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Jüdische Rundschau · 1935-12-17 · Heft 101 (17.12.1935) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 101 (17.12.1935)
Date
1935-12-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seit» 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 101, 17. Xfl. 1935 Gebühren nichtarischer Armenanwälte Die ״Juristische Wochenschrift“ vom 14. Dezember veröffentlieht einen Beschluß des Kammergerichts, der folgenden Fall betrifft: F.in jüdischer Rechtsanwalt, der einem Kläger im Jahre 1931 als Armenanwalt beigeordnet war, schied im Oktober 1934 infolge Auswanderung nach Palästina aus. Im Jahre 1935 erhielt die betreffende Partei einen anderen nichtarischen Anwalt als Armenanwalt. Der erste Anwalt hatte bereits im Jahre 1932 infolge eines dreimonatigen Rühens des Verfahrens seine Gebühren aus der Staatskasse erhalten. Die unteren Instanzen lehnten die Festsetzung derselben Gebühren für den Nachfolger ab. In der Beschwerde wurde geltend gemacht, daß die Rechtsprechung des Knmmergerichts, auf die diese Fntsclieidüngen sich gestützt hätten, nur solche Fälle betroffen hätte, in denen nichtarische Anwälte auf Grund gesetzlichen Zwanges ausgeschieden seien, während es sich liier um einen überzeugten Zionisten gehandelt habe, der seine schon von jeher gehabte Absicht der Auswanderung nach Palästina im Jahre 1934 verwirklicht habe. Das Kammer-?ericht hat der Beschwerde mit Beschluß vom 26. Oktober 935 stattgegeben, ln den Gründen dieses Beschlusses wird betont, daß nach dem Sinn der Rechtsprechung des Senats das Ausscheiden eines nichtarischen Anwalts als Pro- «®bevollmächtigten, auch wenn kein gesetzlicher Zwang bestand, dann als durch die politische Umwälzung bedingt anzuschcn ist, wenn erkennbar die auf weitanschaulicher Grundlage entstandene Veränderung der politischen Lage der entscheidende Beweggrund für das Ausscheiden gewesen ist. Sodann heißt es in den Entscheidungsgründen u. a.: ,,Nach den hier geirutfrnen ( ■׳ ' H!ח■■!■:׳ Rt aller bei Rechts- *nwalt S. dieser Tat bc--! and n!• iit erfüllt, s. ha: tri י zum I i ei bst 1934 ungehindert seine An« ul׳ sprem- ,1u-g ul!1.!!״rinlw ei! he ('•runde jxrliti.sehfז Ar!, die ihn an der wenrren Amubung ״׳)״hindert 0 Irr tmmittelbar veranlagt hatten, seine Amvalh1!.־ra\U!mfninchen und aus- «wandern, -und m11 ־! In■!,,um־»■■.;.; ׳ndun. Au. h seine Lö-cliung hat er ohne irgeiiliwik he He,;r1mduny In aihiaut. Danach liegt flu Lnll freiwilligen A!!•■■ 1.׳ id! n׳, des A rmcnamvai׳ s, j'cdeiit'a’ls nuth! maßgeblich bfMii!:,;* dnr■ h die j «11<־• i;.-11c fd!m« 110mg. ז״ז. Für derart 1״e Kalle 11a! hUt der Senat in seiner erundvit r,!i.1!׳en K.ntscheidüng vnm 19. September 1934 (j \V. 1S'34, 2 4 9 h)1 ■'! n11s1:('«}׳r0!-hen. daß der a u .י י c h e 1 <1 e n d e Ainu namcii׳■•;!; 1- ׳! Krsa״ mii jmuclis an die Rc11!-׳d,.i ,.e in-nweit ver l1.׳■■• ig gebe, als dieubiien '»■bühren auch lur firn 1\,1׳ Molker 0rev.1el1,en. Der (leliiilirenan■■; >1 neh des Nachfnigfr1; ח!;» ■׳ du;u'g׳׳n wird durch die-er! Sa! hvi r 11 11* nä hr berührt. Der an ■uh «׳reibende (ledanhr des L.111 Igcrirhu, der nirhtaii,! he N.e 1 bei;er de■, melriariudien A! nicn.niwaits könne ge£cn- Über dem an, bien Xa b:1׳!g■ r ni• 11t de י er gestellt werden, ist daher für den v׳:uHfj;(-׳v'i'׳n F־tl! ikbiuiL ni. ht anwen l!'