Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 9 (31.1.1936)
- Date
- 1936-01-31
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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S-h« 1fl JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 9, 31. L 1936 UMSCHAU Erziehung / Jaakow Sandbank. Erziehung zur Jlrbeit Der Gedanke, daß die Errichtung der neuen Heimat, die Verwurzelung im Boden und die normale, soziale Schichtung die Erkenntnis des sittlichen Kerns der Arbeitsaufgabe des Menschen voraussetzt, ist das große, historische Verdienst der jüdischen Arbeiterbewegung Palästinas. Je di'feren/i-":ter der judische Jischuw wird, je größer die Finwanderutig, je mannigfaltiger und reicher die Lebensformen, desto stärker und intensiver tritt die Richtigkeit dieses Gedankens hervor. Das Schulnetz, das unter der pädagogischen Leitung der Arbeiterorganisation steht, hat natürlicherweise diesen Oedanken als grundlegenden Bestandteil in seine Arbeit eingebaut. In diesen Jahren ist das Schulnetz der Histadruth (innerhalb des allgemeinen hebräischen Unterrichtswesens des Waad-Leumi) stark angewachsen. 60 Schulen, 75 Kindergärten, 3 Mittelschulen (bis zur vierten Gymnasialklasse) mit landwirtschaftlichem Einschlag, die etwa 7V 0 Kinder umfassen und über 'iOO Lehrer und Kindergärtnerinnen beschäftigen, sind heute in diesem Schulnetz vereinigt, das über das ganze Land ausgebreitet ist. 1 He Frage, Lehr- oder Arbeitsschule, wird hier zu lösen versucht, indem man \ich bemüht, ln-ide 1 endeuzen zu verbinden. Trotzdem sind die pädagogischen Und didaktischen Selmiei Leihen und Probleme dieser Verbindung noch Sange nicht gelost. In den Oianukkahtagen tagte in 'I e',-.\wiw drei Tage lang eine Konferenz der in db'-cm Schuinetz beschäftigten I einkralle {von '.S-'u Lehrern unu Kinder;;:trme> innen nahmen etwa 2>!l an der Konferenz leih. 1 )ie Krage der maiiiiellen Arbeit in der Schule, ihie Ziele und Ausgestaltung uaieii /ur Disku —i.iii gestellt, und hier zog man aus diesen Flriahnmgeu nach dieser Richtung hin ScIiIikm". Dt es die Aufgabe der manuellen Arbeit in der schule, das Kind an die Arbeit zu g e w o h n e n und ehe Neigungen, Instinkte und Triebe inr manuelle Betätigung, die im \V:k-vv.-|>uIalt'"t sehr stark sind, zu entwickeln, ohne die manuelle Tätigkeit als Unterrichtsfach s\-sn-matisi h und organisch int I ehrplati einzubauen, oder soll man tlas Kind nicht nur an die Arbeit gewöhnen, sondern es zu sorgfaltiger, gcwissenbati'-r, durchdachter Arbeit gewöhnen, sondern es zu sorgfähiger, gewissenhafter, durchdachter Arbeit erziehen durch Lieranziehung an praktisehe, manuelle Betätigung in WeiUtatten, Garten, Schulküchen, Nähstuben usw.? Ist der Zweck der Arbeit in der Schule die vorbei eilende Gewöhnung an Arbeit überhaupt, oder die Lrzieiiung zur Arbeit, indem man das Kind arbeiten labt und ihm bestimmte Arbeiten ubergibt? Wie sind Lehr- und Arbeitsfacher zu verbinden, welchen Umfang soll die Arbeit im allgemeinen Stundenplan einnehmen, das waren die Fragen, mit denen sieh die Referate und Diskussionen beschäftigten. Die vorherrschende Meinung ging dahin, dal] die Arbeit in der Schule um ihrer seihst willen getan werden soll, dali das Kind an manuelle Betätigung ernstlich gewöhnt werden kann, nur wenn die Arbeit nicht als Mittel, sondern als Selbstzweck betrachtet wird, und in diesem Sinne sind bestimmte Stunden im Stundenplan der Arbeit zu widmen (bis 10 Jahre 1 Stunde am Tag, von 10 - I I anderthalb und in den Mittelschulen zwei Stunden