Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 2 (7.1.1936)
- Date
- 1936-01-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2651273-2653922-2653925--28020-2689483- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
r _JODISCHE RUNDSCHAU_ Nr. 2. 7. I. 1936 Devisenbestimmungen für Auswanderer Ein neuer Runderlaß Seite 4 wettgemacht durch die Beziehung, die zwischen ihnen und den älteren Bauten ihrer Umgehung besteht. Es wäre schade, wenn dieser mit richtigem Instinkt eingeschlagene Weg der Architektur im Irak verlassen würde unter dem Einfluß einer Welle „radikalen Modernismus", die sich nach Aussage von Kennern des Landes anzukündigen scheint. Es besteht kein Zweiiei daran, daß an dem Maßhalten, das den Irak in diesen Dingen bisher auszuzeichnen scheint, in hohem Maße die Persönlichkeit des verstorbenen Kon ig Faisai ihren Anteil hatte. Wer die Geschichte des jungen Staates kennt, der weiß, dal? die Heißsporne des arabischen Nationalismus und Modernismus recht wenig mit ihm zufrieden waren. I aisal war keine impulsive Natur, schroffe Uebergängc lagen ihm gar nicht. Die Nachwirkung seines Wesens ist bis auf den heutigen Tag spürbar — allerdings ist sie im Seilwinden, wie viele meinen. Solange der Geist l aisals über dem Irak waltete, hielt seine niemals harte, aber unwiderstehliche Hand jeden Extremismus nieder. Die radikale Haltung gegenüber dem Zionismus ist nichts als die Ausnahme, die die Regel bestätigt, das Ventil, durch das man den Ueberdruck mit lautem Pfeifen abströmen ließ. In einem umfangreichen Runder laß Nr. 1 36 vom 2. Januar 1036 hat die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung die gesamten für die allgemeine Auswanderung maßgebenden Bestimmungen zusammengefaßt und tum Teil neu geregelt. Für die Auswanderung nach Palästina Ist ausdrücklich eine besondere Regelung vorbehalten worden, die voraussichtlich in nächster Zeit in einem besonderen Runderlaß erfolgen und ebenfalls eine Zusammenfassung und teilweise Neuregelung enthalten wird. Bis dahin bleiben die zur Zeit für die PalMstlnawanderung geltenden Bestimmungen in Kraft. Die fetzt getroffene Regelung für die allgemeine Auswanderung ist aber selbstverständlich für die Palästlnawanderung ebenfalls von grundsätzlicher Bedeutung. Soweit für die Palüstinawandcrung nicht auf Grund der getroffenen Transferabkommen eine besondere Regelung erfolgt Ist, gelten hierfür die allgemeinen Bestimmungen. Wir werden in der nächsten Nummer eine ausführliche Darstellung der sehr umfangreichen neuen Bestimmungen bringen. Angesichts der Bedeutung, die gerade den Devisenbestimmungen bei der Durchführung jeder geordneten Auswanderung zukommt, zeigt sich in jüdischen Kreisen hierfür ein besonderes Interesse. Zur Lage der jüdischen Beamten und Juristen 7. Jüdisches aus dem Irak Meine jüdischen Eindrücke aus dem Irak sind so zu fällig und oberflächlich, wie die allgemeinen. Ich kann nichts tun, als sie registrieren. Politische Gegnerschaft „Alles, was bei Euch in Palästina geschieht, findet hier im Irak ein vielfältiges Echo. Nehmen Sie z. B. die Affäre mit dem angeblichen jüdischen Waffenschmuggel. Ich habe die palästinensische arabische Presse verfolgt und die irakische — und die irakische war die leidenschaftlichere. Der Zionismus in allen seinen Formen, mit allen seinen Oigam-n, M im hak verboten. Keine jüdisch-palästinensische Zeitung dar! gelten werden. Zionistische Propaganda gilt als eine Art Hochverrat. Und wenn es in Jaffa oder Jerusalem einen noch so bedciituiig-slosrn Konflikt zwischen Arabern und Juden pibt, werden hier die Mienen der iraki finster, wenn sie im Bazar an den jüdischen Läden vorbeigehen. Die Luft ist dann wie mit Elektrizität geladen , . .'