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Jüdische Rundschau · 1936-01-17 · Heft 5 (17.1.1936) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 5 (17.1.1936)
Date
1936-01-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Mr. 5,!7. L 193* Verurteilt wegen falscher Anschuldigung IN ALLER KURZE In der allgemeinen um! inneren Verwaltung sind auf Ornnd des § 3 des Reichsbürgergesetzes 1 Verwaltungsgerichtsdirektor, 1 Oberregierungsrat, 1 Obcrvcrwaltungsgerichtsrat, 3 Regierungsräte und 2 Landräte in den Ruhestand versetzt worden. Wie die „Berliner Börsen-Zeitung" meldet, ist nach § 3 des keichslnirgcrgeset/es ein Rcgieruugsdirektor beim Polizeipräsidium in Berlin in den Ruhestand versetzt worden. Der Reichs- und preußische Wirtschaftsminister hat im Einvernehmen mit dem Minister des Innern über den Vertrieb von Orden, Ehrenahzeichen und Ordensbändern Anordnungen getroffen. Zugelassen werden können nur solche Verkaufsstellen, denn Inhaber oder verantwortliehe Leiter Reichsbürger sind. Aufnahmen können für den Vertrieb ausländischer Orden durch Ausländer zugelassen werden. Wie der „Angriff" meldet, beabsichtigt der Polizeipräsident von Berlin in Kürze folgende Straßen im Ortsteil Dahlem umzubenennen: Friedbergstraße, I riedenthalstraße, Messelstraße, Morgenrothstraße, Sachs-Allee und Wassermannplatz. Durch ein Rundschreiben wurde angeordnet, daß Staatenlose in Frankreich in Zukunft nicht durch einfache Verfügung der zuständigen Verwaltungsbehörden ausgewiesen werden dürfen, sondern daß jeder Ausweisungs.antrag dem Innenminister vorgelegt werden muß. Ein Staatenloser darf nur ausgewiesen werden, wenn er ein gemeines Verbrechen begeht, in eine Verschwörung gegen die Regierung verwickelt i>t, auf französischem Boden eine Verschwörfng gegen eine fremde Regierung anzettelt »der die Zahlung von Steuern verweigert. In jedem Falle sind die Fanjilienuinstände des Staatenlosen und sonstige für ihn günstige Momente zu berücksichtigen. Der lihrenpi a-ideni des Joint Distribution Committee in New York, Felix M. W a r b u r g, beging am 14. Januar den f>>. Geburtstag. Er empfing aus diesem Anlaß < ilückwunsch-Teic;ramme und -Schreiben in großer Zahl aus allen l.;i:sdcrn der Welt. Warburg erklarte, er beabsichtige, seine 1 ati;;keit auf jüdisch-öffentlichem Gebiet auch in Zukunft fortzufuhren. In Anwesenheit von 212 Delegierten und zahlreichen Gästen wurde in \X arschau die T a g u n g d e s V e r b a n d e s der j ü d i s e Ii e u Kl e i u h a n d 1 e r 1J o 1 e n s eröffnet. An der Fröffnuügssit/tmg nahmen Vertreter verschiedener Ministerien teil. Line KontVren/ von Vertretern judischer Arbeit e r o r g a n i s a t i o n e n I o n d o n s tagte am! 2. Januar im First A\emie Höfel. Fs wurtie beschlossen, ein ständiges Komitee einzusetzen, das auf eine engere Verbindung der jüdischen Arbeiterschaft FnglatuN und anderer Fänder mit der jüdischen Arbeiterbewegung Palästinas und auf die Aufklärung der jüdischen Bevölkerung Englands über die politische, wirlschaltliche und kulturelle Lage der Juden Palästinas hinwirken soll. Die in Sahmiki abgehaltene 1 a n d e s k o n f e r e n z der Z i o ii i s t e u (i r i e c h e n I a n d s wurde nach 1 hirclifiihrung einer Reform des Verbandes im Sinne der Beschlüsse des Luzerner Zioni-denkongresscs geschlossen. Der Name der zionistischen Föderation wurde in „Allgemeine Zionistische Vereinigung Griechenlands" geändert und «las Prinzip des. alle Gruppen um faxenden Territorial verband es verwirklieht. Der Stadtrat von K i e 1 c e hatte sich vor einiger Zeit in einer Entschließung für die Einführung des Arierparagraphen in Polen ausgesprochen. Dieser Beschluß des Stadtrats ist nunmehr von dem Wojwodcn des