.ar. weil die Voraussfiunc für dir en ('.nindgedankf-Ti, das Ans.« beiden infolge der politischen Umwälzung, nicht rduiU. ist.‘־ Danach 11 at das Kammcrgorieht den Gebührenanspruch des neu bestellten Anwalts anerkannt, da er nicht dadurch beeinträchtigt werden könne, drtli der ausgeschiedene Anwalt seine Gebühren zu Unrecht erhalten habe. Diese Frage sei allein zwischen letzterem und der Reichsknsse auszutragen. Ob die Wiedereinziehung der dem ersten Anwalt zu Unrecht gezahlten Beträge tatsächlich möglich sei, sei rechtlich unerheblich. Erstattungsfähigkeit von AnwaltsgebQhren. Di* Frage, ob beim Ausscheiden eines nichtarischen An ׳ walts infolge der politischen Umwälzung die Kosten des nachfolgenden Anwalts von der unterliegenden Partei zu erstatten sind, ist von den Oberlandesgcrichtcn verschieden beantwortet worden. Wir haben zuletzt in der ״jüdischen Rundschau“ Nr. 87 über einen Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden berichtet, der im Gegensatz zum Kammergeeicht zu einem bejahenden Ergebnisse gelangte. Die ״Juristische Wochenschrift“ vom 14. Dezember 1933 veröffentlicht zu diesem Recht!•gebiet einen Beschluß des ()berlande• gerichts Zweibrücken vom 14. August 1933, der einen Mittelweg darstellt. Auf Grund der Richtlinien der Anwaltskamrner für den Obcrlaiidesgcrichtsbezirk Zweibrucken wird nämlich ausgesprochen, daß der an Stelle des au«schci(1enden nichtarischen Anwalts neu eintretende Anwalt nur die P r o 1. e ß g e b ii h r erhalte und nur diese eine Gebühr erstattungsfällig sei. Die Betreuung: der Juden im Winterhilfswerk Der Reichsbeauftragte fut das Wiuterhilfswcrk des Deutscher! Volkes, Hilgenfeld, betonte in einem Vortrag vor den ausländische 11 i)! p i o in;11 e!1 und der ausländischen Presse über das VC interhilfswcrk, daß die Betreuung durch da-, W111U 1 lulfswerk ohne Rücksicht aut die Konfession ml er politische ) iimtellung vorgenoium ti Werde. Auch in der Betreuung der Ausländer und Juden werden keine Ausnahmen gemacht. Im < legciis-at/. zu gewissen Meldüngen ausländisclier Korrespondenten wurden auch die Juden in Deutschland betreut. Er habe alter aus Gründen der Vernunft eine Aemleruug der Organisation der Betreuung der Juden vorgcnomnien und damit gewisse Reibereien ausgeschaltet. Die Betreuung der bedürftigen Juden sei nunmehr den jüdischen Wohlfahrtsvereinen und der Zentralwohlfahrtsstcllc deutscher Juden zugewiesen. Sie werde aber unter der Ueberwachung der NS V. vorgenomtnen. Im WHW. 1931;35 wurden insgesamt 29 108 Juden betreut, davon in Groß-Berlin allein 13 818. Schließung־ eines Kaufhauses Die Justizpressestelle Magdeburg gibt eine Mittel* tung heran*, daß gegen verschiedene leitende jüdische Angestellte des jüdischen Kaufhauses Gebrüder B a ־ rasch seit einiger Zeit ein Ermittlungsverfahren wegen sittlieber Verbrechen anhängig sei. Die Ermittlungen, so wird in der Mitteilung der Justizpressestellc u. a. erklärt, hätten ergeben, daß bereits Seit langen Jahren verschiedene Angestellte sich die wirtschaftliche Abhängigkeit von weiblichen Lehrlingen und Verkäuferinnen zunutze gemacht hätten. Gegen den Personalchef, einen Prokuristen und einen- Substituten habe das Amtsgericht Haftbefehl wegen Vornahme unzüchtiger Handhingen an weiblichen Angestellten erlassen. Drei weitere jüdische Beschuldigte seien