Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 17 (28.2.1936)
- Date
- 1936-02-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seit• 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 17, 28 II. 1936 amerikanischen Kontinents — wird man ohne Uebcrtreibung sagen können, daii die Krise vollkommen überwunden ist. Leider ist aber eine Ausnutzung der durch den Wirtschafteaufscinvung dieser Länder gegebenen Arbcitsmöglichkäien für Juden aus Deutschland zur Zeit nur in sehr beschränktem Umfange möglich, weil die strengen Einwandcrungsvor- Schriften nur einer kleinen Zahl von jüdischen Einwanderern die Landung gestatten, — praktisch gesprochen fast nur denen, die entweder drüben nahe Verwandte (in Brasilien können auch Freunde die notwendigen Anfordermigssclirciben aussteilen) oder erhebliche Geldmittel besitzen. Es stellt aber zu hoffen, dall die fortschreitende Expansion der Wirtschaft zu einer Lockerung der Einwandcrungsbestimniungcn fuhren wird; ist doch insbesondere in Brasilien bereits ein ausgesprochener Arbcitcrmangcl in manchen Zweigen fühlbar. Im ganzen wirkt sich in den süd,amerikanischen Ländern jetzt die Tatsache aus, daß diese früher fast ausschließlich Agrarprodukte exportierenden und Indtistriewaren cinfülirenden Länder gerade durch die Wirtschaftskrise zur schnelleren Industrialisierung gezwungen wurden; denn bei dem niedrigen Preisstand solcher Standardprodukte, wie Kaffee, Weizen, Wolle tisw. reichten die Erlöse nicht zur Bestreitung der üblichen Indu.xtric-Linfubrmeiigci) ans. Durch diese Enlwicklung, die durch die Zollpolitik der meisten Regierungen zielbewußt gefördert wird, werden zweifellos die wirtschaftlichen Aussichten für eine so überwiegend städtische Einwanderung wie die der deutschen Juden außerordentlich vergrößert. Im einzelnen scheint es, als ob zu den bisher schon in größerem Maße von der jüdischen Einwanderung berührten stklainerikanischeit Ländern Argentinien, Brasilien und Chile neuerdings auch einige wenige fortgeschrittene, aber ebenfalls aussichtsreiche Staaten, wie vor allein Columbien und Peru treten würden; sind doch in Columbien die Einwanderungsbedingungen für die in Deutschland geborenen Juden_ verhältnismäßig leicht zu erfüllen (es wird nur ein Vorzeigegeld von 100 col. IX>!lar verlangt), und die bisher vorliegenden Berichte sind aus beiden Ländern überwiegend günstig. Was die Vereinigten Staaten betrifft, so ist in letzter Zeit die schon vorher nicht leichte Einwanderung eher inxh mehr erschwert worden; jedenfalls zeigen sich die amerikanischen Konsulate bei der Erteilung der Visen zur Zeit außerordentlich /imirklialtcml. So aussichtsreiche und dünnbevölkerte I äml«׳r wie Kanada, Australien und Neuseeland bleiben nach wie vor jüdischen Emigranteil aus Deutschland fast uiiMnum ■los verschlossen. Sind also im Augenb'iek die Einwamlerungsmßg’iclikcitcn noch sehr beschrankt, so darf man insbesondere fm Hinblick aut die rasche Erholung der großen südamerikaniseben Länder eine Besse!ung der Lage erhoffen. Das Urteil im ״Fall Barasch“ Der in Magdeburg verhandelte Prozeß gegen drei i ü diso h e A 11 g c .x t c 111 e d e s W a r e 11 h a u s e s B a ־ rasch ist mit Ausnahme der Verhandlung gegen einen Angekbigtcn, bei dem das Verfahren wegen Erkrankung■ einer Zeugin auf eine Woche ausgesetzt wurde, beendet worden. Das l'jtcii des Uerichts lautete gegen einen Angeklagten wegen tätlicher Beleidigung in drei Fällen auf •1 Jahre Gefängnis, gegen den zweiten Angeklagten wegen tätlicher Beleidigung in einem Falle auf 1 Jahr Gefängnis, gegen einen dritten Angeklagten wegen Kuppelei auf 5 M o n a t e ü e f ä n g 11 i s. Die Anklagen wegen gewaltsamer Vornahme unzüchtiger Handlungen wurden nicht aulrecht erhalten. Von sieben Fällen, die dem erstgenannten Angeklagten zur Last gelegt wurden, wurde von der Kammer nur in drei I allen eine strafbare Handlung bejaht. Wie in