Kreises Kieke als verfassungswidrig aufgehoben worden. Sir Meyer Spielmann, ein früherer Anhänger der von Zangwill gegründeten Organisation der Territorialisten, starb im Alter von 70 Jahren in London. Er war Mitglied der Jewish Agency und Vizepräsident des englischen Kercn Hajcssod-Komitees. In Budapest starb Regierungsoberrat Fr. Julius Gabor, der 25 Jahre laug Geneialsekretar der Pester Israelitischen Gemeinde war. Nach seiner Pensionierung wurde er von der Israelitischen Fandeskanzlei zu ihrem Generalsekretär und später zu ihrem gesehäftsfuhrend«n Präsidenten gewählt. Prof. S c Ii i> n Ii o l /, der bishei ige Feder der gynäkologischen Abteilung des Israelitischen Asyls in Köln-Ilhrenfeld, hat sich in Tel-Awiw als Arzt niedergelassen. Zu seinem Nachfolger ist der Kölner Frauenarzt Dr. Alfred Stern gewählt worden. In Warschau wurde unter dem Namen „Kinnor" eine Filmgesellschaft gegründet, die Tonfilme in jiddischer Sprache herstellen will. Der Kernig von Italien empfing in längerer Audienz den Verleger Leo S. O I s c Ii 1; i aus Florenz, der ihm über seine Tätigkeit w.thr« ml des fünfzigjährig«-!! Be-teheus seines Vcrlagsliauses Vorhat; hielt Unser bisheriger New Yorker Mitarbeiter Ernst Kahn (früher Frankfurt a. M.), der im vorigen Jahre eine zusamnienfasseiHtc Serie von Amerikanischen Reisehricfen in dei „Jüdisch« n Rundschau" veröffentlichte, ist nach Palästina uliei s;, Jett, in uns« ur lu-utigen Ausgabe finden >::: wc Fes. r «!. n eisten Bericht iinscics neuen ständigen amerikanischen Korrespondenten Henry M o n t o r. Zu unserer Notiz über die jüdische Winterhilfe in Nr. 3 wird uns aus M a n n h e i m mitgeteilt, daß die Zahl der dort betreuten Personen 76') beträgt. Die Katholiken in Palästina Wien, 15. Januar. (JTA.) Die „Reichspost" kündigt für tlen 10. Januar eine Massenversammlung an, in der Kardina! Innitzer und der frühere Unterrkhtsminister Czerm a k, der Verfasser des bekannten Buches „Ordnung in der Judenfrage", über die Lage der Katholiken im Heiligen Land sprechen sollen. Schon küizlich hatte, wie wir berichteten, die „Reichspost" unter der Deberschrift „Bedrohte Rechte in Palästina" einen Artikel veröffentlicht, in dem erklärt wurde, es sei Zeit, dal! „sowohl in Genf als in London nachdrückliche Vorstellungen gehört werden, damit endlich wirksame Maßregeln getroffen werden, die Rechte der Katholiken und ihrer Religion int Lande des Erlösers zu sichern". (S. „Jud. Rundschau" Nr. 1 d. J.) l—MAGISTER KIRSCH—, Der gut« Likör Hagister-Likörtabrik, München VII „Neger" und „Jude" Vor der 5. Großen Strafkammer in Magdeburg hatte sich It. „Frankf. Ztg." vom 16. 1. unter der Anklage der wissentlich falschen Anschuldigung der frühere Magdeburger Rechtsanwalt Fließ, der jüdischer Abstammung ist, zu verantworten. Die Verhandlung ging auf eine Klage vor dem Arbeitsgericht Magdeburg zurück, die am 22. Mai 1935 verhandelt worden war und bei der der Angeklagt" Fließ die eine Prozeßpartei, der Magdeburger Rechtsanwalt Dr. Kuhlmey, der ein langjähriges Mitglied der NSDAP, ist, die andere "Partei vertreten hatte. Zu Beginn, der Verhandlung hatte damals Rechtsanwalt Dr. Kuhlmey den Antrag gestellt, den Angeklagten Fließ als Parteivertreter abzulehnen, mit der Begründung, er müsse es von seiner nationalsozialistischen Weltanschau im g aus als unmöglich erklären, daß vor einem deutschen Arbeitsgericht ein Jude als Prozeßvertreter auftrete. Das würde, so führte er aus, dahin führen, daß jede beliebige Prozeßpartei je nach ihrer rassenmäßigen Gebundenheit einen Anwalt ihrer Rasse fordern könne. Durch diese Ausführungen fühlte sich der Angeklagte Fließ beleidigt. Er glaubte, den Satz aus dem Mund Dr. Kuhhneys gehört zu haben: „Ich verhandle