Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 6 (21.1.1936)
- Date
- 1936-01-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 6 21. L 1936 ^ÄZtnp,*l,r Um Anfechtung von Mischehen Wir erhallen folgendes Communique: „Am 16. Januar fand in den Räumen der Reichsvertretung der Juden in Deutschland die Gründungsversammlung der Jüdischen Auswanderungsschule statt. Die „Jüdische Auswanderungsschule" setzt sich die Vorbereitung junger jüdischer Menschen für die Auswanderung nach Ucbersee zur Aufgabe. Sie tritt damit neben die bisher bestehenden Auswanderungsstcllen, deren Arbeit sie ergänzen will. Die aut einem Out unterzubringende Schule wird der landwirtschaftlichen, gärtnerischen, hauswirtschaftlichen und handwerklichen Ausbildung von zunächst 125 Schülern und Schülerinnen dienen. Neben der rein beruflichen Ausbildung wird in der Erziehungsarbeit besonderer Wert auf charakterlichc, geistige und sprachliche Schulung auf der Grundlage eines bewußten Judentums gelegt werden. Nach Eröffnung durch Dr. Leo B a e c k wurde Dr. Julius L. Seligsohn zum Vorsitzenden des Kuratoriums gewählt, dem die Vorbereitungsarbeiten und später die Verwaltung der Schule obliegt. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden wurden bestellt: Justizrat Brodnitz, Dr. Otto Hirsch, Dr. Leo Lövvenstein, Moritz Rosenthal, Frau Ottilie Schön ewald und Max M. War bürg. Das Finanzreferat hat Fritz Schwarzschild übernommen. Das Kuratorium bestellte zur Durchführung der laufenden Arbeiten einen Arbeitsausschuß, dem als ordentliche Mitglieder Dr. Friedrich Brodnitz, Dr. Kurt Elsbach, Dr. Alfred Hirschh e r g, Frau Kauffman n, Heinz K e 11 e r m a n n, Dr. Werner R o s e n b e r g, Martin Snbotkcr angehören. Als Sachberater gehören dem Arbeitsausschuß Professor Dr. Kantorowiez, Hanna Karminski und Dr. Oeorg Lubinski an. Die Geschäftsführung liegt in den Händen von Dr. Bruno Sommerfeld. Zum 'Schulleiter wurde Prof. Dr. Gurt Bondy gewählt, der bisher dem Mitarbeiterkreis der Mittelstelle für jüdische Erwachsenenbildung angehörte. Zum Kuratorium hat bereits eint große Anzahl führender Persönlichkeiten aus allen Teilen des Reiches ihren Beitritt erklät. Die Adresse der O e s c b ä f t s s t c 11 c ist: Dr. Bruno Sommerfeld, Knobelstlorflstr. 13, Charlottenburg 5." Wir haben auf die geplante Gründung dieses Instituts bereits in unserem Artikel „Unbegreifliches ..." in Nr. 4 vom 11. Januar hingewiesen. Der jetzt herausgegebene Bericht über die Gründung der Schule kann unsere Bedenken leider nicht zerstreuen. Wir haben oft betont, daß wir alle Bestrebungen für nut/lieh halten, die auf eine Erweiterung der Au-wanderungsinöglichkciten für Juden aus Deutschland hinauslaufen. So entscheidend die Bedeutung Palästina» für die Lösung des Auswanderungsproblems auch ist, so klar ist es doch, daß es nicht in der Lage ist, alle auswanderimgshcreitcn Juden aufzunehmen, und daß es eine große Zahl von Menschen unter uns gibt, die für Palästina nicht qualifiziert sind. Darum haben die Bemühungen, neue A u s w a n d ertin g s m ö glich keiten zu erschließen, Anspruch auf aktive Unterstützung durch alle Gruppen im jüdischen Leben. Was hier jedoch eingeleitet wird, steht auf einem anderen Blatte. Die Gründer der Auwanderungsschule sind sich über das k o n k r e t e Ziel ihrer Arbeit durchaus noch im unklaren. So heißt