geflüchtet, I )ie Ermittlungen könnten bei dem Umfang der Fälle und des in Frage kommenden Personenkreises voraussichtlich erst in einiger Zeit zum Abachluß gebracht werden. — Die Pressestelle des Polizeipräsidiums teilt dazu u. a. weiter mit, der Polizeipräsident habe sich veranlaßt gesehen, zum Schutze des in dem Hause Barasch tätigen Personals einzugreifen. Dem derzeitigen Eigentümer des Hauses sei aufgegeben worden, mit sofortiger Wirkung einen neuen Personalchef einzustcllen. Dieses sei geseltenen, und die vom Polizeipräsidenten hierfür ausgewählte Persönlichkeit, ein Parteigenosse, habe bereits sein Amt angetreten. Wenn nunmehr auch die Führung des Personals in den Händen eines Parteigenossen liege, so ändere das doch nichts an der Tatsache, daß das Geschäft als solches nach wie vor als ein; ü d i s c h c s W a r c n h a u s anzuschcn sei. Am 13. d. M. hat der Magdeburger Polizeipräsident zur Vermeidung von Störungen der öffentlichen Sicherheit den Geschäftsbetrieb der Firma Gebrüder Barasch bis auf weiteres r»1 i t sofortiger Wirkung geschlossen. Aus Anlaß der Verhaltungen und der Schließung des Kaufhauses sprach in einer Massenversammlung Kreis- und Abschnitfslciter Krause über das Thema ״Die Nürnberger Gesetze und die Magdeburger Verhaftungen“. Er ging lt. ״Frankf. Ztg.“ vom 15. Dez. dabei auf mehrere Einwände ein, die ihm gemacht worden seien, und erklärte, es sei nicht richtig, daß Magdeburg eine Ausnahmestellung einnehme, weil hier anscheinend ein Rassenskandal dem anderen folge. Vielmehr sei dazu zu sagen, daß jede deutsche Groß- Stadt ihren Hirscbland habe, nur daß diese anderen Städte noch nicht das Glück gehabt hätten, diese Burschen zu fassen. Falsch sei es auch, w׳enn cingewcndct werde, daß auch in anderen, n i c h t j ii d i s c h e n, Warenhäusern Achnliches geschehen sei. Das werde nicht bestritten, aber was an dem Fall Barasch interessiere, sei einzig und allein die Frage der Rasseschande. Man dürfe auch nicht die ganze Angelegenheit dadurch abschwächen wollen, daß man erkläre, es seien ״verdorbene Mädchen“, die sich hier mit Juden eingelassen hätten. Man dürfe nicht den Stab über _ sie brechen, sondern müsse sich den vornehmen, der diese Menschen seelisch zerbrochen und körperlich verwüstet habe. Eine Mitschuld freilich trügen alle, denn von Rechts wegen dürfe überhaupt keiner dulden, daß ein deutsches Mädchen zur Beschäftigung in ein jüdisches Geschäft gesteckt werde. Es werde gar nicht daran gedacht, alle ,Juden in Kausch und Bogen aus Deutschland zu vertreiben. Deutschland sei ein großes Haus, in dem viele wohnten, Hausmeister sei aber der Führer Adolf Hitler, der auch die Hausordnung bestimme. Wer sich dieser Ordnung nicht füge, der müsse fliegen, aber erst, wenn der Führer selbst es befehle. Das sei auch im fetzigen Magdeburger Fall für alle zu beachten, und deshalb sei vor eigenmächtigem Vorgehen strengstens zu warnen und auf eine disziplinierte Verhandlung dieses Falles zu achten. Wichtig sei, daß der Aufklärungsarbeit sich auch die Erzieher in den Schulen unterzögen und die Fugend zur richtigen Erkenntnis dieser wichtigen Rassenfragen führten. Wenn das geschehe, dann werde die nächste Generation schon nicht mehr sich in öffentlichen Vcrsammlungen mit der Judenfrage zu beschäftigen haben. Die Reichs - Aerzte-Ordimng Die neue