber nicht eine eingehende Aussprache i rn Parlament und die Z u 8 t i m mung des Parlaments erfolgt sei. In den letzten Jahren, fuhr Lord Rankeillour fort, sei eine ganze Anzahl \on Verfassungen gegeben worden, wie diejenigen für C e v I o n, M a 11 a und B r i 1! s c 11 - ü u y a n a. In jedem dieser f alle konnten Kommissionen sich mit den betreffenden Angelegenheiten befassen, bevor sie dem Parlament zur Erörterung und Genehmigung vorgelegt wurden. Was Palästina betreffe, so sei zwar vor einigen Jahren eine Kommission eingesetzt worden, doch habe diese in ihrem Bericht nichts über eine Verfassung gesagt, son- (fern sich nur mit Entwicklung und Einwanderung befallt. In allen den erwähnten!'allen wurden auf verschiedene Weise umfangreiche f'ntcr'iicinmgen durchgeiulirt, bevor eine endgültige flntsclnädimg getroffen und eine neue Verfassung ln Kraft gesetzt wurde. In dem gegenwärtigen Fall seien scheinbar k c i u c r I ti derartige Vorbereitungen in Aussicht genommen. Dazu komme werter die rechtliche Seite der Frage. Cr erwaiU׳, sagte Lord Rankciilour, (lab die Regierung diesen Schritt nicht tun werde, solange sie nicht die Ueberzeugung gewonnen habe, daII er auf entsprechenden Rechtsgrundlagen beruht. Seiner Ansicht nach gebe es einige Zweifel in diesem Falle, Man wolle auf Grund der Foreign Jurisdiction von 1090 Vorgehen; er behaupte, daH in diesem Gesetz, eine Malbiahme, wie sie jetzt torgeschlagen werde, nicht in Aussicht genommen war; er glaube, dg(! die Bf- Stimmungen des genannten Gesetzes aut ein Mandatsgebiet Wie Palästina nicht anwendbar seien. Wenn in einigen der von ihm erwähnten Falle Untersuchungen notwendig waren, dann sei eine solche in diesem Fall offenkundig notwendig. Die Schwierigkeiten seien außerordentlich groll. Einige von ihnen seien unlängst (bei der letzten Palästinadebatte) erwähnt worden. Es sei fast unmöglich, manche dieser Differenzen und Schwierigkeiten miu inander zu vereinbaren. Jede Reaktion auf den geplanten Schritt würde in der ganzen Vf'e 11 fühlbar sem oder in denjenigen Teilen der Welt, wo die beiden grollen Protagonisten zu finden si!1d. Darum könne man nicht sagen, da:i dies eine palästinensische Frage sei und weiter nichts, Finwände gegen den Plan seien von verschiedenster Seite gemacht worden unct sogar i!1 diesem H3use habe es erhebliche M c i n u n g 8 v c r s c 11 i e d e n ־ h eiten über gewisse Punkte gegeben. Das sollte die Regierung veranlassen, behutsam vorzugehen. Aut Grund des Indien-Akts habe man sehr vieles der Regelung durch Orders in Cmnuil überlassen: diese Verordnungen aber mufiten dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Lord Rankeillour erklärte, er woile keineswegs versuchen, eine Zensur aber das Oberhommissnriat auszuilben, denn er halte den High Commissioner für einen äußerst bcfäbiglen Verwalter. Die Frage der Gesetzgebung könne aber nicht dem High Commissioner und dem zuständigen Ministerium überlassen bleiben, sondern müsse sorgfältig durch das Parlament erwogen werden. Darum frage er die Regierung, welche Methode der Prozedur angenommen werden *oll. f r glaube nicht, nah, falls du* Regierung durch Order* in Council Vorgehen wolle, diese Verordnungen etwa im nächsten August erlassen werden sollen, wenn das Parlament nicht tagt. Im Htnb ick aut die Schwierigkeit der Lage fordere er die Regierung auf, mit aller Behutsamkeit vorzugehen, Der Unifrstaat'-sckretär für die Kolonien, Earl 0) Ply- Bl OUt h, antwortete im Wimen der Regierung. Er erklärte, er wolle nichts sagen, was die I age noch schwieriger machen könnte. Das habe er srh״!! klar gemacht, als er in der Debatte der \ ergangenen VC'nclu* sprach. Lord Rankeillour habe sich mit k״mp!1/icrlen Re. htsfrngon befahlt, auf die im einzelnen einztigehi■11, fr (I.nril Plymouth) nicht berufen sei. Er. *ei dahin unterrichtet, daß die!