es über die Frage der Zukunft der Schülerschaft in einem am 7. Januar BHö versandten Plan von Professor B o n d v, der zum Leiter der Schule in Aussicht genommen ist, wie" folgt: „Die Schülerschaft soll für irgendein Auswanderung! and vorbereitet werden. Es läßt sich vorläufig noch nicht ganz, genau sagen, welches Land das sein wird." Uns scheint, daß mit derart unklaren Zielsetzungen keine Erziehungsarbeit geleistet werden kann. Die Gründer scheinen dies selbst empfunden zu haben, denn in dem genannten Entwurf von Prof. Bondy heißt es sodann, daß es aus beruflichen und erzieherischen Gründen notwendig sei, möglichst bald und eindeutig zu erfahren, für welches Land die Vorbereitung geschehen solle. Im Vordergrund des Interesses stehe heute Argentinien. Weiter heißt es in dem bereits zitierten Plan: ^Wir meinen, daß es bei den Juden in Deutschland typische strukturelle Unterschiede gibt, und daß bestimmte Menschen nicht geeignet sind und es ihrer Arbeit nicht entspricht, vollkommen hebräisiert und weitgehend orientalisiert zu werden, wie das letzten I ndes für die Menschen in Palästina Nach den Nürnberger Gesetzen möglich? notwendig ist. Diese .Menschen werden ihre haltung und au Kultur au free nicht die lebem jüdische Grunddie deutsche s hindert jedoch außerhalb I )eutschlands erhalten wollen. Dies all« c Beziehung zu Palästina." Merkwürdige gedankliche Widersprüche, die hier zum Vorschein kommen! Die Kreise, die hinter diesem Projekt stehen, haben vor noch nicht sehr langer Zeit die zionistische Jugend als „materialisti-ch" und „opixirtuni-tiseh'' gebrandmarkt, weil sie wie man sagte - den „leichteren Weg" der Auswanderung besehreite, während man selbst auch unter den heutigen Umständen den ..idealistischen'' Grundsatz des Ausharren* in einer gefährdeten Position huldige. Nun muß man sich der Macht der Tatsachen beugen. Aber statt daß man nun wenigstens den jungen Menschen, die dafür geeignet sind, den Weg aus dem Golus heraus eröffnet, spricht man von einer höchst nebulosen -- „Ungceignetheit, sich zu hebraisieren und zu orientalisieren" und will diesen Menschen in tler Welt draußen die Möglichkeit geben, auch weiterhin Träger deutscher Kultur zu sein. Abgesehen davon, daß die maßgebenden Repräsentanten der deutschen Kultur vielleicht gar keinen Wert darauf legen, von Juden unterstützt zu werden, scheint es uns auch wenig aussichtsvoll, etwa das Beispiel der Siebenbürgener Sachsen durch Juden in Südamerika nachahmen^ zu wollen! Wenn überhaupt eine Auswanderungswelle Aussicht auf Einwitrzelung der neuen Einwanderer haben wird, so doch nur dadurch, daß der Einwanderer sich als Bürger des Landes fühlt, in dem er lebt. Das bedeutet naturgemäß auch eine kulturelle Angleichung an die neue Heimat (mit all den innerjüdischen Gefahren der Assimilation). Dieser Gedanke ist erst kürzlich in dem Bericht der Experten-Kommission des Völkerbundes ausgedrückt worden, wenn es dort heißt, „die Kommission erachtet es als im Interesse der Auswanderer gelegen, in ihren Kindern den Oedanken zu fördern, daß sie Bürger des Landes werden sollen, in dem sie sich niedergelassen haben. Dadurch würde der nächsten Generation die Härte des Exils erspart bleiben". Ganz so weit wie die Kommission können wir allerding« unsere Hoffnungen nicht spannen, da wir glauben, daß die Härte des Exils auch aut den