lieber mit einem Neger als mit einem Juden", und erhob darauf eine Woche später Beschwerde gegen Dr. Kuhlmey bei der Anwaltskammer. Diese wies die Beschwerde jedoch zurück, sie stellte fest, daß Dr. Kuhlmey vor dem Arbeitsgericht zwar Ausführungen grundsätzlicher Art gemacht, nicht aber den Angeklagten Fließ persönlich angegriffen habe. Daraufhin erhob die Staatsanwatlschaft Anklage gegen Fließ wegen wissentlich falscher Anschuldigung und Beleidigung. In der Verhandlung vor der Großen Strafkammer blieb Fließ bei seiner Darstellung. Er erklärte weiter, er habe in seiner Erregung auch einem Dritten unmittelbar nach der Verhandlung den Vorfall so mitgeteilt. Der als Zeuge vernommene Rechtsanwalt Dr. Kuhlmey sagte aus, seine Ausführungen seien in keiner Weise persönlich zugespitzt gewesen. Vor allem habe er weder der Form noch dem Inhalt nach eine Aeußerung getan, wie sie ihm der Angeklagte in seiner Beschwerdeschrift unterstellt habe. Der Vorsitzende und die beiden Beisitzer des Arbeitsgerichts erklärten als Zeugen, sie könnten sich wohl entsinnen, daß Dr. Kuhlmey grundsätzlich Ausführungen gemacht habe, sie hätten auch Ausdrücke wie „N e g c r" und „J tt d e" fallen hören, aber keineswegs in der Form, wie der Angeklagte sie in seiner Beschwerdeschrift wiedergegeben habe. Die Kammer verurteilte nach dreistündiger Beratung den Angeklagten wegen wissentlich falscher Anschuldigung in Tateinheit mit Verleumdung zu neun Monaten Gefängnis. Die Urteilsbegründung hob hervor, das Gericht halte es für erwiesen, daß der Satz in der von dem Angeklagten in seiner Beschwerdeschrift behaupteten Form nicht gefallen sei. Der Angeklagte habe nach seinem ganzen Bildungsgang und nach seinem bisherigen Beruf durchaus erkennen müssen, daß es hier um eine grundsätzliche Erörterung gegangen sei und daß keine persönliche Beleidigung Mietkündigungsrecht für Beamte Schlußtermin: 31. Januar Durch die zweite Verordnung zum Reichsblirgergesetz fewinnt der 31. Januar 1936 eine erhebliche Bedeutung: pätestens am 31. Januar 1936 muß die für den 31. März 1936 erfolgende außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses über Räume dem Vermieter zugehen, d. h. in seinem Besitz, sein. Das außerordentliche Kündigungsrecht steht folgenden Personen zu: Beamten im Sinne des § 4 Abs. 2 der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz, die beim Uebertritt in den Ruhestand nach den allgemeinen versorgungsrechtlichen Bestimmungen ein Ruhegehalt noch nicht erdient hatten oder die überhaupt keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben, ausscheidenden Notaren, denen die Gebühren selbst zufließen, und Angestellten von Notaren, die durch das Ausscheiden des Notars stellungslos geworden sind. Wird dieser Termin versäumt, so bestehen nur noch die sonstigen vertraglichen oder bürgerlich-rechtlichen Kündigungsmöglichkeiten. Das außerordentliche Kündigungsrecht erfaßt grundsätzlich nur Mietverträge über Räum e. Das Kammergericht hat es aber — was besonders für Notare beachtlich ist — über den Gesetzeswortlaut hinaus auch auf Mietverträge über die in den Räumen befindlichen und nur in Verbindung mit diesen benutzbaren Fernsprechapparate erstreckt, sofern die Räume, in denen die Fernsprechapparate angebracht sind, gleichfalls außerordentlich gekündigt werden (Ürt. v. 18. September 1934, 16 U 3653/34, abgedr. in Höchstrichterl. Rechtsprechung 1935, Sp. 331 f). Denn es würde, wie das Kammergericht meint, einer vernünftigen und sinngemäßen Auslegung widersprechen, wenn man einer von der Ariergesetzgebung betroffenen Person zwar das Recht zur Kündigung eines Mietvertrages über Räume, nicht aber auch zur Kündigung eines Mietvertrages über die in diesen Räumen befindlichen und nur in Verbindung mit ihnen benutzbaren Fernsprechapparate zugestehen wollte. Das Erfordernis, daß auch zugleich der Mietvertrag über die Räume außerordentlich gekündigt sein müsse, feitet das Kammergericht aus der Erwägung her, daß nur in diesem Fall eine Fortsetzung des Mietvertrages über die Fernsprechapparate für den Mieter gegenstandslos wird.