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Jüdische Rundschau · 1935-12-24 · Heft 103-104 (24.12.1935) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 103-104 (24.12.1935)
Date
1935-12-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seit« 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 103/104. 24. XII. 1935 IN ALLER KURZE Die Große Strafkammer des Landgerichte Mannheim verurteilte lt. ״Frankf. Ztg.“ vom 21. Dez. einen jüdischen Angeklagten wegen eines Verbrechens nach §5 des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutsehen Ehre zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr e. Seit ungefähr drei Jahren hatte der Angeklagte mit einer arischen Frau zusammcngelebt und nach der Anklage Beziehungen mit ihr auch nach dem Inkrafttreten des Gesdzes, zürn mindesten bis zum IS. September, fortgesetzt. Das Gericht sali von einer Zuchthausstrafe ab, weil der Angeklagte am Kriege tcilgenommeti hatte und weil die Beziehungen schon Fingere Zeit bestanden. Die Große Strafkammer Darinstadt verhandelte lt. ״Frankf, Ztg.'• vom 21. Dez. gegen einen lSjährigcn jüdis eben Angeklagten aus Frankfurt wegen vers u c 111 c r Notzucht und tätlicher B e I e i d i g u n g. Der Angeklagte war häufig zu Besuch bei seiner Schwester in. Höchst im Odenwald. Er stand unter der Anklage, die seincr/eit dort beschäftigte 17 jährige Hausangestellte mit Gewalt zu unzüchtigen Handlungen gebracht zu haben. Die Beweisaufnahme ergab, daß das Mädchen in Höchst keinen sehr guten Rut genießt. Das Gericht hielt die Aussagen des Mädchens für vollkommen unglaubhaft, so daß es sich lediglich n:1 die Bekundungen des Angeklagten selbst halten konnte, der zugab, das Mädchen mit dessen Zustimmung ein- oder zweimal g e k ü ß t zu haben. Nach der Beweisaufnah me kam das Gericht zu der Auffassung, daß keine Nüt/uchtslniulUmgen Vorlagen; der Angeklagte habe aber genau gewußt, daß er sich Zärtlichkeiten gegenüber de in M ä d c 1! e n in der heutigen Zeit unter keinen LJ m s t ä 11 den e r 1 a üben «1 ii r f e. Strafmildernd wurde ihm /ugcbilligt, daß ihm das Mädchen dabei entgegengeko!innen sei. Die Strafkammer erkannte wegen tatlieber Beleidigung aut eine Gefängnisstrafe von drei Mo 1! a t e 11. Die in Suhl gelegenen Waffen- und Fahrzeugwerke Sims o n te Co sind lt. ״Volk. Beobachter“ bis zur ciidgültigen rturclmilmmg weiterer geplanter Maßnahmen unter Armierung <l<־r Firma in ,,Berlin-Suliler Waffen- und Fahrzeugwerke“ durch nota rielhm Vertrag durch den Gauleiter und Reicbs-dafilialti:!■ von Thüringen, Snuckel, übernommen worden. I's sei vorgesehen, die Werke im Rahmen einer gemeinnützigen Stillung fort/ufuhren. Bereits Anfang 1934 hatte die Familie Simsnii die Werkslcitung einem nationalsozialistischen Treuhänder durch untariellen Vertrag übertragen, mir die Nutzung des Betriehsertrages blieb ihr vorbelirilien. Nun scheiden die 11 i c 11 t a r i s c 11 e n Inhaber auch knpitalmülSig aus. In der letzten h'ej>r,ieentant en-Y'ersammlung der Ber- 1 i n e r J ml i s c 11 e 11 (i e m e i n d e wurde eine Vorstands- Vorlage angenommen, wonach die Gemeinde eine Spende von 21*00 Al f 11 r d i e K o 1 o n i e, d i e ,1 u f den Namen v o n M i I > H e n r i v 11 1t S 1 o 1 d in E r e z Israel b e - gründet werden soll, zur Verfügung stellt. Am 20, tuid 30. De/einher wird in Frankfurt a. M. der Delegierten!,ag der deutschen Laudesorganisation der Agudas Jisroel statlfiiiden. Königin Wilhelm ine von Holland hat den zuriiektretemien Vülkcrhundsoberkommissar für Auswandererfürsorge, James O. Mac Donald, zum Kommandeur des Ordens Onniien-Nusbtm ernannt. In Riga wird das volkstümliche; Zugstück ״A Mammcs Harz“ (einer Mutter Herz) wieder gespielt, ferner ein musikalisch es Lustspiel ״Mireie von Galizien“ mit Lora Glücksmann in der Hauptrolle, und Mark Rasuineys Dramatisierung der volkstümlichen Gestalt des jüdischen Eulenspiegel ״Wotke Chabad“ vorbereitet. Der diesjährige Pen-Klub-Preis für die besfe dichtcrische UeberscUmig ins Polnische wurde von der Leifling des polnischen Fiteraturklubs als Jury des Pen-Klubs dem jüdische״ Schriftsteller Julian T 11 vv 1 in für seine Ueber- Setzung des ״Kiipfcrrciters“ von Puschkin zuerkanni Am 13, Dezember Find im Schloß in Warschau eine Vorführnng dis im Auftrag des Keren Hajcssod hergestcllten Pakistinaiilms ״!.and der Verheißung•‘ statt. Der Vorfülmin,; wohnten der Präsident der polnischen Republik, Proi. Ignacy M o s c i c k i und seine Gattin bei. Die Vorführung wurde von dem I )ircktor des Keren I!ajessod, Leib Jaffe, geleitet. Pi.'isident Moseicki und seine Gattin äußerten sich sehr befriedigt uln r die Vorführung. Der polnische Ministerpräsident Koscialkowski hat den Direktor des Keren 1 iajcssod, Leib Jaffe, in längerer Audienz empfangen. Direktor Jaffe gab dem Ministerpräsideuten Informationen über den Fortschritt des jüdischen Aufbauvrerks in pal 1-0011,0 Ministerpräsident Koscialkowski erklirte, da!1 er an tb'ii Prnlileimii der krrirhfung des jüdischen Nationaihemm!11 bui.Mimu lebhaft Anteil nehme. Nach dem Mu-ter iliiilidicr Vereinigungen in anderen Ländern wurde bei einer Versäum! hing nicht jüdischer und indischer 1 V1s,',1)liu1keit1׳t1 in der I laiieielskammer von Saloniki ein ״K 0 111 i t e e t i r i e c h e n l a n d - P a I ä s t i n a“ gebildet. Rassenmischehen?.wischen Ausländern. In Nr. 99 haben Wir eine 11;n 11t!aglielie Inhaltsangabe des Runderlasses des Reichs- und 1'reuliiseliei 1 Ministers des Innern vom 2ö. November, lutreifend die I )111 clifiilirmig; des Verbotes von R a s s e 11 tu i s c h c lu!1, veruficiitlicl 1t. I fiese Zusanimenstelhing, die wir einer deutM heu Zeitung entnahmen, war, worauf wir aufmerksam gemach( werden, m i ß v e r s t ä n d 1 i c h formutiert. Es hieß darin, ״daß die erwähnten Vorschriften über Eheverbote sich auf Eheschließungen von Juden ohne Rücksicht aut ihre Staatsangehörigkeit beziehen“. Dieser Satz bedeutet natürlich, daß auch ausländischen Juden die Eheschlie* ßung mit deutschen Staatsangehörigen arischen Blutes (bz.w. diesem gleichgestellten) verboten ist, nicht aber, daß die Eheschließung zwischen zwei ausländischen Staatsangehörigen, von denen ein Teil Jude ist, verboten ist. Denn dies ist in demselben Runderlaß, wie wir schon in Nr. 98 mitgeteilt haben, ausdrücklich verneint. Es heißt dort: ״Sind bei einer Eheschließung beide Verlobte Ausländer, so kommen die Vorschriften nicht zur Anwendung־'. — Wir werden ferner in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, daß nach polnischem Recht eine Ehe zwischen Angehörigen der jüdischen Religionsgemeinschaft und einem Angehörigen der christlichen Religionsgemeinschaft verboten ist, so daß z. B., wenn ein ausländischer Jude eine christliche Polin heiraten will, diese Heirat erst dann zulässig ist, wenn die Braut zur jüdischen Religion Übertritt, Aerztliche Tätigkeit in Privatkliniken Das ״Aerzteblatt für Berlin“ vom 14. Dez. veröffentlicht folgende Anordnung des Amtsleiters der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands, Verwaltungsstelle Groß- Berlin: ״Unter Hinweis aut frühere Ankündigungen gebe ich hierdurch bekannt, dal! eine Bezahlung der Operationen von Kassenmitgliedern in Privatkliniken in der bisher geübten Weise über den 31. Dezember 1935 hinaus nicht mehr erfolgt. Um jedoch den Kollegen eine weitere klinische iietätigung zu ermögliehen, ist zwischen dem Reichsverband deutscher Privatkranken,-mstaltcn e. V. (R. d. P. K.), Berlin W 15, Uhlandstraße 171/172, und