Juden lasten wird, die in neue Länder gehen und die Judenfrage mit sich dorthin bringen — falls sie nicht bereits auch in Ucbersee vorhanden war. Um dieses Exil zu ertragen und doch nicht den Halt als Jude zu verlieren, bedarf es einer besonders guten jüdischen Fundierung, die in den bisher bekanntgewordenen Piänen für die neue Auswanderungsschule einigermaßen kurz wegkommt. Es heißt in den Plänen, daß „die Gestaltung jüdischen Lebens ein wesent- In der „Juristischen Wochenschrift'' veröffentlicht Referendar Dr. Gerhard Schäfer einen Aufsatz., in dem er den Standpunkt vertritt, daß eine Anfechtung von Mischehen innerhalb der vorgeschriebenen Ausschlußfrist auch noch nach Erlaß der Nürnberger Gesetze möglich sei. Er geht davon aus, daß in Rechtssprechung und Schrifttum heute allgemein anerkannt werde, daß die Rassiezugehörigkeit, insbesondere die Zugehörigkeit zur jüdischen Rasse, als persönliche Eigenschaft im Sinne des J 1333 BGB. anzusehen sei. Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist das Anfechtungsrecht auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der anfechtungsberechtigte Ehegatte die Rassezugehörigkeit seines Ehepartners bei Eingehen der Ehe kannte. Trotzdem wird ihm heute nach der bisherigen Rechtsprechung bei einer Anfechtungsklage der Erfolg versagt sein. Denn nach der vorn Reichsgericht vertretenen Auffassung kommt als Stichtag für die Kenntnis und damit für den Beginn der sechsmonatigen Anfechtungsfrist des § 1339 BGB. bereits der 15. April 1 9 3 3 in Frage. Dr. Schäfer vertritt die Ansicht, daß dieser Zeitpunkt der Kenntnis und damit die Möglichkeit der Anfechtung von Mischehen neufestgelegt werden muß. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, das nach der Auffassung des Reichsgerichts Klarheit über die Bedeutung der Rasse verschafft haben soll, habe in erster Linie die Säuberung des Beamtenkörpers bezweckt. Die Bedeutung der Rasse komme in dem Gesetz nur insoweit zum Ausdruck, als nichtarische Beamte grundsätzlich in den Ruhestand zu versetzen sind. Gerade die Tatsache, daß nach diesem Gesetz noch manche fremdrassige Beamte im Dienst verbleiben konnten, werde bei vielen noch nicht diejenige Erkenntnis hervorgerufen haben, wie sie sich jetzt einwandfrei aus dem Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 mit seinen Folgerungen für das Privat- und Eheleben ergibt. Auch das Parteiprogramm der NSDAP dürfte trotz aller Propaganda leider nicht bis zum 15. April 1033 ein klares Bild über die Bedeutung der Rasse für das Volk vermittelt haben. Erst durch das Verbot der Eheschließung zwischen Ariern und luden und die Bestrafung des Geschlechtsverkehrs zwischen ihnen als Rassenschande sei die Rassenfrage eindeutig geklärt worden. Deshalb müsse man arischen Partnern einer Mischehe auch heute noch die Möglichkeit geben, ihre Ehe gemäß § 1333 BGB. anzufechten. Dem stelie auch der Wortlaut des Gesetzes nicht entgegen. Das Oesetz verbiete die Eheschließung zwischen Ariern und Nichtariern zwar nur für die Zukunft und gibt dem Staatsanwalt die Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage auch nur gegen nach dem 15. September 1935 geschlossene Ehen. Dem Oesetz müsse aber auch eine weitergreifende Bedeutung für die am 15. September 1935 bestehenden Mischehen zugebilligt werden. Das gelte auch für die Ausführungsverordnungen