Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 11 (7.2.1936)
- Date
- 1936-02-07
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seife 2 JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 11, 7. IL 1936 werden. Nach diesem Bericht der „Times" hätte also auch Sir Herbert die nicht nach Palästina gehende jüdische Auswanderung als eine Art Provisorium behandelt, eine Auffassung, die sogar von zionistischer Seite wohl kaum in dieser radikalen Form geteilt wird. Richtig aber ist, daß nur Palästina für kollektive Masseneinwanderung in Frage kommt und nur Palästina in einem höheren Sinn als definitive Heimat angesehen werden kann. Von besonderer Bedeutung ist Samuels Abschätzung der Fassungskraft Palästinas nicht nur weil er, ein früherer High Commissioner, gewiß als kompetent anzusehen ist, sondern auch weil er als besonders gemäßigt gilt. Wenn Samuel, der während seiner Amtsführung in beinahe übertriebener Weise die Interessen der Araber berücksichtigte (man erinnere sich nur an die Vergebung der Beisan-Böden!), der Ansicht ist, daß ohne Verletzung arabischer Interessen eine Million Juden einwandern kann, so ist dies gewiß auch für die Mandatarmacht eine Richtlinie ihres Handelns. Wir hoffen, daß sich bei der weiteren Durchführung der Aküon keine organisatorischen Schwierigkeiten und Rivalitäten ergeben werden. Diese Gefahr ist sehr groß, weil verschiedene Organisationen zusammenstoßen, die ihren Machtbcreich wahren, und ein erneuertes Notabeinsystem zu neuartigen Konstruktionen führen kann. Feststehen muß jedoch über alle Zweifel, daß Träger der Palästina-Arbeit die Jewish Agency ist. Die Nachricht, daß Dr. Wei/mann nach London fährt, um nach Rückkehr der Delegation bei der endgültigen Beschlußfassung anwesend zu sein, deutet darauf hin, daß es notwendig ist, bei der Konstituierung der neuen üremicn die legitimen Interessen der Jewish Agency mit Nachdruck zu wahren. Inzwischen sind unsere Blicke auf die Vorgänge in Palästina gerichtet, l'cbcr der politischen Lage hängt ein dunkler Schleier. Die Unruhen in Syrien wirken begreiflicherweise ebenso nach Palästina hinüber wie die nationalistische Bewegung in Aegypten. Wenn zwischen diesen beiden erregten Unruheherden in Palästina zwar Spannung, aber doch Ruhe herrscht, so kann man dies wohl zum Teil dem Umstände zuschreiben, daß durch die Verhandlungen über den Legislative Council die arabischen Parteien in Anspruch genommen sind und nicht durch Unbesonnenheiten eine Störung der Verhandlungen riskieren wollen. Auch weiß die Bevölkerung, daß Wauchopc mit größter Umsicht für Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sorgt und daß gerade jetzt englische Truppen in genügender Zahl zur Verfügung stehen. Man darf aber auch nicht vergessen, daß — im Gegensatz zu Aegypten und Syrien — die Araber Palästinas infolge der jüdischen Einwanderung in einer wirtschaftlich viel besseren Lage sind, und bei aller nationalen Exaltation, die jetzt wieder erst in der Gründung arabischer Sturmtruppen in grünen Hemden ihren Ausdruck gefunden hat, gibt es ruhigere Elemente, die die Vorteile einer ungestörten Wirtschaftsentwicklung, die von der jüdischen Einwanderung abhängt, zu schätzen wissen. Trotzdem darf man nicht übersehen, wie stark und schnell der Nationalismus unter den Arabern Palästinas zunimmt. t In dieser Atmosphäre der Spannung kämpft die Jewish Agency für A u f r e c h t e r h a 11 u n g der A r - b e i t s m ö g I i c h k e i t