der Kassennrztlichen Vereinigung Deutschlands, Verwaltungsstelle Groß-Berlin, Berlin W 35, Woyrschstraße 33 <K. V. D.), eine Vereinbarung getroffen worden, die auch fernerhin die Bezahlung der klinischen Tätigkeit d e u t s c hs t äm mig cr A e r z t e in deutschen P ri• vatkliniken, die dem R. d.P. K. angehören, sicherstellt. Die Bezahlung wird in der bisherigen Höhe erfolgen. Darüber hinaus wird in Zukunft auch die Behandlung nichtoperativer Fälle mit einer Pauschalabgcltung im Betrage von zunächst RM. 5,— vergütet werden. Ueber die Art der Rcchmmgsaiifstellung werden nähere Anweisungen in Kürze ergehen. Eine Liste der in Betracht kommenden deutschen Kliniken wird in der nächsten Nummer des Acrzteblattes für Berlin erscheinen. Ich bin bereit, eine entsprechende Regelung für die Behandlung jüdischer Kassenmitglieder durch jüdische Kassenärzte in jüdischen Privat kliniken zu ermöglichen. Dahingehende Anträge sind an mich zu richten. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß für die gesamte kasscnär/tliche Tätigkeit in den Privatkliniken all« Bestimmurgen des Kassenarztrechts und der Satzungen der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands Anwendung finden.“ Keine jüdischen Armenanwälte und Konkursverwalter mehr Da nach dem Reichsbilrgercesetz Juden kein öffentliches Amt mehr bekleiden dürfen, hat der Reichsjustizminister die Gerichte angewiesen, bei Ausübung ihres riehterllchen Ermessens zu beachten, daß es nicht Im Sinne dieser Regelung liegen würde, Juden als Armen an white, Pflichtverteidiger, Konkurs-, Vergleichs- oder Zwangsverwalter zu bestellen oder mit der Wahrnehmung ähnlicher Aufgaben zu betrauen. Unrichtige Behauptung jüdischer Abstammung: In einer in der ״Juristischen Wochenschrift“ veröffentlichten Entscheidung des Knmmcrgericlits vom 24. Mai 1935 wird u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob die unrichtige Behauptung, daß jemand jüdischer Abstammung sei, eine unerlaubte Handlung darstelle, ln einem Zeitungsartikel war nämlich «ine «ntsprechende Behauptung über den Kläger aufgcstellt, der daraufhin die Beklagte unter Fristsetzung und Klagcandrohung zur Erklärung aufgefordert hat, daß sie in Zukunft es unterlassen werde, ‘in Artikeln den Eindruck zu erwecken, daß er von jüdischen Ahnen abstamme, wie überhaupt zu behaupten, daß er Jude sei. Dieser Aufforderung ist die Beklagte nicht nachgekommen. Daraufhin hat der Kläger gegen die Beklagte eine entsprechende Unterlassungsklage eingereicht. ln der Urteilsbegründung der Entscheidung des Kammergerichts, in der die Berufung der Beklagten gegen das Vorderurteil als unbegründet zurückgewiesen wird, heißt es: ״In den fraglichen Artikeln wird behauptet, daß die Vorfahren der Familie des Klägers jüdischer Herkunft seien. Durch diese Behauptung weiden siim!liehe Mitglieder der Familie und somit auch der Klager selbst bei rollen. Ob die Behauptung allein, der Kläger stamme von Juden ab. bereits eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823, 824 IiGli. oder eine strafbare Handlung nach § 186 StGB, darstcili, kan» dahingestellt, bleiben. Es handelt sich nämlich bei den fraglichen Veröffentlichungen nicht nur um eine unrichtige Fest- Stellung der Zugehörigkeit der Familie des Kläger.- und des Klägers seihst 211 einer Ircmdcn Rasse, ohne daß dabei ein Werturteil über die.se Ras>« ahgtgeben winde, sondern die Art und Weise der Hinein- Ziehung des Namens des Klägers ist herabsetzend und kränkend und kann Nachteile für den Klüger zur Folge haben■ Jeder unbefangene Leser der Veröffentlichung muß durch die Namensnennung den Klägcr auch mit. den weiteren in den Artikeln gewählten Bezeichnungen (grobe Geschäftemacher. Geldwechsler) in einen Zusammenhang bringen. Die Verbreitung der fraglichen Behauptung stellt jedenfalls eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 824 BGS), dar. l)a der Kläger den Beweis £iir die Unwahrheit der aufgesteilten Behauptung geführt hat, ist der Unterlassungsanspruch aus § 824 BGB. begründet.