am Tag.) Tatsächlich geht es hier um Gel mehr als tun didaktische Schwierigkeiten der Verbindung zwischen l ehr- und Arbeitsplan. Es geht hier um Erziehung zu solider und mustergültiger A r b e i t als W e r t a n s i c h. Und das ist eine Kit.tut 'trage ersten Ranges. Erwa disenenbildung Mit der Massen: iuwanderuug der letzten Jahre ist die t i,i,;c Her 1 ni,H> neu'a;duug innerhalb des* jtidis.; heu Ji-clniw eine der ersten, dringendsten und s; hii k--alhatt entscheidenden Fragen geworden. Der jischuw ist heute aus den verschiedensten Teilen zusammengesetzt. Line l.i\\.ichs( mmbiMuitg kann hier ioiir.cnd und bindend wirken, wenn sie möglichst die wirkliche Weit und das wirklich.- Dasein in den Mittelpunkt hu er Betrachtung stellt. Dieses wirkliche Dasein und seine tieferen, Iii-tu; ischen Grundlagen -ml!>• w itHt oder unhcwus't von den im lande vet wurzelten, arbeitenden K:äften getragen. Deshalb ist jede Aciiücni-t« zur F.ru a; h~eueiibi;d;ui l; s(; age atis diesen Kieiscn Mächtig," mag sie auch noch so unzulänglich in der Formulierung und mögen ihre Schlüsse in bezug auf ihre (irundaut'gabe noch so problematisch sein. Vor einigen Wochen tagte in Chederah eine Konferenz, des llaschomer Hazair, die sich mit diesen Fragen beschäftigte. | >j(. Mitglieder der Hasehomer Ha/air-i »rganisation im Lande sind fast durchweg in landwirtschaftlichen Genteinschaftssiedlungen, die alle in einem der Organisation der landwirtschaftlichen Arbeiter angeschlossenen Dachverbande (Kihbiiz ar/i) konzentriert sind. Diese Konzentration in größeren und kleineren Kwtizoth ermöglicht eine intensive f rwachsenetibihhuig, und tatsächlich wird hier viel auf diesem Gebiete geleistet, (iut eingerichtete Lesezimmer, reichhaltige Bihliothekeu, Kurse, Vortragsreihen, Chöre, dramatisches Studio, künstlerische Abende usw., um all das bemüht mau sich hier redlich. Jedoch «.las Bewußtsein der tieferen, historischen Zusammenhänge ward hier nicht zulänglich gepflegt. Die Referate, Diskussionen und Besch.ü.->..e der Konteren/, zeigten, daß die Mentalität der Aufklärungszeit in ihren vulgären, rationalistischen Acüßerungen noch die Geister beherrscht. Noch immer wiegt man sich im Traume des Positivismus, daß positivistisches Wissen, Soziologie, Entwicklungslehre sittliche Lebensnornien schaffen können und bindende Bildiingskrafte bedeuten müssen. Dieser falsche Traum bringt es mit sich, daß hier die Bildungsmacht des Humanismus ignoriert wird und die historische Aufgabe unserer Bildungsarbeit in einer schiefen Perspektive gesehen wird. Die Hcbraisicrung der Einwanderer Innerhalb der Erwachsenenbildungsarbi.it ist wohl die Erlernung des Hebräischen die wichtigste Frage. Vor Jahren hatte die zionistische Organisation nicht unbedeutende Mittel für diese Arbeit zur Verfügung gestellt. Mit der Unterbrechung der „Vierten Einwanderung" (1926) stellte sie diese Subvention ein, und seit damals hat keine zentrale öffentliche Instanz ihr Interesse für diese lebenswichtige Frage bewiesen. Man überließ den einzelnen Organisationen diese Aufgabe, die doch wohl nur zentral und unter Einsetzung großer Mittel zu lösen ist. So bestehen heute hebräische Sprachkurse, eingerichtet von der Arbeiterorganisation, Hitaciidut Olej Germania (in den Kolonien von beiden Organisationen gemeinsam), von der Stadt Tel-Awiw, von der Organisation der Allgemeinen Ziouisten in Tel-Awiw und einigen kleinen Verbanden und Vereinen. All diese Sprachkurse haben keine einheitliche Leitung und Aufsicht. Die Mittel, die