Reichsärzteordnung, die am 13. Dezember erlassen wurde und am 1. April 1936 in Kraft tritt, schreibt vor, daß zur Ausübung des ärztlichen Berufs im Deutschen Reich nur befugt ist, wer von der zuständigen deutschen Bchörde als Arzt bestallt ist. Die Bestallung berechtigt zur Ausübung der Heilkunde unter der Bezeichnung als Arzt. Sie gilt für das ganze Reichsgebiet. Die Bestallung ist zu versagen, wenn u. a. der Bewerber wegen seiner oder seines Ehegatten Alstammung nicht Beamter werden könnte und zur Zeit der Bewerbung der Anteil der nicht deutsch* blütigen Aerzte an der Gesamtzahl der Aerzte im Deutschen Reich den Anteil der Nichldeutschhliitigcn an der Bevölkerung des Deutschen Reichs übersteigt. Der Rcichsministcr des Innern kann in Härtefällen im Einvernehmen rnit der Rcichsärztekanimer Ausnahmen zulassen. Verliert der Arzt die Staatsangehörigkeit durch Aberkennung oder durch Widerruf der Einbürgerung, so erlischt zugleich die Bestallung. Eine auf Grund der bisherigen Gesetze erteilte Approbation als Arzt gilt als Bestallung im Sinne der Reichsärzteordnung. Die Reichsregierung hat ein Gesetz über die Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung verabschiedet. Das Oesetz macht die Ausübung des Berufes eines Rechtsberaters, d. h. die geschäftsmäßige, gleich* viel ob hauptberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Rechts* besorgung, von einer Erlaubnis abhängig, im Anschluß an das Gesetz wird nach Pressemeldungen die erste Aus* führungsVerordnung erlassen, In der gesagt wird, daß Juden die Erlaubnis nicht erteilt wird. Das Gesetz tritt mit der Maßgäbe in Kraft, daß für gegenwärtig als Rechtsberater tätige Personen die bisherigen gewerberechtüehen Vorschriften bis zum 30. Juni 1936 weiter gelten. Kleine Nachrichten Nach einer Mitteilung der ״Times“ sind die Verhandlungen zwischen dem britischen Gesandten und der Regierung des Königs Ibn Saud bis nacli dein 26. Dezember ver* tagt worden. In Wien wurde ein Verein der Freunde der He* b r ä i sehen Universität gegründet. Zinn Präsiden* ten des Vereins wurde Adolf Böhm gewählt, zu Vizepiisidenten Prof. G o 111 i e b und Sandor XV o 1 f. Der Vcrwaltungsausschuß der Mozart-Stiftung in Frankfurt a. M. schreibt, wie die ״Fränkische Tageszeitung“ berichtet, ein neues Stipendium aus, das am 1. September 1936 vergeben werden soll. Der Meldung der Bewerber um das Stipendium ist der Nachweis der arischen Abstammung beizufügen. Zwei Angeklagte, die in betrunkenem Zustand in die Wohnung eines jüdischen Einwohners in Lonsdorf cingedrungen waren und ihn und seine Familienangehörigen geschlagen hatten, wurden ft. ״Frankf. Ztg.“ vom 13. 12. vom Bezirks-Schöffengericht in Gießen zu sechs Wodien bzw. sechs Wochen drei Tagen Gefängnis verurteilt. Dea Verurteilten wurde die einmonatige Schutzhaft, die schon vorher vom Reichsstatthalter Gauleiter Sprenger wegen dieser Tat über sic verhängt worden war, angerechnet. Geschäftsverkäufe Wie ״Der Mitteldeutsche“, Magdeburg, meldet, tritt das Bankhaus Ouiupel ft Samson in Bernburg in Liquidation. Zur Abwendung von geschäftlichen Nachteilen für die Kundschaft und zur Vermeidung einer Beunruhigung und Störung der örtlichen Wirtschaft haben sich alle inaligebenden Stellen mit der Frage befaßt, wie im Interesse der Oesamtwirtschaft ein reibungsloser Ablauf der Abwicklung und