“ Bestrafte Einzelaktionen Wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung und Freiheitsberaubung hatten sich lt. ״Frankf. Ztg.“ vom 20. Dez. vor der Karlsruher Strafkammer zwei Einwohner aus der Nähe von Bruchsal zu verantworten. Der eine von ihnen schuldete einem jüdischen Gläubiger aus Karlsruhe aus einer Hypothek 1000 RM. aus dem Jahre 1925; der ursprüngliche Zinssatz hatte 10 Prozent betragen, der Gläubiger hatte sich aber für die beiden letzten Jahre mit einer Zinszahlung von 50 RM., also von 2!/* Prozent, einverstanden erklärt. Als er im Sommer in den Wohnort der Angeklagten kam, um den Zins einzuLassieren, wurde er in die Wohnung des einen Angeklagten gelockt und dort von beiden in einem Zimmer eingesperrt, beschimpft und mit Totschlägen bedroht. Außerdem wollten sie ihn zwingen, schriftlich auf seine Forderung Verzicht zu leisten. Als er fliehen wollte, wurde er gewaltsam zurückgehalten und geschlagen, ln der Verhandlung betonte der Staatsanwalt, daß solche ungesetzlichen Ein/.claktionen gegenüber Juden nach dem Willen des Führers HANDSCHUH - LEDER in allen Sparren Rat 11 arach, Berlin Ta:'u\!!.,ri׳'mw.’Yku und Reichskanzlers unbedingt verboten seien. Wer sich solcher Handlungen schuldig mache, stelle sich außerhalb der Gesetze und sei als Rebell anzusehen. Im vorliegenden Falle sei es nicht um rassekämpferische Ziele, sondern um gemeinen Eigennutz gegangen. Das Urteil der Strafkammer lautete auf je ein Jahr sechs Monate Gefängnis bei Anrechnung von zehn Wochen Untersuchungsnaft. Das Gericht stimmte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu, daß die Angeklagten aus Eigennutz brutal und gemein gehandelt hätten. Sie hätten ungesetzliche Einzelaktionen gegenüber einem Juden verübt und sich dadurch außerhalb der Partei und des Staates gestellt; eine solche Tat, die sich gegen den Staat als solchen richte, Rönne nicht schwer genug geahndet werden. Die jüdisehen Studierenden Nach den jetzt bekannt gewordenen Zahlen der Studierenden 1m Wintersemester 1934/35 befanden sich unter 89 093 Studierenden an den deutschen Hochschulen 53S Juden- Damit ist der Anteil der jüdischen Studierenden geringer als der Anteil der Juden au der Gesamtbevölkerung Deutschlands; er beträgt 0,ö v. H., während der Anteil an der Oesamtbevölkerung 0,77 v. H. beträgt. 323 ausländische Juden studieren in Deutschland. Bei diesen Zahlen sind nur die Juden gerechnet, die der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören. Die Za!11 der abstanunungsgemäß zu den Juden zählendem Studierenden wird auf 1132 angegeben. Am größten ist die Zahl der Juden bei den Studierenden der Medizin. Hier beträgt der Anteil 1,2 <V0, ist also doppelt so hoch wie bei allen Studierenden. 1111 ersten Semester be- Janden sich eine jüdische Studentin und drei nichtarische. Die Zahl der Medizin studierenden inländischen Juden beläuft sich auf 263, die der Ausländer auf 151. Während das Frauensfudium im Wintersemester 1934/35 insgesamt 13,5 90 beträgt, studieren von jüdischen Studenten 23 ",0 Frauen. Bei den ausländischen Juden studieren 14 0/0 Frauen. Zur Lage der rumänischen Juden Bukarest, 16. Dezember. (JTA.) In der letzten Sitzung der rumänischen Depu tiertenkammer befaßte sich der Führer der radikalen Bauernpartei und frühere Justizininister Grigore Iunian in einer Anfrage an den Innenminister mit den judenfeindlichen Ausschreitungen in Bukarest anläßlich der Wahl des neuen Vorstands der Advokatenleammer. Der