der Urteilsbegründung ausgeführt wurde, hätten in zwei von diesen drei Fällen die Zeuginnen selbst durch ihr Verhalten dem Gericht keine Möglichkeit geboten, zu einer Bestrafung zu kommen; die Bestrafung sei aber durch die Strafa n t r a g e der V ater dieser beiden Zeuginnen ermöglicht worden. Damit sei ein rechtsgültiger Grund gegben, denn selbst wenn die Zeuginnen keinen Widerstand geleistet hatteil oder mit dem Verhalten des Angeklagten einverstanden gewesen seien, so bleibe doch die grobe Beleidigung der Familie. l.)ic Familienehre aber sei nach deutscher Auffassung durchaus vom Gesetz zu schützen, weil die Familie die Zelle des Staates und des Volkes sei. In diesen beiden Fallen habe daher der Angeklagte sich zwar nicht gegenüber den buden Zeuginnen strafbar gemacht, wohl aber gegenüber ihten Vätern als den Oberhäuptern ihrer Familien. Im Lalle des zweiten Angeklagten schieden von den drei schließlich noch zur Anklage stehenden Fällen zwei ebenfalls aus formalen Gründen aus. Im dritten Falle aber sei einwamlfrei eine tätliche Beleidigung der einen Zeugin erwiesen. Bei der Strafzumessung könne der Umstand, daß die Angeklagtem Juden seien, bei der Frage, ob eine strafbare Handlung Vorhege, aussclteiden. Fr!misse aber in Rechnung gesetzt werden bei der B e m e s s tt 11 g d e s S t r a f m a II cs. Beim zweiten An geklagten habe es sieh durchweg, auch in den nicht ab/uurteUendcn Fallen, um leichtere Verfehlungen gehandelt, n unlieb tun Kusse und Knßversuche. Zum I all detr-Um Angeklagten erklärte der Vorsitzende zum Schluß, es sei zu bedauern, daß das Gericht infolge der strafgcsci/Üchen Bestimmungen nicht die Möglichkeit habe, noch weitere Maßnahmen an/uwendt n. Besonders seien S i 0 11 c r 11 n g s v e r w a 1! r u n g u!1 d F. ntma t! n u n g bei dem vorliegenden Tattnstand nicht zulässig. Der Staat habe ja alter nicht nur das Schwert der Justiz iti der Hand, seinen ,Willen dtirchzusetzeii, sondern noch andere Schwerter. Hof (entlieh sei es auf anderem Wege möglich, das Treiben des Angeklagten auch nach der Verbüßung׳ seiner Strafe zu unterbinden. Ines würde jedenfalls dem gesunden Volksempfinden entsprechen. ״Der Jude ist ein Mensch zweiter Klasse.‘* Das ״Schlochauer Kreisblatt“ berichtet von einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Schfochau. Der Angeklagte hatte von dem Inhaber einer Konkurrenzfirma Dritten gegenüber behauptet, dieser sei Jude. Da diese Behauptung jedoch nicht den Tat- Sachen entsprach — der Beleidigte konnte seine arische Abstamniung nachweiscn —, erblickte darin das Gericht eine bewußte Verächtlichmachung aus Konkut ..a׳gründen, es vertrat die Ansicht, daß es die schwerste Beleidigung sei, die heute einem deutschen Volksgenossen zu gefügt werden könnte, als Jude bezeichnet zu werden. Ein Jude sei ein Mensch zweiter Klasse, und es gelte gerade auf dem Lande als volksverräterisch, bei Juden zu kaufen. Die Behauptungen seien nicht ans rasse-politischem Empfinden, sondern aus Konkt1rrcn7.grlinden gemacht worden. Das Gericht sah eine solche Handlungsweise als sehr verwerflich an und verurteilte den Angeklagten zu sechs Wochen Gefängnis. Die Schul-Abteüung der Rei. )»Vertretung teilt mit, daß Aufnahmen in den Kursus zur Ausbildung von liehrern für den hebräischen Erwachsenenunterrieht nicht mehr erfolgen können, da der Kursus überfüllt ist. Amerikanische Miszellen Von unserem New-Yorker Korrespondenten New York, im Februar 1936 Judg;• Mack« Dienstjubiläum Dieser Tage feierte eine der geschätztesten Persönlichkeilen der amerikanischen Judenheit, der Bundesrichter Julian W. Mack, sein 23. Amtsjubiläum. Die Art der Feier war charakteristisch für die Bescheidenheit dieses Mannes. Er verbat sich jede Kundgebung der jüdischen Oeffcntlichkeit und begnügte sich mit einer Zusammenkunft mit einer Anzahl seiner Arbeitsgenusscii. Judge Mack kommt aus einer assimilierteii und als