Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 16 (25.2.1936)
- Date
- 1936-02-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 JOD ISCH E RUNDSCHAU Nf. 16, 25. H 1936 Jüdische und nichtjüdische Ärzte Eine Anordnung: des Reichsärztelührers Die Unruhe in Syrien und Nordafrika Unser Pariser K.-Berichterstatter schreibt uns: Obwohl In den letzten Tagen in Syrien keine blutigen Zu- ammenstöße mehr statfgefundcn haben, hält der Kriseninstand dort an. Die Wunde bleibt offen und die französische Oeffentlichkeit steht mit Besorgnis dem Aufflammen des syrischen Nationalismus gegenüber, ln der auswärtigen Kammission der Kammer hat man die Lage in Syrien diskutiert und es wurden dabei sowohl von sozialistischer Seite (Longuet) wie von radikalsozialistischer Seite (Herriot) Angriffe gegen die Politik des Hochkommissars de Märtel gerichtet. Obwohl ein Teil der Linken seine Abberufung fordert, scheint die Regierung Sarratri vorläufig entschlossen zu sein, an de Märtel festzuhalten. Bedeutungsvoller als die syrischen Zusammenstöße ist aber vielleicht noch die Tatsacbe, daß die Unruhe im Vorderen Orient jetzt auch auf Französisch-Nordafrika, vor allem auf Tunis und Algerien, überzugreifen droht. Der Ministerpräsident Sarraut hat beschlossen, in diesen Tagen eine Zusammenkunft des ״Mittelmeer-Comites“ einzuberufen, dem die Gouverneure von Algerien, Tunis, Marokko und Syrien angehören. Diese Konferenz soll Maßnahmen gegen die Agitation unter den Eingeborenen beschließen. Der ״Tcnips“ stellt in einem ausführlichcn Aufsatz fest, daß sich das politische Klima in einzelnen algerischen Regionen plötzlich geändert hat. Die Agitatoren, die sich bisher ruhig verhalten haben, haben ihre Tätigkeit wieder aufgenommen. Aufs neue wird von den arabischen Zeitungen eine scharfe Sprache gegen Frankreich geführt. Der ״Cercle du Proges“, eine arabische Vereinigung, bekämpft den französischen Einfluß, panarabische Agitatoren, Propagandisten des Neo-Wahabismus, treten auf und fordern das Recht des Unterrichtes in den Moscheen, Recht auf unkontrollierte Schulen usw. Eine andere Seite der Agitation, die von den französischen Kommunisten unterstützt wird, versucht die bäuerliche Bevölkerung gegen die angesehenen Familien, mit deren Unterstützung Frankreich seine Herrschaft in Nordafrika ausübt, in Bewegung zu bringen. Hauptsitz der Agitation ist nach wie vor Co nst a nt ine, die Region von Tcbcssa. (Bekanntlich fanden in Constantine im Vorjahre blutige Pogrome gegen die algerischen Juden statt.) Der ״Tcmps“ fordert energische Maßnahmen gegen eine Agitation, die zwar heute noch keinen großen Umfang angenommen bat, die aber, wenn nicht eingegriffen wird, schwerwiegende Folgen für den französischen Besitz, in Nordafrika haben kann. * Die im vorstehenden Bericht angekündigte Sitzung des fra nzosischon ״M i 11 c 1 m c e r -K o mite e s“, an der der Generalgouvcrncur von Algerien und die Generalrcsidcnten von Tunesien und Marokko teiinehmen, begannen am 22. d. M. in Paris. Die T a g e s o r d n u n g der _ Beratung _ lautet: ״Welches sind die Rückwirkungen der Zwischenfälle in Syr i e n und des italienisch-äthiopischen Konflikts auf Nordafrika?