■.iiiset/nng eines Legislitive Council in Palästina durch königliche Verord■ n U rt g auf Grund des Foreign Jurisdiction Act von 1890 erfolgen werde. Abschnitt II die-es < uwel/cs gehe die Mög• lieh keit der geplanten Verordnung vor. Dem Besetze emäfl werde die Verordn!1 n g b e i d c* 11 Häusern es Parlamentes v n r g e I e g t werden; es würde dem feststehenden Brauch widersprechen, diese Verordnung als Entwurf vorzulegen. Lord Plymouth setzte weiter auseinander, daß Verordnungen auf Grund des Indien-Akts verschieden seien von Verordnungen auf Grund des Foreign Jurisdiction Acts. Er erkenne durchaus die Stärke der Argumente Lord Rankeillours und die schwierige Lage an, in der sich seiner Meinung nach das Parlament befindet. Er wolle alles tun, um die Lage zu erleichtern, und er weise darauf hin, dali ein Inhaltsauszug der geplanten Verordnung über die Einsetzung eines Legislative Council vorhanden sei. ln diesem Auszug seien die Befugnisse und Pflichten des Council und die Befugnisse des High Commissioner im Council dargelegt. Er werde Kopien dieses Auszugs dein Interpellanten und den übrigen Mitgliedern des Hauses zugänglich machen. Wenn Lord Rankeillour zu verstehen gegeben habe, dali man bei der Einsetzung des Legislative Council Übereilt^ vorgegangen sei, so versichere er dem Hause, dali dies nicht der Fall war, die Abgelegenheit vielmehr unter jedem Gesichtswinkel geprüft wurde. Wer die Reden der vorwöchigen Debatte studiert habe, müsse klar erkannt haben, dal) die Regierung schon vor einiger Zeit deutlich die Absicht kundgegeben hat, ihr wiederholtes Versprechen, in Palästina einen Legislative Council als Vertretungskörperschaft einzusetzen, zu erfüllen. Er sei überzeugt, daß die von ihm angegebene Prozedur in diesem Fall korrekt sei. Anfragen im Unterhaus ln der letzten Sitzung des Unterhauses bekräftigte Koiauienminister Thomas den Standpunkt der Regierung in bezug auf die verfassungsmäßigen Bestimmungen des Legislative Council und seine Zusammensetzung. Der Abgeordnete Davidson fragte den Minister für die Kolonien, ob irgendwelche Maßnahmen zur Abänderung der Verfassung des geplanten Legislative Council in Palästina erwogen wurden. Kolonienministcr Thomas verneinte dies. Abg. Davidson fragte weiter, ob der Minister der Ansicht sei, daß der Legislative Council mit seiner jüdischen Minderheit in irgendeiner Weise zu dem dem jüdischen Volk gegebenen Versprechen gehöre, daß Palästina zu einem Nationalheim gemacht werden soll. Minister Thomas: Jawohl. Ich glaube, daß niemand gegen den Legislative Council als etwas dem Mandat Entgegengesetztes auftreten wird. Schon 1922 hat Sir Herbert Samuel als damaliger High Commissioner den Vorschlag der Schaffung eines Legislative Council gemacht; dieser Vorschlag wurde damals von den Arabern abgelehnt. Der Abgeordnete S h i n w e 11 fragte, ob das Stärke- Verhältnis der einzelnen Parteien des Legislative Council den Ansichten Sir Herbert Samuels entspreche. Minister Thomas: Ich möchte sagen, daß von einem jüdischen Gesichtspunkt aus eine wesentliche Verbesserung eingetreten ist. Der Abgeordnete Messer fragte den Minister für die Kolonien, ob er anordnen wolle, daß mit Rücksicht aut den Mangel an Arbeitskräften