* Wir wissen das alles und wir bedauern es, aber es fällt uns schwer, eine Erklärung dafür zu finden, warum von allen arabis. hen I ändern außerhalb Palästinas gerade der Irak in -o radikaler Weise auf den judischen Aufbau in En-/. Israel reagiert. Mein jüdischer Gewährsmann antwortete auf meine Erage nach dem „Warum?" folgendermaßen : ,,/umrunde iied die sozusagen natürliche Gegnerschaft des Arab«tum* g«-;;en das Jüdische Nationalheim. Es kommt aber zweierlei hin/ u. Erstens die Tatsache, daß der Irak sieh als quasi selbständige Macht in der Rolle des Verteidigt rs der arabischen Länder unter Mandat fühlt..." „Aber der Irak ist doch lange nicht so selbständig, wie Saudi-Arabia unter Ihn Saud!" warf ich ein. ..Das ist richtig. Aber Ihn Sand hat es bisher immer abgelehnt, die Polle des .Schutzers Arabiens' zu spielen. Er hat erst vor kurzem svrischen Nationalisten, die ihn in diese Rolle drangen wollten, die kühle Antwort gegeben, die arabischen 1 ander seien zu gemeinsamem Vorgehen noch nicht reif und ihre vorläufige Aufgabe sei es, innerlich zu erstarken — jedes für sich. Andererseits herrscht hier im Irak ein zwiespältiges Gefühl ihm gegenüber: man fürchtet ihn, aber gleichzeitig hält man ihn mit seinem Puritanismus und seiner Orthodoxie für .rückständig'. Man halt es für möglich, daß die arabischen Länder eines Tages zwischen der Führung durch Ihn Saud oder durch den Herrscher des Irak zu wählen haben werden, und der radikale Anfi/ioiiismus ist eine der wenigen Möglichkeiten, die man heute hier hat, um eine zukünftige Eührerrolle zu motivieren.'' „End das zweite Moment?" „Der Antizionisiiiüs hier ist zu einem guten Teil Demo n s t r a t ion gegen England. Man lebt hier unter einem irakisch-englischen Staat-vertrag, den man offen nicht angreifen kann, obwohl er die nationalen Aspirationen der Iraks bei wutem nicht befriedigt- Die Juden in Palästina angreifen, heißt indirekt England angreifen, demgegenüber man im eigenen Hause nur beschränkte Möglichkeiten der Kritik hat. Außerdem hat es sich bisher als völlig ungefährlich erwiest.ii. Und angesichts einer steigenden Welle des Nationalismus, der die Regierung ohnehin zu Schritten zu?wmget! droht, die >ie am liebsten mindestens noch hinauszögern möchte, ist eine intransigenie Haltung gegenüber dem jüdischen Palästina ein ebenso bequemes wie naheliegende-, Au-küiiflMiiittcl." Das erklärt gewiß manches. Ich glaube nicht, daß es alles erklart. Die Lage der Juden „Und wie leben die Juden im jungen Königreich Irak?" „Oh, wir können uns nicht beklagen. Wir sind gleichberechtigte Staatsburger. In manchen Zweigen der Verwaltung, /. H. heim /oll, sind Juden m verhältnismäßig großer Zahl als Beamte talig, auch in höheren Positionen. Nur . . ." Er schwieg einen Augenblick. Dann fuhr er fort: „Sie verstehen, hier ist noch alles im I 1 u ß, in mancher Hinsicht kommt es jetzt überhaupt erst in Fluß. Und wir wissen nicht recht, wohin die Dinge steuern, und wie unser Verhältnis zu Staat und Volk morgen aussehen wird. Es hängt das nicht von uns ab. Eine steigende Radikalisierung der nationalen Anschauungen ist unverkennbar, die Theorie von den ,nationalen Fremdkörpern' gewinnt von Tag zu Tag nn Boden. Wir Juden spielen dabei eine verhältnismäßig nebensächliche Rolle: Perser, Kurden, Türken, selbst Inder machen den iraki größere Sorgen. Es ist ein Gesetz in Vorbereitung, allen NichtStaatsbürgern gewisse Berufe zu sperren. Davon weiden sicherlich auch eine Anzahl von Arabern aus Syrien usw. betroffen, aber gerneint ist die Maßregel gegen die .Volksfremden'. Und wir können nicht absehen, ob diese Bewegung immer vor den gegenwärtigen Besitzern des Staatsbürgerrechts Halt machen wird... Wir haben keinen sehr festen Grund unter den Füßen ... Aber vorläufig haben wir uns über nichts zu beklagen." Kurzer Blick ins jüdische Leben Vom jüdischen Leben Bagdads bekam ich nichts zu sehen, als einen Klub. Die nessersituierten Bagdadjuden sind alle in zivilisatorischer