“ Ein Vertreter des Ohyrkomniissars von Syrien bcrichtete, daß zwischen dem Überkommissar und einer Dclegation der Eingeborenen die Verhandlungen über die Beilegung des Konflikts begonnen haben. Die Delegation fordert die Amnestie für alle während der jüngsten Unruhen Verhafteten und Verurteilten und macht Vorschläge bezüglich der von den Nationalisten geforderten Verwaltungseinheit. Letzterer Forderung stehen jedoch die Autonomiewünsche der Minderheiten wie der Drusen oder A i a o u t e n entgegen, deren sich die französische Verwaltung für ihre Zwecke bisher bedient hat. Die Einheitsbewegung hat jedoch dadurch an Macht gewonnen, daß die Katholiken des Libanon (Maraniten) sich den Moslems, die in der nationalistischen syrischen Oppos i t i o n z u s a וזו m e n g e f a ß t s i nd , angcschlossen haben. Die Verhandlungen werden erschwert durch die Erbitterung, welche durch die Zwangsmaßnahmen des Oberkommissars hervorgt-rufen worden ist. In dem auswärtigen Ausschuß der französischen Abgeordnetenkammer sind die Methoden des svri-chen Uberkominissars de Marte! jüngst ebenfalls heftig umstritten und besonders von Herriot getadelt worden. (Vgl. auch den Bericht aus Italien auf Seite. 1.) Kunstbrief aus Wien Vor! unserem Berichterstatter J. R. Wien, im Februar Dem Gedächtnis an einen der hervorragendsten modernen Meister der Plastik und Raumkunst, an den vor lahresfrist verstorbenen jüdischen Plastiker und Baukünstfer Oskar Strnad ist eine vom ()eslerrelchisdien Werkbund dieser Tage veranstaltete Gedächtnisausstellung gewidmet. Auf knappem Raum ist von liebevoller Hand und mit großem Geschmack eine Auslese von Werken und Projekten ־zusammengetragen worden, die die Meisterschaft ries Künstlers als Plastiker, Bühnenbildner. Baukuustler, Maler und schließlich als Meister und Führer de- Kunstgewerbes zeigen. Oskar Strnad, der ein warmer Freund der zionistischen Sacbe und ein tatkräftiger Förderer der aufstrebenden Kunst Palästinas war, hat als jüdischer Künstler Bedeutsames hervorgebracht, so vor allem auf dem Gebiete der jüdischen Grabsteinkunst, der er vielfältige und interessante Konzeptionen schenkte. Seine bedeutsamste Arbeit auf diesem Gebiete ist wohl der in Entwurf und Ausführung gleich ergreifend wirkende Grabstein für Ober r ab bin er Chajes. Debüt einer palästinensischen Pianistin Zu einem bemerkenswerten Erfolg konnte die palästfnensische Pianistin Nadia Eitingon-Reichert ihr Wiener Debüt mit einem Klavierabend itn kleinen Musikvereinssaal gestalten. Nadia Eitingon, die Gattin des (auch in Berlin aus der Hapoel-Ffazair-Zcit bekannten — A. d. R.) Natur- Wissenschaftlers Dr. Israel Reichert von der landwirtschaftlichen Versuchsstation in Rechowoth, genoß ihre Ausbildung bei den Klavierpädagogen, den Professoren Teichmüller in Leipzig und Isscrlis in Wien und nimmt im palästinensischen Musikleben einen hervorragenden Platz ein. Vor dem verwöhnter» und kunstverständjgen Wiener Publikum konnte die Pianistin durch ihr Spiel sich sofort mit Erfolg durchsetzen. In dem mit künstlerischer Sorgfalt ausgewählten Programm, dessen Zusammenstellung allein schon den Charakter der Künstlerin erhellt, brachte sie Beethovens ״Les adieux-Sonate“, Chopins ״H-Moll-Sonate“ sowie Stücke von Dcbuisy, Rachmaninoff, Liszt und schließlich als Erstaufführung für Wien den entzückenden ״Kleinen Marach des Großen Dr. Dolittle“ des in Palästina lebenden