Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 4 (14.1.1936)
- Date
- 1936-01-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seife 4 JODISCHE UUNDSCHAÜ Nr. 4, 14. L 1936 IN ALLER KURZE Wie der „Völkische Beobachter" mitteilt, hat die Stadt Würz bürg die Umhenennuiig des „Judenhofs", „Judenplans" usw. abgelehnt, weil es sich hier um geschichtliche Straßennamen handele, die erhalten zu werden verdienten. Ebenso haben sich im gleichen Falle verschiedene deutsche Großstädte entschieden. Umbenannt worden seien überall nur die nach Nichtariern benannten Straßen. In Hannover ist die Joachimstraße, die nach dem Geiger Joseph Joachim benannt war, der am Hofe König Georgs V. von Hannover in hohem Ansehen stand und sich auf Wunsch des Königs hatte taufen lassen, in Thielenstraße umbenannt worden. Der zweite Landeskongreß des jüdischen Frontkämpferverbandes Polens nahm eine Resolution gegen die Betätigung der antisemitischen Gruppen in Polen an. In der Resolution wird die Regierung aufgefordert, die antisemitische Propaganda der Nationaldcmokraten energisch zu bekämpfen. Unerkannt gebliebene Täfer haben in der Nacht die alte, historisch denkwürdige Synagoge von Grodno in Brand gesetzt. Da das Feuer rechtzeitig bemerkt wurde und der Brandherd, einige Haufen mit Benzol getränkter Lumpen, unschädlich gemacht werden konnte, ist ein größerer Schaden nicht entstanden. Zu Ehren der 75jälirigen Miß Henrietta Szold fand am 9. Januar in New York ein Empfang im Rathause statt. Rabbi Stephen S. W i s e stellte der Versammlung Miß Szold vor. Bürgermeister Fiorcllo H. La G u a r d i a hob die Verdienste von Miß Szold auf dem Gebiete der jüdischen Auswanderungsbewegung hervor. In ihrer Erwiderung sprach Miß Szold die Hoffnung aus, ihren Burgermeister eines Tages in Palästina begrüßen zu können. — Am Nachmittag fand eine von der Organisation zionistischer Frauen Amerikas „H a d a s s a" veranstaltete Feier statt, an der 21X10 Personen teilnahmen. Von den fünf in Mannheim bestehenden Bettfedernfabriken, die sich bisher in jüdischen Händen befanden, ist, wie das „1 lakenkieuzbanner'' meldet, die Firma Mannheini Rost n h a u m in arische Hände übergegangen. Im Alter von 74 Jahren ist in New York Simon Frank Rothschild, der Eigentümer des größten Brooklyner Warenhauses Abraham lv Straus Inc., gestorben. Am 13. Januar findet im Duke of York-Theatcr in London die Premiere eines Balletts ..David'', dargestellt vom Markova-Dolin-Baliett, statt. Die Kulissen hat der bekannte (heftig umstrittene) jüdische Maler Jakob Epstein entworfen. Nach einer Mitteilung des „Westdeutschen Beobachters", Kein (die wir nicht nachprüfen können), hat der Schriftsteller Kurt T u c h o 1 s k v (auch bekannt unter verschiedenen Pseudonymen wie Peter Pantcr, Ignatz Wrobcl usw.) in Gotcnburg (Schweden) Selbstmord durch Gift begangen. Mitgliedschaft in der DAF. Auf Grund der Bestimmungen des Keichsbürgergesetzes vom 15. September l'JJ5 und der hierzu erlassenen Ersten Durchführungsverordnung vom 14. November 1M35 hat, wie der „Informationsdienst" der Deutschen Arbeitsfront mitteilt, Rcichsleiter Dr. Ley eine Anordnung erlassen, in der es heißt: Mitglied der Deutschen Arbeitsfront im Deutschen Reiche kann nur werden, wer Reichsbiirger im Sinne des Reichsbiirgergesetzes vom 15. September 1935 und der Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz vom 14. November 