zu den Nürnberger Gesetzen. Der volljüdische Partner einer Mischehe könne nur Mischlinge im Sinne der Ausführungsverordnung zum Reichshürgergesetz erzeugen. Dies aber sei eine persönliche Eigenschaft hn Sinne des § 1333 BGB. Daß sich die deutschen Partner einer Mischehe bis zum Erlaß der erwähnten Verordnungen im Irrtum über diese Frage befunden haben, liege auf der Hand. Man werde, so faßt Dr. Schäfer seine Ausführungen zusammen, den Zeitpunkt für die Kenntnis und damit für den Lauf der Anfechtungsfrist allgemein auf den 1 5. September 1 9 3 5 verlegen müssen. Da aber die beiden Ausführungsverordnungen vom 14. November 1935 einen so bedeutungsvollen Inhalt haben, dürften auch sie für den Zeitpunkt der Entdeckung des Irrtums nach § 1339 BGB. wesentlich sein. Da erfahrungsgemäß immer einige Tage vergehen, bis ein Oesetz atigemein bekannt ist, müsse man den 2 0. November 1935 als denjenigen Tag bezeichnen, von dem ab die Frist zur Anfechtung von Mischehen läuft. Der Zweck des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre sei die Reinerhaltung der Rasse. Was der Erreichung dieses Zweckes dienlich ist, und das ist die Anfechtungsmöglichkeit bereits bestehender Mischehen, dürfe nicht an formellen Vorschriften scheitern, zumal sie auch nicht verletzt werden würden. licher Teil der Erziehung sein werde" und daß „versucht werden müsse, auch die assimilierten jungen Menschen, die meist gar nichts von jüdischen Dingen wissen, an das Jüdische heranzuführen". Aber mit diesen allgemeinen Sätzen ist wenig getan, besonders wenn man hört, daß als Fremdsprachen in dieser Schule Englisch, Spanisch und Portugiesisch gelehrt werden sollen, während man dem Hebräischen als der Grundlage jüdischen Wissens bisher jedenfalls keinen Raum gegeben hat. Die Lebenslüge von der „Heimat der Juden in der Welt", die für die ältere Generation zu einem tragischen Zusammenbruch führte, sollte man jedenfalls diese Jugend nicht auf ihren Weg mitgeben! Vielmehr muß gerade dort, wo die praktischen Notwendigkeiten zu einer noch stärkeren Atomisierung des Judentums durch die Ueberseewanderunjj führen, das Bewußtsein wachgerufen werden, daß all dies eine Funktion der Qolus-Existenz ist. Wir können verstehen, daß eine Gruppe von Juden, deren Gefühle auch durch den tiefgehenden Wandel der Umwelt in der Beurteilung der Judenfrage nicht geändert worden sind, dagegen ist, daß sie selbst oder ihre Kinder Angehörige eines lebendigen jüdischen Volkes in Palästina werden. Daraus können sie die Konsequenz ziehen, auf ihrem Posten hier auszuharren, und wenn sie aus ökonomischen Gründen zur Auswanderung genötigt sind, dann müssen sie dies als ein tragisches Schicksal hinnehmen. Daraus iedoch eine Aktion der jüdischen Oesamtheit zu machen, für die öffentliche jüdische Mittel verwandt werden, und der Sache den Mantel einer -- mehr als unklaren -— Ideologie umzuhängen, scheint uns verfehlt und geeignet, die jüdische Oeffentlichkeit innerhalb und außerhalb Deutschlands zu verwirren. Das Ausscheiden jüdischer Notare Nach den Ausführungsbestimmungen zum Reichsbürgergesetz können Personen, die nicht Reichsbürger sind, in besonderen Ausnahmefällen beantragen, im Amte des Notars belassen zu werden. Der Reichsjustizminister hat jetzt eine Anordnung über die Behandlung derartiger Anträge erlassen. Danach sind solche Anträge ausgeschiedener