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Jüdische Rundschau · 1936-02-11 · Heft 12 (11.2.1936) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 12 (11.2.1936)
Date
1936-02-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 12, 11. II. 1936 Aus der Praxis der Arbeitsgerichte der fundamentale Unterschied zwischen den Parolen des Zionismiis und der Arbeit anderer jüdischen Gruppen liege. Diese Situation besteht in gewissem Umfange auch noch heute. Der Zionismus hat dabei etwas vor allen anderen Richtungen voraus, nämlich die Fähigkeit, die Judenfrage zu analysieren und die tieferen Ursachen unserer Lage zu erkennen. Damit allein aber gibt sich das Volk nicht zufrieden. Iis erwartet neben der Analyse eine Therapie, da ihm mit Definitionen allein nicht geholfen ist; auf diesem Gebiete allerdings wird es nicht immer genügend deutlich, worin die Eigenart des Zionismus liegt. Gewiß ist Palast i n a durch jahrzehntelange zionistische Arbeit zu einem Einwanderangsland geworden, und diese Tatsache hat viele Tausende dem Zionismus zugeführt. Aber auch dieses Arbeitsgebiet ist sehr bald zu einem „jüdischen Allgemcinbesitz" erklärt worden, und nicht immer haben diejenigen, die mit Palästina als Einwanderungsland verbunden sind, den Weg zum Zionismus gefunden. Nun gibt es gewill wichtige Bezirke unseres jüdischen Eigenlebens, auf dem wir von der zionistischen Gesamtkonzeption aus sehr konkrete Vorstellungen haben, die für die Gestaltung jüdischen Lebens in nationalem Geiste von zentraler Bedeutung sind; wir denken z. B. an den Aufbau der jüdischen Schule. Dennoch sind auch auf diesen Gebieten vielfach Schwierigkeiten eingetreten, die daraus resultieren, daß wir nicht vorbereitet waren, die Arbeit durchzuführen. Wir haben nicht immer die Menschen, die unsere Forderungen verwirklichen und in praktischer Arbeit das schaffen können, was auf diesen Arbeitsgebieten heute notwendig ist. Dennoch müssen wir fragen und klar beantworten, worin das Kriterium unserer zionistischen Eigenart liegt, worin der fundamentale Unterschied zwischen der zionistischen Bewegung und all den Gruppen im jüdischen Leben zu suchen ist, die auf weiten Arbeitsgebieten mit ihr kooperieren und sie dennoch nicht für sich akzeptieren. Wir meinen, daß es eine Differenz der Gesinnung und des Willens ist. - Differenz der Gesinnung: Der Zionismus fühlt sich ganz und gar als Trager jüdischer Geschichte, und zwar ohne Rücksicht auf die anderen Lebensbedingungen, unter denen Juden stehen mögen. Er unterscheidet sich dadurch grundsätzlich von all jenen, deren Beziehung zum Judentum eine Angelegenh'dt der < tpjK.rmnität i t. Der Zionismus kann nicht dadurch in seiner Gesinnung beeiitflulJt werden, dal! die Umwelt den Juden ablehnt oder begrüßt. Er steht zu dieser Umwelt im Verhältnis einer Distanz und betont die Grenzen, die das jüdische Volk von ihr trennen; er lehnt es daher auch ab, der Umwelt mit Ressentiments gegeniiner.'utreten, wenn sie das Judentum ihrerseits negiert. Intensität d e s W i i 1 e n s: I >as bedeutet, daß der Zionismus alle Tei'e des jüdischen Volkes zur nationalen Erneuerung erwecken und dort, wo dieser Wille bereits vorhanden ist, ihn stärken will. Fr geht dabei von der Erkenntnis aus, daß große Teile unseres Volkes sich im Zustande der nationalen Auflösung befinden, und daß alle Kräfte zu einer großen Gemeinschaftsaufgabe wieder zusammenzuführen sind; all die Kräfte im jüdischen Volke, die heute nach außen tendieren und sich der Arbeit für Ideen und Nationen widmen, die nicht die unseren sind, sollen vereinigt und der großen jüdischen Renaissance-Idee zugeleitet werden. Diese fundamentalen Unterschiede des Zionismus ztt reiner jüdischen Umwelt müssen in unserer Arbeit deutlich werden. Nur dann wird unsere Bewegung fähig sein, immer größere Teile des jüdischen Volkes anzuziehen und in ihre Reihen aufzunehmen. Dabei allerdings muß der Zionismus die Gefahr überwinden, daß er sich selbst gegenüber