in Palästina die Zahl der aut Grund des Einwandorungsschedule zugelassenen Arbeite rein Wanderer entsprechend den jüdischen Vor- Stellungen erhöht werde. Minister Thomas antwortete, es sei ihm keinerlei Mangel an Arbeitskräften in Palästina bekannt- Der High Commissioner habe, als er die Elnvvanderungscjuoten festsetzte, alle In Betracht kommenden Faktoren berücksichtigt. Der Abgeordnete Mander fragte den Minister für die Kolonien, ob er die gegenwärtige Lage jn bezug aut Bodenkaut in Transjordanien durch Juden und die Gründe darlegen wolle, warum bisher die Erlaubnis hierzu nicht erteilt wurde. Der Minister antwortete, er sei nicht in der Lage, seiner am 26. März v. J. dem Hause gegebenen Antwort etwas hinzuzufügen. Die Möglichkeit der Siedlung von Juden in Trans- Jordanien müsse von den lokalen Verhältnissen ab• hängig bleiben; hierin müsse er sich von dem Rat des High Commissioner leiten lassen, der naturgemäß dazu qualifiziert sei, solche Ratschläge zu geben. Schließlich fragte noch der Abgeordnete Barr den Kolonienniinister, ob er der Tatsache Aufmerksamkeit geschenkt habe, daß in dem Bericht der Verwaltung für Palästina und Transjordanien an den Völkerbundsrat für das Jal!r 1934 die starke Erhöhung der Weinproduktion aut die vom 1. Januar 1944 an geltende Ermäßigung der Lizenzgebühren zurückgeführt wird; der Abgeordnete fragte weiter, ob diese Produktionserhöhung anhalte, und ob der Minister aut Grund des Mandates alle Schritte tun wolle, um eine Besserung herbeizuführen. Minister Thomas antwortete, die betreffende Fest- Stellung sei ihm bekannt. Aus einer Reihe von Gründen sei die Weinprodiiktion 1943 besonders klein gewesen. Naturgemäß habe!934 und 1935 eine Erhöhung stattgefunden. Die Produktion mache aber noch immer weniger als zwei Drittel derjenigen des Jahres 1930 aus, obwohl ז die Bc- Völkern!!gszahl inzwischen erheblich gestiegen ist. Unter den gegebenen Umständen sehe er keinen Grund zur Besorgnis. Die Juden in der Welt Warschau, im März. (JTA.) Irn März-He ft der vom jiddischen Wissenschaftlichen Institut herausgegebenen ״Iwo-Blättcr“ veröffentlicht der wissenschaftliche Sekretär der wirtschaftlich-statistischen Abteilung des Instituts, Jacob Le*tschin«ky, eine Arbeit über die Zahl der Juden In der Welt, Lestschinsky errechnet auf Grund des von ihm erarbeiteten Materials tlie Zahl der Juden Anfang 1936 mit 1 6 240 000. In der! letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Juden in der Welt um 1 300 000 erhöht• Der Zuwachs betrug in der ersten Hälfte des Jahrzehnt», von 1925 bis 1930, 700 000, d. h, durchschnittlich 140000 Seelen jährlich. In der zweiten Hälfte des |ahrzchnl8 dagegen nur 600 000, somit bloß 120 000 jährlich.'Der natürliche Zuwachs der Juden geht wie bei allen Völkern zurück. Die Verringerung des Bevölkerungszuwachses ist nicht auf erhöhte Sterblichkeit, sondern auf das Fallen der Geburtenzahl *urückzuführen. Die Verteilung der Juden i!1 der Welt blieb ltn großen ganzen in dem abgclaufencn Jahrzehnt fast unverludert. Ueber 60 «0 »Iler Juden, annähernd 10 Millionen, leben In Europa; Über 30 ״/ס, rund 5 Millionen, leben in Amerika; Über 5 0/9, mehr al» eine halbe Million, in Asien; in Australien gibt cs im ganzen etwa 30000 Juden. Zwei Drittel des jüdischeil Volkes, über 10 Millionen Seelen, sind in den drei Ländern: Vereinigte Staaten von Nordamerika (1450000), Polen (3 150 000) und Sowjet-Rußland (3 OSO (XV!) konzentriert. Im übrigen verteilen sich die Juden der Weit auf über 80 Staaten und Länder. Nur vier