e n, die heute — man darf es nach Roosevehs Botschaft wohl sagen — nach Ueberzeugung auch der gesamten angelsächsischen Welt unentbehrlich sind für eine l.rleichtming der auf der Welt Die Lage in Syrien Sympathie der palästinensischen Araber iür die syrischen Nationalisten lastenden tiüenirage. Einwanderung und Siedlung das sind die Forderungen der je\vi>h Agency, und wenn die Reifimiivr der Meinung ist, daß auf bestimmten Gebieten, z. B. zmn Schutze des arabischen Kleinpächters, Maßnahmen nötig sind, so muß ein Weg gefunden werden, diese im Einvernehmen mit der Jewish Agcncv so durchzuführen, daß die jüdische Aufbauarbeit und zugleich das Wohl des Landes gefördert werden. Wir sind stets dafür eimretreten, daß auch in der zionistischen Arbeit die arabischen Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Es muß ein Ausweg gefunden werden. Zu viel steht auf dem Spiele. Es ist ti n möglich, daß eine Entfremdung zwischen der Vertretung der Juden und der Palästina verwaltenden Mandatarmacht im Sinne der öffentlichen Meinung Englands läge. Es ist eine schwierige Situation entstanden, aber es gab schon schwerere als diese, und es ist Sache der Staatsmänner der Jewish Agency, durch Klugheit und Geduld zu einer konstruktiven Lösung beizutragen. Anläßlich de* hundertjährigen Jubiläums der tschechischen Nationalhymne ist im Verlag Neubert in Prag ein W'rik von 2SS Seiten erschienen, das dieses Lied zum Gegenstand hat. Der Titel des Buches lautet: „Das Lied der Lieder der tschechoslowakischen Nation" (eine Anspielung auf den Titel des hebräischen Buches „Schir haschirim"), Pas Werk enthalt it. a. ein Verzeichnis aller svnagogalen Kr mpositionen Skranbs, des Komponisten der Hymne. Im Anschluß werden Uebersetzungcn der Hymne in "sämtlichen europrii selten und zahlreichen orientalischen Sprachen im Urtext und in Transkription veröffentlicht. In der Rubrik „Orient" ist an erster Stelle abgedruckt die von Georg Langer slamit'cnde. beinahe wörtliche, gereimte Uebersetzung der tschechischen Hymne ins Hebräische. Stockung der Wirtschaft DNB. verbreitet nachstehenden Bericht, der aus Jerusalem vom 4. Februar datiert ist: Die Lage in Syrien muß als außerordentlich gespannt bezeichnet werden. Zwar ist das Straßenbild äußerlich ruhig. Aber der Generalstreik, der seit 17 Tagen in Damaskus herrscht und der voraussichtlich noch mindestens eine Woche andauern wird, hat für das Wirtschaftsleben schwerste Folgen. Der Handelsverkehr ruht in Damaskus vollständig. Der Zahlungsverkehr mit Wechseln ist seit den 17 Tagen des Streiks nicht mehr möglich. Tausende von Wechseln bleiben unbezahlt. Die Opposition und die große Erbitterung richten sich nicht nur gegen die Franzosen, sondern auch gegen den von ihnen gestützten syrischen Ministerpräsidenten Tadcheddin. Die Gegnerschaft ist einstimmig; sie wird von der gesamten Bevölkerung geteilt. Die Erregung hat sich jetzt auch auf das Hinterland von Damaskus übertragen. Gerüchtweise verlautet, die Landbevölkerung beabsichtige einen Marsch auf Damaskus. Wenn auch die letzten Tage keine neuen Todesopfer gefordert haben und Straßenkundgebungen zur Zeit nicht mehr stattfinden — die Unruhen haben bisher insgesamt 20 Tote in Damaskus, 4 Tote in Aleppo und Hunderte von Verwundeten gefordert — so muß doch die innere Spannung als außerordentlich gefährlich bezeichnet werden. Bei der Verbissenheit der Bevölkerung von Damaskus muß man mit weiteren blutigen Ereignissen rechnen. Der