die einzelnen Organisationen zur Verfügung stellen, sind sehr klein und keinesfalls den Bedü f ässen entsprechen!. Die Arbeit;be. ingurgen der I ehret sind nicht einheitlich 'geregelt, kurz und gut, man tut so, als ob es sich um ein Privatvergnügen der ein/einen Organisationen handeln winde. Mit Ausnahme der „deutschen Abteilung" de." Agenog die die Sprachkurse der Hitachdut Olej Germania finanziert, beteiligt sich keine zentrale Stelle au dieser Arbeit. Dieser organisatorisch und pädagogisch unhaltbare Zustand wirkt sich natürlich quantitativ aus Lls lernen heute in allen Sprachkursen der genannten Organisationen etwa 6000 Schüler (davon in den Kursen der Histadruth und Hitachdut Olej Germania etwa 4000). Außer in den öffentlichen Kursen lernt man auch viel bei Privatiehrern, hier läßt sich jedoch kaum eine einigermaßen genaue Zahl angeben. Aber auch bei optimistischster Schätzung der Pi i\atlernenden ist zu sagen, daß die Zahl der hebräisch Lernenden sehr klein ist, und daß große Massen der in den letzten Jahren Ein-, gewanderten nicht hebräisch lernen. Das will besagen, daß tlie.se Massen von jeder hebräischen Bildungsarbeit ausgeschlossen sind und dadurch jeder vereinheitlichenden, bindenden, verpflichtenden, kulturellen Gestaltung des Lebens im Wege stehen müssen. (Es sei hier nebenbei vermerkt, daß die Einwanderer aus Deutschland im Verhältnis das größte Kontingent der Hchräisch-l.ernendcn stellen). Man beginnt allmählich einzusehen, daß hier ein sehr ernstes Problem seiner Lösung harrt. Vor einigen Tagen hat die Histadruth eine Konferenz der Einwanderungs- und Kulturkommissionen einberufen, in der Fragen der Alijah zur Diskussion gestellt wurden. Unter anderem besprach man auch diese Frage, und es ta aten die großen Schwierigkeiten hervor, die sich der Hebraisicrung der Neueinwanderer entgegenstellen, solange diese Aufgabe nicht zentral zu lösen versucht wird. Die Leitung des Waad-Leumi hat in den letzten Tagen beschlossen, eine zentrale Stelle für die hebräische Arbeit zu schaffen, die dem Waad-Leumi angeschlossen sein soll und eine einheitliche, pädagogische und organisatorische Steile aller Organisationen, die sich mit dieser Arbeit befassen, bilden soll. Diese Mittelstelle mit richtiger Besetzung, genügenden Mitteln und energischem Willen kann ein guter Fortschritt bedeuten. Rechtswesen / Dr. Fritz Löwen stein Aumerus clausus Es ist bekannt, daß nach längerem Schwanken die Palasti a-Regierung schließlich entschixlene 1 linschraukungcn für die Niederlassung von Acrzten durchgeführt hat. Wie immer man vom wirtschaftlichen Standpunkt aus diese Maßnahmen beurteilen mag, rein rechtlich gesehen liegt die Bedeutimg darin, daß hiermit die Palä<lina-Rcgierung zum ersten Mal in die Freiheit der Wirtschaft und d e r Berufswahl eingreift und damit einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen hat. Sie hätte gern diesem ersten bereits den zweiten ähnlichen f all folgen lassen, weäin ihr nicht das Colouiai Office in den Arm gelallen wäre. Es geht um die Frage der Anwälte. Man kann in Palästina auf zweifache Weise Anwalt werden: durch Studium auf der Law School der Regierung (bisher vier, jetzt fünf Jahre, mit der Möglichkeit einer Abkürzung für Kandidaten mit juristischen Vorkenntnissen), und durch die Foreign Advocates Examination. Die Law Schoo! wird vorwiegend von palästinensischen Juden und Arabern besucht, die die höhere Schule im Lande beendet haben. In letzter Zeit sind auch vereinzelte jüdische Juristen aus Deutschland