assimilatorisch bekannten Familie, hat sich aber frühzeitig der zionistischen Bewegung angcschlosseii und war in der ersten Zeit unmittelbar nach dem Kriege Präsident der Zionistischen Organisation Amerikas, Von dieser Stellung trat er 1921 zurück, als der Zionismus in Amerika sich wegen des Konfliktes über die Rolle des Keren Hajessod spaltete. Vor einiger Zeit aber ist er wieder in den Kreis der aktiven Mitstreiter getreten und unterstützt jetzt auch den Keren Hajessod. Mack gilt in seinem Berufe als einer der fortschrlttliebsten Richter in den Vereinigten Staaten, dessen unparteiisches und faires Urteil auch die anzuerkennen pflegen, die im Rechtsstreit unterliegen. Judge Mack, der im Jahre 1911 vom Präsidenten Taft zum Richteramt berufen wurde, wird in diesem Sommer 70 Jahre alt. Zwei oberste Kichter Wenn die Geschichte der amerikanischen Verfassung geschrieben wird, werden die Namen von Justice Brande is und Justice Benjamin Cardozo, den beiden jüdischen Mitgliedern des höchsten Gerichtshofes, sicherlich vermerkt werden. Innerhalb dieses Gerichtshofes, der gerade in der letzten Zeit sich als eine der ausschlaggebendsten Behörden der Obhut über die Verfassung der Vereinigten Staaten erwiesen hat, gelten diese beiden Männer als die konsequentesten und einflußreichsten Vertreter des Prinzips ״Gerechtigkeit für jeden — auch den durchschnittlichen — Amerikaner“. Ihnen schließt sich gewöhnlich Justice Harlan Stone an. Man kann immer darauf vertrauen, daß diese die Verfassung so interpretieren werden, daß Freiheit, Gleichheit, soziale und Ökonotnische Gerechtigkeit maßgebend sind. Die amerikanische Judenheit bereitet sich jetzt vor, Anfang des nächsten Jahres den 80. Geburtstag von Justice Urandeis zu begehen. Wegen der zurückhaltenden Lebensweise des Jubilars wird die Feier notwendig bescheiden sein und kaum im rechten Einklang mit der allgemeinen Verehrung, die er genießt. Brandeis selbst nimmt nach wie vor ein leidenschaftliches Interesse an den Vorgängen im jüdischen Leben. Nichts beschäftigt ihn so beständig, wie die Entwicklung 111 Palästina, und auch seine Spenden für die jüdische Arbeit in Palästina, stets anonym und ohne öffentliche Ankündigung, sind groß. Der Mechanisierung des modernen Lebens abgeneigt, schreibt Brandeis noch heute seine Briefe mit der Hand, Die meisten dieser handschriftlichen Briefe sind kurz; sie gehen von Washington an Juden in allen Teilen der Vereinigten Staaten, und ihr Grundgedanke ist stets die Arbeit für das Jüdische Nationallleim. Brandeis gilt als das Gewissen der sozialen Oerechtigkeit in den Vereinigten Staaten. Oft bleiben seine Meinungen in der Minorität, aber stets werden sie wegen ihrer Logik und ihres großen geistigen Weitblickes geschätzt. Brandeis ist das Haupt einer wachsenden Schule von Rechtsanwälten, Erziehern, Künstlern und sozialen Arbeitern. Justice Cardozo, fast 20 Jahre jünger, aus alter sephardischer Familie, ist von derselben Art. Man nennt ihn ״den Aristokraten des Verstandes, aber den Demokraten des Herzens“. Seine Rechtsgutachten sind kurz, aber in einer poetisehen Sprache geschrieben und doch von bezwingender Logik. Rcminimnz an König Georg Anläßlich des Hinsclieidens von König Georg V. von Ens׳»■ land erzählte der Bibliophile und Antiquar Dr. A. S. W. R o s e n b a c h eine interessante Anekdote. Dr. Rosenbach ist Präsident der ״Amerikanischen Freunde der Hebräischen Universität Jerusalem“. Als er 1926 in Windsor unter Führung des königlichen Bibliothekars die Schloß-Bibliothek besichtigte, fand er ein kleines Gedichtbuch, geschrieben von ״aen beiden Misses Moss, der hebräischen Nation zugehörig, 16 und 18 Jahre alt“, aus dem Jahre 1839. ln dem Moment betrat König Georg die Bibliothek, und der Besucher sagte dem König, daß er an dem kleinen Bändchen Interesse habe und dessen Geschichte wissen möchte. Der König erwiderte, das Buch sei der Königin