Staaten haben eine Bevölkerttng von mehr als einer Million Juden, nämlich die drei bereits genannten Länder und Rumänien. Eine jüdische Bevölkerung von über 100 000 Seelen gibt es in siebzehn Staaten, die zusammen 15 Millionen Juden oder 92 «0 der gesamten Judenhelt umfassen. Die absolute Zahl der Juden ist überall gestiegen mit Ausnahme von Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Italien, der Schweiz und der Türkei. In einzelnen dieser Länder Ist die Zahl der Juden erheblich zurückgegangen. __ Libanon verlangt Vollautonomie DNB. meldet aus Jerusalem: , Sieben Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Libanon überreichten dem französischen Oberkommissar von Syrien, de MarteI, und dem Staatspräsidenten von Libanon eine Denkschrift, in der sie den Abschluß eines Staats- Vertrages zwischen Frankreich und der Republik Libanon, und die Anerkennung der Vollautonomle fordern, sowie dl« Mitgliedschaft Libanons im Völker• bund. Die Denkschrift begründet diese Forderungen mit dem Hinweis, daß Clemenceau Im Jahre 1919 dem Masoniten• Patriarchen die Gleichstellung Libanons mit Syrien versprochen habe. Reichsgericht zum Blutschutz-Gesetz Das Reichsgericht nahm zum ersten Male zu dem am 15. September 1935 ergangenen Reichsgesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutsehen Ehre Stellung, das den außerehelichen Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes verbietet. Ein jüdischer Angeklagter hatte noch nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Beziehungen zu der arischen Frau eines jüdischen Mannes unterhalten. Er hatte erklärt, er habe angenommen, eine solche Frau falle nicht unter den Begriff einer Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes. In Uebereinstimmung mit dein erkennenden Landgericht Schneidemühl hat das Reichsgericht grundsätzlich festgestdlt, daß der vom Angeklagten behauptete Irrtum ein unbeachtlicher Strafr e c h 18 i r r t u m sei, der nicht vor Bestrafung schützen könne. Für die Anwendung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blute« und der deutschen Ehre komme es allein darauf an, ob ein Jude mit einer Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes außereheliche Beziehungen unterhalte. Unerheblich sei insbesondere, ob eine solche Staatsangehörige mit einem Juden verheiratet sei. Die betreffende Frau sei zu der in Betracht kommenden Zeit Staatsangehörige im Sinne des § 1 des Reichsbiirgergeset/es vom 15. September 1935, arischer Abstammung und somit eine Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes gewesen. Der Irrtum des Angeklagten laufe hiernach darauf hinaus, daß er sich über den Begriff einer Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes geirrt habe. Dieser Begriff sei ein gesetzlicher, folglich habe sich der Angeklagte nach feststehender Rechtsprechung nur über den Inhalt des Strafgesetzes selbst geirrt; Vorsatz im Rcchtssinne werde dadurch nicht ausgeschlossen. Die Verurteilung des Angeklagten blieb somit aufrecht* erhalten. lur Judenfrage Bei einer dem ״schwäbisfhen Kulturschaffen״ gewidmeten Woche in Stuttgart sprach Reichskulturwalter Hans Hink e I. Nach dem Bericht der ״Frankf. Zig.