kritiklos wird. Gerade weil — wie wir meinen — in Gesinnung und Willen der entscheidende Unterschied gegenüber allen anderen jüdischen Gruppierungen liegt, besteht für uns die Gefahr der Selbst gerechtigk ei t, ehe dann eintritt, wenn wir das feine Ohr und das scharfe Auge nicht mehr besitzen, das nötig ist, um über uns selbst zu wachen. Dann aber muß naturgemäß die erobernde Kraft des Zionismus in der jüdischen Welt nachlassen. Nichts haben wir so sehr zu fürchten, wie daß wir selbst erlahmen und Parolen im Munde führen, während ihnen in unserem eigenen Kreise keine Wirklichkeit entspricht. Wir dürfen es niemals dazu kommen lassen, daß die Opferfähigkeit bei uns erlischt, und daß die Routine dort regiert, wo wirklich lebendige Kräfte wirken sollten. Wir fragen uns oft, warum die Juden Deutschlands so V€i"ha'üii.>;;iJÜig schwer beweglich sind, warum auch unter den erschütternden Hindi inken unserer Zeit nur ein Teil von ihnen den Weg zum Zionismus gefunden hat. Es gibt hierfür gewiß m a n n i g f a 1 f i g e (j r ü n U e: das Vorherrschen des Organis ati o n s in e c h a n i s m u s mit all seinen Trägheit* widerstanden, die Entfremdung weder Kreise von allem Jüdischen, die sie naturgemäß dorthin gehen läßt, wo geringere Anforderungen an sie gestellt werden. Aber zu all diesen Gründen kommt auch der Umstand, daß der soziale Aufstieg mehrerer Generationen, den große Teile der Juden Deutschlands erlebt haben, ihre Opferfähigkeit geschwellt hat. Die Versteinerung der Herzen war und ist die größte Gefahr, die diesen Teil des Judentums trifft. Verkennen wir nicht, daß auch der Zionismus in Deutschland zusammen mit allen anderen jüdischen Gruppen von solcher Gefahr nicht frei ist, und daß er besonders wachsam sein muß, will er seine Kraft, die ein Motor der Umwälzung sein muß, bewahren! Reden allein nützen nicht sehr viel. Der Zionismus muß vielmehr vom jüdischen Volk in allen seinen Teilen als ein wirklicher Stoßtrupp empfunden werden, der durch die Kraft seines Willens und die Echtheit seiner Gesinnung eine Bewegung hervorruft, in die auch die Widerstrebenden miteinbezogen werden. Es gab eine Zeit, in der es im jüdischen Leben in Deutschland von Nachteil war, Zionist zu sein, und gerade in ihr sind hervorragende Vertreter des Zionismus geprägt worden. Heute ist es anders, wenn nicht gar umgekehrt. Und dennoch müssen wir die Haltung der Unerbittlicbkeit von uns fordern, die eine Uebereinstimmung zwischen Worten und Taten bedeutet und unseren Worten im jüdischen Leben ein ausschlaggebendes Oewicht verleihen muß. Wir wollen im Zionismus die Zellen eines erneuerten jüdischen Lebens schaffen. Darum brauchen wir die Selbstkritik, die uns erkennen läßt, worin unsere Mingel liegen, die wir in der Arbeit selbst empfinden und Kündigung eines jüdischen Angestellten Die „A r b e i t s r e c h t s p r c c h u n g" vom 30. Januar veröffentlicht ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Weimar vorn 27. November 1935, das die Kündigung eines in einem arischen Betrieb tätigen jüdischen Angestellten, dem junge weibliche Personen unterstellt waren, nicht als unbillig hart im Sinne des § 56 AOG. erachtet hat. Der Angestellte hatte bei der Beklagten und ihrer Rechtsvorgängerin ös/i Jahre zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet und ist auch mit den ihm unterstellten Beschäftigten gut ausgekommen. Er ist verheiratet, hat ein Kind, ist Frontkämpfer gewesen, befördert und einige Male verwundet worden. Die Kündigung war auf ein Schreiben vom 17. 8. 