1935 ist L)er Punkt 2a 2 der „Richtlinien über die Mitgliedschaft zur Deutschen Arbeitsfront" wird außer Kraft gesetzt. (2a 2 lautete: „Alle Reichsdeutschen und Ausländsdeutschen sowie nicht dauernd erwerbsunfähige Volksgenossen können die Einzehnitglicdschaft erwerben, soweit sie rein-arisch er Abstammung sind und soweit sie nicht eitler der Deutschen Arbeitsfront angeschlossenen Organisation angehören bzw. als Angehörige bestimmter Berufe und Berufsgruppen zur Zugehörigkeit zu einer der Deutschen Arbeitsfront entsprechenden Organisation verpflichtet sind oder angehalten werden (Doppel in it gl icd schal ts.verordnungj.") Durch diese Anordnung wird also die Stellung derjenigen Mischlinge verbessert, die nach der Durchführungsverordnung vom 14. November 1935 provisorisch Reichsbiirger geworden sind, obwohl sie nicht rein-arischer Abstammung sind. Ausgeschiedene Justizbeamte I.He „Deutsche Justiz" vom 10. Januar veröffentlicht unter den Personaliiacbrifhtcn die Namen derjenigen höheren J u s t i / b e a m t e te die auf Grund des Keichshiirgergesetzes in den Ruhestand getreten sind. Darunter befinden sich nicht nur solche, die der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören, sondern aueh solche, die im Sinne ilcr Nürnberger Gesetze ahstammungsinäliig Juden sind. Angeführt werden 28 bei den Obcrlandesgerichtcn, 7! bei den Landgerichten und 92 bei den Amtsgerichten tätig gewesene Riehter, ferner-bei der Staatsanwaltschaft ein Erster Staatsanwalt, ein Staatsanwaltschaftsrat und ein Oheramtsanwalt; weiter sind genannt: 6 süddeutsche Notare, sowie 2 überregienmgfrate und 3 Regierur.gsräte vom Reichspatentamt, sowie schließlich bei der Stralanstaltsvtrwaltung ein Strafanstaltsmedizinalrat und ein Strafanstaltsrabbir.er. «luden in der Fürsorgeerziehung Im „Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt''' vom Dezember 1035 wurden in einer Abhandlung „Die Fürsorgeerziehung in Deutschland" von Annaliese Oh Tand einige statistische Angaben über die Durchführung der Fürsorgeerziehung gemacht. Danach betrug die Gesamtzahl der durch die Fürsorgeerziehung betreuten Minderjährigen am 31. März 193! in Deutschland 33 IIS (in Preußen: 31 S57). Bei den Feststellungen nach dem Religionsbekenntnis befanden sich an diesem Tage in Deutschland 107 0,22 "'o (in Preußen 90 0,2S "«) Juden. Von den in Heimerziehung untergebrachten Minderjährigen befanden sich in Deutschland 39 ,15 "o (in Preußen 32 « 0,20 "/o) in jüdischen Heimen. Die jüdischen Rechtsanwälte. Man schreibt uns: Im Publikum ist vielfach der Irrtum verbreitet, daß jüdische Rechtsanwälte nicht mehr beim Gericht, besonders nicht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, auftreten, Termine wahrnehmen und die ihnen anvertrauten Interessen betreuen können. Diese Ansieht ist falsch und widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Rechtsanwalt, der sein Amt behalten hat, muß vor Gericht wie jeder andere gehört und behandelt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, daß judische Anwälte durchweg vor den Zivilgerichten ohne jede Beeinträchtigung ihrer Stellung und ohne Voreingenommenheit gegen die von ihnen vertretenen Sachen behandelt werden. Nur ist neuerdings vom Reichsjustizminister angeordnet worden, daß sie nicht mehr zu A r m c n anwälten bestellt werden sollen. Personen, die Rechtsrat erteilen, ohne Richtsanwälte zu sein, dürfen