Komponisten E. W. Sternberg. Von palästinensischer Musik trug Frau Eitingon als Zugabe noch den arabischen Tanz von Kugel vor. Die von Reinhardt geleitete amerikanische Aufführung von Werfels ״Weg der Verheißung“, die im Februar stattfinden sollte, mußte wegen der finanziellen Schwierigkeiten, die sich aus den Kosten des Theaterumbaus usw. ergaben, neuerlich verschoben werden. Der Reichsärzteführer veröffentlicht In der neuesten Ausgabe des ״Deutschen Aerzteblattes“ eine Anordnung, welche Aerzte in Zukunft als nichtjüdisch b2w. jüdisch zu gelten haben. Gegenüber den bisher geltenden Bestimmungen übernimmt die Acrzteschaft damit die Begriffsbestimmung der Nürnberger Rassen gesetze. Die Begriffe ״Arier" und ״Nichtarier" verschwinden auch aus der ärztlichen ßerufsordnung. Jüdische Aerzte sind in Zukunft Angehörige des jüdischen V'olkes (Volljuden und Dreivierteljuden) sowie Mischlinge ersten Grades (mit zwei jüdischen Großelternteilen), wenn sie der jüdischen Religionsgemeinschaft am 16. September 1935 angehört haben oder sich nach diesem Zeitpunkt ihr angeschlossen haben bzw. anschlicßen, oder wenn sie am gleichen Stichtag mit einer Jüdin verheiratet waren oder sich nachher jüdisch verheirateten bzw. verheiraten. Sämtliche anderen Aerzte gelten als nichtjüdische Aerzte, also auch die Mischlinge (Halbjtidcn mit vorgenannter Einschränkung) und die jüdisch verheirateten nichtjüdischen Aerzte. Die Anordnung stimmt also mit den Grundsätzen des Reichsbürgerrechts überein. Der Reichsärzteführer trifft im Zusammenhang mit dieser Neuordnung noch folgende Aendcrungcn seiner bisherigen Anordnungen: Nichtjüdische Aerzte dürfen sich nicht durch jüdis*ehe Aerzte vertreten lassen, ebenso dürfen such jüdische Aerzte nur von jüdischen Aerzten vertreten lassen. (Abweichende Regelungen für in der Kassenpraxis verbliebene Aerzte sind zulässig, wenn die ärztliche Versorgung dies erforderlich macht). Für die Beschäftigung von Assistenten gelten die gleichen Grundsätze. Nichtjüdische Aerzte dürfen ihre nichtjüdischen Patienten nur nicht jüdischen Fachärzten überweisen und umgekehrt. Sie dürfen Ueberweisungen von jüdischen Aerzten annehmen, wo iirztliehe Verhältnisse dies notwendig erscheinen lassen (Krankenhauspflege). Dies gilt besonders für die Ueberweisung von Ministerpräsident Gömbös’ Meinung Von unserem Berichterstatter Budapest, 21. Februar Rriehrtagsabgeordneter Dr. Rudolf Rupert interpellierte den Ministerpräsidenten in Angelegenheit der sogenannter! ״blauen Bogen“, das sind Fragebogen, die das Statistische Landesamt in jüngster Zeit an die Leitungen der gewerblichen Betriebe und Unternehmungen gerichtet hatte und in denen nach der konfessionellen Zugehörigkeit jedes einzehren der Angestellten gefragt wurde. Der Interpellant wies darauf hin, daß Regierungschef Gömbös bei seinem Amtsantritte seinen Standpunkt in bezug auf die Juden einer Revision unterzogen habe, auch der Reichsverweser habe sich am 30. April auf die Traditionen der konfessionellen Gleichberechtigung fest gelegt. Dr. Rupert erinnert demgegenüber an die Vorgänge an der Universität, an die Plakate vor Weihnachten, nicht beim Juden zu kaufen, an die Weisungen, die an viele Firmen ergangen sein sollen, eine bestimmte Anzahl christlicher Angestellte unterzubringen. Deshalb