35 zurückzuführen, mit welchem 26 im Betriebe der Beklagten beschäftigte Vertrauensmänner und Amtswalter der DAF. die Entfernung des Klägers aus dem Betrieb gefordert hatten. In den Urteilsgründen heißt es u. a.: „Die Regierung hat allerdings Einzelakl ioren Regen Juden wiederholt untersagt. Damit sind aber haupt-acldic.il Willkürakte, wie z. B. das Einwerfen von FeiisterseheilHin, Schmähungen und sonstige Anrempelungen gemeint, dagegen nicht eine Kündigung, die, wie die vorliegende, durch eine schriftliche Eingabe von Vertrauensmännern und Amtswaltern der DAF, verursacht worden ist. Denn es besteht hier die Möglichkeit, durch gerichtliches Verfahren nachprüfen zu lassen, ob die Kündigung berechtigt oder rückgängig zu machen ist. Es bricht sich im deutschen Volke die allein maßgebliche Anschauung der NSDAP, immer mehr Bahn, daß auch im Wirtschaftsleben eine Scheidung der Nichtjuden von den Juden anzustreben ist und insbesondere eine Unterstellung von Nichtjuden unter Juden tunlichst vermieden werden soll. So hat die neuere Gcsvugebung c. Ii. die Indienststellung von weiblichen Personen unter 45 Jahren im Haushalt eines Juden nicht nur verboten, sondern sogar unter Strafe gestellt. Feiner hat der Reichsjuris'enft.hrer neuerdings angeordnet, dali Rechtsanwälte dci UNSDJ. ihie Sozietät mit jüdischen Kollegen aufgeben müßten. Diese und ähnliche Anordnungen maßgeblHier Stellen weisen darauf hin, daß sich die poliisehe Entwicklung in der Richtung bewegt, allmählich ein Zusammenarbeiten von Nichtjuden mit Juden in denselben wirtschaftlichen betrieben zu unterbinden und erst recht die Unterstellung von Nichtjuden unter den Einfluß v o n J u d e n. Diese politi.c'ne Entwicklung wird inshesondere auch von allen Gliederungen der Bewegung gelordert. In deren Kreisen wird daher aucli die Kündigung de; Kl.igers nicht als unbiMig hart empfunden, zumal ihm auch junge weihliche Personen unterstellt waren. Die Arbeitsgerichte dürfen sich dieser Entwicklung nicht durch Entscheidungen, die mit dem Rechtsempfinden der Mitglieder der Bewegung und ihrer Gliederungen in Widerspruch stehen, wider-etzen. Dazu kommt, daü der Kläger bei seinem Aiter von 38 Jahren und auf Grund seines sehr guten Zeugnisses ohne allzu große Schwierigkeit «1 der Lag« sein dürfte, in einem von jüdischen Inhabern betriebenen Gescliäfte wieder Stellung zu finden." Die Unruhen in Syrien Die Tagespresse meldet: In der syrischen Stadt H a m a ist es am Donnerstag zu neuen Unruhen gekommen, in deren Verlauf Truppen eingesetzt werden mußten. Im Anschluß an eine Versammlung in einer Moschee zogen mehrere hundert Versammlungsteilnehmer durch die Straßen der Stadt und bewarfen die öffentlichen Gebäude mit Steinen. Bei den Zusammenstößen mit der Polizei und den Truppen wurden auf beiden Seiten zahlreiche Personen verletzt. Von den Kundgebern sollen sogar sieben getötet worden sein, doch liegt dafür noch keine amtliche Bestätigung vor. Auf seifen der Polizei und der Truppe wurden 12 Polizisten, 8 Gendarmen, 15 Soldaten und 2 französische Offiziere verletzt. DNB berichtet: Wie aus Beirut gemeldet wird, hat sich die Zahl der Todesopfer bei den blutigen Unruhen in Syrien auf zehn erhöbt. In Horns kamen drei Personen ums Leben und mehrere Polizisten wurden verletzt. Auch in Damaskus fanden am Freitag abend große Kundgebungen statt. Die Demonstranten wurden jedoch von der Polizei zerstreut, und der angebliche Rädelsführer, ein Dr. Tschutschakor wurde verhaftet. Angesichts der Fortdauer der Unruhen wurden die Friedensbesprechungen zwischen dem französischen Oberkommissar und dem mohammedanischen Kirchenführer vertagt. Der Generalstreik in Syrien dauert an. Oberkommissar de Martel soll nach Paris befohlen worden sein. Wie die „Times" aus Bagdad meldet, haben acht bekannte irakische Senatoren und zwei Abgeordnete beim Völkerbund Einspruch gegen die Maßnahmen der französischen Mandatsbehörden in Syrien erhoben. Die französischen Behörden werden der Verletzung der Freiheit, der Einkerkerung von Vorkämpfern für die Unabhängigkeit sowie der Niedermetzelttng von Frauen und Kindern beschuldigt. Diese Maßnahmen, so heißt es, hätten den irakischen Nachbarstaat schmerzlich berührt. Die von der eingeborenen Bevölkerung boykottierte französische Straßenbahn und die Elektrizitätsgesellschaft in Damaskus haben ihre Betriebe fast vollständig einstellen müssen. Die syrische Universität und die