dies in Zukunft nicht mehr, ohne Strafe zu gewärtigen. Die Hausangestellfenfrage Noch einige Zweifelsfragen Die aufklärenden Ausfährungen unseres Mitarbeiters in Nr. 105 v. J. sind in unserem Leserkreis, da über manche Auslegungen Zweifel bestanden, sehr begrüßt worden. Da jedoch noch eine Reihe von Zweifelsfragen — wie wir aus zahlreichen Anfragen ersehen — auf diesem Gebiet bestehen, haben wir unsere Mitarbeiter um einige ergänzende Aufklärungen gebeten. (Red.) Man glaubt gelegentlich, daß die auf jüdische Haushalte bezüglichen Bestimmungen auch auf den Haushalt ausländischer Juden, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben, Anwendung finden, daraus schließen zu müssen, daß die Nürnberger Gesetze auch für ausländische Hausangestellte gelten, so daß die Beschäftigung deutschbhitiger Holländerinnen, Däninnen, Oesterreicherinnen usw. unter 45 Jahren im jüdischen Haushalt nicht gestattet ist. Tatsächlich gilt das Oesetz aber nur für deutsche und staatenlose Angestellte. Ferner begegnet man der Auffassung, daß die Teilnahme am Familienleben des Haushaltsvorstandes, die in typischer Weise darin zu erblicken ist, daß mit ihm zusammen die Mahlzeiten eingenommen werden, nicht genüge, um eine Hausgemeinschaft zu begründen. Vielmehr sei für die Zugehörigkeit eines jüdischen Mannes zur Hausgemeinschaft, die }a die Beschäftigung einer deutsehbliitigen Hausgehilfin unter 45 Jahren ausschließen würde, neben der Verpflegung auch die Gewährung von Unterkunft an den jüdi- «chen Mann im Haushalt Voraussetzung. Diese Annahme ist irrig. Wenn also — ein häufiger Fall — ein männlicher Angehöriger im Alter von 16 Jahren oder darüber regelmäßiger Tischgast in einem nur aus jüdischen Frauen bestehenden Haushalt, z. B. bei der Mutter oder Schwester, ist, so darf die dcutschblütige Hausangestellte hier nicht beschäftigt werden. Etwas anderes ist es, wenn der jüdische Mann nur gelegentlich zusammen mit den Frauen in deren Haushalt speist oder nur bei ihnen zu Gaste ist. Wenn er bisher bei den Angehörigen wohnte und bei ihnen verpflegt wurde, so genügt es, um eine deutsche Hausgehilfin hier beschäftigen zu können, nicht, daß er die gemeinsame Wohnung aufgibt; er muß auch auf die Tischgemeinschaft verzichten. Wenn hingegen der jüdische Mann, der eine andere Wohnung bezogen hat, von der Mutter, Schwester usw. weiterhin dergestalt verpflegt wird, daß sie ihm, selbst regelmäßig, das Essen schicken, das er in seiner eigenen Behausung einnimmt, so würde dem nichts im Wege stehen. Umgekehrt liegt der Fall des jüdischen Untermieters, der bis zum 31. Dezember 1935 nicht nur in einem, sonst nicht als jüdisch anzusehenden Haushalt wohnt, also schläft, sondern hier auch verpflegt wurde. Er mußte, wenn die dcutschblütige Hausgehilfin beibehalten werden sollte, fortab die Mahlzeiten, abgesehen vom Morgenkaffee, dessen Verabreichung im Zimmerherrnverhältnis begründet liegt, außerhalb des Hauses einnehmen. Nun wird oft die Frage gestellt, oh er denn von der Hausangestellten das Zimmer aufräumen, den Ofen heizen lassen dürfe u. dgl. Das ist selbstverständlich dem Mädchen unbenommen. Sie darf die üblichen Haushaltsarbeiten auch im Zimmer des Untermieters verrichten, abgesehen von der Beschaffung der regelmäßigen Verpflegung. Um weitere Fragen zu erledigen, sei bemerkt, daß die Hausgehilfin für den Untermieter nötigenfalls auch den Fernsprecher