Hinsicht völlig europäisch. Neben Arabisch sprechen fast alle auch Englisch. Auch die Langeweile in ihrem Klub war ganz englisch, eine Langeweile, gemischt aus Bridge, Drinks, harmlosem Klatsch und Radio. Aber der liebe Gott soll mich davor bewahren, die Bagdadjuden nach einer Stunde in ihrem Klub zu beurteilen! Aus dem Strom der deutsch-jüdischen Emigration ist auch eine kleine Welle zu den Wassern Babylons gespült worden. Am jüdischen „Meyer-Elias-Hospital" sind zwei jüdische Aerzte aus Deutschland tätig und eine Krankenschwester. Einer der Aer/te ist der RontgenoloRe Dr. Katz Die jüdischen Notare In der „Deutschen Justiz" äußert sich Oberstaatsanwalt Dr. Vollmer zur Frage der jüdischen Notare. Er schreibt u. a.: Gemäß § 2 Abs. 3 des Reichsbürgergesetzes kann nur der Reichsbürger Träger der vollen po'iüschcn Rechte des neuen Reiches sein. Reichsbürger kann ab.r nur der Staatsangehörige deutscheu oder artverwandten Blutes sein, insbesondere also nicht ein Jude. Zu den politischen Rechten gebort die Fähigkeit, ein öffentliches Amt zu bekleiden. Notare, die (im Sinne der Durchführungsverordnung zum Reichsbürgergesetz) Juden sind, müssen daher ausscheiden. Es gibt nach den noch in Geltung befindlichen Landesrechten Notare, die Beamte sind, und solche, denen der Beamtencharakter fehlt (z. B. Thüringen, öffentliche Notare in Württemberg). Ucberall aber ist der Notar Träger eines öffentlichen Amtes, d. h. er ist dazu bestellt, obrigkeitliche oder hoheitliche Aufgaben zu erfüllen. Notare, die die Stellung von Planstellenbeamten haben, insbesondere also die, denen die Gebuhren nicht zufließen, sind mit dem 31. Dezember 1035 ausgeschieden. Ihnen werden ihrem Wesen nach die bayerischen Notare gleichzustellen sein, denen die Gebühren zwar zum Teil zufließen, die aber Staatsbeamte und Leiter einer Behörde sind und die einen auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften beruhenden Ruhegchaltsansprueh an einen öffentlich-rechtlichen Pensionsverein haben. Die übrigen Notare sind mit Reginn des 15. November 1035 aus dem Notaramt ausgeschieden. Nach § 7 der Ersten Verordnung zum Reichshürgergesetz kann der Führer und Reichskanzler Befreiungen von diesen Vorschriften erteilen. Die Bewilligung einer Befreiung soll nur in ganz besonders liegenden Ausnahmefällen befürwortet werden, in denen schwerwiegende Gründe vom Gesichtspunkt der Allgemeinheit — nicht nur im Interesse des Ocsuchstellcrs — eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung nahelegen, die als Grundlage für den Aufbau von Volk 'und Staat geschaffen worden ist. Lassen die Angaben des Ocsuchstellcrs erkennen, daß ein Ausnahmefall nicht vorliegt, so Ist das Gesuch ohne Vorbereitung dem Rcichsminister der Justiz vorzulegen. Bei jüdischen Amtsträgern, die nicht Planstellen- und Fachbeamte sind, werden die Voraussetzungen für eine Ausnahme sehr selten vorliegen." Juden im Juristischen Schrifttum Die Zeitschrift „Jugend und Recht" vom 15. Dezember 1035 kommt auf ein (auch in der „Jüd. Rundschau" vom 22. Oktober 1035 erwähntes) Urteil des Oberlandesgerichts M ü nchc n vom 4. Februar 1035 zurück, nach welchem es infolge der völlig veränderten Verhältnisse einem Verleger aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, das Werk eines nichtarischen Urhebers weiterhin zu verlegen. Im Anschlüsse an diese Entscheidung bemerkt die genannte Zeitschrift u. a.: „Wenn der Verlag nicht die Pflicht hat, das Werk eine» N tritt at im weheriuvcrlcgen. so hat er auch nicht das Recht dazu. Es kann den notorisch jüdischen Verlader, überlassen bleiben. Bücher von Juden als solche und fiir jeden als solche erkennbar zu verlegen. Insbesondere im jtiristisehen Schrifttum haben wir „keinen Bedarf" sn jüdischer Literatur. Dies gilt auch dann, wenn ein Arier ein Buch zusammen mit einem Juden herausgibt, wie dies noch nach 