Hochschulen in Damaskus sind von den Behörden geschlossen worden. Aguda im Colonial Office. Der stellvertretende Unterstaatssekretär Sir John Shuckburgh hat, wie die Londoner Blätter melden, eine aus dem Präsidenten der Weltorganisation Agudas Jisroel Jacob Rosenheim, Rabbiner Dr. Schonfield und dem politischen Sekretär der Agudas Jisroel H. A. Goodman bestehende Abordnung im Colonial Office empfangen. Die Abordnung überreichte im Namen der Weltorganisation Agudas Jisroel und des orthodoxen Rabbinerverbandes eine Entschließung, in der der tiefen Besorgnis angesichts der Pläne, in Palästina einen Legislative Council zu errichten, Ausdruck gegeben wird. Sir John Shuckburgh erklärte, er werde dem Minister für die Kolonien die von der Abordnung geäußerten Ansichten mitteilen. die uns auch zu einem tieferen Verständnis der Fragen leitet; die in der Auseinandersetzung des Zionismus mit der jüdischen Umwelt auftreten. Die Zeit der Bewährung, die gerade der Zionismus in Deutschland unter den heutigen Umständen durchlebt, muß zugleich eine Epoche seiner inneren Erneuerung und der Vertiefung seiner menschlichen und ethischen Grundlagen sein. K. L Kündigung eines Mischlings Ein in der „Arbeitsrechtsprechung" vom 30. Januar veröffentlichtes Urteil des Lartdesarbeitsgerichts Berlin vom 18. Dezember 1935 hat ausgesprochen, daß die Nürnberger Gesetze und die dazu ergangenen Verordnungen den deutsch -jüdischen Mischlingen die ihnen bisher verbauten B ewegungs- und Erwerbsmöglichkeiten wieder eröffnen wollen und daß demzufolge auch eine gegen einen deutsch-jüdischen Mischling lediglich wegen seiner Abstammung gerichtete Kündigung nicht ohne weiteres gutgeheißen werden kann. In dem entschiedenen Falle handelte es sich um eine seit 1924 in einem Druckereiunternehmen tätige Falzerin, die mütterlicherseits von Ariern, väterlicherseits von Juden abstammt, evangelischer Religion ist, von einem Arier geschieden ist und für ein minderjähriges Kind zu sorgen hat. Das beklagte Unternehmen hatte sich darauf berufen, daß es umfangreiche Aufträge der Deutschen Arbeitsfront nach einer ihr von einem Amtswalter gemachten Mitteilung in Zukunft nur erhalten würde, wenn sie keinen Nichtarier beschäftige. Während das Arbeitsgericht Berlin die Küudigttngswiderrufsklage abgewiesen hatte, hat das Landesarbeitsgerkht Berlin ihr in dem oben erwähnten Urteil stattgegeben. In den Gründen dieses Urteils wird u. a. hervorgehoben, daß das behauptete Vorgehen der Deutschen Arbeitsfront sich of lenbar nur gegen die voll -jüdischen Beschäftigten richte, nicht aber auch gegen die Mischlinge, die auch bisher schon nicht ohne weiteres als Nichtarier bezeichnet zu werden pflegten. In diesem Zusammenhange heißt es in den Entscheklungsgründen u. a.: „Die Beklagte hat es auch unterlassen, durch unmittelbare Fühlungnahme mit dem Amtswalter F. festzustellen, ob er ursächlich eine von dem Willen der Reichsree.iming nicht gedeckte Sondcrmaßnahme gegen die deutsch-jüdischen Mischlinge durchzuführen beabsichtigt. Eine solche Absicht des genannten Amtswalters hält übrigens das Gericht angesichts der Einheit von Partei und Staat iür ausgeschlossen. Die Beklagte hat es sonnt an Erfüllung der ihr aus der Uctiicbsgcincinschait erwachsenen Fürsorgepflicht für die langjiihiige treue Gefolgncliaflsangeliötigc fehlen lassen (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 AOG.) und hat sie ohne wirklich zwingende Not der ArlKutslosigkeit preisgegeben. Ihre Wolle subjektive Vermutung einer Gefahr für das Unternehmen durch das weitere Verbleiben der Klägerin, die doch nur die ganz untergeordnete Tätigkeit einer Falzet in ausübte, kann niemals ein hinreichender Anlaß zur Kündigung sein." Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin nimmt weiter zustimmend Bezug auf das Urteil des Reichsgerichts vom 3. 9. 