Sympathie-Streik in Palästina Jerusalem, 4. Februar. (JTA.) Arabische Jugendliche erzwangen am 4. Februar, um 11 Uhr vormittags, die Durchführung des zum Zeichen der Sympathie mit den arabischen Nationalisten in Syrien proklamierten Streiks. Hierbei wurden mehrere Jugendliche von der Polizei festgenommen. Versuche, Straßendemonstrationen von Schülern und Studenten zu organisieren, wurden an drei Stellen von der Polizei verhindert, die die Angesammelten auseinandertrieben. In Jaffa hat das arabische Streikkomitee einen Aufruf zur Solidarität mit den Syrern erlassen. In der Proklamation wird auch auf die als heroisch bezeichnete Haltung der Araber bei den Unruhen anläßlich des Begräbnisses der Gefallenen von Dschenin hingewiesen. Der Streik in der Stadt wurde voll durchgeführt; Polizei bewachte die Straßen und den Hafen. Auch in Nablus ist die Streikparole streng eingehalten worden. Der Mufti von Jerusalem hat ein Komitee gegründet, das Geldsammlungen für die Hinterbliebenen der bei den Unruhen in Syrien Gefallenen durchführt. Das Muftiorgan „El Liwaa" wendet sich dagegen, daß „Nordsyrien" und „Südsyrien" (Palästina) unter verschiedene europäische Mächte aufgeteilt wurden. Eine Sympathie-Kundgebung für die syrischen Nationalisten fand auch im Gesetzgebenden Rat von Transjordanien statt. Es wurden scharfe Angriffe gegen die französische Mandatarmacht gerichtet. Gegen die französische Politik in Syrien wurde eine Protestresolution gefaßt. Ein Verteidigungsgesetz Jerusalem, 3. Februar (J. T. A.). Mit Rücksicht auf die allgemeine Lage im Nahen Orient und die Verhältnisse in Palästina bereitet die Palästina-Regierung ein neues Gesetz für die Bereitstellung von Verteidigungsmitteln in Palästina für den Notfall vor. Das Gesetz soll als „Palästina-Verteidigungsgesetz 1936" bezeichnet werden. Es handelt sich um eine Erneuerung des 1923 zur Zeit der arabischen Demonstrationen gegen die englische Regierung erlassenen Gesetzes der sogenannten Emergency Law, durch die die Regierung Vollmacht erhielt, innerhalb Von vierundzwanzig Stunden den Ausnahmezustand zu verkünden. Das Gesetz ermächtigt ferner die Regierung, ohne vorherige Verwarnung die strengste Pressezensur einzuführen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzes ist noch nicht bestimmt. Man rechnet jedoch mit seiner baldigen Inkraftsetzung. Ein Projekt zur Regelungder Judenfrage Wiener Brie! Von unserem Berichterstatter j. R., Wien, 5. Februar In der neuen Monatsschrift für katholische Sozial-, Wirtschafts- und Kulturpolitik „Neue Ordnung" veröffentlicht Staatsrat Leopold K u n s c Ii a k, der frühere christlich-soziale Gemeinderat, einen von ihm vor fünfzehn Jahren ausgearbeiteten Gesetzentwurf über „Die Rechtsverhältnisse der jüdischen Nation", den er, wie er selbst mitteilt, knapp nach dem Umsturz von 1918, dem spateren Bundeskanzler Prälaten Dr. Ignatz Seipel zur Begutachtung übergeben harte. Dieser Gesetzentwurf, der sich in einer Reihe von Paragraphen über die Rechtslage der jüdischen Nation gliedert, und überall mit Anmerkungen und Kommentaren Dr. Seipels verschen ist, die gleichfalls publiziert werden, sollte nach Dr. Seipels Wunsch erst zu einein geeigneten Zeitpunkte der Oeffentiichkeit übergeben, beziehungsweise der Nationalversammlung, tür die der Entwurf eigentlich bestimmt war, überreicht werden. Doch bis zum Tode Dr. Seipels hatte Staatsrat Kunschak diese Bewilligung zur Veröffentlichung nicht erhalten. Wenn er jetzt, nach