Ufherleitung der Geschäfte des Beriiburger Bankhauses sichergestellt werden kann. Die Sparkasse des Kreises Rernburg wird in den Räumen des Bankhauses zunächst eine lieberleitungsstelle einrichten, mit der Absicht, dort eine Zweigstelle zu errichten. Diese Maßnahmen haben die Genehmigung der Aufsichtsbehörden gefunden. Das Modekaufhaus Goppel 61 Goldschmidt in Düsseldorf ist von der Firma Georg Leitner ft Co. Kommanditgesellschaft, Düsseldorf, übernommen worden. Ferner ist das Texlilkaufhaus E. So st heim, Düsseldorf, von der Firma Hans Appenzeller erworben worden. fn Harburg gingen folgende Geschäfte in arische Hände über bzw. veranstalten Totalausverkauf: M. M. Friedmann, Modewaren; Ludwig-Fließ, Damenkonfektion; Modehaus City, Eduard Herzberg; Ad. Frack, Berufsbckleidung. Die Firma N. Karsch, Inhaber Julius Rath, Essen, ist in arischen Besitz übergegangen. Juden in der Presse In der ״Deutsche Presse“ vom 14. 12. wird über die Arbeitstagung des RDP. in Köln berichtet. Es heißt in dem Bericht u. a.: ״Gruppenführer Weiß sprach ergänze 1d über die Judenfrage. Der § 9 des Schrifiki!ergesetzes, der bekanntlich die I!efrciungsmiielichkeit für Nichtarier in bestimmten Fällen versieht, ist keine Mußvorsclmft, sondern eine K a » n v o r s c h r i f t. Es ist daher in erster Linie die nerliirfnk frage zu berück ■.!einigen. Und da muß mit aller Deutlichkeit erklärt werden, daß heute, nahezu drei Jahre nach der Marbtiilx-rnahme, rin Bedürfnis zur Beschäftigung nichtarischer Schriftleiter grundsätzlich nicht mehr anerkannt werden kann.“ Gefährdung eines arischen Kindes. Das Jugendamt Bremen verlangte von einer arischen Mutter die anderweitige Unterbringung ihres im Jahre 1923 unehelich geborenen Kindes arischer Abstammung, nachdem die Mutter ain 28. November 1933 einen Juden geheiratet hatte. Infolge der Weigerung der Mutter rief das Jugendamt das Vorimimlsehaftsgericht an. Dieses ordnete antragsgemäß an, daß das Kind (ein Mädchen) durch das Jugendamt zum Zwecke der Erziehung in einer rein arischen Pflegestelle unterzubringen ist. witimiiiiiiiiiitiiiininitniiifmtiiiiimnniimintimnintntnrtnimmiiiiiHiiniiimtiMiniiMiitiitiMiummiiiiiiiiiuJitniiiiiiuA höchsten Twiiafy: lÜtodei-JluwfoiUau za CUohukkaU in uetetitikt&n Umfange■ mit dem £t#e&ms uHtews großen Die lugend wundert au«! — Wohin (Ihm Aller! Inda« Jüdische Altersheim in DüsseldorfI d*• tu Uhresbrfcinn von erfahrenem I adimann aut moderner | Grundlage eröffne! wird. Hier ist dem Alter eine geruh״ **me Stifte gebeten, die ein vlrklufies Famlllenhelm | trtetJtf) und einen angenehmen Lehemabend suheen soll. 1 Gute jtid. Küdie wird geführt und fürsorglidhe Betreuung 1 *ugesifhert.— Zuschriften um. ,,Itidtadie■ Altersheim״, I Hotel Germania, Düsseldorf, woseihst Mitiwcwh und Samsta? Spredtsfunden von 3 bis 4 Uhr. NtMNIHltlimilllMllilHHtiilUlllltlfllUillliiMilliltfliillMHIimUHIlimiHliltlilttllltllMUitiiili}^ DAS SPEZIALHAUS FÜR DAMEN-KONFEKTlON Qoldmann DRESDEN, AM ALTMARKT Ankauf Juwelier Verkauf KURT LINftENANN MMkfn •«Meteretr. SS (BM. tmr ז״ןו■«) Hemer•» 41M ktrlilill x Sdapsakaitaklai« / Ralsk* Aaaaakl g| ALFRED HARTBRODT Uhren, Juwelen, Goldand Silber-Waren Reparaturen und Umarbeitungen BERLIN C2, KÖNIG STR. 19 Tel: El, 2386 A«n Rath»!• Carl Bernstein tlt «/./־• W י .׳. 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