1935 und das ihm folgende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. Ii. 35, in denen betont ist, daß weder eine direkte noch eine entsprechende Anwendung der in den Gesetzen und Verordnungen der Reichsregierung, die auf Entfernung von Nichtariern aus bestimmten Berufen abzielen, enthaltenen Grundsätze auf privat wirtschaftliche Dienstverhältnisse ohne weiteres geboten oder zulässig ist. Schließlich bemerkt das Landesarbeitsgericht noch, da& die Beklagte die Entscheidung höherer Dienststellen der Deutschen Arbeitsfront hätte herbeiführen müssen. Die Auswanderung jüdischer Arbeitnehmer Die „Frankfurter Zeitung" vom 8. 2. schreibt im Anschluß an Mitteilungen über die Pläne der Samuel-Delegation: „Die Auswanderung jüdischer Arbeitnehmer aus Deutschland wirft auch von Deutschland her gesehen einige organisatorische Fragen auf, die dadurch entstehen, daß zur Vermittlung von Arbeitskräften ins Ausland und gcgebenenfall» für die Ausstellung von Pässen Gutachten einzuholen sind, inwieweit die Auswanderung im Interesse Deutschlands liegt oder wenigstens den deutschen Interessen nicht widerspricht. Daran sind, soweit bekannt, nach Anordnungen vom Jahre 1934 und 1935 die Arbeitsämter und weiter die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerks¬ und Gewcrbekammern als Gutachter beteiligt. Eine Auswanderung trotz Ablehnung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arbeitsamtes kann zur Bestrafung, z. B. wegen Paßvergehens, führen. Ein derartiger Fall wurde z. B. früher aus Wuppertal gemeldet. Der Hauptgesichtspunkt dieser Bestimmung ist der, daß einer Abwanderung von Fachkräften ins Ausiand vorgebeugt werden soll. Es läßt sich dabei aber nicht verkennen, daß diese Vorschriften, obwohl sie allgemein gelten, doch ihrem eigentlichen Pinne nach nicht ohne weiteres auf erwerbslose jüdische Arbeitskräfte angewendet werden können, zumal dann nicht, wenn diese jüdischen Arbeitnehmer (im Unterschied zu deutschen Fachkräften) nicht nur nicht gebraucht, sondern auf absehbare Zeit gar nicht in Arbeit vermittelt werden können. Da überdies von maßgebenden Stellen verschiedentlich zum Ausdruck gebracht worden ist, daß im Regelfalle die Auswanderung von Juden als im Interesse Deutschlands liegend angesehen werde, und da weiterhin solche Auswanderungen auch einer Entlastung von deutschen Fürsorge- und Unterstütz.ungseüirichttingen dienen mag, so wäre es wohl gut, Unklarheiten und Zweifelsfragen, die sich in der Praxis ergeben mögen, zu beseitigen." Neue Ausschreitungen in Polen Warschau, 7. Februar. (JTA.) An dem letzten Markttag ist es in dem Städtchen Gostyn im Kreise Posen zu ernsten judenfeindlichen Ausschreitungen gekommen. Als die jüdischen Marktfahrer ihre Waren auslegten, wurden sie von Exzedenten überfallen, die die Stände zu plündern begannen. Der eingreifenden Polizei setzten die Aufrührer Widerstand entgegen. In dem Kampf wurden zwei Polizisten und ein Gendarm getötet. Auch in anderen Ortschaften, insbesondere in der Gegend von Czenstochati, fanden judenfeindliche Ausschreitungen statt. Die Untersuchung der Vorfälle in Truskolas hat zu der Verhaftung des Mannes geführt, der in die dorrige Synagoge eine Bombe geworfen hatte. Außerdem wurden siebzehn Nationaldemokraten als Rädelsführer der Unruhen in Truskolas verhaftet. Ferner wurden vier Nationaldemokraten festgenommen, die, als sie von den Unruhen in Truskolas erfuhren, an dem gleichen Tage judenfeindliehe Ausschreitungen in Klobuck hervorriefen. Eine lebhafte judenfeindliche Propaganda geht auch In der Oegend von Wi 1 n a vor sich. Hauptschriftleiter: Dr. Robert Wellsch, Berlin - Charlottenburg 0 (auch verantwortlich für die Aufnahme von Bildern). Stellvertreter« Kurt t. oewenstein, Berlin W 15. Anieigenleiter u. verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Hermann F i n n. Berlin-Tcmpelhof. Güjng: Anzeigen-Preisliste 1 vom 16. Oktober 1935. Verlag und Anleigenverwsltung: Jüdische Rundschau. Berlin W 15, Mrinckeitr. NX D.-A. Jan. 37 455. — Druck: Siegfried Schalem, Bln.-Schönebcrg,

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