bedienen, Aufträge entgegennehmen darf und ähnliches. Keinesfalls ist aber dem Zimmerherrn selbst außerhalb seines Zimmers eine haushaltsmäßige Betätigung im Haushalt der Vermieterin gestattet, bei der er etwa mit ihr oder der Angestellten, z. B. in der Küche, zusammenkommt Denn Werdurch würde eine Hausgemeinschaft begründet werden. In Pensionaten oder gewerblich geführten Logierbetrieben, deren Inhaber ein jüdischer Mann ist oder in denen Zimmer an jüdische Männer abgegeben werden, dürfen genau wie in Gastwirtschaften oder Hotels die Gäste und Pensionäre, die hier Unterkunft erhalten, im Gegensatz zum Fall des einzelnen Zimmerherrn auch mit voller Verpflegung versorgt werden, und hierfür kann deutschblüfiges Personal in vollem Umfange beschäftigt werden. Es ist allerdings erforderlich, daß jegliche Betätigung der Betriebsangesteilten im Privathaushalt des Inhabers unterbleibt; für diesen Zweck genügen Anordnungen nebst einer solchen Lage der Betriebs- und Privaträume, auch wenn sie sich z. B. im gleichen Stockwerk befinden, zueinander, daß ein Uebcrgreifen der Arbeit von den einen zu den anderen Räumen verhindert wird. Ein wichtiges Kapitel bildet die Beschäftigung der Sprechstundenhilfe, die vor Geltung des neuen Gesetzes auch im Haushalt des Arztes, Zahnarztes usw. täfig war, seit dem 1. Januar aber die letztere Tätigkeit aufgeben mußte. Es bestehen jedoch Zweifel darüber, inwieweit die Sprechstundenhilfe noch beschäftigt werden darf, ob sie im Hause des jüdischen Arbeitgebers wohnen, speisen darf u. dgl. Unterkunft darf ihr hier keinesfalls ewährt werden; sie wird — immer, sofern sie nicht etwa as 45. Lebensjahr vollendet hat — in dieser Hinsicht nicht anders als eine Wirtschaftshilfe beurteilt. Eine Verpflegung während der Arbeitszeit aus der Küche des Arztes sollte vermieden werden, um nicht den Eindruck zu erwecken, als ob eine Hausgemeinschaft bestehe. Keinesfalls dürfen die Mahlzeiten mit dem Hausherrn oder auch nur seiner Familie zusammen eingenommen werden. Hingegen bestehen keine Bedenken dagegen, daß sich die Sprechstundenhilfe Essen mitbringt oder kommen läßt und auf dem Herde des Arztes wärmt und etwa im Wartezimmer das Essen einn i m m t. Ebensowenig wäre etwas dagegen einzuwenden, daß ihr, wenn sie früh erscheint, ebenso wie z. B. einem Untermieter Kaffee mit Brötchen gereicht wird. Die Beanspruchung der Fachhilfe, der Schwester usw. darf sich auf alle Arbeiten erstrecken, die dem Beruf des Arbeitgebers dienen und üblicherweise von der Hilfskraft ausgeführt werden, auch wenn es gleiche Arbeiten sind, wie sie im Privathaushalt vorkommen. Dabei handelt es sich z. B. nicht nur um das Auskochen von Instrumenten, sondern auch um das Aufräumen und Säubern der der Praxis dienenden Räume nebst ihrer Einrichtungen, Beschaffung heißen Wassers, Fürsorge für Handtücher, Ocffnen der Eingangstür. Besorgungen außerhalb des Hauses usw. Dr. Max Wittenberg I Presseschau Zu MacDonalds Rücktritt Der Rücktrittsbrief des Emigranteiikommissars J. Mac- Donald wurde in der deutschen Presse vielfach ausführlich erörtert, wobei gegen die seinem Brief in der englischen Öffentlichkeit zutcilgewordene Ausdeutung Stellung genommen wird. So z. B. schreibt die „Leipziger Tageszeitung" in einer ,,An der Klagemauer" übersehriebenen Glosse u. a.: „Itic Juden und Judcnfretindc im Ausland halten das Sihreiben McDonalds zum Anlaß einer neuen