in die Law School eingetreten, insbesondere solche Personen, die weder zur Anwaltschaft zugelassen waren noch den Docior jur. besitzen und deshalb zur Foreign Advocate's Examination nicht zugelassen werden können. Die Zahl der Schiller der Law School nimmt von Jahr zu Jahr zu, aber nicht m betmruhigender Weise. Dagegen hat sich in den letzten Jahren ein großer Ansturm auf die Foreign Advocate's Examination geltend gemacht, wobei die Aliiah aus Deutschland einen sehr erheblichen Prozentsatz stellt. Während bis einschließlich 1933 etwa 20—25 Personen in die einmalig jährlich stattfindenden Examina gingen, gingen 1934: 49, 1935: 97 Kandidaten in das Examen, und di« Zahl der Anmeldungen für 1936 übersteigt jetzt bereits die 100 ziemlich wesentlich. Niemand wird verkennen, daß eine solche Anzahl neuer Anwälte für das Land nicht leicht zu verdauen sein wird, zumal von vornherein klar ist, daß der neu ins Land kommende jüdische Anwalt auf arabische Klientel kaum wird rechnen können und seine Klientel im Wesentlichen innerhalb derjenigen Einwandererschicht wird finden müssen, aus der er selbst stammt. Der Chief Justice hat deshalb schon 1933 Vorschläge an das Colonial Office gesandt, deren radikalster war, daß jährlich nur die zehn Besten als bestanden gelten sollten. Aber das Colonial Office stand diesen Bestrebungen abweisend gegenüber. Das Mandat verbietet bekanntlich jede „Discrimination", d. h. in diesem Falle die schlechtere Behandlung von Angehörigen der Völkerbundsstaaten im Vergleiche zu Palästinensern. Deshalb erschienen Einschränkungen gegen die Foreign Advocates Völkerrecht ich als bedenklich, da man eine gleichzeitige Einschränkung gegenüber Palästinensern nicht in Erwägung ziehen wollte. Somit blieb für die Regierung, wenn sie Beschränkungen schaffen wollte, nur ein anderer Weg, der weniger auffallend, aber genau ebenso wirksam sein konnte, die Verschärfung der Prüfungen. Die Foreign Advocates Examination besteht aus 7 Klausurarbeiten, ohne mündliches Examen. Die Arbeiten werden nach einem Punkt-System bewertet, bei dem das theoretisch erreichbare Maximum für jede Arbeit KM) Punkte beträgt. Das bisher geltende System war, daß diejenigen das Examen bestanden hatten, die im Gesamtduichsehnitt der 7 Klausuren mindestens 05 Punkte erreicht hatten und in keiner Einzclklausur unter 40 geblieben waren. Diese Bedingungen waren nicht etwa leicht: Im Jahre 1934 fielen 18 von 19 Kandidaten durch, also etwa ein Drittel. Im Jahre 1935 sind nun die Bedingungen geändert worden und zwar, was mit Recht scharf gerügt wurde, durch, einen internen Beschluß der Pi ü u-igskommi-sion, der angenommen wurde, nachdem die Klausuren bereits geschrieben waren. Man muß jetzt in sämtlichen 7 Fächern 05 Punkte erreichen, nicht nur im Durchschnitt. Das Ergebnis entsprach den Wünschen der Regierung: Von den 9/ Kandidaten fielen nicht weniger als 84 durch, so daß nur 13 bestanden, also praktisch ungefähr die Ziffer von 10 erreicht wurde, die beabsichtigt gewesen war. Von den Arabern hat niemand bestanden, von den 13 Durchgekommenen sind 7 Juden aus Deutschland, sodafl diese also relativ besonders gut abgeschnitten haben. Es werden Bemühungen unternommen, um dieses Examenergebnis nachträglich zu ändern. Aber es ist in der Welt bisher wohl kaum vorgekommen, daß man mit Rechtsmitteln ein Exameneigebnis angefochten hat. Es muß abgewartet werden, ob die Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden. Sicher ist jedenfalls, daß die Examina des Jahres 1936, die