Abgeordnete schilderte eingehend den Verlauf der Vorfälle, durch die zahlreiche Mitglieder der Kammer verhindert wurden, ihr Wahlrecht aus/.uüben. Nachdem auch der Vizepräsident der Kammer, Mircea Djuvara, die Hai- 1ung der Behörden verurteilt hatte, die diese Unruhen nicht verhinderten, erklärte Innenminister Ion Inculet, es sei ganz und gar nicht zu erwarten, daß eine neue Regierung aus Mitgliedern der antisemitischen extrem rechte« Parteien gebildet werde. Der Minister versprach, eine Wiederholung jtideufcindlicher Ausschreitungen mit allen Mitteln zu verhindern. Der Antiseniitenfiihrer Cu za richtete in der rumänisehen Deputiertenkammer heftige Angriffe gegen die Ica wegen ihrer angeblichen Pliine, eine großzügige jüdische Kolonisation in Bessarabien durchzuführen. Namens der Regierung wies der Unterstaatssekretär für Inneres die Behauptungen Cuzas als ungerechtfertigt zurück, erklärte aber andererseits, die Regierung habe die der Ica erteilte Erlaubnis, in Kiscliinew eine Zweigstelle zu errichten, widerrufen. Die judenfeindlichen Kundgebungen in Polen Warschau, 19. Dezember. (JTA.) Ministerpräsident Koscialkowski hat den Vorsitzenden des Jüdischen Parlamentsklubs, Abg. Dr. Emil Somrnerstein, zu einer längeren Unterredung empfangen. Ein amtliches Kommunique über die Besprechungen des Abg. Sommerstein mit dem Ministerpräsidenten ist nicht ausgegeben worden. Wie die Jüdische Tdcgraphen-Agentur erfährt, 11 1 11׳ i •י Laufe des Gesprächs die j'udenfcindlichen Kundgebungen, die sich seit Anfang November in verschiedenen Teilen Polens ereignet haben, eingehend erörtert. Besonderen Nachdruck legte Abg. Soinmcrstcin auf die Vorgänge an den Hochschulen, insbesondere auf die Ghettoverordnungen an der leinberger Technischen Hochschule. In dein Dorf Azcchow (Kreis Warschau) wurde in den Laden des jüdischen Einwohners Lewkowicz von Unbekann- 1cn eine Bombe geworfen. Bei der Explosion erlitt die Tochter des Inhabers einen Beinbruch, seine Frau erlitt einen Nervenschock. Ihr Zustand ist ernst. Die Einrichtung wurde vollständig zerstört. Vier Personen wurden als der Tat verdächtig verhaftet. Nach zweiwöchiger Untersuchung über die antisemitischen Ausschreitungen im Kreise Radom wurden 24 Personen, Mitglieder der nationaldcmokratischen Partei, verhaftet. Einer der “Verhafteten wurde in ein Konzentrationslager überführt, die übrigen befinden sich in den Gefängnissen von Warschau und Petrikau. Eine jüdische Abordnung unter Führung des stellvertretenden Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Kattowitz, Direktor Abraham er, sprach bei dein Wojwoden für Polnisch-Oberschiesien vor und bat um!Maßnahmen gegen die judenfeindliclie Propaganda in dem Gebiet. Der Wojwode erklärte, er könne der jüdischen Bevölkerung versichern, daß bereits alle erforderlichen Maßnahmen getroffen seien. Im Alter von 67 Jahren ist in New York Frau Bella Unterberg, die langjährige Präsidenten der von ihr vor 2(1 Jahren gegründeten Young Women’s Hebrew Association, gestorben. Bella Unterberg hat auch seinerzeit die Unterberg- Ocdächtnisstiftung an dem Lehrerinstitut des Jüdischen Theologischen Seminars errichtet und den Lehrstuhl für talmudische Literatur an der Hebräischen Universität in Jerusalem gestiftet, in Jerusalem gründete sie ferner eine Zweigorganisation der Voung Wotnen’s Hebrew Association. Die Zokoifl Euerer Fanillen sichen ein! gute. prakM Erziehueg der Töchter! Englisch — Französisch — Tschechisch, Besuch auswärtiger Schulen, Hauswirtschaft*״ und Handelskunde. Musik, Sport. Wichtig: Charakterbildung. — Ab Jliusir 1936 Aafaabme nemar Zögling•• VICTORIA COLLEGE, englisches Mädchenpensionat, Prag VOI., Na Kosince 302. TE^0M

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