____ Erwin Spiro Die saarländisches Juden Bei den Saarbrückener Feiern zur Erinnerung an die Abstimmung vom 13. Januar 1935 sprach u. a. Ganleiter Bürckcl. Er wandte sich, nach dem Bericht der „Frankfurter Ztg." vom 14. L, u. a. an die ausländischen Presse*. Vertreter und behandelte einige Fragen, die von ihnen vor einem Jahr an ihn gestellt wurden, darunter die Frage: Was geschieht den Juden? „Die Juden", so führte er aus, „sind wohl ausnahmslos zugleich unter dem bekannten Kontingent des Status quo. Sie genießen den Schutz des römischen Abkommens gleich doppelt: Als Juden und als Status quo- Wähler. Bis* zum 1. März werden wohl mehr als 95 Prozent aller Juden unter gründlichster Ausnützung aller durch das römische Abkommen gesicherten finanziellen und vermögensrechtlichen Möglichkeiten das Saargebiet verlassen haben. Die noch hier bleiben, werden nach den bereits geltenden Gesetzen behandelt." vorgelegen habe. Wenn er das trotzdem in seiner Besch win-deschrift erklärt habe, dann habe er Dr. Kuhlmey wissentlich falsch beschuldigt. Bei der Strafzumessung sei berücksichtigt worden, daß sich der Vorwurf des Angeklagt ten gegen einen verdienten Vorkämpfer der nationalsozialistischen Bewegung gerichtet habe, den in Schutz zu nehmen die Aufgabe des Gerichtes gewesen sei. Aus der Rechtsprechung Nach einem Bericht der Zeitung „Der Rheinpfälzer" m Landau (Pfalz) hatten sich zwei Angeklagte vor dem Amtsgericht wegen schwerer Körperverletzung, Bedrohung und groben Unfugs zu verantworten. Der eine von ihnen fuhr im August mit der Bahn von Neustadt nach Haßloch. Im gleichen Wagen saß ein jüdischer Viehhändler aus Haßloch. Da gerade damals die Erregung wegen der Vorgänge in Berlin und der Boykottierung von Pirmasens besonders groß war, ließ der eine Angeklagte sich hinreißen, durch Worte, wie Aufhängen, Halsabschneiden usw., den Juden zu bedrohen. Beim Aussteigen gab er ihm noch einen Fußtritt, so daß der Jude hinfiel. Am gleichen Abend gingen beide Angeklagte vor das Anwesen des Juden und dessen Schwiegervater und schlugen dort Krach, so daß die Polizei einschreiten mußte. Der Staatsanwalt geißelte das Vorgehen des Hauptangeklagtcn schwer, weil er mit dem Juden in Geschäftsverbindung stand und noch immer finanzielle Verpflichtungen an ihn hat, besonders aber auch deshalb, weil ein solches Vorgehen eines Einzelnen nichts nütze. Das Urteil lautete gegen den einen Angeklagten auf drei Monate Gefängnis, die jedoch auf die verbüßte Schutzhaft nicht angerechnet wurden. Der andere Angeklagte wurde freigesprochen, da ihm eine Beteiligung aa der ganzen Sache nicht nachzuweisen war. In der „Frankfurter Zeitung" wird der Tenor eines Versäumnisurteils veröffentlicht, das eine Aktiengesellschaft gegen einen Handelsvertreter erlangt hat. Dem Beklagten Handelsvertreter wird darin unter Androhung einer Geldstrafe von unbegrenzter Höhe oder einer Haftstrafe bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten, zu Zwecken des Wettbewerbs zu behaupten, die klagende Aktiengesellschaft sei ein jüdisches Unternehmen oder der Inhaber der Aktienmehrheit dieses Unternehmens heiße Aron Hirsch und sei einer der reichsten Juden in Deutschland und dadurch in der Lage, billiger zu verkaufen. Der 4. Kölner Strafsenat verurteilte einen Mann, der seit mehreren Jahren mit einer Vollblutjüdin verkehrte und diesen Verkehr