Heize gegen das Dritte Reich genommen. Die „T! in c »" verolten'ik lilen einen Leitartikel und eine Zuschrift von W i e k Ii a m S t c e d. in drum wegen der Behandlung der Juden dein nationalsozialistischen Staat die Würdigkeit ah. gesprochen wird, an einem Svslein der ,.kollektiven Sicherheil" teilzunehmen (wozu wir uns ja auch gar nicht drängen!). Sogar eine Einsendung des berüchtigten Emigranten l'riut Hubertus Locwenstcin zu diesem "l hema druckten die „Times." ah. Allerdings brachten sie auch zwei Zuschriften, in denen auf die viel ernsteren Fragen der russischen und armenischen Flüchtlinge hingcw!c-en wird; eine davon Ist eine Erwiderung von I.ord Winlcrton auf das Schreiben Sieeds, in der er diesen an die Zustände in Sowjetrußland erinnert und erkl.irt, man solle nicht der auf dem Eealand verbreiteten Ansieht Nahrung geben, dall die Engländer ihre moralische Entrüstung den Umständen des Augenblicks und den eigenen Interessen anpaßten. Stark im Widerspruch zu der Schilde ung des angeblichen Elends der Juden in Deutschland steht eine Meldung des „TitneV-Korrespondenien aus Berlin, in der die auf Grund der Nürnberger Gesetze allein in Berlin au» jüdischen Haushalten entlassenen deutschen Madehen auf 25 000 g e s c h 8 t * t werden. Da man kaum annehmen kann, daß die vielen tausend Juden diese 1 hineingestellten nur zu sieh genommen haben, damit sie ihnen ihr „furchtbares Elend" tragen halfen, sondern zur Erhöhunc; ihrer häuslichen Behaglichkeit, so darf man daraus doch sicherlich tlen Schluß ziehen, daß der Lebensstilndard der Juden in Deutschland auch heute noch nicht gar so niedrig ist." Diese Erörterungen gehen an der Tatsache vorbei, daß die Auswanderung vieler Tausende technische Probleme aller Art aufwirft, für die ein Apparat geschaffen werden muß. „Aach in Palftstina listig" Eine Reihe von deutschen Zeitungen im Reiche, darunter die „Westfälische Landeszeitung Rote Erde", Dortmund, die „N a t i o n a 1-Z c i t u n g", Essen, kommentieren unter der Ueberschrift „Lästig auch in Palästina" einen Bericht, den das „Echo de Paris" von seinem Berichterstatter Raymond Cartier erhalten hat. Der Berichterstatter des Pariser Blattes habe demnach berichtet, daß er auf seine Frage nach der Einordnung der Juden aus Deutschland in Palästina folgende Antworten erhalten haben soll. „Die Juden aus Deutschland sind drauf und dran, uns emMe Schwierigkeiten zu schaffen, die die Homogenität unserer Bevölkerung in Frage stellen. Sie haben eine allzu ausgesprochene Tendenz, geschlossen unter sieh zu leben." Der rücksichtslose Zustrom eines starken jüdisch-deutschen Elements, so berichtet Csrlier weiter, bringt „tatsächlich die Gefahr mit sich, das palästinensische Nationalhcim ernsthaft zu stören". Selbst die Ureinwohner des Gelobten Landes klagen bitter: „Außerdem machen sich viele dieser deutschen Juden schlechthin unleidlich durch ihren Anspruch auf eine Ueberlcgenheit," In dem erwähnten Artikel der „Nationalzeitufig" (ähnlich in anderen Blättern) wird nun auf die Denkschrift d« Flüchtlings-Kommissars MacÜonald Bezug genommen und hinzugefügt: „Wenn seihst Palastina die Juden aus Deutschland als lästig empfindet, dann genügt das gegen alle Denkschriften!" 