erschien die allgemeine Vermutung berechtigt, daß es sich auch bei dieser statistischen Datensammlung um eine konfessionelle Schikane handle. Ministerpräsident Gömbös beantwortete sofort die Interpellation. Die Frage nach dem Glaubensbekenntnis sei internationale Gepflogenheit, die unter dem Gesichtspunkt der sozialen Schichtung der Bevölkerung eine wichtige Rolle spiele. ״Mein Standpunkt in dieser Frage ist, daß die Ruhelage, die in Anspruchsberechtigten der Rcichsvcrsicherung durch jüdische Kassenärzte, um die ärztliche Versorgung der Versicherten nicht zu gefährden. Für die Zuziehung eines zweiten Arztes (Konsilium) gelten die gleichen Bestimmungen sinngemäß. Die bisherigen Verzeichnisse nichtarischer Aerzte fallen fort. An ihre Stelle treten Verzeichnisse von jüdisehen Aerzten. Jüdisch Versippte und Mischlinge dürfen nicht mehr kenntlich gemacht werden. Die Listen dienen mir dem Dienstgebrauch. Die Bestallung als Arzt (Approbation) wird nach der Reichsärzteordnung versagt, wenn der Bewerber wegen seiner oder seines Ehegatten Abstammung nicht Beamter werden könnte und zur Zeit der Bewerbung der Anteil der nicht dcutschblütigen Aerzte an der Gesamtzahl der Aerzte im Reich den Anteil der Nichtdeutsehblütigen an der Bevölkerung übersteigt, ln Härtcfäilen kann der Reichsminister des Innern Ausnahmen zulassen. Für die nächste Zeit kann nach dem derzeitigen Zahlenverhältnis die Bestalnmg eines Juden, Mischlings oder eines jüdisch (einschließlich Mischlings) Verheirateten als Arzt nicht erfolgen, Härtefälle ausgenommen. Die Bestimmungen über die Zulassung zu den Krankenkassen bleiben durch die Neuordn u n g unberührt. Danach bleiben diejenigen Aerzte von der Zulassung ausgeschlossen, denen derzeit die Bestallung versagt wird. Audi die Vorschriften für die Ersatzkassenpraxis bleiben unberührt. Für die private Krankenvcrsichertmg sind an Stelle bisheriger Listen ״nichfarischer״ Aerzte die neuen Listen jüdischer Aerzte maßgebend. Aut allen anderen Gebieten, auf denen die Auswahl der zu beteiligenden Aerzte durch den Rciclisärzfcführer erfolgt, können auch andere Anforderungen bezüglich Abstammung als in der Kassenpraxis gestellt werden. So kann die Reichsärztekamrner besondere Vorschriften erlassen, welche Aerzte sie zu den Aufgaben zur Erhaltung und Hebung des Erbguts des deutschen Volkes heranziehen will. Ungarn zwischen den Konfessionen bisher bestand, unter allen Umständen gewahrt werden muß. Demgegenüber muß auf Grund der oisherigeii statistischen Erhebungen festgestellt werden, daß bei einzelnen Industrieunternchmungen die Z a h 1 der jüdischen Angestellten derart überdimensioniert ist, daß dieser Umstand bei der christlichen Gesellschaft, im Kreise der christlichen Jugend ein gewisses Mißfallen erregt“. Er wolle keine gewaltsamen Maßregeln anwenden, hoffe aber, daß diese Verliältniszahl sich von selbst ändern werde, ohne daß Pressionen angewendet werden müssen. Abg. Dr. Rupert nahm die Antwort zur Kenntnis in der Voraussetzung, daß die Daten tatsächlich nicht zur Wegnahme von Erwerbsmögiiehkeiten benutzt werden. * Nachdem die ״Kreuzbewegung“ an den Budapester Hochschulen im Vorjahr abgekiungen ist, hat der Senat der Szegediner Universität nunmehr den Beschluß gefaßt, das Kreuz in allen Lehrsäien und Laboratorien