Notare bei den Landgerichtspräsidenten anzubringen. Die Anträge sollen spätestens bis zum 1. Februar 1 9 3 6 gestellt werden. Soweit eine Prüfung des Antrages erforderlich ist, hat sie mit möglichster Beschleunigung zu erfolgen. Der Minister erinnert daran, daß die Bewilligung einer Befreiung nur in ganz besonders liegenden Ausnahmefällen befürwortet werden soll, in denen schwerwiegende Gründe vom Gesichtspunkt der Allgemeinheit dafür sprechen. Wenn der Landgerichtspräsident oder der Oberlandcsgcrichtspräsident eine Befreiung befürworten sollte, ist der zuständigen öaulcitung der NSDAP. Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ueber den Antrag ist dann an den Minister zu berichten. * Die „Deutsche Justiz" vom 17. Jan. veröffentlicht unter den Personalnachrichten die Namen von weiteren richterlichen Beamten, die auf Grund des Reichsbürgergesetzes in den Ruhestand getreten sind. Es handelt sich um 2 Oberlandcsgcrichtsräte in Hamburg, 3 bei den Landgerichten Hamburg, Erfurt und Magdeburg tätig gewesenen Richter und 8 Richter, die zu Amtsgerichten — Bochum, Dortmund, Altenburg (Thür.), Gera, Neuhaldenslchen, Salzwedes, Weißenfels und Homburg — gehörten. Abgelehnte religiöse Lieder. Der „Reichswart" (das Blatt des Grafen Reventlow, des bekannten Vertreters der „Deutschen Glaubensbewegung") veröffentlichte am 14. Januar ein Schreiben des Oberpräsidenten der Provinz Elannover an den Direktor einer höheren Schule in Nienburg. In diesem Brief wird der Erlaß des Reichserziehungsministers, wonach den Schülern die Teilnahme an Schulandachten freigestellt wird, als Beweis dafür gedeutet, daß jede „bekenntnismäßige Beeinflussung der Schüler" zu unterbleiben habe. Der Oberpräsident — so fährt der Brief fort — könne es nicht billigen, wenn im Gesangsunterricht Lieder gesungen würden, „die von nationalsozialistischen Eltern und Schülern abgelehnt werden". Als Beispiele werden angeführt: „Dir, Dir, Jehova, will ich ringen" — „Tochter Zion, freue dich" — „Jerusalem, du hochgebaute Stadt". Der Brief schließt mW der Bemerkung: „Der Ausweg der Dispensierung einer Schülerin vom Gesangsunterricht, wie Sie ihn gewählt haben, entspricht weder meinem Willen noch dem des Ministers." IN ALLER KURZE Durch das Oesetz zur Verhütung von Mißbräuchen au! dem Gebiet der Rechtsberatung war auch die Reichsabgabenordnung um einen neuen Paragraphen 107 a ergänzt worden, der die K o n z e s s i o n s p f 1 i c h t für „Helfer in Steitcrsachen" einführt. Hierzu hat jetzt der Reichsfinanzministcr eine Durchführungsverordnung erlassen. Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt, wobei nur die Hilfeleistung für jüdische Religionsgesellschaften ausgenommen ist. Ein jüdischer Geschäftsinhaber in Langensalza wurde It. ,,Frankf. Ztg." vom 19. Jan. von der Großen Strafkammer in Erfurt an Stelle einer verwirkten Gefängnisstrafe von einem Monat zu 300 RM. Geldstrafe verurteilt, weil er ohne Erlaubnis des Reichsschatzmeisters der NSDAP, braune Uniform- Stücke, schwarze Brotbeutel und Feldflaschen verkauft hatte, die den offiziellen Ausrüstungsgegeuständen der NSDAP, täuschend ähnlich waren. Wie die „Frankf. Ztg." vom 19. Jan, hört, wird das Geschäft der Firma Bamberger fr II ertz, Frankfurt a. M., unter der Voraussetzung der behördlichen Genehmigung — die erwartet wird — in anderen Besitz