fünfzehn Jahren, mit seinem Plan vor die Oeffentiichkeit tritt, so geschehe dies nicht nur aus geschichtlichen Gründen, sondern auch deshalb, weil er der Meinung ist, daß es an der Zeit sei, in der Judenfrage mit der Vogel-Strauß-I'oiilik Schluß zu machen und sie einer Lösung auf dem Boden der Vernunft und des Rechtes zuzuführen. Der Gcsetzvorschlag sieht irn ersten Paragraphen vor: Die jüdische Nation ist in der Republik Oesterreich als solche anerkannt und in ihrer Gesamtheit mit der Rechtsstellung und allen Rechten einer geschützten nationalen Minderheit im Staate ausgestattet. Als Angehöriger der jüdischen Nation soll gelten, wer entweder der israelitischen Relicnonsgesellschaft angehört („Bekenner der mosaischen speziellen Nationalreligion des jü.lisch-israelitisehen Volkes") oder wer sich zur jüdischen Nation selbst bekennt. Der Uebertritt von der jüdischen Nation zu einer anderen soll möglich sein. Der Austritt aus der israelitischen Religionsgemeinschaft allein würde die Zugehörigkeit zur jüdischen Nation nicht aufheben. Ueber das Ausmaß der jüdischen Gleichberechtigung gibt der § 4 Autschluß: 1. In der Stellung vor dem Gesetze, im Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte, namentlich bei Zulassung zu öffentlichen Stellungen, Acmtern und würden oder bei den verschiedenen Berufs- und Erwerbstätigkeiten ist sowohl die jüdische Nation als solche dem deutschen Mehrh e i t s v o 1 k, als auch jeder jüdische Staatsbürger der Republik Oesterreich den übrigen Staatsbürgern dieses Staates gleichgestellt. 2. Neben den Angehörigen des deutschen Mehrhe'rtsvolkes werden daher auch jene der Angehörigen der jüdischen Minderheitsnation zum Staats-, Landes-, Bezirks- und Gemeindedienst, /um Lehramt in öffent ich errichteten Volks-, Mittel- und Hochschulen, dann zu den Berufen der Notare und Advokaten, in jenem Zahlen Verhältnis zugelassen, das den nationalen Bevölkerungsziffern im betreffenden Lande der Republik Oesterreich entspricht. Der Vorschlag Kunschaks sieht also das Prinzip des Numerus clausus vor, und zwar sowohl in den Berufen als auch in allen Schulen mit Ausnahme der Pflichtschulen, die den Juden in unbegrenztem Ausmaß offenstehen sollen. Für Kinder jüdischer Nation — heißt es in einem weiteren Paragraphen — sind nach Bedarf jü Usch-nationale oder israelitisch-konfessionelle Minderheitsschulen zu errichten, deren Dotierung der Stärke der jüdischen Nationsminderheit im betreffenden Schulsprengel bzw. der israelitischen Religionsminderheit zu entsprechen hat. Die Wiener Tagespresse veröffentlicht diese Vorschläge des Staatsrates Kunschak. „Der Wiener Tag" knüpft an die Wiedergabe des Vorschlages die Annahme, „daß sich die Bundesregierung mit den in dem Entwurf enthaltenen Grundsätzen, die den Bestimmungen der österreichischen Staatsgrundgesetze kraß widersprechen, nicht identifiziere". Auffällig ist die Stellungnahme des katholischen „Neuigkeits- Weltblattes", das meint: „Ob heute, sofern man überhaupt den Zeitpunkt für eine Lösung der Judenfrage für gekommen erachtet, das Rassenprinzip ausgeschaltet werden könnte, ist eine andere Frage." Gegen Judentaufen — Für jüdische Autonomie Wien, 1. Februar (J. T. A.). In einer Versammlung des katholischen Soldatcnbimdes sprach in Wien Minister a. D. Prof. Dr. Czcrmak über die Judenfrage. Er wandte sich im Verlaufe seiner Ausführungen gegen die Juden taufen. Er bekämpfe diese Bestrebungen, weil er überzeugt sei, daß damit weder