anzubringen. Der Senat betont, das Kreuz sei das allgemeine Symbol des Christentums, nicht das Zeichen einer Konfession, deshalb könne aus seiner Anbringung weder gegen den Staatliehen Charakter der Universität, noch gegen die gesetzlich .gewährleistete Gleichberechtigung aller Universitätshörer irgendeine Folgerung gezogen werden. Zugleich hat der Senat gegen jene Blätter, die einzelnen Senatwnitgliedern andere Tendenzen unterschoben, den Preßprozeß angestrengt, Dr. A. F. Zur Nationalitätenfrage In der für den Verband der Deutschen Volksgruppen in Europa herausgepebenen Zeitschrift ״Nation und Staat“ (Februarheft 1936) schreibt Dozent Dr. Karl Braunias über die Fortentwicklung des altösterreichischen Nationalitätenrechts nach dem Kriege. Er befaßt sich in diesem Zusammenhänge u. a. mit dem Kurien-Wahlsystein in Griechenland, wo das Gesetz vom Jahre 1928 der jüdischen und der türkischen Minderheit von vornherein eine parlamentarische Vertretung gesichert hat, indem eigene jüdische und türkische Wahlkreise geschaffen wurden; ein jüdischer Wahlkreis wurde in Saloniki geschaffen, und zwar durch ein Gesetz vom Jahre 1929 auch für den Senat. Der Verfasser weist darauf hin, daß Einwendungen gegen diese Regelung aus dem Grunde erhoben werden könnten, daß die gesonderten Wahlkreise nicht für alle Gebiete gebildet wurden, wo Türken und Juden eschlossen siedeln. Es käme für zahlenmäßig kleine Mindereiten aber nicht darauf an, durch wieviel Abgeordnete sie vertreten sind, sondern daß Ihre Vertretung überhaupt gesichert ist. Anschließend hieran sagt der Verfasser: ״Um so staunenswerter ist es, daß sich gerade die Juden Salonikis gegen diese Schutzmaßnahme beschwerten, da sie *ie als eine diskriminierende Maßnahme erachteten. So mußte der damalige Ministerpräsident Venizelos eine Abordnung der Saloniker jüdischen Gemeinde beschwichtigen, indem er erklärte, daß die Schaltung eines eigenen Wahlkreises nicht nur nicht einen feindlichen Akt gegenülrer den Juden bedeute, sottdern eine außerordentlich günstige Maßnahme »ei, die die Vertretung der Juden im Parlament eieiier stelle. Der eigene Wahlkreis könnte ja in der Zukunft aufgehoben werden, aber beim Mehrheitssygtcm würden die Juden, wenn sie keinen eigenen Wahlkreis haben, Gefahr laufen, überhaupt keine Vertreter in der Kammer zu haben. — Von den Juden wurde dauernd gegen den eigenen Wahlkreis Sturm gelaufen, bis er im März 1933 aufgehoben wurde, «o daß die Juden Salonikis seither mit der übrigen Bevölkerung zusammen wählen.“ Wir haben uns mit dieser Frage ebenfalls mehrfach auselnandergesetzt. Die griechischen Juden haben sich gegen die eigene jüdische Kurie gewandt, weil sie auf Grund der Haitung der griechischen Oeffentlichkeit glauben mußten, daß dadurch ihre Gleichberechtigung gefährdet sei. Das Motiv, das dieser Ansicht zugrunde liegt, ist naturgemäß eine liberale Staatsauffassung, wonach der Einzelne in den Staat als Bürger ein gegliedert wird, ohne daß seine Nationalität dabei eine Roile spielt. * Im gleichen Heft finden wir einen Hinweis auf einen Aufsatz von Karl C. v. Loesch in der demnächst erscheinenden Nummer der Zeitschrift ״Wörter und Sachen“ über das Thema: ״Volkstümer und Sprachwechse 1“. Dieses Problem hat naturgemäß für uns Juden besonderes Interesse, da es eng mit