4 Daß die Einordnung der Juden aus Deutschland — wie übrigens jeder kulturell einheitlichen, plötzlich in großen Massen einwandernden Gruppe — in Palastina neue Probleme aufwirft, wurde in der „Jüdischen Rundschau" wiederholt dargelegt. I >ie Schwierigkeiten liegen aber nicht darin, daß diese Einwanderer zu jüdisch sind, sondern daß sie zu stark deutschkulturell gebunden sind und sich daher nicht so schnell in das jüdische Kulturleben einfügen können. Wenn in Palästina das all/U starke Zurschautragen dieser deutsch-kulturellen Bindung seitens mancher jüdischer Einwanderer aus Deutschland peinlieh empfunden wird, so scheint uns dies kein Anlaß zu den von den erwähnten Zeitungen gezogenen Schlußfolgerungen. „Times" zum Genfer Bericht Zu den Vorschlägen der Genfer Expertenkommission wird in einem Kommentar der „Times" ausgeführt: „Oeffentliche Wohltätigkeit, auch wenn sie von Beamten des Völkerbundes geleitet und koordiniert wird, kann nicht länger allein mit der wachsenden Not fertig werden. Land muß gefunden werden, soll nicht eine große Zahl der Betroffenen heimatlos bleiben. Die Genfer Vertreter mögen dessen sicher sein, daß sie von der öffentlichen Meinung fast aller Länder bei jeglicher Bemühung, eine konstruktive Lösung zu finden, unterstützt werden. Vermutlich können für die allernächsten Monate nur zeitweilige Maßnahmen getroffen werden. Sie werden darum nicht weniger verdienstvoll sein; und es ist zu hoffen, daß schließlich Landstriche zur Verfügung gestellt werden — in Südamerika wurden bereits Erhebungen gepflogen —, wo für das Land geeignete Auswanderer _ angesiedelt werden können. Verhandlungen über solche Territorien könnten nicht ohne die volle Autorität der in Genf versammelten Nationen geführt werden; und sie müßten schließlich scheitern, wenn sie nicht durch die öffentliche Meinung und durch öffentliche Mittel gestützt werden.'' Ihn Sand und der Islamische Staatenbund Der „Volk. Beobachter" vom 7. d. M. veröffentlicht einen informativen Bericht aus Istanbul (Konstantinopel) über die Annäherung der islamischen Staaten Türkei, Iran, Afghanistan und in gewissem Abstand auch Irak. Dazu bemerkt der Korrespondent: „Wenn sich also jetzt der bereits vor zehn Jahren geplante vorderasiatische Staatenbund bildet, dann handelt es sich um ein Werk, das wohlbegrtindct ist und Bestand verspricht. In. ihm stellt nunmehr tatsächlich die Türkei die Vormacht dar. Es mag befremdlich erscheinen, daß sich Ibn Saud von Arabien augenscheinlich so wenig um diese Entwicklung kümmert und keinen Anschluß an den neuen Organismus zu such .n scheint. Eine solche Beurteilung heißt die Art der wirksamen Energien verkennen. Saudi-Arabien sucht zunächst die innere Festigung, dann kommt erst der Zusammenschluß aller arabischen Gebiete (zu denen die Mandatsländer Syrien, Palästina, Transjordanien und das unter englischem Einfluß stehende Königreich Irak gehören; also eine in Anbetracht der europäisch-imperialistischen Gegenwirkung geradezu gigantische Aufgabe), und erst in dritter Linie käme ein Anschluß an die sonstigen Staaten Vorderasiens. Ein Denkfehler hingegen wäre es, mit Meinungsverschiedenheiten zwischen Arabien und der Türkei tm rechnen____ Tatsächlich verfolgt Ibn Saud das türkische Reformwerk mit größter Aufmerksamkeit. In dem sich in diesen Jahrzehnten abspielenden Prozeß der nationalen Wiedergeburt des Vorderen Orients wird Saudi-Arabien zu gegebener Zeit den Anschluß an die übrigen Staaten finden, unter welchen die Türkei Kamal Atatürks heute die von niemandem mehr bestrittene Führung innehat."