Victoria, kurz nachdem sie den Thron bestiegen hatte, zum Geschenk gemacht worden. Am nächsten Tage erhielt Dr. Rosenbach zu seiner Ueberraschung das Buch zugesandt, ״mit den besten Empfehlungen des Königs“. — Das Buch enthält Gedichte der beiden jungen jüdischen Mädchen: voll bitterer Klage über die ״Zerstreuung der jüdischen Nation“. Sie hofften, durch ihre Widmung an die Königin Victoria die Lebensbedingungen der Juden zu verbessern. Di• jiddisch« Press« in ״Editor and Publisher“, dem maßgebenden. Fachorgan des amerikanischen Zcitungswesens, sind soeben interessante Ziffern über die jiddische Presse in Amerika veröffentlicht worden. Danach hat das ״Jcwish Morning Journal“ (Morgen- Journal), die orthodoxe Morgcnzeitung, eine Auflage von 79130, großenteils außerhalb der Stadt New York. Der sozialistisch gerichtete ״Jevvish Daily Forward“ (Vorwärts), der als Blatt der jüdischen Gewerkschaften früher schon einflußreich war und dessen Auflage vor einigen Jahren fast 250 000 betrug, hat jetzt 114 115. Die Nachmittagszeitung ״The Day“ (״Der Tog“) hat 73 266. Die kommunistische Zeitung ״Freiheit“, die fast täglich ihre giftigen Angriffe gegen Palästina und den Zionismus richtet, hat eine Auflage von 47 56t. Von den genannten vier Zeitungen ragt das ״Morning Journal“ durch seinen ausgedehnten Nachrichtendienst, den sein (auch als aktiver Zionist bekannter) Redakteur Jakob Fischmann aufgebaut hat, hervor. Im ״Tog“ kommen jüdische Schriftsteiler verschiedener Richtung zu Wort. Der ״Forward“, der früher zionisten-feindlich war, hat seine Haltung in den letzten Jahren geändert und begünstigt die Palästina-Arbeit; dies ist wohl 11. a. auch darauf zui ückzuführcn, daß er auf die Palästinafreundliche Stimmung der Lesermassen Rücksicht nehmen muß. Im ganzen muß man sagen, daß die Auflageziffern der Zeitungen ein Absinken der jiddischen Presse anzcigen. Unmittelbar nach dem Kriege hatten die zwei großen bürgerliehen jiddischen Zeitungen mindestens je 100 000 Auflage. Ein neuer amerikanischer ״Heros“ Vor einigen Tagen hat Amerika einen neuen Helden hekommen — zufällig ist er ein Jude —, und zwar auf einem Gebiete, wo Juden bisher nicht sehr große Bedeutung erlangt haben. Er ist der Favorit im amerikanischen Baseball. Sein Name ist Henry üreenberg, kurz ״Hank“ genannt. Die New-Yorker Gruppe der Baseball-Vereinigung erwählte Greenbcrg, der dem Detroit Team angehört, zum ״Meister1 des Jahres“. Es wird hervorgehoben, daß der Stil seines Spiels und die Qualität seines Verhaltens ihn zum besten amerikanischen Baseballspieler gemacht haben. Es wurde ihm eine Plakette zum Geschenk gemacht. Greenberg, ein großer und gut aussehender 26jähriger Mann, ist in New York geboren und studiert an der dortigen Universität. Sportschriftsteiler nennen ihn nicht nur ״den größten jüdischen Sportler aller Zeiten“, sondern auch einen der bemerkenswertesten amerikanischen Sportler, die es je gegeben hat. Interessant ist, daß Greenberg aas einer orthodoxen jüdischen Familie stammt und regelmäßig die Synagoge besucht. Die ״Judenverordnung der Deutschen Rechtsfront“ Das Mitteilungsblatt des Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbundes veröffentlicht einen TäF״kcitsbericht des Reichsinspekteurs Racke, der sich u. auch mit der Judenfrage befaßt. Darin heißt es, die ״J :: de 11 Verordnung der Deutschen Rechtsfront“ vom 2. September 1935, die in Anlehnung an die parteiamtlichen Anordnungen die Vertretung wild Beratung von Juden durch Mitglieder des Juristcnbundes regelt, habe sich in ihren grundsät/i hen Aiso.duungcn durchaus bewährt. Mit Rücksicht auf die Nürnberger Gesetze und die durch die praktische Anwendung der ״Judenverordnung“ gemachten Erfahrungen werde demnächst eine Ergänzungsvcrord- 11 11!1 g alle noch bestehenden Zweifelsfragen beseitigen. Me am Schluß der ״Judenverordnung'* niedergelegte Feststellung, daß der Juristenbtind