den Problemen def Assimilation verbunden ist, die ihre entscheidende Durchsetzung in der Aufgabe der eigenen Sprache und der Annahme der Umgebungssprache fand. Es wird in diesem Zusammenhänge auch ausdrücklich auf die Juden hingewiesen, die in Mittel- und Osteuropa im 19. Jahrhundert freiwillig fremde Sprachen angenommen haben. Hierzu heißt es: ״Pas T 11 <1 c n a s s i m i li e r u n g s p r o b 1 e m Ft, obwohl die Literatur darüber ungemein reichhaltig ist, noch immer nicht .streng wissenschaftlich bearbeitet; die Fülle and- und philoscmitiächer Streitschriften findet ihr Gegenstück in der innerjüdischen Auseinandersetzung zwi-dicn Sclbstassimilanten und Selbstdissimilantcn (Zionisten-Ncujüdisclien Nationalisten). Pas jüdische Assimilationsproblem erfuhr nach dem Weltkrieg eine Acnderung insofern, als einige .junge‘ Völker (vor allem die Tschechen), welche vordem jede Judcnassimilicrung abgelehnt halten, diese unter dem Einfluß der humanitär-liberalen Freimaurerei aufnahmen; gleichzeitig sahen es umgekehrt viele Juden nunmehr erst als erstrebenswert an, um in dem neuen Staat eine gesicherte Stellung zu erlangen, Volksbiirger dieser Klcinvölker zu werden, während es ihnen vorher nur erwünscht war, als Mitglieder der großen Staats- und Kulturvölker zu erscheinen. Das jüdische Assintilicrungsproblcm unterscheidet sich insofern von dem der bodenständigen (alteuropäischen) Völker, als die Gegenseitigkeit gering ist. Offene Assimilation wird von Juden nur noch sehr selten betrieben, die versteckte beruht aber volkspsychologisch auf anderen Voraussetzungen. Von dem Negerproblem der Vereinigten Staaten ist es dadurch unterschieden, daß die dort meist klar her vertretende Farbensehranke besteht, Uelterdies fehlt, wie schon gesagt, den Negern ein Kern alter Volks-, Kultur- und Religionsgemeinschaft; er ging längst restlos verloren. Im Judentum besteht er latent (und teilweise noch offen) weiter. Die. Neger sind nur durch ihre Körpermerkmale (durch Abgestoßenwcrden) negativ zusammengehalten, sie entbehren gemeinsamer aktiver Ge- Schichtserinnerungen. Das Gemeinsam« bei Juden und USA.-Negern ist aber der Wille zum äußersten AssimiUertwerden. Hier sind die Aussichten der Juden scheinbar besser, weil die körperlichen Unterschiede nicht so stark in die Augen springen und daher erfolgreicher verheimlicht ־werden können.“ In dieser Darstellung־ scheint übersehen zu sein, daß es nicht eine geheimnisvolle Anziehungskraft der sogenannten Großvölker war, die diese für die Juden besonders attraktiv machte, sondern die Tatsache, daß sie und ihre Kultur in den gemischt nationalen Staaten der Vorkriegszeit über die kleineren Nationen herrschten, während nach den nationalen Staatsbildungen im Gefolge des Weltkrieges naturgemäß im gesamten Staatsleben dieser Völker ihre bisher unterdrückte Nationalität beherrschend wurde, so daß die Assimjlationsneigung der Juden sich ihnen zuwandte. Mit Recht wird vom Verfasser betont, daß bei der Assimilation der Juden die Gegenseitigkeit gering ist, was schon durch den ausgeprägten Minderheitscharakter der Juden bedingt ist. Diese Feststellung deutet zugleich die Grenze gegenüber der These von dem starken Einfluß, den die Juden auf das kulturelle Leben ihrer Umgebung ausüben, an. Juden in Ungarns Wirtschaft