dem Judentum noch der christlichen Sache gedient sei. So oft in der Welt die Schein- und Zwangstaufo verwirklicht worden sei, habe sich das immer bitter gerächt. Die zum Schein oder unter Zwang Getauften seien auf Generationen hinaus niemals ganz aufrichtige Christen geworden. Er sei daher ausgesprochener Gegner der Scheintaufe zur Beseitigung des Judenproblems. Prof. Czcrmak erklärte sodann, jede österreichische Minder» heit, also auch die Juden, solle völlige Freiheit in ihren eigenen Angelegenheiten besitzen. Er befürworte eine weitgehende Autonomie. Er sei dafür, daß die jüdischen Kinder eigene Kindergärten und Schulen, daß die Juden eigene kulturelle Organisationen und Einrichtungen besitzen. Es dürfe jedoch nichts geschehen, was den christlichen Charakter des Staates verletzen könnte. Sorgerecht iür ein nichtarisches Kind Ein 1924 geborenes uneheliches Kind einer staatenlosen, nichtarischen russischen Emigrantin, die seit 1918 in Berlin lebt und 1927 einen staatenlosen Nichtarier geheiratet hat, war bei arischen Pflegeeltern untergebracht. Der Erzeuger des Kindes war arisch und deutscher Reichsangehöriger. Als sich, die Mutter bemühte, das Kind zu sich zu nehmen, stellte die Pflegemutter den Antrag, der Kindesmutter das Sorgerecht zu entziehen. Dieser Antrag wurde abgelehnt; die Beschwerde blieb ohne Erfolg. Das Kammergericht hat in einem, in der „Höchstrichterlichen Rechtsprechung" vom 1. Februar veröffentlichten Beschluß vom 25. Oktober 1935 auch die weitere Beschwerde zurückgewiesen. In den Gründen dieses Beschlusses, dessen Ausführungen über die Frage des anzuwendenden Recätshier unerwähnt bleiben können, heißt es u. a.: „Diese Abscheu" — (des Kindes gegen seine Mutter) — „ist auf den Einfluß der Pflegeeltern zurückzuführen, die das Kind in ihren Kampf gegen die Mut irr hineingezogen halwn. Bliebe also das Kind wciier bei den Pflegeeltern, so würde sein Familienband zu der natürlichen Mutter für al'e Zeiten zerschnitten bleiben. Das würde al>er für das Kind sich um so nachteiliger auswirken, als es nicht arisch ist und infolgedessen, was auch vom nationalsozialistischen Standpunkt unerwünscht wäre, bei den ari eben Pflegeeltern in einer Umgebung aufwächst, in die es rassemäßig nicht gehört. Deshalb kann der Mutter nicht, zum Vorwurf gemacht werden, wenn sie bestrebt ist, das Kind rechtzeitig in den Kreis seiner Artgcnosen zurückzuführen und in der jüdischen Religion zu erziehen, die seiner Rasse entsprich t." ITauptschrifilcirer: Dr. Robert Welt seh, Berlin . Charlottenburg 9 fauch verantwortlich für die Aufnahme von Bildern). Stellvertreter: Kurt Loewenstcin. Berlin VV 15. Anzeigenleiter «.verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Hermann F i n n, Berlin-Tempelhof. ("dilti«: Anicigen-Prcislisle 4 vom 15. Oktober 1935. Verlag und Anzagenvcrwaltunß: Jüdische Rundschau. Berlin VV 15. Mrinrkestr. 10. D. A. Jan. 37 455. —■ Druck: Siegfried Scholem, Bln.-Schönebcrg. Sachgemäße u. schleunige Durchführung Ihrer A U % ^IR^ A N O E R U N O nach Palästina und anderen Ländern nfrVk'Ur BMa.rhJr* 1?J h A? AtntSgcr.-Rat a.D. Dr. ASChner Repräsentier in TEL-AVIV: u[ter * er k in^\\\om'on "M Oberreg.-Rat a. D. R. Kempner Dr.P ,ur w. M.rx, r..-Avlv Fi litte Haifa 27, Herjlstr-, P. O. B. iOOJ Berlin W1S, M«ll1«k«Str. 0. J 1 Bismarck 2856 <9'/2-13u. 16«/» —19 Uhr> lg Schatetn Aieichem Str. Edte Ben Ithada Roarf VIRMOQINS-llQUIftATIOIIIN ♦ TR ANf P III-PRO JIKTK ♦ TAU SCM»OB JEKTK ♦