nichts weniger als eine judenschutztruppe sei, werde auch bei einer ' weiteren Regelung dieser Frage zur obersten Richtschnur gemacht, andererseits aber auch die grundsätzliche Freiheit der anwalt.ichen und Wirtschaftstreuhänderischen Berufsau;Übung respektiert werden. Ausbildung von Einzelhandelslehrlingen In einer Vereinbarung zwischen der Wirtschaftsgruppe ״Einzelhandel“, der Deutschen Arbeitsfront, der Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern in der Reichswirtschaftskammer und der Reichsjugendführung sind Rahmenrichtlinien für die Lehrlingsausbildung im Einzelhandel aufgcstellt worden, ohne deren Berücksichtigung künftig keine Lehrverträge mehr abgeschlossen werden können. In der ״Deutschen Wirtschaftszeitung“ werden hierüber nähere Mitteilungen gemacht. Danach sprechen die Richtlinien die Befähigung, Lehrlinge zu halten, nur Reichsbürgern zu. Besitzt der Betriebsführer diese Eigenschaft nicht, so muß ein geeigneter Vertreter gestellt werden. Todesfall. Wie unser J. R.-Berichterstatter aus Wien mitteilt, ist dort dieser Tage im 71, Lebensjahre Herr Moses Weiner gestorben. Der Verstorbene, der seit Jahren mit seiner Familie ln Palästina lebte und nur krankheitshalber nach Wien gekommen war, spielte in der Wiener zionistischen Bewegung in früheren Jahren eine große Rolle, Millionen - Budget der Wiener jüdischen Gemeinde Von unserem Berichterstatter J, R., Wie n, 26. Februar Nachdem im Dezember vorigen Jahres ein Budgetprovi* sorium für die Monate Januar und Februar mit den Stimmen der Majorität vom Kulttisvorstande beschlossen wurde, begannen Dienstag, den 25. d. M., in öffentlicher Plenarsitzung des Kultusvorstaiules die Beratungen über den Budgctvoranschlag für das Jahr 1936. Unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Stricker erstattete Präsident Dr. F r i e d m a n 11 das Fiuanzreferat, das einen Budgetvoranschlag per 1936 in der Höhe von insgesamt Schilling 6 228 730 Vorsicht. Das seit fünf Jahren bestandene Defizit im Budget der Kultusgcnieinde in der Höhe von S 230 675 konnte bis Ende 1935 auf S 140062 herabgesetzt werden, trotzdem die Gesamtausgaben durch die ständige Erweiterung des Wirkungskreises der Kultusgemeinde auf allen Gebieten ihrer Tätigkeit in den letzten Jahren immer gesteigert werden mußten. Das bemerkenswerteste Detail auch an dem diesjährigen Millionenbudget ist zweifellos der!*osten ״Fürsorgewesen“, der mit S. 2619910 nach wie vor seit einer Reihe von Jahren den größten Ausgabeposten im Gemcimlchudget darstellt. Der närbstgrößte Posten im Etat betrifft das Kapitel des ״K u 11 u s“ und beträgt S 1 021 200. Dagegen erscheinen die Ausgubenpräiiminaricii für die Erhaltung des jüdischen Schulwesens mit über einer halben Million Schilling eher zu niedrig bemessen. Allerdings Ist zu berücksichtigen, daß infolge des Rückganges der jüdischen Bevölkerung Wiens in den letzten Jahren sich bereits ein stark empfindlicher Rück- , bar macht. Während im Schuljahr 1032 33 diese Sehulkatego rien von insgesamt ׳(Mädchen und Knaben) 12 247 Schülern besucht wurden, sank diese Zahl im Srhuljahre 1934/35 auf insgesamt 9931 Schüler, wobei noch zu bemerken ist, daß dieser Rückgang bei der Frequenz der Volksschulen allein 2300 Schüler ausmaeht. Das Matrikelamt der Wiener Kultusgemeinde veröffentlicht für das Jahr 1935 statistische Ziffern über die Bevölk er 11 n g s b e w e gn n g der Juden in Wien. Die Gesamtzahl der im Gesamtgebiet t)esterreich lebenden Juden beträgt 191 458 Personen, in Wien allein leben 176 034 Juden. Das abgelaufene Jahr brachte einen empfindlichen Rück• gang, da in diesem 735 Geburten 2815 Sterbefälle gegenüberstehen, ebenso übersteigt die Zahl der Austritte (500) die der Eintretenden (369). AUSLANDSAMMELVERKEHRE tut•. Möbeltransport, Lag•- riing, Spedition, limzOg« GEPÄCKFAHRT Berlin W 18, Kurfüratendamm 211 BISMARCK BARBAROSSA STEINPLATZ OBERBAUM 8888