auch nach Erlaß der Nürnberger Gesetze aufrechterhielt, zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten. Wie Dresdner Blätter melden, wurde in Chemnitz der 38 Jahre alte jüdische Kaufmann Dr. Wilhelm Oppenheim, der 1921 zur evangelisch-lutherischen Kirche übergetreten war, festgenommen, weil er seit mehr als einem Jahr mit der 21 jährigen dcutschblütigen Einwohnerin Israel aus Burgstädt rasse^schänderischen Verkehr unterhielt. Die Israel hatte noch mit andern Juden intime Bekanntschaften. Sie kam in Schutzhaft. Römischer Brief (Von unserem Berichterstatter.) Kr. Rom, 13. Januar An der von der italienischen Regierung zum Zwecke der Sanktionsabwehr veranstalteten G old s a m m 1 u n g, der in allen Bevölkerungsschichten Italiens spontan Folge geleistet wurde, hat sich auch das italienische Judentum in hervorragender Weise beteiligt. Die Jüdische Gemeinde Roms hat in diesen Tagen weitere 1061 g Gold aufgebracht, und aus Livorno wird berichtet, daß die dortige Jüdische Gemeinde außer den goldenen Trauringen 3 kg Gold und 15 kg Silber abgeliefert hat. In Ferrara wurden die Trauringe der jüdischen Ehefrauen in der Synagoge gesammelt und alsdann vom Oberrabbiner und dem Präsidenten der Jüdischen Gemeinde an der allgemeinen Sammelstelle dem faschistischen Parteisekretär persönlich überreicht. Heinrich Schalit, der bekannte jüdische Komponist, der seit 1933 als Chordirigent an der Synagoge in Rom wirkt, konnte, wie an dieser Stelle berichtet wurde, unlängst seinen fünfzigsten Geburtstag feiern. Er hat aus diesem Änltyß eine seiner letzten Kompositionen, eine musikalische Suite für Harfenorchester, Opus 34, die den Titel „Chassidische Tänze" führt, dem italienischen Regierungschef Mussolini gewidmet und durch den österreichischen Gesandten in Rom überreichen lassen. Mussolini hat dem Autor durch Vermittlung des österreichischen Gesandten seinen besonderen Dank ausgesprochen. Der von Mario Puccini verfaßte Roman „Ebrei* (Die Juden) wird zur Zeit in Jiddisch von einer großen I ageszeitung in Buenos Aires publiziert; außerdem wird eine spanische Uehersetzung demnächst im Verlage Editoria' Ercilla in Santiago del Chile erscheinen. Juden im Eissladion Die „Rheinische Landeszeitung — Volksparole" veröffentlicht einen Artikel, in dem dargelegt wird, daß das Westdeutsche Eisstadion in Düsseldorf eine große Bedeutung für das sportliche Leben der Stadt erlangt hat. Viele Besucher hätten allerdings berechtigten Anstoß daran genommen, mit welcher Selbstverständlichkeit Sich nichtarische Eissportler der Eisbahn bemäcHigt haben. Sorgfältige Beobachter hätten zudem bemerkt daß diese jüdischen Schlittschuhläufer sich mit echt jüdi-cher Manier freie Bahn schaffen, wobei sie die Ellenbogen tüchi;B zu gebrauchen wissen. Es kommt eben auf ein paar „zufällige" Rippenstöße gar nicht an. Die Mehrzahl der deutschen Volksgenossen habe bisher zu diesem Gebaren geschwiegen und sie würde wahrscheinlich noch länger schweigen, wenn nicht der Eindruck berechtigt wäre, daß sich diese Zustände allmählich zu einem offenen Skandal auswachsen. Wir richten deshalb, so heißt es in der Zeitung, an den Verein Freilicht-Kunsteisbahn e. V., an dem auch die Stadtverwaltung maßgeblich beteiligt ist, das dringende Ersuchen, diesen Dingen verschärfte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Wir überlassen es dem Verein, für die jüdischen Eisläufer besondere Sportstunden anzusetzen. In jedem Falle muß baldigst eine saubere Trennung herbeigeführt werden. Kreditverein für Handel und Gewerbe e.G.m.b.H. Die Bank des jüdischen Mittelstandes / Berlin N 24, Oranienburger Straße 3 / Ausführung sämtlicher bankmäßigen Geschäfte

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