im Frühjahr stattfinden werden, mindestens ebenso scharfen Bedingungen unterliegen werden und daß damit praktisch für Aerz.tc wie für Anwälte ein Zustand geschaffen wurde, den man nicht ganz falsch als numerus clausus bezeichnet hat. Der Ramadan-hall E>cr Dislrict Court Nablus hat vor kurzem eine Entscheidung gefällt, die mit Recht großes Aufsehen erregt hat. Der Tatbestand ist ein sehr einlacher. Ein Araber war angezeigt worden, weil er, obwohl Mohammedaner, im Ramadan-Monat auf offener Straße gegessen und damit das Ramadan-Fasten gebrochen habe. Die Anklage stützte sich auf ein in das türkische Strafgesetzbuch aufgenommenes türkisches Irade, das Mohammedaner mit Strafe bedroht, die das Ramadan-Fasten öffentlich brechen. Fs war der erste bekannt gewordene Fall einer solchen Anklage unter der Maudatshcrr.schaft. Der Magistrate Court (Amtsgericht) sprach den Angeklagten frei und damit hätte die Sache wohi ihr Bewenden haben können. Aber die Begrü idung des Richters ging sehr ins Prinzipielle. Er erklärte nämlich, daß zwar durch Art. 46 der palästinensischen Verfassung (Order in Council) alle türkischen Gesetze, die bis zum 1. November 1914 eingeführt waren, für gültig erklärt werden, also auch das Iradc. Er war aber der Meinung, dali die Order in Council dem Mandat unterworfen sei, und da das Mandat die unterschiedliche Behandlung eines Bevölkerungsteils gegenüber dem anderen verbiete, könne ein Gesetz nicht als gültig angesehen werden, das Mohammedaner mit Strafe bedrohe, Juden und Christen jedoch nicht. Der an sich kleine Fall wurde damit zu einer Verfassungsfrage ersten Ranges: es handelt sich jetzt um die Frage des Verhältnisses der Verfassung zum Mandat oder geradezu um die Frage, ob das Mandat in Palästina gilt oder ob es nur insoweit gilt, als es in die Verfassung ausdrücklich aufgenommen ist. Diese Erwägungen veranlaßten den Generalstaatsanwalt (Attorney General), gegen das Urteil Berufung einzulegen, die dann vom District Court Nablus verhandelt wurde. Dieser entschied im Gegensatz zum Gericht erster Instanz. Das Mandat könne nicht angewendet wertjen, es sei denn, daß es in die Verfassung ausdrücklich aufgenommen sei. Die Verfassung jedoch enthalte das Verbot der Diskrimi- [77 F?rr\ ^mhj^^&\ Me örqüAMieH dilti ' ' Itär &i$ de/ F ■* r-i [•-!* dum *M /t^ßrjm nation nicht in der allgemeinen Form wie das Mandat, erkläre dagegen ohne Einschränkung die alten türkischen Gesetze für gültig. Deshalb bestehe das Irade zu Recht und der arme Mohammedaner müsse bestraft werden. Es ist kein Zweifel, daß die Auffassung des Distrikt Court Nablus die Auffassung der Palästina-Regierung ist, wie es denn bemerkenswert ist, daß in der palästinensischen Gesetzessammlung das Mandat niemals veröffentlicht wurde, sondern nur indirekt abgedruckt wurde, nämlich in der Einleitung zu einem Vertrage mit den Vereinigten Staaten. Die Entscheidung ist auch deshalb interessant, weil sie sich in scheinbarem Widerspruch zu einem früheren Urteil des höchsten palästinensischen Gerichtshofes, des Court of Appeal, befindet. Damals ging es um die Gültigkeit eines Tel-Awiwer städtischen Gesetzes, durch das Juden die Oeffnung von Caft:s und Restaurants an bestimmten Stunden des Schabbat verboten wurde. Der Court of Appeal hielt damals mit Mehrheit dieses Gesetz für ungültig, weil es nur auf Juden, nicht auf Christen und Mohammedaner anzuwenden sei, und deshalb eine Schlechterstellung der Juden herbeiführe. Der jüdische Richter am Court ot Appeal (Frumkin) stimmte