“ vom 7. März teilte er u. a. zur Juden frage mit, daß schon im September 1933 in Berlin allein 20 000 Mitglieder des Jüdischen Kulturbundes gezählt wurden, denen ein eigenes Theater zur Verfügung stand. Diesen in Deutschland verbliebenen und größtenteils zionistischen, also völkischen Juden gehöre die volle Achtung und Anerkennung der nationalst! ziali- 81 i g c 11 C n Leitung, im Gegensatz zu den Emigranten, die ihre Rassegenossen feige verlassen hätten. Eine zweite Organisation, der Verband aller mit irgendeinem Taufwasser zu Christen gemachten Niefitarier habe sich notwendig gemacht; er sei unter dem Namen Rcicjtsvcrband der nichtarischen Christen ins Leben gerufen worden. Nachdem die Organisation auf diese Weise beendet war, habe man mit der Ausschließung der noch iri der Reichskulturkammer bcfiiidlichen Juden beginnen können. Die Führung des jüdischen Kulturbundes habe der Reichsleitung wiederholt spontan versichert, die Lösung der kulturellen jmlenfrage wäre durchaus loyal und angemessen geschehen. Natürlich *ei die Entwickhing noch nicht am Ende angelangt. Juden und Volkswirtschaft Anläßlich des unter Leitung von Professor Kalveram (Frankfurt a. M.) stattfindenden Lehrganges der Reichsgruppe ,,Banken“ zur fachlichen Schulung des Nachwuchses sprach ur. von Rentein, Hauptamtsleiter In der Reich-sleitung der NSDAP., über ״Nationalsozialistische Volkswirtschaftslehre״. Er sagte u. a.: Während die Lebenserhaltung des Volkes früher in der Wirtschaft nicht Immer beachtet worden sei, müsse dieses Ziel heute im Vordergrund stehen. Art und Rasse, Charakter und besondere Eigenschaften eines Volkes seien grundlegende Voraussetzungen. ״Weil diese Voraus- Setzungen beim Juden nicht gegeben waren, hat es der Jude auch niemals zu einer Volkswirtschaft gebracht.“ Fürsorgeerziehung gegen ausländische jüdische Minderjährige Ein Amtsgericht hatte den Antrag eines Jugendanits ab gelehnt, ein in Deutschland geborenes uneheliches Kind der Fürsorgeerziehung zu überweisen, weil es Jude und polnischer Staatsangehörigkeit sei. Diese Entscheidung hat das Landgericht Köln durch Beschluß vom 21. 10. 1935 aufgehoben und ausgesprochen, daß die Fürsorgeerziehung zur Verhütung der Verwahrlosung auch gegen einen ausländischen jüdischen Minderjährigen zulässig ist. In den Gründen dieses in der Zeitschrift ״Deutsche Rechtspflege“ vom 25. Februar veröffentlichten Beschlusses wird davon ausgegangen, daß die Vorbeugung der Verwahrlosung auch in solchen Fallen im Interesse der Allgemeinheit liege. Es liege kein Anlaß vor, Juden ausländ!־ scher oder deutscher Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Zulässigkeit der Fürsorgeerziehung anders zu behandeln als Austin■ der anderer als jüdischer Rassen an ge hörigkeit. Schwierigkeiten bei der von arischen Kindern getrennten Unterbringung jüdische! Kinder dürften nach Acußenntg des Jugendamtes kaum bestehen. — Es sei Sache der Verwaltungsbehörden, über die Frage zu entscheiden, ob etwa ein solcher Ausländer und seine Eltern auszuweisen . sind. ________ Statistisches au« bayerischen Gemeinden Die Israelitische Kultusgemeindc Schweinfurt, die 1925 noch 382 Mitglieder zählte, umfaßte 1936 303 Seelen. Während der Jahre 1933, 1934 und 1935 waren 16 Todesfälle zu verzeichnen, denen nur 4 Geburten gegenüberstanden. — Von der Jüdischen Winterhilfe wurden 10 Familien mit cs, 20 Seelen, also annähernd 7!ס/י der Bevölkerung, betreut. Die Israelitische Kultusgemeindc Nürnberg, die 1925 9000, 1933 7502 Mitglieder umfaßte, verzcichncte an Sterbefällen 1933: 138, 1934: 91, 1935: 112. Die Jüdische Winterliilfe betreute 401 Parteien mit 930 Einzelpersonen; das sind etwa 20 ®/o des derzeitigen Mitgliedsstands der Ge• meinde. Alle Ihre Bücher von der Bttchhandliuig am Zoo Fritz Ring Charlottenburg, joachimsthaler Straße 43-44 Miieiied der jüdischen Gemeinde T«Mm IMinwak SMS Zunutua* ueh *tlu Sta<ftt*lt«