1933 vorgekommen ist. Es kann sich nunmehr kein arischer Autor und kein arischer Verleger aus Frankfurt a. M., seine Gattin ist eine Tochter des bekannten Völkerkundlers Dr. S. Feist, des Direktors am Rcichcnhcimschen Waisenhaus in Berlin. Aus Abrahams Heimat Bagdad bietet, von ein paar schönen Moscheen abgesehen und dem Sonnenuntergang über dem Tigrisufer, nichts mehr von all den Reizen, mit denen unsere Phantasie die Stadt Harun al Raschids auszustatten pflegt. Und doch kann man dort ein paar unvergeßliche Stunden erleben, die einen tiefer in die Vergangenheit der Menschheit — und des Judentums — zurückversetzen, als es an anderer Stätte je möglich wäre. Im „I r a k - M ti s e u m", vor dessen Portal zwei alte assyrische Gottheiten die Wache halten vor der Büste der Miß Gert rüde Bell, die es gegründet hat, sind die wunderbaren Sehätze der babylonischen Ausgrabungen aufgestellt. Darunter die Kostbarkeiten, die Woolcy in Ur-Kasdim zutage gefördert hat. der Heimat Abrahams. Es sind Arbeiten in Gold und Edelsteinen, die ihresgleichen nur in den Schützen des Tut-anch-ammon-Orabcs finden. Welch hohe und reife Kunst, welch erlesener Geschmack, welche Meisterschaft in der Technik! Ist die Welt seit den Tagen der Erzväter „fortgeschritten"? Wenn Kunst ein Mafistab für Kultur ist, so stand die Welt auf einem der höchsten Kulturgipfel zur Zeit, da Abraham die Götzen seines Vaters zerschlug. Welch Meisterwerke hat er vielleicht in ihnen vernichtet. Es gibt unter den Schätzen aus Ur eine Harfe, an deren Sockel ein Stierkopf aus reinem Gold befestigt ist. Ich sah ihn — und die Erzählung vom Goldenen Kalb gewann plötzlich für mich ein neues, unmittelbares Leben. Es muß ein Meisterwerk dieser Art gewesen sein, das Goldene Kalb... Ich kann verstehen, daß unsere Väter es umtanzten, bis Moses im Zorn die Gesetzestafeln zerbrach. Viele Jahrhunderte später stehe ich, ein Nachfahre dieser Tänzer, vor einer goldenen Kostbarkeit, die an ihr Idol erinnert — und verstehe sie. Ich sündige in der Erinnerung mit ihnen. Aber es ist eine durch die Jahrtausende ehrwürdig gewordene Sünde — eine „Museums -Sünde". mehr darauf berufen, daß er verpflichtet gewesen sei, einer jüdischen Arbeit tur Verüiient Heining tu helfen. W.-nn ilie Behörden die Anschaffung jüdischer Rechtsliteratur ablehnen, dann wird es diesen liiiehcrn einfach am Absatz fehlen. Denn die allmählich in das Berufsleben hercinwachsende Juristengenerat ion wird die als juii.sli-.chc Arbeit getarnte Talmudliteratur unerbittlich boykottieren. Wir worden damit beginnen, die jüdische Schreiberet mit Namen zu nennen, damit jeder weiß, woran er Ut ...." Der Uebertritt der Jüdischen Beamten in den Ruhestand Der Reichs- und Preußische Minister des Innern hat unter dem 20. Dezember 1935 einen Rundcrlaß an die Reichsbehörden gerichtet, in dem zur gleichmäßigen Behandlung der nach § 4 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Reichsbnrgergesetz' mit Ablauf des 31. Dezember 1035 in den Ruhestand tretenden jüdischen Beamten im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister folgendes bekanntgegeben wird: 1. Die jüdischen Beamten treten kraft Gesetzes in den Ruhestand. Mit der Versetzung in den Ruhestand ist nicht ohne weiteres ein Ruhegehalt verbunden. Die Beamten erhalten deshalb nur dann ein Ruhegehalt, wenn sie es nach den gesetzlichen Vorschriften erdieut haben. Das gilt auch dann, wenn diese Beamten Frontkämpfer sind. § 4 Abs. 2 Satz 2 a.a.O. regelt nur die Höhe des zu zahlenden Ruhegehaltes und schafft nicht über die bisher geltenden Bestimmungen hinausgehende neue Voraussetzungen für die Gewährung von Ruhegehalt. 2. Als Frontkämpfer gelten nur die in der Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 6. 5. 1033 (RGBl. I S. 245) zu § 3 Nr. 3 bezeichneten Personen. Beamte, deren Väter, Söhne oder Ehemänner im Weltkriege gefallen sind, fallen nicht unter diesen Begriff. 