charakteristtscherw ise gegen dieses Urteil, obwohl es jüdische Interessen wahrzunehmen schien. Der Unterschied gegen das obenangeführte Urteil des District , Court Nablus liegt aber darin, daß das Tel-Awiwer Gesetz nicht aus der türkischen Zeit stammt und deshalb nicht den besonderen Schutz der Verlassung genießt und somit der Grundsatz des Verbots der Discrimination hier ungehemmt zur Anwendung kommen konnte. Diese Unterscheidung wird manchem künstlich erscheinen, aber sie hat juristisch immerhin ihren guten Kern. Arbeiterbewegung / Fritz Naphtau Kapitalserhöhung der „Nir Ltd" Die Meidung, daß die „Nir Ltd." beschlossen hat, ihr Kapital, das nominal £P 30 000 betrug (20 (XX) eingezahlt), auf 60 000 gewöhnliche Aktien zu erhöhen, muß in der Rubrik „Arbeiterbewegung" kommentiert werden. Auch darin kommt ein Stück der Eigenart der jüdischen Arbeiterbewegung in Frez Israel als Faktor des wirtschaftlichen Aufbaus zum Ausdruck. Die Erhöhung des Kapitals an „ordinary shares" der „Nir" steht in engem Zusammenhang mit der bevorstehenden größeren Erweiterung des Vorzugsaktienkapitals und der Obligationsanleihe in Verbindung mit dem Transfer des Kapitals von Juden aus Deutschland, die nach Palästina einwandern wollen oder schon eingewandert sind. Um so mehr ist die Beantwortung der Frage: was ist „Nir"? am Platze. „Nir" ist das Finanzierungs- und Kreditinstitut der landwirtschaftlichen Arbeiter-Siedlungen und der mit ihnen verbundenen Vertriebsgenossenschaften,. Pflanzungsgeselischaften und sozialen Institutionen (Krankenkasse). Am Stammkapital sind neben den Arbeiterwirtschaften und Institutionen, tt. a. der Keren Kajenieth, der Keren Hajessod, die Palestine Land Development Company beteiligt. Von den rund £P 180 000, die „Nir" bisher ausgeliehen hat, entfallen annähernd zwei Drittel auf Siedlungsgruppen und ein Drittel auf andere Arbciterwirtschaftcn und Institutionen. Der Ausbau der alten Wirtschaften im I ttiek Jesreel und im Jordantal, die Ausrüstung der neuen Arbciterwirtschaftcn auf Nationalfotulsbodcn im Flmek Chefer und an anderen Plätzen, die Entwicklung der genossenschaftlichen Vertriebsorganisationen der Arbeitersiedlungen, das alles sind Dinge, die in der Gegenwart durch die Zufuhr von privatem Kapital über „Nir" gefördert werden, während sie in der Vergangenheit fast ganz von der Kapitalausrüstung durch Fondsgeldcr abhängig waren. Diese Verbindung von privaten Geldgebern mit der Finanzierung und damit natürlich auch mit dem wirtschaftlichem Schicksal der Arbeitersiedlungen verpflichtet zu einer Geschäftsführung, die auf Wirtschaftlichkeit, Sicherungen und Liquidität, ebenso sehr bedacht sein muß, wie auf die Förderung des Siedlungswcrkes selbst, wenn das Finanzinstrument dauernd, auch über die besonderen Gelegenheiten der Transfer-Kredite hinaus, seine Funktion für die Arbeiferwirfschaft erfüllen soll. Führende Männer der Arbeiterbewegung arbeiten verantwortlich in der Verwaltung vor „Nir". In einer Arbeiterbewegung, für die die Kolonisation ein wesentlicher, ja der wesentlichste Aufgabenkreis ist, haben auch die Instrumente der Finanzierung, die über die Arbeiterschaft hinausgreifen, eine relativ ganz andere Bedeutung als Eigetumtentehniutigen der Gewerkschaften m anderen Ländern, in denen sie meist nur weniger wichtige Anhängsel der Bewegung sind. (Schluß des Palästina-Teils) Kreditverein für Handel und Gewerbe e.G.m.b.H. Die Bank des jüdischen Mittelstandes / Berlin N 24, Oranienburger Straße 3 / Ausführung sämtlicher bankmäßigen Geschäfte