übergehen. Käufer ist die in der Gründung befindliche mit RM. 500 000 StAK. auszustattende Peek & Cloppenburg GmbH., Frankfurt a. M., die jedoch nicht als ausgesprochene Filiale der gleichnamigen Berliner Firma zu betrachten ist. Das in Zahlungsschwierigkeiten geratene Textilkaufhaus J. Loewenstein in Hagen ist It. „Frankf. Ztg." vom 18. Jan. nunmehr in arischen Besitz übergegangen. Das Warenlager und der größte Teil der 150 Gefolgschaftsmitglieder werden übernommen. Die Salonikier Zeitung „El Tietnpo" berichtet, der einzige jüdische Abgeordnete der türkischen Nationalversammlung in Ankara, Dr. Abrevaya, habe in einer Unterredung erklärt, der Präsident der Türkei, Kcmal Atatürk, wolle aus den verschiedenen Nationalitäten des Landes eine einheitliche demokratische türkische Nation machen. Von den Juden verlange er darum, daß sie sich in erster Reihe als Türken und erst in zweiter Reihe als Juden fühlen sollen. Die mit Hilfe der in England gesammelten Gelder in Polen durchgeführte Kinderspeisung der Gesellschaft für Gesundheitsschutz der Juden „Toz." mußte aus Mangel an Mitteln eingestellt werden. 20 000 Kinder sind hiervon betroffen. Anläßlich des zweiten Jahrcsbankefts der New-Yorker „Universität im Exil", an der aus Deutschland ausgewanderte Gelehrte wissenschaftliche Fortbildungskurse für absolvierte Akademiker halten, richtete der Präsident der Vereinigten Staaten, Franklin D. Roosevelt, an die Universität eine Grußbotschaft, in der er der Arbeit der Universität Erfolg wünscht. Der langjährige Leiter der „Ort"-Abteilung in Kaunas, Dr. M. Soloweitschi k, ist in Berlin im Alter von 56 Jahren gestorben. Der Verstorbene war ein Bruder von Dr. Max Soloweitschik. In der Londcr.cr liberalen Svnagoge in der St. John's Wrood Road fand eine Sitzung des H a up t v or s t a n d es des Wcltverbandes für das religiös-liberale Judentum statt. Ein ausführlicher Bericht wurde über die Lage in Palästina erstattet. Auf Grund der darauf folgenden Debatte ist zu erwarten, daß in den nächsten Monaten Schritte zur Bildung religiös-liberaler Gemeinden in Palästina unternommen werden. Wie der „Frankf. Ztg." vom 18. Jan. aus New York gemeldet wird, hat Professor Albert E i n s t e i n, der sich seit drei Jahren in den Vereinigten Staaten aufhält, um seine Naturalisierung als amerikanischer Staatsbürger nachgesucht. Jüdische Rechtsberater. Zu der uns aus Rechtsanwaltskreisen zugekommenen Notiz, die wir in Nr. 4 der „Jüdischen Rundschau", Seite 4, erste Spalte unten, abgedruckt haben, wird uns nunmehr noch berichtigend mitgeteilt, daß iüdische Rechtsberater, die keine Rechtsanwälte sind, nach dem Gesetz, vom 13. Dezember 1935 ihre Tätigkeit bis zum 30. Juni 1936 ungehindert fortsetzen können, wenn sie bereits am 13. Dezember 1935 gewerbsmäßig die Rcchtsbcratung ausgeübt haben. Auch über diesen Termin hinaus dürfte auf bestimmtem Rechtsgebieten, die im Oesetz aufgezählt sind, künftig eine Hilfeleistung möglich sein, worüber jedoch zur angegebenen Zeit noch die nötigen Aufklärungen erfolgen werden. Bismarck Barbarossa Steinplaiz 8888< MÖBELTRANSPORT, LAGERUNG. RElSS-\ CEPACKBEPÖRD, KLAVIERE. FLÖGEL. \ SPEDITION IM INLAND. AUSLAND UND / ObEMEM f ■ «rlta «U. (BILLIGE BAMMEL VERKEHRE NACH\ PARIS, BRÜSSEL, PRAG. BUDAPEST, \ WIEN. AMSTERDAM. LONDON. TRIBUT./ BASEL m» r GEPÄCKFAHRT 8888 Humboldt Oberbaum StctnplAtx