3. Ruhegehaltsfähige Dienstbcz.üqe sind die Dienslbezüge, nach denen das Ruhegehalt errechnet wird; soweit also Reichsvorschrifte:: zur Anwendung gelangen, ist gleichmäßig der Wohnungsgeldzusc-huß der Ortsklasse B zuständig. Der Ausdruck die „vollen ruhegehaltfähigen Dieiistbezuge" drückt lediglich den Gegensatz zu dem nach Himdorlteilen zu berechnenden Ruhegehalt der übrigen Beamten aus. 4. Nach Erreichung der Altersgrenze wird das Ruhegehalt dem Frontkämpfer nach den ruhegehaltfähigen Dienst- Bezügen und nach der ruhegehaltfähigeii Dienstzeit, die mit dem 31. 12. 1935 abschließt, neu berechnet. 5. Soweit noch jüdische Wartestandsbeamte vorhanden sind, treten sie gleichfalls mit Ablauf des 31. 12. 1035 in den Ruhestand. Frontkämpfer erhalten das Wartegeld als zuletzt bezogene ruhegehaltfähige Dienstbezüge, und zwar auch dann, wenn sie im Zeitraum ihres Ausscheidens als nicht planmäßige Beamte voll beschäftigt waren. Das w aiiegeld ist dann gegebenenfalls neu zu berechnen. Hinsichtlich der Gewährung von Ruhegehalt gelten Ziffer 1 und 2 sinngemäß. 6. Soweit an Beamte, die nicht Frontkämpfer sind, Ruhegehalt zu zahlen ist, beginnt die Zahlung des Ruhegehalts in jedem Falle mit dem 1. 1. 1036. 7. Soweit Frontkämpfer ein Ruhegehalt nach Ziffer 1 nicht erhalten, bleibt wegen etwaiger Gewährung von Gnadenbeziigen oder Unterhaltszuschüssen weitere Anordnung vorbehalten. Juden um Stefan George Die Monatsschrift „Völkische Kultur" vom Dezember 1035 veröffentlicht eine Abhandlung „Stefan George in dieser Zeit" von Rudolf 1 bei, in der ein Abschnitt „Juden um George" betitelt ist. Darin werden Ausführungen aus dein Buche von Arvid Brodersen: „Stefan George, Deutscher und Europäer" (Berlin 1035) erwähnt, der bezuglich der jüdischen Freunde Stefan Georges hervorhebt, daß sie durch ihre rasche und aktive Empfänglichkeit unter den ersten waren, die sich um ihn scharten, und so ein wesentliches Element seines Kreises wurden. In diesem Zusammenhange heißt es in dem Artikel der „Völkischen Kultur": „Auch w.ir sehen in dieser ludenfretmd» halt Georges keinen Zufall, sondern das Frgebnis einer inrieten Notwendigkeit. Daß gerade Juden geeignet waren, das Werl; des Dich'ers besonders aktiv zu empfangen und weiteren ragen, gibt etwas von dein Wesen des Werkes kund, das diesen rührigen jüdischen Geistern docil sehr entsprochen haben muß. Stefan George ist ein Meister der Maske und ein Zauberer des vermummten Wortes. Ks wird eine der wichtigsten Aufgaben der künftigen Forschung um George -ein. die Masken iu erkennen und abzuheben. Wir lehnen es ab. da 15 ausgerechnet ein jüdisch durchseiiter Kreis die Keimzelle eines neuen Reiches sein soll, daß rem hier aus die geistige Erneuerung Deutschlands sieh vollziehe und vollzogen habe. Hat es doch oft den Anschein, al» sei die Ordnung des Nationalsozialismus, der Sieg Hillen und seiner Gefolgschaft nichts als ein politisches Nachspiel zu der geistigen Gründung de* George-Hundes. Wir lehnen es auch ab. den Maximinkult al» die heilige Mitte einer religiösen Erncueiung Deutsch- I.ii*l* anpreisen tu lassen. Eine klare Antwort auf die Frage, wer Maximin. das Götterbild einer deutscher, lugen I. wirklich war. wird heute notwendig; denn die Gerüchte mehren sich. Maximln »ei der Sohn eines jüdischen Rechtsanwaltes au- München gewe-en mit dem bürgerlichen Vornamen Max. Nicht daß im Falle der jüdischen Abkunft Maxiniins die Dichtung Georges minderwertiger erschiene, doch das M.tviminerlebni-, George, würde für die deutsche lugend an Güliigkei'. verlieren." Wenn man an die bei früheren Gelegenheiten bekundete positive Einschätzung Stefan Georges seitens der völkischen Kreise Deutschlands denkt, zeigt der hier zitierte Aufsatz, daß diese Dichtergestalt wieder als problematisch empfunden wird. i